Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 05.09.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Asbest - 233 - 05.09.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 05.09.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 05.09.2025

Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV


Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.

Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.

Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 05.09.2025

Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts


Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen <strong>Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.

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Resilienz stärken - 625 - 05.09.2025

Psychisch stabil, leistungsfähig und belastbar im Arbeitsalltag


Resilienz als Fähigkeit, auch unter belastenden Bedingungen psychisch stabil und leistungsfähig zu bleiben, ist eine inzwischen gut untersuchte und auch zu großen Teilen trainierbare Fähigkeit. Es wird eine Einführung in das Konzept der Resilienz geben und die Teilnehmenden werden durch praktische Übungen dazu angeregt, bisherige Verhaltens-, Denk- und Gefühlsmuster zu hinterfragen und auf die eigenen Stärken zu achten. 

Die Teilnehmenden lernen, die gezeigten Übungen zur Stärkung ihrer Resilienz im Alltag anzuwenden.

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Data Engineering - 05.09.2025

Datenarchitekturen gestalten


Über den Zertifikatskurs

Die Digitalisierung schafft eine stetig steigende Flut von Daten unterschiedlichster Art in Unternehmen, die in den Geschäfts- oder Produktionsprozessen an verschiedenen Stellen benötigt werden. Die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten ist somit notwendig für eine effiziente Unternehmensführung. Jedoch stellen die vielfältigen Datenmanagement-Lösungen, die in den letzten Jahren unter dem Schlagwort „Big Data“ entstanden sind, die Unternehmen vor die Herausforderung, sich für geeignete Technologien zu entscheiden.

In diesem Zertifikatskurs lernen Sie verschiedene Aspekte, die für ein effizientes und effektives Datenmanagement notwendig sind. Neben den Themen Datenmodellierung (relational und NoSQL), Data Cleaning und Datenintegration werden auch umfassendere Konzepte für Datenarchitekturen wie z. B. Data Warehouse, Data Lake oder Lambda-Architektur im Kurs präsentiert. Durch praktische Übungen mit aktuellen Datenmanagement-Systemen und der Diskussion von individuellen Fragestellungen mit dem Dozenten können Sie die Inhalte des Kurses in Ihren Arbeitsalltag übertragen.

Kursziele

Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein:

  • Die Anwendungsbereiche und Einschränkungen von klassischen relationalen Datenbanksystemen zu verstehen.
  • Verschiedene Architekturen von Data-Management-Systemen zu erklären und zu vergleichen.
  • Die Datenmodelle von diversen NoSQL bzw. Big Data Systemen zu erklären und für die Datenmodellierung anzuwenden.
  • Datentransformationsprozesse zur Aufbereitung und Bereinigung von Daten zu implementieren.
  • Datenabfragen in verschiedenen Datenbanksystemen zu definieren.

Vorteile

  • Wissens- und Kompetenzzuwachs durch die Vermittlung von zeitgemäßen Datenarchitekturen und Datenmanagement-Methoden aus Forschung und Praxis.
  • Unabhängige und kritische Diskussion und Bewertung aktueller Datenmanagement-Technologien.
  • Berufliche Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte durch praxisnahe Übungen und Projektarbeiten.

Zielgruppe

Der Zertifikatskurs richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Branchen aus den Bereichen Informationsmanagement, Organisation und Prozessmanagement,…

  • die die strategische Planung von Informationsarchitekturen in einem Unternehmen verantworten.
  • die Informationssysteme und -prozesse in Unternehmen definieren und deren Einsatz koordinieren.

Termine:

Drei Online-Präsenztermine:  

Fr., 05.09.2025 | Fr., 12.09.2025 | Fr., 26.09.2025 | jeweils 9 - 17 Uhr

Zwischen den Präsenztagen liegen onlinegestützte Selbstlernphasen.

Anmeldeschluss: 20.08.2025

Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen

Ort: ONLINE

Weitere Informationen:


Kontakt:

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 

 

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Zukunft der Robotik für KMU - 05.09.2025


Über den Workshop

Entdecken Sie die Möglichkeiten moderner Robotik und KI für Ihr Unternehmen!

In diesem praxisorientierten Workshop lernen Sie die Grundlagen kollaborativer Robotersysteme (MRK), die Integration von KI-gestützter Bilderkennung und die strategische Umsetzung und Wirtschaftlichkeit von Automatisierungsprojekten kennen.

Erleben Sie Live-Demonstrationen in unseren hochschuleigenen Laboren und entwickeln Sie eigene Konzepte für den Einsatz von Robotik in Ihrem Betrieb. Damit treiben Sie Innovation voran und sichern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens

Kursziele

Nach der Teilnahme werden Sie in der Lage sein:

  • Die Unterschiede zwischen Industrie-robotern und kollaborativen Robotern zu erklären und deren Einsatzmöglichkeiten zu bewerten.
  • Eine grundlegende Programmierung und Konfiguration eines MRK-Roboters durchzuführen.
  • Die Grundlagen der KI-gestützten Bilderkennung zu verstehen und diese für Robotikanwendungen zu nutzen.
  • Ein Konzept zur Integration vonRobotik in eine KMU-Produktions-umgebung zu entwickeln und die wirtschaftlichen Vorteile zu berechnen.
  • Strategien zur erfolgreichen Umsetzung von Robotikprojekten im Unternehmen zu planen und umzusetzen.

Vorteile

  • Sie erwerben praxisnahe Fähigkeiten im Umgang mit modernster Robotiktechnologie.
  • Sie erhalten Einblick in die wirtschaftlichen Vorteile und Potenziale der Robotik für KMU.
  • Sie erwerben strategisches Wissen zur Einführung und Skalierung von Automatisierungslösungen.
  • Sie entwickeln ein Verständnis für zukünftige Technologien und deren Anwendungsmöglichkeiten im Betrieb.
  • Sie profitieren von einer individuelle Betreuung und intensivem Austausch in Kleingruppen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Managerinnen und Manager kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), insbesondere aus Produktion, Logistik und Technik sowie Unternehmensleitung.

Termine:

Fr., 05.09.2025 von 09:00 –17:00 Uhr

Anmeldeschluss: 22.08.2025

Teilnehmendenzahl: ca. 12 Personen

Ort: Hochschule Niederrhein, Campus Krefeld Süd

Weitere Informationen:


Kontakt:

Ulrike Schoppmeyer

Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld

Telefon: (02151) 822-1561

E-Mail: 


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WEB-Seminar: Was Geschäftsführer und Führungskräfte über die CE-Kennzeichnung wissen sollten - 2437-WEB - 05.09.2025

Dieses 2-stündige Webinar richtet sich an alle Personen, die im Namen ihres Unternehmens Konformitäts- oder Einbauerklärungen unterschreiben (müssen) und an alle organisationsverantwortlichen Personen.


In diesem kompakten WEB-Seminar erhalten die Teilnehmer in nur zwei  Stunden Antworten auf wichtige organisatorische und juristische Fragen  zur CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus wird im Webinar dargestellt, mit  welchen einfachen Maßnahmen jegliche Form von Bürokratismus verhindert  werden kann. Antworten zu wichtigen haftungsrechtlichen Fragen und Tipps  zur perfekten CE-Organisation runden das Thema ab.

Seminarprogramm

Die wichtigsten organisatorischen und juristischen Fragen zu CE

  • Wer ist "Hersteller" von Maschinen, Anlagen oder elektrischen Geräten? Welche Pflichten sind damit verbunden?
  • Welche Pflichten haben Geschäftsführer? Was die Unterschrift unter die Konformitätserklärung bedeutet.

Wichtige haftungsrechtliche Fragen

  • Welche haftungsrechtlichen Aspekte bestehen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter? Welche "Angriffsrichtungen" existieren?
  • Wie Sie Ihr Unternehmen, sich und Ihre Mitarbeiter vor Haftungen schützen.
  • Worauf Vorgesetzte beim Delegieren von Aufgaben im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung achten sollten.
  • Achtung vor Versäumnissen bei den Organisationspflichten!

Tipps zur optimalen CE-Organisation - Bürokratismus vermeiden!

Wie durch proaktives CE-Management Kosten gespart werden.

