Veranstalter:
Hochschule Niederrhein - University of Applied Sciences
Reinarzstrasse 49
47805 Krefeld
Seminarsuche:
❱ www.hs-niederrhein.de/weiterbildung/
Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Bildungsanbieter:
Hochschule Niederrhein - University of Applied Sciences
Veranstaltungsart:
Webinar
Themenfeld:
Recht & Verträge
Ort:
47805 Krefeld
Dozent:
Prof. Dr.Michael Dornbusch
Beginn:
12-11-2025
Ende:
12-11-2025
Preis in €:
425 EUR
Ermäßigter Preis in €:
405 EUR
Ermäßigungsgründe:
Alumni (5% Rabatt)
Detailbeschreibung:
Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Ziele der Fortbildung
Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen
- allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
- Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:
- Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
- Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
- Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
- Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
- Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Wer muss die Sachkunde nachweisen?
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.
Zielgruppe
Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.
Lehr- und Lernform
Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten
Alternative ONLINE-Präsenztermine
- Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ - Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 24.10.2025 - Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
- Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset. - Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
- Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
- Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
- Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde