Veranstaltungskalender
Webinar: Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen - EX/A81/60408101/15042025-1 - 15.04.2025
Inhalt
- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HVSystems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: ?Hände weg von orange!?)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer FHV
Nutzen
Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, l-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093. Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten ein Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Personen (FHV). Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Zeit
12:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder Online-Schulung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
495 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
94.05 EUR
Bruttopreis
589.05 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Schaltberechtigung - EX/A39/30301306/15042025-1 - 15.04.2025
Für Mittelspannungsanlagen > 1 kV bis 30 kV
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzmaßnahmen
Verantwortlichkeiten, Begriffserklärungen
Die fünf Sicherheitsregeln
Auswertung von Unfällen und Havarien
Aufbau von Schaltanlagen
Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Freigabe der Anlagen zum Arbeiten
- Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln
- Maßnahmen vor dem Wiedereinschalten
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Das Seminar qualifiziert Mitarbeiter, die bereits eine Schaltberechtigung besitzen und ihrem Arbeitgeber eine Fortbildung vorweisen sollen. Regelmäßige Fortbildungslehrgänge sind besonders wichtig für Schaltberechtigte, die relativ selten schalten. Die Fortbildung unterweist Sie umfassend in den gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Regelungen: Dazu zählen Brandschutzmaßnahmen, Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse zu Aufbau und Arbeiten an elektrischen Anlagen sowie zum Prüfen der Anlage.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Elektroingenieure, -techniker, -meister, -fachkräfte, Schaltwärter, Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Ingenieurbüros und Errichterfirmen, Mitarbeiter aus Energieversorgungsunternehmen, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften
Voraussetzungen
Grundlehrgang zum Erwerb der Schaltberechtigung
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Gesa Jänicke
+49 3817703 412
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz - EX/A32/30152901/15042025 - 15.04.2025
Technische Regeln für Arbeitsstätten, Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe
Inhalt
Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Anforderungen aus den Technischen Regeln für Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und Gefahrstoffe
Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
Handlungshilfen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Praktische Übungen anhand von Beispielen
Checklisten für die praktische Anwendung
Erfahrungsaustausch
Nutzen
In unserem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz lernen Sie die rechtlichen Anforderungen aus dem Arbeitsstätten- und Gefahrstoffrecht kennen und erhalten Einblick in die maßgebenden Regelwerke. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert wie man eine Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz (und Explosionsschutz) anhand der Prozessschritte der ASR V3 aufbaut, die entsprechenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe beachtet und mit den Hinweisen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet. Zeitgleich erleben Sie wann und wie betrieblicher Brandschutz auch zum betrieblichen Explosionsschutz wird. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung von maßnahmen- und schutzzielgerechten Ansätzen zur Führung der Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz und lernen welche betrieblichen Bereiche in die Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz eingebunden werden sollten und welche Schnittstellen sich ergeben. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern üben Sie an praktischen Beispielen die Umsetzung des erlernten und diskutieren Lösungen und Alternativen.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z.B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planer, interessierte Personen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig. Eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und/oder zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder vergleichbare Kenntnisse im Arbeits-/Brandschutz sind zu empfehlen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A38/20401601/15042025-1 - 15.04.2025
Produktsicherheit und Produktintegrität
Inhalt
Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung
Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten (Formel Q)
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Befugnisse und Eskalationsprozess
- Risikomanagement für Projekte, Prozesse und Produkte: D-FMEA, P-FMEA, M-FMEA und ISO 31000
- Konfigurations- und Änderungsmanagement
- Produktkennzeichnung und Produktrückverfolgbarkeit
- Methoden und Techniken der Problemlösung
- Maßnahmenmanagement und Verifikation der Wirksamkeit
- Anwendung von Methoden zur Fehlervermeidung
Nutzen
In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.
In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.
Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.
Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse.
Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qua
Mehr erfahren
Jahresschulung für betriebliche Elektrofachkräfte - EX/A41/30251201/15042025-1 - 15.04.2025
Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)
Inhalt
Neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
- Neues in der Betriebssicherheitsverordnung
- Verpflichtungen und Festlegungen nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3
- Neue und geänderte relevante Normen
- Auswahl und Einsatz von RCD
Gefahren des elektrischen Stroms
- Gefährdungspotenzial bei Gleichstrom und Wechselstrom, Spannungs- und Frequenzabhängigkeit
- Elektrische Gefährdungen durch Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- Erste-Hilfe-Hinweise
- Sicherheitsregeln und Zoneneinteilung
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Prüfungen, Befähigte Person (TRBS 1203)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diskussion und Praxisprobleme
- Themen der Teilnehmer
Nutzen
Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten geltenden Regeln für den Betrieb und die Errichtung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Regelwerke und Fachthemen. Sie werden umfassend über die Gefahren des elektrischen Stroms und Maßnahmen für den Arbeitsschutz aufgeklärt. Das Seminar bietet darüber hinaus einen praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern.
