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Notfall- und Krisenmanagement - 58 - 03.12.2024

Eintägiges Praxisseminar mit Workshop über die Grundlagen zur Notfallplanung


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).

In dem Praxisseminar werden Ihnen sachliche und rechtliche Grundlagen vermittelt sowie praxisnahe und einfach nachvollziehbare Maßnahmen aufgezeigt, wie Sie ein Notfall- und Krisenmanagement sinnvoll und effektiv aufbauen, planen und durchführen können. In logisch aufeinander aufgebauten Schritten wird ein Konzept vorgestellt.

Dieses Seminar richtet sich sowohl an bisher ungeschulte Mitarbeiter mit Verantwortung als auch an Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können. Auch in den DGUV-Vorschriften sowie dem Arbeitsschutzgesetz gibt es entsprechende Vorgaben.

Mitarbeiter und Facility Manager wissen in diesen Extremfällen nicht, wie sie sich richtig zu verhalten haben! Reale Brand- und Notfälle zeigen immer wieder, dass Evakuierungen der Arbeitsbereiche meistens durch drastisches Fehlverhalten der Mitarbeiter erschwert werden.

Vermeiden Sie Personen- und Umweltschäden, Imageschäden, strukturelle Schäden, Betriebs- und Produktionsausfälle!

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ESG-Reporting /Nachhaltigkeitsberichterstattung - 555 - 03.12.2024

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung gemäß der Offenlegungspflichten nach CSRD und ESRS


Am 16.12.2022 wurde die neue EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) veröffentlicht. Sie erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung tiefgreifend. Mit der Ausweitung steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich an. Ab 2025 werden auch Unternehmen verpflichtet, die nicht kapitalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (40 Mio.) oder der Bilanzsumme (20 Mio.) erfüllen.

Berichtspflichtige Unternehmen müssen zukünftig nach einheitlichen Vorgaben, den European Sustainibility Reporting Standards (ESRS) die Themen Environmental, Social und Governanace (ESG) in ihren Lagebericht integrieren und mit den Finanzdaten veröffentlichen.

Der Lehrgang vermittelt die Inhalte der Standards sowie die notwendigen Schritte zur erfolgreichen Implementierung der Anforderungen im Unternehmen und zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Er zeigt auf, was zu einem berichtskonformen Nachhaltigkeitsmanagement (Sustainability Due Diligence) gehört, wie man wesentliche Themen identifiziert (Doppelte Wesentlichkeit) und wie man Stakeholder im Nachhaltigkeitsmanagement berücksichtigt.

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - 389 EUR - 03.12.2024

Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training


In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.

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Kongress Arbeitsrecht - 04.12.2024

Die neuesten Entwicklungen und bewährte Strategien für eine erfolgreiche Arbeitsplatzgestaltung


Inhalt

Programmablauf am 04.12.2024

9.00 Uhr Registration
TÜV NORD Akademie

Moderation:
Ole Bödeker
Rechtsanwalt, Nanzka & Bödeker, Rechtsanwälte, Berlin

9.30 Uhr Begrüßung und Einleitung
Clarissa Hörnke-Dobrick, TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Hamburg
Ole Bödeker, Rechtsanwalt, Nanzka & Bödeker Rechtsanwälte, Berlin

9.45 Uhr Datenschutz/KI im Bewerbungsmanagement
Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, München

10.30 Uhr ?Moderne Arbeitswelten vs. Direktionsrecht?: Arbeitszeiterfassung, Ort der Arbeitsleistung und Arbeitsschutz, etc.
Das Bedürfnis nach flexiblerem Arbeitsort trifft auf mögliche Einschränkungen bei der flexiblen Arbeitszeitgestaltung durch gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung. Dieser Vortrag zeigt Ihnen auf, wie wichtig klare Richtlinien für Home- und Mobile-Office sowie die Möglichkeit, Mitarbeiter wieder ?ins Büro zu holen?, sind.
Ina Jähne, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnernin, Jähne Günther Rechtsanwälte PartGmbB, Hannover

