Veranstaltungskalender

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Energieeffizienz in Gebäuden - 107 - 26.03.2026

Einführung in das strategische Energiemanagement


Die Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen gewinnt eine immer größere Bedeutung. Für die Facility Management- und Energiedienstleistungsbranche ergeben sich daraus neue Herausforderungen und auch neue Chancen. Energieeffizienz ist die Grundlage, um CO2-Emissionen zu reduzieren, den Energieverbrauch zu senken und somit die Nachhaltigkeit von Gebäuden und Anlagen zu erhöhen. 

Das Seminar vermittelt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sowie die Anpassungen der Novellierung. Die Teilnehmer erlernen Elemente des modernen Energiemanagements und die Steigerung der Energieeffizienz durch systematische Vorgehensweisen bei der Aufdeckung von Einsparpotenzialen und der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen.

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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 139 - 26.03.2026

Eintägiges Kompaktseminar, geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung


In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.

ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ SCC 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!

Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).

Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.

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Beauftragte und verantwortliche Person gem. Kapitel 1.3 ADR - 64 - 26.03.2026

Eintägige Schulung und Unterweisung, geeignet für alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR und Abschnitt 8.2.3 ADR


Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!

Da die gesetzlichen Bestimmungen im  alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Aktualisierung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen im Rahmen einer erneuten Schulung

Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen, sog. „ ... am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen“ (Kapitel 1.3 ADR).

Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d. h.: Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden.

Die vorliegende Schulung dient dazu, sogenannten „Beteiligten Personen“ (ehem. beauftragten/ verantwortlichen Personen gem. GbV) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.

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Betriebliche Auswirkungen des BImSchG und der Störfallverordnung - 593 - 26.03.2026

Zweitägiges Seminar zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Verantwortung von Führungskräften im Zusammenhang mit dem betrieblichen Genehmigungs- und Sicherheitsmanagement.


Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor.

Betriebliche Verantwortliche und angehende Führungskräfte stellen sich oft die Frage, ob ihr Betrieb eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht benötigt, was eine „BImSchG-Genehmigung“ bedeutet und ob er unter die Störfallverordnung fällt. Außerdem interessiert sie, welche Verantwortung sie in diesem Zusammenhang tragen.

In diesem Seminar beantworten wir diese Fragen. Sie erhalten einen klaren und umfassenden Überblick über immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Ihre Verantwortung und die Aufgaben von Störfallbetrieben.

Im Rahmen des zweitägigen Seminars wird aufgezeigt wie ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid aufgebaut ist. Anhand interaktiver Fallbeispiele lernen Sie, wie Sie prüfen, ob Ihr Betrieb der Störfallverordnung unterliegt. Zudem erarbeiten wir die verschiedenen Anforderungen, die diese Verordnung an Betriebe der „unteren Klasse“ und der „oberen Klasse“ stellt, wobei wir auch die speziellen Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigen.

Ein wichtiger Teil des Seminars sind systematische Sicherheitsbetrachtungen, die entscheidend sind, um die geforderte Anlagensicherheit zu erreichen und darzustellen. Dazu stellen wir Ihnen verschiedene Verfahren vor und wenden diese an praktischen Beispielen an.

Wir diskutieren außerdem die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme sowie die Informationen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Gemeinsam erarbeiten wir die Inhalte betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrpläne und zeigen Ihnen, wie Sie diese in der Praxis testen können. Zum Abschluss betrachten wir die relevanten Regelungen zu Abstandsanforderungen zwischen Betriebsbereichen und schutzwürdigen Zonen.

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Wiederholungsunterweisung für sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten - 299 - 26.03.2026

Eintägiges Online-Live-Seminar zur Auffrischung der Sachkunde gemäß Versammlungsstättenverordnung


Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung ist eine jährliche Unterweisung erforderlich. Mit diesem Seminar haben Sie diese Voraussetzung erfüllt.

Die Sachkunde der Sachkundigen Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten muss regelmäßig aufgefrischt werden. Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Wiederholung vor. Verankert ist dies in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. der jeweiligen Landesverordnung, z. B. der Sonderbauverodnung NRW 2009, kurz SBauVO - dies ist die ehemalige VStättVO.

Auch das Arbeitsschutzgesetz und die BGV A1 legen diese Vorgehensweise im Sinne der Unfallverhütung fest.

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 42 MVStättVO / Sonderbauverordnung NRW 2009
    (2) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal jährlich über die Betriebsvorschriften zu unterweisen.
  • Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 1, § 4 Unterweisung der Versicherten
    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; außerdem muss sie dokumentiert werden.
  • Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG § 12 Unterweisung
    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
  • Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 1, § 13
    Der Unternehmer kann fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich sowie Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.

Eine jährliche Unterweisung ist nach diesen Vorschriften erforderlich. Mit diesem Seminar haben Sie diese Voraussetzung erfüllt.

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Asbest-Gerätefachkunde - 102 - 27.03.2026

Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519


Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.

Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.

Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 520 - 27.03.2026

Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.


Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
    Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.
  • Brandschadensanierung
    Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A
  • Sachverständiger für Altlasten
    Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten
  • Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe Dreitägiger Lehrgang

Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:

"Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."

Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.

Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.

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Nachhaltigkeitstechnologien und -management (M. Sc.) - WBH - 01.04.2026

Um Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltiger zu gestalten und globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel und Biodiversitätsverlust zu begegnen, müssen Industrie, Mobilität, Energie und Ernährung transformiert werden. Große Aufgaben, die beste Karriereperspektiven bieten: gerade für diejenigen, die technologische und ökonomische Nachhaltigkeitskompetenzen mitbringen.


Das Masterstudium vermittelt Ihnen in vier Kernmodulen interdisziplinär die theoretischen Grundlagen nachhaltiger Entwicklung.

  • Sie lernen ökonomische Nachhaltigkeitstheorien und -konzepte kennen.
  • Ebenso stehen Themen wie Unternehmensverantwortung und nachhaltige Finanzwirtschaft auf dem Lehrplan.
  • Im Vertiefungsbereich Nachhaltigkeitsmanagement können Sie zwischen den Themen Nachhaltigkeitscontrolling und -bewertung, Nachhaltigkeit globaler Wertschöpfungsketten, Responsible Innovation sowie Nachhaltigkeitsmarketing und -kommunikation wählen.

Im 2. Semester befassen Sie sich mit Grundlagen der Nachhaltigkeitstechnologien und spezialisieren sich auf eine Studienrichtung: Sie können sich dabei zwischen Nachhaltige Energietechnologien, Nachhaltige Mobilität sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit entscheiden. Alle drei sind auf die aktuellen Transformationsbereiche und -erfordernisse in verschiedenen Branchen (Mobilität, Energie, Produktion und Konsum) ausgerichtet – und damit von hoher beruflicher Relevanz.

Im Bereich der Anwendungsorientierung üben Sie praxisnah das wissenschaftliche Arbeiten mit Forschungsmethoden ein: einerseits in Form einer Vertiefungsarbeit zum Nachhaltigkeitsmanagement, andererseits in der Zukunftswerkstatt@WBH – einem innovativen Lehrformat, bei dem Sie tutoriell betreut eigenständige Forschungsarbeit leisten.

Im dritten Semester beweisen Sie Ihr Können in einer Masterarbeit und einem Kolloquium, mit denen Sie Ihr Studium erfolgreich vollenden.

Ihr Kontakt

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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https://www.wb-fernstudium.de/kursseite/master-studiengang-nachhaltigkeitstechnologien-und-management.html

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Nachhaltigkeitsmanagement (MBA) - WBH - 01.04.2026

Nachhaltigkeit heißt, in die Zukunft zu investieren und den Ressourcennachschub dauerhaft zu sichern. Dabei spielt das Management von Unternehmen und Organisationen eine zentrale Rolle, egal ob Industrieunternehmen, öffentliche Einrichtung, Start-up oder NGO. Umso wichtiger ist es, Entscheidungsträger:innen mit zukunftsfähigen Managementkompetenzen auszurüsten.


Der Studiengang vermittelt Ihnen die Konzepte, Methoden und Instrumente des Nachhaltigkeitsmanagements in allen zentralen Managementbereichen. Globale Nachhaltigkeitspolitik und -strategien stehen genauso auf dem Studienplan wie nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenmanagement.

  • Sie lernen Nachhaltigkeit als strategischen Wettbewerbsvorteil kennen.
  • Sie erfahren, wie Sie Unternehmensstrategien, Unternehmens- und Personalführung nachhaltig gestalten.
  • Außerdem machen wir Sie im Bereich „Sustainable Finance“ fit.
  • Im Vertiefungsbereich Nachhaltigkeitsmanagement erweitern Sie Ihre Fähigkeiten in einem der Themen Nachhaltigkeitscontrolling und -bewertung, Nachhaltigkeit globaler Wertschöpfungsketten, Responsible Innovation oder Nachhaltigkeitsmarketing und -kommunikation.

Mit der Wahl setzen Sie den individuellen Schwerpunkt Ihres Studiums. Im Bereich der wissenschaftlichen Anwendungsorientierung üben Sie einerseits das wissenschaftliche Arbeiten mit Forschungsmethoden ein. Andererseits arbeiten Sie fallstudienbasiert an Management- und Nachhaltigkeitsprojekten.

Im dritten Semester beweisen Sie Ihr Können in einer Masterarbeit und einem Kolloquium, mit denen Sie Ihr Studium erfolgreich vollenden.

Ihr Kontakt

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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https://www.wb-fernstudium.de/kursseite/master-studiengang-nachhaltigkeitsmanagement.html

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Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure) (M. Sc.) - WBH - 01.04.2026

Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., öffnet Ihnen die Türen zu einer gefragten Karriere in der Industrie. Ausgestattet mit einem einzigartigen Mix aus technischen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten, sind Wirtschaftsingenieure maßgebliche Treiber von Innovationen und Veränderungen. Sie gestalten aktiv die digitale Transformation und fördern nachhaltige Lösungen in modernen Unternehmen. Dieses Studium baut auf Ihren technischen Vorkenntnissen auf und erweitert sie um wertvolles betriebswirtschaftliches Know-how, um Sie optimal auf Ihre Rolle als Fach- oder Führungskraft vorzubereiten.


Der Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (für Ingenieure), M.Sc., hat eine Regelstudienzeit von drei Semestern und zeichnet sich durch seinen modularen Aufbau und die flexible Anpassungsfähigkeit an Ihre individuellen Ausbildungsziele aus.

Im ersten Semester werden die grundlegenden Kenntnisse im Wirtschaftsingenieurwesen gelegt. Sie erwerben essenzielles Wissen in den Bereichen Unternehmensführung, strategisches Management, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Finanzwesen und Controlling sowie internationales Management. Im zweiten Semester haben Sie die Möglichkeit, sich in einer von vier Spezialisierungsrichtungen zu vertiefen: Unternehmensführung, Produkt- & Servicemanagement, Operations & Supply Chain Management oder Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitstransformation.

Ergänzend zu den theoretischen Inhalten bieten eine Zukunftswerkstatt, eine Team-Projektarbeit und eine Vertiefungsarbeit praxisnahe Anwendungs- und Vertiefungsmöglichkeiten des erlernten Wissens. Der Masterstudiengang wird mit einer Masterarbeit und einem Kolloquium abgeschlossen, die Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten auf den Prüfstand stellen und Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft vorbereiten.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

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Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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Innovations- und Technologiemanagement (M.Sc.) - WBH - 01.04.2026

Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor.


Innovationen sind Treiber für Wandel, Wachstum und Wohlstand. Technologien sind ihr Motor. Nur im perfekten Zusammenspiel gelingen die großen Transformationen der Digitalisierung und der nachhaltigen Entwicklung. Dies betrifft zentrale Zukunftsthemen wie z. B.:

  • Energiewende beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger
  • zukunftsgerichtete Mobilität beim Umstieg auf alternative Antriebe
  • Industrie 4.0 als Übergang zur digitalen Fabrik mit additiver Fertigung
  • Künstliche Intelligenz in der Gesundheitswirtschaft mit individualisierter Therapie
  • Smart City als Inbegriff für umfassende Entwicklungskonzepte zu lebenswerten Städten
  • New Work als Arbeitswelt der Zukunft mit Home Office, Coworking Spaces, digitalen Nomaden und virtuellen Meetings.

Machen Sie Ihre Organisation „innovationsstark“ und „technologiekompetent“ – und bereiten Sie sich bestmöglich vor auf die Herausforderungen der so genannten VUCA-Welt.

Alle diese Zukunftsthemen bedürfen neben Offenheit und Mut zu Veränderung der sorgsamen Planung. Zukunftsrobuste Entscheidungen erfordern Weisheit und Weitblick, und sie basieren auf technologischem Sachverstand, verbunden mit dem Spirit für Innovationen bei: Technologien, Geschäftsmodellen, Produkten & Services sowie im Denken, Verhalten der Akteure und in der Gesellschaft.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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https://www.wb-fernstudium.de/kursseite/master-studiengang-innovations-und-technologiemanagement-msc.html"

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Digital Business (MBA) - WBH - 01.04.2026

Eine steigende Dynamik in allen Wirtschaftsbereichen führt zu einer hohen Nachfrage an Spezialist:innen mit interdisziplinärem digitalem und wirtschaftlichem Know-how. Als Manager im Bereich Digital Business arbeiten sie genau an dieser Schnittstelle von Wirtschaft und IT. Dieser Studiengang vermittelt Ihnen dafür die gefragten funktionsübergreifenden Management- und Digitalisierungskompetenzen.


Der Studiengang „Digital Business“ ist eine akademische Ausbildung mit besonderem Fokus auf Schnittstellenbereiche zwischen Wirtschaft und  Technik sowie einer fachlichen Ausrichtung auf die Digitalisierung. Wir vermitteln Ihnen anwendungsrelevantes Spezialwissen, gepaart mit einer sehr großen Auswahl an Wahlmöglichkeiten, um sich neue, spezifische Expertinnenkenntnisse und Expertenkenntnisse anzueignen.

Das Fernstudium vermittelt Ihnen ein tiefgreifendes Grundverständnis für die Dynamiken der Digitalisierung sowie das agile und konventionelle Projektmanagement.

In einem Wahlpflichtbereich rund um Digital Technology Management haben Sie die Möglichkeit, in einem Katalog an Modulen, sich diejenigen auszusuchen, die Ihren individuellen Interessen und Zielen entsprechen. In einem weiteren Vertiefungsmodul können Sie ebenfalls aus einem reichhaltigen Katalog ein passendes Modul des Bereichs Digital Business wählen. In diesem fachlichen Bereich werden Sie auch Ihre Vertiefungsarbeit schreiben. Ihre Kenntnisse können Sie in ein praktisch ausgerichtetes Projekt einfließen lassen. Vertiefungs- und Projektarbeit leiten auf Ihre MBA-Thesis hin, für die Sie drei Monate Zeit zur Erstellung haben. Hierbei können Sie praktische Problemstellungen in einen theoretischen Bezug stellen und wissenschaftlich-methodisch bearbeiten.

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Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

fon: +49 06151 3842 404

Katharina.Wittmann@wb-fernstudium.de

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