Veranstaltungskalender

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Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A52/50151306/04092025-1 - 04.09.2025

BEM-Fortbildung zur Wissensvertiefung


Inhalt

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen für konkrete Probleme und Praxisfälle im Rahmen des BEM

Reflexion des eigenen Verhaltens als BEM-Beauftragte/r

Coaching durch eine qualifizierte Psychologin

Umfangreiche Möglichkeit, konkrete Praxisfragen zu diskutieren

Vertiefung der Themen:
- Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Burn-out
- Innere Kündigung
- Lösungsorientierte Gesprächsführung

Nutzen

Mit dieser BEM-Fortbildung vertiefen Sie Ihre Kenntnisse aus dem Seminar ?Betriebliches Eingliederungsmanagement?.
Im Rahmen der BEM-Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit, konkrete herausfordernde Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag in Bezug auf Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement zu schildern und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten sowie neue Handlungsalternativen zu entwickeln. Sie erweitern Ihr bereits vorhandenes Wissen zum BEM, insbesondere zu den Themen:
- Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Burn-out,
- innere Kündigung sowie
- lösungsorientierte Gesprächsführung.

Auf diese Weise lernen Sie, mit BEM-bezogenen Herausforderungen besser umzugehen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und erfolgreicher als BEM-Beauftragte bzw. BEM-Beauftragter zu agieren.

In unserem Vertiefungsseminar reflektieren Sie mithilfe anderer Gruppenmitglieder sowie einer qualifizierten Psychologin systematisch konkrete Probleme und Praxisfälle. So entwickeln Sie gemeinsam Lösungsansätze für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis. Nach dem Abschluss der BEM-Fortbildung sind Sie in der Lage, ein erfolgversprechendes Betriebliches Eingliederungsmanagement in Ihrem Unternehmen durchzuführen bzw. weiterzuentwickeln.

Zielgruppe

BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, die Gespräche im Betrieblichen Eingliederungsmanagement führen, Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte

Voraussetzungen

Vorkennitnisse zum BEM

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/20101205/04092025-1 - 04.09.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt.

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Anja-Verena Pauli
+49 511 99861985
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Datenschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/10151105/04092025-1 - 04.09.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 40 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Datenschutzbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:15 - 17:15

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A50/40151105/04092025-1 - 04.09.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten. Es werden insgesamt 45 Aufgaben gestellt, davon 40 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

15:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A52/60151206/04092025-1 - 04.09.2025


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk

Regalprüfung
- Bauteile

Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle

Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten

Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen

Nutzen

Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.

Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen

Voraussetzungen

Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Haftung der Technischen Leiter und Verantwortlichen - EX/A52/10402201/04092025-1 - 04.09.2025

Strafrecht, Schadensersatz und arbeitsrechtliche Folgen


Inhalt

Überblick zur Haftung
- Der Sorgfaltsmaßstab: die anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik und Haftungsgründe
- Haftungsbeziehungen: Wer haftet wem?
- DIN und Co.: Sicherheit durch Beachtung von Technischen Richtlinien?

Haftung für und aus technischen Risiken
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Betreiber- und Anlagenhaftung
- Betriebssicherheit

Arbeitnehmerhaftung
- Haftung gegenüber Arbeitgeber und Dritten
- Fälle der beschränkten und unbeschränkten Haftung
- Wie haften FASi, SiGeKo, Sicherheitsbeauftragte etc.?

Organisationshaftung und Haftung für Dritte
- Haftung für fehlerhafte Organisation
- Grundsätze der Delegation
- Haftung für Lieferanten und Subunternehmer

Strafrechtliche Haftung und Ordnungswidrigkeiten
- Strafbarkeitsvoraussetzungen
- Fallbeispiele: Lederspray, Schwebebahn und Altlasten
- Strafrechtliche Haftung des Vorgesetzten und der betrieblich Beauftragten

Möglichkeiten der Haftungsvermeidung
- Aufklärungs- und Warnhinweise: die Katze in der Mikrowelle
- Entlastung durch Risikomanagement und Compliance
- Gerichtsfeste Dokumentation: Wer schreibt, der bleibt

Nutzen

Nach dem Besuch unserer Technischer Leiter Weiterbildung kennen Sie die Grundlagen der straf- und zivilrechtlichen Haftung für Technische Leiter und Verantwortliche.

Denn wer Einfluss auf die Technik hat, trägt die rechtliche Verantwortung, wenn die Technik versagt. Beim Einsatz von Maschinen oder beim Betrieb von Anlagen steht immer die Sicherheit im Vordergrund. Eine Vielzahl verschiedener Regelwerke gibt konkrete Vorgaben, um Mensch und Technik vor Gefahren zu schützen.

Wird dem technischen Management ein Fehlverhalten nachgewiesen, z. B. die - auch nur versehentliche - Missachtung von Vorschriften, drohen Strafen und die persönliche Haftung auf Schadensersatz sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Technische Leitung und die Verantwortlichen. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen die strenge straf- und schadensersatzrechtliche Haftung des verantwortlichen technischen Managements.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen, welche Haftungsansprüche je nach Position gegen Sie geltend gemacht werden können und wie Sie sich für den Ernstfall absichern können. Mit dem Wissen aus unserer Technischer Leiter Weiterbildung sind Sie künftig in der Lage, Maßnahmen zur Haftungsvermeidung und -reduzierung zu entwickeln und in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für den sicheren Einsatz technischer Anlagen und Geräte Verantwortung tragen. Angesprochen sind insbesondere Werks- und Betriebsleiter, technische Führungskräfte und Betriebsbeauftragte, die für die Betriebsorganisation und den sicheren Betrieb von Anlagen, Maschinen und Informationstechnik zuständig sind

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Lieferkettengesetz - das Sorgfaltspflichtengesetz und seine Folgen - EX/A52/10602101/04092025-1 - 04.09.2025

Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit nach LkSG und CSDDD


Inhalt

Entwicklung und Stand des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Roadmap zum LkSG
- Hintergrundinformationen zum deutschen Lieferkettengesetz und seine Entwicklung
- Umsetzungsstand in anderen Mitgliedsstaaten und deren Auswirkung
- Aktueller Stand zur Einführung und Umsetzung von Sorgfaltspflichten in den Lieferketten durch die EU (CSDDD)

Gesetzliche Pflichten aus dem LkSG
- Kreis der Anwender und Nichtanwender
- Begriff der Lieferkette und Umfang der Umsetzungspflicht
- Analyse der Risiken in der Lieferkette (Risikomanagement, §§ 3, 4, 5)
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen (§§ 6, 7)
- Beschwerdemechanismen (§ 8)
- Mittelbare Zulieferer (§ 9)
- Dokumentation der Berichtspflichten (§ 10)
- Zivilprozess (§ 11)
- Überwachung durch Behörden (§§ 12 ff)
- Folgen der Pflichtverletzung (§§ 22, 23, 24)

Zivilrechtliche Haftung und Auswirkungen auf die Vorstands- und Geschäftsführerhaftung
- Zivilrechtliche Haftungsgrundlagen, Durchgriffshaftung, Schutzrechtsverletzungen, Innenhaftung, Risikomanagement, Compliance-Pflicht, Bedeutung für D&O

Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Praxis

Arbeitsschritte zum Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements
- Risikoanalyse der Lieferkette
- GAP-Analyse
- Aufbau interner Strukturen
- Monitoring und Bewertung
- Eskalationsprozesse und Lieferantenentwicklung
- Berichterstattung

Schnittstellen zu den Anforderungen der Umweltmanagementsystemnorm ISO 14001

Fazit und Ausblick

Nutzen

Der Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements ist ein wirksames Werkzeug für Unternehmen, um gesetzeskonform zu agieren, wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig Haftungsrisiken und potenzielle Imageschäden möglichst zu vermeiden. Es ist Teil eines verantwortungsvollen Nachhaltigkeitsmanagements und unterstützt die Umsetzung der Corporate Social Responsibility (CSR). Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) macht Unternehmen nun in diesem Bereich konkrete Vorschriften. Im Webinar erläutern wir Ihnen die Inhalte und Ihre Verantwortlichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, Potenziale zur Verbesserung des eigenen Lieferkettenmanagements zu erkennen, und vermitteln Ihnen anschaulich, wie Sie die Vorgaben in der Praxis integrieren und Ihre Pflichten in die vorhandenen betrieblichen Systeme und Abläufe implementieren können. Dabei wird auch auf Schnittstellen zu Regeln aus der Managementsystemnorm ISO 14001 verwiesen.

Seit dem 22. Juli 2021 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) in Kraft. Ebenso hat die EU im April 2024 die Richtline zu Sorgfaltspflichten in den Lieferketten (CSDDD) verabschiedet, wodurch zukünftig eine Anpassung des LkSG erforderlich wird. Welche Pflichten kommen jetzt auf Unternehmen zu? Wo liegen Chancen und wie gewinnen Unternehmen Rechtssicherheit?

Das eintägige Webinar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird von einem spezialisierten Team moderiert. Vormittags verschaffen wir Ihnen rechtliche Einsichten in LkSG und CSDDD. Im Anschluss schärfen wir Ihren Blick für das Lieferantenmanagement. Die Unterrichtsmaterialien ermöglichen Ihnen eine schnelle Orientierung zu den Anforderungen des Lieferkettengesetzes. Die konkreten Handlungsanweisungen bieten Ihnen dabei eine gute Grundlage, um im eigenen Unternehmen ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu realisieren, um Menschenrechte und Wirtschaft in Einklang zu bringen. Ihre Teilnahmebescheinigung dient Ihnen als anerkannter Nachweis der Weiterbildung und der Bewusstseinsbildung - für Sie und Ihr Unternehmen. Die Online-Schulung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verursacht zudem weder Reisekosten noch Fahrtzeiten.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Führun

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KI in technischen Prozessen - Teil 1 - EX/A38/20401171/04092025-1 - 04.09.2025

Grundlagen schaffen - Anwendungen und Potenziale mit KI für technische Prozesse


Inhalt

Einführung in Künstliche Intelligenz
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
- Definition und Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Überblick über aktuelle Entwicklungen und Trends

Anwendungen von KI in technischen Prozessen
- Praktische Beispiele aus der Industrie
- KI in der Produktion, Wartung und Qualitätssicherung
- Diskussion: Chancen und Herausforderungen

Voraussetzungen für den Einsatz von KI
- Technische und organisatorische Anforderungen
- Dateninfrastruktur und Datenqualität
- Notwendige Software- und Hardware-Ressourcen
- Mitarbeiterqualifikationen und Schulungsbedarf

Maschinelles Lernen
- Grundlagen des Maschinellen Lernens
- Unterschied zwischen überwachtem, unüberwachtem und bestärkendem Lernen
- Beispiele für Algorithmen und Anwendungsgebiete
- Praktische Anwendung von Maschinellem Lernen in technischen Prozessen

Implementierungsstrategien
- Methodik bei der Einführung von KI-Projekten
- Identifikation geeigneter Prozesse und Anwendungsbereiche
- Entwicklung einer KI-Strategie
- Integration in bestehende Systeme
- Projektmanagement und Change-Management

Abschluss und Ausblick
- Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse
- Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Fragen und Antworten
- Feedbackrunde und Abschluss

Nutzen

Unser Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 1 richtet sich sowohl an Führungskräfte und Entscheider als auch an Projektverantwortliche und Entwickler und bietet eine umfassende Einführung in die transformative Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Industrie. Sie erhalten eine Einführung in die Grundlagen und aktuellen Trends der Künstlichen Intelligenz (KI). Es werden praktische Anwendungen in der Industrie und technische sowie organisatorische Voraussetzungen für den KI-Einsatz besprochen. Ein Schwerpunkt liegt auf Maschinellem Lernen und dessen Anwendung in technischen Prozessen. Es werden unterschiedliche Implementierungsstrategien erläutert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Seminars erwerben fundierte Kenntnisse über den Einsatz von KI zur Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung in technischen Prozessen. Sie lernen praktische Anwendungsstrategien kennen, die Ihnen helfen, innovative Lösungen zu fördern, Ihre Entscheidungsfindung zu verbessern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen zu stärken. So können Sie Ihre technischen Prozesse auf ein neues Niveau heben und sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars KI in technischen Prozessen - Teil 1 profitieren auf vielfältige Weise:
- Effizienzsteigerung:
Sie lernen, wie sie Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen können, um technische Prozesse effizienter zu gestalten. Dies umfasst z. B. die Optimierung von Produktionsabläufen und die Reduzierung von Betriebskosten.
- Praktische Anwendungskenntnisse:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten praktische Einblicke in konkrete Anwendungen von KI in technischen Prozessen. Dies versetzt sie in die Lage, die Technologie gezielt in ihren Projekten und Aufgabenbereichen einzusetzen.
- Ressourcenschonung:
Das Seminar vermittelt, wie KI dazu beiträgt, Ressourcen optimal zu nutzen. Dies führt zu nachhaltigeren und kosteneffizienteren Prozessen.
- Innovationsförderung:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie mithilfe von KI innovative Lösungen für technische Herausforderungen entwickeln können. Dies fördert die Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit:
Das Seminar fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen und Rollen innerhalb eines Unternehmens, indem es ein gemeinsames Verständnis und Wissen über den Einsatz von KI in technisch

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Fremdfirmenkoordination - EX/A35/50201601/04092025-1 - 04.09.2025

Sicherer Einsatz von Fremdfirmen


Inhalt

Einführung in das Arbeitsschutzrecht

Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1

Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung

Delegation/Rolle der koordinierenden Person

Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten

Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme

Notfallmanagement

Kontrolle von Fremdfirmen

Haftungsabgrenzung Fremdfirma/Auftraggeber

Beispiele und Praxis

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Als Fremdfirmenkoordinator/koordinierende Person tragen Sie aktiv zur Arbeitssicherheit bei, sobald in Ihrem Unternehmen Fremdfirmen eingesetzt werden. In diesem Seminar erhalten Sie Einblicke in das
Thema Fremdfirmenkoordination aus Sicht der Auftraggeber und der Fremdfirmen. Sie lernen die Rechte und Pflichten der koordinierenden Personen kennen. Im Mittelpunkt der Schulung zur Arbeitssicherheit stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen.

Daneben zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern: In fast jedem Unternehmen steht der Einsatz von Fremdfirmen auf der Tagesordnung. Diese Verpflichtung kann jedoch ein erhöhtes Sicherheits- und Unfallrisiko darstellen. Aufgrund dessen fordern unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren/koordinierende Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
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Energierecht aktuell - EX/A52/40201601/04092025-1 - 04.09.2025

Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG


Inhalt

Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?

Energie- und Stromsteuer ab 2024
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Spitzenausgleich für 2024 und Neuregelungen ab 2024
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?erste Schritte?)
- Energiesteuer und nat. Emissionshandel (BEHG)

EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Regelungen der letzten EEG-Novellen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann?

KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage
- EXKURS: Redispatch 2.0 - Was ist zu beachten?!

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 2024 - was gilt für Heizungen in Neubau und Bestand?
- EXKURS: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung und Vermarktung
- Neue Regelungen für Rechenzentren

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden

Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung und Vermarktung
- Neue Regelungen für Rechenzentren

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden

Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?

Nutzen

Seminar Energierecht aktuell: In unserer speziellen Weiterbildung erfahren Sie die wichtigen Neuerungen in den für viele Unternehmen wesentlichen Bereichen des Energierechts. Gleichzeitig dient der Kurs als Fortbildung in den wesentlichen Bereichen des Energiesteuerrechts.

