Events
- Seminartitel: ca. 150
- Seminartermine: ca. 450
- Teilnehmer: ca. 4000
- Trainer: ca. 200, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Behörden, Verbänden und Sachverständige
Thematische Schwerpunkte:
- Arbeitssicherheit (SCC, ...)
- Entsorgungsfachbetriebe
- Abfallwirtschaft
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Asbestsanierung - TRGS 519
- Brandschutz
- Strahlenschutz
- Gefahrstoffe
- Gefahrgut
- Strahlenschutz
- Rückbau
- Energiemanagement
- Umweltmanagement
- Nachhaltigkeit/Klimaschutz
- Datenschutz
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137 - 19.05.2025
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird inzwischen immer vehementer von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung und gewinnt immer mehr an Bedeutung für Unternehmen. Auch Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Am 16.12.2022 wurde die neue EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) veröffentlicht. Sie erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung tiefgreifend.
Ab 2025 werden auch Unternehmen verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. Nachhaltigkeitsinformationen sollen im Lagebericht anhand des EU-Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) offengelegt werden.
Mittelbar erfasst die Richtlinie auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.
Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement frühzeitig einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
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Abfallrecht in der Praxis - 2 - 19.05.2025
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind "nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.
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IMS-Manager/-Beauftragter - 391 - 19.05.2025
Viertägiger Zertifikatslehrgang zu den Anforderungen an Integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, ISO 45001
Viertägiger Zertifikatslehrgang zu den Anforderungen an Integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, ISO 45001
Die Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle schafft Vertrauen der Kunden und Öffentlichkeit. Die zunehmende Bedeutung normierter Managementsysteme zeigt sich an dem kontinuierlichen Anstieg der Zertifizierungen.
Die einzelnen Managementsysteme sollten zu einem umfassenden „Integrierten Managementsystem“ zusammengefasst werden, um deren Effektifität zu steigern.
Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines Integrierten Managementsystems sowie zur Überwachung der Aufgaben und Prozesse werden IMS-Manager bzw. Beauftragte für Integrierte Managementsysteme benannt.
Der Lehrgang gibt einen Überblick über die Anforderungen und Schwerpunkte der verschiedenen Normen und zeigt anhand von Praxisbeispielen Lösungen auf, wie diese in einem integrierten Managementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden können.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als IMS-Manager erleichtern.
IMS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 zum IMS-Auditor weiterqualifizieren.
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Integrierte Managementsysteme - 342 - 19.05.2025
Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI
Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI
Rechtliche und sonstige Anforderungen an Unternehmen bezüglich Qualität, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Energieeffizienz sind umfangreich und komplex.
Die betrieblichen Pflichten sind oft bekannt und werden auch von Experten, Beauftragten oder Fachmanagern umgesetzt. Um eine dauerhafte, praktikable und prozessorientierte Umsetzung sicherzustellen, sollten die Aufgaben in ein integriertes Managementsystem eingebunden werden.
Als neue Herausforderung kommt KI hinzu. Sie bietet die Chance, die Arbeitsabläufe zu optimieren. Auf der anderen Seite besteht die Herausforderung, dass durch die KI neue Prozesse entstehen, in denen die Anforderungen der Managementsysteme nicht berücksichtigt werden.
Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität) 50001 (Energie) und 45001 (Arbeitsschutz) folgen der High-Level-Structure, die integrierte Managementsysteme begünstigen. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, welche Prozessarten unterschieden werden und welche Möglichkeiten für eine Integration, auch in KI bestehen.
Der Lehrgang richtet sich an Experten, Beauftragte sowie Fach- und Führungskräfte, die am Aufbau oder an der Weiterentwicklung eines integrierten Managementsystems beteiligt sind und ihre Fachkenntnisse erweitern möchten.
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Prüfung von Brandschutzklappen - Qualifikationsmodul Q1E - 559 - 19.05.2025
Zweitägige Inhouse-Schulung (ohne Prüfung) für den Einsatz emissionsarmer Arbeitsverfahren gegenüber Asbest gemäß TRGS 519 Nr.2.9.
Zweitägige Inhouse-Schulung (ohne Prüfung) für den Einsatz emissionsarmer Arbeitsverfahren gegenüber Asbest gemäß TRGS 519 Nr.2.9.
Asbest-Sachkunde für die Prüfung von Brandschutzklappen gem. DGUV Information 201-012, Arbeitsverfahren AT 8.2 „Funktionsprüfung von Brandschutzklappen“. Mit diesem Verfahren können Brandschutzklappen (BSK), die als Zuluftklappen eingebaut sind, auf ihre technische Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Diese BSK enthalten folgende asbesthaltige Bauteile: Anschlagdichtung und Klappenblatt und/oder Gehäusedichtung
Kombinationsmodul „Grundkenntnisse + Q1E“ nach TRGS 519 Anlage 10 Nr.3. Das Kombinationsmodul umfasst die Vermittlung der theoretischen „Grundkenntnisse Asbest“ sowie die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Qualifikationsmodul Q1E.
Die Schulung wird in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main durchgeführt.
Das Dezernat Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel hat bestätigt, dass das Kombinationsmodul des Umweltinstituts geeignet ist die erforderlichen „Grundkenntnisse zu Asbest und Q1E“ zu vermitteln.
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SAP Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten/Veranstaltungsleiter (ZUP) - 234 - 19.05.2025
Dreitägiges Seminar. Aufgaben der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO § 40 (5), Leitung und Aufsicht nach DGUV-V17 § 15, Aufsichtsmodell für Schulaulen und Bürgerhäuser nach DGUV-I 215-322
Dreitägiges Seminar. Aufgaben der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO § 40 (5), Leitung und Aufsicht nach DGUV-V17 § 15, Aufsichtsmodell für Schulaulen und Bürgerhäuser nach DGUV-I 215-322
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität.
Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
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Störfallbeauftragter - 72 - 19.05.2025
Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7, Nr. 2 der 5. BImSchV auf der Grundlage des § 58a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7, Nr. 2 der 5. BImSchV auf der Grundlage des § 58a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), „Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte“ haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 58a BImSchG) einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen. Auch bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten im Einzelfall behördlich angeordnet werden (§ 58a Abs. 2 BImSchG).
Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Ziel ist es, die Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs mögliche Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu vermeiden.
Je Betriebsbereich müssen die gefährlichen Stoffe ermittelt werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sind oder entstehen können. Werden dabei die Mengenschwellen der Spalte 5 (Anh. 1, 12. BImSchV) erreicht oder überschritten, sind die erweiterten Pflichten der §§ 9 bis 12zu beachten und somit mindestens ein Störfallbeauftragter der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Schon mit der Umsetzung der europäischen "Seveso-II-Richtlinie", die am 2. Mai 2000 in Form einer novellierten Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in Kraft getreten ist und der “Seveso-II-Änderungsrichtlinie” wurde in der Vergangenheit die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie und die Begrenzung von Störfallauswirkungen weiter verbessert.
Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 veröffentlicht und in Kraft. Die neue Verordnung aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.
Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
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Die Ersatzbaustoffverordnung - 516 - 20.05.2025
Die sog. Mantelverordnung in ihren Teilen der ErsatzbaustoffV und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Die sog. Mantelverordnung in ihren Teilen der ErsatzbaustoffV und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Der lange Weg zur Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle durch die Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV, BBodSchV, etc.) hat ein Ende gefunden. Diese Neuerungen sind am 01.08.2023 in Kraft getreten (für Detailfragen gibt es Übergangsregelung) und hat die bisherige LAGA-Hinweise aus dem Merkblatt M20 abgelöst.
Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)
Die Praxis-Umsetzung der MantelV mit Ihren vielen komplizierten Abgrenzungen, Einbauvarianten und Regel-Ausnahme-Mechanismen wird sich nicht als besonders vollzugsfreundlich herausstellen.
Es erscheint daher die frühe Befassung mit den neuen Vorschriften erforderlich, insbesondere um anstehende (Kosten-) Entscheidungen regelkonform zu steuern und Praxis-Konflikte frühzeitig zu erkennen.
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Qualitätsmanagement Basiswissen - 405 - 20.05.2025
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015
Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 ermöglicht es, Kundenanforderungen sowie rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen, eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit zu erreichen und die Behandlung von Risiken und Chancen sowie die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.
Der Lehrgang vermittelt Grundlagen zu Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 und zeigt Beispiele für die praktische Umsetzung in integrierten Managementsytemen auf.
Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse, um an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken und die erfolgreiche Integration in vorhandene Systeme sicherzustellen.
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Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 110 - 20.05.2025
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Die Lehrgangdauer beträgt 32 Lehreinheiten einschließlich der Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128).
Die wichtigsten Schadstoffe**:
Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; polychlorierte Biphenyle - PCB; polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel. (**Für Asbest ist eine gesonderte Sachkunde nach TRGS erforderlich.)
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen, bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde nach TRGS 524.
Das Gleiche gilt auch für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt.
Für die Durchführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen bestätigt Ihnen das Lehrgangs-Zertifikat, dass Sie fachlich dazu geeignet sind. Diese Fachkunde wird bei Ausschreibungen immer öfters gefordert.
Im Gefahrstoffrecht haben sich insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung deutliche Änderungen ergeben.
Der hier angebotene Fachkundelehrgang bereitet Sie anforderungsgerecht und aktuell auf die arbeitsschutzrechtlichen und gefahrstoffrechtlichen Erfordernisse bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen und für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen vor.
Der Lehrgang umfasst 32 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Prüfung. Sie erhalten ein Fachkunde-Zertifikat nach TRGS 524.
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Freimessen - Erwerb der Fachkunde - 305 - 20.05.2025
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (alt: BGG/GUV-G 970), Erwerb der Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe
Das Seminar dient der Ausbildung von Personen, die im Rahmen von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen mit dem Freimessen beauftragt sind. Die DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1) fordert für diesen Personenkreis eine Fachkunde in Bezug auf die verwendeten Messgeräte, -verfahren und die zu messenden Gefahrstoffe.
Den Teilnehmern wird das erforderliche Fachwissen zum Freimessen gemäß DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002 vermittelt. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren.
Die Schulung zeigt den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden kontinuierliche und diskontinuierliche Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und durch Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Es handelt sich hierbei um die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 313-002 Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 (alt: BGR 117-1 Teil 1).
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EHS-/HSE-Manager - Der Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit - 31 - 21.05.2025
Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001
Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001
Eine Vielzahl umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Anforderungen müssen im Unternehmen ermittelt und die Einhaltung organisiert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollten die Aufgaben in einem Managementsystem integriert werden.
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Aufgaben und Prozesse im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird ein EHS-Manager benannt.
Im Lehrgang erwerben Sie Kenntnisse zur praktischen Umsetzung der Anforderungen an Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001/EMAS sowie an Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001. Er zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem für Umweltschutz und Arbeitsschutz effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der EHS-/HSE-Manager.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als EHS-Manager erleichtern.
EHS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang „Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011“ weiterqualifizieren. Wir empfehlen Auditoren den Lehrgang „Integrierte Managementsysteme“ (am Vortag des Lehrgangs „EHS-Manager“) dazuzubuchen, um ausreichende Grundkenntnisse der einzelnen Normenenanforderungen zu erwerben.
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