Veranstaltungskalender

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Schulung: Grundlagen der Wasserstoffspeicherung - EX/A52/40453101/05052025-1 - 05.05.2025

Wasserstoffspeicherung im Kontext der fortschreitenden Wasserstoffwirtschaft und gewandelter Energieinfrastrukturen


Inhalt

- Rahmenbedingungen und Speichereinsatz in der laufenden Systemtransformation

- Nachfrageentwicklung und Bedarfsstand Speicherkapazität

- Einordnung und Optionen in der Speichertechnologie

- Speicherung in gasförmiger, flüssiger und fester Form

- Detailblick Speichervarianten

- Einsatz von Speichern in dezentralen Netzen

- Einbindung von Speichern in lokale Energiesysteme

- Wirtschaftlichkeit von Speicherlösungen

Nutzen

Unsere Schulung zu den Grundlagen der Wasserstoffspeicherung vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse zur H2-Speicherung. Sie erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen, technische Grundlagen und politische Rahmenbedingungen, die die Speicherung von Wasserstoff betreffen. Durch die Teilnahme an unserer Schulung sind Sie anschließend in der Lage, fundierte Entscheidungen über die Implementierung und Optimierung von Wasserstoffspeichersystemen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation zu treffen. Sie lernen die verschiedenen Speichertypen kennen und verstehen deren Einsatzmöglichkeiten, Grenzen und zu beachtende Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus hilft Ihnen diese Fortbildung zur Wasserstoffspeicherung, die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Wasserstoffwirtschaft zu bewerten und Strategien zur Dekarbonisierung und nachhaltigen Energieversorgung zu entwickeln und die Veränderungen in Technologie und Markt im Blick zu behalten.
Nutzen Sie diese Weiterbildung, um sich auf die steigenden Anforderungen der Energiewirtschaft vorzubereiten und Ihre Position als Fach- oder Führungskraft in der Wasserstoffbranche zu stärken. Sie profitieren von praxisnahen Lehrinhalten, hochkarätigen Referentinnen und Referenten und dem Austausch mit anderen Expertinnen und Experten sowie Anwenderinnen und Anwendern im Bereich Wasserstoff.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte von Unternehmen, die mit Wasserstoff in Berührung kommen oder kommen wollen, wie zum Beispiel Hersteller, Entwickler, Betreiber oder Servicetechniker von Wasserstoffanlagen, -systemen oder -fahrzeugen
Fach- und Führungskräfte im Bereich von Energiemanagement und Energiebeschaffung in Unternehmen, die den Energieträger Wasserstoff als Teil der betrieblichen Energieversorgung berücksichtigen möchten
Fach- und Führungskräfte von Behörden, Verbänden oder Organisationen, die sich mit Wasserstoff beschäftigen oder beschäftigen wollen, wie zum Beispiel Regulierer, Förderer, Berater oder Multiplikatoren

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Als Ergänzung zu diesem Seminar für Grundlagen der Wasserstoffspeicherung empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Seminar Grundlagen der Wasserstoffinfrastruktur

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"

Nettopreis

620 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

117.8 EUR

Bruttopreis

737.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Das Gefahrstoffverzeichnis - 509 - 06.05.2025

Dreistündiges Online-Live-Seminar zu den wesentlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses als Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung der im Betrieb eingesetzten Gefahrstoffe


Die GefStoffV (§6) fordert das Führen einer Gefahrstoffverzeichnisses. Außer dem originären Hintergrund der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV (TRGS 400ff) dient es auch als Basis für weiterführende, konkretisierende Gefährdungsbeurteilungen, z.B. nach TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen“, der „innerbetrieblichen Kennzeichnung“ (TRGS 201 - Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und nicht zuletzt dem wichtigen Thema Substitution (TRGS 600).

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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie A - Raumlufttechnische Anlagen - 328 - 06.05.2025

Zweitägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Planung, Herstellung, Errichtung und Wartung sowie den Betrieb von RLT-Anlagen


Die VDI-Richtlinie 6022 legt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte nach dem Stand der Technik verbindlich fest. Ebenso sind hier Qualifikation und Schulung der an der Planung, der Konstruktion, der Herstellung, der Errichtung und der am Betrieb (inkl. Instandhaltung) beteiligten Personen beschrieben. Diese Tätigkeiten und vor allem die wiederkehrenden Inspektionen der RLT-Anlagen oder deren Komponenten erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie A.

Ziel der Schulung ist es, hygienische Mängel von vornherein zu vermeiden, sie bei bestehenden Anlagen zu erkennen und geeignete Maßnahmen gegen die Vermehrung von Mikroorganismen zu treffen.

Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und Blatt 4.

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Hygieneschulung nach VDI 6022 Kategorie B - Raumlufttechnische Anlagen -302 - 06.05.2025

Eintägiger Lehrgang zu den Anforderungen an die Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen


Die Einhaltung und die Kontrolle der Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen setzen eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung des Personals voraus. Wartung und Instandhaltung von Komponenten der Anlagen erfordern eine Schulung nach VDI 6022 Kategorie B.

