Veranstaltungskalender
Instandhaltungsmanager (TÜV) - 04.04.2023
Instandhaltungsstrategien entwickeln und planen
Inhalt
Grundlagen der Instandhaltung und Anforderungen
- Instandhaltungsmanagement z. B. nach IATF 16949 und DIN 31051
- Begriffsabgrenzung Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung
- Schadensbasierte (reaktive), zeitbasierte (präventive) und zustandsbasierte (prädiktive) Instandhaltung
Regeln und Verfahrensanweisungen
- Einhalten von strategischen Zielen und Richtlinien (Managementsysteme)
- Erkennen von Gefährdungen und Maßnahmen zur Risikosenkung
- Gefährdungsbeurteilungen, persönliche und kollektive Schutzausrüstung
- Relevante Gesetze, Regeln und Richtlinien aus dem Bereich Energie und Umwelt
Instandhaltungsplanung: Betriebsmittelkataster, Verfahrens-/Betriebsanweisungen
- Auswahl geeigneter Arbeitsschritte sowie Arbeits- und Betriebsmittel
- Berücksichtigung von rechtlichen Regularien (wiederkehrende Prüfungen an technischen Anlagen)
Koordination von Instandhaltungstätigkeiten: Betriebsmittelkataster, Verfahrens- und Betriebsanweisungen, Kapazitätsplanung, Wirksamkeitsprüfung
- Erfassung und Bewertung von Anlagenzuständen
- Ressourcen: Festlegung, Verfügbarkeit und Organisation unter Berücksichtigung der Effektivität, Effizienz, Produktivität und Prozesssicherheit
- Erfassung und Überprüfung von Materiallieferungen/Dienstleistungen
- Überwachung laufender Arbeiten und Aufträge
- Sicherstellen des Abschlusses der ausgeführten Arbeiten und Funktionsprüfung
- Dokumentation und Feedback (Inbetriebnahmeprotokoll)
Instandhaltungsorganisation - Instandhaltungsprozess
- Differenzierung zwischen Aufbau- und Ablauforganisation
- Durchführung einer Ist-Analyse (Risikoanalyse)
- Entwicklung einer Stör- und Schadenserfassung (Störungsmanagement)
- Instandhaltungsstrategien und Entwicklung eines Controllings
Instandhaltungsorganisation - Kennzahlen und Controlling (Kennzahlenbaum, BSC, Ticket-Systeme)
- Zusammenhang zwischen Unternehmens- und Instandhaltungszielen
- Organisations- und Instandhaltungsziele als strategische Planungsvorgaben
- Kosten- und Leistungskennzahlen: betriebswirtschaftlich, technisch, organisatorisch
- Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Stör- und Schadenserfassung, Ausfalleffektanalyse, Schadens- und Ursachencodierung
Instandhaltungsorganisation - Ersatzteillogistik und Lieferantenmanagement
- Zusammenhang zwischen Instandhaltung und Ersatzteillogistik
- Logistikstrategien für Beschaffung, Lagerung und Bereitstellung
- Effiziente Steuerung von Materialressourcen durch Ersatzteilmanagement
- Steuern von externen Dienstleistern durch optimales Lieferantenmanagement
Instandhaltungsbetrieb - fortwährende Verbesserung und Optimierung
- Vor- und Nachteile unterschiedlicher Philosophien/Methoden (TPM, Lean)
- Einsatz von Instandhaltungsplanungssystemen (IPS)
- Ausblick: Digitalisierung und Industrie 4.0
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zum Instandhaltungsmanager (TÜV) unter Berücksichtigung normativer Anforderungen, z. B. IATF 16949 und DIN 31051: In dieser TÜV-zertifizierten Ausbildung erlernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Instandhaltungsmanagement, welches sich durch eine optimierte Instandhaltungsplanung, ein gut geplantes Instandhaltungscontrolling sowie durch einen gut strukturierten Instandhaltungsprozess und Instandhaltungsbetrieb auszeichnet.
