Veranstaltungskalender
Seminar Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen - EX/A56/30156001/11112025-1 - 11.11.2025
in Kooperation mit der Abt. Tunnelsicherheit der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund
Inhalt
Aufgaben und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers
Brandschutz- / Sicherheitskonzept
Gefahren und Risiken
Chemisch-physikalische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Brandursachen sowie Kennwerte und Klassen der Brennstoffe
- Löschmittel
Haftung des Sicherheitsbeauftragten bzw. Tunnelmanagers
Brandschutz
- Vermeidung von Ereignissen
- Detektion von Störungen und Ereignissen
- Selbstrettung
Baulicher und organisatorischer Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Transport von Gefahrgut in Straßentunneln
Praktische Übungen / Vorführungen
- Verrauchungsvorführung / Dieselbrand im Brandversuchstunnel
Praktische Übungen
Abschlussprüfung
Nutzen
Das Seminar Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen, das in Kooperation mit der Abteilung Tunnelsicherheit der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund, durchgeführt wird, vermittelt Ihnen die Grundlagen des Brandschutzes sowie der allgemeinen Gefahrenabwehr in Tunnelbauwerken. Nach Abschluss der Ausbildung und unter Einbeziehung Ihrer Erfahrungen bei der Planung bzw. dem Betrieb von Tunnelanlagen sind Sie in der Lage, die Aufgaben und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten für Tunnelanlagen bzw. die der Tunnelmanagerin bzw. des Tunnelmanagers fachgerecht wahrzunehmen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in dieser Tunnelmanager-Schulung umfassend die Grundlagen sowie die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der Sicherheit in Straßentunneln. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über jüngste Schadensereignisse.
Außerdem analysieren Sie gemeinsam Fallbeispiele und leiten daraus Maßnahmen ab. Sie können das Seminar nutzen, um Ihre Erfahrungen & Best-Practice-Lösungen sowohl mit den Referentinnen und Referenten als auch mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu diskutieren. Praktische Übungen und Demonstrationen (Verrauchungsvorführung & Löschvorführungen) ergänzen die Ausbildung zur Tunnelmanagerin bzw. zum Tunnelmanager.
Dieses viertägige Seminar für Tunnelmanagerinnen und Tunnelmanager bzw. Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen, ist aber auch für alle anderen Personen interessant, die sich mit den Themen Sicherheit und Brandschutz in Tunnelanlagen beschäftigen und ihre Kenntnisse updaten und vertiefen möchten.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, welche Ihre Qualifikation als Tunnelmanager sowie Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen bestätigt.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die als Sicherheitsbeauftragte und Tunnelmanager für Tunnelanlagen eingesetzt werden sollen sowie an sonstige Personen, die sich mit Fragen des Brandschutzes und der Sicherheit in Tunnelanlagen befassen.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1895 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
360.05 EUR
Bruttopreis
2255.05 EUR
Ansprechpartner
Herrn Andreas Klein
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
weitere Informationen
Mehr erfahren
Weiterbildung PMO Projektmanagement-Office Manager (TÜV) - EX/A54/10251131/11112025-1 - 11.11.2025
PMO-Schulung für mehr Effizienz und nachhaltigen Projekterfolg in Organisationen
Inhalt
PMO-Tätigkeitsbereich Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung
- PMO aufbauen und optimieren
- Pool für Projektpersonal betreiben
- Community für Projektpersonal pflegen
- Projektkarrieremodell betreiben
- Training, Coaching und Mentoring für Projektpersonal
- Critical-Chain-Projektmanagement (CCPM)
- Competence Center führen
- PM-Wissensmanagement und Good/Best Practices
PMO-Tätigkeitsbereich Multiprojektmanagement
- Projekte mit Strategie abgleichen und auswählen
- Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen
- Projekte kategorisieren
- Projektportfolio pflegen
- Projektübergreifender Ressourcen-Abgleich inkl. Finanzen
- Projektübergreifendes Risikomanagement
- Projekte lernen / profitieren voneinander
PMO-Tätigkeitsbereich Projektmanagement
- Regularien und Verfahren anbieten und pflegen
- PM-Optimierung
- PM-Tools anbieten und pflegen
- Berichtssystem schaffen, führen und pflegen
- Projekt-Reviews/-Audits durchführen
PMO-Tätigkeitsbereich Projektbegleitung
- Operative Projektunterstützung
- Projekte überwachen / Projektcontrolling
- Kommunikation, Moderation, Kreativitätstechniken
- Konflikte moderieren, Mediation, Krisenmanagement
- Nicht erfolgreiche Projekte identifizieren und ggf. abbrechen
Nutzen
Ein Projektmanagement-Office (PMO) unterstützt die effektive und effiziente Projektabwicklung. Als PMO-Managerin bzw. PMO-Manager standardisieren Sie Prozesse, führen Best Practices ein und stellen Unterstützung sowie Ressourcen für Projektmanagerinnen und Projektmanager bereit.
