Veranstaltungskalender
Asbest Kurzlehrgang - 248 - 25.11.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Mehr erfahren
Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 25.11.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
Mehr erfahren
Auffrischung der Fachkunde und der Sachkunde für Schimmelpilzsanierung - Update 2026 - 248 - 25.11.2026
Zweitägiger Zertifikats-Auffrischungslehrgang (online).
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheits-technischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.
Die TRGS 524 regeln die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen, also bei der Arbeit im Bereich Schimmelpilzsanierung.
Die TRGS 524 fordert unter Nr. 3.1 Nr. 6, dass sich Fach- oder Sachkundige für Arbeiten im kontaminierten Bereich regelmäßig fortbilden müssen.
Der Begriff „regelmäßig“ wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 3 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.
Die derzeit letzte Änderung der TRGS wurde am 31.03.2022 veröffentlicht. Sie aktualisiert die zuvor veröffentlichte Fassung von Januar 2014, die bereits im Oktober 2019 in einigen Punkten angepasst wurde.
Das Umweltinstitut bietet hierzu einen zweitägigen Auffrischungslehrgang mit aktuellen Schwerpunkten an.
Mehr erfahren
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 248 - 25.11.2026
Eintägige Schulung für die Ausbildung und für die notwendige Auffrischung (alle 2-3 Jahre) als Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Auch geeignet für die jährliche vorgeschriebene Unterweisung.
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.
Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.
Wir empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, die Ausbildung in regelmäßigen Abständen von ca. 2 bis 3 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
Mehr erfahren
Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche - 248 - 25.11.2026
Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe
Umweltrecht aktuell - 248 - 25.11.2026
Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde für Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltbetriebsprüfer, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte
Das internationale und nationale Umweltrecht werden regelmäßig überarbeitet. Egal ob Umweltauditoren, -betriebsprüfer, -gutachter, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte – alle müssen für ihre Tätigkeit über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht informiert sein.
Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.
Das Seminar gibt kurz und bündig einen Überblick über aktuelle rechtliche und normative Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
Mehr erfahren
Probenahme von Trinkwasser - 248 - 25.11.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang. Sachkundenachweis gemäß § 42 Trinkwasserverordnung
Die Verpflichtung, die Sachkunde Probenehmer von Trinkwasser alle fünf Jahre durch Fortbildung zu erneuern, ist nach Stand der Technik gemäß der DAkkS Regel Anforderungen an Trinkwasserlaboratorien (Dok. 71 SD 4 011), Kapitel 3.4.1 (welche am 25.10.21 zurückgezogen wurde) festgehalten.
Nach erfolgreichem Besuch der Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer die notwendige Qualifikation (Sachkunde) gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung. Das Seminar beinhaltet einen theoretischen Teil sowie praktische Elemente zum besseren Verständnis und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Durch die jahrelange Erfahrung unserer Referenten in einem akkreditierten Labor (Hessenwasser GmbH) sowie durch mehrjährige Tätigkeiten als Referenten in diesem Bereich, kann eine hohe Qualität der Schulung gewährleistet werden.
Die Veranstaltung ist als Grundlagenseminar zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
Mehr erfahren
Refresher EHS-Auditor - 248 - 25.11.2026
Zweitägiger Lehrgang zur Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001 und ISO 45001
Das Umweltrecht und das Arbeitschutzrecht werden regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.
Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.
Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen umwelt-, arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
Mehr erfahren
WEBINAR: Passage au nouveau règlement machines - 2443-WEB-F - 25.11.2026
Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité.
Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité.
Avancez également les éventuelles demandes de vos clients qui exigent déjà ou exigeront dans un avenir proche une conformité contractuelle avec le RM. Le séminaire en ligne d'une demi-journée vous permet de vous familiariser rapidement avec le nouveau règlement machines de manière compacte et approfondie.
Programme du séminaire:
Connaissances de base importantes
- Quel est l'impact du passage de la directive au règlement pour les entreprises.
- Pourquoi la directive 2006/42/CE a-t-elle été modifiée ?
- Jusqu'à quand telle ou telle disposition doit être appliquée?
- Pourquoi il n'y a pas de période de transition et comment se préparer au mieux à la date butoir.
- Attention ! Selon la durée des projets, il se peut que vous deviez tenir compte du nouveau règlement machines bien avant la date butoir!
Exigences nouvelles et modifiées en matière de conception, de construction de commandes et de documentation
- Beaucoup de choses restent identiques ! Quelles sont les nouvelles exigences ou celles qui ont été modifiées ?
- Quelles modifications - notamment mécaniques - sont pertinentes.
- Ce dont il faut tenir compte pour les machines dont le comportement se modifie automatiquement.
- Ce qui change en ce qui concerne les exigences posées aux systèmes de commande et le rôle que joue désormais la sécurité.
- Notices d'utilisation numériques : où se trouvent les limites et les écueils.
- Quels contenus supplémentaires sont exigés dans les notices d'utilisation.
Processus d'évaluation de la conformité et définitions modifiés
- Modification mineure du champ d'application - comment déterminer si votre produit est concerné par une modification.
- Changement important : avec le nouveau règlement machines, il est désormais réglementé au niveau européen!
- Ce qui change dans les procédures d'évaluation de la conformité.
- Quand votre produit entre dans la catégorie des "machines à haut risque" et ce que cela signifie pour vous.
- Notice d'utilisation : pourquoi la mention "original" n'est plus nécessaire.
- Déclaration de conformité: pourquoi il n'est plus nécessaire de mentionner le "mandataire chargé d'établir le dossier technique" et ce qui change par ailleurs.
Comment planifier le passage au numérique de manière proactive et rentable
- Attention: les informations doivent toujours être diffusées dans l'entreprise en fonction du groupe cible. Évitez la "surinformation" inutile.
- Pourquoi le nouveau Règlement peut aussi être l'occasion de mettre au jour des processus inefficaces et de remettre le thème de la sécurité des machines sur de nouvelles bases.
- Les 5 causes les plus fréquentes de coûts inutiles dans le processus de sécurité et comment les détecter et les éviter dans le cadre du passage au nouveau règlement machines.
- Conseils et recommandations sur la manière d'apaiser les craintes et les inquiétudes de vos collègues concernant la sécurité des machines et le passage au nouveau Règlement.
Mehr erfahren
WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie - 2548-WEB - 25.11.2026
In nur einem Tag erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie möglichst effizient erfüllen und was Sie im Rahmen der Risikobeurteilungen konkret tun und dokumentieren müssen.
In nur einem Tag erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie möglichst effizient erfüllen und was Sie im Rahmen der Risikobeurteilungen konkret tun und dokumentieren müssen.
Im Seminar zur Niederspannungsrichtlinie erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:
- Welche Anforderungen müssen Hersteller von elektrischen Geräten im Sinne der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen?
- Welche Nachweisdokumente müssen erstellt werden?
- Warum muss seit der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU nun auch eine "geeignete Risikoanalyse und -bewertung" durchgeführt werden, und wie läuft das in der Praxis ab?
Seminarprogramm
Beantwortung grundsätzlicher Fragen
- Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie?
- Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz!
- Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte.
- In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können.
- Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie?
Umsetzung in der Praxis
- Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln.
- WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss.
- Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten.
- Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben?
Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie
- Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100.
- Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen.
- Beispiele aus dem Schaltschrankbau
- Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen?
- Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2
- Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte)
- Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
- Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.
Für Diskussionen, individuelle Fragen und Übungen sind Zeiten reserviert.
Mehr erfahren
WEBINAR: Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Niederspannungsrichtlinie - 2474-WEB - 25.11.2026
Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager oder Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.
Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager oder Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.
Seminarprogramm
Beantwortung grundsätzlicher Fragen
- Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie?
- Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz!
- Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte.
- In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können.
- Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie?
Umsetzung in der Praxis
- Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln.
- WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss.
- Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten.
- Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben?
Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie
- Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100.
- Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen.
- Beispiele aus dem Schaltschrankbau
- Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen?
- Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2
- Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte)
- Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
- Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.
Mehr erfahren
BKrFQG - Gefahrenwahrnehmung (theoretische Unterweisung) - Modul 3 - EX/A81/60351501/25112026-1 - 25.11.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Grundsätze
- Der Verkehrsmarkt in Deutschland und in der EU
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung
- Bedeutung von Markt und Image für die Zukunft
- Gründe für marktorientiertes Verhalten
- Image - mehr als ein Bild
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens
Der Kunde
- Was erwartet der Kunde vom Fahrer?
- Was erwartet der Fahrer vom Kunden?
Der Fahrer
- Wie möchte ich gesehen werden?
- Wie sieht mich der Kunde?
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Die Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Das Entgegenwirken von Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer
Konfliktmanagement
- Problemkunden
- Den Konflikt als Chance nutzen
- Effektive Gesprächsführung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Der Erfolg eines Unternehmens liegt in der Summe der Erfolge seiner Mitarbeiter. Der Fahrer ist die Visitenkarte des Unternehmens und prägt wesentlich das Image.
Auftreten, Kommunikation und Verhalten beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Diese Veranstaltung zeigt mithilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Den Seminarteilnehmern wird vermittelt, sich ihrer Wirkung für ihr Unternehmen bewusst zu sein und sich entsprechend zu präsentieren. Sie bekommen mehr Sicherheit im Umgang und im angepassten Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Kollegen und Vorgesetzten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden.
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren