Veranstaltungskalender

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Leanmanagement Weiterbildung (TÜV) - Zertifikatslehrgang für Produktion und Logistik - Teil 2 - 16.12.2024

Prozessdynamik und Etablierung eines Lean Management Systems in Ihrem Unternehmen


Inhalt

Teil 2
- Prozessverbesserung durch Flussorientierung: Ziehende Abläufe durch kanbanische Steuerung, Nivellierung und Glättung, Routenzüge, POLCA Steuerung für variantenreiche Kleinserienherstellung
- Standardisierung von Prozessen für eine transparentere Organisation: Visual Management Methoden, Standard Work Ansätze, Schulung durch Training within Industry
- Erfolgreiche Lean Transformation mit Hilfe von Roadmap Modellen, Best Practices, Change Management Kompetenz, Hoshin Kanri, Kata Coaching

Nutzen

Neben den klassischen qualitativen Methoden zur Prozessanalyse und -optimierung wird ein Schwerpunkt auf die Prozessdynamik für ein besseres Prozessverständnis mit Hilfe von quantitativen Methoden gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist die Transformation des Unternehmens für eine bessere Verankerung der Lean Management Methoden. Sie erlernen die Anwendung von Planungs- und Coaching-Methoden für eine nachhaltige und konsequente Verbesserung aller relevanten Abläufe Ihres Unternehmens. Damit sind Sie in der Lage, gezielt Verbesserungspotentiale quantitativ und qualitativ zu identifizieren und zu optimieren und den Wandel zur schlanken Fabrik zielgerichtet zu gestalten.

Die Vermittlung der Inhalte erfolgt interaktiv anhand eines durchgängigen integrierten Fallbeispiels, so dass Sie die erlernten Methoden sofort spielerisch zur Anwendung bringen können. Der Kurs setzt dabei modernste methodische und didaktische Erkenntnisse um. Sie bringen erste Umsetzungserfahrungen im zweiten Teil ein und profitieren von den gesammelten Erkenntnissen aller Teilnehmer.

Nach erfolgreichem Abschluss des kompletten Leanmanager (TÜV) für Produktion und Logistik Lehrganges mit Beleg durch eine Endprüfung, erlangen Sie das Zertifikat des/der Leanmanager (TÜV) für Produktion und Logistik. Damit können Sie den Nachweis erbringen, um sich effektiv an der Kostensenkung im Unternehmen zu beteiligen.

Zielgruppe

Alle Arten von Lagerhaltung und gleichzeitigem Vertrieb/Verkauf Stückgut und Schüttgut, Baumärkte, Warenverteilzentren in allen Speditions- Bahn- und Luftverkehrsbetrieben, öffentliche Verwaltung, Unternehmensberatung. Mitarbeiter:innen im Bereich Logistik (von Logistikdienstleistern sowie aus Industrie und Handel), Unternehmensberater:innen

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme am Seminar Leanmanager (TÜV) - Teil 2 ist der Besuch von Teil 1.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Leanmanager (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche und praktische Prüfung vorgesehenen. Die schriftliche Prüfung findet direkt im Anschluss an Teil zwei statt.



Die praktische Prüfung ist eine Fallstudie/Projektarbeit, die zwischen Teil 1 und Teil 2 erarbeitet und in Teil 2 präsentiert wird. Die Präsentation ist Zugangsvoraussetzung für die schriftliche Prüfung.



Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Prüfungsordnung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Zertifikat der TÜV NORD Akademie nach bestandener Prüfung

Nettopreis

1950 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

370.5 EUR

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Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - 16.12.2024

Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3


Inhalt

Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG
- Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
- Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724

Befähigte Personen
- Rechte und Pflichten
- Stellung der Befähigten Person
- Anforderungen

Begriffe und Definitionen
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Flammpunkt, Zündtemperatur
- Temperaturklassen
- Messung und Beurteilung elektrostatischer Aufladung
- Ermittlung sicherheitstechnischer Kennzahlen

Beurteilen der Explosionsgefahr
- Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument

Anforderungen an den Betrieb von Anlagen
- Verantwortung des Betreibers

Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten "d", "e", "i", "p"
- Kennzeichnung

Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen

Voraussetzungen

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte
Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen
Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb
oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses
Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder
Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1830 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

347.7 EUR

Bruttopreis

2177.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Qualifikation zum zertifizierten IMS-Manager (TÜV) - 16.12.2024

Einführung eines integrierten Managementsystems (IMS) mit nachhaltigen Erfolg


Inhalt

Einführung in integrierte Managementsysteme (IMS)
- Grundlegende Konzepte von ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001
- IMS und der Weg zum nachhaltigen Erfolg
- Integration von Managementsystemen und ISO 9004 als Leitfaden
- IMS als strategischer Ansatz für die Zukunftssicherung

Kostenmanagement und Effizienzsteigerung
- Kostenanalyse und -kontrolle durch IMS
- Effizientes Kennzahlenmanagement
- Energetische Leistungsverbesserung
- IMS zur Aufwandsreduktion und Wertschöpfungssteigerung

Nachhaltigkeit und Compliance (ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001)
- Umweltziele und Energieeffizienz mit ISO 14001 und ISO 50001
- Arbeitssicherheit und Gesundheit mit ISO 45001
- Nachhaltige Unternehmensentwicklung und Innovationen
- Management der bindenden Verpflichtungen
- IMS und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Praktische Umsetzung von IMS
- Praktische Anwendung und Umsetzung von IMS-Konzepten
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden für IMS
- Risikobasiertes Management und Anpassung an Veränderungen
- Erfolgsfaktoren für eine reibungslose IMS-Integration

Die Rolle der ISO 9004 als strategischer Leitfaden
- Bedeutung von ISO 9004 für IMS und Unternehmensstabilität
- Anwendung von ISO-9004-Richtlinien für nachhaltige Exzellenz
- IMS und ISO 9004 zur strategischen Ausrichtung
- IMS als Werkzeug zur kontinuierlichen Verbesserung

Erfolgsmessung und IMS-Zertifizierung
- Leistungsbewertung und Überwachung von IMS
- Interne Audits und Selbstbewertung von IMS
- Kundenzufriedenheit als Leistungsindikator
- Externe IMS-Audits erfolgreich bestehen
- Nichtkonformitäten in externen Audits

Nutzen

In der heutigen Geschäftswelt sind IMS-Managerinnen und IMS-Manager unerlässlich, um Organisationen durch komplexe Herausforderungen zu navigieren. IMS (integriertes Managementsystem) bietet handfeste Vorteile: Effizienzsteigerung in den betrieblichen Abläufen, verbesserte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und eine stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. Konkret heißt das: Sie lernen in unserer Ausbildung, wie Sie mit integrierten Systemen Zeit und Kosten sparen, Risiken minimieren und gleichzeitig die Zufriedenheit von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöhen. In einer Zeit, in der Qualität, Nachhaltigkeit und Effizienz ganz oben auf der Unternehmensagenda stehen, bildet das IMS das Rückgrat für kontinuierliche Verbesserung und langfristigen Geschäftserfolg.

Dieses fünftägige Seminar bietet Ihnen eine umfassende Einführung in die Welt des integrierten Managementsystems. Sie erhalten detaillierte Einblicke in die ISO-Normen 9001, 14001, 45001 und 50001 und erfahren, wie diese Normen zur Verbesserung der Unternehmensleistung beitragen. Die ISO 9004 als Leitfaden zur strategischen Ausrichtung, Stabilität und nachhaltigen Exzellenz ist ein Schlüsselaspekt, um langfristigen Erfolg sicherzustellen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der praktischen Anwendung dieser Normen, der Verknüpfung von Theorie und Praxis und der Entwicklung von Strategien zur erfolgreichen Einführung eines integrierten Managementsystems in Ihrem Unternehmen. Sie erfahren, wie Sie durch Prozessoptimierungen Synergien schaffen, Aufwände in der Kostenkontrolle reduzieren und gleichzeitig die Wertschöpfung steigern. Effektives Kennzahlenmanagement hilft dabei, die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens sicherzustellen.

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer dieses Seminars erwerben Sie wesentliche Fähigkeiten, um als IMS-Managerin oder IMS-Manager effektiv arbeiten zu können. Sie lernen, komplexe Systeme zu verstehen, effizient zu gestalten und aktiv zu steuern. Damit sind Sie in der Lage, die Qualität und Produktivität in Ihrem Unternehmen zu steigern und gleichzeitig auf Nachhaltigkeit und Compliance zu achten.

