Veranstaltungskalender
Seminar: KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER - EX/A52/10201508/27112026-1 - 27.11.2026
Deutsche und europäische Regulierung kritischer Infrastrukturen - Herausforderungen und Entscheidungsbedarf
Inhalt
Hintergründe zum Themenspektrum Kritische Infrastrukturen
- Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
- Themenspektrum des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG und IT-SiG 2.0)
- Europäische Perspektive
- Betroffene Institutionen
Akteure im IT-SiG-Umfeld und deren Aufgaben
- Rechtsgrundlage BSIG
- Anforderungen an die Akteure im IT-SIG-Umfeld
- Fokus Energie-Branche
Übersicht NIS2/ NIS2UmsuCG/ CER-RL
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen
Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- Kontinuierliche Verbesserung und Schaffung von Sicherheitsbewusstsein
- Grundlagen: Anforderungs- und Risikomanagement
- Notfallmanagement
Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 (nativ)
- Methodischer Ansatz
- Aufbau und Pflege eines ISMS
Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz
- Methodischer Ansatz
- IS-Management nach dem modernisierten IT-Grundschutz
KRITIS - Nachweisverfahren nach §8A (3) BSIG
- Nachweispflicht
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards
- Auditierung und Zertifizierung
Nutzen
In unserem eintägigen Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die neben den Betreibern kritischer Anlagen auch sogenannte ?besonders wichtige? und ?wichtige? Einrichtungen betrifft.
Die EU-Richtlinie NIS-2 ist in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt worden. Ähnliches gilt für das KRITIS-Dachgesetz, das die EU-Richtlinie CER in Deutschland umsetzen soll. Durch diese neuen Gesetze wird die bisherige in Deutschland durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 formulierte KRITIS-Regulierung erheblich erweitert werden. Es ergeben sich vielfältige Pflichten und Auswirkungen, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Ausfällen Ihrer IT-Systeme.
Unser Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2 und CER ist für Betreiber kritischer Infrastrukturen prädestiniert, insbesondere für Unternehmen aus den folgenden Branchen: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.
Beginnend mit einer Einführung in die Bedeutung kritischer Infrastrukturen bringen wir Sie in unserem Webinar auf den neuesten Stand der Entwicklungen und aktuellen Trends im Bereich der IT-Sicherheit. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), einschließlich seiner Erweiterungen IT-SiG 2.0, der europäischen Perspektive durch die NIS-2-Richtlinie und der damit verbundenen nationalen Umsetzungen.
Ein Fokus ist auch der Aufbau und die Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz. Typische Fragestellungen aus der Praxis sowie mögliche Probleme im ISMS-Prozess für Betreiber kritischer Infrastrukturen werden diskutiert.
Wir gehen im Seminar auf Nachweispflichten sowie Zertifizierung und Auditierung ein, was für Ihre Compliance entscheidend ist.
Zielgruppe
Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sogenannter ?besonders wichtiger? und ?wichtiger? Einrichtungen zählen und für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind
Voraussetzungen
Grundlegende Kenntnisse zur Informationssicherheit. Ein Verständnis der Vorgehensweise nach ISO 27001 oder IT-Grundschutz ist hilfreich, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fortbildung - EX/A52/30251406/27112026-1 - 27.11.2026
Gemäß VDE 0701 (DIN EN 50678), VDE 0702 (DIN EN 50699), TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten
Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) und BetrSichV
Erkennen der Gefahren des elektrischen Stroms
Kennzeichnungen elektrischer Betriebsmittel
Aktuelle Grenzwerte der VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Gefahren und Tipps bei der Geräteprüfung
Auswertung von Praxiserfahrungen und -problemen
Messpraktikum
Nutzen
Mit diesem Seminar frischen elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte die spezifischen und aktuellen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die der Gesetzgeber für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel vorschreibt. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die formalen Prüfabläufe und wie Sie Dokumentationen erstellen. Durch praxisorientierte Messübungen sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Der Lehrgang dient Elektrofachkräften außerdem als Aktualisierung von Kenntnissen nach TRBS 1203 zur befähigten Person als Prüfer für oben genannte Prüftätigkeiten: Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte führen in der täglichen Praxis Arbeiten aus, die wesentlich zum Erhalt der Arbeitssicherheit in den Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Betriebsmittel erfordert spezifische und aktuelle Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie regelmäßig und umfassend mit den aktuellen bzw. neuen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Ihrer Prüftätigkeit vertraut gemacht werden.
Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen bzw. Elektrofachkräfte, die mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)/BetrSichV beauftragt sind; Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen für oben genannte Prüfungen tätig sind
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mit der Prüfung und Beurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vertraut sein.
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
15; Es kann das betriebseigene Messgerät mitgebracht werden.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Qualitätsmanagement für Führungskräfte - EX/A35/20152601/27112026-1 - 27.11.2026
Methoden und Werkzeuge für ein erfolgreiches Qualitätsmanagementsystem
Inhalt
Mindset Qualitätsmanagement
- Was ist Qualität, wer bestimmt und organisiert Qualität
- Kano-Modell
- Managementaufgabe: Systemerstellung und -steuerung (Qualitätsmanagement PDCA-Zyklus) entsprechend ISO 9001
Verbindung ISO 9001 und Führungsaufgaben
- Prinzip der ISO 9001, Aufbau der HLS (High Level Structure) und Inhalte
Führungsaufgaben Analyse-Phase
- Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
- Strategische Analysen, SWOT-Analyse, Business-Plan
Führungsaufgaben Planung
- Qualitätsziele und Prozesssteuerung und -analyse
- Zielvereinbarung, Entwicklung und Projektmanagement
- Agiles Führen/agile Prozessowner
Führungsaufgaben Umsetzungssteuerung
- Risiken und Chancen
- Ressourcen zielgerichtet einsetzen
- Wissensmanagement, QM-Dokumentation und Lean Process Documentation
Führungsaufgaben Leistungsbewertung
- Methoden der Prozessüberwachung
- Prozesszielsetzungen und Kennzahlen
- Managementbewertung
Führungsaufgaben Verbesserung
- Prozessoptimierung entsprechend Qualitätsmanagement und Lean Management
- Effizienzsteigerung
Nutzen
Mit unserer Weiterbildung Qualitätsmanagement für Führungskräfte möchten wir Führungskräften verschiedener Branchen Qualitätsmanagement-Methoden und -Werkzeuge mit an die Hand geben und aufzeigen, wie sie ein Qualitätsmanagementsystem zur Umsetzung ihrer Führungs- und Steuerungsaufgaben aktiv nutzen können. Die Teilnehmenden lernen die für Führungskräfte relevanten Normanforderungen der ISO 9001 kennen. Sie können nach der Weiterbildung Qualitätsmanagement für Führungskräfte eine Verknüpfung zwischen der täglichen Führungspraxis und den Anforderungen moderner Qualitätsmanagementsysteme herstellen und verstehen die ISO-9001-Anforderungen als Basis-Checkliste für ein effizientes Unternehmensmanagement.
Das Prinzip des Qualitätsmanagement PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act) zur Steuerung und Führung wird anhand von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und Teamarbeiten vermittelt. Insbesondere die Analyse und Betrachtung der Prozess- bzw. Abteilungsleistung hinsichtlich vorhandener Risiken und Chancen sowie die Ableitung von Zielen für das Qualitätsmanagement bilden einen wesentlichen Bestandteil der Führungsaufgaben. Methoden zur Festlegung von Prozessabläufen und Schaffung eines gemeinsamen Mindsets ergänzen die Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems in die Praxis.
