Veranstaltungskalender
Fortbildung: Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern - EX/A38/10302001/15092026-1 - 15.09.2026
Psychisch belastete Mitarbeiter angemessen fordern und fördern
Inhalt
Worüber sprechen wir?
- psychische Erkrankungen
- Störungsbilder
- ICD-10
Woher weiß ich, dass ich aktiv werden sollte?
- das Belastungs-/Beanspruchungskonzept
- Ich im Stress (Funktionsprinzipien, Reaktionen und Auswirkungen)
- Warnsignale für psychische Belastung und Erkrankung bei mir und meinen Mitarbeitenden
- Ursachen und Auslöser
- Diathese-Stress-Modell
Was bedeutet es, an einer psychischen Erkrankung zu leiden?
- Auswirkungen auf das eigene (Arbeits-)Leben und das der Menschen im (Arbeits-)Umfeld
Welche Möglichkeiten gibt es in der Prävention und Rehabilitation?
- Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit
- Resilienz
- Genesungswege
Was muss präventiv und interventiv getan werden?
- gesetzliche Vorgaben: Gefährdungsbeurteilung; betriebliches Eingliederungsmanagement
- rechtliche Konsequenzen
Was ist meine Verantwortung und Rolle als Führungskraft?
- Fürsorgepflicht
- Arbeitsweisen und Leistung einfordern
Wie nehme ich meine Leitungsfunktion gewinnbringend und wertschätzend wahr?
- Handlungsleitfäden und interne Vereinbarungen
- Wie fordere und fördere ich angemessen?
- gesunde Kommunikation
- Gesprächsführung
Wie grenze ich mich persönlich ab?
- Supervision
- kollegiale Beratung als Tool
Nutzen
Stellen Sie sich vor, Sie bemerken Verhaltensänderungen bei einem oder einer Ihrer Beschäftigten und wissen nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen. Oft führen diese Situationen zu Unsicherheiten. Räumen Sie diese beiseite und lernen Sie in unserer Fortbildung zum Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit psychisch belasteten Beschäftigten umzugehen.
Jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist mittlerweile von einer psychischen Erkrankung betroffen. Hinzu kommen besondere Belastungen durch schwierige Lebenssituationen. Beides lässt sich nicht immer im Arbeitsalltag verbergen und äußert sich in einem veränderten Verhalten.
Insbesondere Führungskräfte stehen im Umgang mit psychisch Kranken am Arbeitsplatz vor Herausforderungen und fragen sich:
- ?Wie und wann spreche ich auffälliges Verhalten bei Mitarbeitenden an??
- ?Wie fordere und fördere ich angemessen??
- ?Was kann ich tun, wenn sich das Verhalten nicht ändert??
- ?Wo bekomme ich Unterstützung??
Auf diese und ähnliche Fragen geben wir Ihnen in diesem Seminar Antworten. Sie erhalten Einblick und Handlungsbefähigung im Themenkomplex psychische Belastung und psychische Erkrankung. Wir zeigen Ihnen verschiedene Methoden und Konzepte, die Sie in der Praxis anwenden können. Dabei beziehen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Vorschriften, wie die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (§ 5 ArbSchG) und das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IV), in das Seminar mit ein.
Damit Sie im Arbeitsalltag psychische Belastungen oder Erkrankungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig erkennen, geben wir Ihnen Informationen zur Beurteilung von Warnsignalen an die Hand. So erkennen Sie Störungsbilder und wissen, welche persönlichen und organisationalen Hintergründe zu einer Erkrankung führen können. Dadurch sind Sie fähig, zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen Sie aktiv werden sollten bzw. müssen. Mithilfe eines Gesprächsleitfadens fällt es Ihnen künftig leichter, Gespräche mit belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen.
Sie erlangen durch die Teilnahme an der Fortbildung mehr Sicherheit im Umgang mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, stärken Ihre Führungskompetenz und wissen genau, was Sie sowohl präventiv als auch interventiv tun können.
Unsere Seminare sind auf kleine Gruppen ausgelegt (in der Regel bis zu 8 Teilnehmende), um intensives und persönliches Lernen zu ermöglichen.
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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung - EX/A41/30201106/15092026-1 - 15.09.2026
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Inhalt
Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz
- Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes
- Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz
- Gefahrstoffverordnung
Die Befähigte Person
- Anforderungen und Grundlagen
- Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte
- Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz
Staubexplosionsschutz
-Schutzprinzipien, Zündschutzarten
Prüfungsdurchführung
-TRBS 1201
- Praktische Erfahrungen mit der Prüfung von elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln
- Dokumentation
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.
Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.
Zielgruppe
Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Weiterbildung: PMO Projektmanagement-Office Manager (TÜV) - EX/A38/10251131/15092026-1 - 15.09.2026
PMO-Schulung für mehr Effizienz und nachhaltigen Projekterfolg in Organisationen
Inhalt
PMO-Tätigkeitsbereich Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung
- PMO aufbauen und optimieren
- Pool für Projektpersonal betreiben
- Community für Projektpersonal pflegen
- Projektkarrieremodell betreiben
- Training, Coaching und Mentoring für Projektpersonal
- Critical-Chain-Projektmanagement (CCPM)
- Competence Center führen
- PM-Wissensmanagement und Good/Best Practices
PMO-Tätigkeitsbereich Multiprojektmanagement
- Projekte mit Strategie abgleichen und auswählen
- Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen
- Projekte kategorisieren
- Projektportfolio pflegen
- Projektübergreifender Ressourcen-Abgleich inkl. Finanzen
- Projektübergreifendes Risikomanagement
- Projekte lernen / profitieren voneinander
PMO-Tätigkeitsbereich Projektmanagement
- Regularien und Verfahren anbieten und pflegen
- PM-Optimierung
- PM-Tools anbieten und pflegen
- Berichtssystem schaffen, führen und pflegen
- Projekt-Reviews/-Audits durchführen
PMO-Tätigkeitsbereich Projektbegleitung
- Operative Projektunterstützung
- Projekte überwachen / Projektcontrolling
- Kommunikation, Moderation, Kreativitätstechniken
- Konflikte moderieren, Mediation, Krisenmanagement
- Nicht erfolgreiche Projekte identifizieren und ggf. abbrechen
Nutzen
Ein Projektmanagement-Office (PMO) unterstützt die effektive und effiziente Projektabwicklung. Als PMO-Managerin bzw. PMO-Manager standardisieren Sie Prozesse, führen Best Practices ein und stellen Unterstützung sowie Ressourcen für Projektmanagerinnen und Projektmanager bereit.
In unserer PMO-Weiterbildung erfahren Sie, wie Sie Ihr Projektmanagement-Office auf- und ausbauen, um die Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung zu stärken. Sie lernen, wie Sie einen Talentpool für Projektpersonal aufbauen, eine Community für Projektpersonal pflegen und ein effektives Projektkarrieremodell entwickeln.
Unsere Referentinnen und Referenten zeigen Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie prüfen, ob Projekte zur Unternehmensstrategie passen. Sie lernen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchzuführen und ein effizientes Risikomanagement auf projektübergreifender Ebene zu etablieren.
Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie essenzielle Regularien und Verfahren bereitstellen und pflegen, Ihre Projektmanagement-Prozesse optimieren sowie Projekt-Reviews und -Audits durchführen.
Als PMO-Manager (TÜV) entlasten Sie die Projektleitung durch operative Unterstützung in der Projektüberwachung und im Projektcontrolling, bei einer effektiven Kommunikation und optimalen Berichterstattung mit niedrigem Aufwand sowie im Konflikt- und Krisenmanagement.
Unsere PMO-Schulung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten zu erweitern und Ihre Organisation auf ein neues Niveau zu heben. Mit dem Zertifikat PMO-Manager (TÜV) stellen Sie Ihr Wissen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines PMO unter Beweis.
Zielgruppe
Mitarbeitende und Leitende von PMOs, Projektmanagement-Verantwortliche in Unternehmen, Projektportfolio-Manager und -Managerinnen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Für die Teilnahme am Seminar sind Basiswissen und/oder erste Erfahrungen im Projektmanagement allgemein gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftlich praktische Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den
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Grundlagen der Elektrotechnik - EX/A45/30356101/15092026-1 - 15.09.2026
Kommunikation zwischen Licht- und Elektroplanern: praxisnah, verständlich, zielführend
Inhalt
Begriffe aus den Bereichen Licht- und Elektrotechnik
Zusammenhänge im Bereich Elektrotechnik, z. B. physikalische Grundgrößen und Leistungsgrößen
Elektrotechnische Gesetze
Konformitätserklärungen mit Bezug auf angewendete Normen, Richtlinien und
Verordnungen oder entsprechende unabhängige Prüf- und Zertifizierungsregeln
Schutzklassen und Schutzarten
Elektromagnetische Verträglichkeit
Verdrahtung und Anschluss von Leuchten und Stromschienen
Betriebsgerätetechnik
Betrieb von LED-Leuchten
Dimensionierung von Leuchtenstromkreisen
Schalten von Leuchten
Dimmverfahren und ihre Tücken
Lichtsteuerung
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Dieses Seminar bietet eine umfassende Einführung in die Grundlagen der Elektrotechnik und richtet sich gezielt an Nichtelektrikerinnen und Nichtelektriker, die sich im Bereich Beleuchtungs- und Elektroplanung besser verständigen möchten.
Durch eine Mischung aus theoretischen Inhalten und zahlreichen praktischen Übungen fördern unsere Referentinnen und Referenten das Verständnis der Elektrotechnik. Wichtige Fachbegriffe, elektrotechnische Grundprinzipien sowie die Grundlagen elektrischer Sicherheit stehen dabei im Mittelpunkt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Anwendung dieser Kenntnisse im Kontext der Beleuchtungsplanung.
Durch praktische Übungen verfestigen Sie Ihr Wissen nachhaltig und lernen die Grundlagen der Elektrotechnik so anzuwenden, dass Sie nach Abschluss des Elektrotechnik-Kurses sicher und effizient mit Licht- und Elektroplanerinnen und -planern kommunizieren können.
Diese Elektroschulung für Nichtelektrikerinnen und Nichtelektriker schließt mit einer Prüfung ab und bildet eines von drei Modulen der DIAL-Ausbildung zum ?zertifizierten Lichttechniker Innenraumbeleuchtung (nach DIN 67517)?.
Zielgruppe
Betreiber von Beleuchtungsanlagen, Lichtplaner, Vertriebsmitarbeiter,
Produktmanager und alle, die mehr über die Grundlagen der Elektrotechnik wissen möchten
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Durchgeführt wird das Seminar in Kooperation mit der zertifizierten KNX-Schulungsstätte DIAL in Lüdenscheid, die für höchste Standards in der Weiterbildung bekannt ist.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
2345 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
445.55 EUR
Bruttopreis
2790.55 EUR
Ansprechpartner
Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen
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BKrFQG - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (theoretische Unterweisung) - Modul 2 - EX/A81/60351301/15092026-1 - 15.09.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Ziel- und Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006
- Arbeitszeitgesetz/rechtliche Grundlagen
- Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit Fahrpersonalverordnung
- Lenkzeiten sowie Ruhezeiten und Fahrunterbrechungen gem. Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006
Definitionen
- Mindestalter des Fahrpersonals
- Ausnahmeregelungen
- Haftung des Verkehrsunternehmers
Arbeitszeitnachweise für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t z. GM
Analoges Kontrollgerät
- Techniken des analogen Kontrollgerätes
- Benutzung des Kontrollgerätes
Digitales Kontrollgerät/Gerätetechnik
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
- Aufzeichnung/Auswertung
Buß- und Verwarngeldkatalog
2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Erfahrungsaustausch
Nutzen
Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen dem Schutz der Gesundheit der Fahrer und der Sicherheit des Straßenverkehrs. Das steigende Verkehrsaufkommen auf den Straßen führt bei Fahrern, die Personenbeförderungen oder Gütertransporte durchführen, zu einer immer stärkeren Belastung am mobilen Arbeitsplatz Kraftfahrzeug". Durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften gefährden Fahrer nicht selten sich und andere. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen unabdingbar von den Fahrern eingehalten bzw. beachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften werden deshalb in ganz Europa mit hohen Bußgeldern geahndet. Ziel dieser Vorschriften ist, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
In unserer Veranstaltung helfen wir Ihnen auf verständliche Weise, das aktuelle Vorschriftenwerk richtig einzuordnen, Zusammenhänge zu erkennen und die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Anwendung der Vorschriften.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
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Risikomanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/10603205/15092026-1 - 15.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel - EX/A81/20308201/15092026-1 - 15.09.2026
Inhalt
Allgemeine Kennzeichnungspflicht
Produktbezogene Kennzeichnungsregelungen
Lebensmittel-Informationsverordnung
Nährwertkennzeichnung
Produktsiegel und -logos
Nutzen
Zum Schutz und zur Information der Verbraucher ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln europaweit einheitlich durch die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung EU Nr. 1169/2011) geregelt worden. Nach Ende der ersten Übergangsfristen gilt sie seit Dezember 2014 verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten und löst nationale Verordnungen - in Deutschland z. B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) - ab: Klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, verbesserte Allergenkennzeichnung verpackter und unverpackter Ware u. a. treten in Kraft.
Dieses Seminar informiert Sie über die geltenden Pflichten und Regelungen sowie die Nährwertkennzeichnung ab 2016, um gesundheitliche Folgen für Ihre Kunden und Gäste sowie finanzielle Schäden und Imageverluste für Sie zu vermeiden.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
15
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
404.8 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
76.912 EUR
Bruttopreis
481.712 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Data-Science-Workshop für Entscheiderinnen und Entscheider - EX/A52/10551201/15092026-1 - 15.09.2026
Daten und KI erfolgreich nutzen
Inhalt
- Kurze Einführung in Data Science
- Return on Investment im Kontext Data Science und KI
- Überblick Data Science und KI
- Schnittstellen und Abgrenzungen
- Stand der Technik, Stand der Forschung
- Vorgehensmodelle
- Herausforderung Datenqualität
- Vorstellung relevanter und Bearbeitung eigener Use Cases
- Diskussion der Ergebnisse
- Best-Practice-Tipps und Fallstricke
- Tipps für Literatur und Tools
- Ausblick und Trends im Bereich Data Science
Nutzen
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Asbest - 248 - 16.09.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 16.09.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 16.09.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) - 248 - 16.09.2026
Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
SiGe-Koordinatoren - Update 2022
Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!
Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.
Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.
Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.
Der Begriff regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.
Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.
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