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Facility Management kompakt - 41 - 12.05.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen zu Grundlagen der erfolgreichen Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen


Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen hat sich ein grundlegender Wandel vollzogen. Durch den Einzug des Facility Managements haben sich für Unternehmen erhebliche Effizienzpotenziale eröffnet und für eine Vielzahl von Dienstleistern neue Tätigkeitsfelder erschlossen.

Immobilien und betriebliche Abläufe werden ganzheitlich betrachtet. Das reine Verwalten ist nicht mehr ausreichend. Durch eine professionelle Bewirtschaftung der Liegenschaften und eine koordinierte Abwicklung von Prozessen können Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dauerhaft gesenkt und die Verfügbarkeit von Anlagen gesichert werden.

Die Umsetzung eines Facility Managements ermöglicht optimale Entfaltung der Kernkompetenzen eines Unternehmens und stellt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.

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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 12.05.2025

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. 

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - Grundkurs - 389 - 12.05.2025

Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training


In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.

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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 12.05.2025

Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198


Unsere Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Das Hauptziel dieser Schulung ist es, Teilnehmende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher in die Anwendung und den effektiven Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren zu schulen. Die Schulung legt den Fokus darauf, vorhandenes Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und auf den neusten Stand zu bringen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Beachten Sie, dass die Unterweisung über PSA gegen Absturz jährlich durchgeführt werden muss.

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Umweltmanagement für Einsteiger - 77 - 12.05.2025

Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS


Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.

Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.

Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.

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Umweltmanagementfachkraft - 79 - 12.05.2025

Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS


Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.

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Brancheneinführung in die Entsorgungswirtschaft - 173 - 13.05.2025

Eintägiges Grundlagenseminar zur Einführung in rechtliche und technische Grundlagen der Entsorgungswirtschaft


Unser Kompaktseminar vermittelt einen ersten Überblick zur Entsorgungswirtschaft. Gerade am Anfang ist die Komplexität der Branche für Neueinsteiger verwirrend. Begrifflichkeiten können nicht eingeordnet, Abläufe in ihrer Ursächlichkeit nicht durchschaut und Zusammenhänge nicht erkannt werden. Das Seminar führt in die allgemeinen Grundlagen der Entsorgungswirtschaft ein.

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Kranführer - Ausbildung - 312 - 13.05.2025

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.


Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.

Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.

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Ladungssicherung - 240 - 13.05.2025

Eintägiges Seminar gemäß VDI 2700 und DIN-EN 12195


Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrgutbeauftragte und „beauftragte Personen“ gem. Kapitel 1.3 ADR.

Beim Gütertransport auf der Straße treten infolge von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven Kräfte auf, die auf die Ladung einwirken. Die vorhandenen Reibungskräfte allein reichen dann oft nicht mehr aus, die Ladung auf der Ladefläche zu halten - sie verrutscht. Die Folgen: Das Fahrverhalten des Transportfahrzeuges wird negativ beeinflusst - im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug nicht mehr zu kontrollieren, ein Unfall mit Personen- und Sachschäden kann die Folge sein.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regelt jährlich Transportschäden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Großteil hiervon fällt auf mangelnde oder gar fehlende Ladungssicherung zurück. Über 70 % der kontrollierten Fahrzeuge werden wegen mangelnder Ladungssicherung von den Kontrollorganen beanstandet. Hohe Bußgelder mit kosten- und zeitintensiven Nachsicherungs- und /oder Umladeaktionen sind die Folge. Die mangelnde Ladungssicherung ist schätzungsweise für circa 20 bis 25 % der Verkehrsunfälle im Schwerlastverkehr die Unfallursache.

Kenntnisse zu den gesetzlichen und technischen Bestimmungen, das Verstehen der physikalischen Gesetzmäßigkeiten sowie das Wissen um die Stabilität der Transportfahrzeuge und die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hilfsmittel zur Ladungssicherung sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche, sichere Ladungssicherung.

Die Referenten sind Praktiker mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet und vermitteln praxisnah das erforderliche Wissen. Anhand einer „Demo-Ladefläche“ werden Tricks und Kniffe sowie Möglichkeiten der Sicherung exemplarisch vorgeführt.

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Umweltrecht kompakt - 454 - 13.05.2025

Dreitägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen im betrieblichen Umweltschutz  

(Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, plus optional 4. Tag: Gefahrstoffe)


Aus der Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen ergeben sich Rechte und Pflichten für die Unternehmensleitung, verantwortliche Mitarbeiter und Beauftragte. Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltbeauftragten (Abfall-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzbeauftragter) fallen, haben eine Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Gleichwohl, wenn auch geringer, sind in diesen Unternehmen Abfälle, Abwässer und Emissionen vorhanden, mit denen aus haftungsrechtlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll umgegangen werden muss.

Der Lehrgang dient Führungskräften und Mitarbeitern, die für die Einhaltung und Überwachung rechtlicher Anforderungen verantwortlich sind bzw. für die Umsetzung der Aufgaben zuständig sind. Er dient auch Mitarbeitern, die im Rahmen von internen Audits die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen überprüfen.

Das Seminar gibt einen schnellen Überblick über die rechtlichen und technischen Bedingungen im betrieblichen Umweltschutz. Dies kann für Neu- und / oder Quereinsteiger der Branche außerordentlich hilfreich sein.

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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) - Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung (Aufbaukurs) - 319 - 14.05.2025

Eintägiger Lehrgang zum Erhalt der erworbenen Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3


Erhalt der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften. Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein.

Diesen Status gilt es mit regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Die Auffrischung der dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen zum Erhalt der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.

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Erstellung von Brandschutzkonzepten - 22 - 14.05.2025

Zweitägige Praxisschulung mit Zertifikat


Die Veranstaltung dient auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte (16 Lehreinheiten).

Für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) wird auf der Grundlage der Landesbauordnungen ein ganzheitliches Brandschutzkonzept gefordert.

Im Brandschutzkonzept soll der Nachweis für die Umsetzung der Schutzziele des Bauordnungsrechtes über die Verknüpfung aller brandschutztechnischen Einzelmaßnahmen in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden, um den Bauaufsichtsbehörden und den im Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Brandschutzdienststellen eine Beurteilungsgrundlage zu verschaffen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob für das Bauvorhaben besondere Anforderungen gestellt werden müssen oder Erleichterungen zugelassen werden können.

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