Veranstaltungskalender
Kranführer Ausbildung - Flurgesteuerter Brückenkran - EX/A50/60101301/24112026-1 - 24.11.2026
nach DGUV Grundsatz 309-003
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52
- DGVU Grundsatz 309-003
- Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung
- Verhaltensregeln
- Unterweisung
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Nutzen
Die Teilnahme an unserer Kranführer Ausbildung befähigt Sie, als Kranführer eines flurgesteuerten Brückenkran tätig zu werden: Die Kranführer Ausbildung ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten die nötigen Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil unterweist Sie umfassend im Arbeiten mit dem flurgesteuertem Brückenkran. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.
Die DGUV Vorschrift 52 und der DGUV Grundsatz 309-003 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch mit einem Brückenkran Führerschein nachweisen können.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Die Kranschein Ausbildung bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Bedienpersonal für flurgesteuerte Brückenkrane
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als flurgesteuerter Brückenkranführer ist eine arbeitmedizinische Vorsorgeuntersuchung ( Seh- und Hörtest) notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
15;
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A34/50201101/24112026-1 - 24.11.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A49/50201101/24112026-1 - 24.11.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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Fortbildung zum betrieblichen Energiemanagement - 248 - 24.11.2026
Eintägiger Refresher zur Aktualisierung und Vertiefung der Fachkenntnisse zu rechtlichen, technischen und normativen Themen des Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001
Der Lehrgang erfüllt die Anforderung an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Energiemanagementsystem-Auditoren
Im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 ist eine umfassende Energieplanung durchzuführen, die die Ermittlung rechtlicher und anderer Anforderungen, die Durchführung einer energetischen Bewertung, die Schaffung einer energetischen Ausgangsbasis sowie die Bildung aussagekräftiger Energieleistungskennzahlen umfasst. Mit der Veröffentlichung der ISO 50003, 50006 und 50015 und der Revision ISO 50001 ist die fortlaufendeVerbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis durch messbare Ergebnisse nachzuweisen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen sowie zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von internen und externen Audits müssen die Fachkenntnisse vertieft und regelmäßig aktualisiert werden.
Der Lehrgang baut auf dem Grundkurs „Energiemanager/-auditor“ auf und vermittelt rechtliche, normative und technische Neuerungen sowie Vertiefungen der Fachkenntnisse.
Er richtet sich an externe Auditoren für Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikation eine Fortbildung zu rechtlichen, technischen und allgemeinen Themen des betrieblichen Energiemanagements nachweisen müssen.
Die Veranstaltung dient auch Energiemanagern, Energieberatern, internen Auditoren oder Mitarbeitern aus dem Energieteam zur Aktualisierung und Vertiefung der Kenntnisse bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems.
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Refresher für Auditoren Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit - 248 - 24.11.2026
Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001
Der dreitägige Refresher-Lehrgang vermittelt kompakt die aktuellen rechtlichen, technischen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Er richtet sich an externe Auditoren für Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 50001, ISO 14001 und ISO 45001, die zur Aufrechterhaltung der Qualifikationen regelmäßig Fortbildungen nachweisen müssen.
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Eingriffskompensation im Verdichtungsraum - 248 - 24.11.2026
Eintägiges Praxisseminar. Neue Wege in der Akquisition, Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen bei geringen Flächenressourcen
Eine zielorientierte, auf Nachhaltigkeit abzielende Eingriffskompensation wird mangels geeigneter Flächen für Maßnahmen zunehmend schwieriger. Zwar haben sich über die ergebnisorientierte Landschaftsplanung anhand von Flächenpools und Ökokonten sowie der frühzeitigen Einbeziehung Betroffener (insbesondere der Landnutzer) in den letzten Jahren Fortschritte erzielen lassen. Doch zumindest im Verdichtungsraum wird es im wahrsten Sinne des Wortes eng: Viele geeignete Flächen sind bereits zu Kompensationszwecken belegt worden und die Erkenntnis über zuweilen erhebliche Folgekosten einstmals angelegter Kompensationen hemmen die effektive Belegung weiterer Flächen.
Neue gesetzliche Regelungen, wie etwa wasserrechtliche Erfordernisse einerseits, sowie die zunehmende Konkurrenz um Flächen durch neue Flächennutzungen, wie z. B. dem verstärkten Anbau von Mais zur Gewinnung von Bioenergie oder der Errichtung von Freiland-PV-Anlagen andererseits, erschweren die Flächenakquisition zusätzlich, weil die Bereitschaft der Landbesitzer und -nutzer, weitere Flächen bereitzustellen, sehr gering ausgeprägt ist.
Gerade in dieser schwierigen Situation des Naturschutzes, insbesondere in Verdichtungsräumen, können Zielsetzungen des Biotopverbundes mit überzeugenden Leitbildern erfolgreich sein.
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Brennstoffemissionshandel aktuell - 248 - 24.11.2026
Eintägiger Zertifikatslehrgang zu den Grundlagen des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS) und zum Übergang in den EU-Emissionshandel 2 (EU-ETS 2)
Der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) Deutschlands, der seit 2021 eingeführt ist, wird ab 2027 im europäischen Brennstoffemissionshandelssystem – dem ETS 2 - aufgehen. Die beiden Systeme weisen Parallelen, aber auch einige Unterschiede auf. In der Übergangsphase müssen Inverkehrbringer von Kraft- und Heizstoffen in beiden Systemen die Berichtspflichten erfüllen.
Das Seminar gibt Ihnen zunächst einen Einblick in die weltweiten und europäischen Entwicklungen beim Klimaschutz, die für das Verständnis des aktuellen Emissionshandels wichtig sind. Als Schwerpunkt des eintägigen Lehrgangs werden die Grundlagen des nationalen Brennstoffemissionshandel erläutert und die Unterschiede zum ETS 2 herausgearbeitet. Wer ist betroffen, welche Ausnahmen gelten, welche Pflichten und Anforderungen müssen wann erfüllt werden, wie funktioniert die Kommunikation? Wie müssen die Emissionen überwacht werden, was muss beim Einsatz von Biomasse beachtet werden? Wie funktioniert der Einkauf bzw. Handel mit Zertifikaten? Gibt es Entlastungen? Diese und andere Fragen werden anhand von konkreten Praxisbeispielen im Laufe des Seminars geklärt. Ein großer Fokus liegt dabei auch auf dem Austausch zwischen den Teilnehmern.
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Asbest - 248 - 24.11.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 248 - 24.11.2026
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anlage 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anlage 2 B. Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS 524 („Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“) ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Die Lehrgangdauer beträgt 32 Lehreinheiten einschließlich der Prüfung in Anlehnung an den Lehrgangsplan Anh. 6 A der DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128).
Die wichtigsten Schadstoffe**:
Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; polychlorierte Biphenyle - PCB; polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel. (**Für Asbest ist eine gesonderte Sachkunde nach TRGS erforderlich.)
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen, bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde nach TRGS 524.
Das Gleiche gilt auch für Verantwortliche und Aufsichtführende in den ausführenden Unternehmen. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS 524 angezeigt.
Für die Durchführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen bestätigt Ihnen das Lehrgangs-Zertifikat, dass Sie fachlich dazu geeignet sind. Diese Fachkunde wird bei Ausschreibungen immer öfters gefordert.
Im Gefahrstoffrecht haben sich insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung deutliche Änderungen ergeben.
Der hier angebotene Fachkundelehrgang bereitet Sie anforderungsgerecht und aktuell auf die arbeitsschutzrechtlichen und gefahrstoffrechtlichen Erfordernisse bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen und für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen vor.
Der Lehrgang umfasst 32 Unterrichtseinheiten und endet mit einer Prüfung. Sie erhalten ein Fachkunde-Zertifikat nach TRGS 524.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 24.11.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 24.11.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 248 - 24.11.2026
Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR
Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Da die gesetzlichen Bestimmungen im alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.
Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.
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