TÜV Nord Akademie GmbH & Co. KG
ProfilWir bieten offene Seminare und maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Das dichte Netz unserer Geschäftsstellen gewährleistet die Nähe zu unseren Kunden und die optimale Einbindung von Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmensalltag. Darüber hinaus werden nationale und internationale Seminare und Kongresse für geschlossene Gruppen durchgeführt.
Für Sie betreiben wir eine Personenzertifizierungsstelle, welche die Bedürfnisse des Marktes nach qualifizierter, neutraler Prüfung und Zertifizierung von Personal aufnimmt, das auf modernen Arbeitsgebieten außerhalb staatlicher und im Vorfeld berufsständischer Regelungen tätig ist. Unsere Personenzertifizierung schafft durch abgesicherte, zuverlässige und europaweit vergleichbare Verfahren der Begutachtung und Überwachung Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.
Als Partner der Bundesagentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr führen wir außerdem geförderte Maßnahmen durch.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Qualifizierungsbedarf – individuell, zuverlässig und kompetent. Sprechen Sie uns an.
Unsere Themen:
- Unternehmensführung
- Qualität
- Technische Sicherheit
- Umweltschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Logistik
Bitte besuchen Sie uns auch im Internet:
Oder wenden Sie sich an die gebührenfreie Service-Rufnummer:
0800 8888020
Bei allen Fragen und Wünschen sind Ihnen unsere Mitarbeiter gerne behilflich.
Mit unseren bundesweiten Geschäftsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe.
Sie erreichen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle persönlich und gebührenfrei über diese Rufnummer, oder per E-Mail:

Datenschutz, Cookies, Tracking und Analytics - EX/A52/10152118/30102026-1 - 30.10.2026
Die legitime Umsetzung auf Webseiten und Social Media
Inhalt
Die Standpunkte der Datenschutzbehörden
Der Stand der Dinge hinsichtlich Cookies
- Aktuelle Regelungen des TTDSG zu Cookies und Einwilligungen
- Welche Cookies sind wann erlaubt?
Wie prüft man, welche Cookies gesetzt werden?
Transparenz- und Informationspflichten erfüllen
- Kurzer Ausblick auf den DFA (Digital Fairness Act)
Checkliste für die Anwendung von Cookies
Der Stand der Dinge hinsichtlich Tracking
Der Fragebogen der Datenschutzbehörden
Welche Datenschutzprobleme entstehen beim Tracking durch Instagram, Facebook, Twitter & Co.?
Nutzen
Fast jede Webseite setzt heute Cookies ein. Nach den letzten höchstrichterlichen Urteilen sind dabei verschiedene Anforderungen nach der EU-Cookie Richtlinie zu berücksichtigen. Sie erfahren in diesem Webinar, wann Sie unter welchen Umständen welche Cookies unter Anwendung des Datenschutzes setzen dürfen. Mit welchen Rechtsgrundlagen können welche Zwecke legitimiert sein? Und wie sehen gängige Lösungen zu deren Umsetzung aus?
Voraussetzungen für Tracking und Analytics wurden weiter von Datenschutzbehörden verschärft. Erfahren Sie im Online Seminar, welches Tracking in Social Media Auftritten, auf der Webseite, in Apps und im Newsletter erlaubt ist. Was müssen Sie bei der Umsetzung beachten und welche Probleme gilt es zu vermeiden?
Das Webinar vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die Datenschutzanforderungen für Ihre Online-Präsenzen. Dabei erhalten Sie nicht nur Arbeitshilfen in Form von Checklisten und Mustertexten, um Ihren Handlungsbedarf individuell zu ermitteln, sondern auch ganz konkrete Umsetzungshinweise zum Teil mit Live-Demos.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Webinar verstehen Sie den DSGVO-konformen Umgang mit Datenschutz und Cookies auf Webseiten und wissen ihn umzusetzen. Sie können außerdem das datenschutzkonforme Tracking für Plattformen auf Online-Präsenzen anwenden.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Social-Media-Aktivitäten betraut werden; Datenschutzbeauftragte, die die Einführung und Umsetzung nach DSGVO begleiten; Projektleiterinnen und -leiter, die die Einführung von Social-Media-Aktivitäten im Unternehmen planen oder durchführen
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0;
Das Webinar beinhaltet eine Pausenzeit von 30 Minuten, welche der Referent während des Vortrags in Abstimmung mit den Teilnehmern einbaut.
Besuchen Sie ergänzend das Webinar Datenschutz und Social Media: Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat, X & Co. rechtskonform nutzen, und erfahren Sie mehr über die aktuellen und speziellen Anforderungen im Bereich Social Media und Datenschutz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Projektmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A50/10251105/30102026-1 - 30.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Methodenbeauftragter (TÜV) - Automotive Core Tools -Prüfung - - EX/A52/20201605/30102026-1 - 30.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20101205/30102026-1 - 30.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.
Mehr erfahren
Nachhaltigkeitsmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10603405/30102026-1 - 30.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Klimaschutzmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/40204005/30102026-1 - 30.10.2026
für Unternehmen
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/50101105/30102026-1 - 30.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Mehr erfahren
Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/30102026-1 - 30.10.2026
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG.
Die Seminarinhalte berücksichtigen die Handreichung des BSI für die Empfehlung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Zeit
08:30 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren
Seminar: Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz - EX/A52/40101601/30102026-1 - 30.10.2026
Rechtliche Grundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz
Inhalt
Übersicht über die Rechtsquellen und Rechtsgrundlagen im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzrechts und deren Anwendung und Erfüllung in der Praxis mit Bezügen zur DIN EN ISO 45001 und dem jeweiligen Managementsystem der Organisation
Rechtsgrundlagen des Umweltschutzrechts und deren Anwendung und Erfüllung in der Praxis mit Bezügen zur DIN EN ISO 14001, EMAS, 45. BImSchV, BVT-Schlussfolgerungen und dem jeweiligen Managementsystem der Organisation
Nutzen
Warum Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz wichtig sind?
Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz und Umweltschutz sind entscheidend, damit Unternehmen ihre Verantwortung strukturiert, nachvollziehbar und wirksam wahrnehmen können. Gerade bei der Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz müssen Zuständigkeiten, Fachkunde, Dokumentation und Organisation zusammenpassen. Nur so lassen sich Risiken reduzieren, Chancen nutzen und Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen und Managementsystemen belastbar erfüllen.
Ihr Nutzen des Seminars: Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Umweltschutz
Mit dieser Schulung gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz. Das Seminar zeigt Ihnen, welche regulatorischen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten relevant sind und wie diese mit bestehenden Betriebsorganisationsstrukturen verbunden werden können. Sie verstehen besser, welche Anforderungen sich aus Arbeitsschutzrecht, Umweltschutzrecht und Managementsystemstandards ergeben - etwa zu bindenden Verpflichtungen, Führung, Verantwortung, dokumentierter Information sowie Risiken und Chancen.
Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können
Sie erhalten einen Überblick über wichtige Rechtsquellen und Rechtsgrundlagen im Umwelt- und Arbeitsschutz. Sie lernen, Anforderungen des Arbeitsschutzrechts praxisnah anzuwenden und mit der DIN EN ISO 45001 sowie dem jeweiligen Managementsystem Ihrer Organisation zu verbinden. Darüber hinaus befassen Sie sich mit Rechtsgrundlagen des Umweltschutzrechts und deren Bezügen zu DIN EN ISO 14001, EMAS, 45. BImSchV und BVT-Schlussfolgerungen. Die digitale Seminarunterlage unterstützt Sie dabei, das Wissen nach der Veranstaltung weiter zu nutzen. Die Teilnahmebescheinigung kann Ihnen zudem als Nachweis für Fachkunde, Sachkunde, Kompetenz und Bewusstsein in der jeweiligen Funktion dienen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, verantwortliche Personen gem. § 13 ArbSchG, Führungskräfte, Inhaber von Unternehmerpflichten im Bereich Arbeits- und/oder Umweltschutz, Managementbeauftragte, Beauftragte im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz einschließlich Sicherheitsbeauftragten, Sicherheitskoordinatoren, interne und externe Auditoren etc.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Auffrischung: Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren - EX/A52/30351306/30102026-1 - 30.10.2026
Aktuelles Praxiswissen, Erfahrungsaustausch und Neuerungen
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Information 208-022
- ASR A1.6 Fenster
- ASR A1.7 Türen und Tore
- Anforderungen an die Dokumentation
Technische Grundlagen und Normen
- Aufbau und Funktion kraftbetätigter Fenster, Türen, Tore
- Sicherheitskomponenten: Sensoren, Schaltleisten, Steuerungen
- Wesentliche Normen und Regelwerke: DIN EN 12453 (Tore - Sicherheit),
DIN EN 16005 (automatische Türen)
Durchführung der Prüfung in der Praxis
- Sicht- und Funktionsprüfung: Inhalte und Ablauf
- Prüffristen und Wartungszyklen
- Erkennung von Mängeln und Gefährdungen
- Einsatz von Messmitteln (z.?B. Kraftmessgerät)
- Erstellung und Archivierung von Prüfprotokollen
Fallbeispiele
- Beurteilung typischer Mängel
- Ausfüllen eines Prüfprotokolls anhand eines Fallbeispiels
- Diskussion von Praxisfragen aus dem Teilnehmendenkreis
Aktuelle Entwicklungen, Neuerungen und Erfahrungsaustausch
- Aktuelle Änderungen in Normung und Vorschriften
- Unfallbeispiele aus der Praxis
- Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden
Feedbackrunde
Nutzen
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen laut Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden - und zwar durch eine sachkundige, befähigte Person. Damit Sie dieser Verantwortung dauerhaft gerecht werden können, ist eine regelmäßige Fortbildung zum Erhalt Ihrer Sachkunde gesetzlich empfohlen.
