Veranstaltungskalender
Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen - Fortbildung - 05.12.2024
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Leitlinien zur BetrSichV und TRBS 1203
- Entwicklungsstand der Harmonisierung von technischen Vorschriften
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
Druckbehälter und Rohrleitungen
- Fallbeispiele zur Einstufung von Druckgeräten
- Besondere Arten von Druckbehältern
Prüfungsdurchführung
- Sicherheitstechnische Bewertung zur Ermittlung von Prüffristen
- Erkennen von Schäden
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
Nutzen
In der Fortbildung erfahren Sie, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen richtig einordnen. Sie lernen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte für Ihren Betrieb zu planen und durchzuführen: Die relevanten Vorschriften und technischen Regeln für Druckbehälter und Rohrleitungen sind sehr umfangreich und unterliegen dem ständigen Wandel.
Das gilt im besonderen Maße auch für die durchzuführenden Prüfungen. Gemäß TRBS 1203 muss die Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen über aktuelle Kenntnisse zum Stand der Technik verfügen. Dazu zählen auch die aktuellen Kenntnisse über das zu prüfende Arbeitsmittel und der zu betrachtenden Gefährdungen.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Die Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Sachkundige nach der Druckbehälterverordnung, die sich als Befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen sowie Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen von Druckbehältern und Rohrleitungen aktualisieren müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Seminar: Ihr Hinweisgebersystem - so gelingt die Umsetzung! - 05.12.2024
Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Inhalt
Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
- Was müssen Sie für die Implementierung des Hinweisgebersystems wissen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (HinSchG)
- Wie erstellen Sie einen Projektplan für die Umsetzung Ihres (digitalen) Hinweisgebersystems?
Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
- Datenschutz - Anforderungen aus HinSchG und DSGVO/BDSG
- Einbeziehung des Betriebsrates, Rechtsgrundlage
- Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung
Kommunikation
- Kommunikation gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Tone from the Top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
- Information über das Warum und die Datensicherheit
- Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation an Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner
- Warum ein Hinweisgebersystem einführen und Nutzen für die Geschäftsbeziehung
Der richtige Umgang mit einem Hinweis
- Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
- Workflow definieren - wer tut was?
- Plausibilitätsprüfung
- Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
- Ab wann brauchen Sie Spezialistinnen und Spezialisten für die Ermittlungen?
Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Nutzen
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet die Anforderungen aus dem HinSchG umzusetzen und eine Meldestelle einzurichten. Nach § 14 Abs. 1 sind eine oder mehrere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Allerdings sollte bei der Benennung von nur einer betrauten Person berücksichtigen werden, dass im Falle der umzusetzenden Vertretungsregelung auch die vertretende Person einen Fachkundenachweis benötigt.
Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme des Risikomanagements. Es unterstreicht die Konsequenz des gelebten Compliance-Management-Systems und schafft Vertrauen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, aber auch in der Öffentlichkeit.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie zum Schutz der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie, um und macht konkrete Vorgaben zum Aufbau eines Hinweisgebersystems und Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.
In unserem Online-Seminar lernen Sie, alle entscheidenden Projektschritte für eine ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Einführung eines (digitalen) Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps zur sofortigen Umsetzung der gestellten Anforderungen. Sie lernen, wie Sie Akzeptanz für das Hinweisgebersystem unter Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schaffen und die Kommunikation mit Stakeholdern etablieren.
Nach diesem Seminar sind Sie in der Lage, einen für Ihr Unternehmen passenden Projektplan für die Einführung eines ressourcen- und budgetschonenden Hinweisgebersystems zu erstellen und Schritt für Schritt in Ihre Unternehmensabläufe und -prozesse zu integrieren. Als Beauftragter bzw. Beauftragte für die Meldestelle verfügen Sie über die notwendige Fachkunde nach § 15 Abs. 2 für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen.
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Leitende der Rechts- und Compliance-Abteilung, des Projektmanagements sowie das Management des Unternehmens; angesprochen sind auch Angehörige von Be
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KI in Unternehmen: Effizienz und Innovation durch künstliche Intelligenz - 05.12.2024
Lernen und Wachsen mit KI: Entfalten Sie Ihre Fähigkeiten in einer digitalen Welt
Inhalt
Was ist Machine Learning?
Begriffserklärung: Augmented Intelligence (AU), Artificial General Intelligence (AGI), Artificial Intelligence (AI)
Arten von Machine Learning
Neuronale Netzwerke und Deep Learning
KI- Projekte richtig strukturieren
KI-Tools für Ihren Arbeitsplatz
Nutzen
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihre tägliche Arbeit durch das Einsetzen von KI-Tools verbessern und effizienter gestalten könnten?
Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt das Thema künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung - im privaten wie auch beruflichen Alltag. Genau hier setzen wir mit unserer Schulung zum Thema künstliche Intelligenz an.
Gemeinsam schaffen wir in unserem Webinar ein Verständnis für Begriffe wie Machine Learning, Augmented und Artificial Intelligence und steigen mit Ihnen in die Welt der KI-Tools ein. Sie lernen öffentlich zugängliche KI-Tools kennen und wir erklären Ihnen, wie Sie diese einsetzen können, um Ihre persönliche Effizienz und Produktivität deutlich zu steigern. So können Sie einerseits Routineaufgaben durch Automatisierungen schneller erledigen, andererseits dank KI mehr Zeit in strategisch wichtigere Aufgaben investieren, die menschliche Kreativität erfordern.
Sie erfahren, wie Sie KI in Unternehmen praxisnah einsetzen und wie Ihnen für Ihren Bereich relevante KI-Tools helfen, datenbasierte Entscheidungen zu treffen. So gelingt es Ihnen künftig, KI-gestützte Innovationen voranzutreiben und neue Lösungsansätze zu entwickeln, die die Produkte und Dienstleistungen Ihres Unternehmens verbessern.
Durch die Teilnahme an unserer Künstlichen-Intelligenz-Schulung eignen Sie sich wertvolle KI-Kenntnisse an und tragen aktiv zur Zukunftsfestigkeit Ihres Unternehmens bei.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl aus technischen als auch nicht-technischen Rollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken) - 05.12.2024
UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 283 und DIN EN 284)
- Arbeitsschutzvorschriften
Die Befähigte Person
- Stellung, Aufgaben und Pflichten
- Verantwortung und Haftung
Technische Anforderungen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Anforderungen an Wechselbehälter
- Begriffsbestimmungen/Systeme
- Mindestvorschriften, Konstruktionsanforderungen
- Standsicherheit und Kennzeichnung
- Zulässige Belastung, Aufbau, Befestigungsbeschläge
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Wechselbehältern (an einem Objekt vor Ort)
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern und Wechselbrücken bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Sie lernen die notwendigen Begriffsbestimmungen, Dokumentationsverfahren und Kontrollmaßnahmen kennen. Ausgehend von typischen Problemen erhalten Sie umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen.
Wechselbehälter und Wechselbrücken sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen. Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN-Normen DIN EN 283 und DIN EN 284.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Voraussetzungen
Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - 05.12.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Energiemanagement-Beauftragter (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV).
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten. Es werden insgesamt 45 Aufgaben gestellt, davon 40 Multiple-Choice- und 5 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
15:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;
Nettopreis
320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
60.8 EUR
Bruttopreis
380.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Kira Etheber
+49 221 945352-14
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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VOB B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - 05.12.2024
Rechtssichere Anwendung zur Mängel- und Kostenvermeidung
Inhalt
VOB B als Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsschluss
Bausollbestimmung und Vergütung
Baunachtragsmanagement
Bezahlung der Bauleistung
Abnahmearten und Abnahmewirkungen
Mängelansprüche des Auftraggebers
Störungen des Bauablaufes
Kündigungsrechte
Sicherheiten am Bau
Nutzen
Die VOB B-Vorschriften (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stehen in einem engen Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB B stellt das zentrale Regelwerk für die Konzipierung und Abwicklung von Bauaufträgen dar.
Im Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen werden deshalb auch die seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen VOB-Vorschriften zum Bauvertragsrecht und ihre Auswirkungen auf eine rechtssichere Vertragsgestaltung dargestellt. Im Zentrum des Seminars VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, stehen die Themen Vertragstypen, Bausollermittlung, technische Nachträge, Mehrkostenansprüche aus gestörten Bauabläufen und der Umgang mit Mängeln der Leistung. Gleichzeitig erörtert unser Fachreferent die Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise in Konfliktsituationen.
Das Seminar VOB B Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet die Möglichkeit, individuelle Nachfragen zu beantworten und Fallbeispiele aus der Praxis zu besprechen. Unser Seminar richtet sich gleichermaßen an Auftraggeber und ausführende Unternehmen.
Das Seminar VOB B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung, macht Sie anhand von praktischen Anwendungsfällen mit wichtigen Regeln aus der derzeit aktuellen VOB Teil B vertraut.
