Veranstaltungskalender

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Fortbildung: Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern - EX/A38/10302001/15092025-1 - 15.09.2025

Psychisch belastete Mitarbeiter angemessen fordern und fördern


Inhalt

Worüber sprechen wir?
- psychische Erkrankungen
- Störungsbilder
- ICD-10

Woher weiß ich, dass ich aktiv werden sollte?
- das Belastungs-/Beanspruchungskonzept
- Ich im Stress (Funktionsprinzipien, Reaktionen und Auswirkungen)
- Warnsignale für psychische Belastung und Erkrankung bei mir und meinen Mitarbeitenden
- Ursachen und Auslöser
- Diathese-Stress-Modell

Was bedeutet es, an einer psychischen Erkrankung zu leiden?
- Auswirkungen auf das eigene (Arbeits-)Leben und das der Menschen im (Arbeits-)Umfeld

Welche Möglichkeiten gibt es in der Prävention und Rehabilitation?
- Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit
- Resilienz
- Genesungswege

Was muss präventiv und interventiv getan werden?
- gesetzliche Vorgaben: Gefährdungsbeurteilung; betriebliches Eingliederungsmanagement
- rechtliche Konsequenzen

Was ist meine Verantwortung und Rolle als Führungskraft?
- Fürsorgepflicht
- Arbeitsweisen und Leistung einfordern

Wie nehme ich meine Leitungsfunktion gewinnbringend und wertschätzend wahr?
- Handlungsleitfäden und interne Vereinbarungen
- Wie fordere und fördere ich angemessen?
- gesunde Kommunikation
- Gesprächsführung

Wie grenze ich mich persönlich ab?
- Supervision
- kollegiale Beratung als Tool

Nutzen

Stellen Sie sich vor, Sie bemerken Verhaltensänderungen bei einem oder einer Ihrer Beschäftigten und wissen nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen. Oft führen diese Situationen zu Unsicherheiten. Räumen Sie diese beiseite und lernen Sie in unserer Fortbildung zum Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit psychisch belasteten Beschäftigten umzugehen.

Jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist mittlerweile von einer psychischen Erkrankung betroffen. Hinzu kommen besondere Belastungen durch schwierige Lebenssituationen. Beides lässt sich nicht immer im Arbeitsalltag verbergen und äußert sich in einem veränderten Verhalten.

Insbesondere Führungskräfte stehen im Umgang mit psychisch Kranken am Arbeitsplatz vor Herausforderungen und fragen sich:
- ?Wie und wann spreche ich auffälliges Verhalten bei Mitarbeitenden an??
- ?Wie fordere und fördere ich angemessen??
- ?Was kann ich tun, wenn sich das Verhalten nicht ändert??
- ?Wo bekomme ich Unterstützung??

Auf diese und ähnliche Fragen geben wir Ihnen in diesem Seminar Antworten. Sie erhalten Einblick und Handlungsbefähigung im Themenkomplex psychische Belastung und psychische Erkrankung. Wir zeigen Ihnen verschiedene Methoden und Konzepte, die Sie in der Praxis anwenden können. Dabei beziehen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Vorschriften, wie die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (§ 5 ArbSchG) und das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IV), in das Seminar mit ein.

Damit Sie im Arbeitsalltag psychische Belastungen oder Erkrankungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig erkennen, geben wir Ihnen Informationen zur Beurteilung von Warnsignalen an die Hand. So erkennen Sie Störungsbilder und wissen, welche persönlichen und organisationalen Hintergründe zu einer Erkrankung führen können. Dadurch sind Sie fähig, zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen Sie aktiv werden sollten bzw. müssen. Mithilfe eines Gesprächsleitfadens fällt es Ihnen künftig leichter, Gespräche mit belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen.

Sie erlangen durch die Teilnahme an der Fortbildung mehr Sicherheit im Umgang mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, stärken Ihre Führungskompetenz und wissen genau, was Sie sowohl präventiv als auch interventiv tun können.

Zielgruppe

Führungskräfte aller Hierarchieebenen

Voraussetzungen

Zum Besuch dieser Veranstaltung empfehlen wir eine aktuelle od

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Mittelspannungsanlagen bis 30 kV - EX/A35/30301801/15092025-1 - 15.09.2025

Planung, Errichtung, Prüfung gem. DIN VDE 0101


Inhalt

Mittelspannungsnetze und ihre wesentlichen Besonderheiten bei unterschiedlicher Sternpunktbehandlung

Forderungen an Gebäude hinsichtlich des Personen-, Anlagen- und Brandschutzes
- Druckbeanspruchung bei Lichtbogenkurzschlüssen
- Türen, Wände, Fenster
- Gangbreiten, Absperrungen und Lüftungsmaßnahmen

Unterschiede zum Baurecht

Besonderheiten des Schutzes und immer wiederkehrende Fehler beim Planen und Errichten
- Transformatoren
- Schaltgeräte
- Wandler

