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Veranstaltungskalender

Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 46 - 11.12.2023

IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises durch die zuständige IHK im Seminarraum (am 4. Tag)


IHK-Prüfung im Schulungsraum

Im Anschluss an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgutbeauftragten-prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer in den Seminarräumen des Umweltinstituts. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt werden zu können.

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.

Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.

Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgaben geschult werden. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Teilnahme an der IHK-Prüfung nachzuweisen. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die abzulegende Prüfung praxisnah auszubilden. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Unterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen.

Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.

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Nachhaltigkeitsbeauftragte(r) / CSR-Manager(in) - 137 - 11.12.2023

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards


Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird inzwischen immer vehementer von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert.

Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Der neue Entwurf der Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung tiefgreifend.

Danach werden voraussichtlich ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 auch Unternehmen verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (40 Mio) oder der Bilanzsumme (20 Mio) erfüllen.

Mittelbar erfasst die Richtlinie auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.

Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement frühzeitig einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.

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Naturschutz kompakt - 57 - 11.12.2023

Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.


Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!

Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes beeinflusst.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind umfangreich und komplex: Neben dem Bundes- und Landesrecht ist auch eine Vielzahl europäischer Richtlinien für Zulassungsverfahren von Bedeutung. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in die Natur und die Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten.

Um den damit verbundenen Anforderungen an Planungen</strong> gerecht zu werden, ist es sinnvoll und wichtig, sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen im Naturschutz auseinanderzusetzen.

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Sachverständiger für Altlasten - 109 - 11.12.2023

Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten


Kompaktseminar zur Erlangung der Vorraussetzungen für die Zulassung als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten

Zertifikatslehrgang in den Bereichen Rechtsgrundlagen, Erfassung, Erkundung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten. Altlastenseminar gem. der notwendigen Weiterbildung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde im Sinne des § 18 BBodSchG und des Merkblattes der  Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO). Lehrgang für die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG und § 36 GewO auf den Sachgebieten 1 bis 5.

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Spezialist für Asbestsanierungen in der Schweiz (EKAS 6503) - 212 - 11.12.2023

Fünftägiger Lehrgang nach EKAS-Richtlinie 6503 Asbest - Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit


Anerkannt von der SUVA - Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

Asbest ist ein Naturprodukt, das seinen Siegeszug als vielseitiger Werkstoff in den sechziger und siebziger Jahren antrat, heute jedoch wegen seiner eindeutig krebserzeugenden, gesundheitlichen Wirkung am Menschen zum Sanierungsfall geworden ist.

Für Arbeiten mit Asbest, z. B. bei Abbruch oder Sanierung, besteht von Gesetzes wegen die Verpflichtung, entsprechende Sachkunde für diese Arbeiten nachzuweisen.

Dieser Lehrgang, der auf der Grundlage der neuesten Ausgabe der EKAS 6503 beruht, vermittelt die von der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) geforderten Kenntnisse über den sachgemäßen Umgang mit allen asbesthaltigen Gefahrstoffen, einschließlich Asbestzement.

Der Lehrgang erstreckt sich über fünf Tage und beinhaltet nach dem erfolgreichen Ablegen einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung das Zeugnis über den Nachweis der Befähigung nach EKAS 6503.

Gemäß EKAS 6503 werden u. a. folgende Themen behandelt:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
  • Arbeitnehmerschutz generell auf Baustellen, Gefahrenermittlung
  • Anforderung an Fachfirmen und Personal
  • Meldung der Arbeiten, Erstellen eines Arbeitsplans
  • Aufbau einer Sanierungszone, Arbeitsverfahren mit schwach und stark gebundenem Asbest
  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung
  • Aufhebung der Sanierungszone, Freigabe

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Spezialist für Asbestsanierungen in der Schweiz und in Deutschland - 504 - 11.12.2023

5 ½ -tägiger Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 3 und EKAS 6503, Fachkundelehrgang nach TRGS 521 und Ausbildung zum Asbest-Gerätefachkundigen


Jeder Betrieb in Deutschland, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest oder künstlichen Mineralfasern durchführt und/oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche gem. den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3, verfügen.

Auch in der Schweiz muss die aufsichtführende Person eine spezielle Qualifikation besitzen, die in einem fünftägigen Lehrgang nach der EKAS-Richtlinie 6530 erworben wird (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit).

Grundsätzlich wird die deutsche TRGS-Ausbildung anerkannt, wobei zusätzlich ein sog. Passerellenkurs gem. BauAV und EKAS RL 6503 benötigt wird.

Dieser Passerellenkurs dauert 1 ½ Tage und beinhaltet die Errichtung einer Demobaustelle, an der der von der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) geforderte Umgang mit Geräten geschult wird.

Der vorliegende 5 ½ -tägige Lehrgang vermittelt die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und die Fachkunde nach TRGS 521 und beinhaltet auch die Ausbildung zum Asbest-Gerätefachkundigen. In den letzten beiden Lehrgangstagen wird zudem die Qualifikation zum Spezialisten für Asbestsanierungen in der Schweiz erworben.

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UBB 2023 - Umweltbaubegleitung - 341 - 11.12.2023

Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen - Update 2023.


Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!

UPDATE 2023

Wesentliche Änderungen im Bereich Bodenschutz und Abfall. Aktualisierung der Themenschwerpunkten Natur-/Artenschutz und Immissionsschutz im Hinblick auf die Neufassungen des Umweltschadensgesetzes, der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und des Umweltinformationsgesetzes.

Seit der Einführung des Umweltschadensgesetzes finden sich in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen zunehmend Auflagen, die eine „Umweltbaubegleitung“ fordern.

Die Umweltbaubegleitung (UBB) ist bei diversen Bauvorhaben zu finden. Das Ziel der UBB ist die Beachtung aller gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke, die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben aus der Baurechtserlangung sowie die Vermeidung von Umweltschäden, den dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen. Dabei sind es nicht immer nur die großen Infrastrukturprojekte, sondern zunehmend auch kleinere Bauvorhaben unterschiedlichster Vorhabenträger, bei denen eine UBB zur Auflage gemacht wird.

Eine Konkretisierung der Aufgaben der UBB ist den Genehmigungen dabei oft nicht zu entnehmen. So bleibt die Frage nach den Rahmenbedingungen, den fachlichen Inhalten, dem Einsatzzeitpunkt, den Zuständigkeiten und der Abgrenzung gegenüber anderen Leistungen sowie nach der Vergütung häufig offen.

Die komplexen Aufgaben einer Umweltbaubegleitung sind auf den ersten Blick nicht leicht zu überschauen. Im Workshop erhalten die Teilnehmer jedoch darüber einen ausführlichen Überblick. Neben einer rechtlichen Einordnung und einer Zusammenstellung der Regelwerke und Standards erhalten Sie Einblicke in die schutzgutbezogenen, bau- und verfahrensrechtlichen sowie kommunikativen Facetten einer Umweltbaubegleitung.

Eine zeitlich richtige Koordination der Aufgaben der UBB und eine klare Abgrenzung zu anderen Leistungen bilden dabei die Rahmenbedingungen, die die Teilnehmer ebenso wie die Grenzen einzuschätzen lernen.

Der Kurs ist von der Deutschen Bahn AG als Teilkriterium für den Qualifikationsnachweis zur Umweltfachlichen Bauüberwachung anerkannt.

Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.

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Motorsägenführer:in AS Baum II - 11.12.2023


Inhalt

Erwerb der Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.

Theoretische Lehrinhalte AS Baum II

Maschinen und Geräte:
Auswahl bestimmungsgemäßer Einsatz
Arbeitsschutz:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken

Praktische Lehrinhalte AS Baum II

Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis:
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Praktische Übungen

Nutzen

null

Zielgruppe

null

Voraussetzungen

erfolgreich absolvierter Lehrgang AS Baum I
gesundheitliche Eignung nach G41, G25
Erste-Hilfe Nachweis


Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

6; max. Teilnehmerzahl begrenzt

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

827 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

157.13 EUR

Bruttopreis

984.13 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - 11.12.2023


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihre berufliche Praxis. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.

Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte am ersten Schulungstag ein Passbild mitbringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

820 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

155.8 EUR

Bruttopreis

975.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Seminar: Hybride Zusammenarbeit erfolgreich gestalten - 11.12.2023

Gestaltungsmöglichkeiten für ein gelingendes Miteinander in hybriden Arbeitsmodellen


Inhalt

Was genau wird unter ?hybrider Zusammenarbeit? verstanden?

Was sind deren Chancen, aber auch Risiken?

Welche besonderen Herausforderungen mu?ssen gemeistert werden (z. B. Internationalisierung und Zeitverschiebung, Teilzeitmitarbeiterinnen und Teilzeitmitarbeiter usw.)?

Wie kann die Zusammenarbeit zuku?nftig gestaltet werden, ohne den wichtigen perso?nlichen Austausch vor Ort zu vernachla?ssigen?

Welche organisationalen Voraussetzungen bzw. Vera?nderungen sind hierfu?r notwendig?

Wie la?sst sich dieser Wandel begleiten, wenn nicht alle Betroffenen davon begeistert sind?

Welche Routinen und ?Spielregeln? werden als sinnvoll erachtet?

