Veranstaltungskalender
Betriebsbeauftragter für Abfall - 16 - 16.12.2024
Viertägiges bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde
Viertägiges bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde
Viertägiger Grundlehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde. Das Fachkundeseminar Abfallbeauftragter vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall auszuüben.
Betreiber von Anlagen (BImSch-Anlagen), in denen Abfälle erzeugt und/oder entsorgt werden, können verpflichtet sein, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen (siehe PDF – Wer benötigt einen Abfallbeauftragten). Dieser dient nicht nur als betriebsinterner Berater bei Fragen bezüglich der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, sondern hat auch eine Kontrollfunktion zu erfüllen, d. h. er ist für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.</p><p>In den §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die Bestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall sowie sind dessen Pflichten und Aufgaben festgelegt. In unserem Lehrgang erwerben Sie das nötige Wissen, um eine Tätigkeit als Abfallbeauftragter wahrzunehmen und in der Praxis auch anwenden zu können.
§ 2 Pflicht zur Bestellung (AbfBeauftrV) - Einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen haben
1. Die Betreiber folgender Anlagen:
genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind:
aa) Anlagen nach den Nummern 1 bis 7 sowie den Nummern 9 und 10, soweit pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen
bb) Anlagen nach Nummer 8, für die in Spalte c die Verfahrensart G vorgesehen ist
b) Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
c) Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen
d) Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden.
2. Folgende Besitzer im Sinne von § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:
a) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Transportverpackungen gemäß § 4 Absatz 1 der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen
b) Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt
c) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
d) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
e) Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 19 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt
f) Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen
g) Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 8 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt
h) Vertreiber, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 9 des Batteriegesetzes zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt
i) Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen,
3. Betreiber folgender Rücknahmesysteme:
a) Systeme, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
b) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 16 Absatz 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen
c) das Gemeinsame Rücknahmesystem, das Geräte-Altbatterien gemäß § 6 des Batteriegesetzes zurücknimmt
d) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Geräte-Altbatterien gemäß § 7 des Batteriegesetzes zurücknehmen
e) Systeme, die Fahrzeug- oder Industrie-Altbatterien freiwillig zurücknehmen
Mehr erfahren
Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 52 - 16.12.2024
Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Unter besonderer Berücksichtigung der IED-Richtlinie
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: "Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
Mehr erfahren
Sicherheitsbeauftragter - 68 - 16.12.2024
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1
Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.
§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.
Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.
Mehr erfahren
Fremdfirmenkoordination - 17.12.2024
Sicherer Einsatz von Fremdfirmen
Inhalt
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung
Delegation/Rolle der koordinierenden Person
Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten
Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme
Notfallmanagement
Kontrolle von Fremdfirmen
Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber
Beispiele und Praxis
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.
Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Einführung in die DIN EN 13445 für Hersteller unbefeuerter Druckbehälter - 17.12.2024
Regelwerke und Normen für Hersteller unbefeuerter Druckbehälter
Inhalt
Anwendungsnormen für Druckbehälter
- Regelwerk AD 2000
- Druckgeräterichtlinie
- DIN EN 13445
Qualitätsanforderungen an Hersteller, Verfahren und Personal
- Beschaffenheitsanforderungen
- Werkstoffe, einschließlich ASME Sect. II
- Sprödbruchkonzept im Vergleich
Konstruktion von unbefeuerten Druckbehältern
- Herstellerqualifikationen
- Entwurfsprüfung
Prüfung und Inspektion
Nutzen
In unserem Seminar Einführung in die DIN EN 13445 für Hersteller unbefeuerter Druckbehälter erhalten Sie einen Überblick über die Norm DIN EN 13445 und deren Vorteile. Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die Anwendungsnormen für Druckbehälter und die Qualitätsanforderungen an die Hersteller. Sie erhalten einen Einblick in die Konstruktion von unbefeuerten Druckbehältern und erfahren alles zu den Themen Prüfung und Inspektion. Die Kundenanforderungen und Spezifikationen für Druckbehälter nehmen ständig zu: Immer häufiger müssen Sie heute verschiedene europäische Normen, wie die DIN EN 13445 und nationale Regelwerke, wie die AD 2000, nebeneinander berücksichtigen. Nutzen Sie die Schulung zur Orientierung im Bereich unbefeuerter Druckbehälter und lernen Sie, die Regelwerke sicher in Ihrem Arbeitsalltag anzuwenden.
Unsere anerkannten Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen praxisnah das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Innovative Lehrmittel erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Außerdem bietet Ihnen unsere Schulung ausreichend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden.
Zielgruppe
Unternehmen im Anlagen- und Apparatebau, Hersteller und Betreiber von unbefeuerten Druckbehältern und Anlagen, Konstruktionsleiter, Personen von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, Mitarbeiter aus dem Bereich Instandhaltung und Instandsetzung
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - 17.12.2024
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen von Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollenüberwachungen und halbjährliche Wartungen. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. In unserem Seminar erhalten Sie wichtiges Fachwissen über Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Seminar: Risikomanager (TÜV) - Risk Manager - 17.12.2024
In der Schulung zum Risikomanagement Risiken systematisch identifizieren und präventiv agieren.
Inhalt
Definition Risiko und Risikomanagementsystem
Einführung in das gesetzliche und wirtschaftliche Umfeld zum Thema
Schnittstelle des RMS zum gesetzlich geforderten Berichtswesen im Unternehmen
Übersicht über die Bausteine eines operativen Risikomanagementsystems
Unterscheidung Risikomanagementsystem und Risikomanagementprozess
Risikokontext erstellen: Risikopolitik, organisatorischer Rahmen, Ressourcen
Spezifische Risikofelder erstellen: Risikokatalog entlang der Wertschöpfungskette und operativen Geschäftsprozesse
Identifikationstools für operative Risiken und Unterscheidung zu strategischen Identifikationstools
Bestimmung von Risikoklassen (Eintrittswahrscheinlichkeiten, Schadenskonsequenzen)
Analyse und Bewertung von Risiken
Wesentliche Geschäftsprozessrisiken, die zur Unternehmenskrise führen, und wichtige Steuerungsparameter zum risikobewussten Controlling dieser Risiken
Priorisierungshilfen für Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken
Mechanismen für das Controlling von Risiken und Vermeidungsmaßnahmen
Berichtssysteme
Notwendigkeit und Umfang der Dokumentation und Kommunikation eines RMS
Aspekte und Abgrenzung zu einem Notfall- und Krisenmanagement
Tipps zum Projektablauf der Implementierung eines RMS in ein Unternehmen und Integration in bestehende Managementsysteme
Verantwortung und Qualifikation des Risikomanagers und Abgrenzung zur obersten Leitung
Vorstellung der normativen Regelungen OENORM D 4900 ff., ISO 31000 und Zertifizierung
Berücksichtigung der Risikobetrachtung in Managementnormen (ISO 9001:2015 u.a.)
Nutzen
Mit der Teilnahme am Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager lernen Sie die Anforderungen an ein systematisches Risikomanagement (RMS) kennen. Bauen Sie für sich die perfekte Grundlage, um ein RMS in Ihrem Unternehmen, gemäß aktueller gesetzlicher und normativer Regelungen (z. B. ISO 31000, OENORM D 4900 ff) zu etablieren oder in bereits vorhandene Managementsysteme, wie z. B. ISO 9001, zu integrieren. Erkennen Sie Zusammenhänge und agieren Sie präventiv, um Risiken zu vermeiden und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.
Wissen Sie, welche Risiken in Geschäftsprozessen die häufigste Ursache für Unternehmenskrisen sind und wie Sie diese vermeiden können? Durch das Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager erkennen Sie unternehmensspezifische Risikofelder in Ihren Geschäftsprozessen und können deren Auswirkungen auf strategischer und operativer Ebene analysieren und über spezifische Systeme bewerten. Dazu stellen wir Ihnen mögliche Vorgehensweisen und eine Vielzahl typischer Unternehmensrisiken in der strategischen und operativen Wertschöpfungskette (Supply Chain) vor. Dabei betrachten wir auch Risiken, die durch die wachsende Digitalisierung und den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz entstehen können.
Erfahren Sie im Seminar Risikomanager (TÜV) - Risk Manager außerdem, wie Sie Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenskonsequenzen möglicher Risiken beurteilen, diese priorisieren und nutzengerecht Maßnahmen zur Vermeidung ableiten. Durch unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten lernen Sie zusätzlich den nutzenbezogenen Dokumentationsaufwand und hilfreiche Controlling-Mechanismen kennen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar verfügen Sie über jegliches Rüstzeug, um Ihr Unternehmen vor finanziellem Schaden zu bewahren und den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.
Zielgruppe
Führungskräfte, Controller und Qualitätsbeauftragte, die ein systematisches Risikomanagement in ihr Unternehmen integrieren wollen, sowie alle Mitarbeiter, die übergeordnete oder fachspezifische Aufgaben des Risikomanagements wahrnehmen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwend
Mehr erfahren
IT-Grundlagen und IT-Sicherheit für Datenschutzbeauftragte - 17.12.2024
IT-Sicherheit gemäß DSGVO
Inhalt
IT-Organisation
- Kurzüberblick
Systemkomponenten
- Hardware: Clients und Server
- Firmware
- Betriebssysteme
- Anwendungssoftware
- Anlagensteuerung
- Rechenzentren
Netzkomponenten und Internet
- Überblick
- Netzabgrenzung: Router, Switch, Hub
- Netzarchitekturen
- Intranet und Internet
- Sicherheit: Firewalls und Intrusion-Detection-Systeme
- Network Monitoring
Mobilgeräte
- Mobile Datenspeicher (mobile Festplatten, USB-Sticks)
- Mobiltelefone und Tablets
- Notebooks
- Sicherheit auf Mobilgeräten
Cloud-Dienste
- Überblick - Ausprägungen von Cloud-Diensten (SaaS, PaaS etc.)
- Cloud als Datenspeicher
- Internationale Cloud-Dienste und der Datenschutz
Schutzziele im Datenschutz
- Informationssicherheit, Datenschutz und Datensicherheit
- Schutzziele der DSGVO: Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Belastbarkeit/Skalierbarkeit
- Schutzziele aus unternehmerischer Perspektive
- Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzziele
Gefährdungsszenarien
- Schwachstellen
- Der menschliche Faktor
- Bedrohungen
- Identifikation von Angriffszielen im Unternehmen
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) aus Datenschutz und IT-Sicherheit
- Überblick
- Technische und organisatorische Maßnahmen im Detail
- Kryptografie und Verschlüsselungsalgorithmen
- Pseudonymisierung
- Prüfung der TOMs im Unternehmen
- Aufbauprüfungen und Funktionsprüfungen
- Angemessenheit und Wirksamkeit
- TOMs beim IT-Dienstleister
- Dokumentation
IT-Sicherheitsstandards und Richtlinien
Arbeitsmittel des Datenschutzbeauftragten
Nutzen
In unserem zweitägigen Seminar vermitteln wir Ihnen Grundlagenwissen der Informationstechnik und IT-Sicherheit, welches Sie dazu befähigen soll, informationstechnologische Strukturen und Prozesse im Unternehmen zu verstehen und technische Probleme des Datenschutzes und der IT-Sicherheit richtig einordnen zu können.
Sie werden dazu befähigt, IT-Verantwortliche im Unternehmen aus der Perspektive des technischen Datenschutzes fachgerecht zu unterstützen, die Zusammenhänge zwischen Datensicherheit und Datenschutz einordnen zu können und im Team mit den Mitarbeitern der IT-Abteilung Fragestellungen und Probleme des Datenschutzes gemeinsam zu lösen.
Die Fachbegriffe der IT-Technik sind nach der Teilnahme an diesem Seminar keine Fremdworte mehr für Sie. Diskussionen mit anderen Teilnehmern des Seminars ermöglichen Ihnen, Ihre Erfahrungen auszutauschen, das gewonnene Wissen zu vertiefen und sich gegenseitig zu ergänzen.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich primär an Personen im Unternehmen, welche die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten innehaben oder zukünftig bekleiden werden und zur Erfüllung ihrer Aufgabe ein fundiertes IT-Grundlagenwissen erwerben möchten.
Ebenso ist die Teilnahme für Personen im Management (bspw. CIO) geeignet, die über keinen technischen Hintergrund verfügen und sich einen Überblick über zentrale Themen der Informationstechnik, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit verschaffen möchten.
Voraussetzungen
Da es sich um ein Grundlagen-Seminar handelt, werden keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt. Eine Teilnahme eignet sich jedoch insbesondere zur Ergänzung des Seminars ?Datenschutzbeauftragter (TÜV) gemäß DSGVO und BDSG-neu".
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Ergänzend zur inhaltlichen Bearbeitung der Themen bleibt genügend Raum für die Erörterung individueller Fragen sowie für die Erläuterung und Diskussion ausgewählter Sachverhalte anhand von Praxisübungen bzw. praxisorientierten Beispielen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1170 EUR
Mw
Mehr erfahren
BKrFQG - Ladungssicherung für Berufskraftfahrer - 17.12.2024
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung
Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens
Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte
Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern
Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.
Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.
Zielgruppe
Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
WEBINAR: Safexpert Anwenderschulung - 2511-WEB - 17.12.2024
In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.
Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt werden.
Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.
Inhalte der Schulung
- Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
- Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
- Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- Prüf- und Abnahme-Assistent
- Normendatenbank optimal einrichten
- Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf
Seminarprogramm
Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert
Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen können, lernen Sie:
- Grundlagen der CE-Kennzeichnung
- (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
- CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
- Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
- Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
- Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
- Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
- Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
- Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)
Safexpert effizient nutzen
- Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
- (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
- Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
- Angewandte Normen in Maßnahmen
- Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
- Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
- Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
- Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
- Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
- Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?
Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:
- Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
- Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
- Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
- Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)
Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.
Mehr erfahren
Security Awareness Training - 17.12.2024
Mitarbeitende sensibilisieren - wie Informationssicherheitsbeauftragte ein Verstehen, Umsetzen und Handeln bewirken können
Inhalt
Aktuelle Cyberangriffe erkennen und analysieren, wo die Ursache der falschen/ fehlenden Handlung liegt
Gründe der Sensibilisierung
- Aus Sicht des Unternehmens (Vermögens- und Reputationsschäden)
- Aus Sicht der sozialen Verantwortung
Einfallstor #1
- Die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter
- Arten des Angriffs: Social Engineering, Phishing
Angemessene Maßnahmen
- Zweckerfüllung
- Sicherheitskultur
- Security-Awareness-Strategien
- Security-Awareness-Kampagne
Fehler EINS
- Den wirklichen Fehler bei der Entstehung definieren
- Unterbrechung der Fehlerkette
- Eintrittswahrscheinlichkeiten
- Schadenshöhe
Verbindende Rhetorik
- Präsenz herstellen
- Inhalte zur Informationssicherheit motivierend vermitteln
- Beachtung der drei Säulen: Inhalt, Stimme, Körpersprache
- Stimm- und Präsenztraining
- Meine wahre Stimme: Bauchatmung, Betonung, innerer und äußerer Präsenzraum
Vorstellung des Informationssicherheits-Parcours: die international prämierte Art, Wissen zu Handlungen zu bringen/ praktisches Selbsterlebnis
Nutzen
In diesem Security Awareness Training erfahren Sie als Informationssicherheitsbeauftragte bzw. -beauftragter (ISB), wie Sie Kolleginnen und Kollegen abteilungsübergreifend für das Thema Cybersecurity sensibilisieren. Dieses Thema wird immer wichtiger, denn der Trichter der Sensibilisierung im Themenbereich Informationssicherheit bzw. Security Awareness ist wie eine weit geöffnete Schere: oben weit und unten sehr schmal.
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben schon einmal etwas von Informationssicherheit gehört. Einige sind ?belesen? in dem Thema, wenige verstehen die Themen und Zusammenhänge, ein kleiner Teil von ihnen handelt bewusst und schützt damit das eigene Unternehmen vor Schäden in der Informationssicherheit. Nicht umsonst wird in der ISO/IEC 27001/27002 die Sensibilisierung zur Informationssicherheit gefordert.
In diesem Webinar zum Thema IT Security Awareness zeigen wir Ihnen, wie Sie bei Ihren Kolleginnen und Kollegen ein Bewusstsein für Sicherheit und Security Awareness schaffen und damit letztlich Vermögenswerte schützen. Dazu erhalten Sie Techniken, die neben dem Verständnis für IT Security auch das tatsächliche Handeln sicherstellen.
Um bei der Sensibilisierung erfolgreich zu sein, ist Ihre Überzeugungskraft als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher gefragt. Ein Teil unseres Security Awareness Trainings besteht daher aus Informationen über intrinsische Motivation, Mimik und Gestik. Wir schulen Sie darin, Ihre Mission zu ?verkaufen?.
