Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Resilienztraining - EX/A38/10351701/06112025-1 - 06.11.2025

Persönliche Widerstandskräfte stärken


Inhalt

Was ist Resilienz?
- Abgrenzung der Begriffe Resilienz, Stress, Burnout
- Resilienz im beruflichen und privaten Kontext

Stress
- Input zu Stressoren, Stressverstärkern und Stressreaktionen
- Identifikation eigener Stressauslöser
- Erlernen von Strategien zu einem konstruktiven Umgang mit Stress

Strategien zur Stärkung der eigenen Resilienz
- 7 Säulen der Resilienz
- Gezielte Aktivierung der eigenen Kompetenzen
- Umgang mit unsicheren und herausfordernden Situationen
- Methoden und Tools zur Stärkung der eigenen Resilienz
- Praktische Übungen zur Resilienz, die sich einfach in den eigenen Alltag einbauen lassen

In welchen konkreten Situationen begegnen mir Stress und Belastung?
- Reflexion über reale Fallbeispiele der Teilnehmenden

Nutzen

Resilienz ist die persönliche Widerstandskraft in Situationen, die durch Stress, Zeitdruck oder Belastungen wie zum Beispiel die Auswirkungen der derzeitigen Corona-Pandemie geprägt sind.
Solchen Herausforderungen souverän und stabil zu begegnen, ist ein echter Erfolgsfaktor in heutigen Arbeitsumfeldern. Denn nicht nur für Führungskräfte geht es alltäglich darum, Stress zu bewältigen und Rückschläge wegzustecken. Es stellt sich also eine entscheidende Frage: Wie werde ich resilient?

Unser Resilienztraining gibt darauf ganz praktische Antworten. Sie lernen Strategien kennen, mit denen Sie in Drucksituationen widerstandsfähig bleiben, die Ruhe bewahren und konstruktiv mit den Gegebenheiten umgehen können. Auf den Punkt gebracht macht Sie unser Resilienz-Seminar in drei Bereichen fit für Resilienz:

? Verbesserte Selbstwahrnehmung zur Reflexion des eigenen Verhaltens
? Verbesserte Widerstandskraft dank konkreter Strategien der Druckbewältigung
? Verbesserte Leistungsfähigkeit auf Basis steigender Gelassenheit

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende, die ihre natürliche Widerstandskraft stärken und weiterentwickeln möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch des Resilienztrainings sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Resilienz Seminar beinhaltet Gruppenübungen, moderierten Austausch im Plenum, praxisbezogene Übungen, Einzelaufgaben sowie kollegiale Beratung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

680 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

129.2 EUR

Bruttopreis

809.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadin Obert
0201 31955-31
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Prokurist - EX/A43/10101401/06112025-1 - 06.11.2025

Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln


Inhalt

Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura

Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung

Nutzen

Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.

Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.

Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.

Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

720 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

136.8 EUR

Bruttopreis

856.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 06.11.2025

Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)


Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.

Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.

Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:

„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“

Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:

„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“

Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:

  • Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
  • Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
  • Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen

Mehr erfahren

Gewässerschutz für Einsteiger - 49 - 06.11.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Betrieblicher Gewässerschutz umfasst in erster Linie das Einleiten von Abwasser sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dies betrifft auch Betriebe, die keinen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen müssen.

Die Anforderungen dazu sind umfangreich und die daraus entstehenden Aufgaben müssen in allen Betrieben ermittelt und organisiert werden. Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die Grundkenntnisse zum betrieblichen Gewässerschutz.

Mehr erfahren

Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen - 570 - 06.11.2025

Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.


Unsere Schulung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Ziel ist es, Teilnehmende mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und spezifische Anforderungen zu vermitteln, um das Unfallrisiko und daraus resultierende Betriebsunfälle zu minimieren. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Erlangung des Befähigungsnachweises.  

Beachten Sie, dass die Unterweisung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach Empfehlung alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden sollte.

Mehr erfahren

Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 61 - 06.11.2025

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

Mehr erfahren

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 06.11.2025

Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)


Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.

Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.

Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:

„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“

Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:

„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“

Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:

  • Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
  • Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
  • Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen

Mehr erfahren

Safexpert Anwenderschulung - 2511-ÖF - 06.11.2025

In dieser 2-tägigen Schulung lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.


Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt werden. 

Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.

Inhalte der Schulung

  • Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
  • Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
  • Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • Prüf- und Abnahme-Assistent
  • Normendatenbank optimal einrichten
  • Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf

Seminarprogramm

Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert

Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen können, lernen Sie:

  • Grundlagen der CE-Kennzeichnung 
  • (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
  • CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
  • Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
  • Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
  • Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
  • Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
  • Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
  • Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)

Safexpert effizient nutzen

  • Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
  • Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
  • Angewandte Normen in Maßnahmen
  • Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
  • Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
  • Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
  • Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
  • Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
  • Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?

Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:

  • Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
  • Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
  • Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
  • Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)

Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.


Mehr erfahren

Cyber Resilience Act (CRA) im Maschinenbau - Online-Konferenz - 2576-WEB - 06.11.2025

Technik, Recht und Praxis im Dialog – damit aus Unsicherheit ein sicherer Fahrplan für die Zukunft wird. Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) stellt die EU neue Anforderungen an die IT- bzw. OT-Sicherheit vernetzter Produkte – und viele Hersteller stehen vor offenen Fragen: Wie lassen sich die neuen Vorgaben konkret umsetzen? Welche Normen gelten künftig? Und was bedeutet das für Entwicklung, Produktion und Betrieb? 



Unsere Online-Konferenz bringt Licht ins Dunkel. Branchenexpert:innen, Jurist:innen und Praktiker:innen beleuchten den CRA aus verschiedenen Perspektiven und zeigen praxisnahe Wege zur Umsetzung. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Handlungssicherheit zu schaffen – und gemeinsam die Basis für eine widerstandsfähige, digitale Zukunft zu legen.

Themen der Vorträge

08:30 - 08:35 - Begrüßung

08:35 - 09:30 - CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilliance Act

09:30 - 10:45 - Wie sieht eine Security-Risikoanalyse aus?


10:45 - 11:00 - Pause


11:00 - 12:00 - Secure Coding - wichtige Grundprinzipien der sicheren Softwareentwicklung


12:00 - 13:00 - Mittagspause


13:00 - 14:00 - Schwachstellenmanagement und Software-Bill-of-Material als zentrale Anforderungen des CRA

14:00 - 15:00 - Juristische und organisatorische Pflichten von Cybersicherheit als Produktanforderung


15:00 - 15:15 - Pause


15:15 - 16:15 - Beispiele zur Umsetzung der technischen Anforderungen nach Anhang I des CRA

16:15 - 16:30 - Abschlussdiskussion


Mehr erfahren

Webinar: CO2-Emissionshandel mit Brennstoffen - EX/A52/40202108/07112025-1 - 07.11.2025

Einführung und Aufgaben im Unternehmen


Inhalt

Einführung in den nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen
- Rechtliche Grundlagen: Brennstoffemissionshandelsgesetz, Emissionsberichterstattungsverordnung

Brennstoffemissionshandelsverordnung
- Ziel, Aufbau und Zeitplan des Emissionshandels
- Betroffene Brennstoffe, Zertifikatspflicht und Befreiungen
- Beteiligte Akteure und ihre Marktrollen
- Zusammenspiel mit dem Europäischen Emissionshandel EU ETS

Pflichten für zertifikatspflichtige Unternehmen
- Bestimmung der relevanten Energieströme
- Quantifizierung der Zusatzbelastungen durch den CO?-Preis
- Ermittlung der Brennstoffemissionen, Berücksichtigung des Bioenergieanteils
- Emissionsberichterstattung und Prüfung, Erstellung von Überwachungsplänen
- Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen, Dokumentations- und Nachweispflichten
- Führung des Emissionskontos bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): Compliance-Konto und Handelskonto, Eintragung der Brennstoffemissionen, Abgabe von Emissionszertifikaten
- Zertifikateein- und -verkauf, Primär- und Sekundärmarkt, Emissionshandelsregister, Verkaufstermine, Mindest- und Maximalmengen, Transaktionsentgelte, Preisentwicklung auf dem Zertifikatemarkt

