Veranstaltungskalender
Asbest Kurzlehrgang - 248 - 02.09.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 02.09.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - 248 - 02.09.2026
Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Unsere Schulung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Ziel ist es, Teilnehmende mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und spezifische Anforderungen zu vermitteln, um das Unfallrisiko und daraus resultierende Betriebsunfälle zu minimieren. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Erlangung des Befähigungsnachweises.
Beachten Sie, dass die Unterweisung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach Empfehlung alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden sollte.
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Lithiumbatterien - Transport, Lagerung und Entsorgung - 248 - 02.09.2026
Eintägiges Seminar für den sicheren Umgang mit Lithiumbatterien unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
Lithiumbatterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie versorgen unsere mobilen Geräte mit Energie, treiben Elektrofahrzeuge an und spielen eine entscheidende Rolle bei der Energiewende. Doch ihr Einsatz birgt auch Risiken, die durch unsachgemäße Handhabung zu schwerwiegenden Folgen führen können.
Der Lebenszyklus von Lithiumbatterien ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden, die spezielle Kenntnisse im Bereich der sicheren Lagerung, des Transports und der Entsorgung erfordern.
Potenzielle Gefahren resultieren aus den Eigenschaften einzelner Batteriekomponenten, aus der Konstruktion der Batteriezellen sowie aus der Anwendung von Lithiumbatterien als Energiespeicher. Falsche Handhabung oder technische Defekte können dazu führen, dass Batterien unkontrolliert ihre elektrische Energie abgeben. Diese plötzliche Entladung erzeugt extreme Hitze und kann Brände verursachen. Lithium-Batterien sind besonders anfällig für solche Ereignisse, insbesondere wenn sie falsch transportiert, gelagert oder entsorgt werden
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von den technischen Einrichtungen und Geräten ausgehen können, einzuschätzen, zu beurteilen und die daraus abzuleitenden notwendigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - EX/A33/60102101/02092026-1 - 02.09.2026
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.
Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an Winden, Hub- und Zuggeräten statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Winden, Hub- und Zuggeräten zur Verfügung stehen.
Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.
Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles w"
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A37/30301701/02092026-1 - 02.09.2026
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1040 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
197.6 EUR
Bruttopreis
1237.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - EX/A30/30251401/02092026-1 - 02.09.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche und technische Grundlagen
- ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren des elektrischen Stromes
Einwirkung des Stromes auf den menschlichen Körper, Erste-Hilfe-Maßnahmen
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzbereiche
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Anforderungen an den Prüfenden, Beschreibung der einzelnen Prüfschritte
- Festlegung der Sollwerte, Festlegung der Prüffristen
- Vorstellung der Messverfahren mit verschiedenen Messgeräten
- Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201, VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), DGUV Informationen 203-070 und 203-071
- Bewertung, Kennzeichnungen und Dokumentation, u. a. nach TRBS 1201
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel fachgerecht durchführen zu können. Sie lernen die Grundlagen der Elektrotechnik, werden mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut gemacht und lernen den Prüfablauf sowie Messgeräte kennen. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Geräten fachgerecht unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) durchführen. Als Elektrofachkraft verfügen Sie über die notwendigen Kenntnisse, die Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen.
Durch praktische Messungen an verschiedenen Geräten erlernen Sie den formalen Prüfablauf, den Einsatz geeigneter Messgeräte sowie die Auswertung der Messergebnisse. Sie kennen die Anforderungen der Dokumentation, um eine gerichtsfeste Nachweisführung zu erstellen.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) sowie VDE 0701 und VDE 0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Diese Prüfungen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft auch von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Die Schulung befähigt Sie, in diesem Rahmen als Elektrotechnisch unterwiesene Person tätig zu werden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Diese Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) als Prüfer (BetrSichV § 14) beauftragt werden sollen; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfaufgaben tätig werden sollen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf zwei digitale Praxistrainings - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Facility-Management - Betreiberverantwortung - EX/A35/30352401/02092026-1 - 02.09.2026
Haftungsrisiken minimieren
Inhalt
Einführung in die Grundlagen und Begriffe der Betreiberverantwortung
Allgemeine und spezielle Betreiberpflichten am Beispiel wichtiger Rechtsnormen
Pflichtverletzung und Verschulden, Rechtsfolgen
Betreiberrisiken und Minimierung: Haftung und Versicherung
Grundlagen und Handlungsempfehlungen für eine sichere Betriebsorganisation und die Pflichtenübertragung
Managementsysteme für die Betreiberverantwortung
Risikoanalyse und -bewertung sowie für die Ableitung geeigneter Maßnahmen für die Gebäude- und Anlagensicherheit
Gesetzliche Anforderungen an die Betriebsdokumentation
Nutzen
Im Rahmen der Veranstaltung vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um Ihre Pflichten als Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen zu erkennen und die rechtlichen Anforderungen angemessen einzuschätzen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen auf, welche spezifischen Betreiberrisiken im Facility-Management bestehen und welche Möglichkeiten zur Risikominimierung es gibt. Ebenso klären unsere Referenten Sie über mögliche Rechtsfolgen Ihrer Tätigkeiten auf.
Als Basis für die Wahrnehmung Ihrer Betreiberverantwortung geben wir Ihnen einen Überblick zu den Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen, welche die Sicherheit beim Betrieb von Gebäuden und Anlagen regeln. Die sich daraus ableitenden Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung der Betreiberverantwortung in Unternehmen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft.
Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen sind deshalb zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche Haftung von Mitarbeitenden, die für den Gebäudebetrieb in Unternehmen oder auch öffentlich-rechtlichen Einrichtungen verantwortlich sind, wie Dezernenten, Fachbereichsleitern oder Immobilienmanagern in Unternehmen drohen. Aus diesen Gründen ist es für Betreiber von Gebäuden und Anlagen wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren und ein Organisationsverschulden so zu vermeiden. Insbesondere durch den Aufbau einer sicheren Betriebsorganisation und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen können Restrisiken beherrscht werden.
Die umfangreichen rechtlichen Betreiberpflichten und möglichen Risiken werden verständlich erklärt, durch Praxisbeispiele nachvollziehbar erläutert und Lösungsmöglichkeiten zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung aufgezeigt.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die für den Betrieb von Gebäuden und deren technischen Einrichtungen verantwortlich sind
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1160 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
220.4 EUR
Bruttopreis
1380.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Vollert
040 8557 1302
akd-hh@tuev-nord.de
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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 1 - EX/A52/10101101/02092026-1 - 02.09.2026
Recht und Haftung: gesetzliche, behördliche und organisatorische Aufgaben
Inhalt
Grundlagen, Struktur und Organisation der GmbH
- Rolle des gesetzlichen Vertreters der GmbH
- Umgang mit Gesellschaftern und Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführer im Konzern
- Geschäftsführungsrelevante Inhalte der Satzung
Persönliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers
- Unterschied von Bestellung und Anstellung
- Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
- Arbeitsrechtliche Einstufung des GmbH-Geschäftsführers
- Gestaltungshinweise für den Anstellungsvertrag
- Status in der Sozialversicherung
- Abberufung, Amtsniederlegung und Kündigung
Aufgaben und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
- Organisation und Überwachung des Geschäftsbetriebes
- Compliance für Geschäftsführer
- Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
- Stellung des Geschäftsführers als Arbeitgeber
- Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals
- Handelsrechtliche und steuerliche Pflichten
- Pflichten in Krise und Insolvenz der Gesellschaft
Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers
- Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, den Geschäftspartnern und Behörden
- Strafrechtliche Haftungsrisiken
- Verantwortung bei Aufgabenverteilung auf mehrere Geschäftsführer
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Haftungsbegrenzung
- Versicherungslösungen für Geschäftsführer
Nutzen
Das Seminar GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 1 führt Sie in die gesetzlichen, behördlichen und organisatorischen Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers im Innen- und Außenverhältnis der GmbH ein und klärt Sie über die Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers auf. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen praxisorientiert alle Themenkreise aus dem Aufgabengebiet von Geschäftsführern. Dazu zählen Alltagssituationen, besondere Fragestellungen sowie die individuellen Belange rund um die persönliche Situation eines Geschäftsführers. Das GmbH-Geschäftsführer-Seminar besteht aus zwei Teilen (Recht und Haftung sowie Betriebswirtschaft) und schließt im Rahmen einer optionalen Online-Prüfung mit einem TÜV-Zertifikat ab.
Sie erfahren im Seminar GmbH-Geschäftsführer außerdem alles Wissenswerte über Haftung, Haftungsfallen und Maßnahmen der Haftungsbeschränkung. Anhand von Praxisfällen zeigen wir Ihnen, wie der gesetzliche Haftungsfreiraum für unternehmerische Entscheidungen in die tägliche Arbeit des Geschäftsführers übertragen werden kann. Zudem gibt Ihnen das GmbH-Geschäftsführer-Seminar praxisnahe Einblicke in die Entwicklungen und Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um die GmbH.
Übersichten, Checklisten und Muster erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihren Berufsalltag zu transferieren. So lernen Sie, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Das Seminar GmbH-Geschäftsführer bereitet Sie umfangreich auf den richtigen Umgang mit der GmbH sowie den Gesellschaftern und externen Dritten vor, sodass sich die innerbetrieblichen Abläufe im Unternehmen vereinfachen lassen. Dadurch können Sie haftungsrelevante Sachverhalte, für die der GmbH-Geschäftsführer gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen einstehen muss, maßgeblich reduzieren.
Nach dem Besuch der zweiteiligen Weiterbildung GmbH-Geschäftsführer haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Online-Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte 
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SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter - EX/A37/50101501/02092026-1 - 02.09.2026
Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 018 des SCC-Regelwerkes
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
Sicherheitsgerechtes Verhalten
Betriebliche Organisation
Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
Notfallmaßnahmen
Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsschutz
Arbeitsmittel
Arbeitsverfahren
Elektrizität und Strahlung
Arbeitsplatzgestaltung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Nutzen
In der globalisierten Welt industrieller Dienstleistungen ist Sicherheit nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Notwendigkeit. Als Entscheider wissen Sie, dass Ihre operativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich mit komplexen Herausforderungen konfrontiert sind.
Mit der TÜV NORD Akademie bereiten Sie Ihre Teams optimal auf die SGU-Prüfung nach Dokument 018 der SCC-Checkliste vor - und das kompakt in nur einem Tag.
Unsere SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitet Sie gezielt auf die Prüfung nach Dokument 018 des SCC-Regelwerks vor und vermittelt Ihnen alle Inhalte, die für das Bestehen der Prüfung und die tägliche Anwendung erforderlich sind.
Sie erhalten eine umfassende Einführung in die relevanten Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) und lernen, Gefährdungspotenziale zu erkennen, Risiken zu beurteilen und aktiv zur Unfallverhütung beizutragen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen zudem die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und bereiten Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vor.
Das Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC) ist ein international anerkanntes Regelwerk für Managementsysteme im Bereich Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement (SGU).
Es richtet sich speziell an Kontraktoren - also technische Dienstleistungsunternehmen und Subunternehmer, die in Industrieanlagen oder auf Baustellen tätig sind.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück Ihres Unternehmens. Sie sind die Expertinnen und Experten, die technische Dienstleistungen effizient und sicher umsetzen. Doch um in der Industrie erfolgreich zu sein, müssen sie nicht nur ihre Aufgaben kennen, sondern auch die gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorgaben verstehen. Unser Seminar vermittelt praxisnahes Wissen über die Organisation und Institutionen des Arbeitsschutzes.
Mit dieser Schulung erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des SCC-Standards, sondern stärken auch Ihre eigene Fachkompetenz. Nach erfolgreichem Abschluss der SGU-Prüfung nach Dokument 018 erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein 5 Jahre gültiges Zertifikat der akkreditierten TÜV NORD CERT GmbH, das ihre Qualifikation bestätigt und das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner stärkt.
Zielgruppe
Mitarbeiter der operativen Ebene aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung nach SCC-Checkliste ablegen wollen
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter ist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 2 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie dem Reiter ?Termine? entnehmen.
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DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A45/60102601/02092026-1 - 02.09.2026
Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen
- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung
- Verantwortung und Haftung
- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
- Festlegung der Prüffristen
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Mängel an Fahrzeugen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version
- Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.
Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.
Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.
Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.
Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.
Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.
Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).
Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
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CTU-Code - Ladungssicherung in Containern - EX/A52/60201401/02092026-1 - 02.09.2026
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen
- CTU-Code (Kapitel 1-13) und weitere technische Regelwerke
- Technische und physikalische Zusammenhänge und Auswirkungen
- Möglichkeiten der Ladungssicherung
- Belastungen beim Transport
- Ermittlung der erforderlichen Kräfte zur Ladungssicherung
- Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Hilfestellung zum Container-Packzertifikat
- Praktische Übungen
Nutzen
Unsere Schulung behandelt schwerpunktmäßig das sichere Packen von Containern. Wir stellen Ihnen die konkreten Anforderungen und die rechtlichen Grundlagen vor. Sie erhalten einen Eindruck zur Größe der Kräfte, die bei der Beförderung von Containern mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und mit Seeschiffen auf die Ladung einwirken können. Die Grundlagen des Packens und der Sicherung von Ladung in Containern werden Ihnen praxisorientiert vermittelt. Sie lernen, unsachgemäß gepackte und gesicherte Ladung in Containern zu erkennen und fachgerechte Abhilfe zu schaffen. Praktische Übungen runden das Seminarprogramm ab.
Die CTU-Codes enthalten Vorgaben zum sicheren Packen von sogenannten Cargo Transport Units (CTU) - darunter fallen Container, Wechselbehälter, Eisenbahnwaggons und Straßenfahrzeuge. Die Richtlinien geben vor, dass alle Personen entsprechend ihren Zuständigkeiten ausgebildet sein müssen, sobald sie mit der Beförderung oder dem Packen von Ladung in CTU beschäftigt sind. Hier erwerben Sie alles zum CTU-Code, sodass Sie mit der internen Berechtigung auch Container-Packzertifikate ausstellen können. Im Seminar werden Ihnen die entsprechenden Kenntnisse praxisorientiert vermitteln.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an verantwortliche Fahrer und Verlader, Versandleiter, verantwortliche Mitarbeiter aus Transport, Disposition und Fuhrpark, Industriemeister Fachrichtung Lagerwirtschaft und Kraftverkehr, welche für die Stauung, den Versand und den Transport von Containern zuständig sind.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Schauen Sie auch gerne bei den anderen Seminaren, rundum das Thema Ladungssicherung" vorbei Ladungssicherung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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