In unserer PMO-Weiterbildung erfahren Sie, wie Sie Ihr Projektmanagement-Office auf- und ausbauen, um die Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung zu stärken. Sie lernen, wie Sie einen Talentpool für Projektpersonal aufbauen, eine Community für Projektpersonal pflegen und ein effektives Projektkarrieremodell entwickeln.
Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie prüfen, ob Projekte zur Unternehmensstrategie passen. Sie lernen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchzuführen und ein effizientes Risikomanagement auf projektübergreifender Ebene zu etablieren.
Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie essenzielle Regularien und Verfahren bereitstellen und pflegen, Ihre Projektmanagement-Prozesse optimieren sowie Projekt-Reviews und -Audits durchführen.
Als PMO-Manager (TÜV) entlasten Sie die Projektleitung durch operative Unterstützung in der Projektüberwachung und im Projektcontrolling, bei einer effektiven Kommunikation und optimalen Berichterstattung mit niedrigem Aufwand sowie im Konflikt- und Krisenmanagement.
Unsere PMO-Schulung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten zu erweitern und Ihre Organisation auf ein neues Niveau zu heben. Mit dem Zertifikat PMO-Manager (TÜV) stellen Sie Ihr Wissen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines PMO unter Beweis.
Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitende von PMOs, Projektmanagement-Verantwortliche in Unternehmen, Projektportfolio-Manager und -Managerinnen
Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Seminar sind Basiswissen und/oder erste Erfahrungen im Projektmanagement allgemein gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Projektmanagement-Office Manager (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftlich praktische Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen
Mehr erfahren
Fortbildung für Desinfektoren - EX/A81/50408406/11112025-1 - 11.11.2025
Inhalt
Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens
Neues zum Infektionswesen, aktuelle Vorschriften zu Hygiene, Infektionskrankheiten sowie Infektionsprophylaxe und neue Erkenntnisse der Desinfektionstechniken
Aktuelle Tagesthemen
Themen, die Sie aus Ihrem beruflichen Alltag mitbringen, können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.
Nutzen
Wie die Desinfektor-Ausbildung richtet sich auch dieser Lehrgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren (APO-Desinf.).
Entsprechend gilt für Desinfektoren, im Abstand von regelmäßig drei, höchstens vier Jahren eine Fortbildung zu besuchen.
Zielgruppe
Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Gesundheitsaufseher, Schädlingsbekämpfer, Hygienekontrolleure, Chemischreiniger, Gebäude- und Industriereiniger etc.
Voraussetzungen
Ausbildung zum Desinfektor
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
398 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
75.62 EUR
Bruttopreis
473.62 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Die aktuelle ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände - EX/A52/30152701/11112025-1 - 11.11.2025
ASR A 2.2 Schulung für die praktische Umsetzung
Inhalt
Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
Anforderungen der TRGS 400/800
Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2
Brandschutz aus Sicht der Versicherung
Praktische Übungen anhand eines Beispiels
Checklisten für die praktische Anwendung
Nutzen
In der heutigen Arbeitswelt ist es unerlässlich, dass Ihr Unternehmen bestens gegen Brandgefahren gerüstet
ist. Der Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation beginnt mit der genauen Identifizierung von
branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen. Genau hier setzt unsere ASR A 2.2-Schulung an
und unterstützt Sie praxisnah bei der Umsetzung der ?neuen? Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 2.2.
In unserer ASR-Schulung geben Ihnen unsere Referentinnen und Referenten einen tiefgreifenden Einblick in
die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sodass Sie ein fundiertes Verständnis für die
notwendigen rechtlichen Anforderungen erlangen. Besonderen Wert legen wir darauf, Ihnen den Aufbau und
die Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 umfassend und verständlich zu vermitteln.
Darüber hinaus machen wir Sie mit den spezifischen Anforderungen der Technischen Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS) 400/800 vertraut und zeigen Ihnen, wie Sie diese praxisgerecht in Ihrem Betrieb
umsetzen können. Diese bieten Ihnen zusätzliche Lösungen und Alternativen, die auf Ihre spezifischen
Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Zudem lernen Sie die Neuerungen der ASR A 2.2 kennen. Dazu gehören die präzisierten Anforderungen an
die Grundausstattung mit Feuerlöschern sowie die organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Rolle
des bzw. der Brandschutzbeauftragten. Anhand praktischer Übungen lernen Sie, Arbeitsstätten so
einzurichten bzw. mit Feuerlöscheinrichtungen auszustatten, dass Brandschutzhelferinnen und -helfer
schnell und zielgerichtet handeln und Brände löschen können.
Machen Sie den nächsten Schritt, um Ihre Arbeitsstätte sicherer zu gestalten und gleichzeitig die
gesetzlichen Anforderungen gemäß ASR A 2.2 zu erfüllen.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z. B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planungsingenieure
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Fortbildung - EX/A41/40251401/11112025-1 - 11.11.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Grundlagen, immissionsschutzrechtliche Anforderungen
- BImSchV
- 9. BImSchV
- TA Luft
UVP als Bestandteil im Genehmigungsverfahren
- Scoping-Termin
- FFH-Verträglichkeit
Anforderungen an den Lärmschutz
- TA Lärm
Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen
- Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Nutzen
Aktualisieren Sie rechtzeitig Ihre Kenntnisse zum Bundes-Immissonsschutzgesetz (BImSchG): In unserer anerkannten Fortbildung im Bereich Immissionsschutz erhalten Sie einen Überblick über Veränderungen und Neuerungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG.
Unsere hochkarätigen Referenten informieren Sie über Novellierungen und welche nationalen Vorschriften zu beachten sind. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihren beruflichen Alltag.
Immissionsschutzbeauftragte beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können. Unser Seminar zur Fortbildung im Immissionsschutz ist behördlich anerkannt. Es bezieht sich auf genehmigungsbedürftige Anlagen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Der Betreiber der Anlage steht für die fristgemäße Fortbildung in der Verantwortung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 - EX/A52/40151301/11112025-1 - 11.11.2025
Basiswissen für ein Energiemanagementsystem
Inhalt
Ziele und Nutzen eines Energiemanagements und eines Energiemanagementsystems
- Definition und Erfüllung rechtlicher Anforderungen
- Steuerliche Vorteile (§ 63 ff. EEG, § 9 und § 10 StromStG, § 55 EnergieStG)
Integration eines Energiemanagementsystems in bestehende Managementsysteme
- Normenvergleich ISO 14001/ISO 50001
Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Grundlegende Analyse des Kontextes der Organisation
- Interessierte Parteien und deren berechtigtes Interesse identifizieren und bewerten
- Die Rolle der Führung sowie Einbindung der Anforderungen der ISO 50001 in die Organisationsstruktur
- Risikobasiertes Denken im Unternehmen etablieren- Gefahren beherrschen und Chancen nutzen
- Energetische Bewertung - SEUs identifizieren und gezielt analysieren (inklusive Ansätzen zur Steigerung der Energieeffizienz)
- Geeignete Ziele und Maßnahmen ableiten
- Aussagekräftige, normierte Energieleistungskennzahlen und Ausgangsbasen
- Ganzheitliche Planung der energiebezogenen Datensammlung
- Richtiger Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen und Bewusstsein aufbauen
- Geeignete interne und externe Kommunikation entwickeln
- Effizienter Betrieb von Energiemanagementsystemen
- Kennzahlen, interne Audits und Managementreviews als wertvolle Werkzeuge kennen und nutzen lernen
Nutzen
Energiekosten senken, Einsparpotenziale erkennen und die ISO 50001 effektiv und effizient im Unternehmen durchsetzen: Dies sind die wichtigsten Aspekte für nachhaltiges Energiemonitoring. Der Standard DIN EN ISO 50001 bietet einen systematischen Ansatz für die optimale Umsetzung eines Energiemanagementsystems. Anhand konkreter Projektbeispiele stellen wir Ihnen effiziente Maßnahmen zur Einsparung der anfallenden Energiekosten vor.
Unsere Veranstaltung lehrt Ihnen die Grundlagen für das Energiemanagement nach DIN ISO 50001. Unter der Berücksichtigung der Vorteile werden Ziele und Nutzen von Energiemanagement definiert. Des Weiteren lernen Sie die Methoden und den Aufbau eines erfolgreichen Energiemanagements kennen und anzuwenden, sowie Möglichkeiten der Senkung von Energiekosten. Hierbei spielen der Bereich Kennzahlen, Energiemonitoring, die Datenauswertung und Berichterstellung eine wesentliche Rolle.
Mit der Teilnahme am Seminar ?Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001? legen Sie die Grundlagen für die Umsetzung eines erfolgreichen Energiemanagements in Ihrem Unternehmen. Denn mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 können Sie nachweislich Ihre Energieeffizienz steigern.
Sie lernen, was die Norm fordert und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Technische Leiter und Produktionsleiter, Facility-Manager sowie Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte, Projektingenieure und Planer, die sich über Einsparpotenziale durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 und dessen Anforderungen informieren wollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Veranstaltungsleitung - EX/A52/30551301/11112025-1 - 11.11.2025
nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Inhalt
Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.
Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.
Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.
Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
730 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
138.7 EUR
Bruttopreis
868.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Lithiumbatterien - Transport, Lagerung und Entsorgung - 358 - 12.11.2025
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Der Lebenszyklus von Lithiumbatterien, insbesondere die Lagerung, der Transport und die Entsorgung, erfordern spezielle Kenntnisse, um die Sicherheit der an diesen Prozessen beteiligten Personen zu gewährleisten.
Potenzielle Gefahren resultieren aus den Eigenschaften einzelner Batteriekomponenten, aus der Konstruktion der Batteriezellen sowie aus der Anwendung von Lithiumbatterien als Energiespeicher.
Insbesondere Brandrisiken können durch unsachgemäße/n Umgang/Handhabung oder bei technischen Defekten zutage treten. Eine dadurch verursachte unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung führt zur Überhitzung, Brandereignisse sind die Folge. Der unsachgemäße Transport von Lithiumbatterien aber auch Fehler bei der Lagerung und Entsorgung können diese Risiken erhöhen.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von den technischen Einrichtungen und Geräten ausgehen können, einzuschätzen, zu beurteilen und die daraus abzuleitenden notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Mehr erfahren
Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 12.11.2025
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Ziele der Fortbildung
Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen
- allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
- Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:
- Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
- Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
- Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
- Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
- Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Wer muss die Sachkunde nachweisen?
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.
Zielgruppe
Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.
Lehr- und Lernform
Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten
Alternative ONLINE-Präsenztermine
- Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ - Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 24.10.2025 - Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
- Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset. - Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
- Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
- Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
- Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln - EX/A34/60102001/12112025-1 - 12.11.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 109-017
Inhalt
Gesetze und Verordnungen
- Betriebssicherheitsverordnung
Arten, Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel/Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hebebänder
- Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
- Anschlagketten
- Schäkel
- Hebebänder und Rundschlingen
- Faserseile
- Kombinierte Anschlagmittel
- Klemmen und Zangen
Physikalische Grundbegriffe
- Lastenverteilung
- Schwerpunktlage
- Neigungswinkel
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
- Bedeutung der Befähigten Person
- Verschleiß und Ablegereife
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Prüfverfahren der Rissprüfung (nur ansatzweise Thema)
- visuell
- mechanisch
- elektromagnetisch
Vorbeugende Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln/Lastaufnahmemitteln
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um vorgeschriebene Prüfungen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln selbst durchführen zu können: Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen diese Mittel ins Spiel. Diese Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch eine beauftragte Fremdfirma oder durch eine Befähigte Person des Betreibers geprüft werden. Diese vorgeschriebenen Prüfungen sind zu dokumentieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen lernen Sie im Kurs auch die physikalischen Grundbegriffe der Anschlagtechnik kennen. Sie erfahren alles Wissenswerte über die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person. Unsere Referenten besprechen mit Ihnen Aufbau und Werkstoffe von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie die Kontrolle vor dem Gebrauch, die vorbeugende Instandhaltung und die richtige Lagerung. Das Seminar dauert zwei Tage.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung von Anschlagmitteln notwendigen Kenntnisse. Diese ist eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und dem ArbschG (Arbeitsschutzgesetz) bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal, welches als Befähigte Person Prüfungen an Anschlagmitteln vornehmen soll
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A52/30301701/12112025-1 - 12.11.2025
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A35/40301206/12112025-1 - 12.11.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren