Veranstaltungskalender
Umweltmanagement für Einsteiger - 248 - 04.05.2026
Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS
Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.
Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.
Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.
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Umweltmanagementfachkraft - 248 - 04.05.2026
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.
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SAP Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten/Veranstaltungsleiter (ZUP) - 248 - 04.05.2026
Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität.
Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
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Asbestsanierung - 248 - 04.05.2026
Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519 plus Zusatztag: Gerätefachkunde
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.
Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.
Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an
- bei Industrie-Demontagen
- als Spritzasbest (Spritzputz)
- als Asbestmassen für Kabelabschottungen
- als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen
- als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
- als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)
Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.
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Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe - 248 - 04.05.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Abfällen wenig bis nichts getan.
Immer wieder ist zu verzeichnen, dass bei Baumaßnahmen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt etc.) völlig „überraschend“ anfallen, die chemischen und abfalltechnischen Eigenschaften für die Baufirma absolut „unbekannt“ sind, der Zeitplan für die Entsorgung ständigen Änderungen unterliegt und dann große Not besteht, diesen „Dreck“ schnellstens und billig zu entsorgen.
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz gelten neben der „Jedermannpflicht“, nach der jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, für die Grundstückseigentümer die Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen und die Vorsorgepflicht gegen das Entstehen neuer, schädlicher Bodenveränderungen.
Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung findet seine Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier wird formuliert, dass Abfälle (nach § 3 Abs. 1 ....alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss”) im Zuge einer Baumaßnahme durch eine kluge und vorausschauende Planung vermieden werden sollen.
Im Vorfeld einer Baumaßnahme werden i.d.R. abfalltechnische Deklarationen im Rahmen von Baugrunduntersuchungen bzw. Abriss- und Rückbaukonzepte durchgeführt.
Für die Ermittlung des Schadstoffpotenzials der Abfälle und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen daher zwingend erforderlich.
Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen aufgrund der fehlenden historischen Erkundung durchgeführt, die weder dem Bauherren noch der Baufirma eine rechtskonforme Einordnung des Abfalls erlauben. Spekulationen, kriminelle Energien und Umweltstraftatbestände sind die Folge.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über die Themen Boden, Bauschutt, Altlasten und Rückbau zu vermitteln sowie Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen aufzuzeigen. Die Fakten dienen auch zur Auffrischung der aktuellen Gesetzlichkeiten und zum Nachdenken über neue Ansätze zur besseren Planung und Umsetzung sowie zur strategischen Markteffizienz.
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Faserstäube - Fachkunde nach TRGS 521 - 248 - 04.05.2026
Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF).
Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff.
Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.
Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von div>
Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).
Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.
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Funktionale Sicherheit bei Maschinen - DIN EN 61508 und DIN EN 62061 - EX/A35/30451101/05052026-1 - 05.05.2026
Inhalt
Rechtliche Stellung und Geltungsbereich der DIN EN 62061 und DIN EN 61508
Zusammenhang zwischen Maschinenrichtlinie und DIN EN 62061
Auswirkungen der Forderungen auf Hersteller und Betreiber von Maschinen
Aufbau, Inhalte und Anforderungen der DIN EN 61508 und DIN EN 62061
Vergleich der DIN EN 62061 und ihrer Begriffe mit der DIN EN ISO 13849
Zuhilfenahme der DIN EN ISO 13849 bei Verwendung hydraulischer oder pneumatischer Komponenten
Erläuterung der Begriffe der DIN EN 61508 und DIN EN 62061 wie SIL, HFT, PFHD, SFF, MTTF, CCF
Hardwarekonzeption als Hardwarefehlertoleranzen anhand von Schaltungsbeispielen
Beherrschen von systematischen und zufälligen Fehlern
Wo finden sich Bauteilkennwerte und welche dürfen verwendet werden?
Validierung
Verwenden der Ergebnisse der Normanwendung in nachfolgenden Prozessen wie z. B. der Technischen Dokumentation gemäß Maschinenrichtlinie
Nutzen
Seminar zur Funktionalen Sicherheit von Maschinen: Unsere Referenten vermitteln Ihnen die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der Normen DIN EN 61508 und DIN EN 62061 im Hinblick auf die Sicherheit von Maschinen. Eine zentrale Rolle nehmen dabei Vorgaben der Maschinenrichtlinie und die damit verbundenen Aufgaben für die beteiligten Personen und Institutionen ein. Das Seminar bereitet Sie auf sicherheitstechnische Aufgaben und Fragen zu Sicherheitsfunktionen nach Maschinenrichtlinie in folgenden Prozessen vor: Konstruktions- und Entwicklungsphasen, Projektbesprechungen, Kunden- und Lieferantengespräche und Unfälle.
