Events
Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) -Prüfung- - 23.01.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Nachhaltigkeitsmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Nachhaltigkeitsmanager (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
15:45 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Information Security Officer - ISO (TÜV) -Prüfung- - 23.01.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener ISO-Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Information Security Officer-ISO (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Aufgaben gestellt, davon 30 Multiple-Choice- und 2 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der ISO-Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Information Security Officer-ISO (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:15 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25;
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Michl
+49 221 945352-12
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Interne Audits in der ISO 9001 - 23.01.2025
Risikobasiertes und prozessorientiertes Auditieren
Inhalt
Übersicht zu wesentlichen Elementen des Prozessmanagements
Wesentliche Anforderungen der ISO 9001 zur Lenkung von Prozessen, z. B.
- Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Identifikation von Risiken und Chancen
- Prozesskennzahlen, dokumentierte Informationen etc.
Auditplanung und -vorbereitung
- Anforderungen an die Auditplanung nach ISO 9001 sowie wesentliche Gesichtspunkte der Auditplanung nach ISO 19011
- Einfluss von risikobasiertem Denken und Unternehmensnutzen auf die Vorbereitungsaspekte des Auditors
- Turtle-Methodik sowie mögliche Ansatzpunkte zur systematischen Vorbereitung auf ein prozessorientiertes Audit
- Erstellung von möglichen Fragelisten beziehungsweise eines roten Fadens zur Auditierung von Prozessen
Auditdurchführung
- Aufbau und Gestaltung eines Auditgesprächs
- Methoden und Techniken zur Identifikation von Auditsachverhalten und Auditbewertungen
- Nutzen von gesprächs-/fragetechnischen Aspekten und Methoden im Auditgespräch
- Tipps zur Kommunikation im Audit
- Aktives Zuhören und Einwandbehandlung
- Die Beziehungsebene im Audit
Auditberichterstattung
- Formen der Berichterstattung
- Einstufung und Bewertung der Auditergebnisse
- Begriffsklärung bezüglich Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerung
Follow-up Audit
- Verantwortlichkeit zur Maßnahmenfestlegung
- Bedeutung von Korrektur und Korrekturmaßnahmen
- Arten der Maßnahmenverfolgung
Nutzen
In unserer Schulung lernen Sie, interne Audits prozessorientiert auf der Basis der ISO 9001 durchzuführen. Sie erfahren die Grundlagen zur Planung und Durchführung von Prozessaudits im Rahmen der internen Auditierung. Sie erwerben ein Verständnis für die wesentlichen Aspekte des Managements von Prozessen. Sie erlangen Kenntnisse über grundsätzliche Anforderungen der ISO 9001 an das Prozessmanagement.
Anhand von beispielhaften Dokumenten trainieren Sie, wie Sie sich auf ein Prozessaudit vorbereiten müssen. Sie führen ein Auditgespräch und kennen die Anforderungen an die Auditberichterstattung. Hierzu werden Ihnen die Grundlagen der Gesprächs- und Fragetechniken vermittelt sowie die Fertigkeit, aus Auditinformationen Auditschlussfolgerungen abzuleiten.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Auditierung von Prozessen, deren Ausführung und Lenkung. Die Seminarinhalte werden anhand eines Lehrgesprächs, durch praktische Übungen und anhand von beispielhaften Prozessdokumenten durchgeführt. Sie erweitern so Ihr Wissen und können die erlernten Methoden auf das eigene Unternehmen übertragen. Diese Schulung dient als Nachweis für den Kompetenzaufbau von Auditoren zur Durchführung interner Audits im Rahmen der ISO 9001.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Durchführung von internen Audits beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten
Voraussetzungen
Für diese Schulung werden Grundkenntnisse der DIN EN ISO 9001:2015 und über das Qualitätsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen als Fachwissen vorausgesetzt. Die Grundkenntnisse zur DIN EN ISO 9001:2015 können Sie in unserer zweitägigen Schulung Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001:2015 erwerben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Qualitätsbeauftragte, die im Unternehmen für die Organisation und Durchführung der internen und externen Audits verantwortlich sind, benötigen Kenntnisse zur DIN EN ISO 19011 und ISO/IEC 17021. Dieser Zielgruppe empfehlen wir das Seminar Qualitätsauditor (TÜV) im Rahmen des modularen QM-Lehrgangssystems.
Mehr erfahren
WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 23.01.2025
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Datenschutzauditor (TÜV) -Prüfung- - 23.01.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat Datenschutzbeauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzauditor (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Zusätzlich muss die Bewertung eines vorgelegten Dokuments erfolgen.
Die mündliche Prüfung dauert inclusive Vorbereitungszeit 60 Minuten.
Das Auditwissen wird bei der Lösung von einer konkreten Aufgabe vorgestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind die relevanten normativen Dokumente und Rechtstexte und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzfachpersonal (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Energiemanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - 23.01.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) und Energiemanagement-Auditor (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat der Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Energiemanagement-Auditor (TÜV),
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben und eine Aufgabe zur Dokumentenprüfung gestellt.
Die mündliche Prüfung dauert 35 Minuten. Der Kandidat löst eine Aufgabe zum Fachwissen und eine Aufgabe zur Auditdurchführung.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marius Löseke
+49 511 998-62305
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Fuhrparkrecht in der Praxis - 23.01.2025
Rechte und Pflichten von Fuhrparkverantwortlichen
Inhalt
Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen
Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken
Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen
Nutzen
Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.
Zielgruppe
Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Melahat Yildirim
030 201774 38
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen - 23.01.2025
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Allgemeine technische Anforderungen gemäß AwSV, TRwS 792 und TRwS 793-1
Betreiberpflichten (u. a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit usw.)
Erstellen von Anlagendokumentationen, Merkblättern und Betriebsanweisungen (inkl. Beispielen)
Erstellen von aussagekräftigen Fachbetriebsdokumentationen (Errichterbescheinigungen, Prüfprotokolle, Einbauerklärungen usw.)
Notwendige Prüfung und deren Durchführung durch Sachverständige und Fachbetriebe
Umgang mit Biogasanlagen zur Vergärung von Gärsubstraten nichtlandwirtschaftlicher Herkunft, z. B. Schlachtabfälle, Stoffe aus der Lebensmittelherstellung, Klärschlämme, Essensreste usw.
Nutzen
Mit der Teilnahme an unserer WHG-Fortbildung für JGS- und Biogasanlagen bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der in der AwSV festgelegten Anforderungen.
Die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 01.08.2017 in Kraft. Erstmals ergeben sich hieraus konkrete Anforderungen an WHG-Fachbetriebe für Tätigkeiten an JGS- und Biogasanlagen sowie besondere Pflichten für die Betreiber der genannten Anlagen.
Damit Sie den Anforderungen gerecht werden und diese fachgerecht an Ihren Anlagen umsetzen, erläutern wir Ihnen in dieser WHG-Weiterbildung Gesetze sowie Zusammenhänge und erklären Ihnen die Einstufung von JGS- und Biogasanlagen.
Unsere Referentinnen und Referenten stellen Ihnen zusätzlich den aktuellen Stand der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) vor und gehen dabei speziell auf die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen ein.
An praxisnahen Beispielen vermitteln wir Ihnen die Anforderungen und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Mit dieser Veranstaltung kommen Sie der Fortbildungspflicht gemäß § 63 AwSV nach und verbessern Ihre Qualität als Fachbetrieb.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden
Voraussetzungen
Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - 23.01.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV
Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms
Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen
Messpraktikum
Nutzen
Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
610 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
115.9 EUR
Bruttopreis
725.9 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Systemen - 23.01.2025
Inhalt
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HVSystemen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
Nutzen
Für die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Systemen und -Komponenten, die nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden können, benötigen Sie die Qualifikation Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen nach DGUV-I 209-093. Dies gilt zugleich für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial.
Mit diesem Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Gefährdungspotenziale für sich und Ihre Mitmenschen zu erkennen und Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen durchzuführen. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Voraussetzungen
Mindestens eine Qualifikation nach Stufe 2S
- Mindestalter 18 Jahre
- Erfolgreich abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 UE nach DGUV Information 204-022 ?Erste Hilfe im Betrieb?)
- Medizinische Eignung muss, vom eigenen Unternehmen, festgestellt worden sein
- Keine gesundheitlichen Einschränkungen, die zu Gefährdungen bei der Durchführung von Arbeiten unter Spannung (z.B. Implantatträger, Epilepsie?)
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1205 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
228.95 EUR
Bruttopreis
1433.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Vivian Laube
0160 8881799
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - 24.01.2025
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Datenschutzbeauftragter (TÜV) - 27.01.2025
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Inhalt
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
- Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht
- Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Struktur BDSG
- Kirchliche Regelungsbefugnis
- Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO
- Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen
- Form und Bestimmtheit der Einwilligung
- Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot
- Widerrufsrecht des Betroffenen
- Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen
- Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes
- Übersicht zu den Erlaubnisnormen
- Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten
- Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
- Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen
- Löschung und Recht auf Vergessen
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte
- Benennungspflichten und freiwillige Benennung
- Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten
- Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten
- Aufgaben
- Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat
- Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde
- Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz
- Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
- Datenschutzorganisation
- Gewährleistung der Rechte betroffener Personen
- Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen und Zweck
- Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Anforderungen an die Form
- Erstellung und Aktualisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung
- Voraussetzungen
- Risikobetrachtung
- Abgrenzung Unternehmens-/Betroffenenrisiken
- Verringerung von Risiken
- Risikomatrix
- Ablauf
Vervollständigung der Dokumentation
- Erforderliche Dokumente
- Verhaltensregeln
- Zertifizierung
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
- Ansprechpartner
- Aufgabenwahrnehmung
- Was kommt nach dem Einführungsseminar?
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
- Begriff Informationssicherheit
- Abgrenzung Datenschutz - Informationssicherheit
- Schutzziele der Informationssicherheit
Gefährdungen der Informationssicherheit
- Verbreitete Schwachstellen
- Häufige Bedrohungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
- Angemessenheit
- Pseudonymisierung
- Verschlüsselung
- Dokumentation
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
- Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen
- Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI
- Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
Nutzen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das"
Mehr erfahren