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Begünstigungen für energieintensive Unternehmen
- Begünstigte Unternehmenssektoren
- Nachweis eines Energiemanagementsystems und Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
- Antragsverfahren

Nutzen

Seit dem 01.01.2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Es verpflichtet Produzenten von fossilen Brennstoffen zum CO?-Emissionshandel. Betroffen sind vor allem Energieproduzenten wie Stadtwerke, Mineralölhersteller und Energiehändler.

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist auch für weitere Bereiche geplant. So soll ab 2023 Kohle unter den CO?-Emissionshandel fallen und ab 2024 auch die Abfallverbrennung.

Neben immer mehr Aufgaben und Dokumentationspflichten, die durch die Reformen und neuen Gesetze auf Sie zukommen, arbeitet die EU regelmäßig an Entlastungsmöglichkeiten für die Unternehmen - mit dem Ziel, weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu gehören die Carbon-Leakage-Begünstigungen, aber auch die Befreiung für bestimmte Anlagen und der Abzug von Doppelerfassungen.

Mit den neuen Regelungen wird der CO?-Emissionshandel für die genannten Unternehmen immer komplexer und undurchsichtiger. Das Webinar hilft Ihnen dabei, sich eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen und stetigen Neuerungen zu schaffen. Deshalb werfen Sie gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten einen Blick auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz, auf die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) und auf die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).

Sie erhalten praxisnahe Einblicke in den Handel mit CO?-Zertifikaten, die BEHG-CO?-Preisentwicklung und bekommen zentrale Informationsquellen und Tools an die Hand. Mit diesen können Sie zum Beispiel eigenständig CO?-Kosten berechnen oder sich über weitere Gesetzesänderungen im CO?-Emissionshandel informieren.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen vom neuen Emissionshandel betroffenen Abteilungen im Unternehmen angesprochen, z. B. Sachbearbeiter in Rechts-, Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer

Zeit

09:00 - 12:30

Max. Teilnehmerzahl

0

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

310 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

58.9 EUR

Bruttopreis

368.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de

Mehr erfahren

Hygienebeauftragter - Fortbildung - Bereich Pflege und Assistenzpersonal - EX/A81/50408206/07112025-1 - 07.11.2025


Inhalt

Auffrischung und Wiederholung des Grundwissens

Aktuelle Vorschriften zu Hygiene und Infektionsprophylaxe sowie neue Erkenntnisse der Forschung

Aktuelle Tagesthemen

Nutzen

Die Anforderungen an die Hygiene im Gesundheits- und Sozialbereich sind vielfältig und unterliegen einem ständigen Wechsel. Hygienebeauftragten wird mit dieser Fortbildung ein sachkundiger Überblick über neue Entwicklungen und eine Aktualisierung ihres Wissens geboten.

Zielgruppe

Hygienebeauftragte aus dem Bereich Pflege- und Assitenzpersonal

Voraussetzungen

Weiterbildung zum Hygienebeauftragten oder entsprechende Kenntnisse müssen vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Themen aus Ihrem beruflichen Alltag können diskutiert und Lösungsansätze in der Gruppe erarbeitet werden.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

319 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.61 EUR

Bruttopreis

379.61 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren

Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/50101105/07112025-1 - 07.11.2025


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigungen der Lehrgänge Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) Teil 1 und Teil 2.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten. Es werden insgesamt 45 Multiple-Choice-Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)


Zeit

15:15 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"

Nettopreis

330 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

62.7 EUR

Bruttopreis

392.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Doreen Wendlandt
0421 22318- 14
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren