Veranstaltungskalender
Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A33/30201106/12092025-1 - 12.09.2025
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz
Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten
Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.
Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.
Zielgruppe
Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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WHG-Fortbildung: Sicherer Betrieb von Anlagen - EX/A52/40402001/12092025-1 - 12.09.2025
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern
Inhalt
Kurzwiederholung von Grundlagen aus WHG und AwSV
Betreiberpflichten in Abhängigkeit von der Gefährdungsstufe
(u.a. Anzeigepflicht, Anlagendokumentation, Kontrolle der Dichtheit und Funktionsfähigkeit)
Neuerungen bei AwSV sowie Stand der TRwS
Allgemeine Technische Anforderungen gemäß TRwS 779
Gefährdungsabschätzung für Rohrleitungen gemäß TRwS 780
Ausführung von Dichtflächen gemäß TRwS 786
Nutzen
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die an die Anlagen zu stellenden technischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Gemäß § 63 AwSV müssen betrieblich Verantwortliche für WHG-Fachbetriebe alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren.
Bei dem Seminar WHG Fortbildung - Sicherer Betrieb von Anlagen erhalten Sie von uns ein Update zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Im Fokus der Fortbildungsveranstaltung stehen die Wiederholung der Grundlagen sowie die Vermittlung von Neuerungen. Zusätzlich erfolgt eine Vertiefung von Kenntnissen zu den allgemeinen technischen Anforderungen, zur Vorgehensweise zum Verzicht auf Rückhaltung bei Rohrleitungen sowie zur Ausführung von Dichtflächen. Nach Ihrer Teilnahme wissen Sie, wie sich Betreiberpflichten sowie die sich daraus ergebenden Pflichten der betrieblich verantwortlichen Person des Fachbetriebes erfüllen lassen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG/AwSV, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.
Für Mitarbeiter von Heizungsfachbetrieben empfehlen wir die WHG-Fortbildung: Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen.
Für Mitarbeiter von Betrieben, die an Biogas- und/ oder JGS Anlagen tätig sind, bieten wir die WHG-Fortbildung: JGS- und Biogasanlagen an.
Voraussetzungen
Möglichst Grundwissen zur AwSV
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Sprinklerwärter - EX/A38/30152201/12092025-1 - 12.09.2025
Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen
Bauarten von Wasserlöschanlagen
Trinkwasserschutz
Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen
Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen
Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
Einführung in die Problematik der Fehlererkennung
Pflichten des Betreibers
Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit
Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.
Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.
Zielgruppe
Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen
Voraussetzungen
Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit - EX/A30/20351601/12092025-1 - 12.09.2025
Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Inhalt
Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Führen von Medizinproduktebüchern
- Führen des Bestandsverzeichnisses
- Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen
- Einweisung von Anwendern
- Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern
Anforderungen aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
- Meldung von Vorkommnissen
- Verhalten im Schadensfall
Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten
Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen)
Praktische Organisationshilfen und Anleitungen
Zukünftige Neuordnung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wie die neue europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) und Neuerungen in der MPBetreibV und der MPSV
Nutzen
Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. Das Seminar richtet sich auch an Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind - denn unsere Referenten informieren Sie detailliert über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die weiteren relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Sie erhalten das notwendige Hintergrundwissen, um Ihre Aufgabe verantwortungsvoll ausführen zu können. Jede Einrichtung im Gesundheitswesen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Er dient als zentrale Kontaktperson zu Herstellern und Behörden und koordiniert interne Prozesse und Maßnahmen im Fall von Zwischenfällen mit Medizinprodukten oder Rückrufaktionen.
Wichtige Hilfestellungen für die tägliche Praxis im Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erleichtern Ihnen Ihren Berufsalltag. Dazu erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation - darunter das Führen von Medizinproduktebüchern, Bestandsverzeichnissen und das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.
Erfahrene Referenten bringen Ihnen die Anforderungen an die Qualifikation von Prüfern und Prüfeinrichtungen für die Durchführung von Reparaturen, sicherheitstechnischen Kontrollen und messtechnischen Kontrollen näher. Weiterhin werden Ihnen die Aufgaben bei der Anwendung, wie die Funktionsprüfung vor der Anwendung, erläutert und beschrieben.
Zielgruppe
- Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
- Mitarbeiter, die für die Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich sind,
- weitere interessierte Personen
aus Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen
Voraussetzungen
Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Birgit Jager
+49 30 20177435
akd-b@tuev-nord.de
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Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen - 8 - 12.09.2025
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dies also durch sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben, wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, obere Wasserbehörden als Mittelbehörden z. B. bei den Regierungspräsidien und oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen dabei im anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz (fast) ausnahmslos die geltenden „Vollregelungen“ der Konkurrenzgesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung; Oberflächengewässerverordnung) um. Diese wird verstärkt durch europäische Richtlinien und europaweit einheitliche Vorgaben beeinflusst – wie z. B. aus der Wasserrahmenrichtlinie (‚WRRL‘), mittlerweile aber auch aus der sog. Industrieemissionsrichtlinie (‚IED‘) oder den zugehörigen Referenzdokumenten (‚BREFs‘) zu best-verfügbaren Techniken bestimmter Branchen bzw. dort vorhandener Anlagen.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Umweltämter mit ihrer Abteilung “Abwasserüberwachung”, Abwasserverbände, Entsorgungseigenbetriebe) vollzogen werden.
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Betriebsanweisungen - 241 - 12.09.2025
Eintägiger Praxisworkshop zum richtigen Erstellen und Verstehen von Betriebsanweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen
Eintägiger Praxisworkshop zum richtigen Erstellen und Verstehen von Betriebsanweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen
Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte
Um Mitarbeiter nachhaltig vor den Gefahren der im Betrieb und der Produktion eingesetzten Gefahrstoffe zu schützen, müssen die im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes aufgeführten Informationen fachkundig interpretiert, richtig beurteilt und in einer Betriebsanweisung für die betroffenen Mitarbeiter verständlich aufbereitet werden. Nur wenn die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes oder einer Zubereitung hinreichend bekannt sind, ist der angemessene Umgang mit dem Stoff am Arbeitsplatz gewährleistet.
Ziel des Workshops ist es, dem Teilnehmer das Handwerkszeug für das Erstellen von Betriebsanweisungen aus den Inhalten und Informationen des Sicherheitsdatenblattes zu vermitteln.
Neben der Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben und den wesentlichen Inhalten der Sicherheitsdatenblätter (SDB) der Hersteller, steht das Erstellen von Betriebsanweisungen im Mittelpunkt des Workshops. Anhand von praktischen Beispielen und Übungen werden der Zweck, die Inhalte und der Aufbau von Betriebsanweisungen erklärt, die Übernahme von Informationen aus dem SDB erläutert und Hinweise für verständliche Formulierungen vermittelt.
Bringen Sie Ihre Beispiele aus der Praxis mit.
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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 12.09.2025
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.
Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.
Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.
Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.
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Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 46 - 15.09.2025
IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag)
IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag)
IHK-Prüfung im Schulungsraum
Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgut-beauftragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.
Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.
Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.
Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgaben geschult werden. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Teilnahme an der IHK-Prüfung nachzuweisen. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.
Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.
Schulungsunterlagen
In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags enthalten! Sie erhalten das aktuelle ADR 2023, das Buch "GB-Schulung" und einen mehrere Wochen gültigen, persönlichen Online-Zugang für den Gesamt-Fragenkatalog der IHK-Gefahrgutbeauftragtenprüfung inkl. Musterlösungen (ecomed-Verlag).
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StrlSchV - Erwerb der Fachkunde - 73 - 15.09.2025
Strahlenschutzkurse gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV im Bereich Forschung und Technik, modular aufgebauter, staatlich anerkannter Lehrgang in Rüsselsheim (Hessen)
Strahlenschutzkurse gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV im Bereich Forschung und Technik, modular aufgebauter, staatlich anerkannter Lehrgang in Rüsselsheim (Hessen)
Die vorliegende Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für Tätigkeiten gemäß StrSchV und Fachkunde-Richtlinie Technik vom 18.06.2004 nach StrlSchV (Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5).
Die Teilnehmer werden praxisnah und in kompakter Form mit notwendigen gesetzlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen des Strahlenschutzes vertraut gemacht.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung ist eine Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 70 StrlSchV.
Die von der Schulung abgedeckten Kurse im Strahlenschutz sind von der zuständigen Behörde, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, zum Nachweis der Fachkunde anerkannt. Die erworbenen Zertifikate sind bundesweit gültig!
Die Schulung deckt mehrere Kurse ab
Die einzelnen Kurse haben einen Umfang von zwei bis sechs Tagen und bauen zum Teil aufeinander auf.
Wir empfehlen im Sinne einer fundierten und umfassenden Ausbildung die Teilnahme an einer vollen Schulungswoche von fünf oder sechs Tagen Dauer. So werden Fachkundegruppen erreicht, die auch höheren Anforderungsprofilen gerecht werden und erneute Grundschulungen zur Erweiterung der Fachkunde auf höhere Fachkundegruppen vermieden.
Wir beraten Sie gern zu den für Sie notwendigen und sinnvollen Kursen bzw. Modulen und informieren Sie über die detaillierten Kursinhalte sowie die von der Schulung abgedeckten Fachkundegruppen.
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Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen - 121 - 15.09.2025
Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA
Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA
Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine <strong>behördliche Genehmigung</strong> zur Durchführung.
Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 25 Strahlenschutzgesetz mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.
Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A35/40301206/15092025-1 - 15.09.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV
Inhalt
Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle
Nutzen
Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A35/30251401/15092025-1 - 15.09.2025
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
980 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
186.2 EUR
Bruttopreis
1166.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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