Veranstaltungskalender
FMEA Seminar - Grundlagen der Risikoanalyse - 11.12.2023
TÜV NORD QM-Factory: Basiswissen Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse
Inhalt
Bedeutung und Ziel der FMEA
Rechtliche Relevanz und Nutzen
FMEA-Arten
FMEA-Planung (7 Schritte)
Anforderungen der Kunden
Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In diesem FMEA Seminar - Grundlagen der Risikoanalyse erhalten Sie ein grundlegendes Verständnis über die Anforderungen, Aufgaben und Funktionsweisen der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse FMEA. Der Fokus des Seminars liegt darauf, Ihnen zu zeigen, was das System überhaupt leisten kann. So ist es Ihnen Mithilfe der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse künftig möglich, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, zu verstehen und somit Fehler zu vermeiden.
Entsprechend der Revision von Juni 2019 ist die FMEA in sieben Schritten durchzuführen. Hierzu werden die erforderlichen Qualitätsmanagement-Methoden in jedem einzelnen Schritt behandelt - wir zeigen Ihnen, worauf es bei den einzelnen Schritten ankommt. Für die Bewertung der einzelnen Risiken setzen Sie im Rahmen des Seminars ein Excel-Tool ein und lernen die Bewertungstabellen der FMEA kennen. Diese sind zwischen AIAG (Automotive Industry Action Group) und VDA (Verband der Automobilindustrie) harmonisiert. Neben den normativen (IATF 16949) Anforderungen werden ebenso die kundenspezifischen Anforderungen (Customer Specific Requirements, CSR) und die ?Besonderen Merkmale? berücksichtigt.
Mithilfe von Praxisbeispielen lernen Sie, wie eigene Bewertungsskalen aufgebaut werden können. Dadurch gewinnen Sie und Ihr Team mehr Sicherheit bei der Bewertung von Fehlern und Risiken.
Profitieren Sie in dem FMEA Seminar - Grundlagen der Risikoanalyse von den langjährigen Erfahrungen unserer Referentinnen und Referenten. Sie gehen ausführlich auf Ihre Fragen ein und werden Ihnen fundierte Tipps für die ersten Schritte bei der Einführung der FMEA geben. Durch die FMEA-Beispiele und die Übungen mit dem FMEA-Excel-Tool an Ihrem Laptop erhält unser Seminar einen Workshop-Charakter.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus der Entwicklung und Planung, Qualitätssicherung sowie Qualitätsmanagement, die einen Einblick in die Anforderungen und Funktionsweise der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) erhalten wollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das Handbuch FMEA (AIAG&VDA) mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Carolyn Harak
0201 31955-21
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Qualitätsbeauftragter (TÜV) - Industrie Teil 2 - 11.12.2023
Inhalt: Bewertung der Leistung/Managementbewertung - Ziele der Überwachung und Messung - Analyse und Beurteilung
Inhalt
Bewertung der Leistung/Managementbewertung
- Ziele der Überwachung und Messung
- Analyse und Beurteilung
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
- Fortlaufende Verbesserung
- Verbesserungsformen/PDCA
Sieben Qualitätswerkzeuge (Q7) zur Problemlösung und ihre Funktion
- Ursachenermittlung mittels Ishikawa-Diagramm
- Fehlersammelliste und Histogramm
- Qualitätsregelkarte und Korrelationsdiagramm
- Pareto-Diagramm/Brainstorming
Überblick über die sieben Managementwerkzeuge (M7) und weitere Methoden wie
- FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse)
- DOE (Design of Experiments), statistische Versuchsplanung
- QFD (Quality Function Deployment), House of Quality
- SPC (Statistical Process Control), statistische Prozessregelung
- 7 W-Fragen zur Problemlösung
Präsentationstechnik
- Aufbau und Struktur
- Gestaltung von Präsentationsfolien
- Elemente der Körpersprache
Sender-Empfänger-Modell und die vier Seiten einer Nachricht
Grundwissen Gesprächsführung
- Das Auditgespräch, Fragetechnik
Moderation und Aufgaben eines Moderators
Überblick über Kreativitätstechniken, z. B. morphologischer Kasten
Einordnung von Audits - Auditarten
- Externe und interne Qualitätsaudits, Systemaudit
- Überblick DIN EN ISO 19011
- Auditjahresplan für interne Audits
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, Auditbericht
Phasen eines Zertifizierungsverfahrens, Überwachungssystematik
Grundlagen des Projektmanagements
- Projektdefinition, -planung, -durchführung und -abschluss
- Projektorganisation, Arbeitspaket
Überblick über
- Branchenspezifische Anforderungsnormen, wie IATF 16949, KTQ etc.