Erfahren Sie, wie die sorgfältige Planung, Auswahl und Beschaffung elektrischer Anlagen die Sicherheit der Mitarbeiter und einen störungsfreien Betrieb weitgehend sicherstellen. Erhalten Sie einen Einblick, in welchen Vorschriften (z. B. § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 12 BetrSichV) Elektrofachkräfte und Betriebselektriker unterwiesen werden müssen, um ihre Befähigung zu erhalten.
Zielgruppe
Betriebselektriker von Unternehmen und Einrichtungen
Voraussetzungen
Ausgebildete Elektrofachkraft
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
540 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
102.6 EUR
Bruttopreis
642.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Bianca Horst
+49 351 205 436 16
akd-dd@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A36/50151306/15042025 - 15.04.2025
BEM-Fortbildung zur Wissensvertiefung
Inhalt
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen für konkrete Probleme und Praxisfälle im Rahmen des BEM
Reflexion des eigenen Verhaltens als BEM-Beauftragte/r
Coaching durch eine qualifizierte Psychologin
Umfangreiche Möglichkeit, konkrete Praxisfragen zu diskutieren
Vertiefung der Themen:
- Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Burn-out
- Innere Kündigung
- Lösungsorientierte Gesprächsführung
Nutzen
Mit dieser BEM-Fortbildung vertiefen Sie Ihre Kenntnisse aus dem Seminar ?Betriebliches Eingliederungsmanagement?.
Im Rahmen der BEM-Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit, konkrete herausfordernde Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag in Bezug auf Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement zu schildern und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten sowie neue Handlungsalternativen zu entwickeln. Sie erweitern Ihr bereits vorhandenes Wissen zum BEM, insbesondere zu den Themen:
- Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Burn-out,
- innere Kündigung sowie
- lösungsorientierte Gesprächsführung.
Auf diese Weise lernen Sie, mit BEM-bezogenen Herausforderungen besser umzugehen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und erfolgreicher als BEM-Beauftragte bzw. BEM-Beauftragter zu agieren.
In unserem Vertiefungsseminar reflektieren Sie mithilfe anderer Gruppenmitglieder sowie einer qualifizierten Psychologin systematisch konkrete Probleme und Praxisfälle. So entwickeln Sie gemeinsam Lösungsansätze für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis. Nach dem Abschluss der BEM-Fortbildung sind Sie in der Lage, ein erfolgversprechendes Betriebliches Eingliederungsmanagement in Ihrem Unternehmen durchzuführen bzw. weiterzuentwickeln.
Zielgruppe
BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, die Gespräche im Betrieblichen Eingliederungsmanagement führen, Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte
Voraussetzungen
Vorkennitnisse zum BEM
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
570 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
108.3 EUR
Bruttopreis
678.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Gefahrstoffe - Fortbildung - EX/A33/50301106/15042025-1 - 15.04.2025
Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)
Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen
Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen
Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)
Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)
Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten
Datenbanken als Informationsquelle
Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten
Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement
Nutzen
Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).
Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.
Voraussetzungen
Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Druckgeräterichtlinie für den Hersteller von Rohrleitungen und Armaturen - EX/A38/30101701/15042025-1 - 15.04.2025
Inhalt
Rechtliche Vorgaben
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- Aktuelle Leitlinien
- Anwendungsnormen für Druckgeräte
- Einstufung der Fluide
Verantwortung des Herstellers
- Anforderungen beim Inverkehrbringen
- Haftung
- Risikoanalyse
- Rückverfolgbarkeit
- Kennzeichnung
- Konformitätserklärung
AD 2000
- Anwendung
- Geltungsbereich
- Berechnung der Bauteile
- Schweißarbeiten und Kennzeichnung
DIN EN 13480-2
- Anforderungen an Werkstoffe und Zähigkeit
- Harmonisierte Produktnormen
- Arten von Prüfbescheinigungen
Entwurfsprüfung
- Entwurfsprüfung von Rohrleitungen und Armaturen
- Berechnung von Rohrleitungsteilen
- Anforderungen an Werkstoffe für Armaturen
- Bewertung der Ergebnisse
Herstelleranforderungen
- Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
- Verfahrensqualifikation
- Verfahrensprüfungen
- Arbeitsprüfungen, Prüfverfahren
Armaturen und Sicherheitsventile
- Prüfungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien
- Ergänzende Anforderungen
- Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitungen
- Funktionsverhalten
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie den aktuellen Kenntnisstand zur Druckgeräterichtlinie aus der Sicht des Herstellers von Rohrleitungen und Armaturen. Sie erfahren im Seminar, wie Sie das aktuelle Vorschriftenwerk 2014/68/EU richtig einordnen und erkennen Zusammenhänge mit ehemaligen Vorschriften. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Schritte für Ihren Betrieb. Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die aktuellen Anforderungen sowie rechtliche und technische Vorgaben. Im Rahmen der Veranstaltung zeigen unsere Referenten auf, wie durch ein systematisches Vorgehen erhebliche Vorteile erzielt werden können.
Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Erlernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Hersteller und Betreiber von Druckbehältern, Dampfkesselanlagen und Rohrleitungen, Personen von Aufsichts- und Genehmigungsbehörden
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Haftung der Technischen Leiter und Verantwortlichen - EX/A33/10402201/15042025-1 - 15.04.2025
Strafrecht, Schadensersatz und arbeitsrechtliche Folgen
Inhalt
Überblick zur Haftung
- Der Sorgfaltsmaßstab: die anerkannten Regeln der Technik, Stand der Technik und Haftungsgründe
- Haftungsbeziehungen: Wer haftet wem?
- DIN und Co.: Sicherheit durch Beachtung von Technischen Richtlinien?
Haftung für und aus technischen Risiken
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten
- Betreiber- und Anlagenhaftung
- Betriebssicherheit
Arbeitnehmerhaftung
- Haftung gegenüber Arbeitgeber und Dritten
- Fälle der beschränkten und unbeschränkten Haftung
- Wie haften FASi, SiGeKo, Sicherheitsbeauftragte etc.?
Organisationshaftung und Haftung für Dritte
- Haftung für fehlerhafte Organisation
- Grundsätze der Delegation
- Haftung für Lieferanten und Subunternehmer
Strafrechtliche Haftung und Ordnungswidrigkeiten
- Strafbarkeitsvoraussetzungen
- Fallbeispiele: Lederspray, Schwebebahn und Altlasten
- Strafrechtliche Haftung des Vorgesetzten und der betrieblich Beauftragten
Möglichkeiten der Haftungsvermeidung
- Aufklärungs- und Warnhinweise: die Katze in der Mikrowelle
- Entlastung durch Risikomanagement und Compliance
- Gerichtsfeste Dokumentation: Wer schreibt, der bleibt
Nutzen
Nach dem Besuch unserer Technischer Leiter Weiterbildung kennen Sie die Grundlagen der straf- und zivilrechtlichen Haftung für Technische Leiter und Verantwortliche.
Denn wer Einfluss auf die Technik hat, trägt die rechtliche Verantwortung, wenn die Technik versagt. Beim Einsatz von Maschinen oder beim Betrieb von Anlagen steht immer die Sicherheit im Vordergrund. Eine Vielzahl verschiedener Regelwerke gibt konkrete Vorgaben, um Mensch und Technik vor Gefahren zu schützen.
Wird dem technischen Management ein Fehlverhalten nachgewiesen, z. B. die - auch nur versehentliche - Missachtung von Vorschriften, drohen Strafen und die persönliche Haftung auf Schadensersatz sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Technische Leitung und die Verantwortlichen. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen die strenge straf- und schadensersatzrechtliche Haftung des verantwortlichen technischen Managements.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen, welche Haftungsansprüche je nach Position gegen Sie geltend gemacht werden können und wie Sie sich für den Ernstfall absichern können. Mit dem Wissen aus unserer Technischer Leiter Weiterbildung sind Sie künftig in der Lage, Maßnahmen zur Haftungsvermeidung und -reduzierung zu entwickeln und in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für den sicheren Einsatz technischer Anlagen und Geräte Verantwortung tragen. Angesprochen sind insbesondere Werks- und Betriebsleiter, technische Führungskräfte und Betriebsbeauftragte, die für die Betriebsorganisation und den sicheren Betrieb von Anlagen, Maschinen und Informationstechnik zuständig sind
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen - EX/A81/60102201/15042025-1 - 15.04.2025
Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
- DGUV Vorschriften
- Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)
Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil.
Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.
Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Arbeitsbühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
780 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
148.2 EUR
Bruttopreis
928.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/15042025-1 - 15.04.2025
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Inhalt
Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.
Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
09:00 - 11:30
Max. Teilnehmerzahl
0; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
80.85 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
15.3615 EUR
Bruttopreis
96.2115 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Infor
Mehr erfahren
Asbest - 233 - 16.04.2025
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
Mehr erfahren