Sie erfahren in diesem Seminar zur Instandhaltung, wie operative Instandhaltungstätigkeiten, Risikoreduzierung des Anlagenbetriebs sowie Gefährdungsbeurteilungen qualifiziert umgesetzt werden. Dazu gehören Kenntnisse hinsichtlich Rechtsvorschriften, technischer Normen, Verfahrensanweisungen und Managementanforderungen.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen im Seminar wertvolles Wissen rund um Instandhaltungsstrategien, das für die wachsende Komplexität der Produktionsprozesse und Kund
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - 04.04.2023
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Beriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
910 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
172.9 EUR
Bruttopreis
1082.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Zolltarifierung von Maschinen - 04.04.2023
Gemäß Kapitel 84, 85 und 90 der Kombinierten Nomenklatur
Inhalt
Anwendung der Allgemeinen Vorschriften der KN (AV). Bedeutung von Anmerkungen (Zuweisungs-, Ausweisungs- und Definitionsanmerkungen), Erläuterungen und Einreihungsverordnungen
Abgrenzung von Waren der Kapitel 84, 85 und 90 zu unvollständigen bzw. noch nicht zusammengesetzten Waren
Überblick und Systematik des Abschnitts XVI; Abgrenzung der Kernbegriffe innerhalb des Abschnittes, insbesondere der Multifunktionsmaschinen von den Kombinierten Maschinen, den Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit und den funktionellen Einheiten
Grundsätze der Einreihung von ?Teilen? und ?Zubehör? in Abschnitt XVI und im Kapitel 90. Einreihungsübungen; nicht jedes umgangssprachliche Teil einer Maschine ist auch zolltarifrechtlich relevant.
Ermittlung der einschlägigen, verbindlichen Zolltarifauskünfte in der EBTI-Datenbank zur Absicherung der Wareneinreihung der Teilnehmer
Beantragung und Verwendung von verbindlichen Zolltarifauskünften
Nutzen
Vermeidung Sie die Überzahlung und Nachzahlung von Zöllen sowie drohender Straf- und Bußgeldverfahren bei Falschtarifierung. Erstattung zu viel gezahlter Zölle und EUSt. Für Importeure und Exporteure ist das Thema Zolltarif unabdingbar, um Abgaben sicher kalkulieren zu können. Praxisorientiert werden Schritt für Schritt die Wege zu einer korrekten Einreihung der eigenen Waren in die Kapitel 84, 85 und 90 der Kombinierten Nomenklatur erklärt. Unser Jurist und Zollexperte vermittelt den Teilnehmern ordentliche Kenntnisse für den sicheren Umgang mit dieser Thematik leicht verständlich. Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter insbesondere aus der Maschinenbau-/Stahlindustrie, Fertigwarenimporteure, Verpackungsindustrie, Unterhaltungselektronik, Flugzeugindustrie,Nahrungsmittelindustrie und Medizinprodukte.
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter aus dem Einkauf, Versand, Vertrieb und Zoll sowie Mitarbeiter aus technischen Abteilungen; Ausfuhrverantwortliche, Speditionsmitarbeiter. Geschäftsführer CEOs und CFOs, da sie organisationsverantwortlich sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
510 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.9 EUR
Bruttopreis
606.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen - 04.04.2023
Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)
Inhalt
Kenntnis der für Leitern wesentlichen Konstruktionsmerkmale
Überblick über die betreffenden Normen
Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
Rechtssicherheit bei der Durchführung der regelmäßigen Prüfungen von Steigleitern
Hilfestellungen für die Erstellung der behördlich anerkannten Prüfdokumentation
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Weiterbildung im Bereich Technische Gebäudeausrüstung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) tätig werden zu können. Das Seminar richtet sich auch nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7): Sie lernen die Rechtsvorschriften und die damit verbundene Verantwortung sowie Haftungskriterien kennen. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale für Steigleitern.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen: Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicherheitseinrichtungen. Sie müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Regelmäßigkeit der Überprüfung richtet sich nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung Prüfungen durchführen sollen und den arbeitssicheren Zustand der betreffenden Einrichtungen zu beurteilen haben, z. B. haustechnisches Fachpersonal, Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal, Sicherheitsbeauftragte, operative Fachkräfte im Facility Service, Fachkräfte für Arbeitssicherheit;" geeignete Personen sind solche, die körperlich und fachlich zum Begehen/Aufenthalt in absturzgefährdeten Bereichen befähigt und mit diesen Informationen vertraut sind.
