Versorgungsausgleich und seine Folgen für den Beamten

Veranstalter:

Technische Akademie Wuppertal
Hubertusallee 18
42117 Wuppertal

Seminarsuche:
www.taw.de/

Versorgungsausgleich und seine Folgen für den Beamten

- System des Versorgungsausgleichs - Darstellung der Rechtslage bis 31.8.2009 / seit 1.9.2009 - Scheidung und Scheidungsfolgen - Ausgleichsformen nach früherem und derzeitigem Recht - Ehezeitlich erworbene Anrechte, die dem Versorgungsa...


Bildungsanbieter:

Technische Akademie Wuppertal e.V.

Ort:

42117 Wuppertal

Dozent:

RD Anton Schwaiger"

Beginn:

05-12-2022

Ende:

06-12-2022

Preis in €:

790

Detailbeschreibung:

  • System des Versor­gungs­aus­gleichs
    • Darstellung der Rechtslage bis 31.8.2009 / seit 1.9.2009
    • Scheidung und Scheidungsfolgen
    • Ausgleichsformen nach früherem und derzeitigem Recht
    • Ehezeitlich erworbene Anrechte, die dem Versor­gungs­aus­gleich unter­liegen
    • Ausschluss des Versor­gungs­aus­gleichs
    • Aufgaben der Pensionsbehörden
      • Auskunfts­er­teilung an die Familiengerichte
      • Werter­mittlung
      • Überprüfung der Entscheidung des Famili­en­ge­richts und Einlegung möglicher Rechtsbehelfe
    • Ausgleich in der Beamten­ver­sorgung
      • Betroffener Perso­nen­kreis
      • Ermittlung des Ehezeitanteils von Anrechten der Beamten­ver­sorgung (auch für den Fall des Zusam­men­treffens mehrerer auszu­gleichenden Anrechte)
      • Bestimmung des Ausgleichswerts / des korres­pon­die­renden Kapitalwerts
      • Interne / externe Teilung
      • Abänderung von Entschei­dungen des Famili­en­ge­richts
    • Folgen des Versor­gungs­aus­gleichs für den Beamten und seine Hinter­blie­benen
    • Auswir­kungen der Ehescheidung auf Besoldung und Versorgung
    • Kürzung des Ruhegehalts / Berechnung des Kürzungsbetrages
    • Pensionistenprivileg
    • Abwendung der Kürzung / Berechnung des Abwendungsbetrages
    • Ausschluss der Kürzung und Anpassung der Kürzung
    • Auswir­kungen des Versor­gungs­aus­gleichs auf Ruhensberechnungen
    • Ansprüche nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz
    • Erstattungsausgleich zwischen Renten­ver­si­cherungs- und Versorgungsträgern