Zielgruppe
Bauunternehmer und Handwerker, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, kaufmännisches Personal, Bauherrn und Auftraggeber
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
119.7 EUR
Bruttopreis
749.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - 05.12.2024
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500)
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
730 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
138.7 EUR
Bruttopreis
868.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - 05.12.2024
Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
1. Tag - allgemeiner Teil:
- Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
- Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
- Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
2. Tag - spezieller Teil:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
- Brandgefahren
- Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3
- Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
- Flucht- und Rettungswege
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Nach dem Seminar sind Sie mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Sie kennen die Aufgaben und Anforderungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Umfangreiche Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis: Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren. Er motiviert seine Kollegen und Vorgesetzten zum sicheren Arbeiten. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit im Betrieb zu nehmen.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Die Teilnehmer erhalten neben der Schulungsunterlage die DGUV Information 211-042.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
700 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
133 EUR
Bruttopreis
833 EUR
Ansprechpartner
Frau Britta Vogelsang
0421 22318-14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen - 05.12.2024
Inhalt
Technischer Aufbau
Rechtliche und technische Grundlagen
Anforderungen an Behälter
Anforderungen an Rohrleitungen
Anforderungen an die Rückhaltung
Anforderungen an Siloflächen
Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen
Nutzen
In unserem Fachkurs im Bereich Wasserhaushaltsgesetz werden Sie soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Unsere Referenten informieren Sie über die derzeit geltenden wasserrechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus vermitteln sie Ihnen praxisnah die Besonderheiten bei Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen.
Sie erhalten umfassende Kenntnisse über den technischen Aufbau und technische Grundlagen der Anlagen. Auch rechtliche Grundlagen werden ausführlich besprochen. Unsere Referenten informieren Sie über die Anforderungen an Behälter, Rohrleitungen, die Rückhaltung und an Siloflächen. Das Thema Gefährdungen aus anderen Rechtsbereichen rundet das Seminar ab.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar erhalten Sie genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Biogas- bzw. JGS-Anlagen durchführen, aber auch an Betreiber solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fortbildung: die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 05.12.2024
AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)
Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen
Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln
Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV
Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes
Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung
Anforderungen an die Rückhaltung
Nutzen
In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.
Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.
Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.
Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Eva Milenkovic
0201 31955-20
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - 05.12.2024
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar - 05.12.2024
TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Prozessqualität
Inhalt
Übersicht der Änderungen und Neuerungen im VDA Band 6.3: 4. überarbeitete Auflage Januar 2023
VDA 6.3 Update - Ziele der Neuauflage des VDA 6.3 Bands
Darstellung der entfernten Kapitel und Anforderungen aus VDA 6.3:2016
Neue Themen und Anforderungen der VDA 6.3:2023
Darstellung der neuen Forderungen in den VDA 6.3 Prozesselementen
Klassifizierung der Auditmethoden anhand bestehender Risiko- und Einflussfaktoren
Darstellung der Wechselwirkungen zwischen VDA 6.3 und den IATF 16949 Forderungen
Änderungen zu den Anforderungen an Auditoren
Hinweise zu Remote- und Hybrid-Audits
Veränderungen bei der Berechnung des Ergebnisses
Darstellung der Änderungen in der VDA 6.3 Potenzialanalyse
Nutzen
Das Ziel dieser Weiterbildung ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Qualifikation zum VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) zu erhalten. Sie erfüllen damit die Anforderungen der Personenzertifizierungsstelle TÜV NORD CERT an die Aktualisierung Ihres Wissens und können somit Ihr bestehendes Personenzertifikat sowie Ihre TÜV NORD-Auditorenkarte um weitere drei Jahre verlängern. Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Seit Veröffentlichung der ersten Auflage im Jahr 1998 hat sich der VDA-Band 6.3 zum weltweit anerkannten Standard für Prozessaudits in der Automobilbranche entwickelt. In unserem Training Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar gehen wir auf die aktuellen Weiterentwicklungen des VDA-Bandes 6.3 (4. Auflage Januar 2023) und die Änderungen in den einzelnen Core Tools (wie FMEA, PPF-VDA Band 2, 8D Excellence, Special-Core Tools) ein. Das VDA 6.3-Prozessaudit ist integriert in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem und trägt zur Erfüllung der IATF-16949-Anforderungen, der kundenspezifischen bzw. Zertifizierungsanforderungen bei. Somit übernimmt der Prozessauditor eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Prozessqualität. Das Seminar besteht aus einer Kombination aus Vortrag und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen und unseren erfahrenen Referenten bzw. Referentinnen.
Zielgruppe
Prozessauditoren, die ihren Kenntnisstand auf den neuesten Stand bringen möchten und eine Re-Zertifizierung ihres befristeten Zertifikat VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) von TÜV NORD CERT anstreben. Mit dem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Re-Zertifizierung durch die TÜV NORD CERT.
Voraussetzungen
Kenntnisse der Anforderungen an ein Prozessaudit nach VDA 6.3
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;" Bittte bringen Sie zum Seminar die aktuelle Version des VDA-Bandes 6.3 mit.
Dieser Lehrgang ist Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und Neuausstellung Ihres bestehenden Zertifikats VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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