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann zum Beispiel durch eine ärztliche Untersuchung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 41 ""Arbeiten mit Absturzgefahr"" und durch eine ergänzende Beurteilung des Vorgesetzten unter Einsatzbedingungen nachgewiesen werden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20"; Fest installierte Steigleitern sind keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Diese Veranstaltung befähigt Personen nicht zur Prüfung von Leitern und Tritten nach der BGI 694.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
510 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
96.9 EUR
Bruttopreis
606.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Rechtliche Aspekte im Qualitätsmanagement - 04.04.2023
Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV), Vertrags- und Produkthaftungsrecht
Inhalt
Übersicht über rechtliche Aspekte
- Vertragsrechtliche Haftung eines Unternehmens
- Rechtliche Bedeutung einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)
- Rechtliche Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Produzentenhaftung (BGB § 823)
- Strafrechtliche Produktverantwortung
Risikominderung mithilfe von Qualitätsmanagementsystemen
- Vertragsprüfung (Risiken gegenüber dem Kunden), QSV
- Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen und Dokumenten
- Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Produkten
- Rückverfolgbarkeit
- Lenkung fehlerhafter Produkte
- Lieferantenbewertung (Risiken durch den Lieferanten), QSV
- Interne gesetzliche Anforderungen (Organisationsverschulden, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement etc.)
Nutzen
Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Aspekte im Qualitätsmanagement kennen. Sie erhalten einen Einblick in das Spannungsfeld zwischen Gesetzgeber und Versicherer, Kundenanforderungen und Lieferanten. Sie wissen, welche Risiken Ihr Unternehmen im Bereich des Vertrags- und Produkthaftungsrechts eingeht, und kennen die Möglichkeiten, die Ihnen ein Qualitätsmanagementsystem zur Senkung von externen und internen Unternehmensrisiken bietet.
Unser Referent stellt Ihnen die rechtliche Bedeutung von Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) vor. Die Vereinbarungen sind ein wichtiges Instrument zur Festlegung der Produkt- und Qualitätsanforderungen zwischen Kunden und Lieferanten. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) sind neben den rechtlichen Aspekten, wie dem Vertrags- und Produkthaftungsrecht, wichtige Dokumente zur Senkung der Unternehmensrisiken.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre berufliche Praxis. Der Dozent bringt Sie auf den aktuellen Wissensstand Ihrer Branche. Das Seminar bietet genügend Raum, um sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter aus Entwicklung und Konstruktion, Produktion, Qualitätsmanagement und -sicherung sowie Vertrieb und Einkauf, die sich über die rechtlichen Aspekte im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems informieren möchten.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung wird Grundlagenwissen zur DIN EN ISO 9001 vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Judith Bach
0351 20543615
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - 04.04.2023
Inhalt: Lebensmittelhygiene - Kennzeichnungspflicht - Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene
Inhalt
Lebensmittelhygiene
Kennzeichnungspflicht
Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene
Grundlagen der Mikrobiologie
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
Nutzen
Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
802 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
152.38 EUR
Bruttopreis
954.38 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Messmitteleignung und -überwachung - 04.04.2023
Messmittel systematisch überprüfen und Eignung sicherstellen
Inhalt
Messmitteleignung
- Allgemeines zum Messen und Prüfen
- Eignungsnachweis
- Kenngrößen und Rahmenbedingungen
- Sonderfälle der Messmitteleignung
- Beurteilungsmethoden (z. B. MSA)
- Bestimmung der Messunsicherheit
- Anschluss an staatliche Norm
Messmittelüberwachung
- Zielsetzung der Messmittelüberwachung
- Überwachungspflichtige und kalibrierfähige Messmittel
- Kalibrierprozess
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Betrieb und Optimierung der Messmittelüberwachung
Dokumentation
Praktische Übungen
Nutzen
Die Teilnahme am Seminar Messmitteleignung und -überwachung versetzt Sie in die Lage, Ihre Messmittel systematisch zu überprüfen und deren Eignung sicherzustellen. Unsere Referenten vermitteln Ihnen wichtige Kenngrößen und Beurteilungsmethoden sowie normative Anforderungen an verschiedene Messmittel.
