Veranstaltungskalender

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Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen - EX/A52/10401901/12062025-1 - 12.06.2025

Für Auftraggeber und Auftragnehmer


Inhalt

Rechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Service- und Wartungsverträgen
- Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Technische Normen und ihre rechtliche Geltung
- Werkvertrag und Abnahme

Inhalte von Service- und Wartungsverträgen
- Beschreibung der Leistung
- Festlegung der Vergütung und anfallender Nebenkosten
- Service-Levels und Reaktionszeiten
- Laufzeit und Kündigung
- Softwareeinsatz und Datenschutz

Die Haftung aus Wartungsverträgen
- Die Verantwortlichkeit von Technikern, Meistern und Betriebsleitern
- Die Gewährleistung
- Gesetzeswidrige Klauseln
- Einsatz von Unterauftragnehmern
- Beratungs- und Warnpflichten
- Schadensersatz

Vertragsmanagement
- Vertragscontrolling
- Beweissicherung
- Verhandeln von Service- und Wartungsverträgen
- Der Mustervertrag für Kunden und Dienstleister
- Checkliste zur Vertragsgestaltung

Nutzen

In unserem Seminar Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen zeigen wir Herstellern und Betreibern mögliche Risiken bei der Vertragsgestaltung auf und geben gleichzeitig nützliche Hinweise zur individuellen Vertragsgestaltung an die Hand. Erfahrene Referentinnen und Referenten bieten Ihnen einen praxisorientierten Überblick über die relevanten Vertragsinhalte von Service- und Wartungsverträgen für Maschinen und Anlagen und vermitteln Ihnen das notwendige Rüstzeug für eine erfolgreiche und vor allem rechtssichere Vertragsgestaltung.

Ein gut gestalteter Service- und Wartungsvertrag für Maschinen und Anlagen ist nicht nur für Betreiber, sondern auch für Dienstleister von großer Bedeutung. Denn durch optimale vertragliche Rahmenbedingungen lassen sich Produktionsausfälle minimieren und Umsatzeinbußen vermeiden. Es liegt also im Interesse beider Seiten, dieses Thema mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Ein wichtiges Instrument hierfür ist ein guter Service auf der Grundlage eines optimal gestalteten Vertrages, von dem auch Dienstleister profitieren. Denn ohne eine vertragliche Grundlage sehen sich Dienstleister im Servicebereich oft enormen Haftungsrisiken ausgesetzt. Viele Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen entsprechen jedoch nicht den rechtlichen Anforderungen und sind in wichtigen Punkten unwirksam.

Erfahren Sie, wie Sie Service- und Wartungsverträge rechtssicher gestalten und dabei technische Normen berücksichtigen. Ebenso lernen Sie, klare und präzise Leistungsbeschreibungen zu formulieren und Kosten transparent zu vereinbaren.

Damit Sie künftig rechtssichere Verträge gestalten und somit Ihre Produktion am Laufen halten, liefern Ihnen unsere umfangreichen Seminarunterlagen sowohl praxisnahe Einblicke als auch wertvolle Musterverträge. Zudem erhalten Sie eine praktische Checkliste, die Ihnen bei der Vertragsgestaltung eine wertvolle Hilfe ist.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Service und Vertrieb, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Beschaffung und Einkauf aus Betreiberunternehmen, Mitglieder der Geschäftsführung aus Hersteller- und Betreiberunternehmen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - EX/A52/10401701/12062025-1 - 12.06.2025

Rechtliche Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


Inhalt

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
- Überblick über das System der Beteiligungsrechte
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Betriebsverfassungsrecht

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Personalplanung, Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien
- Kündigung, Einstellung, Ein-/Umgruppierung und Versetzung
- Reaktionsmöglichkeiten bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ablauf und Grenzen des Mitbestimmungsverfahrens
- Arbeitszeitregelungen, Dienstpläne, Mehr- und Kurzarbeit
- Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ordnung des Betriebes
- Lohngestaltung, Prämien, Sonderzahlungen
- Verhaltens- und Leistungskontrollen
- Praxistipps und aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsvereinbarungen

Zeitlicher Umfang der Betriebsratstätigkeit
- Dauer und Anzahl von Betriebsratssitzungen
- Freistellungen für Betriebsratstätigkeiten
- Aktivitäten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder
- Reaktionsmöglichkeiten bei exzessiven Betriebsratsaktivitäten

Kosten des Betriebsrats
- Welche Schulungen kann der Betriebsrat beanspruchen?
- Wann müssen Rechtsanwälte und Sachverständige bezahlt werden?
- Welche Strategien zur Reduzierung von Betriebsratskosten gibt es?
- Was sieht die aktuelle Rechtsprechung zu Betriebsratskosten vor?

Lösung von Konflikten mit dem Betriebsrat
- Das Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Strategien für erfolgreiche Konfliktlösungen

Nutzen

Das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber im Bereich Unternehmensführung vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. So begegnen Sie dem Betriebsrat auf Augenhöhe und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Wissen ist unabdingbar, um eine rechtssichere Handlungsbasis im täglichen Umgang mit dem Betriebsrat aufzubauen: Das Betriebsverfassungsrecht spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Unser Fachreferent stellt Ihnen zudem die Gesetzesänderungen aufgrund des neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes vor.

Damit die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst reibungslos funktioniert, sind Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Rechtsprechung unabdingbar. Während Betriebsratsmitglieder die zahlreichen Fortbildungsangebote gern wahrnehmen und häufig über gute Kenntnisse verfügen, bilden sich Führungskräfte bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nur ungenügend zum Betriebsverfassungsrecht weiter.

Fehlendes Basiswissen und mangelnde Kenntnisse der wichtigsten Gerichtsentscheidungen auf Arbeitgeberseite führen zu unnötigen Auseinandersetzungen und vermeidbaren Kosten. Denn unter Bezugnahme auf gesetzliche Vorschriften und Gerichtsentscheidungen werden durch Ihren Betriebsrat Mitbestimmungsrechte reklamiert und Freistellungen von der Arbeit sowie Kostenübernahmen gefordert.

Durch das Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber verstehen Sie die Beteiligungsrechte Ihres Betriebsrates und setzen diese rechtzeitig um. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Regelungen und die daraus folgenden betrieblichen Aufgaben, wie z. B. dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Fördern Sie darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen Ihrer eigenen HR-Abteilung sowie Ihren Fachabteilungen und dem Betriebsrat und schlagen Sie entsprechende Prozesse vor.
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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 7 - 12.06.2025

UPDATE 2025. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung


UPDATE 2025

Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.

Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde.

Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium.

Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen. 

Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.

Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, die Untersuchung, die Dokumentation und die Aufbewahrung der Proben erfolgen nach den in § 6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.

Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und die Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekanntgegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.

§ 6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.

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Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer - 21 - 12.06.2025

Eintägige Schulung für die Ausbildung und die jährliche Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG und ASR A2.2) sowie DGUV-i 205-023


Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:

Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.

Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.

Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.

Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.

Die Bestellung von Brandschutzhelfer, sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.

DGUV Information 205-023: "Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:

  • eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
  • neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen  und die Löschtaktik haben,
  • Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern."

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Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) - 295 - 12.06.2025

Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IE-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.


Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: 

„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

Am 2. Mai 2013 ist die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.

Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.

In Deutschland sind circa 13000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit cirka 55000 Industrienanlagen. Besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie werden berücksichtigt. Dabei ist die Auswahl der Industriezweige und deren Anlagengröße mit der 4. ⁠BImSchV⁠ (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen abgestimmt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.

Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.

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Sachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 97 - 12.06.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang / Aufbaulehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sanierungsfachbetriebe (mit Sachkundeprüfung zur „sachgerechten“ Sanierung)


Behandelt werden die jeweiligen Zusammenhänge und die praktische Umsetzung im planerischen, bauphysikalischen, technischen und handwerklichen Bereich.

Sie erhalten Praxiswissen, um Schimmelpilzschäden sicher zu erkennen und zu bewerten. 

Sie lernen die aktuellen Regelwer­ke zur fachgerechten Schimmel­pilzsanierung kennen.

Praktische Beispiele veranschaulichen die Ursachen für Schimmelpilzbefall und verdeutlichen, wie Ablauf und Umfang einer fachgerechten Sanierung einzuschätzen sind.

