Veranstaltungskalender
Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 15.12.2023
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
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Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 15.12.2023
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z.B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
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Asbestspezialist für die Schweiz in 1 ½-Tagen - 238 - 15.12.2023
1 ½-tägiger „Passerellenkurs“ zum Erwerb der Qualifikation zum Spezialist für Asbestsanierungen in der Schweiz (EKAS 6503), wenn bereits in Deutschland die Sachkunde nach TRGS 519 erworben wurde.
1 ½-tägiger „Passerellenkurs“ zum Erwerb der Qualifikation zum Spezialist für Asbestsanierungen in der Schweiz (EKAS 6503), wenn bereits in Deutschland die Sachkunde nach TRGS 519 erworben wurde.
Jeder Betrieb in Deutschland, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest durchführt und/oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter gem. TRGS 519, Anlage 3, verfügen.
Auch in der Schweiz muss die aufsichtführende Person eine spezielle Qualifikation besitzen, die in einem fünftägigen Lehrgang nach der EKAS-Richtlinie 6530 erworben wird (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit).
Sie muss auf der Baustelle ständig anwesend sein.
Grundsätzlich wird die deutsche TRGS-Ausbildung anerkannt, wobei zusätzlich ein sog. Passerellenkurs gem. BauAV und EKAS RL 6503 benötigt wird.
Der Kurs dauert 1 ½ Tage und beinhaltet am zweiten Tag die Errichtung einer Demobaustelle, an der der von der Suva geforderte Umgang mit Geräten geschult wird.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 15.12.2023
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem.TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Eingriffskompensation im Ballungsraum - 439 - 15.12.2023
Neue Wege in der Akquisition, Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen bei geringen Flächenressourcen
Neue Wege in der Akquisition, Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen bei geringen Flächenressourcen
Eine zielorientierte, auf Nachhaltigkeit abzielende Eingriffskompensation wird mangels geeigneter Flächen für Maßnahmen zunehmend schwieriger. Zwar haben sich über die ergebnisorientierte Landschaftsplanung anhand von Flächenpools und Ökokonten sowie der frühzeitigen Einbeziehung Betroffener (insbesondere der Landnutzer) in den letzten Jahren Fortschritte erzielen lassen. Doch zumindest im Verdichtungsraum wird es im wahrsten Sinne des Wortes eng: Viele geeignete Flächen sind bereits zu Kompensationszwecken belegt worden und die Erkenntnis über zuweilen erhebliche Folgekosten einstmals angelegter Kompensationen hemmen die effektive Belegung weiterer Flächen.
Neue gesetzliche Regelungen, wie etwa wasserrechtliche Erfordernisse einerseits, sowie die zunehmende Konkurrenz um Flächen durch neue Flächennutzungen, wie z. B. dem verstärkten Anbau von Mais zur Gewinnung von Bioenergie andererseits, erschweren die Flächenakquisition zusätzlich, weil die Bereitschaft der Landbesitzer und -nutzer, weitere Flächen bereitzustellen, sehr gering ausgeprägt ist.
Gerade in dieser schwierigen Situation des Naturschutzes, insbesondere in Verdichtungsräumen, können Zielsetzungen des Biotopverbundes mit überzeugenden Leitbildern erfolgreich sein.
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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 15.12.2023
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
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Notfall- und Krisenmanagement - 58 - 15.12.2023
Eintägiges Praxisseminar mit Workshop über die Grundlagen zur Notfallplanung
Eintägiges Praxisseminar mit Workshop über die Grundlagen zur Notfallplanung
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
In dem Praxisseminar werden Ihnen sachliche und rechtliche Grundlagen vermittelt sowie praxisnahe und einfach nachvollziehbare Maßnahmen aufgezeigt, wie Sie ein Notfall- und Krisenmanagement sinnvoll und effektiv aufbauen, planen und durchführen können. In logisch aufeinander aufgebauten Schritten wird ein Konzept vorgestellt.
Dieses Seminar richtet sich sowohl an bisher ungeschulte Mitarbeiter mit Verantwortung als auch an Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer im Gefahren- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen können. Auch in den DGUV-Vorschriften sowie dem Arbeitsschutzgesetz gibt es entsprechende Vorgaben.
Mitarbeiter und Facility Manager wissen in diesen Extremfällen nicht, wie sie sich richtig zu verhalten haben! Reale Brand- und Notfälle zeigen immer wieder, dass Evakuierungen der Arbeitsbereiche meistens durch drastisches Fehlverhalten der Mitarbeiter erschwert werden.
Vermeiden Sie Personen- und Umweltschäden, Imageschäden, strukturelle Schäden, Betriebs- und Produktionsausfälle!
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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - 18.12.2023
In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Inhalt
Gesetzliche Vorschriften
Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
- DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS
Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen
Auftragsvergabe an Fremdfirmen
Koordinierung von Arbeiten
Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter
Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel
Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden
Haftung
Nutzen
Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.
Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.
Zielgruppe
Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen
Voraussetzungen
Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Cramer
0511 998-61910
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Weiterbildung Interner Auditor - IFS Food 7.0 (IFS-lizenziert) - 18.12.2023
First-/Second- und Third-Party-Auditor
Inhalt
IFS-Struktur
Auditarten: First-Party-Audit, Second-Party-Audit und Third-Party-Audit
- Audit vs. Assessment und ISO/IEC 17065
Kompetenzen eines internen Auditors
Risikobasierte interne Audits
- Vorbereitung, Planung und Auditpfad
- Unterstützende Dokumentation
- KO-Anforderungen und neues Bewertungssystem
- Abweichungen und Nichtkonformitäten
- Auditbericht und Maßnahmenplan
Fallstudie: Ermittlung der Auditergebnisse
Unternehmensführung und Verpflichtung
- Produktsicherheitskultur: Die GFSI-Perspektive
- Lebensmittelsicherheitskultur
Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsmanagementsystem
- Welche Themen werden auditiert?
- Lebensmittelbetrug
Welche Themen bzw. Prozesse werden im Ressourcenmanagement, in den operativen Abläufe, bei Messung, Analyse und Verbesserung sowie im Produktschutz auditiert?
Die Vermittlung der Seminarinhalte wird durch praxisnahe Fallstudien unterstützt.
Nutzen
Lernen Sie in der IFS-Auditor-Ausbildung, praxisnah und auf Fallstudien basierend, interne Audits nach IFS Food 7.0 (IFS-lizenziert) durchzuführen. Sie können daraufhin risikobasierte Audits im Lebensmittelherstellungsprozess erstellen. Der international anerkannte International Featured Standard Food Version 7.0 ermöglicht die risikobasierte Auditierung Ihrer Prozesse auf einem einheitlichen Niveau und macht die Ergebnisse transparent. Das führt zur Sicherung einer hohen Lebensmittelqualität in der Lieferkette und bereitet Ihr Unternehmen auf die Zertifizierung vor. Durch branchenerfahrene Zertifizierungsauditoren erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Auditanforderungen in der Lebensmittelwirtschaft.
Das Ziel der Schulung zum Internen Auditor in der Lebensmittelindustrie ist der optimale Einsatz von Audittechniken, die Fokussierung auf Rücknahme von Beweisen und die optimale Nutzung der Auditdauer. Sie lernen, welche notwendigen vorhergehenden Informationen zur Vorbereitung auf das interne Audit benötigt werden, und können die verschiedenen Anforderungen beurteilen. Ebenso werden Sie dazu befähigt, die Ergebnisse auf der Grundlage objektiver Beweise zu beschreiben, zu bewerten und zu dokumentieren. Sie kennen die Bedeutung der KO-Anforderungen in Bezug auf den Auditprozess - diese müssen immer ausführlich überprüft werden, da sie entscheidend für eine erfolgreiche IFS-Zertifizierung sind. Anhand von Fallstudien und durch unsere zugelassenen IFS-Trainerinnen und -Trainer erhalten Sie außerdem wertvolle Tipps, die Ihnen den Wissenstransfer ins eigene Unternehmen erleichtern.
IFS Food Version 7.0 ist der etablierte Standard für die Lebensmittelwirtschaft in Europa, um den Handel mit Handelsmarken beliefern zu können. Er bietet Lösungen zur Sicherung der gesamten Lieferkette und integriert alle Anforderungen der verschiedenen Interessensgruppen in der Lebensmittelindustrie. Es werden Aspekte wie Sicherheit, Qualität und gesetzliche Vorschriften abgedeckt. Zudem wurde der neue Standard an Benchmarking-Anforderungen des GFSI (GLOBAL FOOD SAFETY INITIATIVE), FSMA (Food Safety Modernization Act) und der EU-Verordnungen angeglichen.
Durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem lizenzierten IFS-Seminar mit internationaler Anerkennung werden Sie interner Auditor von Lebensmittelherstellungsprozessen.
Zielgruppe
Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 7.0 auseinandersetzen müssen.
Hersteller von Lebensmittelprodukten, lebensmittelverarbeitende Unternehmen und/oder Unternehmen, bei denen lose Lebensmittelprodukte verpackt bzw. verwendet werden, sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstal
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Betriebliches Eingliederungsmanagement - 18.12.2023
Inhalt: BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM - Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX - Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
Inhalt
BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Ziele des BEM
Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
Ursachen von Langzeiterkrankungen
Strukturen zur Umsetzung der BEM-Vereinbarung in der Arbeitspraxis
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in
Kommunikation im BEM
- Erstgespräche und Kerngespräche praktisch durchführen
- Gespräche bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit
Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
Nutzen
Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Zielgruppe
Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
900 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
171 EUR
Bruttopreis
1071 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement - 18.12.2023
Inhalt: BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM - Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX - Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
Inhalt
BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Ziele des BEM
Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
Ursachen von Langzeiterkrankungen
Strukturen zur Umsetzung der BEM-Vereinbarung in der Arbeitspraxis
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in
Kommunikation im BEM
- Erstgespräche und Kerngespräche praktisch durchführen
- Gespräche bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit
Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
Nutzen
Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Zielgruppe
Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1000 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
190 EUR
Bruttopreis
1190 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - 18.12.2023
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab: Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
24
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
660 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
125.4 EUR
Bruttopreis
785.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Claudia Noth
0345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
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