Kabelanlagen für Leistung und Steuerung sowie für Nieder- und Mittelspannung

Besondere Bedingungen bei Anwendung von HH-Sicherungen und ihre Kennlinien

Notwendige und richtige Feuerlöscher, Warnschilder

Steuerspannungen und Hilfsstromkreise

Erdungsanlagen und die Einhaltung der zulässigen Beanspruchungs- und Gefährdungsspannungen

Erdungsmessungen und das Protokoll, Dokumentation

Abnahme und Wiederholungsprüfungen

Umfang, Protokollierung, Termine

Nutzen

Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal: Sie erhalten aktuelle Informationen zum Regelwerk und zu geltenden Normen für Mittelspannungsanlagen bis 30 kV. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die notwendigen Grundlagen zur Planung und Errichtung der Anlagen gemäß der DIN VDE 0101. Dazu zählen Transformatoren, Schaltgeräte und Wandler. Beispiele von Fehlplanungen und Standardfehlern werden so ausgewertet, dass Sie Ihre eigene Anlage beurteilen können. Wichtige Kenntnisse über die richtigen Feuerlöscher und Warnschilder werden vermittelt. Auch Themen wie Abnahme und Wiederholungsprüfungen gehören zum Seminarinhalt.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte, z. B. als zur Prüfung befähigte Person, Elektromonteure, Wartungs- und Instandhaltungspersonal von Industrie- und Stromversorgungsunternehmen; Planer, Errichter und Betreiber von Mittelspannungsanlagen; Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden; Sachverständigenorganisationen, Betreiber von Supermärkten und Kinos, die eine eigene Trafoanlage besitzen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verantwortliche Person nach Artikel 15 MDR - EX/A52/20351151/15092025-1 - 15.09.2025

Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR)


Inhalt

Übersicht zur Medical Device Regulation (MDR)

Gesetzliche Anforderung an die verantwortliche Person

Unterschiede zum früheren Sicherheitsbeauftragten

Aufgaben und Verantwortungen der verantwortlichen Person hinsichtlich:

- Registrierung

- Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

- Überwachung nach dem Inverkehrbringen

- Berichtspflichten

- Erklärung bei Prüfprodukten

- Sonderregelungen für Kleinunternehmen

Nutzen

Die verantwortliche Person nach Art. 15 MDR/IVDR ist eine gesetzlich vorgeschriebene Person mit definierten Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Anforderungsprofil, ohne die eine Zulassung von Medizinprodukten in Europa nicht möglich ist. Die Anforderungen gehen weit über die des früheren Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte hinaus.
Die MDR verlangt die Benennung einer oder mehrerer sogenannter ?person responsible? für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen bei der Herstellung von Medizinprodukten oder In-vitro-Diagnostika. In der englischsprachigen Ausgabe der Verordnung wird diese Position als Person Responsible for Regulatory Compliance (PRRC) bezeichnet.

In unserer Schulung für verantwortliche Personen nach Artikel 15 MDR der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation) erläutern wir Ihnen die Rolle und insbesondere die spezifischen Anforderungen an verantwortliche Personen für die Zulassung von Medizinprodukten.

Unser Seminar vermittelt Ihnen einen Einblick in die Medical Device Regulation (MDR) und unterstützt Sie dabei die aktuellen Anforderungen des Artikels 15 in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Sie erhalten wertvolle Hilfestellungen zur Einbindung in die Organisationsstruktur sowie in das Qualitätsmanagement.

Mit unserer Teilnahmebescheinigung weisen Sie die erforderlichen Kenntnisse der inhaltlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der benannten Personen gem. Art. 15 MDR/IVDR im Rahmen eines Zertifizierungsaudits in Ihrem Unternehmen nach.

Unsere Veranstaltung bietet neben den Inhalten für die verantwortlichen Personen ausreichend Zeit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer in der Medizinprodukteindustrie und Personen, die als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig sind oder zukünftig tätig werden sollen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um als für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person tätig zu werden, sind in Artikel 15 der Medical Device Regulation festgelegt.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

670 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

127.3 EUR

Bruttopreis

797.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verschraubungsmonteur nach DIN EN 1591-4 - EX/A34/30102101/15092025-1 - 15.09.2025

Grundqualifikation


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Druckgeräterichtlinie
- TA-Luft
- WHG
- AwSV
- DIN EN 1591-4

Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Rohrleitungen und Rohrleitungssysteme
- Allgemeines
- Rohrklassen
- Rohrverbindungen

Flansche und Flanschverbindungen als Dichtungssystem
- Aufgaben
- Funktionsweise

Dichtungen
- Arten und deren Verwendung
- Schraubenkraft und Drehmoment
- Lagerung

Schrauben
- Schraubenkraft, Spannung und Längung
- Kennzeichnung
- Festigkeitsklassen
- Sicherung von Schraubverbindungen

Montage von Flanschverbindungen
- Kontrolle der Flansche
- Ausrichtung der Flansche
- Vormontage
- Anziehen der Verschraubung
- Werkzeug

Allgemeine Ursachen für das Versagen von Flanschverbindungen

Sichere Demontage von Flanschverbindungen

Qualitätssicherung und Dokumentation der Montage

Theoretische Prüfung/praktische Beurteilung durch einen Begutachter

Nutzen

Verschraubungsmonteure müssen Schraubverbindungen der verschiedenen Anforderungsstufen montieren.
Ziel ist es dabei, die Emission so gering wie möglich zu halten und das Ausfallrisiko zu minimieren. Ebenso soll eine Dichtheit hergestellt werden, die über die gesamte ?Betriebslebensdauer? der Verbindung gewährleistet ist. Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, sodass Sie die Schritte der Montage und des kontrollierten Anziehens der Schraubverbindung mit Dichtung in der bestmöglichen Art und Weise ausführen können.

Ausgehend von Änderungen der Norm für Flansche und ihre Verbindungen (DIN EN 1591, Teile 1-4) ergibt sich ein Qualifizierungsbedarf. Er zielt auf das Personal zur Montage von Schraubverbindungen im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie ab und befähigt Sie, zur Ausführung dieser Aufgabe anerkannt zu werden.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Monteure und Techniker, die Schraubverbindungen jeglicher Form demontieren, montieren und anziehen und ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nachweisen müssen.

Voraussetzungen

Zum Besuch dieser Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Für die praktische Begutachtung ist neben der Arbeitskleidung auch die PSA (Helm, Schutzbrille, Handschuhe, Schuhe) zu tragen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Zeugnis der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

690 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

131.1 EUR

Bruttopreis

821.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefahrgutbeauftragter - EX/A35/60251101/15092025-1 - 15.09.2025

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.

Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

890 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

890 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefahrgutbeauftragter - EX/A36/60251101/15092025-1 - 15.09.2025

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.

Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

890 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

890 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/15092025-1 - 15.09.2025


Inhalt

- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''

Zielgruppe

Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.

Voraussetzungen

- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

791 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.29 EUR

Bruttopreis

941.29 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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SGU-Schulung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A46/50101401/15092025-1 - 15.09.2025

Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes


Inhalt

Gesetzliche Bestimmungen

Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung

Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Gefährdungs- und Risikobeurteilung

Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Betriebliche Organisation

Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben

Notfallmaßnahmen

Gefahrstoffe

Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmittel

Arbeitsverfahren

Elektrizität und Strahlung

Arbeitsplatzgestaltung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nutzen

Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU): Sie sind als Kontraktor tätig und möchten eine Schulung zum Thema SGU-Standard absolvieren? Unsere Weiterbildung bereitet Sie optimal auf die Prüfung nach Dokument 017 des SCC-Regelwerks vor.

Sie erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Sie erfahren die Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nach dem Seminar sind Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vorbereitet.

In der deutschen und europäischen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen, zum Beispiel in Raffinerien, chemischen Werken oder Ähnlichem.

Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber ein - und damit auch auf deren Qualitätsstandards.

Zielgruppe

Führungskräfte der operativen Ebene, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Meister/Techniker oder Poliere aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung ablegen wollen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfteist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20;" Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 4 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie im Webshop dem Reiter ?Termine? entnehmen.

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung, ";"die

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Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen – Grundlagen - 327 - 15.09.2025

Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz § 12 und DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“, § 4; DGUV Regel 113-004


In vielen Bereichen gehört das Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (z. B. Instandsetzung-, Wartungs-/Reinigungsarbeiten) in denen Gefahren durch Stoffe, Zubereitungen oder Einrichtungen bestehen/ entstehen können, zum Alltag. Die Vergangenheit zeigte oft, dass das Betreten von bzw. das Arbeiten in Behältern und engen Räumen mit tödlichen Folgen für die Beschäftigten enden kann, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten wurden bzw. die Gefährdungsbeurteilung nicht alle Gefährdungspotentiale berücksichtigt hat. Wegen des sehr hohen Gefährdungspotenzials sind die Personen für ihre Tätigkeit im Bereich „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ gem. DGUV Regel 113-004 mindestens jährlich zu unterweisen.

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Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen - 121 - 15.09.2025

Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA


Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.

Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 25 Strahlenschutzgesetz mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.

Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.

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Brandschutzbeauftragter - 20 - 15.09.2025

Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)


Diese Veranstaltungen ist gemäß§ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.

Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.

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Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung – Mobiles Arbeiten & Desksharing - 15.09.2025

Seminar zur Einrichtung eines ergonomischen und gesunden Arbeitsplatzes


Die Teilnehmenden erfahren, was genau ein ergonomischer Büroarbeitsplatz ist und lernen, ihren Arbeitsplatz unabhängig von der Arbeitsform (Desksharing oder mobiles Arbeiten) optimal einzurichten.

Dabei werden Grundlagen wie die richtige Sitzhaltung, Problembereiche sowie praktische Anwendungsbeispiele vermittelt.

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