Hochschule Niederrhein

Profil
Downloads

Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 07.05.2025

Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 17.04.2025


Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises  von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer  nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung  an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in  § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt,  die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Ziele der Fortbildung

Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen

  • allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
  • Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen

Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:

  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
  • Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer  Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:

1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)

2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort  Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F,  H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372

3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)

4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.

Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Zielgruppe

Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.

Lehr- und Lernform

Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten

Alternative ONLINE-Präsenztermine

  • Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ
  • Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 24.10.2025
  • Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
  • Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
    Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset.
  • Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
  • Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
  • Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
  • Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde


Mehr erfahren

Data Architect & Data Engineering - Moderne Datenarchitekturen für effizientes Data Engineering - 09.05.2025

In einer Ära, in der künstliche Intelligenz (KI) und generative KI-Technologien immer mehr Geschäftsprozesse transformieren, ist es für Fach- und Führungskräfte unerlässlich, fundiertes Wissen über Datenarchitekturen und Methoden zum Data Engineering zu besitzen. Nur so können Daten als wertvolle Ressource zur Entscheidungsfindung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.


In einer Ära, in der künstliche Intelligenz (KI) und generative KI-Technologien immer mehr Geschäftsprozesse transformieren, ist es für Fach- und Führungskräfte unerlässlich, fundiertes Wissen über Datenarchitekturen und Methoden zum Data Engineering zu besitzen. Nur so können Daten als wertvolle Ressource zur Entscheidungsfindung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Dieser Zertifikatskurs vermittelt Ihnen tiefe Einblicke in die Gestaltung moderner Informationsarchitekturen, die für die Integration von KI-Systemen optimiert sind. Sie erarbeiten spezifisch die technologischen Grundlagen, organisatorischen Strategien sowie rechtliche Aspekte, um Datenarchitekturen zu entwerfen und um Data-Engineering-Prozesse effizient umzusetzen. So können Sie Ihr Unternehmen auf die dynamischen Anforderungen von Big Data und Industrie 4.0 vorbereiten. Damit schaffen Sie die Grundlage, um datenintensive Anwendungen und IoT-Technologien effektiv mit KI zu integrieren bzw. für KI-Systeme nutzbar zu machen.

Kursziele

Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein,

  • die wesentlichen Data Governance-Konzepte in konkreten Anwendungsfällen anzuwenden.
  • Data Privacy und Data Compliance in Big Data-Projekten einzuhalten und die notwendigen rechtlichen Vorgaben (z.B. DSGVO) zu kennen.
  • verschiedene Architekturen von Data Management-Systemen zu erklären und zu vergleichen.
  • die Datenmodelle von diversen NoSQL- bzw. Big Data-Systemen zu erklären und für die Datenmodellierung anzuwenden.
  • die Methoden des Data Engineering zur Aufbereitung, Transformation und Integration von Daten zu erläutern und entsprechende Systeme zur Umsetzung zu beurteilen.
  • die Qualität von Daten für datenbasierte Anwendungen zu beurteilen und grundlegende Konzepte des Datenqualitätsmanagements einzusetzen.
  • die Vor- und Nachteile von verteilten Big Data-Systemen zu beurteilen und deren Einsatz zu begründen.
  • Datentransformationen und Datenabfragen in Big Data-Systemen zu konzipieren.
  • Big Data-Systeme für bestimmte Anforderungen zu entwerfen.
  • eigene oder existierende Big Data-Systeme zu evaluieren.

Vorteile

  • Wissens- und Kompetenzzuwachs durch die Vermittlung von zeitgemäßen Datenarchitekturen und Datenmanagement-Methoden aus Forschung und Praxis.
  • Unabhängige und kritische Diskussion und Bewertung aktueller Datenmanagement-Technologien.
  • Berufliche Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte durch praxisnahe Übungen und Projektarbeiten.

Zielgruppe

Der Zertifikatskurs richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Branchen aus den Bereichen Informationsmanagement, Organisation und Prozessmanagement, die…

  • die strategische Planung von Informationsarchitekturen in einem Unternehmen verantworten.
  • Informationssysteme und -prozesse in Unternehmen definieren und deren Einsatz koordinieren.
  • Architekturen und Systeme für Big Data- und Data Science-Anwendungen planen und konzipieren.

In der Rolle eines „Data Architect“ im Unternehmen sind sie sowohl für die technische Architektur und Auswahl der Datenmanagement-Systeme als auch für die organisatorische Gestaltung der Informationsprozesse verantwortlich.

Lehr- und Lehrform

Der in einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der Teilnehmenden einzugehen. Praktische Übungen an verschiedenen Daten-Management-Systemen auf der Basis von Fallstudien sowie die Begleitung durch eine Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg. Die erlernten Inhalte werden im Rahmen einer Projektarbeit praktisch angewendet und vertieft.

Fünf Termine:  Fr., 09.05.2025 I Fr., 16.05.2025 I Fr., 23.05.2025 I Mo., 02.06.2025 I Fr., 27.06.2025 jeweils 9 - 17 Uhr

Die Termine finden als ONLINE-Präsenztermine statt.

Anmeldefrist: 18.04.2025

Teilnehmendenzahl: 12 Personen

Teilnahmevoraussetzungen: Hochschulabschluss oder anderweitiger berufsqualifizierender Abschluss, jeweils mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung. Grundlegende Kenntnisse von Datenarchitekturen und der Datenmodellierung sollten vorhanden sein. Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset.

Umfang (Workload): 75 h, davon 40 h Präsenz, 3 ECTS

Abschluss: Hochschulzertifikat / Teilnahmebescheinigung


Kontakt:

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 

  

Mehr erfahren

Mindful Leadership | Führung durch Selbstreflexion und Resilienz - 13.06.2025

Strategien für Stressbewältigung, Selbstreflexion und Resilienz, um ein gesundes und erfolgreiches Arbeitsumfeld für sich und andere zu schaffen


Ziele der Fortbildung

Die heutige Arbeitswelt ist von ständigem Wandel und hoher Komplexität geprägt. Faktoren wie Fachkräftemangel und Digitalisierung erhöhen den Stress und die Unsicherheit in der Arbeitswelt. Dies stellt Führungskräfte vor besondere Herausforderungen, da sie lernen müssen, gesundheitsorientierte Führung für sich und ihre Mitarbeitenden zu praktizieren.

Achtsamkeit kann dabei helfen, den Fokus auf das Wesentliche zu lenken und den Arbeitsalltag gesünder und produktiver zu gestalten. Erfahren Sie mit der Weiterbildung "Mindful Leadership", wie Sie wirksame Strategien zur Steigerung Ihrer Resilienz und der Ihrer Mitarbeitenden entwickeln. Diese interaktive Veranstaltung behandelt Themen wie Achtsamkeit in der Führung, Selbstreflexion, Stressbewältigung und die Integration von Achtsamkeit in den Arbeitsalltag. Praxisbeispiele, Achtsamkeitsübungen sowie Mentoring-Elemente runden das Programm ab.

Nach der Schulung werden Sie in der Lage sein:

* Die Bedeutung von Achtsamkeit in der Führung zu erkennen und ihre Kernprinzipien anzuwenden.

* Ihre Selbstreflexionsfähigkeiten zu stärken und individuelle Führungsziele zu definieren.

* Effektive Stressbewältigungsstrategien anzuwenden und Ihre Resilienz zu fördern.

Vorteile

* Sie erweitern Ihre Kompetenzen und Ihr Wissen im Bereich Mindful Leadership anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, um in der Arbeitswelt effektiver zu agieren.

* Sie erwerben Know-how zur Stressbewältigung und Resilienzförderung, um persönliche und berufliche Herausforderungen besser zu bewältigen.

* Sie lernen bewährte Praktiken von Branchenführern wie Google oder SAP kennen und können diese in Ihrem eigenen Arbeitsumfeld anwenden.

* Durch die Integration von Achtsamkeit in Ihren Arbeitsalltag steigern Sie Ihre Effizienz und reduzieren Stress.

* Dieser Kurs integriert verschiedene praxiserprobte Achtsamkeitsübungen aus dem wissenschaftlich fundierten MBSR (Mindfulness-Based Stress Reduction)-Programm.

* Sie profitieren von der langjährigen Praxiserfahrung und wissenschaftlichen Ausbildung der Dozentinnen.

Zielgruppe

Alle, die ihre persönliche Führungskompetenz verbessern möchten und Achtsamkeit in ihrer beruflichen Laufbahn und in ihrem eigenen Arbeitsalltag nutzen möchten, z.B. Führungskräfte, Nachwuchsführungskräfte, Unternehmer:innen, HR-Manager:innen und Personalentwickler:innen.