Hygienische Mängel sollen erkannt und die Vermehrung von Mikroorganismen in den Anlagen vermieden werden. Dabei muss auch auf die geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen geachtet werden.

Jeder Teilnehmer erhält eine aktuelle Ausgabe der VDI 6022, Blatt 1 und 4.

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KI im Umwelt- und Energiemanagement - 619 - 06.05.2025

Eintägiger Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz von Techniken und Anwendungen künstlicher Intelligenz im Bereich EHS- und Energiemanagement


Ab dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.

Die Entwicklung von KI-Technologien hat das Potenzial, unsere Lebens- und Arbeitsweise erheblich zu verändern, indem sie Effizienz steigert, neue Möglichkeiten schafft und innovative Lösungen für komplexe Herausforderungen bietet.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz ermöglicht die komplexen Aufgaben der Verantwortlichen im Bereich EHS- und Energiemanagement schneller und präziser zu erledigen.

KI-Systeme sind in der Lage, große Datenmengen in kurzer Zeit zu analysieren und Muster zu erkennen, die für Menschen schwer zu identifizieren wären. Dies ermöglicht fundierte Entscheidungen und strategische Planungen.

Durch Automatisierung und Optimierung von Prozessen können Unternehmen Kosten sparen, indem sie den Bedarf an manueller Arbeit reduzieren und Ressourcen effizienter nutzen.

Durch die Bereitstellung von präzisen Analysen und Vorhersagen unterstützt KI Führungskräfte, Beauftragte und Manager dabei Verbesserungspotentiale aufzudecken, Risiken zu erkennen,  geeignete Entscheidungen zu treffen und das Managementsystem weiterzuentwickeln.

Im Lehrgang erwerben Sie die Fähigkeit KI-Werkzeuge erfolgreich einzusetzen und innovative Lösungen selbst zu entwickeln.

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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 06.05.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen 

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!


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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 06.05.2025

Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen,

wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie/-verordnung

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie/-verordnung.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.


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WEBINAR: Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Maschinenrichtlinie - 2473-WEB - 06.05.2025

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator,CE-Manager, 

Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Die wichtigste Aufgabe des CE-Koordinators / CE-Beauftragten liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Erzeugnisse, die in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Während sich einige Unternehmen beharrlich weigern die Richtlinien umzusetzen, treiben andere einen überhöhten Aufwand. Leider werden die gesetzlichen Anforderungen aber dennoch häufig nicht erfüllt, was sich aber erst im Schadensfall herausstellt. Das größte Unternehmensrisiko lauert in diesem Fall übrigens nicht durch das Strafrecht sondern zum Beispiel durch

  • Verzögerungen bei Inbetriebnahmen und Abnahmen
  • Reklamationen von Kunden
  • Nachbesserungen oder Rückrufen
  • den Verlust der Versicherungsdeckung

Ziel unserer Ausbildung zum CE-Koordinator bzw. CE-Beauftragten ist es, die Teilnehmer so rasch als möglich dazu zu befähigen, dass sie alle in die Produktentstehungsprozesse involvierten Abteilungen so koordinieren, dass die gesetzlichen Anforderungen mit möglichst wenig Aufwand erledigt werden. Mit einigen Methoden lassen sich durch Standardisierungen von Lösungen und Prozessen die Engineering- und Dokumentationskosten sogar senken und die Engineeringqualität steigern.


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Betriebsbeauftragter für Abfall - Fortbildung - EX/A52/40301206/06052025-1 - 06.05.2025

Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV


Inhalt

Übersicht zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zu einschlägigen, relevanten Rechtsvorschriften
Neue relevante Rechtsvorschriften und zu erwartende Rechtsänderungen
Haftungsrechtliche Betrachtungen
Erfahrungsaustausch für Abfallbeauftragte
Gefährlichkeit von Abfällen und Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren
Transport und Lagerung
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten in Verbindung mit dem Erfahrungsaustausch für Betriebsbeauftragte für Abfall
Lernzielkontrolle

Nutzen

Mit diesem Seminar erwerben Sie einen Fortbildungsnachweis gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit dem 01.06.2017 anzuwenden ist. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die neuesten Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis sowie Neuerungen wie die am 18. April 2017 veröffentlichte Gewerbeabfallverordnung und Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dabei unterstützen Sie unsere Experten, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Entsorgungspraxis umzusetzen und rechtliche Risiken durch die Anwendung umweltrelevanter Vorschriften zu minimieren.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig alle 2 Jahre weiterbilden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Fortbildung nach dem Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall;
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz


Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Abschluss

Behördlich anerkannte Bescheinigung;"

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Laserschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A38/30401806/06052025-1 - 06.05.2025

Aktualisierung der Kenntnisse für technische Anwendungen


Inhalt

Erweiterung der Kenntnisse mit Bezug auf den aktuellen Stand der Technik
- Arbeitsschutzgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (hinsichtlich CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung, insbesondere bei ?Eigenbau?)
- aktuelle Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
- Gefahrstoff- und Umweltschutzrecht (hinsichtlich möglicher Sekundär-Risiken durch die Anwendungsprozesse und Entsorgung von Nebenprodukten)

Hinweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen nach
- Arbeitsstättenregeln
- TRBS 1203
- TROS Laserstrahlung, Anhang 1
- DIN EN 60825-1:2015-07

Erfahrungsaustausch und Diskussion

Nutzen

Fortbildung für Laserschutzbeauftragte: Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für technische Anwendungen und kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung nach. Sie halten Ihr für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben notwendiges Fachwissen aktuell und auf dem neuesten Stand: Durch die Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sind alle zum Laserschutzbeauftragten bestellten Personen zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Hiermit wird sichergestellt, dass der Laserschutzbeauftragte sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand hält.

Diese Regelung betrifft nicht nur neu bestellte Laserschutzbeauftragte, sondern auch Personen, die schon in der Vergangenheit mit dieser Aufgabe betreut waren und diese auch zukünftig weiterhin ausüben werden.

Weiterhin sind in der OStrV die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten definiert. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Durchführung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen muss der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser gewährleisten.

Zielgruppe

Laserschutzbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen

Voraussetzungen

Bereits erfolgte Teilnahme an einem Grundlehrgang für Laserschutzbeauftragte

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Energierecht aktuell - EX/A34/40201601/06052025-1 - 06.05.2025

Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, KWKG, EEG und GEG


Inhalt

Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas - was ist zu beachten?

Energie- und Stromsteuer ab 2024
- Veränderungen des Regelungsrahmens in den letzten Jahren
- Spitzenausgleich für 2024 und Neuregelungen ab 2024
- Digitalisierung der Zollverwaltung (?erste Schritte?)
- Energiesteuer und nat. Emissionshandel (BEHG)

EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)
- Regelungen der letzten EEG-Novellen
- Voraussetzungen der Umlage-Verringerung nach EnFG
- Messung und Schätzen - was gilt wann?

KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Veränderte Ausschreibungspflicht und Übergangsregelung

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage
- EXKURS: Redispatch 2.0 - Was ist zu beachten?!

GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Novelle 2024 - was gilt für Heizungen in Neubau und Bestand?
- EXKURS: Wärmeplanungsgesetz und Ladeinfrastruktur

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung und Vermarktung
- Neue Regelungen für Rechenzentren

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden

Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Energiemanagement und Umsetzungspläne in Unternehmen
- Abwärmenutzung und Vermarktung
- Neue Regelungen für Rechenzentren

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Entwicklungen aufgrund der Anforderungen im EnEfG
- Umfang der Energieauditpflicht
- Die BAFA-Leitfäden

Deutschland und Europa
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Welche Regelungen sind in der ?Pipeline? und was bedeutet dies für die Unternehmen?

Nutzen

Seminar Energierecht aktuell: In unserer speziellen Weiterbildung erfahren Sie die wichtigen Neuerungen in den für viele Unternehmen wesentlichen Bereichen des Energierechts. Gleichzeitig dient der Kurs als Fortbildung in den wesentlichen Bereichen des Energiesteuerrechts.

Sie erfahren in diesem Seminar, wie die Umsetzung EU-beihilferechtlicher Vorgaben den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen beeinflusst und welche Anforderungen an Transparenz und eine Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen für Ihr Unternehmen daraus entstehen. Weiterhin erhalten Sie in diesem breit gefächerten Kurs Einblicke in Ausnahmeregelungen für Unternehmen bei Umlagen und Reduzierungsmöglichkeiten (insb. EnFG) und verschaffen sich einen Überblick über die Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Energieeffizienz- und Gebäudeenergiegesetz (EnEfG, GEG) sowie im Hinblick auf den Rechtsrahmen dezentraler Erzeugung (insb. KWKG).
Im Rahmen dieser Energierecht-Weiterbildung stellen wir Ihnen die umfänglich zu nutzenden Portale für unterschiedlichste Meldevorgänge vor und geben Ihnen den Raum, diese mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Referentinnen und Referenten zu diskutieren.
Zum Abschluss der Fortbildung Energierecht diskutieren unsere Trainerinnen und Trainer mit Ihnen über die Entwicklungen in Europa und Deutschland anhand der bereits bekannten und zum Teil auch umgesetzten Maßnahmen der Vorgaben auf EU-Ebene (z. B. Fit For55). So s

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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - EX/A35/30251601/06052025-1 - 06.05.2025

Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10


Inhalt

Grundlagen der Elektrotechnik / Grundgesetze des elektrischen Stromkreises

Gesetzliche Grundlagen

Messung elektrischer Größen / einfache Rechenbeispiele

Gefahren des elektrischen Stroms

Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag

Netzformen

Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person

Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen

Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100

Arbeitsschutz

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erhalten Sie die theoretischen elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In dieser EuP Schulung lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können.

Erfahren Sie außerdem, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen: Unfälle an und mit elektrischen Betriebsmitteln und -anlagen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten vertraut zu machen. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Nach dem Seminar ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;"

Unser Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich ist eine praktische Einweisung in die konkreten Aufgaben im Betrieb notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Form einer individuellen Inhouse-Maßnahme.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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