11.15 Uhr Kaffeepause

11.45 Uhr Risiken beim Fremdpersonaleinsatz
Der Einsatz von Fremdpersonal ermöglicht einerseits sowohl auftragsgebenden Unternehmen als auch Auftragnehmern ein hohes Maß an Flexibilität und ist daher in einer modernen Arbeitswelt weit verbreitet. Diesem Vorzug stehen rechtliche und juristische Risiken gegenüber.
Dr. Philipp Werner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LEGAL CONCEPT RECHTSANWÄLTE, München

12.30 Uhr Diskussionsrunde mit allen Referenten

13.15 Uhr Mittagspause

14.15 Uhr Strategien im Kündigungsschutzprozess
Lydia Heimicke, Rechtsanwältin, Nanzka & Bödeker Rechtsanwälte, Berlin

15.00 Uhr KI und Mitbestimmung des Betriebsrates
Christian Bodler, Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht, KÖRBER AG, Hamburg

15.45 Uhr Kaffeepause

16.00 Uhr Best Practice: Fachkräftemigration und Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden
Der Vortrag gibt eine Einführung in das Aufenthalt- und Bestimmungsrecht für ausländische Mitarbeiter und einen Überblick über die wichtigsten Beschäftigungskategorien einschließlich der Neuerungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, DR. NIETSCH & KROLL RECHTSANWÄLTE I FACHANWÄLTE, Hamburg

16.45 Uhr Zusammenfassung und Abschlussdiskussion

17.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Nutzen

Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel und neue Arbeitsmodelle gewinnen zunehmend an Bedeutung. Doch wie verhält es sich mit dem Direktionsrecht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern? Die genaue Erfassung von Arbeitszeiten, die Bestimmung des Arbeitsortes und die Gewährleistung des Arbeitsschutzes sind entscheidende Faktoren für ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld.

Unsere Expertinnen und Experten zeigen Ihnen auf unserem Kongress Arbeitsrecht am 4. Dezember 2024 in Hamburg praxisnahe Lösungsansätze auf, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Sie lernen die rechtlichen Aspekte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bewerbungsverfahren kennen und erhalten wertvolle Einblicke, wie Sie Datenschutzbestimmungen einhalten und dennoch effizient und zielgerichtet neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden.

Unsere Tagung Arbeitsrecht bietet Ihnen eine umfassende Plattform, um sich über aktuelle Trends und Herausforderungen im Arbeitsrecht zu informieren. Unsere praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten behandeln die wichtigsten Themen, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche sowie Juristinnen und Juristen von großer Bedeutung sind.
Verpassen Sie also nicht diese einziga

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Resilienztraining - 04.12.2024

Persönliche Widerstandskräfte stärken


Inhalt

Was ist Resilienz?
- Abgrenzung der Begriffe Resilienz, Stress, Burnout
- Resilienz im beruflichen und privaten Kontext

Stress
- Input zu Stressoren, Stressverstärkern und Stressreaktionen
- Identifikation eigener Stressauslöser
- Erlernen von Strategien zu einem konstruktiven Umgang mit Stress

Strategien zur Stärkung der eigenen Resilienz
- 7 Säulen der Resilienz
- Gezielte Aktivierung der eigenen Kompetenzen
- Umgang mit unsicheren und herausfordernden Situationen
- Methoden und Tools zur Stärkung der eigenen Resilienz
- Praktische Übungen zur Resilienz, die sich einfach in den eigenen Alltag einbauen lassen

In welchen konkreten Situationen begegnen mir Stress und Belastung?
- Reflexion über reale Fallbeispiele der Teilnehmenden

Nutzen

Resilienz ist die persönliche Widerstandskraft in Situationen, die durch Stress, Zeitdruck oder Belastungen wie zum Beispiel die Auswirkungen der derzeitigen Corona-Pandemie geprägt sind.
Solchen Herausforderungen souverän und stabil zu begegnen, ist ein echter Erfolgsfaktor in heutigen Arbeitsumfeldern. Denn nicht nur für Führungskräfte geht es alltäglich darum, Stress zu bewältigen und Rückschläge wegzustecken. Es stellt sich also eine entscheidende Frage: Wie werde ich resilient?

Unser Resilienztraining gibt darauf ganz praktische Antworten. Sie lernen Strategien kennen, mit denen Sie in Drucksituationen widerstandsfähig bleiben, die Ruhe bewahren und konstruktiv mit den Gegebenheiten umgehen können. Auf den Punkt gebracht macht Sie unser Resilienz-Seminar in drei Bereichen fit für Resilienz:

? Verbesserte Selbstwahrnehmung zur Reflexion des eigenen Verhaltens
? Verbesserte Widerstandskraft dank konkreter Strategien der Druckbewältigung
? Verbesserte Leistungsfähigkeit auf Basis steigender Gelassenheit

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende, die ihre natürliche Widerstandskraft stärken und weiterentwickeln möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch des Resilienztrainings sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Resilienz Seminar beinhaltet Gruppenübungen, moderierten Austausch im Plenum, praxisbezogene Übungen, Einzelaufgaben sowie kollegiale Beratung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

640 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

121.6 EUR

Bruttopreis

761.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - 04.12.2024

Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung


Inhalt

VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss

Bausollbestimmung und Vergütung

Baunachtragsmanagement

Bezahlung der Bauleistung

Abnahmearten und Abnahmewirkungen

Mängelansprüche des Auftraggebers

Störungen des Bauablaufes

Kündigungsrechte

Sicherheiten am Bau

Nutzen

Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.

Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.

Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.

Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.

Zielgruppe

Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Kerstin Reinhardt
+49 521 786-228
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - 04.12.2024

Product Safety and Conformity Representative (PSCR)


Inhalt

Teambildung (?Störfallteam")

Analyse des ?Störfalls", Situationsanalyse (Kepner Tregoe)

Ableitung von Sofortmaßnahmen

Sicherstellung der Kommunikation (inkl. Selbstanzeige)

Praktische Anwendung der Problemlösungsmethoden:
- Ishikawa, 5 Why, Global 8D-Report

Umgang mit den ?Besonderen Merkmalen" (BM)
- BMS: Sicherheitsanforderungen, Produktsicherheit
- BMZ: Zulassungsanforderungen
- BMF: Forderungen/Funktion

Prozessreifegrad in der Produktentwicklung

PSCR - VDA-Band Produktintegrität in der Automotive-Industrie

Prüfung (wahlweise, separate Anmeldung erforderlich)

Nutzen

Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.

Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus

Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).

In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und d

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IT-Sicherheitsgesetz und Neuerungen durch IT-SiG 2.0 - 04.12.2024

Herausforderungen und Entscheidungsbedarf für KRITIS Unternehmen


Inhalt

Hintergründe zum Themenspektrum Kritische Infrastrukturen
- Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
- Themenspektrum des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG und IT-SiG 2.0)
- Europäische Perspektive
- Betroffene Institutionen

Akteure im IT-SiG-Umfeld und deren Aufgaben
- Rechtsgrundlage BSIG
- Anforderungen an die Akteure im IT-SIG-Umfeld
- Fokus Energie-Branche

Übersicht NIS2/ NIS2UmsuCG/ CER-RL
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen

Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- Kontinuierliche Verbesserung und Schaffung von Sicherheitsbewusstsein
- Grundlagen: Anforderungs- und Risikomanagement
- Notfallmanagement

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 (nativ)
- Methodischer Ansatz
- Aufbau und Pflege eines ISMS

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz
- Methodischer Ansatz
- IS-Management nach dem modernisierten IT-Grundschutz

KRITIS - Nachweisverfahren nach §8A (3) BSIG
- Nachweispflicht
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards
- Auditierung und Zertifizierung

Nutzen

In unserem eintägigen Webinar erhalten Sie einen Überblick in die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die bald neben den Betreibern kritischer Anlagen auch sogenannte ?besonders wichtige? und ?wichtige? Einrichtungen betreffen wird. Die neue EU-Richtlinie NIS-2 wird in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) bis Oktober 2024 in die lokale Gesetzgebung überführt. Dadurch und auch durch die ebenfalls neue EU-Richtlinie CER wird die bisher durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 existierende KRITIS-Regulierung deutlich erweitert. Dies bringt vielfältige Pflichten und Auswirkungen mit sich, auf die die betroffenen Unternehmen vorbereitet sein sollten. Dazu zählt unter anderem die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer IT-Systeme.

Als Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung verankert das im Sommer 2015 in Kraft getretene IT-SiG Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für Institutionen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit bedeuten würden. Zu solchen sogenannten Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gehören insbesondere Unternehmen aus den folgenden Branchen: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.

Die Anforderungen an diese KRITIS Unternehmen umfassen dabei z. B. die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer IT-Systeme, die Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle und die Benennung eines IT-Sicherheitsbeauftragten bzw. die Einrichtung einer Kontaktstelle gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die Aktualisierung des IT-Sicherheitsgesetzes ist als das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bzw. IT-SiG 2.0) im Mai 2021 verabschiedet worden. Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind ab 1. Mai 2023 zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung verpflichtet.

Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene zeigen im Zuge der EU NIS-2-Richtlinie eine höhere Verbindlichkeit und Schärfe zu Vorgaben für Kritische Infrastrukturen auf. Diese Anforderungen werden in eine nationale Gesetzgebung einfließen durch das Gesetz zur Umsetzung von EU NIS2 und Stärkung der Cybersicherheit: NIS2UmsuCG, inoffiziell bisher oft genannt ?IT-Sicherheitsgesetz 3.0, IT-SiG 3.0?.

Das IT-SiG 2.0 verfolgt einen ganzheitlicheren Ansatz und enthält Maßnahmen zum Schutz der Bü

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - 04.12.2024

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik

Organisationsmöglichkeiten im Betrieb

Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person

Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Fahrlässigkeiten und Haftung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.

Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.

Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.

Zielgruppe

Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar "Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Ausführung der "Verantwortlichen Elektrofachkraft" sollten vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 - 04.12.2024

Aktuelle Anforderungen für Hersteller und Betreiber


Inhalt

Wesentliche Inhalte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 in der betrieblichen Praxis

Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten?

Richtlinien und Normen

Anwendung und Ausnahmen

Unvollständige Maschinen

Pflichten der Maschinenhersteller

Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung

Geltungsbereich

Risikobeurteilung

Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Betriebsanleitung und Technische Dokumentation

Montageanleitung für unvollständige Maschinen

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten

Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden

Nutzen

Im Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 erlangen Sie praxisrelevante Kenntnisse, um Maschinen und Anlagen anforderungsgerecht zu planen, zu entwickeln, bereitzustellen und zu verändern. Im Fokus der Schulung stehen die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) sowie die neue Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 (MVO), die zum 20. Januar 2027 die MRL ablösen wird. Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen sich aus dem Übergang von der MRL zur neuen MVO für die Praxis ergeben (z. B. Anforderungen an die Cybersecurity oder für den Einsatz von KI).

Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen im Seminar praxisnah die theoretischen Inhalte der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230. Dazu gehören die technischen Anforderungen an Maschinen, die Technische Dokumentation und Betriebsanleitung sowie das Konformitätsbewertungsverfahren und die Risikobeurteilung. Ein Überblick über die haftungs- und strafrechtlichen Zusammenhänge mit der Darstellung einschlägiger Gerichtsurteile rundet das Seminar ab.

Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder der Maschinenprodukteverordnung VO (EU) 2023/1230 unterliegen und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie müssen - mit Ausnahme unvollständiger Maschinen - die CE-Kennzeichnung tragen. Die gilt auch für neue oder gebrauchte Maschinen, die in den EWR importiert werden.

Die MRL und die MVO erfassen auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung aktuell genutzter Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die z. B. der Maschinenrichtlinie unterliegen, von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller, Händler und Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Qualitätsmanagement, Instandhaltung, Produktion, Einkauf, Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de

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Webinar Datenschutz-Grundlagen - 04.12.2024

Aktuelle Anforderungen der DSGVO sowie wichtige Maßnahmen für die Praxis


Inhalt

Ihre Erwartung an uns: Bringen Sie gern Ihre Datenschutzfragen mit!

Kurzer Überblick über DSGVO und BDSG

Kurz und knackig: Grundsätze des Datenschutzes - worauf müssen Sie achten?

Die Sache mit der Datenschutz-Dokumentation: Was, wie, wann und wie viel?

Organisation des Datenschutzes: ein paar einfache Regeln und Tipps für schnellen Erfolg

Hilfe, ein Betroffener! Auskunfts- und Löschanträge richtig bearbeiten

Mit der IT auf dem Stand der Technik sein: Dateiserver, Cloud, Webseite und Co.

Auftragsverarbeitungen - wann Sie personenbezogene Daten an Dienstleister geben dürfen

Tipps für die Selbstkontrolle: Funktioniert bei uns auch alles? Was würde die Datenschutzbehörde sagen?

Nutzen

In unserem Grundlagen-Datenschutz-Webinar erfahren Sie alles Wissenswerte zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Sicht. Sie lernen relevante Datenschutzthemen sowie die wichtigsten Anforderungen der DSGVO kennen und erfahren, wie Sie diese einfach, effizient und pragmatisch in Ihrem Unternehmen und in Projekten umsetzen.

Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen konkrete Vorschläge, bewährte Tipps sowie Best Practices für die relevanten Anforderungen des Datenschutzes. Somit können Sie künftig Dokumentationen von Verarbeitungen durchführen und kommen Ihrer Nachweispflicht gegenüber der Datenschutzbehörde nach.

Die Inhalte der Datenschutz-Fortbildung passen wir laufend den neuen Entwicklungen an. Sie wurden von unseren Referentinnen und Referenten in der betrieblichen Praxis getestet und angewendet. Dabei berücksichtigen diese immer auch die aktuellen Aktivitäten der Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzausschusses.

Nutzen Sie während des Grundlagen-Datenschutz-Webinars die Möglichkeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch in der Lerngruppe. Darüber hinaus erhalten Sie Mustertexte, Formulare und Checklisten für die Umsetzung der DSGVO und des BDSG in Ihrem Unternehmen.

Extra-Nutzen für Sie
- Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Datenschutzfragen aus der Praxis
- Vermittlung konkreter Lösungsansätze

Zielgruppe

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Leitungskräfte, Marketing- und Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Beschäftigte aus den Bereichen IT, Compliance, Personal sowie Tätige aus Vereinen und gemeinnützigen Institutionen, die Datenschutz organisieren oder sich für Datenschutzfragen in der Praxis interessieren

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
0531 2362356-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - 04.12.2024


Inhalt

Zündquellen

Zoneneinteilung gemäß §6 GefStoffV, EN 60079-10-1 und EN 60079-10-2

Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten)

Elektrischer Explosionsschutz

Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0

Auswahl der Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart

Errichten elektrischer Anlagen gemäß EN 60079-14



Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse über das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie lernen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Technischen Regeln kennen. Außerdem erfahren Sie praxisnah, welche technischen Anforderungen an die Errichtung elektrischer Anlagen in einem explosionsgefährdeten Umfeld bestehen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.

Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen Themen wie Zündquellen, Zoneneinteilung gemäß EN 60079-10 und allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 60079-0 (Explosionsgruppen, Temperaturklassen, Zündschutzarten). Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über den elektrischen Explosionsschutz und die Kennzeichnung der Betriebsmittel gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, DIN EN 60079-0 sowie DIN EN 50284. Die Themen, welche Betriebsmittel entsprechend Zoneneinteilung, Prozessparameter und anzuwendender Zündschutzart Sie auswählen und wie Sie elektrische Anlagen gemäß EN 60079-14 errichten, runden das Seminar ab.

Moderne Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in den beruflichen Alltag zu transferieren. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele und in verständlicher Form. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

Zielgruppe

Ingenieure, Techniker, Elektrofachkräfte aus Industrie- u. Gewerbebetrieben, die elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen errichten sowie Befähigte Personen zur Prüfung im Explosionsschutz

Voraussetzungen

Zum Besuch dieser Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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