Sie lernen in dieser Schulung die Bedeutung der Messunsicherheit als Maß für die Qualität des Messergebnisses kennen. Darüber hinaus erhalten Sie Anregungen, wie Sie den Kalibrierprozess verbessern und Ihre Dokumentation optimieren. Mehrere Übungen zur Messmitteleignung und -überwachung runden das Seminarangebot ab und schaffen einen praxisorientierten Mehrwert.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Berufspraxis. Sie bringen Sie auf den aktuellen Stand Ihrer Branche. Theoretische Inhalte werden anschaulich vermittelt. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Lernprozess und unterstützen Sie dabei, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Zudem bietet das Seminar Messmitteleignung und -überwachung genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die für die Überwachung, Kalibrierung und arbeitsplatzbezogene Bereitstellung der Messmittel zuständig sind. Qualitäts- und Prüfmittelbeauftragte können sich über die Methoden der Messmitteleignung und -überwachung informieren.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse der Normen DIN EN ISO 9001
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Teilnehmer können eigene Messmittel bzw. Prüfmittel zum Seminar mitbringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-s@tuev-nord.de
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Innovations- und Technologiemanagement (Master M.Sc.) im Fernstudium - 04.04.2023
Staatlich anerkanntes Fernstudium, 26 Prüfungsorte in DACH, Jederzeit starten & online studieren
Staatlich anerkanntes Fernstudium, 26 Prüfungsorte in DACH, Jederzeit starten & online studieren
Neue Technologien tragen maßgeblich dazu bei, dass innovative Produkte und Services entstehen. Die Erfindung des Otto-Motors revolutionierte unsere Mobilität, berührungsempfindliche Touch-Screens stellten die Weichen für das Smartphone. Allerdings verschärft sich durch die Digitalisierung der Wettbewerb um die Entwicklung neuer Technologien immer mehr. Gefragt sind daher führungsstarke Trendsetter.
Abschluss:
Master of Science (M.Sc.)
Creditpoints:
120 CP / ECT
Studiendauer:
4 Leistungssemester
Regelstudienzeit:
24 Monate. Sie können die Betreuungszeit gebührenfrei um 12 Monate verlängern.
Studienbeginn:
jederzeit – an 365 Tagen im Jahr
Unterrichtssprache:
Deutsch
Ansprechpartner:
Prof. Dr. habil. Ralf Isenmann, Akademische Leitung
Katharina Wittmann, Interessentenberatung
06151 3842 404
Mo. - Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
Sa. 09:00 bis 15:00 Uhr
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Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 520 - 04.04.2023
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar / Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar / Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:
Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
- Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.
Brandschadensanierung
- Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A
Sachverständiger für Altlasten
- Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten
Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:
"Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."
Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.
Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR in das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.
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Webinar: Rückrufmanagement und Produktbeobachtung - 2486-WEB - 04.04.2023
Pflichten kennen und Rückrufe bestmöglich managen
Pflichten kennen und Rückrufe bestmöglich managen
Ein Kunde meldet einen sicherheitstechnischen Mangel an einem Ihrer Produkte.
- Was ist zu tun?
- Wann muss ein Rückruf angeordnet werden?
- Wer ist zu verständigen?
- Wer muss entscheiden?
Einen Rückruf zu organisieren stellt für betroffene Unternehmen eine besondere und stressige Herausforderung dar. Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen an Produktbeobachtung existieren, wie Sie diese im Unternehmen gewinnbringend organisieren und wie Sie im Falle eines Rückrufs einen kühlen Kopf bewahren und empfindliche Fehler vermeiden.
Seminarprogramm
Rückrufe und Produktbeobachtung: Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht – Welche Pflichten Hersteller aus welchem Rechtsgebiet treffen und wer (natürliche Personen, Unternehmen) im Schadensfall haftet.
- Warum Produktbeobachtung Pflicht ist, nicht nur Kür!
- Was Juristen unter dem Begriff „Gefahrabwendungspflicht“ verstehen.
- Achtung: Passive Produktbeobachtung reicht nicht immer! Wann das Gesetz „aktive“ Produktbeobachtung fordert.
- RAPEX-Risikobeurteilung: Warum Hersteller das Verfahren der Marktüberwachungsbehörden kennen sollten, um im Beanstandungsfall mit der Behörde auf Augenhöhe verhandeln zu können! Erläuterungen anhand eines Praxisbeispiels.
