Veranstaltungskalender
Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten (Schwerpunkt Pflegebetten) - EX/A37/30251501/01042026-1 - 01.04.2026
Gemäß VDE 0751-1 (DIN EN 62353) und MPBetreibV
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3), Betriebssicherheitsverordnung und Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Kennzeichnungen von Medizingeräten
Grenzwerte der DIN VDE 0751-1 für Medizingeräte
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an medizinischen elektrischen Geräten (hier: elektrisch betriebenen Pflegebetten nach der DIN VDE 0751-1)
Checkliste für Prüfungen von Pflegebetten
Diskussion und Praxisprobleme
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten bei der wiederkehrenden Prüfung von Medizinprodukten mit dem Schwerpunkt Pflegebetten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer medizinischer Geräte verlangt sowohl die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und der DIN VDE 0751-1 als auch die strikte Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Als elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft führen Sie in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Sie wissen um die Gefahren des elektrischen Stroms, kennen den formalen Ablauf der Prüfungen und können Messergebnisse bewerten. Der Einsatz von Checklisten sowie das Erstellen einer Dokumentation sind Ihnen vertraut. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt werden zu können.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, die als Befähigte Personen mit wiederkehrenden Prüfungen von Pflegebetten beauftragt werden sollen; Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft die beschriebenen Prüfungen vornehmen sollen
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung abgeschlossen oder das Seminar Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" besucht haben.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
20
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - EX/A37/30251406/01042026-1 - 01.04.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV
Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms
Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen
Messpraktikum
Nutzen
Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.
Zeit
09:00 - 16:15
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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WEBINAR: Passage au nouveau règlement machines - 2443-WEB-F - 02.04.2026
Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité. Avancez également les éventuelles demandes de vos clients qui exigent déjà ou exigeront dans un avenir proche une conformité contractuelle avec le RM. Le séminaire en ligne d'une demi-journée vous permet de vous familiariser rapidement avec le nouveau règlement machines de manière compacte et approfondie.
Dans ce séminaire d'une demi-journée, nous vous transmettons les nouveautés pertinentes concernant le nouveau règlement machines (UE) 2023/1230. Le nouveau Règlement Machines (UE) 2023/1230 (RM) remplace la Directive Machines (DM 2006/42/CE). Ne perdez pas de temps et penchez-vous dès maintenant sur les nouveautés et les modifications qui concernent votre produit et votre processus d'évaluation de la conformité. Avancez également les éventuelles demandes de vos clients qui exigent déjà ou exigeront dans un avenir proche une conformité contractuelle avec le RM. Le séminaire en ligne d'une demi-journée vous permet de vous familiariser rapidement avec le nouveau règlement machines de manière compacte et approfondie.
Programme du séminaire:
Connaissances de base importantes
- Quel est l'impact du passage de la directive au règlement pour les entreprises.
- Pourquoi la directive 2006/42/CE a-t-elle été modifiée ?
- Jusqu'à quand telle ou telle disposition doit être appliquée?
- Pourquoi il n'y a pas de période de transition et comment se préparer au mieux à la date butoir.
- Attention ! Selon la durée des projets, il se peut que vous deviez tenir compte du nouveau règlement machines bien avant la date butoir!
Exigences nouvelles et modifiées en matière de conception, de construction de commandes et de documentation
- Beaucoup de choses restent identiques ! Quelles sont les nouvelles exigences ou celles qui ont été modifiées ?
- Quelles modifications - notamment mécaniques - sont pertinentes.
- Ce dont il faut tenir compte pour les machines dont le comportement se modifie automatiquement.
- Ce qui change en ce qui concerne les exigences posées aux systèmes de commande et le rôle que joue désormais la sécurité.
- Notices d'utilisation numériques : où se trouvent les limites et les écueils.
- Quels contenus supplémentaires sont exigés dans les notices d'utilisation.
Processus d'évaluation de la conformité et définitions modifiés
- Modification mineure du champ d'application - comment déterminer si votre produit est concerné par une modification.
- Changement important : avec le nouveau règlement machines, il est désormais réglementé au niveau européen!
- Ce qui change dans les procédures d'évaluation de la conformité.
- Quand votre produit entre dans la catégorie des "machines à haut risque" et ce que cela signifie pour vous.
- Notice d'utilisation : pourquoi la mention "original" n'est plus nécessaire.
- Déclaration de conformité : pourquoi il n'est plus nécessaire de mentionner le "mandataire chargé d'établir le dossier technique" et ce qui change par ailleurs.
Comment planifier le passage au numérique de manière proactive et rentable
- Attention : les informations doivent toujours être diffusées dans l'entreprise en fonction du groupe cible. Évitez la "surinformation" inutile.
- Pourquoi le nouveau Règlement peut aussi être l'occasion de mettre au jour des processus inefficaces et de remettre le thème de la sécurité des machines sur de nouvelles bases.
- Les 5 causes les plus fréquentes de coûts inutiles dans le processus de sécurité et comment les détecter et les éviter dans le cadre du passage au nouveau règlement machines.
- Conseils et recommandations sur la manière d'apaiser les craintes et les inquiétudes de vos collègues concernant la sécurité des machines et le passage au nouveau Règlement.
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IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV) -Prüfung- - EX/A36/10201305/02042026-1 - 02.04.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.
Erfolgskriterium:
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein auf 3 Jahre befristetes Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs IT-Grundschutz-Praktiker (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im Leitfaden und in der Prüfungsordnung festgelegt sind, sowie der Erklärung zur Zertifikatserteilung verbindlich zu.
Zeit
15:45 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A38/50201106/02042026-1 - 02.04.2026
Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen
Erfahrungsaustausch / Diskussion
Nutzen
Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.
Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.
Zielgruppe
Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen
Voraussetzungen
Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
470 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
89.3 EUR
Bruttopreis
559.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/02042026-1 - 02.04.2026
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Zeit
08:30 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Lebensmittel- und Hygienebeauftragter - EX/A81/20308101/07042026-1 - 07.04.2026
Inhalt
Lebensmittelhygiene
Kennzeichnungspflicht
Zutreffende Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene
Grundlagen der Mikrobiologie
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
Nutzen
Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Häufig diskutierte Fragen der Lebensmittelsicherheit stehen im direkten Zusammenhang mit Hygienemaßnahmen bzw. Hygienemängeln.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die Grundlagen, die Sie im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln benötigen, sodass Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht und Verantwortung nachkommen können.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus dem Groß- und Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe und Interessierte
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
893 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
169.67 EUR
Bruttopreis
1062.67 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - EX/A36/50251101/07042026-1 - 07.04.2026
Inhalt
Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121
DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811
Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste
Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers
Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.
Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.
Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.
Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A40/50101101/07042026-1 - 07.04.2026
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Inhalt
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Sozialgesetzbuch - SGB
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
DGUV V2
Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Psychische Gefährdungsfaktoren
Biostoffverordnung - BioStoffV
Arbeitszeitgesetz - ArbZG
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
Ladenschlussgesetz - LadSchlG
Mutterschutzgesetz - MuSchG
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Produktsicherheitsgesetz - ProdSG
Chemikaliengesetz - ChemG
Technische Regeln - Übersicht
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.
Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und -Auditor.
Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an Teil 2 statt. Zur Teilnahme "
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Verantwortliche technische Führungskraft - EX/A38/50201801/07042026-1 - 07.04.2026
Relevante Gesetze und Rechtsnormen für VTFK
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- EG-Recht und nationales Recht
Wichtige Bestimmungen im Detail
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
-Ausgesuchte Unfallverhütungsvorschriften
Verantwortung und Haftung:
- Pflichten der Arbeitgeber
- Pflichtenübertragung
- Pflichten der Führungskräfte (z. B. Technische Leiter)
- Pflichtenverstöße
- Strafrechtliche Haftung
- Ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung
- Arbeitsrechtliche Haftung
- Zivilrechtliche Haftung
- Möglichkeit der Versicherung
Schwerpunktthemen mit praktischen Beispielen
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Prüfungen von Anlagen und Betriebsmitteln
Erforderliche Dokumentation
Nutzen
In unserem Seminar für verantwortliche technische Führungskräfte (VTFK) zeigen wir Ihnen die für Ihr Tätigkeitsfeld relevanten Rechtsnormen auf. Ganz gleich, ob Sie neu als technische Führungskraft einsteigen oder Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen: Als VTFK ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Gesetze und Vorschriften kennen und sicherstellen, dass Ihr Team diese einhält.
In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre vielfältigen Aufgaben als technische Führungskraft sowie praktische Tipps und Tricks, wie Sie diesen erfolgreich nachkommen. Sie erfahren, wie Sie diese Verantwortung wahrnehmen können, sodass sich ein messbarer wirtschaftlicher Erfolg einstellt.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
Sie setzen unter anderem die Schwerpunkte bei den Themen EU- und nationales Recht, z. B. EU-Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung sowie Verantwortungs- und Haftungsmöglichkeiten. Themen wie die Gefährdungsbeurteilung, Fremdfirmenkoordination und die sachgerechte Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln runden das technische Führungskräfte-Seminar ab.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Während der Schulung haben Sie ausreichend Zeit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie mit diesem Seminar Ihre Fortbildungspflicht. Als technische Führungskraft weisen Sie mit unserer Teilnahmebescheinigung nach, dass Sie auf dem aktuellen Stand der Gesetzte und Verordnungen sind.
Zielgruppe
Verantwortliche der Geschäfts-/Unternehmensleitung, technisches und weiteres Führungspersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sonstige interessierte Personen.
Zeit
09:00 - 18:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Das Seminar kann als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit angesehen werden. Es richtet sich speziell an technische Führungskräfte. Führungskräfte, jedoch sind auch Führungskräfte aus anderen Bereichen gern gesehen. Führungskräfte der Elektrotechnik verweisen wir auf das Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1090 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
207.1 EUR
Bruttopreis
1297.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern und Gabelstaplerfahrern - EX/A81/60108201/07042026-1 - 07.04.2026
Inhalt
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung Dokumentation
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Nutzen
Gabelstapler und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Gabelstapler sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Gabelstaplern gemäß DGUV-G 308-001 auszubilden.
Zielgruppe
Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Flurförderzeug-Bedienern / Gabelstaplerfahrern.
Voraussetzungen
Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Flurförderzeugen,
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Gabelstaplerfahrer
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1586 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
301.34 EUR
Bruttopreis
1887.34 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern - EX/A81/60108101/07042026-1 - 07.04.2026
Inhalt
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Nutzen
Hubarbeitsbühnen und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um eine Hubarbeitsbühne sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-G 308-008 auszubilden.
Zielgruppe
Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern.
Voraussetzungen
Es müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildertätigkeit folgende Ausbilder-Qualifikation vorhanden sein:
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen (mind. 2 Jahre),
- mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein,
- praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen,
- Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können
- Ausbildereignungsprüfung
- 24 Jahre alt
- Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
10
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1586 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
301.34 EUR
Bruttopreis
1887.34 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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