Sie erfahren in diesem Seminar, wie die Umsetzung EU-beihilferechtlicher Vorgaben den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen beeinflusst und welche Anforderungen an Transparenz und eine Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen für Ihr Unternehmen daraus entstehen. Weiterhin erhalten Sie in diesem breit gefächerten Kurs Einblicke in Ausnahmeregelungen für Unternehmen bei Umlagen und Reduzierungsmöglichkeiten (insb. EnFG) und verschaffen sich einen Überblick über die Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie im Hinblick auf den Rechtsrahmen dezentraler Erzeugung (insb. KWKG).
Im Rahmen dieser Energierecht-Weiterbildung stellen wir Ihnen die umfänglich zu nutzenden Portale für unterschiedlichste Meldevorgänge vor und geben Ihnen den Raum, diese mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Referentinnen und Referenten zu diskutieren.
Zum Abschluss der Fortbildung Energierecht diskutieren unsere Trainerinnen und Trainer mit Ihnen über die Entwicklungen in Europa und Deutschland anhand der bereits bekannten und zum Teil auch umgesetzten Maßnahmen der Vorgaben auf EU-Ebene (z. B. Fit For55). So s

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Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung - EX/A44/30302101/04092025-1 - 04.09.2025

Errichten und Betreiben nach den aktuellen Regelwerken


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen
- Allgemeines
- Anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutz

Lichttechnik
- Arten des Sehens (Tag- und Nachtsehen, Adaptation)
- Lichttechnische Parameter (Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Lichtstärke, Leuchtdichte)
- Flimmern und andere Effekte
- Berechnung der Beleuchtungsstärke

Lichttechnische Anforderungen
- Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnungen
- Rettungszeichen
- Ausleuchtung
- Antipanikbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
- Messung der Sicherheitsbeleuchtung
- Anforderungen gemäß VDE 0108-100 und Baurecht
- Stromversorgungssysteme
- Überwachung der Stromversorgung
- Installation von Anlagen und Batterien
- Anforderungen an Batterieräume

Leuchten
- Arten von Notleuchten
- Kennzeichnung der Leuchten
- Auswahl der Leuchten
- EMV bei Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Prüfungen
- Prüfintervalle
- Prüfbuch
- Prüfeinrichtungen

Nutzen

In unserem Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erfahren Sie, welche Normen, Vorschriften und Grundlagen im Bereich der Beleuchtungstechnik wichtig sind. Besteht durch einen Ausfall der Beleuchtung eine Gefahr für die Menschen, so ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Dies betrifft beispielsweise Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und natürlich auch Arbeitsstätten.

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss, ob für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen bestehen. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit einer Gefährdung zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung bzw. Notbeleuchtung zu installieren. In öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie Verkaufsstätten halten sich vermehrt nicht ortskundige Menschen auf. Hier ist eine intakte Sicherheitsbeleuchtung zu gewährleisten.

Nach Ihrer erfolgreichen Teilnahme am Seminar Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung besitzen Sie die Kompetenz, entsprechende Leuchten auszuwählen, Bereiche zu kennzeichnen und die Beleuchtung zu prüfen.

Zielgruppe

Für Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung zuständige Mitarbeiter aus Betrieben, Hotels, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und öffentlichen Einrichtungen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Karin Michel
069 9590939 11
akd-f@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen - EX/A35/30152001/04092025-1 - 04.09.2025

Vermittlung der sicherheitstechnischen Anforderungen


Inhalt

Rechtliche Anforderungen, Begriffsbestimmungen

Notwendigkeit des Brandschutzes

Brandschutztechnische Anforderungen

Grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen

Brandschutzklappen/Bauformen

Grundsätzliche Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen

Wartung/Wartungspflicht/Wartungsanweisung

Asbesthaltige Brandschutzklappen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von Brandschutzklappen werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist das Verhindern von Personen- und Sachschäden. Im Bereich des baulichen Brandschutzes spielen Brandschutzklappen eine wichtige und oftmals entscheidende Rolle. Ein Versagen von Brandschutzklappen kann im Ernstfall zu fatalen Folgen führen. Nur die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person gewährleistet die Funktion im Notfall.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal sowie Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Brandschutzklappen durchführen sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Verantaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25;" Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Beachten Sie auch die Veranstaltung Nr. 50301701 ""TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach 2.7 Anlage 4C"" für asbesthaltige Brandschutzklappen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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