Termin

Freitag, 13.06.2025 von 09:30 –17:30 Uhr

Anmeldeschluss: 23.05.2025

Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen

Ort: Niederrheinisches Freilichtmuseum, Grefrath

Weitere Informationen


Kontakt

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 

 

Mehr erfahren

Labormanagement | Organisieren und führen - 26.08.2025

Fachübergreifende und interpersonale Kompetenzen für (angehende) Laborleiter:innen


Über den Zertifikatskurs

Spätestens mit der Übernahme einer Leitungsfunktion werden in naturwissenschaftlichen Karrierewegen interpersonale Kompetenzen ebenso wichtig wie fachliche Fertigkeiten. Der Alltag in einer Leitungsfunktion erfordert ausgeprägte Softskills, Kenntnisse von Unternehmen und deren Kulturen, Labor- und Projektmanagement, Budgetverwaltung, Arbeitssicherheit und vieles mehr. Wie sollen Naturwissenschaftler:innen in kürzester Zeit diese Wissenslücken schließen und die benötigte Expertise bereithalten?

Der Zertifikatskurs „Labormanagement“ vermittelt Ihnen als (angehende) Juniorlaborleiter:innen die notwendigen fachübergreifenden Kompetenzen, um erfolgreich als Labormananager:innen tätig zu sein. Praxiserprobte Hochschullehrende unterstützen Ihre berufliche Entwicklung durch Fachwissen, Übungen, Rollenspiele, vertiefende Quellen und sehr viel persönlichen Praxisbezug.

Kursziele

Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein:

* Zu verstehen, wie ein Laboratorium geführt wird.

* Mitarbeiter:innen in einem Laboratorium zu rekrutieren, zielgerichtet einzusetzen und ressourcenorientiert zu führen.

* Moderne Tools bei der fachlichen und personalen Führung einzusetzen.

* Den Workflow in einem Laboratorium zu managen.

* Budgetierungsprozesse zu verstehen.

* Projekte zu planen.

* Karrieren zu planen.

Vorteile

* Sie erwartet ein All-Inclusive Kursangebot mit Softskills, Expertise, Tools und Übungen.

* Sie erhalten einen Einblick in moderne Führungsmethoden mit laborspezifischem Praxisbezug.

* Ein interdisziplinäres Dozierendenteam vermittelt Ihnen, welche Faktoren für ein erfolgreiches Labormanagement verantwortlich sind.

* Sie bauen ein Netzwerk mit Peers aus anderen Unternehmen auf.

Zielgruppe

Laborleitungen zu Beginn ihrer Karriere, angehende Laborleitungen sowie Mitarbeitende mit Führungsaufgaben in analytischen, chemischen und pharmazeutischen Laboratorien.

Termine

Di., 26.08.2025 | Mi., 27.08.2025 | Do., 28.08.2025 | Fr., 29.08.2025 | Mo., 15.09.2025 | Di., 16.09.2025 | Mi., 17.09.2025 | jeweils 9 – 17 Uhr

Anmeldeschluss: 05.08.2025

Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen

Ort: Hochschule Niederrhein, Campus Krefeld Süd

Weitere Informationen


Kontakt

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 

 

Mehr erfahren

Bilananzalyse - kompakt - 02.09.2025

Kompaktwissen "to go" aus Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen


Über den Zertifikatskurs

Um Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens zu bewerten und im Gespräch mit Banken, Gesellschaftern, Rating-Agenturen und anderen Partnern kommunizieren zu können, ist die Bilanz ein zentrales Instrument. Sie ermöglicht den Blick auf interne und externe Gefahren und ist damit unerlässlich für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Die Aussagen der Bilanz entschlüsseln sich aber nicht auf den ersten Blick. Für fundierte und kritische Dialoge über Bilanzen benötigt das Management ein entsprechendes Know-how. Der Zertifikatskurs der Hochschule Niederrhein vermittelt Ihnen „Kompaktwissen to go“ zum existenziellen Thema der Bilanzanalyse aus der Managementperspektive und mit unmittelbarem Praxisnutzen. Sie lernen, Ihre eigene Bilanz zu analysieren und adressatengerecht zu kommunizieren.

Kursziele

Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein:

* Betriebswirtschaftliche Verbesserungspotenziale zu erkennen und geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Interdependenzen abzuleiten.

* Über die Bilanzanalyse interne und externe Gefahren zu erkennen und so das unternehmerische Risiko zu senken.

* Aus Bilanzen Informationen über den Wettbewerb und das Geschäftsumfeld zu erlangen und davon zu lernen.

* Mit internen und externen Gesprächspartnern sicher und fundiert über Bilanzen zu kommunizieren.

* Optional kann die eigene Bilanzaufbereitung im Nachgang eingereicht werden, wofür als Bonus ein Zertifikat ausgestellt wird.

Vorteile

* Sie erarbeiten eine fundierte Einschätzung der Finanz- und Ertragssituation des eigenen Unternehmens.

* Sie profitieren von einer hohen Praxisorientierung und unmittelbaren Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte.

* Kompaktwissen (to go!) auf den Punkt gebracht.

* Sie erhalten eine neutrale Qualifizierung auf höchstem Niveau.

Zielgruppe

Geschäftsführer:innen, Kaufmännische Leiter:innen und Inhaber:innen von KMUs, Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Aufsichtsrats

Termin

Dienstag, 03.09.2025 und Mittwoch, 04.09.205 | jeweils 9 –17 Uhr

Anmeldeschluss: 15.08.2025

Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen

Ort: Technologie- und Gründerzentrum Niederrhein GmbH, Industriering Ost 66, Kempen

Weitere Informationen


Kontakt

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 

 

Mehr erfahren

Erwerb der Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV - 08.10.2025

09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025


Über die Schulung

Der  § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der  notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe,  Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle  wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum  Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche  auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Zu  beachten ist, dass die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV  ("Giftschein") nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie  vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt wird. Nach  erfolgreicher Prüfung erwerben Sie den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel).

Liegt Ihre Sachkundeprüfung mehr als 6 Jahre zurück, müssen Sie den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung  auffrischen.

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer  Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach  der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu  kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort  Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F,  H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242
   benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische,  die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an  Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-,  Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen  Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine  sachkundige Person benennen.

Ziele der Schulung

Ziel des Kurses ist, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel) gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben zu können. Sie erhalten:

  • Allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen.
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

Zusätzlich  zur eintägigen Präsenzveranstaltung erhalten Sie zur unterstützenden  Prüfungsvorbereitung einen E-Test, der auf dem gemeinsamen Fragenkatalog  der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der  Chemikalien-Verbotsverordnung beruht.

Zielgruppe

Mitarbeitende  von Unternehmen, die Hersteller, Großhändler oder Importeure sowie  Einzelhändler gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sind. Mitarbeitende  von Einzelhandels-,Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die  in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen,  Zubereitungen und Erzeugnissen tätig sind.

Lehr- und Lernform

Der in  einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die  Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der  Teilnehmenden einzugehen. Vielfältiger Medieneinsatz und die Begleitung  mit einer Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg.

Termine: Mi., 08.10.2025, 9 - 17 Uhr: Sachkundeschulung; Mi., 19.11.2025, 9 - 13 Uhr: Prüfungstermin mit Sachkundeklausur gemäß Verordnung

Anmeldeschluss: 19.09.2025

Teilnehmendenzahl: 20 Personen

Ort: Campus Krefeld Süd

Teilnahmeentgelt: 500,00€ | Alumni (5% Rabatt) 475,00 € | zuzüglich 120 € Prüfungsgebühr |  Verpflegung und uneingeschränkte Nutzung des E-Tests inklusive

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Abschluss: Bestätigung über Erwerb der Sachkunde (bei erfolgreicher Prüfung)


Mehr erfahren

Marketing und Kommunikaiton - 08.10.2025

Systematische Entwicklung der Kommunikationsstrategie für Ihr Unternehmen


Über den Zertifikatskurs

Angesichts der ständig wachsenden Informationsflut bei gleichzeitig sinkendem Involvement vieler Zielgruppen wird es für Unternehmen immer schwieriger, die Aufmerksamkeit ihrer Kundschaft zu erlangen und sich klar zu positionieren. Vielfach werden zwar immer mehr Kommunikationsinstrumente und -kanäle eingesetzt, um die Kunden bzw. den Kunden zu erreichen, aber oftmals bleibt das Ergebnis hinter den Erwartungen zurück.

