Veranstaltungskalender
Schulung zum Brandschutzhelfer - EX/A30/30156101/03092026-1 - 03.09.2026
Ausbildung und Auffrischung für Brandschutzhelfer - mit umfangreichen Löschübungen zur Simulation aller Brandklassen
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Nutzen
Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer übernehmen in ihrem Tätigkeitsbereich wichtige Teilaufgaben des Brandschutzes. Sie sind dafür verantwortlich, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden durchzuführen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden und die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten, ist eine fundierte Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer sowie eine regelmäßige Nachschulung unerlässlich. Die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin und zum Brandschutzhelfer müssen laut gesetzlichen Vorgaben jeweils mindestens 3 Stunden umfassen und beinhalten sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.
In unserer Brandschutzhelfer-Schulung erwerben Sie das notwendige Grundlagenwissen auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen, darunter die DGUV Information 205-023 und die FBFHB-030. Sie lernen, wie Brände entstehen, welche Brandklassen und Löschmittel es gibt und wie Sie Löschgeräte sicher einsetzen. Ergänzt wird der theoretische Teil durch umfangreiche praktische Löschübungen, bei denen realistische Brandsituationen aller Brandklassen simuliert werden.
Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2). Unternehmen profitieren von gut ausgebildeten Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern, die nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch rechtliche Vorgaben erfüllen.
Neben den offenen Seminaren bieten wir die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer auch als Inhouse-Veranstaltung direkt bei Ihnen vor Ort an. Dadurch können die Inhalte individuell auf die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens abgestimmt und in der gewohnten Arbeitsumgebung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden.
Ein Arbeitgeber hat ausreichend viele Mitarbeiter durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöschern vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Zielgruppe
Mitarbeiter mit Aufgaben im betrieblichen Brandschutz, welche zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden sollen.
Zeit
08:30 - 13:00
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Teilnehmer sollten am Schulungstag unempfindliche sowie an die Witterungsverhältnisse und die Vorführungen angepasste Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Bitte außerdem Arbeitshandschuhe und einfachen Gehörschutz (Einweg-Ohrstöpsel) mitbringen (ggf. bitte Regenschirm bei erwartetem Niederschlag mitbringen).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
280 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
53.2 EUR
Bruttopreis
333.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Angelique Brandt
+49 30 201774 37
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Datenvisualisierung-Schulung - EX/A52/10554001/03092026-1 - 03.09.2026
Von Zahlen zu Entscheidungen: Daten kompakt, klar und praxisnah visualisieren
Inhalt
- Explorative Datenanalyse (EDA): Visualisierungstechniken zur ersten Datenexploration und Mustererkennung
- Data Mining und Data Patterns: Einführung in Data-Mining-Konzepte und die Identifizierung relevanter Muster
- Unüberwachtes maschinelles Lernen:
- Clustering-Verfahren: Konzepte und Anwendung verschiedener Clustering-Techniken
- RFM-Analyse (optional, je nach Zielgruppe): detaillierte Betrachtung der RFM-Methode zur Kundensegmentierung
- Datenvisualisierung: Erstellung aussagekräftiger Diagramme und Dashboards
Hinweis: Der optionale Bezug zur RFM-Analyse kann je nach spezifischer Zielgruppe und Fokus des Webinars stärker oder schwächer betont werden.
Nutzen
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Intensivtraining: Grenzüberschreitende Abfallverbringung - EX/A52/40301901/03092026-1 - 03.09.2026
Anwendung der EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen
Inhalt
Rechtlicher Rahmen Basel-Convention
OECD-Ratsbeschluss 107
EU- Abfallverbringungsverordnung
LAGA M 25
Schutzziele des Verbringungsrechts
Exportmöglichkeiten/ Exportverbote/ Staatenliste
Notifizierungsverfahren - Informationsverfahren Abgrenzung und Ablauf
elektronisches Notifizierungsverfahren ab Mai 2026
Nutzen
Die grenzüberschreitende Abfallverbringung ist ein sensibles und komplexes Feld - und Fehler bei Notifizierung, Dokumentation oder Antragsstellung führen schnell zu Verzögerungen oder Bußgeldern. In unserem Intensivtraining lernen Sie, die EU-Abfallverbringungsverordnung praxisnah und rechtssicher anzuwenden.
Sie befassen sich intensiv mit dem Notifizierungsverfahren, dem Informationsverfahren (Anhang VII) sowie mit der Unterscheidung zwischen Verwertung und Beseitigung. Anhand aktueller Praxisbeispiele üben Sie den korrekten Umgang mit Dokumenten, erkennen Exportverbote und verhindern illegale Verbringungen. Sie lernen, Anträge richtig zu stellen, und erfahren, wie elektronische Verfahren (z. B. digitale Transportbegleitdokumente) funktionieren und worauf beim Wegfall der Staatenliste zu achten ist.
Zudem verschaffen Sie sich Klarheit über die Auswahl geeigneter Empfänger sowie über die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit OECD-Exporten und der Verbringung innerhalb der EU. Ob zur Auffrischung oder Vertiefung - dieses Training vermittelt Ihnen Sicherheit im Umgang mit Vorschriften, Prozessen und Behördenkontakten.
Zielgruppe
Fachpersonal in Entsorgungsunternehmungen, Fachpersonal bei Abfallhändlern/ Maklern, Fachpersonal bei betroffenen Betrieben (Abfallerzeuger)
Zeit
09:00 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
310 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
58.9 EUR
Bruttopreis
368.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/20401105/03092026-1 - 03.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Prozessmanager (TÜV) -Prüfung- - EX/A39/20401105/03092026-1 - 03.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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CE-Koordinator (TÜV) -Prüfung- - EX/A41/30401105/03092026-1 - 03.09.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - EX/A52/60251201/03092026-1 - 03.09.2026
Inhalt
GGVSEB und ADR
Aufbau und Systematik der Anlagen A und B
Verantwortlichkeiten bei der Durchführung von Gefahrguttransporten
Durchführungsrichtlinien RSEB
Gefahrgutausnahmeverordnung
Anhand von Beispielen werden Lösungswege aufgezeigt für:
- Klassifizierung
- Verpackung (bauartgeprüfte und beschriebene)
- Kennzeichnung (Anbringen von Gefahrzetteln)
- Begleitscheine
- Technische Ausrüstung der Fahrzeuge
- Richtige Kennzeichnung der Gefahrgutfahrzeuge
Insbesondere wird erläutert, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gefährliche Güter bzw. Abfälle von den Vorschriften der GGVSEB freigestellt oder unter wesentlich erleichterten Bedingungen befördert werden.
Nutzen
Mit diesem Seminar erhalten Sie eine umfassende Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zur Beförderung gefährlicher Güter. Ebenso erfüllen Sie mit dem Besuch des Seminars die rechtlichen Anforderungen nach regelmäßiger Aktualisierung in diesem Bereich. Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR beschreiben die Anforderungen und Aufgaben, die für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für damit Beauftragte gelten: Jede Person muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und ihrer Funktion eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten haben.
Auch die Forderung nach regelmäßiger Aktualisierung des Wissens durch Wiederholungsseminare ist dort verankert. Mit dem Besuch des Seminars erfüllen Sie auch die rechtlichen Anforderungen.
Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Zielgruppe
Gefahrgutbeauftragte, Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Disponenten, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Unternehmer des gewerblichen Güterverkehrs, Hersteller, Händler und Versender gefährlicher Güter sowie Vertreter von Behörden
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Teilnehmer dieses Seminares interessierten sich auch für weitere Themen https://www.tuev-nord.de/de/themen/gefahrgutbeauftragter" target="_top" title=" Gefahrgutbeauftragte">Gefahrgutbeauftragte
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Seminar: ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge - EX/A35/30156401/03092026-1 - 03.09.2026
Rechtssicher, praxisnah, zukunftsfähig: So gestalten Sie Fluchtwege in Arbeitsstätten richtig
Inhalt
Die neue ASR A2.3 Fluchtwege- und Notausgänge:
- Anwendungsbereich und Begriffe
- Unterschied von Fluchtwegen im Arbeitsstättenrecht und Rettungswegen im Bauordnungsrecht
- Unterschied von Haupt und neben Fluchtwegen
- Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen vs. Sicherheitsbeleuchtung in Rettungswegen
- Anforderungen an eine Sammelstelle
- Evakuierung der Beschäftigten
- Kennzeichnung von Fluchtwegen vs. optischen Sicherheitsleitsystemen
Das Zusammenspiel von ASR A2.3 mit
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Fußböden
- Türen und Toren
- Verkehrswegen
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Nutzen
In diesem Seminar zur aktuellen ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge werden Sie mit den neuen Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten hinsichtlich der Evakuierung der Beschäftigten vertraut gemacht.
Sie lernen, die neuen Regelungen zu Haupt- und Nebenfluchtwegen in Arbeitsstätten rechtssicher anzuwenden. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten behandeln die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen, an die Gestaltung von Sammelstellen und an die Planung der Evakuierung von Beschäftigten. Sie veranschaulichen die Unterschiede zu den Regelungen der Landesbauordnung.
In praktischen Übungen erlernen Sie die Anwendung der einzelnen Teile der neuen ASR A2.3 in der Planung neuer sowie in der Bewertung bestehender Arbeitsstätten. Sie verstehen die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts an die Gestaltung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten besser und lernen, diese Kenntnisse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten anzuwenden.
Sie können zu dem Seminar gerne Pläne Ihrer eigenen Arbeitsstätten mitbringen und gemeinsam mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren, welcher Handlungsbedarf in Ihren bestehenden oder neu geplanten Arbeitsstätten besteht.
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Arbeitgeber, Führungskräfte, Fachplaner, Architekten und Sachverständige für Brandschutz.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+49 4085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A30/30152301/03092026-1 - 03.09.2026
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis
Nutzen
In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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KI-Agenten Schulung: Von Automatisierung zu Agentic AI - EX/A52/10504010/04092026-1 - 04.09.2026
Unterschiede zwischen Automatisierung und KI-Agenten sowie deren Vorteile verstehen
Inhalt
- Technik-Check: Was ist regelbasierte Automatisierung und was ist ein proaktiver Agent?
- Abgrenzung: Aufgaben (Automatisierung) vs. Ziele (Agenten) - Struktur vs. Autonomie
- Architektur-Quickview: Wie ein Agent plant und Tools nutzt
- Recht und Sicherheit: kompakter Überblick zur Haftung beim Einsatz autonomer Systeme
- Tool-Kompass: Kurzvorstellung führender No-Code-/Low-Code-Plattformen und Agenten-Frameworks
Nutzen
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SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A54/50101405/04092026-1 - 04.09.2026
Gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021)
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des SCC Regelwerks gemäß SGU-Personal VAZ Dokument 017 (Version 2021) und sind in den Informationen zur Personenzertifizierung im SGU-Bereich aufgeführt.
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A52/60101806/04092026-1 - 04.09.2026
Inhalt
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung
Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit
Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik
Theoretische Prüfung
Nutzen
Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.
Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind
Voraussetzungen
Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
210 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
39.9 EUR
Bruttopreis
249.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
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