Veranstaltungskalender
Agiles Projektmanagement - EX/A35/10251501/22042025-1 - 22.04.2025
Agile und hybride Steuerungsmethoden im PM
Inhalt
Steuerung von Projekten - Umgang mit Änderungen in der Realisierungsphase
- Projektbegleitendes Anforderungsmanagement
- Handlungsfähig im Projekt bleiben durch Variabilität
- Probleme frühzeitig erkennen, Handlungsspielräume sichern
Nicht starre (=agile) Projektmanagement-Modelle im Überblick
- Unterschiede zwischen dem ?klassischen? und agilen Projektmanagement
- Methoden und Tools des agilen Projektmanagements in der Praxis: Scrum, Kanban
- Die Zuordnung der verschiedenen agilen Methoden und Techniken zu den klassischen Projektphasen
- Einsatz agiler Techniken in ?starren? Umgebungen/Organisationen
Kommunikation und Teamarbeit im Kontext des agilen Projektmanagements
Projektbeschleunigung mit Critical-Chain-Projektmanagement
- Work in Progress unter Berücksichtigung der Engpassressourcen steuern
- Puffermanagement
Nutzen
Die Konzepte des agilen Projektmanagements sind eine geeignete Antwort auf die hohe Dynamik innerhalb von anspruchsvollen Projekten und deren Umfeld. Basierend auf dem PM-Basisseminar und der klassischen Projektphasenstruktur lernen Sie im Seminar Agiles Projektmanagement die Herausforderungen der Planungs- und Umsetzungsphase besser kennen. Dabei lernen Sie, die Vorteile des agilen Projektmanagements in Verbindung mit denen des klassischen PM erfolgreich für Ihr Unternehmen zu nutzen.
Aufbauend auf die vermittelten PM-Grundlagen im Basisseminar werden im Seminar Agiles Projektmanagement Methoden und Techniken für Projektleiter und Projektteams dargestellt, die geeignet sind, in sehr dynamischen Umfeldern den Projekterfolg zu gewährleisten. Dazu zählt beispielsweise agiles Projektmanagement mit Scrum. Es wird unter anderem verdeutlicht,
- wie sie die Anforderungen an das Projekt mit dem ?Product-Backlog? dynamisch klären,
- wie Sie den ?Work in Progress? unter Nutzung des KANBAN-Boards steuern,
- wie Sie die Zusammenarbeit im Projektteam unter Nutzung von SCRUM optimieren und
-was zu beachten ist, wenn Sie in einer Multiprojektumgebung arbeiten.
In der Weiterbildung Agiles Projektmanagement geben wir Ihnen Möglichkeiten zur optimalen Einsteuerung der verschiedenen Arbeitspakete in den Bearbeitungsprozess unter Beachtung von Ressourcenengpässe in Anlehnung an die Konzepte des ?Critical-Chain-Projektmanagements (CCPM)?. Wir sprechen über die Bewältigung von Störungen und die Anpassung der Projektplanung an unvorhergesehene Veränderungen.
Im Seminar Agiles Projektmanagement achten wir auf die Anwendbarkeit der vorgestellten Methoden. Die Übertragbarkeit auf die Projektpraxis der Teilnehmer ist uns ein wichtiges Anliegen. Für die praktische Umsetzung im Projektalltag gehen wir auf die Nutzung von Software ein.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an interne/externe Projektmanager, Projektleiter/-mitarbeiter und Projektauftraggeber, die den Vorteil agiler Methoden zur Steuerung klassischer Projekte kennen lernen möchten. Teilnehmende aus dem Zertifikatslehrgang Projektmanager (TÜV) sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Dieses Seminar ist unabhängig von dem Basisseminar ?Projektmanager (TÜV)? buchbar. Vorrausetzung sind Grundkenntnisse im Projektmanagement und möglichst praktische Erfahrungen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Bitte beachten Sie auch die zu dieser Weiterbildung passenden Angebote, den Zertifikatslehrgang Projektmanager (TÜV) ";"sowie die Veranstaltung Führen ohne Vorgesetztenfunktion.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";
Ne
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Datenschutzkoordinator - EX/A52/10151141/22042025-1 - 22.04.2025
DSGVO-Workshop - aus der Praxis zur Umsetzung
Inhalt
Einführung in die Grundlagen des Datenschutzes (DSGVO, BDSG, weitere Rechtsvorschriften)
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Gesetzliche Regelungen zum Thema ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Pflichtinhalte und optionale Inhalte des ?Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?
