Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Gefahrstoffbeauftragter - EX/A35/50301101/15092026-1 - 15.09.2026

Schulung zum Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement


Inhalt

EU-Chemikalienrecht
- GHS/CLP: Umstellung der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- REACH: Stoffregistrierungen, Expositionsszenarien, SVHC-Stoffe
- Umsetzung in deutschen Unternehmen

Aufbau des Chemikalienrechts in Deutschland
- Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung, Chemikaliensanktionsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln (TRGS)

Grundzüge der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffeigenschaften und -wirkungen
- Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten
- Sicherheitsmaßnahmen und Expositionskontrolle
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement
- Praktische Ersatzstoffsuche
- Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung)
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Entsorgung von Gefahrstoffen
- Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen
- Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen: Unser dreitägiges Seminar befähigt Verantwortliche, die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform im Unternehmen umzusetzen. In dieser Gefahrstoffbeauftragten-Schulung erlernen Sie die wichtigsten Grundlagen, um als Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter tätig zu werden - einschließlich der Vorschriften für das Inverkehrbringen, den Umgang sowie das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen unter Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie relevanter TRGS.

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, sind verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die damit verbundenen Gefährdungen durch eine fachkundige Person (Gefahrstoffbeauftragte bzw. Gefahrstoffbeauftragter) zu erfassen und zu beurteilen. Gefahrstoffbeauftragte müssen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften kennen und Schutzmaßnahmen koordinieren - auch in Abgrenzung zu angrenzenden Rollen wie den Gefahrgutbeauftragten.

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen fundiertes und praxisnahes Wissen zum Thema Gefahrstoffe. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten weisen Sie in unserer Schulung systematisch auf die Vorschriften angrenzender Rechtsbereiche des Umweltrechts hin. So wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen.

In den letzten Jahren wurde das Gefahrstoffmanagement durch verschiedene Neuerungen mit Herausforderungen konfrontiert. Dazu gehören die Gefahrstoffverordnung aus dem Jahr 2024, die Aktualisierung technischer Regeln und Anpassungen des EU-Chemikalienrechts (z. B: REACH und CLP).

Praktische Tipps und realitätsnahe Fallstudien begleiten Sie während dieser dreitägigen Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten. Vertiefen Sie das Gelernte durch unsere interaktive Trainingseinheit in einer virtuellen Realität, die es Ihnen in einem realitätsnahen Szenario ermöglicht, Ihre Fähigkeiten im Gefahrstoffmanagement effektiv anzuwenden. Unsere interaktive Trainingseinheit für Gefahrstoffbeauftragte finden Sie zusammen mit Ihren digitalen Schulungsunterlagen im Kundenportal.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - die Durchführung ist 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1490

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Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108201/15092026-1 - 15.09.2026


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung Dokumentation

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Gabelstapler und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Gabelstapler sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Gabelstaplern gemäß DGUV-G 308-001 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Flurförderzeugen,
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Gabelstaplerfahrer

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1586 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

301.34 EUR

Bruttopreis

1887.34 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108101/15092026-1 - 15.09.2026


Inhalt

Einschlägige Vorschriften

Grundsätze in der theoretischen Ausbildung

Grundsätze in der praktischen Ausbildung

Methodik und Didaktik im Seminar

Prüfungen und deren Bewertungskriterien

Haftung Verantwortung

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz

Nutzen

Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.

Zielgruppe

Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.

Voraussetzungen

Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:

- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

10

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1586 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

301.34 EUR

Bruttopreis

1887.34 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Datenschutzauditor (TÜV) - EX/A52/10151121/15092026-1 - 15.09.2026

Überprüfung der Einhaltung von DSGVO und BDSG-neu


Inhalt

Das Audit:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Audits
- Aufgaben und persönliche Haftung des Auditors
- Zielsetzung von Audits
- Unterscheidung in interne Audits
- Aktuell: Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter (siehe auch Auditplan)

Vorbereitung des Datenschutzaudits
- Orientierungsgespräch
- Audit des Auftragsverarbeiters
- Ansprechpartner identifizieren
- Auditpläne und Mustervorlagen vorbereiten

Durchführung von Audits
- Gesprächsunterteilung in:
- Einführung, Hauptteil, Abschlussgespräch und Prognose
- Dokumentation der Feststellungen

Psychologische Gesprächsführung
- Bewältigung von Problemsituationen im Audit
- Fragetechnik und Trichtermethodik

Das Datenschutzmanagementsystem:
Grundlagen
- Sinn und Zweck des Datenschutzmanagementsystems
- Elemente eines Datenschutzmanagementsystems

Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
- Arbeits- und Hilfsmittel
- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse
- Prozessmodelle

Dokumentation im Datenschutzmanagementsystem
- Datenschutzkonzept
- Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

Nachbereitung des Audits
- Auswertung der Feststellungen des Audits
- Maßnahme-Empfehlungen
- Erstellung des Auditberichts

Nutzung der Auditpläne:
Auditplan
- Besprechung der Auditpläne

- Selbstständige Entwicklung eines eigenen Auditplanes in zehn Kapiteln: Allgemeine Grundanforderungen und Dokumente, IT-Systeme, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Transportkontrolle, Trennungsgebot, Arbeitnehmerdatenschutz

- Aktuelles Special 1: Microsoft 365 in Auditberichten

- Aktuelles Special 2: Überblick über die Anforderungen der Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter:
- Anwendungsbereich der Verhaltensregeln
- Vertragliche Anforderungen
- Subunternehmer und deren Kontrolle
- Betroffenenrechte
- Sicherheitsvorfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Mitarbeiter
- Eigenkontrollen

- Prüfung der technischen Ausstattung
- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Prüfung der technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen

Praxisübungen in Kleingruppen
- Durchführung Audit Personalabteilung
- Durchführung Audit Marketing
- Durchführung Audit IT

Hilfs-/Arbeitsmittel für den Datenschutzauditor
- Taschenbuch Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
- Vorprogrammierte Google Suche zur gezielten Durchsicht aller relevanten Seiten der Aufsichtsbehörden

Nutzen

Weiterbildung zum Datenschutzauditor: Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Wirtschaftsleben angekommen. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten in einem nie da gewesenen Kraftakt an der Umsetzung der neuen strengen Regelungen.

Hinzu kommen nunmehr genehmigte Verhaltensregeln, die von den Landesdatenschutzaufsichten zu immer mehr Branchen veröffentlicht werden, allem voran Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter.

Wer benötigt einen Datenschutzauditor? Bei der stetigen Überprüfung, ob die Regeln der DSGVO eingehalten werden, ist es alternativlos, sich fortwährend weiterzuqualifizieren, um das sich stetig ändernde Rechtsgebiet zu meistern. Der Datenschutzauditor erhält praktische Arbeitserfahrung sowie aktuelle schematische Prüfpläne. Die Qualifikation eignet sich ganz besonders, um den Aufbau eines datenschutzrechtlichen Grundbestandes zu begleiten. Externe Datenschutzbeauftragte können wiederum ihre Expertise erweitern und die Fachkenntnisse für den Weiterverkauf von Datenschutzaudit-Dienstleistungen erwerben.

Oftmals besitzt der betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte durc"

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Seminar: Rechtliche Grundlagen und Pflichten für Zeitarbeitsunternehmen - EX/A52/10401621/15092026-1 - 15.09.2026

Als Verleiher Zulassung und Betrieb rechtssicher organisieren


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Zweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung von anderen Vertragsverhältnissen
- Bedeutung der Erlaubnispflicht und Konsequenzen bei Verstoß gegen das AÜG
- Prüfpraxis der Bundesagentur für Arbeit
- Umgang mit Beanstandungen durch die Bundesagentur für Arbeit

Pflichten des Verleihers nach dem AÜG
- Equal-Treatment-Grundsatz (Equal Pay / Gleichbehandlung)
- Überlassungshöchstdauer (z. B. gesetzliche Höchstdauer von 18 Monate)
- Drehtür (rechtliche Auswirkungen)
- Zugang zu Sozialeinrichtungen beim Entleiher
- Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlohnregelungen
- Wechsel von BAP und iGZ zum GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister): Tarifvertragswerk
- Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen der Zeitarbeitnehmer
- Krankheit und Entgeltfortzahlung
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Vergütung auch in Zeiten ohne Überlassung (Garantielohn)
- Branchenzuschlagstarifverträge und Entgeltabrechnung (am Beispiel der Metall- und Elektroindustrie)

Vertragsgestaltung
- Gestaltung von Arbeits- und Überlassungsverträgen
- Rechte und Pflichten gegenüber den Leiharbeitnehmern
- Haftungsfragen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer
- Text- und Schriftform

Nutzen

Warum AÜG für Verleiher?

Zeitarbeitsunternehmen benötigen für die Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese wird zunächst befristet erteilt und regelmäßig geprüft. Da viele Regelungen des AÜG komplex und in der Praxis oft unklar sind, kommt es bei diesen Prüfungen häufig zu Beanstandungen. Wer hier nicht optimal vorbereitet ist, riskiert Auflagen oder sogar den Entzug der Erlaubnis.


Ihr konkreter Nutzen: mehr Sicherheit im Tagesgeschäft - weniger Risiko bei Prüfungen

In unserem Webinar erhalten Sie das Wissen, welches Sie als Verleiher wirklich brauchen: Sie stärken Ihre rechtliche Sicherheit, beugen typischen Fehlern vor und bereiten sich gezielt auf Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit vor. So gestalten Sie Ihre Arbeitnehmerüberlassung effizient, rechtssicher und zukunftsfähig.


Was Sie im Seminar lernen und anwenden können.

Sie verstehen die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und wissen, wie Sie Ihre Erlaubnis sicher beantragen und verlängern. Sie grenzen die Arbeitnehmerüberlassung sauber von anderen Vertragsarten ab und wenden zentrale Vorschriften wie Equal Treatment, Überlassungshöchstdauer oder Mindestlohn korrekt an. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Arbeits- und Überlassungsverträge rechtssicher gestalten und wie Sie sich auf Prüfverfahren optimal vorbereiten. Praxisnah, kompakt und auf Ihre Rolle als Verleiher zugeschnitten.

Zielgruppe

Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Gründerinnen und Gründer, Personalsachbearbeiterinnen und -bearbeiter, Personaldisponentinnen und -disponenten von Zeitarbeitsunternehmen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

0; Sie möchten Fremdpersonal in Zeitarbeit in Ihrem Unternehmen rechtssicher einsetzen? Dann besuchen Sie als entleihendes Unternehmen unser Seminar Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) 

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RoleFit Einstellungsscreening für sicherheitskritische Rollen - EX/A52/10653300/15092026-1 - 15.09.2026

Sicherheit beginnt bei der Personalauswahl


Inhalt

Die Kombination aus strukturierter Diagnostik und persönlichem explorativen Interview ermöglicht Ihnen eine ganzheitliche Einschätzung, weit über Lebenslauf und Fachkompetenzen hinaus.

Alle Ergebnisse werden verständlich und praxisnah aufbereitet, sodass Sie schnell zu klaren, nachvollziehbaren Entscheidungen kommen. Ob als Geschäftsführung, Führungskraft oder im Recruiting.

1. Klärung Ihrer Unternehmensanforderungen: Gemeinsam definieren wir die Erfolgsfaktoren der Zielposition und entwickeln ein präzises Sollprofil als Bewertungsmaßstab.
- Abstimmung der Zielanforderungen und Erfolgsfaktoren der Position
- Definition des Sollprofils als Grundlage für die diagnostische Bewertung
- Konzeption und Administration der diagnostischen Verfahren

2. Wissenschaftlich fundierte Diagnostik (ca. 40 Minuten): Ihre Kandidat:innen durchlaufen ein passgenau ausgewähltes Online-Testverfahren, um relevante Persönlichkeits-, Integritäts- und Verhaltensmerkmale zu erfassen. Flexible Online-Durchführung ohne feste Uhrzeit.
- Onlinegestützte Persönlichkeitsdiagnostik: ca. 15 Minuten
- Onlinegestützte Integritätsdiagnostik: ca. 25 Minuten

3. Vertiefendes Exploratives Interview (ca. 60 Minuten): Zwei erfahrene Diagnostiker:innen analysieren im strukturierten Interview Motivation, Werte und berufliches Verhalten und gleichen diese mit dem Sollprofil ab.
- Strukturierte Vertiefung der diagnostischen Ergebnisse sowie Analyse von Motivation, Werteorientierung und beruflichem Verhalten
- Abgleich zwischen Sollprofil und individuellem Profil der Fokusperson

4. Klare Ergebnisaufbereitung für Sie: Sie erhalten eine verdichtete Zusammenfassung der Ergebnisse mit:
- Bewertung der Passung zur Zielposition für sicherheitskritische Rollen
- Einschätzung von Potenzialen, Entwicklungsfelder und Handlungsempfehlungen und möglichen Risiken
- Konkreten Handlungsempfehlungen für Ihre Entscheidung

Nutzen

Mit RoleFIT treffen Sie Personalentscheidungen auf einer breiteren und objektiveren Basis, ohne zusätzlichen Aufwand für Ihr Tagesgeschäft.

Das Verfahren liefert Ihnen klare Einblicke in Persönlichkeitsmerkmale, Werteorientierung, Entscheidungsverhalten und Verantwortungsbewusstsein Ihrer Kandidat:innen. So erkennen Sie frühzeitig Potenziale, Entwicklungsfelder und mögliche Risiken, bevor sie im Arbeitsalltag wirksam werden.

Gerade bei sensiblen Positionen oder Funktionen mit erhöhten Anforderungen an Integrität und Sicherheit schafft RoleFIT zusätzliche Transparenz und Sicherheit im Auswahlprozess.

Das Verfahren unterstützt Unternehmen dabei, zusätzliche Erkenntnisse über fachliche Qualifikationen hinaus zu gewinnen. Besonders in KRITIS, Defense, Banken sowie weiteren regulierten Branchen können potenzielle Chancen und Risiken frühzeitig sichtbar gemacht werden. Die Ergebnisse werden in einer verständlichen Management Summary zusammengefasst und liefern eine fundierte Grundlage für Personalentscheidungen im Recruiting oder bei internen Besetzungen. Unser Einstellungsscreening unterstützt Unternehmen dabei, Potenziale gezielt sichtbar zu machen und Mitarbeitende passgenau einzusetzen und weiterzuentwickeln.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Bewerbende für sicherheitskritische Rollen sowie Mitarbeitende, die für Funktionen mit erhöhter Verantwortung, Compliance-, Risiko- oder Systemverantwortung vorgesehen sind.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme sind keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich. Offenheit für eine objektive Standortbestimmung sowie die Bereitschaft zur Reflexion des eigenen Verhaltens und Entscheidens werden empfohlen

Zeit

11:00 - 12:00

Max. Teilnehmerzahl

4; Die TÜV NORD Diagnostiker:innen begleiten die Teilnehmenden professionell und praxisnah durch den Reflexionsprozess. Auf Basis ihrer diagnostischen Expertise unterst

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22. Fachtagung Sicherheit in Tunnelanlagen - EX/A56/30157102/15092026-1 - 15.09.2026

Inklusive Besichtigung des Mönchwaldtunnels und weiterer Anlagen auf dem Gelände der FRAPORT AG


Inhalt

Das Programm folgt im Spätsommer 2026

Nutzen

Die Fachtagung Sicherheit in Tunnelanlagen" bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen, technischen und praktischen Entwicklungen im Bereich der Sicherheit in Tunnelanlagen. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Tunnelsicherheit der DMT GmbH & Co. KG, Dortmund, informieren wir Sie über relevante Neuerungen in Regelwerken, analysieren mit Ihnen Brandereignisse und leiten aus Fallstudien konkrete Maßnahmen ab.
Neben praxisnahen Vorträgen und Diskussionen zu Best Practices steht der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden und den Referierenden im Mittelpunkt. Eine Fachexkursion zum Mönchswaldtunnel und weiterer Anlagen auf dem Gelände der FRAPORT AG sowie eine Abendveranstaltung am ersten Veranstaltungstag ermöglichen Networking in entspannter Atmosphäre.
Die Fachtagung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, Tunnelmanagerinnen und -manager sowie Fachleute aus den Bereichen Brandschutz und Sicherheitstechnik, ist aber ebenso für Interessierte geeignet, die ihr Wissen über Tunnelsicherheit vertiefen möchten. Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat mit den behandelten Themengebieten.
Sicherheitsbeauftragte für Tunnelanlagen bzw. Tunnelmanagerinnen und -manager kommen mit dieser Fachtagung über Sicherheit in Tunnelanlagen Ihrer Fortbildungsverpflichtung nach. Die Teilnahmebescheinigung belegt, dass Sie Ihre Fachkunde auf dem neuesten Stand halten und mit den aktuellen Anforderungen und den sich ändernden Regelwerken vertraut sind.

Zielgruppe

Die Tagung richtet sich an Personen, die sich als Planer, Betreiber oder zuständige Behörde mit der Sicherheit und dem Brandschutz in Tunnelanlagen befassen sowie an Sicherheitsbeauftragte, Tunnelmanager und Einsatzdienste (u. a. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei). Die Tagung dient außerdem als Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte und Tunnelmanager für Tunnelanlagen. Nach Beendigung der Fachtagung erhalten die Teilnehmer ein Teilnahme-Zertifikat mit Angabe der behandelten Themengebiete.

