Veranstaltungskalender
Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben - 7 - 23.10.2025
UPDATE 2025. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
UPDATE 2025. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
UPDATE 2025
Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.
Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde.
Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium.
Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen.
Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.
Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, die Untersuchung, die Dokumentation und die Aufbewahrung der Proben erfolgen nach den in § 6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.
Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und die Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekanntgegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.
§ 6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.
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Aktualisierungskurs - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit - 510 - 23.10.2025
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben
Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten zweitägigen Fortbildungsveranstaltung nachweisen.
Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit nach 5 Jahren.
Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerkannte zweitägige Fortbildung besucht haben, müssen gemäß der Novelle der GenTSV ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre in einem anerkannten Aktualisierungs-Lehrgang auffrischen.
Eine Aktualisierung Ihrer Fortbildung muss spätestens bis zum 28.02.2026 erfolgt sein, wenn der Besuch des Grundkurses mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Mit Teilnahme an diesem Aktualiserungskurs erfüllen Sie diese Anforderung. Sie erhalten aktuell und praxisnah in einem Tag die erforderlichen Kenntnisse zur Erhaltung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach §28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).
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Bestimmung von Treibhausgasemissionen für Organisationen nach ISO 14064 - 513 - 23.10.2025
Online-Workshop zur Erstellung und Verifizierung von Klimabilanzen und -berichten nach ISO 14064
Online-Workshop zur Erstellung und Verifizierung von Klimabilanzen und -berichten nach ISO 14064
Der ISO-Standard 14064 wurde entwickelt, um in Unternehmen und anderen Organisationen die eigene Leistung im Klimaschutzmanagement systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu kommunizieren. Damit bietet die ISO 14064 ein geeignetes Instrument zur Integration des Klima-Fußabdrucks in die bestehenden Managementsysteme der Organisation.
Mit einer Verifizierung gemäß ISO 14064 können Unternehmen glaubhaft ihr Engagement für den Klimaschutz demonstrieren.
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Webinar: Neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG) - EX/A52/40202801/24102025-1 - 24.10.2025
Anforderungen und Konsequenzen für Unternehmen, Behörden und Rechenzentren
Inhalt
- Anforderungen für Unternehmen und Behörden u. a. in Bezug auf Einführung eines UMS/EMS
- Erläuterung öffentliche Stellen, Rechenzentren, Gesamtendenergieverbrauch
- Kurzvorstellung DIN EN ISO 50001, 50005, EMAS
- Entscheidungsgrundlagen UMS vs. EMS - welche Risiken und Chancen stellen sich im Vergleich der Standards dar (EMAS vs. ISO 50001)?
- Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits gem. EDL-G nach DIN EN 16247
- Der verifizierbare Weg von der Idee zur Effizienzmaßnahme
- Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN EN 17463 (ValERI)
- Anforderungen an die Erstellung von Umsetzungsplänen für Energieeffizienzmaßnahmen
- Grundsätzliche Anforderungen für Energieeffizienz in Rechenzentren
-Verpflichtungen zur Identifikation und Nutzung von Abwärme- und sonstiger Potenziale
Nutzen
Das am 17.11.2023 veröffentlichte Energieeffizienzgesetz (?Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes?, vgl. BGBl. 2023 I Nr. 309 vom 17.11.2023) stellt viele Organisationen vor neue Herausforderungen mit zeitnahem Handlungsbedarf.
Im Webinar zum neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfahren Sie, welche Änderungen das neue Gesetz mit sich bringt. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen, wie Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen durch die Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen (UMS und EMS) erfüllen können. Wir beleuchten, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ihre Organisation bedeuten, insbesondere im Hinblick auf den Gesamtendenergieverbrauch, und geben auch praktische Erläuterungen für öffentliche Einrichtungen und Rechenzentren.
Das neue Energieeffizienzgesetz sieht vor, dass energieintensive Unternehmen (mehr als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr) bis Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Öffentliche Einrichtungen müssen bereits ab einem Gesamtenergieverbrauch von 1 GWh Energie einsparen (um 2 % jedes Jahr bis 2045). Ab einem Energieverbrauch von 3 GWh müssen sie die Energie- oder Umweltmanagementsysteme auch zertifizieren lassen. Für Rechenzentren gelten besondere Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung von Abwärmepotenzialen.
Unser Webinar bietet nicht nur eine Einführung in die relevanten Normen wie DIN EN ISO 50001, 50005 und EMAS, sondern auch eine detaillierte Betrachtung der Risiken und Chancen bei den verschiedenen Systemen zur Umsetzung der Regularien (Vergleich UMS und EMS).
Sie erfahren, wie das Energieeffizienzgesetz die Energieaudits beeinflusst, und erhalten kurze Einblicke in die Verifizierung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bewertung der Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI) und der Erstellung effektiver Umsetzungspläne (in diesem Seminar nur am Rande betrachtet, Details s. Seminar Wirtschaftlichkeitsberechnung DIN 17463 (VALERI)).
Darüber hinaus werden wir im Rahmen des Webinars auch auf die folgenden Fragen eingehen:
- Müssen wir unser Energieaudit 16247-1 noch durchführen, wenn wir unter die neue Pflicht zur Einführung eines UMS/EMS fallen?
- Wie wird der Unternehmensbegriff im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes ausgelegt?
- Welche Fristen gelten für die Umsetzung?
Mit der Teilnahme am Webinar rüsten Sie sich nicht nur für die Anforderungen des neuen Energieeffizienzgesetzes, sondern stärken auch Ihre Position am Markt.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an die Unternehmen, welche aufgrund des Energieeffizienzgesetzes neue Pflichten erfahren (energieintensive Unternehmen, öffentliche Stellen / Behörden und Rechenzentren). Ebenso richtet sich das Webinar an Energiemanagementbeauftragte, Auditoren und Berater.
Zeit
09:00 - 13:00
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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A52/10201375/24102025-1 - 24.10.2025
BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums.
Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Beyza Yilmaz
null
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/20401105/24102025-1 - 24.10.2025
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) aufgeführt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV)
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Prozessmanager (TÜV),
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land)
Prüfungsmodus :
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 30 Multiple Choice Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium :
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Prozessmanager (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)
Zeit
10:00 - 12:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
330 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
62.7 EUR
Bruttopreis
392.7 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/24102025-1 - 24.10.2025
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BISG-E.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Zeit
08:30 - 11:45
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
360 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
68.4 EUR
Bruttopreis
428.4 EUR
Ansprechpartner
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Qualitätsauditor - Fortbildung - EX/A52/20151101/24102025-1 - 24.10.2025
Digitalisierung im Auditprozess anwenden und auditieren
Inhalt
Mögliche Verhaltenstypen im Audit
Kommunikationsansätze, um mit verschiedenen Verhaltenstypen im Audit umzugehen
Besonderheiten der Kommunikation und Lösungsansätze im Remote-Audit
Praktische Übungen zum Umgang mit verschiedenen Ansprechpartnern
Risiken und Chancen der Remote-Auditmethode
Relevante Aspekte der ISO 19011 zum Thema Remote-Audit
Ansätze zur Minderung von Risiken und Nutzen von Chancen in den Auditphasen:
- Auditvorbereitung
- Auditplanung
- Auditdurchführung
- Audit-Follow-up
Abschnitte der ISO 9001 unter dem Blickwinkel der Digitalisierung angemessen Auditieren (z.B. Lenkung dokumentierter Informationen, Fremdeigentum, das QM-System und seine Prozesse, etc.)
Nutzen
In der Qualitätsauditoren-Weiterbildung besprechen unsere Referentinnen und Referenten mit Ihnen neue Themen und unterstützen Sie somit in Ihrer Auditorentätigkeit. Der Fokus liegt auf zwei Schwerpunkten: dem Umgang mit verschiedenen Verhaltenstypen während des Auditgesprächs sowie der Digitalisierung und ihrer Auswirkung auf den Auditprozess.
Eine professionelle Gesprächsführung im Audit ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein konstruktives Auditergebnis. Die Berücksichtigung des Verhaltens und der Motivationshintergründe des Auditgesprächspartners sind dabei ein wichtiger Faktor, um ein gemeinsames, abgestimmtes Auditergebnis zu erzielen.
Hinzu kommen die Herausforderungen durch den Wandel der Unternehmensprozesse in Richtung Digitalisierung. Zum einen beinhaltet dies die Gestaltung von Remote-Audits sowie die Berücksichtigung von Risiken und Chancen der Remote-Auditmethode. Zum anderen wirkt sich die Digitalisierung auch auf die Frageninhalte des Audits aus. Abschnitte der ISO 9001, wie zum Beispiel die Lenkung von dokumentierten Informationen, müssen verstärkt unter anderen Gesichtspunkten Behandlung finden. Auch relevante Aspekte der ISO 19011 zum Thema Remote-Audit werden in der Weiterbildung thematisiert.
Unsere Fortbildung für Qualitätsauditoren bereitet Sie umfassend auf Remote-Audits und dem Führen von Auditgesprächen vor. Anhand von Beispielen wird Ihnen ein Überblick über die Inhalte und Auditmethoden durch unsere Referentinnen und Referenten vermittelt.
Mithilfe unserer Qualitätsauditoren-Weiterbildung optimieren Sie Ihre fachlichen Kenntnisse in allen Bereichen der Auditierung. Das Seminar für Qualitätsauditoren erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung von QM-Fachpersonal.
Zielgruppe
Auditoren mit und ohne Personenzertifizierung; Qualitätsbeauftragte und interessierte Personen, die die Aufgabe haben, interne Audits durchzuführen
Voraussetzungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten aktiv Audits durchgeführt haben.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Train the Trainer (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/10351055/24102025-1 - 24.10.2025
Interaktive Trainings gestalten und durchführen
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Train the Trainer (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Das modulare Kursangebot Train the Trainer (TÜV) richtet sich an bereits erfahrene Trainer ebenso wie an Fachexperten, die neu in dem Bereich Training starten wollen oder nur dann und wann vor einer Gruppe stehen und einen Fachvortrag halten bzw. eine Einführung in ihr Thema vornehmen. Angesprochen sind vor allem angehende Trainer, Dozenten und Referenten sowie Mitarbeiter aus den Bereichen HR, Training, Projektmanagement, Aus- und Weiterbildung sowie Fachabteilungen.
Voraussetzungen
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)
Prüfungsmodus:
Praktische/mündliche Prüfung.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 45 Minuten.
Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Präsentationstechnik in Form einer Entwicklung und Präsentation eines Seminarkonzeptes vor.
Erfolgskriterien: Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die mündliche Prüfung bestanden ist.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Train the Trainer (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
520 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
98.8 EUR
Bruttopreis
618.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Einführung in die Gefahrstoffverordnung - EX/A52/50301201/24102025-1 - 24.10.2025
Rechtliche und organisatorische Verantwortungen für Führungskräfte
Inhalt
Innerbetriebliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Ziele und Inhalte der Gefahrstoffverordnung, u. a.
- Grundpflichten des Unternehmers
- Informationsbeschaffung und Sicherheitsdatenblatt
- Gefährdungserfassung, -merkmale, -einstufung
- Physikalisch- chemische, toxikologische und umweltschädigende Eigenschaften
- Gefahrstoffverzeichnis
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsorientierte Maßnahmenfestlegung
- Betriebsanweisung
- Verknüpfung zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. EU-Regelungen, ArbSchG, BetrSichV, TRGS u. a.)
- Grundlagen zur Arbeitsplatzüberwachung, Arbeitsplatzmessungen und Grenzwerte
- Beurteilungen von Gefahrstoffbelastungen
- Expositionsverzeichnis
Neuerungen im Gefahrstoffrecht
Empfehlungen für die Praxis
Nutzen
Aufgrund von sich ständig verändernden betrieblichen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften ist es für Führungskräfte unerlässlich, über grundlegende Kenntnisse im Gefahrstoffrecht zu verfügen. In unserem Seminar Einführung in die Gefahrstoffverordnung schließen wir mögliche Wissenslücken über die rechtlichen und organisatorischen Verantwortlichkeiten von Führungskräften, die sich aus den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung ergeben.
Nutzen Sie die Chance, Ihr Verständnis für die innerbetrieblichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten rund um das Thema Gefahrstoffe aufzubauen.
Im Fokus des Seminars zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) steht die praktische Umsetzung der Verordnung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Darüber hinaus führen unsere Referentinnen und Referenten Sie in die Schnittstellen zu anderen Anforderungen im Arbeitsschutz (ArbSchG, BetrSichV, TRGS) ein.
Ziel unserer Schulung ist es, Ihnen die Grundkenntnisse im Gefahrstoffrecht sowie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu vermitteln. Sie erhalten ein klares Verständnis von den Aufgaben und Pflichten, die sich für Ihr Unternehmen und für Sie als Führungskraft aus den Anforderungen der Verordnung ergeben.
Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen dabei, sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und letztendlich einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu schaffen. Von Ihrem erweiterten Wissen und Ihrer gestärkten Kompetenz im Gefahrstoffrecht profitieren nicht nur Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen.
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsleitung, Sicherheitsfachkräfte und Umweltschutzbeauftragte aus Gewerbe, Industrie und Kommunen sowie Betriebsbeauftragte für Abfall und Gewässerschutz, Arbeitsmediziner
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV und § 13 ChemBiozidDV - EX/A38/50302006/24102025-1 - 24.10.2025
1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
Inhalt
Auffrischung der Grundkenntnisse im Chemikalienrecht
Änderungen im europäischen und deutschen Chemikalienrecht
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
Sicherheitsdatenblätter
Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)
Verbote des Inverkehrbringens
Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
Anforderungen an die Abgabe
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Praxis und Diskussion
Nutzen
Sie benötigen eine Auffrischung Ihrer Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung? Dann besuchen Sie unser 1-tägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Unsere Fortbildung ist speziell für sachkundige Personen konzipiert, die Chemikalien inklusive Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial nach Anlage 2 ChemVerbotsV in Verkehr bringen. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die ChemVerbotsV von sachkundigen Personen spätestens nach 6 Jahren die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde. Unser Auffrischungsseminar vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer unseres Seminars befassen Sie sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in Anlage 2 der aktuellen ChemVerbotsV gelistet sind. Zudem frischen Sie Ihre Kenntnisse die mit ihrer Verwendung einhergehenden Gefahren sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf.
Der theoretische Teil des Seminars wird ergänzt durch Praxisbeispiele und Diskussionen. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.
Die TÜV NORD Akademie ist durch das Amt für Arbeitsschutz Hamburg als Fortbildungseinrichtung bundesweit anerkannt. Mit dem Besuch unseres Seminars zur Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verlängern Sie sowohl Ihre eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde
Zielgruppe
Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, welche alle sechs Jahre an einer Fortbildung zur Aufrechterhaltung der eingeschränkten oder umfassenden Sachkunde teilnehmen müssen, Mitarbeitende, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen und gemäß § 13 der ChemBiozidDV die Teilnahme an einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV inkl. Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel nachweisen müssen, um als sachkundige Person bestellt zu werden, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Personen, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen, erfüllen durch den Besuch dieser Fortbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV, um ab dem 01.01.2025 abgaberegulierte Biozid-Produkte weiterhin zu vertreiben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
580 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
110.2 EUR
Bruttopreis
690.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Rechte und Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten - Fortbildung - EX/A38/40251301/24102025-1 - 24.10.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Inhalt
Neuerungen in der Gesetzgebung
Haftung, Verantwortlichkeit, Konsequenzen
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Verbleibende Restverantwortlichkeit, Hinweispflicht
- Haftungsfragen/Arbeitsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
- Verantwortliche Personen
- Innerbetriebliche Konflikte/Bewältigungsmöglichkeiten
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Richtiges Verhalten gegenüber staatlichen Stellen
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre
- Die Umsetzung der EU-IED-Richtlinie
Organisationsentwicklung
- Bestandsaufnahme/Klärung des betrieblichen Ist-/Sollzustandes
- Organisation der Tätigkeiten eines Beauftragten
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Betriebliche Schulungen und Information der Mitarbeiter
- Berichts- und Dokumentationswesen, Checklisten
- Fallbeispiele und Diskussion
Nutzen
Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte müssen nach § 9 der BImSchV ihre Fachkunde alle zwei Jahre auffrischen.
In dieser Fortbildung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Rechte und Pflichten des Immissionsschutzes. Das Seminar besteht aus drei Themenbereichen: Neuerungen in der Gesetzgebung, Haftung und Verantwortlichkeit und Organisationsentwicklung. Hochkarätige Referenten vermitteln Ihnen aktuelles Wissen und die relevante Fachkunde für Störfallbeauftragte zu den einzelnen Themen. Der Austausch mit anderen Teilnehmern befördert die Praxisorientierung des Seminars für Störfallbeauftragte. Moderne Unterrichtsmethoden und Lehrgangsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
Die Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ist behördlich anerkannt. Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse im Immissionsschutzrecht - und bleiben so in Ihrer betrieblichen Praxis auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Dadurch gewährleisten Sie die Rechtskonformität Ihres Unternehmens.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Marvin Augustat
0201 31 955-26
akd-rr@tuev-nord.de
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