  • Der Prozess der Risikobeurteilung - Welche Voraussetzungen für ein  effizientes sicherheitstechnnisches Engineering existieren sollten.
  • Lohnt sich der Einsatz eines CE-Koordinators / CE-Beauftragten?  Welche Aufgaben er übernehmen kann und wofür er die Verantwortung nicht  übernehmen sollte!
  • Kritische Erfolgsfaktoren zur effizienten CE-Umsetzung
  • Diskussion individueller Fragen

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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WEBINAR: Produktbeobachtungspflicht und Rückrufmanagement - 2486-WEB - 08.09.2025

Pflichten zur Produktbeobachtung kennen und im Ernstfall auf Rückrufe bestmöglich vorbereitet sein. 


Die neue Maschinenverordnung sowie andere produktsicherheitsrechtliche Vorschriften (z.B. EU-Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie, EU-Druckgeräterichtlinie) verpflichten Hersteller dazu,

  • Stichprobenprüfungen von auf dem Markt bereitgestellten Produkten vorzunehmen,
  • diverse Verzeichnisse zu führen,
  • die Händler über die Überwachung auf dem Laufenden zu halten und
  • erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen (etwa Sicherheitswarnungen oder Rückrufe) im Feld vorzunehmen.
  • Zusätzlich dazu haben Hersteller (grundsätzlich strengere) zivilrechtliche "Verkehrssicherungspflichten", welche ebenfalls Anforderungen an die Produktbeobachtung stellen.

Im 1-tägigen WEBINAR erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die gesetzlichen Pflichten zur Produktbeobachtung zu erfüllen und wie Sie im Fall einer Sicherheitswarnung oder eines Rückrufs einen kühlen Kopf bewahren und ärgerliche Fehler vermeiden.

Seminarprogramm

  • Rückrufe und Produktbeobachtung: Rechtliche Grundlagen
  • Warum Produktbeobachtung Pflicht ist, nicht nur Kür!
  • Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht – Welche Pflichten Hersteller aus welchem Rechtsgebiet treffen und wer (natürliche Personen, Unternehmen) im Schadensfall haftet.
  • Was Juristen unter dem Begriff „Gefahrabwendungspflicht“ verstehen.
  • Achtung: Passive Produktbeobachtung reicht nicht immer! Wann das Gesetz „aktive“ Produktbeobachtung fordert und was darunter zu verstehen ist.
  • RAPEX-Risikobeurteilung: Warum Hersteller das Verfahren der Marktüberwachungsbehörden kennen sollten, um im Beanstandungsfall mit der Behörde auf Augenhöhe verhandeln zu können! Erläuterungen anhand eines Praxisbeispiels.

Strukturen und Prozesse im Unternehmen: Produktbeobachtungspflichten erfüllen und wichtige Vorbereitungen für mögliche Rückrufe treffen

  • Welche Prozesse und Strukturen Sie in Ihrem Unternehmen aufbauen sollten, um den Produktbeobachtungspflichten gerecht zu werden.
  • An welchen Aspekten (z.B. Menge oder Gefahrenpotential) Sie festmachen, wie weit die Marktbeobachtung gehen muss (z.B. Anzahl der Stichproben oder die Prüftiefe)
  • Die fünf Kernelemente des Rückrufmanagements.
  • Empfehlungen für Ihr Rückrufmanagement zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
  • Erfolgreiche Krisenkommunikation: Wie Sie bei internem und externem Druck Haftungs- und Reputationsrisiken vermeiden.

Ein Produktrückruf droht: Schmerzhafte Fehler vermeiden

  • Keine übereilten Schuldeingeständnisse! Warum und wie Sie insbesondere Ihre Kundenbetreuer sensibilisieren müssen.
  • Produktrückruf oder «normaler» Qualitäts-/ Gewährleistungsfall? Typische Ausgangssituationen und Grauzonen in der Praxis.
  • Wann müssen Sie Behörden über einen möglichen Produktrückruf informieren?
  • Kostenübernahme durch die Versicherung? Warum Sie im Krisenfall Ihre Versicherung frühzeitig informieren sollten.

Haftungs- und strafrechtliche Aspekte bei Produktbeobachtung und Produktrückrufen

  • Welche Haftungsrisiken drohen, wenn Sie Ihren Produktbeobachtungspflichten nicht gerecht werden?
  • Achtung vor schuldhaftem Unterlassen von Rückrufen!
  • Keine Panik: So führen Sie Produktrückrufe seriös durch und vermeiden damit Strafbarkeitsrisiken.
  • Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.


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Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - EX/A42/30152101/08092025-1 - 08.09.2025


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen/grundsätzliche Forderungen
- Musterbauordnung (MBO)
- Landesbauordnung (LBO)
- VdS-Richtlinien
- Geltende Normen

Anwendung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Begriffe und Definitionen
- Schutzziele und Einsatz
- Funktions- und Wirkungsweise
- Natürlicher und maschineller Rauch- und Wärmeabzug

Einbauvorschriften und Prüfzeichen von RWA

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Errichtererklärung

Auslöse- und Meldesysteme, Funktionsüberprüfung von RWA

Wartung und wiederkehrende Prüfungen von RWA
- Pflichten des Anlagenbetreibers
- Prüfungsgrundlagen
- Anforderungen an die Befähigte Person
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Praktische Einweisung in die Prüfung

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie erhalten ebenso einen Überblick über die Vorgaben der Versicherer. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von RWA werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Zwar verhindern RWA keinen Brand, sie sind jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung. Durch das automatische Öffnen von Fenstern oder Luken werden gefährliche Rauchgase und erhitzte Luft ins Freie abgeleitet. Somit kann die Feuerwehr schneller eingreifen und Personen können schneller evakuiert werden. Mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung darf nur entsprechend geeignetes und qualifiziertes Personal beauftragt werden.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die Prüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durchführen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Zur Durchführung elektrischer Messungen im Rahmen der Wartung elektrisch betriebener RWA-Anlagen ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektrofachkraft oder Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

14; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

900 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

171 EUR

Bruttopreis

1071 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabine Hoffmann
+49 441 219708817
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gesetzliche Bestimmungen bei Reparaturen oder Änderungen von Druckgeräten - EX/A81/30108701/07072025-2 - 08.09.2025


Inhalt

Richtlinien und Verordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtlinie, DGUV Vorschriften), EN-Normen.

Es werden Antworten auf typische Fragen erarbeitet.
- Wie sind die aktuellen Bestimmungen und Forderungen in der Praxis umzusetzen?
- Was sind Fertigungsmodule und Kategorien in der europäischen Druckgeräterichtline?
- Wer darf was reparieren?
- Wer darf was und wie zerstörungsfrei prüfen?
- Wie erstelle ich eine prüffähige Reparaturdokumentation?
- Was steht in den EN Normen für Dampfkessel und Rohrleitungen?
- Was ist bei der Abnahmeprüfung durch eine Inspektionsstelle wichtig?
- Welche Voraussetzung muss der Schweißer und die Schweißerin erfüllen?

Abgerundet wird der Kurs durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis.

Nutzen

Erfahren Sie die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Normenanforderungen, welche bei Reparaturen oder Änderungen von druckführenden Dampfkesseln, Behältern, Rohrleitungen in Industrie und Mittelstand berücksichtigt werden müssen um Probleme bei der finalen Abnahmeprüfung durch die Inspektionsstelle zu vermeiden. Sie lernen die wichtigsten Bestimmungen anhand von realen Beispielen aus der Praxis.

Unser Referent war Jahrzehnte lang als TÜV-Inspektor für Abnahmeprüfungen von Druckgeräten tätig (Konformitätsbewertungsverfahren).

Zielgruppe

Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Ingenieurdienstleister im Industrieanlagenbau, Dienstleistungsunternehmen von Industriemontagen, Schweißfachbetriebe, Maschinen- und Anlagenbauer, Ingenieurbüros und ähnliche.

Voraussetzungen

Für den Abschluss dieser Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Kesselwärter und Fachkräfte, welche in diesem Fachbereich bereits arbeiten, besitzen gute Voraussetzungen für die Teilnahme, es gibt aber keinerlei Bedingungen diesbezüglich.
Ihr Interesse ist stets die beste Voraussetzung!

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

12

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

966 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

183.54 EUR

Bruttopreis

1149.54 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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