Strukturen und Prozesse im Unternehmen als Vorbereitung für mögliche Rückrufe
- Welche Prozesse und Strukturen Sie in Ihrem Unternehmen aufbauen sollten, um im Ernstfall zielgerichtet agieren zu können.
- Die fünf Kernelemente des Rückrufmanagements.
- Empfehlungen für Ihr Rückrufmanagement zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
- Erfolgreiche Krisenkommunikation: Wie Sie bei internem und externem Druck Haftungs- und Reputationsrisiken vermeiden.
Ein Produktrückruf droht: Schmerzhafte Fehler vermeiden
- Keine übereilten Schuldeingeständnisse! Warum und wie Sie insbesondere Ihre Kundenbetreuer sensibilisieren müssen.
- Produktrückruf oder «normaler» Qualitäts-/ Gewährleistungsfall? Typische Ausgangssituationen und Grauzonen in der Praxis.
- Wann müssen Sie Behörden über einen möglichen Produktrückruf informieren?
- Kostenübernahme durch die Versicherung? Warum Sie im Krisenfall Ihre Versicherung frühzeitig informieren sollten
Strafrechtliche Aspekte bei Produktrückrufen
- Warum Nichtstun keine Option ist! Achtung vor schuldhaftem Unterlassen.
- Keine Panik: So führen Sie Produktrückrufe seriös durch und vermeiden damit Strafbarkeitsrisiken.
- Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile
Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.
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Speziell geeignet für
- Produktsicherheitsverantwortliche (CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager)
- Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte
- Vertriebsleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
- Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
- Berater und Dienstleister im Bereich Produktsicherheit
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CTU-Code - Ladungssicherung in Containern - 05.04.2023
Inhalt: Rechtliche Grundlagen - Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen - CTU-Code (Kapitel 1-13) und weitere technische Regelwerke
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
CTU-Code (Kapitel 1-13) und weitere technische Regelwerke
Technische und physikalische Zusammenhänge und Auswirkungen
Möglichkeiten der Ladungssicherung
Belastungen beim Transport
Ermittlung der erforderlichen Kräfte zur Ladungssicherung
Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Praktische Übungen
Nutzen
Unsere Schulung behandelt schwerpunktmäßig das sichere Packen von Containern. Wir stellen Ihnen die konkreten Anforderungen und die rechtlichen Grundlagen vor. Sie erhalten einen Eindruck zur Größe der Kräfte, die bei der Beförderung von Containern mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und mit Seeschiffen auf die Ladung einwirken können. Die Grundlagen des Packens und der Sicherung von Ladung in Containern werden Ihnen praxisorientiert vermittelt. Sie lernen, unsachgemäß gepackte und gesicherte Ladung in Containern zu erkennen und fachgerechte Abhilfe zu schaffen. Praktische Übungen runden das Seminarprogramm ab.
Die CTU-Codes enthalten Vorgaben zum sicheren Packen von sogenannten Cargo Transport Units (CTU) - darunter fallen Container, Wechselbehälter, Eisenbahnwaggons und Straßenfahrzeuge. Die Richtlinien geben vor, dass alle Personen entsprechend ihren Zuständigkeiten ausgebildet sein müssen, sobald sie mit der Beförderung oder dem Packen von Ladung in CTU beschäftigt sind. Im Seminar werden Ihnen die entsprechenden Kenntnisse praxisorientiert vermitteln.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an verantwortliche Fahrer und Verlader, Versandleiter, verantwortliche Mitarbeiter aus Transport, Disposition und Fuhrpark, Industriemeister Fachrichtung Lagerwirtschaft und Kraftverkehr, welche für die Stauung, den Versand und den Transport von Containern zuständig sind.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - 05.04.2023
Inhalt: Gesetze und Verordnungen - U. a. Betriebssicherheitsverordnung - Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik - EG-Richtlinien und Normen - Arbeitsschutzvorschriften
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung
Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen
Arbeitsschutzvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen
Bauvorschriften für Flurförderzeuge
Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Verantwortung und Haftung
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachllichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12; Bitte bringen Sie Ihren Fahrerausweis für Flurförderzeuge und Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe mit.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
900 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171 EUR
Bruttopreis
1071 EUR
Ansprechpartner
Frau Christina Klein
0201 31955-25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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