Der Zertifikatskurs macht vor diesem Hintergrund deutlich, wie Sie die Kommunikationsstrategie Ihres Unternehmens systematisch entwickeln, um im kommunikativen Wettbewerb besser bestehen zu können. Sie lernen, passende Agenturen auszuwählen und wichtige Instrumente der Marketing-Kommunikation zielbezogen einzusetzen.

Kursziele

Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein:

* Die Marketingfunktion Ihres Unternehmens erfolgreicher zu gestalten.

* Eine wirkungsvolle Kommunikationsstrategie zu entwickeln.

* Die für eine Kommunikationsstrategie unterstützenden Agenturen auszuwählen und zu beurteilen.

* Erfolgsfaktoren bei der Entwicklung von Kommunikationsstrategien sowie die Charakteristika der wichtigen Instrumente der Marketing-Kommunikation zu identifizieren.

Vorteile

* Sie erhalten praxisorientiertes Wissen zur Optimierung der Marketingfunktion.

* Sie erweitern Ihr Know-how über Marketing-Kommunikation.

* Sie bauen Ihr Know-how über unterschiedliche Medienkanäle bzw. Kommunikationsinstrumente und Inhalte einer Kommunikationsstrategie auf und aus.

* Sie bauen Ihr persönliches Netzwerk durch Kontakte zu Marketingverantwortlichen aus.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Marketing, auch Nachwuchskräfte und Quereinsteiger/innen, die mit Aufgaben der Marketing - Kommunikation betraut werden, ebenso auch Mitarbeitende aus Bereichen, die eng mit dem Marketing zusammenarbeiten (z. B. Einkauf oder Controlling, Geschäftsführende).

Termine

08.10.2025, 29.10.2025, 05.11.2025, 12.11.2025 | jeweils mittwochs 17 - 21 Uhr

Anmeldeschluss: 19.09..2025

Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen

Ort: Technologie- und Gründerzentrum Niederrhein GmbH Industriering Ost 66, 47906 Kempen

Weitere Informationen


Kontakt

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 

 

Mehr erfahren

Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 12.11.2025

Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025


Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In §  11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab  dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Ziele der Fortbildung

Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen

  • allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
  • Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
  • Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen

Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:

  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
  • Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:

1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)

2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372

3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)

4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.

Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Zielgruppe

Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.

Lehr- und Lernform

Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten

Alternative ONLINE-Präsenztermine

  • Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ
  • Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
    Anmeldeschluss: 24.10.2025
  • Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
  • Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
    Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset.
  • Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
  • Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
  • Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
  • Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde

Mehr Informationen

Mehr erfahren

Erwerb der Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV - 19.11.2025

09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025


Über die Schulung

Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den  Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe,  Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Zu beachten ist, dass die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV  ("Giftschein") nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt wird. Nach erfolgreicher Prüfung erwerben Sie den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel).

Liegt Ihre Sachkundeprüfung mehr als 6 Jahre zurück, müssen Sie den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung  auffrischen.

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach  der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind: 1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) 2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372 3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis) 4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242    benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person. Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Ziele der Schulung

Ziel des Kurses ist, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel) gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben zu können. Sie erhalten:

  • Allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen.
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

Zusätzlich zur eintägigen Präsenzveranstaltung erhalten Sie zur unterstützenden Prüfungsvorbereitung einen E-Test, der auf dem gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der  Chemikalien-Verbotsverordnung beruht.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Unternehmen, die Hersteller, Großhändler oder Importeure sowie  Einzelhändler gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sind. Mitarbeitende  von Einzelhandels-,Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig sind.

Lehr- und Lernform

Der in einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der Teilnehmenden einzugehen. Vielfältiger Medieneinsatz und die Begleitung mit einer Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg.

Termine: Mi., 08.10.2025, 9 - 17 Uhr:  Sachkundeschulung; Mi., 19.11.2025, 9 - 13 Uhr: Prüfungstermin mit  Sachkundeklausur gemäß Verordnung

Anmeldeschluss: 19.09.2025

Teilnehmendenzahl: 20 Personen

Ort: Campus Krefeld Süd

Teilnahmeentgelt: 500,00€ | Alumni (5% Rabatt) 475,00 € | zuzüglich 120 € Prüfungsgebühr | Verpflegung und uneingeschränkte Nutzung des E-Tests inklusive

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Abschluss: Bestätigung über Erwerb der Sachkunde (bei erfolgreicher Prüfung)

Mehr Informationen

Mehr erfahren