Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Schulung zum Brandschutzhelfer - EX/A30/30156101/03092026-1 - 03.09.2026

Ausbildung und Auffrischung für Brandschutzhelfer - mit umfangreichen Löschübungen zur Simulation aller Brandklassen


Inhalt

Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators

Nutzen

Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer übernehmen in ihrem Tätigkeitsbereich wichtige Teilaufgaben des Brandschutzes. Sie sind dafür verantwortlich, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden durchzuführen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden und die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten, ist eine fundierte Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer sowie eine regelmäßige Nachschulung unerlässlich. Die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin und zum Brandschutzhelfer müssen laut gesetzlichen Vorgaben jeweils mindestens 3 Stunden umfassen und beinhalten sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.

In unserer Brandschutzhelfer-Schulung erwerben Sie das notwendige Grundlagenwissen auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen, darunter die DGUV Information 205-023 und die FBFHB-030. Sie lernen, wie Brände entstehen, welche Brandklassen und Löschmittel es gibt und wie Sie Löschgeräte sicher einsetzen. Ergänzt wird der theoretische Teil durch umfangreiche praktische Löschübungen, bei denen realistische Brandsituationen aller Brandklassen simuliert werden.

Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2). Unternehmen profitieren von gut ausgebildeten Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern, die nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch rechtliche Vorgaben erfüllen.

Neben den offenen Seminaren bieten wir die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer auch als Inhouse-Veranstaltung direkt bei Ihnen vor Ort an. Dadurch können die Inhalte individuell auf die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens abgestimmt und in der gewohnten Arbeitsumgebung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden.

Ein Arbeitgeber hat ausreichend viele Mitarbeiter durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöschern vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Zielgruppe

Mitarbeiter mit Aufgaben im betrieblichen Brandschutz, welche zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden sollen.

Zeit

08:30 - 13:00

Max. Teilnehmerzahl

16; Die Teilnehmer sollten am Schulungstag unempfindliche sowie an die Witterungsverhältnisse und die Vorführungen angepasste Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Bitte außerdem Arbeitshandschuhe und einfachen Gehörschutz (Einweg-Ohrstöpsel) mitbringen (ggf. bitte Regenschirm bei erwartetem Niederschlag mitbringen).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

280 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

53.2 EUR

Bruttopreis

333.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
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"

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Datenvisualisierung-Schulung - EX/A52/10554001/03092026-1 - 03.09.2026

Von Zahlen zu Entscheidungen: Daten kompakt, klar und praxisnah visualisieren


Inhalt

- Explorative Datenanalyse (EDA): Visualisierungstechniken zur ersten Datenexploration und Mustererkennung

- Data Mining und Data Patterns: Einführung in Data-Mining-Konzepte und die Identifizierung relevanter Muster

- Unüberwachtes maschinelles Lernen:
- Clustering-Verfahren: Konzepte und Anwendung verschiedener Clustering-Techniken
- RFM-Analyse (optional, je nach Zielgruppe): detaillierte Betrachtung der RFM-Methode zur Kundensegmentierung

- Datenvisualisierung: Erstellung aussagekräftiger Diagramme und Dashboards


Hinweis: Der optionale Bezug zur RFM-Analyse kann je nach spezifischer Zielgruppe und Fokus des Webinars stärker oder schwächer betont werden.

Nutzen

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Intensivtraining: Grenzüberschreitende Abfallverbringung - EX/A52/40301901/03092026-1 - 03.09.2026

Anwendung der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen


Inhalt

Rechtlicher Rahmen Basel-Convention
OECD-Ratsbeschluss 107
EU- Abfallverbringungsverordnung
LAGA M 25
Schutzziele des Verbringungsrechts
Exportmöglichkeiten/ Exportverbote/ Staatenliste
Notifizierungsverfahren - Informationsverfahren Abgrenzung und Ablauf
elektronisches Notifizierungsverfahren ab Mai 2026

Nutzen

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist ein sensibles und komplexes Feld - und Fehler bei Notifizierung, Dokumentation oder Antragsstellung führen schnell zu Verzögerungen oder Bußgeldern. In unserem Intensivtraining lernen Sie, die EU-Abfallverbringungsverordnung praxisnah und rechtssicher anzuwenden.

Sie befassen sich intensiv mit dem Notifizierungsverfahren, dem Informationsverfahren (Anhang VII) sowie mit der Unterscheidung zwischen Verwertung und Beseitigung. Anhand aktueller Praxisbeispiele üben Sie den korrekten Umgang mit Dokumenten, erkennen Exportverbote und verhindern illegale Verbringungen. Sie lernen, Anträge richtig zu stellen, und erfahren, wie elektronische Verfahren (z. B. digitale Transportbegleitdokumente) funktionieren und worauf beim Wegfall der Staatenliste zu achten ist.

Zudem verschaffen Sie sich Klarheit über die Auswahl geeigneter Empfänger sowie über die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit OECD-Exporten und der Verbringung innerhalb der EU. Ob zur Auffrischung oder Vertiefung - dieses Training vermittelt Ihnen Sicherheit im Umgang mit Vorschriften, Prozessen und Behördenkontakten.

Zielgruppe

Fachpersonal in Entsorgungsunternehmungen, Fachpersonal bei Abfallhändlern/ Maklern, Fachpersonal bei betroffenen Betrieben (Abfallerzeuger)

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

310 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

58.9 EUR

Bruttopreis

368.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/20401105/03092026-1 - 03.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A39/20401105/03092026-1 - 03.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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CE-Koordinator (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/30401105/03092026-1 - 03.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A52/60251201/03092026-1 - 03.09.2026


Inhalt

GGVSEB und ADR

Aufbau und Systematik der Anlagen A und B

Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten

Durchführungsrichtlinien RSEB

Gefahrgutausnahmeverordnung

Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge

Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.

Nutzen

Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.

Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für weitere Themen https://www.tuev-nord.de/de/themen/gefahrgutbeauftragter" target="_top" title=" Gefahrgutbeauftragte">Gefahrgutbeauftragte

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Seminar: ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge - EX/A35/30156401/03092026-1 - 03.09.2026

Rechtssicher, praxisnah, zukunftsfähig: So gestalten Sie Fluchtwege in Arbeitsstätten richtig


Inhalt

Die neue ASR A2.3 Fluchtwege- und Notausgänge:
- Anwendungsbereich und Begriffe
- Unterschied von Fluchtwegen im Arbeitsstättenrecht und Rettungswegen im Bauordnungsrecht
- Unterschied von Haupt und neben Fluchtwegen
- Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen vs. Sicherheitsbeleuchtung in Rettungswegen
- Anforderungen an eine Sammelstelle
- Evakuierung der Beschäftigten
- Kennzeichnung von Fluchtwegen vs. optischen Sicherheitsleitsystemen

Das Zusammenspiel von ASR A2.3 mit
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Fußböden
- Türen und Toren
- Verkehrswegen
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Nutzen

In diesem Seminar zur aktuellen ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge werden Sie mit den neuen Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten hinsichtlich der Evakuierung der Beschäftigten vertraut gemacht.
Sie lernen, die neuen Regelungen zu Haupt- und Nebenfluchtwegen in Arbeitsstätten rechtssicher anzuwenden. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten behandeln die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen, an die Gestaltung von Sammelstellen und an die Planung der Evakuierung von Beschäftigten. Sie veranschaulichen die Unterschiede zu den Regelungen der Landesbauordnung.
In praktischen Übungen erlernen Sie die Anwendung der einzelnen Teile der neuen ASR A2.3 in der Planung neuer sowie in der Bewertung bestehender Arbeitsstätten. Sie verstehen die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts an die Gestaltung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten besser und lernen, diese Kenntnisse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten anzuwenden.
Sie können zu dem Seminar gerne Pläne Ihrer eigenen Arbeitsstätten mitbringen und gemeinsam mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren, welcher Handlungsbedarf in Ihren bestehenden oder neu geplanten Arbeitsstätten besteht.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Arbeitgeber, Führungskräfte, Fachplaner, Architekten und Sachverständige für Brandschutz.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A30/30152301/03092026-1 - 03.09.2026

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2


Inhalt

Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung

Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken

Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche

Brandschutzordnung DIN 14096

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall

Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel

Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung

Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators

Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis

Nutzen

In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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KI-Agenten Schulung: Von Automatisierung zu Agentic AI - EX/A52/10504010/04092026-1 - 04.09.2026

Unterschiede zwischen Automatisierung und KI-Agenten sowie deren Vorteile verstehen


Inhalt

- Technik-Check: Was ist regelbasierte Automatisierung und was ist ein proaktiver Agent?

- Abgrenzung: Aufgaben (Automatisierung) vs. Ziele (Agenten) - Struktur vs. Autonomie

- Architektur-Quickview: Wie ein Agent plant und Tools nutzt

- Recht und Sicherheit: kompakter Überblick zur Haftung beim Einsatz autonomer Systeme

- Tool-Kompass: Kurzvorstellung führender No-Code-/Low-Code-Plattformen und Agenten-Frameworks

Nutzen

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SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A54/50101405/04092026-1 - 04.09.2026

Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021)


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021) und sind in den Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich aufgeführt.

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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A52/60101806/04092026-1 - 04.09.2026


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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