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Teamleiter (TÜV) - 16.12.2024

Führen und Entwickeln von Teams mit Methodik und Sozialkompetenz


Inhalt

Grundlagen der Teamarbeit
- Vom Individuum über die Gruppe zum Team
- Vor- und Nachteile der Teamarbeit
- Phasen des Teamentwicklungsprozesses
- Gruppendynamische Prozesse
- Grundlagen der erfolgreichen Kommunikation im Team
- Spielregeln der Teamarbeit
- Erfolgsfaktoren und Widerstände in der Teamarbeit

Teams führen
- Aufgaben des Teamleiters
- Zeit für Führung
- Führungsstile und Führungsverhalten
- Führung von Teams
- Akzeptanz als Führungskraft: angemessener Umgang mit Altersunterschied und Betriebszugehörigkeit
- Grundlagen der Aufgabendelegation
- Mitarbeitermotivation
- Team-Management
- Arbeitsorganisation in Teams
- Aufgaben und Arbeitspräferenzen im Team
- Führen auf Distanz

Effiziente und effektive Arbeit im Team
- Klärung von Konflikten im Team
- Systematische Problemlösung im Team
- Moderation von Teamsitzungen
- Teamanbindung an die Unternehmensstruktur
- Optimierung der Zusammenarbeit mit anderen Teams
- Controlling und KVP in der Teamarbeit
- Veränderung der Teamarbeit im Zeitalter der Digitalisierung

Praxisbeispiele
- Diskussion von schwierigen Führungssituationen aus Ihrem Teamalltag

Nutzen

In diesem Seminar erwerben Sie alle Grundlagen und Werkzeuge, die Sie benötigen, um Ihr Team aufzubauen, weiterzuentwickeln und zu führen. Anhand von praktischen Übungsbeispielen erleben Sie, was Gruppendynamik heißt und wie Sie diese produktiv nutzen können. Ziel der Weiterbildung ist die umfassend qualifizierte Teamleiterin und der umfassend qualifizierte Teamleiter, die ihre wichtige Aufgabe mit sozialer Kompetenz und unter Einsatz geeigneter Methoden gerecht werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren von der effektiven Kombination aus Vermittlung von theoretischen Hintergründen, anschaulicher Diskussion und der Analyse von Praxisbeispielen. Nutzen Sie die Möglichkeit, in diesem Seminar konkrete Fragestellungen aus Ihrem Teamalltag mit anderen zu reflektieren und Anregungen zu finden.

Teamarbeit ist eine zeitgemäße und erfolgreiche Arbeitsform in unseren Unternehmen . Sie ist anerkannt als effektive Form der Zusammenarbeit sowie zur Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen im Rahmen von komplexen Aufgabenstellungen.

Zielgruppe

Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich an Führungskräfte, Führungsnachwuchskräfte, (zukünftige) Team- und Projektleiter, Moderatoren von Mitarbeiterzirkeln, die sich die Grundlagen für die erfolgreiche Wahrnehmung ihrer Führungsaufgabe in den Phasen Teamaufbau, Teamorganisation, Teamarbeit und Teamentwicklung aneignen möchten.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Teamleiter (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Prüfungsordnung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT. 

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Zert

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Qualitätsmanager (TÜV) - Teil 2 - 16.12.2024

Anwendung von Qualitätstechniken und -methoden


Inhalt

Statistische Methoden: Grundbegriffe der Statistik, z. B. Stichprobe, Häufigkeiten

Anwendung statistischer Methoden in Prozessen
- Arten von Qualitätsdiagrammen und Beispiele
- Arten von Qualitätsmerkmalen (variable und attributive)
- Stichprobennahme
- SPC: Normalverteilung, Prozessfähigkeitsindizes, statistische Prozessregelung und Qualitätsregelkarte

Qualitätsmethoden und ihre Anwendung zur Problemanalyse und -lösung:
- 8D-Reports zur Problemlösung/7-W-Fragen
- Pareto-/Ishikawa-Diagramm, 5-Why-Methode
- Affinitätsdiagramm und Paarweiser Vergleich
- Matrixdiagramm und Poka-Yoke-Prinzip
- Lösungsfindung mittels Portfolio- und Matrixdiagramm
- Priorisierungsmethode und Bepunktungsmethode

Methoden zur Prävention:

FMEA - Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse
- Design- und Prozess-FMEA
- 5 Schritte einer FMEA (System-, Funktions- und Fehleranalyse, Risikobewertung)
- FMEA-Formblatt

KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess) und Kaizen
- Kunden- und Mitarbeiterorientierung (GEMBA)
- Wertschöpfung
- Werkzeuge des KVP - 3 MU, 5-S-Aktion, Benchmarking
- Arten des KVP - management-, gruppen- und personenorientiert

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Mit dem zweiteiligen Kurs qualifizieren Sie sich zum Qualitätsmanager mit abschließendem TÜV-Zertifikat. Im zweiten Teil Ihrer Ausbildung zeigen wir Ihnen moderne Methoden zur systematischen Ermittlung von Verbesserungspotenzialen und den ergebnis- und lösungsorientierten Einsatz von Qualitätswerkzeugen auf. Sie kennen die statistischen Grundlagen und können diese auf die Prozessergebnisse anwenden und somit Ihre Prozesse steuern und verbessern. Unsere erfahrenen Trainer stellen immer wieder den Bezug zu den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 her.

Ein Ziel eines prozessorientierten Qualitätsmanagementsystems ist, die Prozessfähigkeit zu sichern bzw. zu erhöhen. Die unterschiedlichen Qualitätswerkzeuge und -methoden unterstützen Sie bei der Problemdefinition, Ursachenanalyse und Problemlösung. Neben den Sofortmaßnahmen bei auftretenden Prozessabweichungen befassen wir uns mit der Fehlervermeidung durch den gezielten Einsatz der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) im Entwicklungs- oder Änderungsprozess. Anhand von Fallbeispielen vermitteln wir Ihnen den Umgang mit der Design- und Prozess-FMEA.

Neben den vielen Ansätzen zur Fehlererkennung und -behebung zeigen wir Ihnen Wege zur Prävention und Steigerung der Prozesseffizienz auf. Hierzu gehört der Umgang mit Verlusten, die durch Verschwendung (Muda), ineffizienten Einsatz von Kapazitäten (Mura) und Überbelastung (Muri) entstehen, sowie der Arbeitsorganisation (5-S-Aktion).

Die Inhalte des Kurses für Qualitätsmanager basieren auf dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätspersonal, welcher an das EOQ-Regelwerk angelehnt und von der DAkkS anerkannt ist.

Zielgruppe

Die Ausbildung zum Qualitätsmanager (TÜV) richtet sich an:
- Qualitätsbeauftragte (TÜV) mit Zertifikatsabschluss
- Qualitätsbeauftragte mit vergleichbarem Abschluss
- Qualitätsbeauftragte, die einen Abschluss als Qualitätsauditor (TÜV) entsprechend dem EOQ-Regelwerk
(bzw. akkreditiertes Personenzertifikat) anstreben; der Qualitätsmanager ist ein Qualifikationsschritt hierfür
- Inhaltlich interessierte Personen, die Kenntnisse zu Problemlösungs- und
Prozessverbesserungsmethoden erwerben möchten (ohne Zertifikatsabschluss)

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme am Seminar Qualitätsmanager (TÜV) ist die die bestandene Prüfung Qualitätsbeauftragter (TÜV®) oder gleicher, fachlicher Kenntnisstand.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Qualitätsmanager (TÜV) ist der Besuch aller Teile des gleichnamigen Seminars und die bestandene Prüfung Qualitätsbeauftragter (TÜV).

Zeit

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Agiles Projektmanagement - 16.12.2024

Agile und hybride Steuerungsmethoden im PM


Inhalt

Steuerung von Projekten - Umgang mit Änderungen in der Realisierungsphase
- Projektbegleitendes Anforderungsmanagement
- Handlungsfähig im Projekt bleiben durch Variabilität
- Probleme frühzeitig erkennen, Handlungsspielräume sichern

Nicht starre (=agile) Projektmanagement-Modelle im Überblick
- Unterschiede zwischen dem ?klassischen? und agilen Projektmanagement
- Methoden und Tools des agilen Projektmanagements in der Praxis: Scrum, Kanban
- Die Zuordnung der verschiedenen agilen Methoden und Techniken zu den klassischen Projektphasen
- Einsatz agiler Techniken in ?starren? Umgebungen/Organisationen

Kommunikation und Teamarbeit im Kontext des agilen Projektmanagements

Projektbeschleunigung mit Critical-Chain-Projektmanagement
- Work in Progress unter Berücksichtigung der Engpassressourcen steuern
- Puffermanagement

Nutzen

Die Konzepte des agilen Projektmanagements sind eine geeignete Antwort auf die hohe Dynamik innerhalb von anspruchsvollen Projekten und deren Umfeld. Basierend auf dem PM-Basisseminar und der klassischen Projektphasenstruktur lernen Sie im Seminar Agiles Projektmanagement die Herausforderungen der Planungs- und Umsetzungsphase besser kennen. Dabei lernen Sie, die Vorteile des agilen Projektmanagements in Verbindung mit denen des klassischen PM erfolgreich für Ihr Unternehmen zu nutzen.

Aufbauend auf die vermittelten PM-Grundlagen im Basisseminar werden im Seminar Agiles Projektmanagement Methoden und Techniken für Projektleiter und Projektteams dargestellt, die geeignet sind, in sehr dynamischen Umfeldern den Projekterfolg zu gewährleisten. Dazu zählt beispielsweise agiles Projektmanagement mit Scrum. Es wird unter anderem verdeutlicht,
- wie sie die Anforderungen an das Projekt mit dem ?Product-Backlog? dynamisch klären,
- wie Sie den ?Work in Progress? unter Nutzung des KANBAN-Boards steuern,
- wie Sie die Zusammenarbeit im Projektteam unter Nutzung von SCRUM optimieren und
-was zu beachten ist, wenn Sie in einer Multiprojektumgebung arbeiten.

In der Weiterbildung Agiles Projektmanagement geben wir Ihnen Möglichkeiten zur optimalen Einsteuerung der verschiedenen Arbeitspakete in den Bearbeitungsprozess unter Beachtung von Ressourcenengpässe in Anlehnung an die Konzepte des ?Critical-Chain-Projektmanagements (CCPM)?. Wir sprechen über die Bewältigung von Störungen und die Anpassung der Projektplanung an unvorhergesehene Veränderungen.

Im Seminar Agiles Projektmanagement achten wir auf die Anwendbarkeit der vorgestellten Methoden. Die Übertragbarkeit auf die Projektpraxis der Teilnehmer ist uns ein wichtiges Anliegen. Für die praktische Umsetzung im Projektalltag gehen wir auf die Nutzung von Software ein.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an interne/externe Projektmanager, Projektleiter/-mitarbeiter und Projektauftraggeber, die den Vorteil agiler Methoden zur Steuerung klassischer Projekte kennen lernen möchten. Teilnehmende aus dem Zertifikatslehrgang Projektmanager (TÜV) sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Dieses Seminar ist unabhängig von dem Basisseminar ?Projektmanager (TÜV)? buchbar. Vorrausetzung sind Grundkenntnisse im Projektmanagement und möglichst praktische Erfahrungen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Bitte beachten Sie auch die zu dieser Weiterbildung passenden Angebote, den Zertifikatslehrgang Projektmanager (TÜV) sowie die Veranstaltung Führen ohne Vorgesetztenfunktion.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Ne

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BKrFQG - Eco-Training (theoretische Unterweisung) - 16.12.2024

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Voraussetzungen für wirtschaftliches Fahren
- Spezifische Verbrauchskurven
- Technische Einrichtungen
- Arten von Kraftstoffen
- Abgasnachbehandlung
- Fahren nach Drehzahlmesser
- Getriebewahl
- Einsatz von Geschwindigkeitsregelanlagen
- Technische Wartung
- Analyse der Fahrwiderstände
- Wirtschaftliche Fahrweise
- Die Eco-Fahrphilosophie

Fazit

Wissens-Check

Nutzen

Das Transport- und Beförderungsgewerbe steht unter sehr hohem Druck. Steigende Kraftstoffpreise, ein harter Preiswettbewerb und strenge Umweltschutzvorschriften machen es immer schwieriger, gesunde Renditen zu erzielen. Jeder Beitrag zur Kosteneinsparung steigert das Betriebsergebnis sofort. Nutzen Sie darum die erheblichen Einsparmöglichkeiten, welche durch effizientes und sicheres Fahrverhalten zu erreichen sind. Wirtschaftliches Fahren heißt, nicht nur den Kraftstoffverbrauch zu senken, sondern auch deutlich den Verschleiß und somit Wartungs- und Reparaturkosten zu minimieren.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen;
mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jasmin Hoffmann
03843 210071
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 16.12.2024

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang („kleiner Asbestschein“) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten, ASI-Arbeiten geringen Umfangs, sowie für (Zwischen-)Lagerung, Transport und Abfallentsorgung. Sachkundelehrgang für Deponie-Personal. Integrierter ASI-Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4 A und B


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch  für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

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Asbest-Sachkunde für den Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern in Entsorgungs- und Transportunternehmen - 295 - 16.12.2024

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter.


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die  aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur  Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap.  7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519  voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich  anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z.B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z.B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

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Betriebsbeauftragter für Abfall - 16 - 16.12.2024

Viertägiges bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde


Vier­tä­gi­ger Grund­lehr­gang zur Vor­be­rei­tung der Be­stel­lung als Be­triebs­be­auf­trag­ter für Ab­fall / Ab­fall­be­auf­trag­ter und An­zei­ge bei der zu­stän­di­gen Be­hör­de. Das Fach­kun­des­e­mi­nar Ab­fall­be­auf­trag­ter ver­mit­telt die not­wen­di­gen Kennt­nis­se, um die Funk­ti­on des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall aus­zu­üben.

Be­trei­ber von An­la­gen (BImSch-Anlagen), in de­nen Ab­fäl­le er­zeugt und/oder ent­sorgt wer­den, kön­nen ver­pflich­tet sein, ei­nen Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall zu be­stel­len (siehe PDF – Wer benötigt einen Abfallbeauftragten). Die­ser dient nicht nur als be­triebs­in­ter­ner Be­ra­ter bei Fra­gen be­züg­lich der Ver­mei­dung, Ver­wer­tung und Be­sei­ti­gung von Ab­fäl­len, son­dern hat auch ei­ne Kon­troll­funk­ti­on zu er­fül­len, d. h. er ist für die Ein­hal­tung und Um­set­zung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ver­ant­wort­lich.</p><p>In den §§ 60 des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes (KrWG) ist die Be­stel­lung des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall so­wie sind des­sen Pflich­ten und Auf­ga­ben fest­ge­legt. In un­se­rem Lehr­gang er­wer­ben Sie das nö­ti­ge Wis­sen, um ei­ne Tä­tig­keit als Ab­fall­be­auf­trag­ter wahr­zu­neh­men und in der Pra­xis auch an­wen­den zu kön­nen.

§ 2 Pflicht zur Bestellung (AbfBeauftrV) - Einen betriebsangehörigen Abfallbeauftragten zu bestellen haben

1. Die Betreiber folgender Anlagen:

genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind:

aa) Anlagen nach den Nummern 1 bis 7 sowie den Nummern 9 und 10, soweit pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen

bb) Anlagen nach Nummer 8, für die in Spalte c die Verfahrensart G vorgesehen ist

b) Deponien bis zur endgültigen Stilllegung

c) Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen

d) Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden.

2. Folgende Besitzer im Sinne von § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

a) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Transportverpackungen gemäß § 4 Absatz 1 der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen

b) Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt

c) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

d) Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

e) Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 19 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt

f) Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen

g) Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 8 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt

h) Vertreiber, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 9 des Batteriegesetzes zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt

i) Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen,

3. Betreiber folgender Rücknahmesysteme:

a) Systeme, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zurücknehmen

b) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 16 Absatz 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen

c) das Gemeinsame Rücknahmesystem, das Geräte-Altbatterien gemäß § 6 des Batteriegesetzes zurücknimmt

d) herstellereigene Rücknahmesysteme, die Geräte-Altbatterien gemäß § 7 des Batteriegesetzes zurücknehmen

e) Systeme, die Fahrzeug- oder Industrie-Altbatterien freiwillig zurücknehmen

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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 52 - 16.12.2024

Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


Unter besonderer Berücksichtigung der IED-Richtlinie

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: "Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

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Sicherheitsbeauftragter - 68 - 16.12.2024

Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1


Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.

§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.

Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.

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