Denken Sie daran: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind und bleiben das Einfallstor Nr. 1 für digitale Angriffe auf Ihr Unternehmen. Insbesondere Social Engineering und Phishing gelten als Eingangstür für Cyberangriffe. Umso wichtiger ist es, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert und sofort alarmiert sind, sobald ein solcher Angriff stattfindet. Schnelles und adäquates Handeln ist dabei oberstes Gebot.
In diesem Security Awareness Training erwerben Sie die Fähigkeit, Ihre Kolleginnen und Kollegen mit Werkzeugen der Rhetorik, der Stimme und der Präsenz für das Thema Informationssicherheit und Security Awareness zu begeistern und damit einen eigenverantwortlichen Umgang mit diesem Themenkomplex zu initiieren.
Um keine langfristigen oder wiederkehrenden Vermögensschäden im Unternehmen zu provozieren, erlernen Sie im Webinar zusätzlich die Techniken des Risikomanagements und des Fehlers EINS. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Fehlerkette von Anfang an zu unterbrechen und größere bzw. sich wiederholende Schäden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.
Zielgruppe
IT-Sicherheitsbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte (ISB), Information Security Officer (ISO), Chief Information Security
Mehr erfahren
Seminar: Wirtschaftlichkeitsberechnung DIN 17463 (ValERI) - 17.12.2024
Grundlagen und praktische Berechnungen zur Erfüllung von Anforderungen (u. a. EnSimiMaV)
Inhalt
Rechtlich bindende Verpflichtungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen gem. DIN EN 17463 (ValERI)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Berechnung und Bewertung von Effizienzmaßnahmen
Vorgehen zur Berechnung
- Auswahl der zu berechnenden Maßnahmen
- Quantifizierung der Nutzen und Lasten
- Ermittlung des Zinssatzes - wahrscheinlich, Worst Case, Best Case
- Parameterwerte Szenario-Analyse
- Kapitalwertberechnung (intensiv und verkürzt)
- Schlussfolgerungen und Berichterstattung
Ausblick
Nutzen
Im Rahmen des halbtägigen Online-Seminars Wirtschaftlichkeitsberechnung erfahren Sie, welche Anforderungen an die Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 (ValERI) gestellt werden und wie Sie diese anhand einfacher Praxisbeispiele umsetzen können.
Energie- und klimaschutzrelevante Gesetze fordern, dass identifizierte Einsparmaßnahmen durch eine Berechnung nach DIN EN 17463 auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden. Jedes Unternehmen mit relevanten Energieverbräuchen muss sich daher mit dem Thema Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 auseinandersetzen, um diese Bewertungsmethode im Bedarfsfall methodisch richtig anwenden zu können.
Damit Sie diese aussagekräftige und anerkannte Bewertungsmethode zukünftig anwenden können, vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten praxisnah die Auswahl von Parameterwerten für die Szenarioanalyse. Damit sind Sie in der Lage, einfache Berechnungen nach dieser Vorschrift methodisch korrekt durchzuführen.
Sie erfahren, wie Sie diese Anforderungen systematisch in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Neben einfachen betriebswirtschaftlichen Grundannahmen und Berechnungen diskutieren unsere Referentinnen und Referenten mit Ihnen die Auswirkungen unterschiedlicher Parameteransätze.
Sie sind zukünftig in der Lage, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Energieeffizienzprojekte durchzuführen. Erfüllen Sie mit dieser Berechnungsmethode Ihre gesetzlichen Pflichten und nutzen Sie sie als solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen. Verbessern Sie darüber hinaus effektiv die Energieeffizienz Ihres Unternehmens.
Bitte nutzen Sie für dieses Online-Seminar zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 Ihren eigenen PC mit Excel-Programm oder Open-Office-Alternativen.
Zielgruppe
Energiemanagementbeauftragte, Umweltmanagementbeauftragte, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Controlling und Leitende mit Verantwortung für strategische Entscheidungen in Bezug auf Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Voraussetzungen
Vorkenntnisse zum Energiemanagement nach ISO 50001 sowie Anwenderkenntnisse MS Excel
Zeit
09:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Bitte nutzen Sie für dieses Online-Seminar zur Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 Ihren eigenen PC mit Excel-Programm oder Open-Office-Alternativen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
280 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
53.2 EUR
Bruttopreis
333.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren