Veranstaltungskalender

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Ausbildung: Compliance Officer (TÜV) - EX/A30/10603101/06072026-1 - 06.07.2026

Die Erfüllung operativer Compliance-Aufgaben nach ISO 37301 professionell managen


Inhalt

Einleitung
- Drei Seiten der Organisation
- Grundbestandteile von Managementsystemen
- Compliance-Management: Struktureller Aufbau

Compliance-Management - 6 Fragen und 6 Antworten
- Was bedeutet Compliance, allgemein und in Organisationen?
- Müssen Organisationen ein Compliance-Management haben?
- Welche Grund- und Vorlagen gibt es für Compliance-Management?
- Wer ist für Compliance verantwortlich und zuständig?
- Welcher Zusammenhang besteht zu anderen Managementfeldern?
- Wirkt Compliance-Management haftungsbefreiend?

Compliance Officer - Anforderungen, Aufgaben, Stellung, Haftung
- Compliance-Funktion: Benennungspflicht und Bezeichnung
- Anforderungen an Compliance-Auditoren als Spiegel
- Anforderungen an die Fach- und Sachkunde
- Aufgaben nach ISO 37301
- Weitere Aufgaben und Abgrenzungen
- Stellung der Compliance-Funktion nach ISO 37301
- Analogie zu gesetzlichen Beauftragten
- Grundlagen der Bestellung
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Haftungsaspekte

ISO 37301 - Anforderungen an ein Compliance-Management
- Aufbau und Ziele der Norm
- Ansatz für die Einrichtung des Compliance-Managements
- Kontext der Organisation
- strategische Ausrichtung
- Gestaltung des Compliance-Managements
- Leistungsbewertung und fortlaufende Verbesserung

Nutzen

Mit der Ausbildung Compliance Officer (TÜV) vermitteln wir Ihnen alles, was Sie benötigen, um Aufgaben in den Tätigkeits- und Compliance-Risiko-Feldern zielgerichtet zu erkennen. Sie werden im Anschluss an dieser Compliance-Officer-Ausbildung die sich aus diesen Feldern resultierenden Pflichten, Aufgaben, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten ableiten können. Sie gewinnen vertiefende Kenntnisse zur Compliance-Integration im Betrieb und das rechtskonforme Delegieren von Pflichten, Kompetenzen und Ressourcen.

Erlangen Sie weitreichende Kompetenzen und minimieren nach erfolgreichem Abschluss das Compliance-Risiko in Ihrer Organisation
Sie erfahren, wie Sie die Umsetzung der international anerkannten und angewandten Compliance-Managementsystem-Norm ISO 37301 effizient und professionell in Ihrem Unternehmen sicherstellen.

Die Erfüllung der organisationsbezogenen Pflichten ist Teil des Legalitätsprinzips und somit nicht verhandelbar. Dennoch ist die Compliance Integration gut organisierbar.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Relevanz für die praktische Betriebsorganisation besser einschätzen und auch die Wechselbeziehungen zu anderen ISO-Managementsystemen frühzeitig erkennen - und bei Bedarf gegensteuern.

Für bereichsübergreifende Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind speziell dafür ausgebildete Personen unerlässlich. Für Organisationen, die ein Managementsystem nach ISO 37301 aufbauen, implementieren und ggf. auch zertifizieren lassen wollen, ist die Benennung eines Compliance Officers sogar verbindlich vorgeschrieben.

Mit dem erworbenen Wissen unsere Compliance-Officer-Ausbildung sind Sie in der Lage, den Aufbau einer Compliance Organisation sowie deren Weiterentwicklung bis hin zur Zertifizierung des Compliance-Managementsystems Ihres Unternehmens zielführend und effizient zu unterstützen.

Die Ausbildung zum zertifizierten Compliance Officer erfolgt überwiegend in moderierten Gruppenarbeiten. Gemeinsam und auch einzeln erarbeiten Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer erste Arbeits- und Praxishilfen für die direkte Umsetzung in Ihrem beruflichen Alltag.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 

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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 248 - 06.07.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 248 - 06.07.2026

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Asbestsanierung - 248 - 06.07.2026

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519 plus Zusatztag: Gerätefachkunde


Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz)
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen 
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen 
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.

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Faserstäube - Fachkunde nach TRGS 521 - 248 - 06.07.2026

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).


Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff.

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von div>

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

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Nachweisführung - 248 - 06.07.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.

Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis.

Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.

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WEBINAR: Designing safe machines - risk assessment in practice - 2470-WEB-E - 07.07.2026

In just one day, technical designers and technical planners learn how risk assessments should be integrated as efficiently as possible into the development processes of machines or systems.


The machinery directive requires according to annex I:

"The manufacturer of machinery ...must ensure that a risk assessment is carried out ... The machinery must then be designed and constructed taking into account the results of the risk assessment."

This legal requirement for the integration of safety in the design processes is one of the most important success factors for the development of sufficiently safe machines or plants!

In this one-day seminar, you will learn how to implement these requirements in the daily design processes as efficiently and pragmatically as possible.

Without legal details - pure practical relevance!

This seminar shapes the first day of our two-day practical seminar "Efficient CE marking and risk assessment of machines and plants". On the second day, you will gain valuable background knowledge and learn how to efficiently implement the other points of the conformity assessment procedure according to the Machinery Directive (beyond the risk assessment).

Seminar program

Introduction and Overview

  • The important role of the designers in the CE processes.
  • Introductory example: Why seemingly good solutions do not always meet the legal requirements.
  • Legally required risk assessment: WHO has to do WHAT and WHEN?
  • Cooperation between different departments: mechanical engineering, control engineering, technical documentation, etc.
  • Safety arises (mostly) in a team: important interfaces to sub-suppliers and customers.
  • What does "integration of safety" mean?
  • Which standards support safe design? Do these have to be applied?
  • Caution when delegating design work or risk assessments to third parties!
  • Attention! The design must be based on the law, not (only) on customer requirements!

Systematic risk assessment according to EN ISO 12100

  • Risk assessment according to EN ISO 12100 - How the legal requirements are met as efficiently as possible!
  • What has to be considered in "reasonably foreseeable misuse" - and what not.
  • Figure 1 from EN ISO 12100 as a perfect guide through risk assessment and risk reduction.
  • Relationships between EN ISO 12100 and the control engineering standards EN ISO 13849-1 and EN ISO 13849-2.

Technical and design requirements 

  • Which technical requirements are required by law.
  • Strategies for the "inherently safe design".
  • Why non-separating protective devices (e.g. light curtains) are not always suitable for achieving the required risk reduction.
  • Calculation example for electro-sensitive protective devices (ESPEs).
  • What you should pay attention to when selecting protective devices (separating or non-separating).
  • When protective devices have to be interlocked - when guard lockings are required.

With the help of several exercises and examples, you will learn the practical approach to pragmatically identifying relevant hazards in the design process, assessing the associated risks and selecting and documenting suitable (and economically justifiable) solutions for risk reduction.

You will find out why design engineers tend to exaggerate safety-related solutions and sometimes result in high costs for their company or customers. Less is often more - but only according to the legally permitted concept!

Specially suitable for

  • Designers and planners
  • Technical managers and design managers
  • Project leaders and project managers
  • Career starters in design departments


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WEBINAR: Efficient CE marking and risk assessment of machines and plants - 2472-WEB-E - 07.07.2026

In just two days you will learn how to meet the requirements of the Machinery Directive and Machinery Regulation as efficiently as possible and what you need to do and document in the context of risk assessments.


We have been providing knowledge with seminars on the CE marking of machines since 1994.

The aim of this seminar is to give you and your employees a quick overview of, the requirements that directives, regulations and standards place on designers, 

how standards can be used as valuable sources of knowledge and how you can meet the legal requirements as quickly, efficiently and unbureaucratically as possible.

Key success factors: Safe design + efficient CE processes

This legal requirement for the integration of safety in the design processes is one of the most important success factors for the development of sufficiently safe machines or plants!

Therefore, we focus the first day of this seminar to the practical implementation of the legal requirements in the daily design processes - without legal details! Pure practical relevance!

On the second day, you will learn everything you need to know to carry out the legally required conformity assessment procedure efficiently and pragmatically.

