Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Datenschutz im Krankenhaus Seminar - EX/A52/10152221/02092025-1 - 02.09.2025

Compliance im Krankenhaus - Praxistipps und Musterlösungen


Inhalt

Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten im Krankenhaus/MVZ - de jure und de facto

Datenschutzrichtlinie (Erfüllung der Rechenschaftspflicht)

Rechtsgrundlagen und Informationspflichten bei Aufnahme, Diagnostik, Therapie und Abrechnung

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzung

Umgang mit externen Dienstleistern (Auftragsverarbeitung und Drittstaatentransfer)

Auskunftsersuchen von Patientinnen und Patienten

Umgang mit Datenpannen

Vorstellung der ?Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme? als Prüfinstrument der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Datenschutz-Compliance im Krankenhaus und Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist die ?Königsdisziplin? im Datenschutz. Die einschlägigen Anforderungen und Gesetze sind kaum zu überblicken - in unserem Datenschutz im Krankenhaus Seminar schaffen wir Klarheit im Dschungel der rechtlichen Anforderungen. Sie erkennen, welche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Strafgesetzbuches, der Krankenhausgesetze der Länder, der Sozialgesetzbücher, des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) sowie des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), der Strahlenschutzverordnung, des Gendiagnostikgesetzes etc. für Sie relevant sind.

In unserem Datenschutz im Krankenhaus Seminar konzentrieren wir uns auf die tatsächlichen ?Must-haves? im Tagesgeschäft für Datenschutzverantwortliche im Krankenhaus und MVZ.

Bei allen Anforderungen beleuchten wir folgende Fragen:
- Warum benötigt mein Unternehmen dies?
- Welches Risiko droht bei Nichterfüllung?
- Wie setze ich die Anforderungen ressourcenschonend um?

Damit Sie künftig die Anforderungen des Datenschutzes im Krankenhaus und MVZ regelkonform und ressourcenschonend umsetzen, erarbeiten wir gemeinsam Best-Practice-Lösungen.
So nehmen Sie aus unserem Webinar Handlungsempfehlungen und Mustervorlagen mit, die Sie direkt zur Problemlösung und Risikominimierung im Gesundheitsdatenschutz in Ihrem Unternehmen einsetzen können.

Zielgruppe

Interne und externe Datenschutzbeauftragte in Krankenhäusern und MVZ, Datenschutzkoordinatoren, Mitarbeiter:innen Rechtsabteilung, Compliance, Revision, IT, Qualitätssicherung, Forschungsreferentinnen und -referenten im Krankenhaus und MVZ

Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Datenschutz sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

600 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

114 EUR

Bruttopreis

714 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Fremdfirmenkoordination - EX/A52/50201601/02092025-1 - 02.09.2025

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

CE-Dokumentationsbevollmächtigter und Technische Dokumentation - EX/A44/30401601/02092025-1 - 02.09.2025

Anforderungen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nach haftungsrechtlichen Grundsätzen


Inhalt

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Dokumentationsbevollmächtigten

Bestellung und Ernennung, Stellenbeschreibung

Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen

Maßnahmen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen

Ein- und Verkauf von Maschinen und unvollständigen Maschinen, Definitionen

Verträge zwischen Hersteller und Betreiber

Technische Dokumentation: Inhalte, Umfang, Aufbewahrungsfristen etc.

Stellenwert von Normen

Betriebsanleitungen: Inhalte, Umfang, Sprache, Gefahren- und Warnhinweise

Nutzen

Im Seminar für CE-Dokumentationsbevollmächtigte erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Position und die dahinterstehenden gesetzlichen Anforderungen sowie zu den Anforderungen an die Technische Dokumentation. Unsere Referenten vermitteln Ihnen einen Überblick zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sie erfahren, welche Dokumente vorhanden sein müssen und welche haftungsrechtliche Bedeutung die technischen Unterlagen und vor allem die Betriebsanleitung für die Produktkonformität haben.

Sie erhalten Antworten zu allen Fragen rund um die Tätigkeit des CE-Dokumentationsbevollmächtigten und wichtige Tipps zur CE-Kennzeichnung. Das Seminar ist praxisnah gestaltet. Sie lernen, wie Sie als Dokumentationsbevollmächtigte bei der Konformitätsbewertung eingebunden werden können. Unsere Referenten beleuchten ebenfalls die Stellung von CE-Dokumentationsbeauftragten in einer optimalen Unternehmens- und Prozessorganisation.

Reduzieren Sie für Ihr Unternehmen und für sich selbst als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Dokumentationsbevollmächtigter drohende Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken, die aus Versäumnissen im CE-Konformitätsbewertungsverfahren entstehen können: Der Anhang II der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert in der EG-Konformitätserklärung sowie der Einbauerklärung für unvollständige Maschinen unter anderem Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Umgangssprachlich entstanden aus dieser umständlichen Beschreibung ist der Begriff CE-Dokumentationsbeauftragter beziehungsweise CE-Dokumentationsbevollmächtigter.

Ihr Referent im Seminar ist ein renommierter und branchenerfahrener Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Produkthaftung, Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung. Er ist ausgewiesener Fachexperte zu allen Fragestellungen rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Zielgruppe

Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter in Hersteller- und Betreiberfirmen, verantwortliche Mitarbeiter für Technische Dokumentation, Entwicklung, Konstruktion und Qualitätsmanagement

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

WHG-Fortbildung: Die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - EX/A36/40401701/02092025-1 - 02.09.2025

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B - EX/A56/30353001/02092025-1 - 02.09.2025

Anforderungen an Betrieb und Instandhaltung


Inhalt

Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen

Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasser-Installationen

Maßgebende Vorschriften und Technische Regeln für das Betreiben von Trinkwasser-Installationen

TrinkwV und andere relevante rechtliche Grundlagen

DIN 1988, DIN 50930-6 und DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN EN 12502-1 bis -4

Relevante DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien

Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde

Nutzen

Die Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen ist von entscheidender Bedeutung, um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten und Gesundheitsrisiken wie Legionellenbefall zu vermeiden.
In unserer Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie B vermitteln wir Ihnen fundierte Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen und technischen Regelwerke, die für den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen relevant sind.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern praxisnah die Bedeutung der Hygiene bei der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasser-Installationen und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie Sie Problembereiche erkennen und vorbeugende Maßnahmen umsetzen können. Die Trinkwasserhygiene-Schulung umfasst auch die rechtlichen Grundlagen, darunter die Trinkwasserverordnung, relevante DIN-Normen sowie DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien. Besonderes Augenmerk legen wir auf Messverfahren und Überwachungsmethoden, die die hygienische Sicherheit von Trinkwasser-Installationen gewährleisten.

Unsere Hygieneschulungen werden nach den Anforderungen der VDI 6023 Blatt 1 durchgeführt und schließen mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde), der Sie berechtigt, Wartungen und Instandsetzungen von Trinkwasseranlagen gemäß VDI 6023 Kategorie B durchzuführen.

Zielgruppe

Die Hygieneschulung Kategorie B (1 Tag) ist für Personen, die Trinkwasser-Installationen gemäß TrinkwV betreiben, ausführend errichten, warten oder instand halten. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden. Neben der notwendigen beruflichen Qualifikation aus dem Bereich der Sanitärtechnik ist eine erfolgreich bestandene Prüfung am Ende des Seminars Voraussetzung für die Erlangung der VDI-Urkunde.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehören z. B. Hausmeister, Gebäudetechniker und Installateure in der technischen Gebäudeausrüstung.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für den aktuellen VDI-Schulungssonderdruck der VDI/VDI 6023, umfangreiche Arbeitsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfung und VDI-Urkunde enthalten.

Abschluss

Qualifizierungsnachweis;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Katrin Bong
null
ausbildung-dortmund@dmt-group.com
weitere Informationen

Mehr erfahren

Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A38/10401701/02092025-1 - 02.09.2025

Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


Inhalt

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten

Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?

Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen

Nutzen

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.

Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.

Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.

Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
<

Mehr erfahren

Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A81/60102201/02092025-1 - 02.09.2025

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)

Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.

Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Arbeitsbühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

780 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

148.2 EUR

Bruttopreis

928.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde - 89 - 02.09.2025

Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle


Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundige/r gemäß TRGS 520 jährlich die Fortbildung zu erneuern, ist in TRGS 520, Kapitel 4.2 (5) und Anhang 1.2 geregelt

Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.

Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.

Mehr erfahren

Energiemanager/-auditor(in) - 140 - 02.09.2025

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 und Steigerung der Energieeffizienz


Der Teil Energietechnik (2. und 3. Tag) ist  staatlich anerkannt und bundesweit gültig zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte. Dies gilt auch für Online-Live-Seminare.

Energiemanagement ist ein effektives Instrument, um den Energieverbrauch und die Energiekosten im Unternehmen systematisch zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Bei bestimmten Energieverbrauchsmengen wird der Nachweis eines Energiemanagementsystems (EnMS) gefordert, um Beihilfen zu erhalten. Dies betrifft die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sowie die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh dazu, ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachzuweisen.

Mehr erfahren

IMS-Manager/in - Online-Workshop - 560 EUR - 02.09.2025

dreitägiger Online-Workshop zur Umsetzung eines effizienten integrierten Managementsystems für Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit


Managementsysteme unterstützen Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung komplexer strategische Aufgaben wie beispielsweise Qualität, Umweltschutz Arbeitssicherheit oder Nachhaltigkeit. Die Zertifizierung dieser Managementsysteme durch eine unabhängige Stelle schafft Vertrauen der Kunden und Öffentlichkeit. Die zunehmende Bedeutung normierter Managementsysteme zeigt sich an dem kontinuierlichen Anstieg der Zertifizierungen.

Die einzelnen Managementsysteme sollten zu einem umfassenden „Integrierten Managementsystem“ zusammengefasst werden, um deren Effektifität und das Nutzen von Synergieen zu steigern.

Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines Integrierten Managementsystems sowie zur Überwachung der Aufgaben und Prozesse werden IMS-Manager bzw. -Beauftragte für Integrierte Managementsysteme benannt.

Der Lehrgang gibt einen Überblick über die Anforderungen der verschiedenen Managementsysteme und zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.

Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als IMS-Manager erleichtern.

Mehr erfahren

Kühlturmhygiene - Zertifiziertes Seminar nach VDI-MT 2047 Blatt 4 - 380 - 02.09.2025

Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.


Die Schulung richtet sich an Verantwortliche für die Planung und Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von Verdunstungskühlanlagen. Dazu zählen insbesondere Bauherren, Architekten, Planer, technische Leiter, Betriebspersonal, Gebäudemanager und Dienstleister. Schulung und Prüfung zur „hygienisch fachkundigen Person“ gemäß 42 nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2.

Mehr erfahren

Qualitätsmanagement Basiswissen - 405 - 02.09.2025

Eintägiger Praxislehrgang zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015


Ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 ermöglicht es, Kundenanforderungen sowie rechtliche und behördliche Anforderungen zu erfüllen, eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit zu erreichen und die Behandlung von Risiken und Chancen sowie die Konformität mit den Anforderungen nachzuweisen.

Der Lehrgang vermittelt Grundlagen zu Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2015 und zeigt Beispiele für die praktische Umsetzung in integrierten Managementsytemen auf.

Die Teilnehmer erwerben grundlegende Kenntnisse, um an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems mitzuwirken und die erfolgreiche Integration in vorhandene Systeme sicherzustellen.

Mehr erfahren