Veranstaltungskalender
BKrFQG - Berufskraftfahrerweiterbildung (insgesamt 5 Module) - 12.05.2025
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
1.1 Kinematische Kette (5 UE),
1.3 Kraftstoffverbrauch (5 UE),
1.4 Ladungssicherung (10 UE),
2.1 Sozialrechtliche Vorschriften (10 UE),
3.1 Arbeitsschutz, Risiken vermeiden (10 UE),
3.6 Image des Unternehmens, Personenverkehr (10 UE)
Nutzen
Nach den Anforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bzw. der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) müssen Kraftfahrerinnen und -fahrer innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung absolvieren, die mindestens 35 Stunden umfasst. Mit diesem 5-tägigen Kurs kommen Sie dieser Anforderung nach und können gleich sieben Kenntnisbereiche abdecken. Neben der kinematischen Kette und der Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, ist ein Fokus die Ladungssicherung: Hier kommt es darauf an, Transportgut sicher aufzuladen und zu befestigen und zu wissen, wie sich das Fahrverhalten des beladenen Fahrzeugs ändert. Darüber hinaus gehen wir auf Aspekte des Arbeitsschutzes und der Risikovermeidung ein und schauen darauf, wie auch Ihr persönliches Auftreten dem Kunden gegenüber und Ihr verantwortlicher Umgang mit Qualitätsstandards sich auf das Image des Unternehmens auswirken.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombination.
Voraussetzungen
Fahrerlaubnis Klasse C1/E oder C/E oder vergleichbare Fahrerlaubnisklasse.
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) / Berufskraftfahr-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Nettopreis
525 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
99.75 EUR
Bruttopreis
624.75 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Facility Management kompakt - 41 - 12.05.2025
Dreitägiger Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen zu Grundlagen der erfolgreichen Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen
Dreitägiger Fachkundelehrgang mit Praxisbeispielen zu Grundlagen der erfolgreichen Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen
Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen hat sich ein grundlegender Wandel vollzogen. Durch den Einzug des Facility Managements haben sich für Unternehmen erhebliche Effizienzpotenziale eröffnet und für eine Vielzahl von Dienstleistern neue Tätigkeitsfelder erschlossen.
Immobilien und betriebliche Abläufe werden ganzheitlich betrachtet. Das reine Verwalten ist nicht mehr ausreichend. Durch eine professionelle Bewirtschaftung der Liegenschaften und eine koordinierte Abwicklung von Prozessen können Betriebs- und Bewirtschaftungskosten dauerhaft gesenkt und die Verfügbarkeit von Anlagen gesichert werden.
Die Umsetzung eines Facility Managements ermöglicht optimale Entfaltung der Kernkompetenzen eines Unternehmens und stellt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar.
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Gefahrstoffbeauftragter - 48 - 12.05.2025
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - Grundkurs - 389 - 12.05.2025
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training
In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.
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Umweltmanagementfachkraft - 79 - 12.05.2025
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Viertägiger modularer Fachkundelehrgang mit Workshop (plus optional 5. Tag: Gefahrstoffe) über Grundkenntnisse zum Umweltrecht und Aufbau von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS
Umweltmanagementsysteme ermöglichen die betriebliche Umweltschutzleistung eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern, die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sicherzustellen, Kosteneinsparungs- und Verbesserungspotenziale aufzudecken und das Unternehmensimage zu verbessern. Zur Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems sind Kenntnisse zu verschiedenen Themengebieten (z. B. umweltrechtliche Anforderungen, ISO-Normen) nötig.
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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 12.05.2025
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Unsere Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Das Hauptziel dieser Schulung ist es, Teilnehmende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher in die Anwendung und den effektiven Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren zu schulen. Die Schulung legt den Fokus darauf, vorhandenes Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und auf den neusten Stand zu bringen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Beachten Sie, dass die Unterweisung über PSA gegen Absturz jährlich durchgeführt werden muss.
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Umweltmanagement für Einsteiger - 77 - 12.05.2025
Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS
Eintägige Grundlagenschulung zu Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 und EMAS
Die Einführung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems setzt neben Fachwissen zum betrieblichen Umweltrecht auch Kenntnisse zu Anforderungen der DIN ISO 14001 und EMAS voraus.
Häufig wird das Umweltmanagementsystem im Unternehmen von eigenen Fach- und Führungskräften aufgebaut, die sich neu in diese Thematik einarbeiten müssen.
Das Seminar vermittelt dieser Zielgruppe praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse. Auch Führungs- und Fachkräfte, die ohne Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems die betriebliche Umweltschutzleistung systematisch verbessern wollen, erlernen im Kurs die notwendige Vorgehensweise.
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GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 1 - 13.05.2025
Recht und Haftung: gesetzliche, behördliche und organisatorische Aufgaben
Inhalt
Grundlagen, Struktur und Organisation der GmbH
- Rolle des gesetzlichen Vertreters der GmbH
- Umgang mit Gesellschaftern und Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführer im Konzern
- Geschäftsführungsrelevante Inhalte der Satzung
Persönliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers
- Unterschied von Bestellung und Anstellung
- Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
- Arbeitsrechtliche Einstufung des GmbH-Geschäftsführers
- Gestaltungshinweise für den Anstellungsvertrag
- Status in der Sozialversicherung
- Abberufung, Amtsniederlegung und Kündigung
Aufgaben und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
- Organisation und Überwachung des Geschäftsbetriebes
- Compliance für Geschäftsführer
- Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben
- Stellung des Geschäftsführers als Arbeitgeber
- Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals
- Handelsrechtliche und steuerliche Pflichten
- Pflichten in Krise und Insolvenz der Gesellschaft
Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers
- Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, den Geschäftspartnern und Behörden
- Strafrechtliche Haftungsrisiken
- Verantwortung bei Aufgabenverteilung auf mehrere Geschäftsführer
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Haftungsbegrenzung
- Versicherungslösungen für Geschäftsführer
Nutzen
Das Seminar GmbH-Geschäftsführer (TÜV) - Teil 1 führt Sie in die gesetzlichen, behördlichen und organisatorischen Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers im Innen- und Außenverhältnis der GmbH ein und klärt Sie über die Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers auf. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen praxisorientiert alle Themenkreise aus dem Aufgabengebiet von Geschäftsführern. Dazu zählen Alltagssituationen, besondere Fragestellungen sowie die individuellen Belange rund um die persönliche Situation eines Geschäftsführers. Das GmbH-Geschäftsführer-Seminar besteht aus zwei Teilen (Recht und Haftung sowie Betriebswirtschaft) und schließt im Rahmen einer optionalen Online-Prüfung mit einem TÜV-Zertifikat ab.
Sie erfahren im Seminar GmbH-Geschäftsführer außerdem alles Wissenswerte über Haftung, Haftungsfallen und Maßnahmen der Haftungsbeschränkung. Anhand von Praxisfällen zeigen wir Ihnen, wie der gesetzliche Haftungsfreiraum für unternehmerische Entscheidungen in die tägliche Arbeit des Geschäftsführers übertragen werden kann. Zudem gibt Ihnen das GmbH-Geschäftsführer-Seminar praxisnahe Einblicke in die Entwicklungen und Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um die GmbH.
Übersichten, Checklisten und Muster erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihren Berufsalltag zu transferieren. So lernen Sie, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Das Seminar GmbH-Geschäftsführer bereitet Sie umfangreich auf den richtigen Umgang mit der GmbH sowie den Gesellschaftern und externen Dritten vor, sodass sich die innerbetrieblichen Abläufe im Unternehmen vereinfachen lassen. Dadurch können Sie haftungsrelevante Sachverhalte, für die der GmbH-Geschäftsführer gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen einstehen muss, maßgeblich reduzieren.
Nach dem Besuch der zweiteiligen Weiterbildung GmbH-Geschäftsführer haben Sie die Möglichkeit, mit der erfolgreichen Absolvierung der Online-Prüfung ein TÜV-Zertifikat der TÜV NORD CERT zu erwerben. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Geschäftsführer in GmbH, GmbH & Co. KG, gGmbH sowie in Konzern- und Konzerntochtergesellschaften, stellvertretende Geschäftsführer und angehende Geschäftsführer, Unternehmensnachfolger, MBI- und MBO-Kandidaten
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zu
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Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - 13.05.2025
Umweltmanagement nach ISO 14001 und EMAS
Inhalt
Managementsysteme im Überblick
Grundlegender Aufbau von Managementsystemen
- Prozessorientierung
- Struktureller Aufbau und Synergien
DIN EN ISO 14001/EMAS: Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem
- Vorteile einer Implementierung
- Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte
- Zielsetzungen und Programme
- Rechtskonformität, Verantwortlichkeit, Delegation
- Umweltrelevante Abläufe
- Datenanalyse, umweltrelevante Kennzahlen, Ökobilanzen
- Notfallmanagement
- Verbesserungsprozess
EMAS (ergänzende Aspekte und Anforderungen)
- Teilnahme von Organisationen
- Umweltprüfung und Umweltaspekte
- Umweltbetriebsprüfung
- Umweltberichterstattung
- Deregulierungsaspekte
Praktische Umsetzung
- Umweltprüfung
- Managementsystem-Aufbau
- Prozessbeschreibungen
Qualitätsmanagementsysteme
- Überblick DIN EN ISO 9001
- Synergien und Integrationsaspekte
Arbeitssicherheitsmanagementsysteme
- ISO 45001
- SCC/SCP
Energiemanagementsysteme
- DIN EN ISO 50001
Nutzen
Unser zweiteiliges Seminar befähigt Sie, als Umweltmanagement-Beauftragter tätig zu werden. Im zweiten Teil des Seminars stehen Kenntnisse über Umweltmanagementsysteme im Vordergrund. Sie erhalten einen Überblick über die verbreiteten Managementsysteme und lernen den grundsätzlichen Aufbau der Systeme kennen. Die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 und EMAS sind hier von besonderer Bedeutung.
Die Gemeinsamkeiten sowie die Unterschiede zwischen der DIN-Norm und EMAS sowie die Vor- und Nachteile werden anschaulich vermittelt. Hinweise zur Einführung eines Umweltmanagementsystems in die betriebliche Praxis werden erläutert. Die Schnittstellen zu anderen (integrierten) Managementsystemen werden dargestellt. Nach dem Besuch des ersten und zweiten Teils der Qualifikation zum Umweltmanagement-Beauftragten (TÜV) können Sie die Ausbildung mit einem TÜV-Zertifikat abschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Teilnehmer, die zuvor den UMB Teil 1 besucht haben; Personen, die in ihrem Unternehmen Umweltmanagement-Aufgaben wahrnehmen oder wahrnehmen sollen; Mitarbeiter, die die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 und/oder die Validierung nach EMAS vorbereiten; Umweltbeauftragte, Mitarbeiter aus Fachbehörden und andere fachlich interessierte Personen
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 oder ein nachweislich gleicher Kenntnisstand.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.
Zeit
09:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
16;
Dieses Seminar ist auch als Blended Learning verfügbar. Zum Blended Learning 
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Seminar: Technical Compliance Management System (tCMS) - 13.05.2025
Expertenwissen unter Berücksichtigung der aktuellen ISO-Normen
Inhalt
Grundlagen
- Was ist (Technical) Compliance?
- Bedeutung und Unterschiede von Compliance und Technical Compliance-Management
- Zielsetzung von Technical Compliance
- Rechtlich einwandfreie technische Prozesse
- Ethische Unternehmensführung und Compliance
Rechtsgrundlagen
- Übersicht über verschiedene Rechtsgebiete und Konsequenzen mangelhafter Technical Compliance
- Rechtliche Vorgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Erläuterung der wichtigsten Vorschriften, Sorgfaltspflicht und unternehmerische Haftung
- Relevanz von Compliance-Standards
- Selbstverpflichtungen des Unternehmens - Code of Ethics und Code of Conduct
- Überblick DIN ISO 37301:2021-11 - Änderungen zur ISO 19600
Compliance-Ziele
- Aufgaben und Ziele von Technischem Compliance
- Abstimmung Unternehmenszielen, Compliance-Ziele und Risikomanagement
- Elemente einer Compliance-Strategie
- Zusammenarbeit mit anderen Funktionen
- Abgrenzung zu Rechtsabteilung, Risikomanagement, interner Revision
Aufbau einer Compliance-Organisation/eines tCMS
- Verantwortung der Unternehmensleitung im Bereich Technischen Compliance Management
- Anforderungsprofil des Compliance-Beauftragten
- Tools und Methoden
- Einbindung der Compliance in die (technische) Unternehmensorganisation
Wesentliche Elemente einer Compliance-Organisation und passende Compliance-Strukturen für die eigenen Unternehmensprozesse
- Compliance als Leitungs- und Führungsaufgabe
- IT-Unterstützung bei der Umsetzung eines tCMS
- Delegation von Compliance-Aufgaben
- Ist-Analyse der besonderen Bedingungen, Pflichten und Auflagen bzgl. HS&E: Health, Safety & Environment im Unternehmen
- Integration des tCMS in vorhandene Managementsysteme (z. B. QM oder Integriertes Managementsystem)
Compliance-Risiken erheben, bewerten und steuern/Compliance Risk Assessment
- Verzahnung von Compliance und internem Risikomanagement
- Compliance-Risiken und deren Besonderheiten, Compliance-Risikoanalyse, Risikoidentifizierung/-bewertung
- Haftung im Unternehmen, Pflichtendelegation
Unterstützung des technischen Compliance-Management-Systems durch digitale Hilfsmittel
- UEBA (User and Entity Behavior Analytics)-Tool für die durchgängige Prüfung im Bereich der Betriebs- und Anlagensicherheit
- UEBA vereint die Prüforganisation in den Bereichen Explosionsschutz, funktionale Sicherheit und alle weiteren Prüfungen der Sicherheit und Qualität in einer durchgängigen Lösung
Methoden - Gruppenarbeiten
- Anwendung der Technical-Compliance-Grundlagen zur Durchführung eines fiktiven Legal Compliance Assessments
- Erstellen eines Maßnahmenplans mit Erhebung der zu erarbeitenden Optimierungspotentiale und konkreten Handlungsschritten zur Erreichung eines rechtssicheren Betriebes zu Arbeits- und Umweltschutz
Nutzen
Im Seminar Technical Compliance Management System (tCMS) erhalten Sie als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer eine fundierte Einführung in das Thema. Neben aktuellen Standards, Werkzeugen und Methoden sowie rechtlichen Rahmenbedingungen gehen wir gemeinsam auf die Themen Konzeptionierung, Umsetzung, Organisation und kontinuierliche Verbesserung eines integrierten, standardorientierten tCMS ein.
Durch die Einführung eines Technical Compliance Systems werden Lücken in der rechtlichen Konformität geschlossen und der hohe Aufwand, ständig die Aktualität zu gewährleisten, sinkt erheblich. Ferner sinken die Fehlerquote und die Abweichungen aus dem jährlichen Audit werden wesentlich reduziert.
Ein weiteres Ziel des Seminars ist Ihnen zu veranschaulichen, wie ein Compliance-Management-System effizient geplant, implementiert und gesteuert werden kann. Anhand von Case Studies lernen Sie, wie Sie ein Compliance-Programm entwickeln, gestalten und in Ihre Unternehm
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Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten - 13.05.2025
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften
- DIN-Normen
- DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007,
DGUV Grundsatz 309-008, DGUV Regel 109-017
Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen
- Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten
- Bedeutung der Befähigten Person
- Schäden und deren Beurteilung
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Dokumentation
- Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten erlangen Sie die nötige theoretische wie praktische Grundlage, um als sachkundige Person bestellt werden zu können. Denn überall, wo Winden, Hub- und Zuggeräte zum Einsatz kommen, um schwere Lasten zu bewegen und zu heben, sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Prüfung durch eine Befähigte Person stellt dies sicher.
Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen, diese zur weiteren Verwendung freizugeben und damit die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten geprüft werden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten. In einem praktischen Teil lernen Sie, die Theorie an Exponaten durchzuführen.
Nutzen Sie diesen DGUV 54 Lehrgang, um sich bestmöglich auf Ihre Tätigkeit als Befähigte Person vorzubereiten und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Zielgruppe
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Kran besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Jaqueline Redemann
+49 201 3195533
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Technische Dokumentation - Aufbauseminar - 13.05.2025
Inhalt
Rechtliche Anforderungen an die Technische Dokumentation
- Produkthaftung und Produzentenhaftung
- Einführung in die Recherche mit Recherchewerkzeugen
Qualität der Technischen Dokumentation
- Grundlagen des Layouts
- Grundlagen des Qualitätsmanagements
- Texte bewerten und optimieren
Übersetzungsgerechte Dokumentationserstellung
Gebräuchliche Software in der Technischen Dokumentation
Autoren- und Redaktionssysteme
Einführung in die Arbeitsweise von Layoutprogrammen
Die Rolle von Datenbanken in der Technischen Dokumentation
Single-Source-Publishing
Content-Management-Systeme
Nutzen
Aufbauseminar im Bereich Produktsicherheit und Betriebssicherheit: Sie vertiefen die rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Technische Dokumentation, die Ihnen aus dem gleichnamigen Grundlagenseminar bereits bekannt sind. Sie lernen die Dokumentation eines Produktes in seinem Lebenszyklus kennen und erfahren, wie sich die interne herstellerorientierte und die externe benutzerorientierte Dokumentation unterscheiden.
Unsere Referenten stellen Ihnen im Überblick typische Typographie- und Layout-Probleme dar und zeigen Ihnen den richtigen Weg zu verständlichen Formulierungen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung kennen Sie die rechtlichen Anforderungen wie Gesetze, Normen und Richtlinien. Sie kennen die Pflichten, Vorgehensweise und Anwendung der notwendigen Tools zur Technischen Dokumentation.
Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das theoretische Wissen im beruflichen Alltag umzusetzen. Im Seminar bietet sich genügend Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen. Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der beruflichen Praxis und vermitteln Ihnen das Wissen anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele.
Zielgruppe
Technische Bearbeiter und Personen, die Technische Dokumentationen erstellen oder künftig diese Tätigkeit im Unternehmen übernehmen sollen
Voraussetzungen
Bereits erfolgte Teilnahme an unserem Grundlagenseminar Technische Dokumentation oder sehr gute Kenntnisse der rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1120 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
212.8 EUR
Bruttopreis
1332.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Franziska Ritter
+49 40 85572745
akd-hh@tuev-nord.de
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