Veranstaltungskalender

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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A53/60151206/18062025-1 - 18.06.2025


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk

Regalprüfung
- Bauteile

Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle

Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten

Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen

Nutzen

Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.

Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen

Voraussetzungen

Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Annika Wrede
0531 2362356-15
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 - EX/A30/30152406/18062025-1 - 18.06.2025

Fortbildung


Inhalt

Wer darf Brandmeldesysteme planen, montieren und instandhalten?
Vorgehensweise und Voraussetzungen bei der Zertifizierung nach der Norm DIN 14675
Bestimmungen und Richtlinien
Allgemeiner Brandschutz
Brandmeldezentralen, Brandmelder
Leitungen
Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken
Feuerlöschanlagen durch BMA steuern
Überspannungsschutz
Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA
Dokumentation

Nutzen

Als hauptverantwortliche Fachkraft für Brandmeldeanlagen müssen Sie gemäß DIN 14675 Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten.
Mit unserer Fortbildungsveranstaltung vermitteln wir Ihnen das aktuele Wissen zur Technik für Brandmeldeanlagen und Sie erhalten zusätzlich mit der Teilnahmebescheinigung einen Nachweis für das Audit nach DIN 14675 (Tabelle L4).

In unserer Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833-2. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen - und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen, vermittelt.

Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.

Zielgruppe

Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von Gebäuden, Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen,Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, Fachbetriebe Akustik, Beschallungs-, Konferenz- und Medientechnik, alle Interessierten, die Beschallungsanlagen planen, errichten und instandhalten. Zukünftige Fachkräfte und verantwortliche Personen nach DIN 14675

Voraussetzungen

Sie verfügen über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Bei einer angestrebten Zertifizierung Ihres Unternehmens nach DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) ist Ihre erfolgreiche Prüfungsteilnahme Voraussetzung. Sofern Sie über eine Ausbildung mit elektrotechnischem Bezug verfügen, können Sie sich zu einer Prüfung anmelden und sich nach bestehen ?Verantwortliche Personen gemäß DIN 14675 Brandmeldeanlagen? nennen. Unser Seminar beinhaltet alle relevanten Themen zum bestehen der Prüfung.

Mit dieser Veranstaltung sind Sie in der Lage eine Prüfung nach DIN 14675 bei einer Zertifizierten Prüfungsstelle abzulegen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

180.5 EUR

Bruttopreis

1130.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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HACCP-Schulung (IFS-lizenziert) - EX/A33/20301111/18062025-1 - 18.06.2025

Lebensmittelsicherheit und Hygiene aus Sicht des IFS


Inhalt

Was steckt hinter dem IFS-Standard?
- IFS im Vergleich zu anderen Lebensmittelsicherheitsstandards
- Die Bedeutung von HACCP im Rahmen des IFS
- HACCP-Anforderungen, die nach IFS erfüllt werden müssen

HACCP - 12 Schritte mit Grundsätzen - inklusive Fallstudien und fachlicher Diskussion
- Zusammenstellung des HACCP-Teams
- Produktbeschreibung und Festlegung des Verwendungszwecks
- Identifizierung des Verwendungszwecks
- Erstellen von Fließdiagrammen
- Vor-Ort-Überprüfung des Fließdiagramms
- Grundsatz 1: Auflisten aller potenziellen Gefahren
- Grundsatz 2: Festlegen der CCPs
- Grundsatz 3: Bestimmen von Grenzwerten für jeden CCP
- Grundsatz 4: Einrichten eines Überwachungssystems für jeden CCP
- Grundsatz 5: Festlegen von Korrekturmaßnahmen
- Grundsatz 6: Einführen von Verifizierungsmaßnahmen
- Grundsatz 7: Dokumentation und Aufzeichnungen

Nutzen

Unsere HACCP-Schulung vermittelt Ihnen Grundlagen, Grundsätze und Methoden des Hazard Analysis and Critical Control Points aus Sicht des IFS Food. Nahegebracht werden Ihnen umfangreiche Kenntnisse der HACCP-Analyse auf Basis des Codex Alimentarius zur Steuerung der Hygiene und Produktsicherheit in Ihrem Betrieb. Unsere Referenten sind erfahrene Auditoren und liefern Ihnen wertvolle Tipps für Ihren Arbeitsalltag - praxisnah, strukturiert, orientiert an aktuellen Vorgehensweisen in der Lebensmittelherstellung.

Durch unsere Referenten erwerben Sie das Wissen, Methoden zur Ermittlung von Risiken im Produktionsprozess einzusetzen. Sie können Schwachpunkte analysieren und Verbesserungen dokumentieren. Zudem werden Sie der entscheidenden Rolle gerecht, die HACCP im IFS spielt - für die Sicherheit innerhalb Ihrer Lebensmittel-Lieferketten und für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Innovative Lehrmaterialien erleichtern es Ihnen, neu erworbene Kenntnisse in Ihren beruflichen Alltag zu integrieren. Außerdem profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen, die unsere Referenten in der eigenen beruflichen Praxis gesammelt haben. Unsere HACCP-Schulung bietet Ihnen zusätzlich ausreichend Freiraum, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

HACCP-Grundsätze sind Pflicht: Ein HACCP-Konzept wird vom Lebens- und Futtermittelrecht gefordert - oftmals als Bestandteil im Rahmen von Zertifizierungsverfahren, insbesondere bei IFS Food und BRC GS (British Retail Consortium Global Standard) Food. Das IFS-Audit dient Einzelhändlern als Maßstab für die Entscheidung, ob ein Hersteller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, sichere und spezifikationskonforme Produkte zu liefern. Unser HACCP-Seminar vermittelt Ihnen die Anforderungen an die Lebensmittelwirtschaft - von den rechtlichen Grundlagen bis zum passenden Hygienepaket. HACCP nach IFS schafft Vertrauen in Ihre Produkte und hilft Ihnen, sie sicher und spezifikationskonform zu vermarkten.

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Qualitätsmanagement und/oder in der Qualitätssicherung sowie an Verantwortliche in der Produktion oder weitere Mitglieder eines HACCP-Teams.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16; Um die Anforderungen zum HACCP wirksam im Unternehmen zu implementieren, werden zu den Schritten/Prinzipien Fallstudien und Präsentation der Ergebnisse sowie Diskussion durchgeführt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

1140 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

216.6 EUR

Bruttopreis

1356.6 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de

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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/50201106/18062025-1 - 18.06.2025

Gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmern und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Umsetzung in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens gefordert. Sicherheitsbeauftragte erfüllen eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

460 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

87.4 EUR

Bruttopreis

547.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung - EX/A38/30251306/18062025-1 - 18.06.2025

Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1


Inhalt

Gesetzliche Neuerungen

Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Auslegung und Kommentar der Regelungen

Technische Neuerungen (DIN-Normen etc.)

Sicherheitsbelehrung

Diskussion praktischer Problemfälle

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie kommen damit Ihrer Verantwortung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach und halten Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand. Erfahrene Referenten informieren Sie umfassend über gesetzliche Neuerungen und den aktuellen Stand von Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte. Auch Neuerungen in Normen werden angesprochen. Der Austausch über Problemfälle aus der Praxis rundet das Seminar ab.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aller Branchen

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Zeit

09:00 - 18:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Asbest - 233 - 18.06.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest! Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Abfallseminar für Einsteiger - 3 - 18.06.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.

Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.

Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.

Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 18.06.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 18.06.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung – Mobiles Arbeiten & Desksharing - 616 - 18.06.2025

Seminar zur Einrichtung eines ergonomischen und gesunden Arbeitsplatzes


Die Teilnehmenden erfahren, was genau ein ergonomischer Büroarbeitsplatz ist und lernen, ihren Arbeitsplatz unabhängig von der Arbeitsform (Desksharing oder mobiles Arbeiten) optimal einzurichten.

Dabei werden Grundlagen wie die richtige Sitzhaltung, Problembereiche sowie praktische Anwendungsbeispiele vermittelt.

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KI im Brandschutz - 597 - 18.06.2025

Eintägiger Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz


Ab dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von "Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.

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Löschwasserrückhaltung und -entsorgung - 55 - 18.06.2025

Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz


Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:

  •  Wurde “alles” aufgefangen?
  •  Wo ist “es” hingelaufen?
  •  Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?

Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.

Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.

Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).

Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:

  • Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
  • Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist

Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt:

Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

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