Die DIN EN 62061 spezifiziert das Erstellen von Sicherheitsfunktionen eines sicherheitsbezogenen elektrischen, elektronischen und programmierbaren elektronischen Steuerungssystems (SRECS). Die Anwendungsnorm ist eine mit der Maschinenrichtlinie harmonisierte B-Norm und gehört zu der Normenfamilie um die DIN EN 61508. Mit der DIN EN 62061 auf Grundlage der DIN EN 61508 kann die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit einer Sicherheitsfunktion ermittelt und dokumentiert werden.
Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Dokumentationsbevollmächtigte und verantwortliche Mitarbeiter auf Hersteller- und Betreiberseite aus Bereichen wie z. B.:
- Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen oder
pneumatischen Komponenten
- Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation
- Maschinenabnahme, Qualitätsmanagement und Wareneingangskontrolle
- Test, Verifikation und Validierung
- Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung
- Arbeits- und Betriebssicherheit
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
970 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
184.3 EUR
Bruttopreis
1154.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/05052026-1 - 05.05.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006
Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers
Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM
Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes
Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung
Buß- und Verwarngeldkatalog
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
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Seminar: Abwasserbehandlungsanlagen planen, einbauen und prüfen - EX/A52/40351401/05052026-1 - 05.05.2026
Grundlagen und Pflichten bei Abwasserbehandlungsanlagen
Inhalt
Übersicht über Abwasserbehandlungsanlagen
WHG/AwSV/TRWS, Abwasserverordnung, Abwassersatzungen, Bodenschutzgesetz, DIN-EN-Normen
Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Kreislaufanlagen (maschinelle Fahrzeugreinigung)
Fettabscheideranlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Stärkeabscheider > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Emulsionsspaltanlagen > Verfahren - Anwendungsbereiche
RiStWag-Anlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Kleinkläranlagen > Anwendungsbereiche - Rechtsgrundlagen
Regenrückhaltebecken
Löschwasserrückhaltung
Arbeitssicherheit > Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen, DGUV Regeln usw.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
Betriebstagebücher
Nutzen
Ob kommunal oder industriell - die Anforderungen an Abwasserbehandlungsanlagen und den Betrieb moderner Kläranlagen sind hoch.
In unserem praxisnahen Seminar erfahren Sie, welche Aufgaben und Pflichten auf Sie zukommen, wenn Sie Abwasserbehandlungsanlagen planen, einbauen, warten oder prüfen. Sie erhalten fundiertes Wissen, das Ihnen mehr Rechtssicherheit bietet, sowie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen in der Abwasserreinigung.
Unser Seminar bietet Ihnen tiefgehende Einblick in die relevanten Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln und Normen (DIN/EN), die die Grundlage für eine rechtskonforme und sichere Planung von Abwasseranlagen. Sie erfahren, welche Pflichten sich daraus für Betreiber und Wartungsunternehmen ergeben und wie Sie diese effektiv erfüllen. Besonderes Augenmerk legen unsere Referentinnen und Referenten auf die Arbeitssicherheit bei Arbeiten an Abwasseranlagen, einschließlich Kontrollen, Wartungen, Instandsetzungen und Prüfungen.
Sie verstehen, wie Abwasserbehandlungsanlagen wie Kläranlagen funktionieren und welche rechtlichen Zusammenhänge dabei eine Rolle spielen. Wir erläutern Ihnen praxisnah, welche Anlagen installiert werden sollten und was Sie bei der Planung und Kontrolle unbedingt beachten müssen.
Entdecken Sie neue Tätigkeitsfelder für Ihr Unternehmen und verschaffen Sie sich durch diese Schulung einen klaren Wettbewerbsvorteil im Bereich Abwasserreinigung.
Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene Fachkräfte als auch an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in Unternehmen und Behörden, die einen umfassenden Überblick über Abwasserbehandlungsanlagen gewinnen möchten. Es bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen und Ihre Rechtssicherheit im Umgang mit komplexen Abwasseranlagen zu erhöhen.
Zielgruppe
Tiefbauunternehmer, Behördenmitarbeiter:innen, Planer:innen, Wartungsunternehmen, Betreiber:innen die unterschiedliche Anlagen, wie oben beschrieben, betreiben. Insbesondere auch neue Mitarbeiter:innen, um sich einen Überblick zu verschaffen
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1050 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
199.5 EUR
Bruttopreis
1249.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: Datenschutz und DSGVO - Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - EX/A52/10151601/05052026-1 - 05.05.2026
Die Anforderungen nach der DSGVO
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Dokumentations-/Nachweispflicht zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht
- Verarbeitungsübersichten (Inhalte, Ausnahmen)
Europäische KI-Gesetzgebung: AI-Act
- Aktuelles, Tipps und Prüfschemas zu KI
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Prozess und Durchführung
- Gefährdungsanalyse
- Risikobewertung
Verantwortlichkeiten
- Der Verantwortliche
- Rolle des Datenschutzbeauftragten
- Der Auftragsverarbeiter
Sanktionen - Folgen fehlender Verzeichnisse und DSFA
Konsultation der Aufsichtsbehörde und deren Aufgabe
Hilfsmittel, Checklisten und Tools
Nutzen
Viele Unternehmen und Organisationen sind sich nach wie vor unsicher, in welchen Situationen sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen müssen und wie sie diese praxisfreundlich dokumentieren sollten. Ebenso ist in vielen Betrieben unklar, welche Personen für diese Aufgaben verantwortlich sind und welche Informationen in den Verarbeitungsverzeichnissen enthalten sein müssen.
Im Seminar Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung zeigen wir Ihnen, wie Sie die entsprechenden Dokumentationen als Teil Ihrer Rechenschaftspflicht nach Art. 5. Abs. 2 DSGVO, die die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert, in Ihrem Unternehmen erfolgreich nachkommen. Wir vermitteln Ihnen praxisnah, wie Sie Datenschutzrisiken erkennen, bewerten und minimieren.
In diesem Seminar geben wir Ihnen sämtliche rechtliche Grundlagen des Datenschutzes zum Thema Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) an die Hand. Auf konkrete Herausforderungen sowie die Europäische KI-Gesetzgebung (AI-Act) gehen wir ein und zeigen Ihnen Praxisbeispiele.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen zudem die erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Rechenschaftspflicht und verdeutlichen Ihnen, wie Sie Verarbeitungsverzeichnisse erfolgreich und vor allem sicher gestalten.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Vereinen sowie Geschäftsführungen und deren interne Verantwortliche in Unternehmen und Betrieben aller Branchen sowie Vereinen, die sich im Sinne der DSGVO weiterbilden möchten.
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus den Bereichen des Datenschutzrechts, der Datenschutzorganisation sowie der modernen Informationstechnik und Datensicherheit, die z. B. im Seminar Datenschutzbeauftragter (TÜV®)" erworben werden können.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
12
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CSR-Webinar: Nachhaltigkeitsberichterstattung - EX/A52/10602201/05052026-1 - 05.05.2026
Nachhaltigkeitsberichte erstellen und für die Unternehmenskommunikation nutzen
Inhalt
Was ist Nachhaltigkeit?
- Begriffsbestimmung (z. B. Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Triple Bottom Line, ESG, Nachhaltigkeitsbericht, nichtfinanzielle Berichterstattung)
Warum sollte ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden?
- Gesetzliche Verpflichtungen
- Überblick über verschiedene relevante nationale und supranationale Initiativen und Gesetze im Nachhaltigkeitsbereich (z. B. Agenda 2030, CSR-RUG, CSRD, ESRS, Sanktionen bei Nichterstellung, Taxonomie-Verordnung, LkSG, Omnibus-Initiative, VSME usw.)
- Erläuterung der unternehmerischen Vorteile der Erstellung unabhängig von Gesetzeszwang
Step-by-Step: die wichtigsten Schritte zu einer erfolgreichen und glaubwürdigen Berichterstattung
- Definition der Vision und Strategie
- Rahmenbedingungen für den Bericht festlegen (z. B. Projektmanagement der CSR-Berichterstattung, Auswahl des zu verwendenden Standards: Vorstellung ESRS und des VSME)
- Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
- Datensammlung und -beschaffung
- Ziel- und Maßnahmenplan
- Erstellung des Berichts und Veröffentlichung des Berichts
- Nach dem Bericht ist vor dem Bericht!