Dabei steht eine effiziente und agile Vorgehensweise im Vordergrund. Unsere erfahrenen Trainer zeigen Ihnen auf, welche Spielräume innerhalb von Normanforderungen zum Qualitätsmanagement bestehen, um den Nutzen für den Kunden und das Unternehmen zu steigern. Die abschließende Bewertung des Erfolgs mittels Prozesskennzahlen und Managementbewertungen sowie die Ableitung von Verbesserungsaktivitäten runden die Vorgehensweise des PDCA-Zyklus ab. Mit der Weiterbildung Qualitätsmanagement für Führungskräfte geben wir Ihnen die nötigen Qualitätsmanagement-Methoden und -Werkzeuge an die Hand, um erfolgreich ein Qualitätsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen zu integrieren und zur Unternehmenssteuerung zu nutzen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Mitglieder der Geschäftsleitung und Führungskräfte aus den verschiedenen Organisationsbereichen sowie Qualitätsbeauftragte, -manager und -auditoren.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung werden DIN EN ISO 9001 Kenntnisse vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
730 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
138.7 EUR
Bruttopreis
868.7 EUR
Ansprechpartner
Frau Petra Buckow
0049 40 8557-2696
akd-hh@tuev-nord.de
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Abfallbeauftragter an einem Tag - 248 - 27.11.2026
Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung zu einer bereits erworbenen staatlich anerkannten Fachkunde im Sinne des §9 EfbV bzw. §5 AbfAEV
Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.
Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das vorliegende Seminar.
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Asbest-Gerätefachkunde - 248 - 27.11.2026
Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519
Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.
Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 248 - 27.11.2026
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B. - Brandschadensanierung
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A - Sachverständiger für Altlasten
Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten - Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe Dreitägiger Lehrgang
Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:
Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."
Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.
Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.
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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A35/40301306/30112026-1 - 30.11.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Susann Wellnitz
040 8557 2780
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Motorsägenführer:in AS Baum II - EX/A81/50208702/30112026-1 - 30.11.2026
Inhalt
Erwerb der Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.
Theoretische Lehrinhalte AS Baum II
Maschinen und Geräte:
Auswahl bestimmungsgemäßer Einsatz
Arbeitsschutz:
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Arbeitstechniken
Praktische Lehrinhalte AS Baum II
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis:
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Praktische Übungen
Nutzen
In unserem Lehrgang AS Baum II erlangen Sie erweiterte Kenntnisse zur sicheren Arbeit mit der Motorsäge und erweitern Ihre Befähigung um den Einsatz der Tophandlesäge und deren Einsatz auf Hubarbeitsbühnen. Sie erlernen Techniken zur Abtragung von Bäumen und erweiterte Kenntnisse in der professionellen Baumpflege.
Zielgruppe
Diese Qualifizierung richtet sich an Berufstätige und Arbeitssuchende, die mit der Qualifizierung Motorsäge Baum I und / oder Motorsäge Baum II den richtigen Umgang mit der Motorsäge sicherstellen und zugleich berufliche Chancen mit der Bedienberechtigung verbessern wollen.
Voraussetzungen
- Körperliche und geistige Eignung (gem. DGUV Vorschrift 1 §7)
- Gesundheitliche Eignung nach G41, G25
- Erfolgreich absolviertes Modul A und B - Grundlagen der Motorsägenarbeit (s. AS Baum I)
- gültige Ausbildung in erster Hilfe
- Persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe oder -stiefel, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzjacke, Schnittschutzhandschuhe ) optional gern eigene Motorsägen, da diese im Rahmen des Lehrganges gewartet werden.
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
6; - Die Teilnehmer erhalten neben der Teilnahmebescheinigung einen Befähigungsnachweis AS-Baum 2 in Form eines Ausweises
- max. Teilnehmerzahl begrenzt
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
995 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
189.05 EUR
Bruttopreis
1184.05 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen - EX/A31/20401601/30112026-1 - 30.11.2026
Produktsicherheit und Produktintegrität
Inhalt
Grundlagen und Kenntnisse des Produktsicherheitsbeauftragten
- Produktsicherheit als Teil des Compliance-Managements
- Haftung für fehlerhafte Produkte, Übersicht zu den Rechtsgebieten
- Produktsicherheitsgesetz und behördliche Marktüberwachung
- Vertragliche Haftung, Sachmängelhaftung SMG, BGB § 280, § 311, § 241
- Gesetzliche Haftung (Produzentenhaftung), Produkthaftungsgesetz und BGB § 823
- Umgang mit Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV)
- Umgang mit Produkthaftpflichtversicherungen
- Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für die Verantwortlichen
- Anforderungen an gerichtsfeste Dokumente und Qualitätsnachweise (Aufzeichnungen)
- Organisationspflichten im Produktentstehungsprozess und im Rahmen der Produktbeobachtung
Aufgaben und Kompetenzen des Produktsicherheitsbeauftragten
- Stellenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten
- Pflichten des Unternehmens
- Aufgaben, Kenntnisse und Befugnisse des PSB
- Anforderung an rechtssichere Dokumente
- Korrektur-Maßnahmen mit dem 8D Prozess
- Übersicht von Methoden zur Problemlösung
- Risikobewertung von Produkten und Prozessen
Nutzen
In der Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen erhalten Sie einen Überblick über Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken.
Durch steigende Produktkomplexität und wachsende gesetzliche Anforderungen steigen die Verbrauchererwartungen an die Produktsicherheit weltweit. Gleichzeitig wächst die Anzahl von Produktrückrufen permanent. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sollten Produktsicherheitsbeauftragte (PSB) mit den nötigen gesetzlichen Anforderungen vertraut sein und Prozesse unter produktsicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten können.
In der PSB-Schulung berücksichtigen Sie durch Praxisbeispiele Normen, Gesetze und kundenspezifische Anforderungen. Sie lernen die Aspekte von zivilrechtlicher, vertraglicher und außervertraglicher Produkthaftung kennen und können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen besser einschätzen. Dazu vermitteln Ihnen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Anforderungen wie das Produktsicherheitsgesetz und das Produkthaftungsgesetz. Ebenso eignen Sie sich Kenntnisse an über die Anforderungen an die Dokumentation und Risikobewertung. Sie können somit künftig selbständig regelmäßige Fertigungs- und Produkt-Checks durchführen. Außerdem lernen Sie, die Ursache möglicher relevanter Abweichungen zu identifizieren und entsprechend entgegenzuwirken.
Als PSB ist es Ihre Aufgabe, sowohl Fehler in der Produktentwicklungsphase als auch während der Fertigung zu vermeiden. So lernen Sie unter anderem Prioritäten zur Beseitigung produktsicherheitsrelevanter Mängel in der Produktentstehungsphase (Fehlerprävention), das Initiieren von Prozess-FMEAs und die Erstellung von ?Lessons-Learned?-Checklisten kennen. Diese dienen Ihnen bei Produktneuanläufen dazu, produktsicherheitsrelevanten Fehlern im Bereich der Fertigungs-, Montage- und Prüfprozesse aus dem Weg zu gehen.
Auch eine schnelle Reaktion auf eventuelle Fehler nach der Auslieferung wird von Ihnen erwartet - die richtige Anwendung von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingeschlossen. Dazu gehört auch, dass Sie beurteilen können, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit und -häufigkeit im Fehlerfall ist. Hieraus resultiert die frühzeitige Einbindung des PSB in die Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sowie in den Reklamationsprozess (8D-Report).
Mit der PSB-Schulung (TÜV) erhalten Sie eine detaillierte Ausbildung, die auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik beruht.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements/der Qualitätssicherung und des Kunden-/Reklamationsmanagements, die die Aufgabe des Produkt
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1 - EX/A36/50101101/30112026-1 - 30.11.2026
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Inhalt
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Sozialgesetzbuch - SGB
Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
DGUV V2
Berufsgenossenschaftliche Systeme - BG-Systeme
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGVen (Regeln, Information etc.)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Psychische Gefährdungsfaktoren
Biostoffverordnung - BioStoffV
Arbeitszeitgesetz - ArbZG
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG
Ladenschlussgesetz - LadSchlG
Mutterschutzgesetz - MuSchG
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Produktsicherheitsgesetz - ProdSG
Chemikaliengesetz - ChemG
Technische Regeln - Übersicht
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV
- TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 - Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR (z. B. Raumbeleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge/Flucht- und Rettungsplan usw.)
Nutzen
Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)
Im ersten Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete wie das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die mit dem Arbeitsschutz verbunden sind. Dazu zählen das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz. Ebenso gehören dazu die Verordnungen und Regelwerke zu den einzelnen Gesetzen: Gefahrstoffverordnung oder TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Zudem werden aktuelle Aspekte zu psychischen Gefährdungsfaktoren besprochen. Den Teilnehmern werden Informationen zu weiteren Hilfsmitteln (die BG-Systeme und andere) vermittelt.
Mit dieser Veranstaltung legen Sie den Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten. Sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Teil 2 und -Auditor.
Nach dem Besuch des zweiten Teils besteht für Sie die Möglichkeit der Prüfungsteilnahme. Sie erwerben hiermit das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an Teil 2 statt. Zur Teilnahme "
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A33/30301701/30112026-1 - 30.11.2026
Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100
Inhalt
Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen
Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln
Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung
Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.
Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25;
Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen nach Kategorie A - EX/A34/30353201/30112026-1 - 30.11.2026
Sachkundiger für Hygienetätigkeiten nach VDI-Richtlinie 6022
Inhalt
Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik
Medizinische Aspekte
Anforderung an Planung, Herstellung, Errichtung, Wartung und Betrieb
Makroskopische und messtechnische Erkennung und Bewertung von Hygienemängeln
Maßgebende Rechtsvorschriften, Normen und Technische Regeln für den Betrieb
Diskussion
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
In unserer VDI-6022-Schulung Kategorie A vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Kenntnisse über die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach der VDI-Richtlinie 6022 Kategorie A. Dazu zählt sowohl das Wissen über die technischen Aspekte, die bei der Planung, Herstellung und Ausführung dieser Anlagen und Geräte beachtet werden müssen, als auch über die hygienischen Anforderungen an Betrieb, Wartung und Inspektion der RLT-Anlagen. Im Vordergrund steht dabei das Bestreben, den Raumnutzern eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft sowie ein behagliches Raumklima zu schaffen.
Diese Hygieneschulung gemäß der VDI 6022 Kategorie A vermittelt Ihnen die theoretischen Kenntnisse, um Aufbau und Komponenten von RLT-Anlagen zu konzipieren oder diese Tätigkeiten zu kontrollieren. Zudem sind je nach Anlagentyp bei raumlufttechnischen Anlagen alle zwei bis drei Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen, die von einer nach Kategorie A qualifizierten Person mit entsprechender Berufserfahrung durchgeführt werden können.
Unsere Schulung behandelt darüber hinaus die Forderungen und Richtlinien der BG.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten entsprechen selbstverständlich mit ihren Qualifikationen und Zuständigkeiten den Ansprüchen der VDI 6022 Blatt 2 und vermitteln Ihnen das aktuelle Wissen Ihrer Branche. Anhand anschaulicher Beispiele diskutieren Sie aktuelle Rechtslagen und Hygienevorschriften.
Eine Schulung nach Kat. A beinhaltet eine Schulung nach Kat. B.
Zielgruppe
Ingenieure, Techniker oder Meister aus der technischen Gebäudeausrüstung (Versorgungstechnik o. ä.),
öffentliche Planungsbüros und Architekten; Hersteller aus dem Bereich Raumlufttechnik, Technische Leiter aus Industrie und Mittelstand; Sachverständige und Sicherheitsingenieure, Betreiber
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen.
Mindestens Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur der Fachrichtung ?Technische Gebäudeausrüstung?, ?Versorgungstechnik? oder in einer gleichwertigen Fachrichtung mit mehrjähriger Berufserfahrung mit RLT-Anlagen, oder bestandene Ausbildung in der Hygiene, Umweltmedizin oder Mikrobiologie oder gleichwertige Ausbildung und mindestens fünfjährige praktische Erfahrungen im Bereich Raumlufttechnik; Voraussetzung für die Erlangung einer VDI-Urkunde ist Ihre Berufsausbildung mit der Berufserfahrung und eine bestandene Prüfung am Ende des Seminars, ansonsten erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Sie erhalten mit Abschluss der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen relevante Richtlinien der VDI 6022.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe, erneut eine Schulung zu besuchen.
Abschluss
VDI-Urkunde;
Nettopreis
1040 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
197.6 EUR
Bruttopreis
1237.6 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
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