Unser Auffrischungsseminar richtet sich gezielt an bereits bestellte Befähigte Personen und bietet ein Update zu aktuellen sowie geplanten Änderungen der relevanten Vorschriften - insbesondere ASR A1.7, DIN EN 14351, DIN EN 16005 und DIN EN 12453.
Im Mittelpunkt dieses Kurses stehen der kollegiale Erfahrungsaustausch, konkrete Praxisbeispiele aus dem Betriebsalltag sowie die gemeinsame Diskussion typischer Problemstellungen. Ihre Fragen sind ausdrücklich willkommen!
Der Praxisteil findet je nach Termin am Veranstaltungsort oder als immersives Training statt. So frischen Sie nicht nur Ihr Wissen als Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren auf, sondern stärken auch Ihre Prüfsicherheit für die tägliche Anwendung.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Unternehmen, die mit der ?Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren als Befähigte Person tätig sind und gem. BetrSichV und TRBS 1203 ihr Wissen aktualisieren müssen
Voraussetzungen
Grundkurs Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen, Toren
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Mehr erfahren
Prüfmittelmanagement-Requalifizierung - EX/A52/20401906/30102026-1 - 30.10.2026
Neue Impulse und Best Practice für das Prüfmittelmanagement
Inhalt
Regelwerke: Wiederauffrischung und Updates zu
- ISO 9001
- IATF
- ISO 10012
- DIN 32937
Betrieb und Optimierung des Prüfmittelmanagements
- Von Aufbau- und Beschaffungs- bis hin zur Überwachungsphase
- Typische Herausforderungen aus der Praxiserfahrung von Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Specials:
- Prüfmittelmanagement im ISO- 9001/IATF- Audit: Anforderungen und Best Practice
- Risikobasierte Festlegung von Kalibrierintervallen
Nutzen
Das Seminar Prüfmittelmanagement-Requalifizierung" bietet eine fundierte Auffrischung und Vertiefung Ihres Wissens zu relevanten Normen und Richtlinien, insbesondere ISO 9001, IATF, DIN 32937 und ISO 10012. Im Mittelpunkt stehen die betrieblichen Aspekte des Prüfmittelmanagements, von der Aufbau- und Beschaffungsphase bis zur Überwachungsphase.
Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt liegt auf der Integration des Prüfmittelmanagements in ISO-9001/IATF-Audits sowie der risikobasierten Festlegung von Kalibrierintervallen. Diese Themen sind entscheidend für die Sicherstellung der Konformität und schaffen Sicherheit bei der Auditierung.
Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit, durch den Austausch mit Fachleuten und anderen Teilnehmern praxisnahe Lösungsansätze und Best Practices zu diskutieren. Dies unterstützt Sie dabei, Ihre Rolle im Prüfmittelmanagement zu optimieren und strategische Ansätze für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Zielgruppe
Fachkräfte, die als Prüfmittelbeauftragte für die betriebliche Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln zuständig sind sowie Prüfmittelbeauftragte, die das Grundlagenseminar besucht haben und ihr Wissen vertiefen/auffrischen möchten
Voraussetzungen
Berufserfahrung und Kenntnisse im Bereich des Prüfmittelmanagements sowie Grundkenntnisse der betreffenden Normen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen - EX/A39/60103001/30102026-1 - 30.10.2026
Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Grundlagen von Hebebühnen
- Prüfung und Wartung
- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung
- Praktische Übungen
- Erfolgskontrolle
Nutzen
Mit dem Seminar Befähigte Person für ortsfeste Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung ?Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer ortsfesten Hebebühne oder alternativ mit einem immersiven Training.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für das Thema "Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen? Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mehr erfahren