Seminar: CE Marking according to Machinery Directive

Seminar program

Day 1: Designing safe machinery - Risk assessment in practice

Introduction and Overview

  • Introductory example: Why seemingly good solutions do not always meet the legal requirements.
  • Legally required risk assessment: WHO has to do WHAT and WHEN?
  • Cooperation between different departments: mechanical engineering, control engineering, technical documentation, etc.
  • Safety arises (mostly) in a team: important interfaces to sub-suppliers and customers.
  • What does "integration of safety" mean?
  • Which standards support safe design? Do these have to be applied?
  • Caution when delegating design work or risk assessments to third parties!
  • Attention! The design must be based on the law, not (only) on customer requirements!

Systematic risk assessment according to EN ISO 12100

Risk assessment according to EN ISO 12100 - How the legal requirements are met as efficiently as possible!

What has to be considered in "reasonably foreseeable misuse" - and what not.

Figure 1 from EN ISO 12100 as a perfect guide through risk assessment and risk reduction.

Relationships between EN ISO 12100 and 

  • control systems (EN ISO 13849-1)
  • cyber-security
  • artificial intelligence

Technical and design requirements

  • Which technical requirements are required by law.
  • Strategies for the "inherently safe design".
  • Why non-separating protective devices (e.g. light curtains) are not always suitable for achieving the required risk reduction.
  • Calculation example for electro-sensitive protective devices (ESPEs).
  • What you should pay attention to when selecting protective devices (separating or non-separating).
  • When protective devices have to be interlocked - when guard lockings are required.

With the help of several exercises and examples, you will learn the practical approach to pragmatically identifying relevant hazards in the design process, assessing the associated risks and selecting and documenting suitable (and economically justifiable) solutions for risk reduction.

You will find out why design engineers tend to exaggerate safety-related solutions and sometimes result in high costs for their company or customers. Less is often more - but only according to the legally permitted concept!

Day 2: Efficient CE marking according to the Machinery Directive and Machinery Regulation

Response to basic questions

  • The two most important points for the efficient implementation of the requirements of the Machinery Directive and Machinery Regulation.
  • What are the risks in the event of non-compliance with the Machinery Directive and Machinery Regulation?
  • What causes high "CE costs" and how can these be reduced?
  • Who signs the declaration of conformity? What are the requirements?
  • Does it make sense to install someone "responsible" for the CE marking, e.g. a CE coordinator or CE manager?
  • Why these people usually cannot take responsibility for all design details and why the designers remain responsible.
  • In which cases the use of external service providers can be worthwhile, for which they can take responsibility and for what not.

Step by step to the CE marking - legally secure and systematic

  • Efficient project start: Why it is important to define the "limits of the machine" as early as possible.
  • Classification of the product according to the Machinery Directive and Machinery Regulation: machine, partly complete machine, interchangeable equipment, etc.
  • When do several independent machines become "assemblies of machinery"?
  • Which directives must be observed in addition to the Machinery Directive and Machinery Regulation?
  • Harmonized standards: What does "presumption of conformity" mean?
  • Short repetition: Risk assessments (details are explained on the first day of the seminar).
  • Arrange technical file: Content, language requirements, significance in the event of complaints from authorities and courts.
  • Why it is important to also observe the formal requirements (language, form, etc.) of the instructions manual and assembly instructions.

Cooperation between various specialist departments or sub-suppliers

  • Inspection obligations when purchasing machines and components
  • What sales brochures have to do with product liability.
  • Can buyers trust CE?  
  • Modification of machines: In which cases are you dealing with an “important change / substantial modification” and what does that imply?
  • What interfaces exist between the departments or companies involved in a project (especially in industrial plant construction)?

Discussions, exercises and examples enliven the course of the seminar.


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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A81/60201101/07072026-1 - 07.07.2026


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.


Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei Ladungssicherung



Ladungssicherung auf Kleintransportern



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Ladungssicherung - Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a - EX/A81/60201101/07072026-2 - 07.07.2026


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
- Handelsgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften
- DIN-Normen und VDI-Richtlinien

Physikalische Grundlagen
- Auswirkungen der Kräfte
- Massekräfte, Fliehkräfte, Reibkraft, Schwerpunkt, Standfestigkeit

Anforderungen an das Transportfahrzeug
- Lastverteilung
- Fahrzeugaufbau (Stirnwand, Seitenwände)
- Zurrpunkte

Arten der Ladungssicherung
- Form- und kraftschlüssige Ladungssicherung
- Kombinationsmöglichkeiten

Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
- Standfestigkeit
- Niederzurren
- Direktzurren, z. B. Diagonalzurren

Zurrmittel für die Ladungssicherung
- Zurrgurte und Zurrketten
- Ablegereife von Zurrmitteln

Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Sperrbalken, Keile, Antirutschmatten, Staupolster, Füllelemente usw.

Praktische Übungen (VR-Training)
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen

Theoretische Prüfung

Nutzen

In unserer Sachkundeschulung nach Richtlinie VDI 2700a werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können: Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigen-Gutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken, müssen sich daher über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren. Wirken Sie in dieser Transportkette mit, so erhalten Sie in unserem Seminar die nötigen Kenntnisse zur VDI 2700a.

Innovative Unterrichtsmaterialien und mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit den anderen Teilnehmenden zu vernetzen und über berufliche Erfahrungen auszutauschen. Das Seminar schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.


Zielgruppe

Verantwortliche Personen für Transportsicherung, z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

20;

Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei Ladungssicherung



Ladungssicherung auf Kleintransportern



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A35/30251401/07072026-1 - 07.07.2026

Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4


Inhalt

Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)

Gefahren des elektrischen Stromes

Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.

Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.

Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: Beleuchtungsplanung von Arbeitsstätten in Innenräumen - EX/A35/30356201/07072026-1 - 07.07.2026

Lichtplanung professionell umsetzen: normgerechte Beleuchtung von Arbeitsstätten nach ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1 mit DIALux evo


Inhalt

Einfache Raumkonstruktion

Einfluss der Reflexionsgrade von Raumoberflächen

Auswahl und Platzierung von Leuchten für Arbeitsstätten

Definition der Nutzungsprofile gemäß DIN EN 12464-1

Richtiger Einsatz von normativen Berechnungsflächen

Berechnung und Ergebnisübersicht

Bild-Import als Plangrundlage

DWG-Import

Planung mehrerer Räume

Planen mit Hilfslinien und Hilfsrastern

Normative Nachweise (gemäß ASR A 3.4 + DIN EN 12464-1)

Berechnungsoptionen für noch effizienteres Arbeiten

Wichtige Inhalte der Dokumentation

Ausgabekonfigurationen für normative Nachweise

Nutzen

Das Seminar Beleuchtungsplanung von Arbeitsstätten in Innenräumen nach ASR A 3.4 und DIN EN 12464-1 mit DIALux evo vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse für die professionelle Lichtplanung von Arbeitsstätten. Im Mittelpunkt steht der Umgang mit der kostenlosen Lichtberechnungssoftware DIALux evo. Sie lernen die Grundlagen der Technischen Regel ASR A 3.4 und der DIN EN 12464-1 kennen und erfahren, wie Sie die Anforderungen dieser Normen in der Praxis erfüllen. Mit DIALux evo planen und realisieren Sie Beleuchtungsprojekte von der Konzeption über den normativen Nachweis bis hin zur Visualisierung.

Durch praxisnahe Übungen von und mit Expertinnen und Experten der Firma DIAL GmbH erlangen Sie die Fähigkeit, auch ohne Vorkenntnisse normgerechte und effiziente Beleuchtungslösungen für Arbeitsstätten zu erstellen. Während des Seminars nutzen Sie die Software aktiv und können Ihr Wissen sofort in die Praxis umsetzen.

Lernen Sie, wie Sie mit DIALux evo Beleuchtung optimieren, berechnen und visualisieren und die lichttechnischen Anforderungen an Arbeitsstätten erfolgreich umsetzen.

Zielgruppe

Betreiber von Beleuchtungsanlagen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Elektroplaner, Elektroinstallateure, Elektroingenieure, Lichtplaner, Vertriebsmitarbeiter und alle, die Beleuchtung von Arbeitsstätten planen oder beurteilen

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Durchgeführt wird das Seminar in Kooperation mit der zertifizierten KNX-Schulungsstätte DIAL in Lüdenscheid, die für höchste Standards in der Weiterbildung bekannt ist.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1559 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

296.21 EUR

Bruttopreis

1855.21 EUR

Ansprechpartner

Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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