- Praktische Hilfsmittel für die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Schnittstellen zu anderen Dokumentationen
Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen
- Erstellung wesentlicher Dokumente eines Datenschutzmanagementsystems
- Übersicht von Datenbeständen, Datenklassifizierungen
- Technisch-organisatorische Maßnahmen und Datenschutzprozesse im Unternehmen
Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Gesetzliche Regelungen
- Bewertung von Risiken, Einschätzung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen
Löschkonzepte
- Systematische Kenntnisse zu Löschanforderungen nach Art. 17 DSGVO
- Datenklassifizierungen: Umgang mit operativen Daten, Systemdaten und Archivbeständen etc.
- Löschen nach DIN
- Umgang mit Berücksichtigung von entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten (GOBD, HGB, SGB & Co.)
Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO: Notwendige Definition und Grundlagen
- Nachweispflichten in Verbindung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Erstellung eines Vertragsmusters zur Auftragsverarbeitung laut DGSVO
Nutzen
Mit der Einführung der DSGVO sind viele Vorgaben und Aufgaben zur konformen Umsetzung für Betriebe und deren Fachbereiche entstanden. Um diese erfüllen zu können, werden zunehmend Datenschutzkoordinatoren eingesetzt, welche eine unterstützende Funktion innehaben.
Der Datenschutzkoordinator eines Fachbereiches unterstützt in seiner (Zu-)Arbeit Datenschutzbeauftragte somit bei der praktischen Umsetzung, Durchführung und Erstellung von Dokumenten wie Löschkonzepte bis hin zur Implementierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und das Aufsetzen eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
Da in den einzelnen Fachbereichen oft keine ausreichenden Kenntnisse über eine fachbezogene DSGVO-konforme Umsetzung der einzelnen Prozesse vorliegen, dient der Datenschutzkoordinator mit seinem fachspezifischen Wissen im Fachbereich und dem geschulten praktischen Wissen des Datenschutzes als Unterstützung. Anforderungen an die DSGVO, aber auch an die Fachabteilung können so effizient umgesetzt und Qualitätsstandards sichergestellt werden.
Insbesondere bei der Verwendung, Speicherung und beim Löschen von Daten unterscheiden sich in Marketing, Vertrieb, Buchhaltung und Personalwesen oft die Praktiken, weshalb eine Zuarbeit von Datenschutzkoordinatoren unabdingbar ist. Die Unterstützungspflicht gem. Art. 38 Abs. 2 der DSGVO schreibt zudem vor, dass in solch einem Fall Personal zur inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung eingesetzt werden muss.
Der Datenschutzkoordinator sorgt demnach dafür, dass der Datenschutz fachspezifisch umgesetzt wird, und ermöglicht gleichzeitig, dass die Mitarbeiter in den Fachbereichen ungestört ihren Aufgaben nachgehen können.
In dieser Schulung zum Datenschutz werden Datenschutzkoordinatoren in administrativen sowie subsidiären Aufgaben ausgebildet. Sie eignen sich systematische Kenntnisse zur Umsetzung der DSGVO an.
Anhand konkreter Beispiele aus der Praxis werden in diesem zweitätigen Datenschutz-Seminar Datenschutzkoordinatoren darin geschult, die hohen Anforderungen der DGSVO umzusetzen. Durch Übungen wird dieses Wissen weiter vertieft.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzkoordinatoren, Datenschu
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Seminar: DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung - EX/A40/50301102/22042025-1 - 22.04.2025
Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Einführung in Rechtsgrundlagen
- CLP-Verordnung
- REACH-Verordnung
- Gefahrstoffverordnung
Informationsermittlung - gefährliche Stoffe und Gemische
- Definition Gefahrstoffe
- Exposition Gefährdung
- Detaillierte Gefahrstoffeigenschaften
- TRGS 501; TRGS 220
Informationsermittlung - Tätigkeiten
- Temperatur, Druck, Grenzwerte etc.