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Gefährdungsbeurteilung für Einsteiger - 33 - 12.06.2025

Eintägiger Workshop mit Zertifikat zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgrund der gängigen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, u.A. gem. ArbSchG, BetrSichV und GefahrstoffV


Unterschiedliche Regelwerke, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen.

Somit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.

Das Gesetz oder die Verordnungen regeln jedoch nicht, wie die Gefährdungsbeurteilung konkret durchzuführen ist.

Der eintägige Workshop zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, wie Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden können und gibt Ihnen Handlungshilfen für den betrieblichen Alltag.

Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

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Sicherungsposten, Schweißposten und Brandwache - 308 - 12.06.2025

Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Regel 113-004 (alt BGR 117-1) - „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“


Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik fordern bei Arbeiten mit besonderen Gefahren die Bereitstellung von Sicherungsposten, Schweißposten oder Brandwachen. Im Berufsalltag wird oft übersehen, dass diese Personen ausgebildet sein müssen, um ihre Aufgaben pflichtbewusst und eigenverantwortlich durchführen zu können.

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Mindful Leadership | Führung durch Selbstreflexion und Resilienz - 13.06.2025

Strategien für Stressbewältigung, Selbstreflexion und Resilienz, um ein gesundes und erfolgreiches Arbeitsumfeld für sich und andere zu schaffen


Ziele der Fortbildung

Die heutige Arbeitswelt ist von ständigem Wandel und hoher Komplexität geprägt. Faktoren wie Fachkräftemangel und Digitalisierung erhöhen den Stress und die Unsicherheit in der Arbeitswelt. Dies stellt Führungskräfte vor besondere Herausforderungen, da sie lernen müssen, gesundheitsorientierte Führung für sich und ihre Mitarbeitenden zu praktizieren.

Achtsamkeit kann dabei helfen, den Fokus auf das Wesentliche zu lenken und den Arbeitsalltag gesünder und produktiver zu gestalten. Erfahren Sie mit der Weiterbildung "Mindful Leadership", wie Sie wirksame Strategien zur Steigerung Ihrer Resilienz und der Ihrer Mitarbeitenden entwickeln. Diese interaktive Veranstaltung behandelt Themen wie Achtsamkeit in der Führung, Selbstreflexion, Stressbewältigung und die Integration von Achtsamkeit in den Arbeitsalltag. Praxisbeispiele, Achtsamkeitsübungen sowie Mentoring-Elemente runden das Programm ab.

Nach der Schulung werden Sie in der Lage sein:

* Die Bedeutung von Achtsamkeit in der Führung zu erkennen und ihre Kernprinzipien anzuwenden.

* Ihre Selbstreflexionsfähigkeiten zu stärken und individuelle Führungsziele zu definieren.

* Effektive Stressbewältigungsstrategien anzuwenden und Ihre Resilienz zu fördern.

Vorteile

* Sie erweitern Ihre Kompetenzen und Ihr Wissen im Bereich Mindful Leadership anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, um in der Arbeitswelt effektiver zu agieren.

* Sie erwerben Know-how zur Stressbewältigung und Resilienzförderung, um persönliche und berufliche Herausforderungen besser zu bewältigen.

* Sie lernen bewährte Praktiken von Branchenführern wie Google oder SAP kennen und können diese in Ihrem eigenen Arbeitsumfeld anwenden.

* Durch die Integration von Achtsamkeit in Ihren Arbeitsalltag steigern Sie Ihre Effizienz und reduzieren Stress.

* Dieser Kurs integriert verschiedene praxiserprobte Achtsamkeitsübungen aus dem wissenschaftlich fundierten MBSR (Mindfulness-Based Stress Reduction)-Programm.

* Sie profitieren von der langjährigen Praxiserfahrung und wissenschaftlichen Ausbildung der Dozentinnen.

Zielgruppe

Alle, die ihre persönliche Führungskompetenz verbessern möchten und Achtsamkeit in ihrer beruflichen Laufbahn und in ihrem eigenen Arbeitsalltag nutzen möchten, z.B. Führungskräfte, Nachwuchsführungskräfte, Unternehmer:innen, HR-Manager:innen und Personalentwickler:innen.

Termin

Freitag, 13.06.2025 von 09:30 –17:30 Uhr

Anmeldeschluss: 23.05.2025

Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen

Ort: Niederrheinisches Freilichtmuseum, Grefrath

Weitere Informationen


Kontakt

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 

 

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Webinar: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - Umsetzung in der Praxis - EX/A52/40202901/13062025-1 - 13.06.2025

Navigieren durch die neuen EU-Klimaschutzvorschriften: von der Registrierung bis zur Berichterstattung


Inhalt

Einführung in CBAM
- Hintergründe und Funktionsweise des CO2-Grenzausgleichsmechanismus und seine Bedeutung für die EU-Klimapolitik.
Betroffene Waren und Ausnahmeregelungen
Registrierung im vorläufigen CBAM-Register während der Übergangsphase 2023-2025
Ermittlung und Dokumentation der direkten und indirekten Emissionen der importierten Waren (u. a. Lieferanfragen und Tool-Lösungen)
Berichterstattung
- Erstellung des quartalsweisen CBAM-Berichts
Vorbereitung auf die Implementierungsphase ab 2026 inkl. CBAM-Anmeldeberechtigung als ?zugelassener Anmelder?

Nutzen

Der CBAM oder Carbon Border Adjustment Mechanism (Mechanismus für einen CO2-Grenzausgleich) ist ein Vorschlag der Europäischen Union zur Bekämpfung des Klimawandels. Er zielt darauf ab, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Dieses Risiko entsteht, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagern, um die Kosten für die Einhaltung der EU-Klimaschutzvorschriften zu vermeiden. Der CBAM soll sicherstellen, dass Importe in die EU einen Preis für ihre CO2-Emissionen zahlen, der dem entspricht, den EU-Produzenten zahlen müssen.

In diesem Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und seine Auswirkungen auf Importeure und Zollabteilungen. Erfahren Sie, welche Waren betroffen sind, wie Sie die neuen Berichtspflichten erfüllen und wie Sie sich auf den Zertifikatehandel vorbereiten können. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke und Hilfestellungen, um die Herausforderungen des CBAM effektiv zu meistern.

Das Webinar bietet Ihnen praktische Anleitungen zur Registrierung, Berichterstattung und Berechnung von Emissionen, damit Sie die neuen Regelungen problemlos umsetzen und sich auf den Zertifikatehandel vorbereiten können.
Darüber hinaus bereiten wir Sie gezielt auf zukünftige Herausforderungen im Zusammenhang mit CBAM vor. Sie erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen an die neuen Regelungen anpassen und Strafen wegen Nichtkonformität vermeiden können. Die Inhalte des Webinars sind darauf ausgerichtet, Ihnen das notwendige Wissen und die Werkzeuge an die Hand zu geben, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zollabteilungen, Importeure von betroffenen Waren, Einkauf, Compliance-Beauftragte, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanager

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Grundkenntnisse im Bereich Import und Zoll sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

310 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

58.9 EUR

Bruttopreis

368.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A31/20401905/13062025-1 - 13.06.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prüfmittelbeauftragter (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prüfmittelbeauftragter (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)

Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Augaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prüfmittelbeauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

15:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Kerstin Reinhardt
+49 521 786-228
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualitätsfachkraft (TÜV) -Prüfung- - EX/A45/20401705/13062025-1 - 13.06.2025


Inhalt

Grundlagen des Qualitätsmanagement, Grundkenntnisse der Qualitätsmethoden und- techniken, Problemanalysetechniken, Auditwesen

Nutzen

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Mit dem Nachweis persönlicher Kompetenzen können Sie darüber hinaus ein zeitraumbezogenes, international anerkanntes Kompetenzzertifikat bei der TÜV NORD CERT, einer unabhängigen von der DAkkS akkreditierten Personenzertifizierungsstelle, erwerben.
Mit einem akkreditierten Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Ihre Kompetenz regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Wir überwachen für Sie die Gültigkeit Ihres akkreditierten Personenzertifikats seitens TÜV NORD CERT. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle bescheinigt wird.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Qualitätsfachkraft (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)

Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 30 Prüfungsaufgaben gestellt.

Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronischen Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage und gegen Gebühr Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung.
Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Randbedingungen der Prüfung in der Prüf- und Zertifizierungsordnung festgelegt, die im Internet im Downloadbereich zur Verfügung gestellt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.

Zeit

15:15 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen

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