Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137

Veranstalter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH
Frankfurter Straße 48
63065 Offenbach am Main

Seminarsuche:
www.umweltinstitut.de

Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards


Bildungsanbieter:

Umweltinstitut Offenbach GmbH

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Umweltschutz

Ort:

63065 Offenbach

Dozent:

Stefan Küst, Ehemals Leiter Gesellschaftspolitik, KarstadtQuelle und Leiter Corporate Responsibility, Primondo. Seit 2010 CR Consulting Stefan Küst + Christian Schweizer.  Schwerpunkte: Nachhaltigkeitsmanagement und -strategie, Nachhaltigkeitsreporting, Lieferkettenmanagement.

Sonja  Reinhard, Münchner Hypothekenbank e.G., Münchenehemals Direktor Retail FM EMEA Global Workplaces Adidas, Herzogenaurach.

Dr. Arnd  Hardtke, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberater. Autor vieler Publikationen insb. zu CSR, Mitglied des DIN-Ausschusses NASG-AA1 "Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen"; vertrat in der Arbeitsgruppe zur ISO 26000 die deutsche Delegation.

Beginn:

09-10-2024

Ende:

11-10-2024

Preis in €:

995 EUR

Detailbeschreibung:

Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird inzwischen immer vehementer von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert.

Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung und gewinnt immer mehr an Bedeutung für Unternehmen. Auch Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),

  • Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Am 16.12.2022 wurde die neue EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) veröffentlicht. Sie erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung tiefgreifend. Danach werden ab 2025 auch Unternehmen verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (40 Mio) oder der Bilanzsumme (20 Mio) erfüllen. Nachhaltigkeitsinformationen sollen im Lagebericht anhand des EU-Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) offengelegt werden.
  • Mittelbar erfasst die Richtlinie auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird. 

Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement frühzeitig einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.