- Beispiele von Branchenlösungen
- Instandhaltung
- Fremdfirmen
Gefährdungsbeurteilung
- Einführung u. a. TRGS 400er; TRGS 720; TRGS 721; TRGS 900er; EMKG/VSK
- Beispiele und Gruppenarbeiten
Schutzmaßnahmen STOP
- TRGS 500er
- TRGS 600er
- TRGS 700er
- Anwendung durch aktive Erarbeitung anhand von Beispielen
Gefahrstoffmanagement (Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation)
- Beurteilungen
- Planung
- Maßnahmenprüfung
- Expositionsverzeichnis
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Anhang ArbMedVV
- Biomonitoring
- KMR-Stoffe
Notfallmanagement
- Erste Hilfe
- ArbStättV
- Aufsaugmittel
- Notfallplanung
- Brandschutz etc.
Lagerung und innerbetrieblicher Transport
- Grundsätze der Lagerung TRGS 509 und 510
- Beispiele aus der Praxis
- Gruppenarbeiten und Übungen
Erfolgskontrolle durch die Erarbeitung praxisnaher Beispiele
Nutzen
Durch die Teilnahme am Seminar DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden Sie fit in der Beurteilung von Gefahrstoffen und den damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die rechtssichere Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe fordert der Gesetzgeber die Fachkunde, die sich aus den Komponenten Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fortbildung zusammensetzt. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wie sie in der DGUV 313-003 beschrieben sind.
In unserem Seminar zur Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bekommen Sie einen ausführlichen Überblick über die Rechtsgrundlagen, die Informationsermittlung und die Gefährdungsbeurteilung sowie einen Einblick in Bereiche der Schutzmaßnahmen, des Gefahrstoffmanagements, der Betriebsstörung/des Notfallmanagements und der Lagerung. Sie lernen, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig zu beurteilen und durch Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.
Die Inhalte des Seminars DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Somit legen Sie in dieser Fortbildung die Grundlage dafür, eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe professionell durchzuführen und dabei EU-Verordnungen, Gesetze und technische Vorgaben regelkonform anzuwenden.
Zielgruppe
Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind
Voraussetzungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses ?Gefahrstoffbeauftragter? oder eine vergleichbare Vorbildung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
18; Gesetzliche Grundlage § 6 (11) GefStoffV - Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung; Berufserfahrung oder eine zeitnahe ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie eine spezifische Fortbildun
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LAGA PN 98 - Lehrgang zur Probenahme - EX/A34/40301501/22042025-1 - 22.04.2025
Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98
Inhalt
Anforderungen / Rechtliche Grundlagen / Normenübersicht
Homogene / Heterogene Abfälle
Probenahmestrategien
Probenahmeplan
Grundlagen der Probenahme / Probenahmetechniken
Durchführung der Probenahme
Konservierung / Transport
Dokumentation
exemplarische Vorstellung einiger Schadstoffe / Kontaminationen
Praktische Übung
Erfolgskontrolle
Nutzen
Die Richtlinie LAGA PN 98, die DIN 19698 und die Deponieverordnung fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Sie lernen die Grundlagen der Probenahme, die unterschiedlichen Probenahmestrategien und deren Auswahl, die Probenahmeplanung und -durchführung sowie die Anforderungen an die Konservierung kennen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen die Unterschiede beider Regelwerke sowie die nötigen Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, sodass Sie eine gesetzes- bzw. normkonforme Probenahme durchführen können. In einer praktischen Übung werden Ihnen neben der Probenahmetechnik auch die Auswahl der Probenahmewerkzeuge, die Verfahren der Probenverjüngung und die Dokumentation vermittelt.
Erst die gesetzes- und normkonforme Abfallprobenahme ermöglicht die richtige Abfalleinstufung und damit die Festlegung des korrekten Entsorgungs- bzw. Verwertungswegs. Unsere Schulung gibt Ihnen mehr Rechtssicherheit. Sie erlangen Know-how für Ihr eigenes Unternehmen und erhalten dadurch eine größere Unabhängigkeit vom Entsorger. Nach Abschluss des Lehrgangs können Sie Ihre Sachkenntnis im Bereich der Probenahme nach LAGA PN 98 und der Deponieverordnung nachweisen.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Behörden, Deponiebetreiber, Prüflaboratorien, industrielle Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Containerdienste, (Erd-) Bauunternehmen und interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 17:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
530 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
100.7 EUR
Bruttopreis
630.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz - EX/A52/40201701/22042025-1 - 22.04.2025
Verlängerung des sog. ?Spitzenausgleichs? für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen
Inhalt
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
-Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
-Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger
Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
-Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
-Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
-Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
-Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger
Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
-Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
-Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
-Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
-Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (MOEVE)
-Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139
Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität
-Steuerliche Vorteile und Pflichten für Ladesäulenbetreiber
-Neuregelungen zur steuerfreien Stromabgabe und der Eigenverbrauch bei Ladesäulen
-Meldepflichten und digitale Prozesse für die Abwicklung von Steuerbefreiungen
Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
-Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
-Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
-Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
-Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
-Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag
Praxisbeispiele und Fallstudien
-Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
-Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Nutzen
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender gesetzlicher Anforderungen rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten sowie zur Erfüllung der neuen bürokratischen Pflichten stärker in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Eigenerzeuger von Strom stehen vor der Herausforderung, die neuen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ab 2025 umzusetzen. Hierzu zählen die dauerhafte Steuerentlastung nach § 9b StromStG und die vollständige Digitalisierung der Melde- und Antragsprozesse.
Mit dem Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, die neuen elektronischen Antragsverfahren eigenständig zu nutzen und Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe sowie Eigenerzeugungsanlagen korrekt abzuwickeln. Sie erfahren, wie sie die relevanten Steuerbefreiungen und -entlastungen optimal ausschöpfen und sicherstellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden.
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die elektronische Antragstellung über das MOEVE-Portal der Zollverwaltung. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Stromspeicher stehen dabei besonders im Fokus der Behörden, die gemeldete Daten systematisch mit dem Marktstammdatenregister abgleichen. Fehlerhafte oder fehlende Registrierungen können zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlich
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WHG-Grundkurs - EX/A37/40401101/22042025-1 - 22.04.2025
Inhalt
Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Anlagenverordnung AwSV
- Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Wassergefährdende Stoffe
- Wassergefährdungsklassen
- Gefährdungsstufen von Anlagen
Baurechtliche Anforderungen
- Eignungsnachweise
- Eignungsfeststellung
Arbeitsschutz
- Eigene Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
- Besondere Gefährdungen in engen Räumen
Nutzen
Der Grundkurs zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vermittelt Ihnen die theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person in Fachbetrieben nach WHG. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs erlangen Sie die Zugangsvoraussetzung für die fachspezifischen WHG-Aufbaukurse. Mit dem erfolgreich absolvierten WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Aufbaukurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Überwachungsvertrages nach WHG.
Das Seminar zum WHG vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse in den gesetzlichen Grundlagen, der Anlagenverordnung und den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Wassergefährdungsklassen und die Gefährdungsstufen von Anlagen. Informationen zu baurechtlichen Anforderungen und dem Arbeitsschutz runden das Seminar ab.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen, aufstellen, instand setzen und reinigen, aber auch an Betreiber und Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Voraussetzungen
Teilnehmer, die eine ?betrieblich verantwortliche Person? in einem Fachbetrieb nach WHG werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
? Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung und
? mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde der WHG-Grundkenntnisse nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A52/40151102/22042025-1 - 22.04.2025
Querschnittstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz
Inhalt
Lastganganalyse
Beleuchtung
- Technische Grundlagen
- Einführung in verschiedene Beleuchtungstechnologien
- Bewertung von Beleuchtungsinstallationen
- Effizienzanalyse im Bereich Beleuchtung
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Elektrische Antriebe
- Einführung in den Aufbau von Motoren
- Gegenüberstellung der verschiedenen Antriebstechnologien
- Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Antriebsregelung
- Effizienzanalyse bei Antrieben, Regelungen und Übersetzungen
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Druckluft
- Technische Grundlagen
- Einführung in die Kompressortechnologien
- Abwärmenutzung in Kompressorstationen
- Bewertung der Erzeugung, Verteilung und Verwendung
- Effizienzanalyse im Bereich Druckluft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Kältetechnik
- Einführung in den Aufbau von Kälteanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Kälteanlagen
- Regelung von Kälteanlagen
- Effizienzanalyse bei der Erzeugung, der Verteilung und dem Verbrauch von Kälte
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Messdatenerfassung/Monitoring
- Vorteile von Energiemonitoring
- Einführung in den Aufbau eines automatisierten Systems
- Überblick möglicher Messstellen und Übertragungstechnik
- Kosten pro Messstelle
- Anforderungen an ein Monitoringsystem
- Umsetzung, Einführung des Systems
Energiedatenauswertung und Kennzahlen
- Energiedatenmanagement
- Messen und verifizieren
- Datenerfassung
- Energieleistungskennzahlen
Klima- und Lüftungstechnik
- Einführung in den Aufbau von Klima- und Lüftungsanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: ASR, GEG, ISO 14644-1, DIN V 18599
- Regelung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Effizienzanalyse bei der Konditionierung von Luft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Wärmetechnik
- Technische Grundlagen von Wärmeverbundsystemen
- Erzeugung und Verteilung von Fluid und Dampf
- Einsatzgebiete unterschiedlicher Wärmeniveaus
- Wärmequellen- und Wärmesenkenanalyse
- Effizienzanalyse bei Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung
Klimaneutralität
Nutzen
Im zweiten Teil der Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) erfahren Sie, wie Sie energetische Aspekte bei dem Einsatz von Technologien beurteilen. Dazu gehören Technologien wie Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik, Beleuchtungssysteme, Drucklufterzeugung und Verwendung etc. Außerdem lernen Sie, Energieeffizienzkriterien für den gesamten Zyklus von Vorhaben - von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung und Betrieb - zu definieren: Sie lernen, Maßnahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und die Effizienz von Anlagen zu analysieren. Der zweite Teil baut auf den ersten Teil auf und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) nach dem Besuch beider Teile mit einer Zertifikatsprüfung abzuschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Geschäftsführer und Energiebeauftragte, Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte oder Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten; Facility-Manager, Technische Leiter und Produktionsleiter mit Grundkenntnissen in Dokumentation oder Managementsystemen
Voraussetzungen
Energiemanage
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A37/50101102/22042025-1 - 22.04.2025
Arbeitsschutzmanagementsysteme gemäß ISO 45001
Inhalt
Anforderungen und Richtlinien an die Managementsystemdokumentation aus:
- DIN ISO 45001
- SCC/SCP
- Bundeslandspezifische Anforderungen wie z. B. OHRIS
- Leitfaden zur behördlichen Überwachung
- Arbeitsschutzmanagementsysteme der Berufsgenossenschaften
DIN ISO 45001 - Anforderungen
- High Level Structure
- Kontext der Organisation
- Festlegung des Anwendungsbereichs des AMS
- Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik und Zielsetzungen
- Verwirklichung im Betrieb (Rollen/Aufgaben, Verantwortlichkeit,
Rechenschaftspflicht und Befugnis)
- Beteiligung und Konsultation
- Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifizierung von Gefährdungen und Beurteilung
- A-Ziele/GS-Ziele und Planung zu deren Erreichung
- Dokumentierte Informationen und deren Lenkung
- Maßnahmenhierarchie
- Änderungsmanagement
- Ausgliederung und Beschaffung
- Auftragnehmer
- Notfallplanung und -reaktion
- Bewertung der Leistung
- Internes Audit und Managementbewertung
- Vorfallanalyse und Verbesserung
Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen
Phasen der Implementierung
Praktische Übungen z. B. zur:
- Betriebsorganisation, Ablauf- und Aufbauorganisation,
- Pflichtendelegation
- Arbeitsschutzrelevante Prozesse
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzliche Nachweisdokumentation
- Berechnung der Einsatzzeiten des Beauftragten
- Falluntersuchungen bei Unfällen/Beinaheunfällen (Vorfallanalyse)
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Im zweiten Teil lernen Sie die wichtigsten ASM-Modelle wie ISO 45001 und SCC/SCP kennen. Dazu gehören auch Modelle der Berufsgenossenschaften sowie wichtige bundeslandspezifische Anforderungen an ASM. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Einführung eines ASM auf Basis der DIN EN ISO 45001 auf. Sie erläutern Ihnen die Integrationsmöglichkeiten in bereits vorhandene Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme.
Systematischer Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung eines ASM werden intensiv behandelt. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und realistische Einschätzungen zu den Anforderungen am Markt begleiten Sie während der drei Tage. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, ein ASM in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich aufzubauen oder in bereits vorhandene Managementsysteme zu integrieren. Die neue High Level Structure erleichert Ihnen den Aufbau eines integrierten Managementsystems.
Am Nachmittag des dritten Tages können Sie an der abschließenden Prüfung teilnehmen. Mit der erfolgreichen Absolvierung erwerben Sie das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die mit dem Aufbau und der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen betraut sind, ebenso an Managementbeauftragte (Qualitätsbeauftragte, Umwelt- und Energiemanagement-Beauftragte), die den Bereich Arbeitsschutzmanagement gem. DIN EN ISO 45001 übernehmen werden und in bestehende Systeme integrieren wollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Arbeitsschutzmanagement-Beauf
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Seminar: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-ÖF - 23.04.2025
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.
Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!
In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.
Ohne juristische Details - Praxis pur!
Seminarprogramm
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Mehr erfahren
Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-ÖF - 23.04.2025
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen, wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.
Seminarprogramm
Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis
Einführung und Überblick
- Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
- Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
- Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
- Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
- Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
- Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
- Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
- Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!
Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
- Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
- Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
- Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.
Technische und konstruktive Anforderungen
- Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
- Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
- Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
- Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
- Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
- Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.
Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.
Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!
Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie
Beantwortung grundsätzlicher Fragen:
- Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
- Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
- Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
- Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
- Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
- Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
- In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.
Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:
- Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
- Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
- Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
- Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
- Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
- Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
- Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
- Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.
Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:
- Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
- Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
- Können Käufer auf CE vertrauen?
- Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
- Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?
Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.
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Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG) - 338 - 23.04.2025
Mit der geplanten Novelle zum ElektroG, dem neuen Batteriegesetz und einem Ausblick auf die BehandlungsVO
Mit der geplanten Novelle zum ElektroG, dem neuen Batteriegesetz und einem Ausblick auf die BehandlungsVO
Das ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – ist am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten (zuletzt geändert im Juni 2017).
Neben der Umsetzung des europäischen Rechtes soll in der Novelle bei den bisherigen Regelungen nachgesteuert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen treffen viele abfallrechtliche Akteure: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Drittbeauftragte, gewerbliche Sammler und nicht zuletzt auch einzelne Abfallerzeuger werden betroffen sein. Der angebotene Lehrgang soll die vielfältigen Verflechtungen der Neuregelungen unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen transparent darstellen. Im technischen Teil wird die Entsorgungskette bei der Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte dargestellt und die verlangten technischen Standards, z. B. der Erstbehandlungsanlagen, ausführlich erläutert. Die Ergebnisse der Entsorgungsstudien aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden vorgestellt und für den praktischen Vollzug nutzbar gemacht.
Schwerpunkte werden im die neue „LAGA Mitteilung 31 A- Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ sowie die neue „LAGA M 31 B - Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG“ sein. Auch die beabsichtigte große Novelle wird inhaltlich vorgestellt.
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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A35/60201101/23042025-1 - 23.04.2025
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien
Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit
Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte
Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten
Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren
Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.
Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen
Theoretische Prüfung
Nutzen
In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt auf einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Lernerfolg steigern mit VR-Trainings ? Immersives Lernen"" wie immersives Lernen Sie dabei unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
910 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
172.9 EUR
Bruttopreis
1082.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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