Der Bericht ist fertig - was nun?
- interne und externe Kommunikation
Kurzüberblick: wichtige Teile der Berichterstattung (z. B. CCF-Erstellung, Transparenz der Lieferketten)
Nutzen
In unserem eintägigen CSR-Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Social Responsibility) für Ihr Unternehmen.
Im komplexen Geflecht nationaler und internationaler Regelwerke - darunter auch aktuelle Initiativen wie die viel diskutierte Omnibus-Initiative - ist es für Unternehmen unerlässlich, sich frühzeitig mit den Themen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement auseinanderzusetzen. Obwohl die Omnibus-Initiative aktuell für Unsicherheit sorgt, bleibt klar: Nachhaltigkeit ist kein kurzfristiger Trend, sondern ein strategisch wichtiger Erfolgsfaktor. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht - etwa auf Basis des VSME-Standards - dabei helfen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen zu stärken und sich zukunftssicher aufzustellen.
In unserer CSR-Weiterbildung lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Sie erfahren, wie Sie die für Ihr Unternehmen wesentlichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Themen systematisch erfassen und glaubwürdig darstellen. Ergänzende Inhalte wie die Berechnung eines Corporate Carbon Footprints oder die Transparenz entlang der Lieferkette machen den Bericht nicht nur relevanter, sondern auch anschlussfähig an regulatorische Entwicklungen.
Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie die Ergebnisse Ihres CSR-Berichts wirkungsvoll nach innen und außen kommunizieren.
Eine umfassende CSR-Berichterstattung dient Ihrem Unternehmen unter anderem zur:
- Erhebung eines Status quo für Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch und sozial),
- Auseinandersetzung mit Prozessen, um Raum für Neuerungen und Innovation zu gewinnen,
- Verbesserung Ihres Unternehmensimages,
- Stärkung des Vertrauens in Ihre Produkte und Dienstleistungen,
- Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Stakeholdern für ein neues unternehmerisches Selbstverständnis bis hin zur Identifikation mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen,
- transparenten internen und externen Kommunikation,
- Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades,
- Darstellung Ihres regionalen Engagements.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das
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Turbinenwärter - Dampfturbinen - EX/A81/30108121/05052026-1 - 05.05.2026
Inhalt
Richtlinien und Verordnung (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtline, DGUV Vorschriften (bisherige BG-Vorschriften), DIN VDE-/VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, TRBS1203 sowie ATEX-Richtlinien)
Aufbau und Wirkungsweise von Turbinen
- Dampfturbinen (u. a. Läufer, Turbinenschaufeln, Medienversorgung)
Steuer- und Regeleinrichtungen
Beeinflussung des Leistungsverhaltens
Übergabepunkte/angrenzende Aggregate und Bauteile
- Mitwirkende Steuer- und Regeleinrichtungen anderer Anlagen
- Beeinflussungsfaktoren
- Sicherheitsrelevante Vorgaben
- Sicherheitstechnik
Gefahrenquellen
- Vorbeugende Kontrollen
- Schäden (Ursachen, Vermeidung)
Gefahren und Gefährdungen im Betrieb und bei Stillstand
- Medienbeaufschlagung
- Elektrik
- Explosionsschutz
Notmaßnahmen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erfahren Sie die nötigen Sachkenntnisse, um als beauftragter Beschäftigter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 8 BetrSichV) für Turbinenanlagen und angrenzende Aggregate tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie als Turbinenwärter den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage überwachen. Sie lernen, Gefahrenpotenziale rechtzeitig zu erkennen und bei Störungen regulierend einzugreifen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche.
Zielgruppe
Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Personen, die Instandhaltungsarbeiten an Turbinenanlagen durchführen bzw. überwachen sollen
Voraussetzungen
Eine mindestens einjährige Tätigkeit als Kesselwärter oder eine zweijährige Berufserfahrung in Industriekraftwerken
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
11
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Zeugnis der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
1860 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
353.4 EUR
Bruttopreis
2213.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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