- EFQM-Modell
- Qualitäts-/Umwelt-/Arbeitsschutzmanagementsysteme, Integration
Gruppenarbeiten zur Verbesserung der Umsetzungskompetenz am Beispiel eines fiktiven Unternehmens (können gruppenangepasst variieren)
Nutzen
Qualifizieren Sie sich zum Qualitätsbeauftragten in Industrieunternehmen: Unsere Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten (QB) besteht aus zwei Teilen und zeichnet sich durch die Fokussierung auf Teilnehmer aus produzierenden Unternehmen aus. Im zweiten Teil Ihrer Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten lernen Sie weitere Anforderungen der ISO 9001 aus den Bereichen Leistungsbewertung und Verbesserung Ihrer Prozesse durch Anwendung von Qualitätswerkzeugen kennen. Das Wissen unterstützt Sie dabei, die Produktqualität zu gewährleisten und Chancen zur Verbesserung aufzudecken.
Die Feststellung des Grades der Kundenzufriedenheit ist ein wichtiger Parameter hinsichtlich der Funktionsfähigkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems (QMS). Sie lernen interne Audits und Managementbewertung als Leistungsindikatoren im Lehrgang zum Qualitätsbeauftragten (QB) kennen. Der richtige Umgang mit aufgetretenen Fehlern und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen werden Ihnen aus normativer Sicht vorgestellt.
Unterstützt durch unsere Referenten wenden Sie Qualitätswerkzeuge an, die Sie bei der Analyse und Steuerung Ihrer Prozesse unterstützen. Sie lernen das Projektmanagement als Methode zur Einführung eines QMS und zur Umsetzung Ihres Entwicklungs- und Verbesserungsprojekts kennen.
Neben den Kenntnissen über die Normen und Qualitätstechniken vermitteln Ihnen unsere Referenten wichtige Kompetenzen in den Bereichen der Präsentations- und Moderationstechniken sowie Gesprächsführung und Fragetechniken. Dazu zählen die inhaltliche Gestaltung und Aufbereitung eines Themas sowie der passende Einsatz von Medien zur Visualisierung. Kreativitätstechniken wie Mindmapping unterstützen Sie bei der Aufarbeitung von Themensammlungen.
Neben der Wissensvermittlung im Seminar zum Qualitätsbeauftragten (QB) unterstützen systematisch durchgeführte, au
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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 11.12.2023
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich. Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 11.12.2023
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für den Umgang mit Asbest/KMF und für die Entsorgung von Asbestabfällen verlangen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen,TRGS 519, Anlage 4C
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Asbestsanierung - 101 - 11.12.2023
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an
- bei Industrie-Demontagen
- als Spritzasbest (Spritzputz)
- bei der Prüfung und der Demontage von Brandschutzklappen
- als Asbestmassen für Kabelabschottungen
- als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
- als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
- als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)
Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.
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Asbestsanierung - 101 - 11.12.2023
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an
- bei Industrie-Demontagen
- als Spritzasbest (Spritzputz)
- bei der Prüfung und der Demontage von Brandschutzklappen
- als Asbestmassen für Kabelabschottungen
- als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
- als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
- als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)
Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.
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Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes - 155 - 11.12.2023
Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik
Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik
Augen auf beim Grundstückskauf!
„Altlast bedeutet immer auch Kostenlast.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1999. Auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 zur Begrenzung der Haftung des Grundstückseigentümers hat sich dies nicht grundlegend geändert.
Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten.
Die Haftung des Verursachers oder des Grundstückseigentümers kann gerade bei Altlasten in die Millionen gehen. Wie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung beweist, sind die Fälle, in denen das Vorhandensein einer Altlast über das wirtschaftliche Schicksal des Verantwortlichen entscheidet, nicht gerade selten.
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Erwerb der Asbest-Sachkunde für Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen - 127 - 11.12.2023
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen. Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
Bei der Funktionsprüfung muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden.
Es ist ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich. Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asbestzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend und bietet keinen Versicherungsschutz.
Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, die notwendigen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen.
Asbest in Lüftungsanlagen von Gebäuden
Bis in die 80er Jahre hinein war Asbest das Isoliermaterial Nummer 1 für die feuerhemmende Isolierung in Lüftungsanlagen. Erst dann wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert; die Hersteller von Lüftungsanlagen ersetzten asbesthaltige Komponenten durch ungefährliches Isoliermaterial, wie zum Beispiel Promat.
Seit 1993 dürfen in Deutschland keine Asbestprodukte mehr eingesetzt werden. Damit war das Asbest aber nicht über Nacht aus den Gebäuden verschwunden. In Objekten, die bis Ende der 80er Jahre gebaut und seitdem nicht saniert wurden, befindet sich Asbest praktisch noch in der kompletten Lüftungsanlage: als Dichtungs- und Isoliermaterial in den Lüftungskanälen sowie in den Einbauteilen von Lüftungskomponenten, in Brandschutzklappen als Klappenblätter und Dichtschnüre.
Die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, ist permanent vorhanden, z.B. wenn das Blatt einer Brandschutzklappe bricht oder sich Dichtungen auflösen. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen können bei Klappen mit einem Baujahr vor 1988 zu einer Gefahr werden.
Beim Prüfen der Funktion muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese gelangen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Büroräume gelangen.
Auch wenn dabei nicht die Belastungen erreicht werden, denen die Installateure beim Einbau ausgesetzt waren: Die Verantwortlichen in den Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie ihre Mitarbeiter dieser potenziellen Gefahr weiter aussetzen wollen oder ob sie mittelfristig alle asbesthaltigen Komponenten ihrer Lüftungsanlage austauschen lassen.
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Erwerb der Asbest-Sachkunde für Prüfung, Wartung und den Ausbau von Brandschutzklappen - 127 - 11.12.2023
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Kompaktseminar zum Erwerb der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 3
Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen. Brandschutzklappen sind regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
Bei der Funktionsprüfung muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) anzuwenden.
Es ist ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich. Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asbestzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend und bietet keinen Versicherungsschutz.
Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, die notwendigen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen.
Asbest in Lüftungsanlagen von Gebäuden
Bis in die 80er Jahre hinein war Asbest das Isoliermaterial Nummer 1 für die feuerhemmende Isolierung in Lüftungsanlagen. Erst dann wurde auf die gesundheitsschädliche Wirkung der Asbestfaser reagiert; die Hersteller von Lüftungsanlagen ersetzten asbesthaltige Komponenten durch ungefährliches Isoliermaterial, wie zum Beispiel Promat.
Seit 1993 dürfen in Deutschland keine Asbestprodukte mehr eingesetzt werden. Damit war das Asbest aber nicht über Nacht aus den Gebäuden verschwunden. In Objekten, die bis Ende der 80er Jahre gebaut und seitdem nicht saniert wurden, befindet sich Asbest praktisch noch in der kompletten Lüftungsanlage: als Dichtungs- und Isoliermaterial in den Lüftungskanälen sowie in den Einbauteilen von Lüftungskomponenten, in Brandschutzklappen als Klappenblätter und Dichtschnüre.
Die Gefahr, dass Asbest freigesetzt wird, ist permanent vorhanden, z.B. wenn das Blatt einer Brandschutzklappe bricht oder sich Dichtungen auflösen. Selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsprüfungen von Brandschutzklappen können bei Klappen mit einem Baujahr vor 1988 zu einer Gefahr werden.
Beim Prüfen der Funktion muss die Klappe fallen, beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese gelangen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Büroräume gelangen.
Auch wenn dabei nicht die Belastungen erreicht werden, denen die Installateure beim Einbau ausgesetzt waren: Die Verantwortlichen in den Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie ihre Mitarbeiter dieser potenziellen Gefahr weiter aussetzen wollen oder ob sie mittelfristig alle asbesthaltigen Komponenten ihrer Lüftungsanlage austauschen lassen.
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Faserstäube - Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3 - 227 - 11.12.2023
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.
Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff
Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.
Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von diversen Seminarveranstaltern, teilweise eintägig, angeboten wird, ist in der TRGS 521 nicht erwähnt.
Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).
Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.
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Faserstäube - Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3 - 227 - 11.12.2023
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.
Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff
Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.
Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von diversen Seminarveranstaltern, teilweise eintägig, angeboten wird, ist in der TRGS 521 nicht erwähnt.
Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).
Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.
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Fortbildung im Brandschutz - 42 - 11.12.2023
Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.
Zweitägiger Auffrischungslehrgang zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen. Geeignet für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten), Sachverständige, Architekten, Ingenieure und Techniker.
Das zweitägige Seminar entspricht den Vorgaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und der DGUV-Information 205-003 zur Aktualisierung der Fachkunde des Brandschutzbeauftragten. "Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen.“
Um als verantwortliche und ausgebildete Person die vielfältigen und umfassenden Aufgaben des vorbeugenden aber auch abwehrenden Brandschutzes erfolgreich wahrnehmen zu können, brauchen Sie einen aktuellen Wissensstand.
Werden im betrieblichen Alltag Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, so kann das gerade im Bereich des Brandschutzes katastrophale Folgen für ein Unternehmen haben.
Der zweitägige Lehrgang versorgt den Brandschutzverantwortlichen mit den aktuellen rechtlichen und technischen Informationen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und liefert damit Argumente zur Unterstützung in der betrieblichen Umsetzung.
Das Fachwissen wird durch den Lehrgang auf den neuesten Stand gebracht. Schwerpunkte sind:
- Aktuelle und in der Planung befindliche Veränderungen im geltenden Fachrecht
- Neue Anforderungen an den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
- Neuentwicklungen im anlagentechnischen Brandschutz
- Optimierung der Brandschutzplanung und -organisation
- Rezente Schadensfälle und sich daraus ergebende Folgerungen für die Praxis
- Darüber hinaus steht auch der Erfahrungsaustausch im Vordergrund
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