Was vera?ndert sich durch hybride Zusammenarbeit fu?r die Fu?hrungskra?fte? Wie ko?nnen sie als Vorbilder die neue Kultur der Zusammenarbeit gestalten?

Wie ko?nnen Fu?hrungskra?fte den Spagat zwischen ?Fu?hrung in Pra?senz? und ?Fu?hrung auf Distanz? meistern und die Kommunikation sicherstellen?

Nutzen

Stellt hybrides Arbeiten oder hybride Zusammenarbeit eine Herausforderung für Ihr Unternehmen dar? In unserem Seminar Hybride Zusammenarbeit erfolgreich gestalten nähern wir uns gemeinsam dieser Frage. Die letzten Jahre haben gezeigt: Präsenzerprobt sind nahezu alle Firmen und Betriebe. Fast jedes Unternehmen hat Erfahrungen mit virtueller Zusammenarbeit und Führung auf Distanz gesammelt. Nun gilt es, die Vorzüge beider Varianten gekoppelt zu nutzen.

Lassen Sie uns in diesem Seminar gemeinsam auf die aktuelle Situation Ihres Unternehmens blicken und

- Ihre Chancen und Risiken der hybriden Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen betrachten,
- konkrete Herausforderungen für Ihr Unternehmen identifizieren,
- neue Lösungsansätze hin zu einer gelingenden hybriden Zusammenarbeit entwickeln und
- Ideen und Methoden für Sie als Führungskraft bestimmen, mit denen Sie den Spagat zwischen Führung auf Distanz und Führung in Präsenz meistern.

Hybride Zusammenarbeit ist kein kurzzeitiger Trend, der in wenigen Monaten vorbei ist. Die Anforderungen werden immer komplexer. Auf Arbeitnehmerseite steigt der Wunsch nach Flexibilität. Internationalisierung und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse setzen nochmals andere Rahmenbedingungen. All diese Aspekte sollten Unternehmen und ihre Führungskräfte berücksichtigen, um auf hybriden Wegen gut zusammenarbeiten zu können.

Gelingt es Ihnen, diese Herausforderung anzunehmen und geeignete Konzepte für die hybride Zusammenarbeit zu etablieren, wird Ihr Unternehmen seine Arbeitgeberattraktivität steigern und so manchen ?War for Talents? für sich entscheiden.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Human Resources, Abteilungsleitungen, Betriebsleitungen, interessierte Führungskräfte

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung gibt es keine Voraussetzungen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;"

Unser Tipp: Durch hybride Zusammenarbeit rückt auch das Thema Homeoffice in den Vordergrund. Nehmen Sie zusätzlich an unserem Webinar ?Homeoffice und rechtssicheres mobiles Arbeiten"" teil und erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen Sie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice beachten sollten.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabine Blunck
040 8557-2580
akd-hh@tuev-nord.de

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Sicherheitsbeauftragter - 11.12.2023

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Die Teilnehmenden erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie B - 11.12.2023

Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022


Inhalt

Notwendigkeit und Bedeutung der Hygiene beim Betrieb von RLT-Anlagen

Hygienische Probleme der einzelnen luftführenden Aggregate in RLT-Anlagen

Wartung von RLT-Anlagen, Einflussgrößen für die Festlegung von Wartungsintervallen

Einfache Messverfahren zur Überprüfung von RLT-Anlagen

Persönliche Schutzmaßnahmen in hygienischer Hinsicht bei Bedienungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Maßgebende Vorschriften (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und das technische Regelwerk)

Umgang mit chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

Schriftliche Prüfung zum Erhalt eines Qualifikationsnachweises

Nutzen

In diesem Seminar werden Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie B vermittelt. Nach Teilnahme an der Veranstaltung und bestandener schriftlicher Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzung zur Durchführung von Hygienekontrollen sowie von hygienerelevanten Wartungsmaßnahmen. Die Richtlinie regelt die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektion und Reinigung von RLT-Anlagen.

Unsere Schulung behandelt außerdem die Forderungen und Richtlinien der BG.

Unsere erfahrenen Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 4 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie die aktuelle Rechtslage und Hygienevorschriften.

Zielgruppe

Personen, die einfache Kontroll- und Reinigungsmaßnahmen durchführen sollen, Wartungspersonal von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen, z. B. Hausmeister

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Prüfung für den Qualifikationsnachweis nach Kat. B ist verpflichtend, bei der Anmeldung einen Nachweis über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen beizufügen. Dazu gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein Abschluss als Fachmonteur der Lüftungs- oder Anlagentechnik oder mehrjährige Berufserfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen.

Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis.
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Referenten entsprechen mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten der VDI 6022 Blatt 4.
Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe der VDI 6022 Blatt 2, erneut eine Schulung zu besuchen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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