Zeit

09:30 - 13:30

Max. Teilnehmerzahl

150

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A40/20401601/15092026-1 - 15.09.2026

Produktsicherheit und Produktintegrität


Inhalt

Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung

Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Unternehmens
- Aufgaben, Kenntnisse und Befugnisse des PSB
- Anforderung an rechtssichere Dokumente
- Korrektur-Maßnahmen mit dem 8D Prozess
- Übersicht von Methoden zur Problemlösung
- Risikobewertung von Produkten und Prozessen

Nutzen

In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit weltweit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.

In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.

Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.

Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie in den Reklamationsprozess (8D-Report).

Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produkt

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen - EX/A38/60102301/15092026-1 - 15.09.2026

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68


Inhalt

Gesetze und Verordnungen
- U. a. Betriebssicherheitsverordnung

Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- EG-Richtlinien und Normen

Arbeitsschutzvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
- U. a. DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)

Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen

Bauvorschriften für Flurförderzeuge

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person

Verantwortung und Haftung

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach § 37 DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27). Sie lernen die rechtlichen Grundlagen für die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen kennen. Erfahrene Referenten erläutern die Abläufe bei den Prüfungen der Geräte sowie die Auswertung von Mängeln. Weiterhin werden im Seminar typische Probleme bei den Durchführungen der Prüfungen und die erforderlichen Dokumentationen behandelt.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden praxisbezogen erläutert.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Flurförderzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Flurförderzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.


Zielgruppe

Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Die Teilnehmer sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein, damit sie im Arbeitsalltag nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein müssen.
Ein Fahrausweis ist keine Pflicht für die Teilnahme am Seminar.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - EX/A35/30151901/15092026-1 - 15.09.2026

Prüfung von Brandschutztüren und -toren sowie Rauchschutzabschlüssen


Inhalt

Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie Feststellanlagen

Rechtliche Grundlagen, MBO und LBO

Anforderungen an Rettungswege

DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke

Inhalte der DIN 14677

Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677

Inhalte der DIN 14637

Zulassung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen

Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen

Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung

Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch

Praktische Beispiele und Vorführungen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um die periodischen Überprüfungen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Sie verfügen über die nach DIN 14677 geforderten und notwendigen Kenntnisse: Die Norm beschreibt die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen als zur Durchführung der Prüfungen an beiden Bauarten berechtigte Person. Nutzen Sie das Seminar als Fortbildung gemäß der Vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage hat die Aufgabe, selbstschließende Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen - und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszulösen. Sie muss vom Betreiber jederzeit funktionsfähig gehalten werden und ist nach festgelegten Zeitintervallen einer Funktionsprüfung bzw. Wartung durch eine entsprechend ausgebildete Person zu unterziehen.

Die DIN 14677 gibt die Intervalle für Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Das Intervall für die Funktionsprüfung beträgt höchstens drei Monate, das Intervall für die Wartung höchstens ein Jahr. Weiterführende Herstellervorgaben sind zu beachten. Die Vorgaben gelten auch für autark arbeitende Feststellanlagen sowie für Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtungen zusätzlich auf Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind.

Zielgruppe

Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter und Befähigte Personen, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche

Voraussetzungen

Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten (wenn kein Berufsabschluss auf den Gebieten Elektrotechnik bzw. Tür- und Torbau vorhanden ist), oder (Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung).
Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und besitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet. Als Fachkraft für Feststellanlagen müssen Sie über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen verfügen. Dieser muss alle 5 Jahre erneuert werden!

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1110 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

210.9 EUR

Bruttopreis

1320.9 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A31/60151201/15092026-1 - 15.09.2026

Gemäß DIN EN 15635


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit

Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung

Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf

Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.

In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einem Regallager statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Regallager zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.



Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement - EX/A52/50151301/15092026-1 - 15.09.2026

So gestalten Sie ein wirkungsvolles BEM - souverän, empathisch und gesetzeskonform


Inhalt

BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Hintergründe und Abläufe im BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Ziele des BEM
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM

Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Maßnahmen im BEM
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in

Kommunikation im BEM
- BEM-Gespräche praktisch durchführen
- Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
- Besonderheiten bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit

Nutzen

Im Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Zusätzlich erhalten Sie in dieser BEM-Schulung eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit Psychologinnen und Psychologen lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

Diese BEM Schulung richtet sich neben Personalverantwortlichen oder Gesundheitsmanagern auch an Mitglieder des Betriebsrats , die sich im Rahmen einer fundierten Weiterbildung auf ihre Rolle im BEM-Prozess vorbereiten möchten.



Zielgruppe

Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

16;

Kennen Sie schon unsere Fortbildung? Im Seminar ?Fortbildung Betriebliches Eingliederungsmanagement? haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen BEM-Beauftragten auszutauschen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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