Veranstaltungskalender
Die NIS-2-Richtlinie für Manager und Geschäftsleitung - EX/A52/10201521/30102026-1 - 30.10.2026
Überblick über Pflichten und Verantwortung
Inhalt
Einleitung/Orientierung
- Überblick / Einordnung NIS-2 in aktuelle Datenschutz-/Informationsgesetzgebung
- Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?
- Status der deutschen Umsetzung
- vorläufige Handreichung des BSI NIS-2-Geschäftsleitungsschulung"
Inhalte der NIS-2-Richtlinie
- Überblick NIS-2-Richtlinie
- Pflichten der Leitungsorgane
- Verantwortlichkeit der Leitungsorgane für Cybersicherheit
Pflichten im Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- IT-Assetmanagement
- Informationssicherheits-Risikomanagementsystem
- Schutzbedarfsanalyse
Technische Anforderungen
- IT-Incident-Management / Erkennung und Behandlung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity Management (BCM)
- IT-Notfallpläne inkl. Shutdown und Wiederherstellungsplänen
- Maßnahmen zur Schwachstellenidentifikation und -behandlung (Schwachstellenanalyse)
- Schulungen, Awareness und Sensibilisierung
- Schulung von Leitungsorganen
- Kryptografie / Verschlüsselung, Signaturen
- Zugriffskontrolle / Berechtigungskonzeption
- Multi-Faktor-Authentifizierung / logische Zugriffskontrollen / Rechte- und Rollen-Konzepte
- Sicherheit von IT-Lieferketten (IT-Dienstleister, Lieferanten)
- Exkurs: Cyberversicherung
Berichtspflichten/Meldepflichten
- Registrierung
- Verfahren für Meldungen
- Einordnung Sicherheitsvorfall
Aufsichtsbehördliche Kompetenzen und Durchsetzung
- Wirksame Beaufsichtigung der Einhaltung
- Vor-Ort-Kontrollen
- Sicherheitsprüfungen
- Bereitstellung von Dokumentationen
- Anweisungen und Anordnungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Reputationsschäden
- Bußgelder
Nutzen
In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen Cyberangriffe eine immer größere Bedrohung dar. Um diese Gefahren für Ihr Unternehmen zu minimieren, treten neue gesetzliche Anforderungen in Kraft. Eine davon ist die NIS-2-Richtlinie, die erweiterte Pflichten für Unternehmen und deren Management in puncto Informationssicherheit vorsieht.
In unserem Webinar zur NIS-2-Richtlinie erhalten Sie einen kompakten Überblick darüber, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und welche Pflichten die Geschäftsleitung zu erfüllen hat.
Unsere Referentinnen und Referenten informieren Sie über:
- die veränderte und erweiterte Gesetzeslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen,
- die neuen persönlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung,
- die Anpassung des Bußgeldrahmens sowie die Sanktionsmöglichkeiten in Anlehnung an die DSGVO,
- die erweiterten Melde-, Nachweis-, Registrierungs- und Informationspflichten sowie
- die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von technischen, operativen, personellen und organisatorischen Maßnahmen zur Informations- und IT-Sicherheit.
Zudem erhalten Sie konkrete Hinweise, welche etablierten Prozesse und Standards Sie zur Einhaltung der neuen Gesetze heranziehen können.
Bleiben Sie in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Informationssicherheit auf dem Laufenden und bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor.
Die Teilnahmebescheinigung dient auch als Schulungsnachweis für Geschäftsleitungen gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E.
Zielgruppe
Vorstand, Geschäftsführer bzw. -leitung, (Gesamt-)Management, Aufsichtsrat, Betriebsrat, CIO, CISO, CTO, IT-Leitung, IT-Sicherheitsbeauftragte (ISB)
Zeit
08:30 - 12:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Prüfmittelmanagement-Requalifizierung - EX/A52/20401906/30102026-1 - 30.10.2026
Neue Impulse und Best Practice für das Prüfmittelmanagement
Inhalt
Regelwerke: Wiederauffrischung und Updates zu
- ISO 9001
- IATF
- ISO 10012
- DIN 32937
Betrieb und Optimierung des Prüfmittelmanagements
- Von Aufbau- und Beschaffungs- bis hin zur Überwachungsphase
- Typische Herausforderungen aus der Praxiserfahrung von Referentinnen und Referenten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Specials:
- Prüfmittelmanagement im ISO- 9001/IATF- Audit: Anforderungen und Best Practice
- Risikobasierte Festlegung von Kalibrierintervallen
Nutzen
Das Seminar Prüfmittelmanagement-Requalifizierung" bietet eine fundierte Auffrischung und Vertiefung Ihres Wissens zu relevanten Normen und Richtlinien, insbesondere ISO 9001, IATF, DIN 32937 und ISO 10012. Im Mittelpunkt stehen die betrieblichen Aspekte des Prüfmittelmanagements, von der Aufbau- und Beschaffungsphase bis zur Überwachungsphase.
Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt liegt auf der Integration des Prüfmittelmanagements in ISO-9001/IATF-Audits sowie der risikobasierten Festlegung von Kalibrierintervallen. Diese Themen sind entscheidend für die Sicherstellung der Konformität und schaffen Sicherheit bei der Auditierung.
Das Seminar bietet zudem die Möglichkeit, durch den Austausch mit Fachleuten und anderen Teilnehmern praxisnahe Lösungsansätze und Best Practices zu diskutieren. Dies unterstützt Sie dabei, Ihre Rolle im Prüfmittelmanagement zu optimieren und strategische Ansätze für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Zielgruppe
Fachkräfte, die als Prüfmittelbeauftragte für die betriebliche Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln zuständig sind sowie Prüfmittelbeauftragte, die das Grundlagenseminar besucht haben und ihr Wissen vertiefen/auffrischen möchten
Voraussetzungen
Berufserfahrung und Kenntnisse im Bereich des Prüfmittelmanagements sowie Grundkenntnisse der betreffenden Normen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen - EX/A39/60103001/30102026-1 - 30.10.2026
Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Grundlagen von Hebebühnen
- Prüfung und Wartung
- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung
- Praktische Übungen
- Erfolgskontrolle
Nutzen
Mit dem Seminar Befähigte Person für ortsfeste Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das TÜV-Zertifikat ?Befähigte Person für Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.
Zielgruppe
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.
Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20;
Müssen Sie fahrbare Hubarbeitsbühnen prüfen??Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen" Hier kommen Sie zum entsprechenden Seminar.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/30153705/30102026-1 - 30.10.2026
nach Richtlinie DIvB 100
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Prüfungsmodus:
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem praktischen und mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 120 Minuten.
- Es werden insgesamt 60 Aufgaben gestellt, davon 40 Multiple Choice Aufgaben und 20 offene Aufgaben.
- In der praktischen Prüfung wird, begleitend zu den Präsenzphasen, als Belegarbeit ein Brandschutzkonzept nach einer vorgegebenen Aufgabenstellung erstellt.
- Das Fachwissen wird bei der Lösung von einer Aufgabe unter Beweis gestellt.
- Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.
- In der mündlichen Prüfung stellt der Kandidat sein o. g. Brandschutzkonzept in Form einer kurzen Präsentation vor.
Erfolgskriterium:
- Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die praktische und schriftliche Prüfung bestanden hat.
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte bei der schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
- In der schriftlichen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
- In der praktischen Prüfung sind als Hilfsmittel Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente sowie eigene Aufzeichnungen zugelassen.
- In der mündlichen Prüfung ist als Hilfsmittel das erarbeitete Brandschutzkonzept zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
- Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsantrag wird Ihnen ein unbefristet gültiges Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt, sofern im Zeitraum von drei Jahren geeignete, fachbezogene Fortbildungen mit einem Umfang von mind. 24 UE gemäß Richtlinie DIvB 100 besucht werden.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Nutzen
Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein unbefristetes Personenzertifikat und einen personenbezogenen Stempel mit Zertifikatsnummer der TÜV NORD CERT als zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen.
Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer des Lehrgangs Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV)
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie, neben der bestandenen Prüfung, für die Zertifikatserteilung erfüllen:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV)
- schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums
- Mit Buchung der Prüfung stimmen Sie den Rahmenbedingungen, die im
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Risikomanagement für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 14971 - EX/A52/20351401/30102026-1 - 30.10.2026
Risikomanagement in der Medizinprodukteindustrie
Inhalt
Verankerung des Risikomanagements in der aktuellen Rechtslage
- Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Arzneimittel, Maschinen und Kosmetika
- Unternehmensweites Risikomanagement, risikobasiertes Qualitätsmanagement
- Marktbeobachtung, Risikomanagement und PMCF (Post Market Clinical Follow-up) bzw. PMPF (Post Market Performance Follow-up)
Anforderungen an das Risikomanagement
- Harmonisierte Normen, DIN EN ISO 14971
- GHTF, IMDRF und ICH
- Änderungen in den Regularien
Rolle in der Produktentwicklung
- Entwicklungsmodelle EU, USA
- Human Factors, Usability oder Gebrauchstauglichkeit
- Verfahrens- oder Prozessvalidierung, Validation Master Plan
Praktische Einführung in die Arbeitsweise
- Risikomanagementplan, Risikophilosophie, Risikomanagementteam, Grey-Box-Modell
- Bewertungskriterien, Risikograph
- Risikomanagementprozess
- Bewertung inklusive Bewertung des Restrisikos
Nutzen
In unserer Schulung Risikomanagement für Medizinprodukte erfahren Sie die Anforderungen der aktuellen Version der DIN EN ISO 14971 an das entwicklungsbegleitende Risikomanagement. Dabei werden sämtliche Produktlebenszyklus-Phasen über den Risikomanagementprozess gesteuert.
Das Risikomanagement unterstützt Sie dabei, die Zulassung und Markteinführung sicherer und effektiver medizinischer oder diagnostischer Geräte und Produkte zu erleichtern und zu strukturieren. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie von Medizintechnikherstellern. Es ist deshalb nicht nur unerlässlich sondern sinnvoll, die strengen regulatorischen Anforderungen der MDR (Medical Device Regulation), IvDR (In-vitro Diagnostic Medical Device Regulation) sowie der Norm DIN EN ISO 14971 zu erfüllen. Ziel ist der bestmögliche Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten vor Gefährdungen. Anforderungen dazu gibt die DIN EN ISO 14971 vor, deren Inhalte und Anforderungen wir Ihnen in dieser Weiterbildung zum Thema Risikomanagement für Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit näherbringen.
Gemeinsam mit unseren Referentinnen und Referenten erarbeiten Sie das strukturierte Vorgehen bei der Realisation des Risikomanagements.
Um die praktische Anwendung besser zu verdeutlichen, ziehen wir in dieser Risikomanagement-14971-Schulung konkrete Beispiele heran. Dadurch sind Sie in der Lage, den Prozess der Risikoanalyse und -bewertung sowie des Risikomanagements in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu implementieren und zu gestalten.
Im Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie durch systematische Umsetzung der Anforderungen erhebliche Vorteile in der täglichen Projektarbeit erzielen, etwa bei unternehmensübergreifenden Entwicklungs- und Herstellungsprozessen.
Zielgruppe
Risikomanager, Verantwortliche für das erstmalige Inverkehrbringen und Mitarbeiter aus den Bereichen Regulatory Affairs, Qualitätsmanagement sowie Forschung und Entwicklung, die für die Erstellung der Risikoanalyse und für das Risikomanagement verantwortlich sind bzw. hier mitwirken
Voraussetzungen
Zum Besuch der Schulung Risikomanagement für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 14971 sind grundlegende Kenntnisse im Bereich Medizinprodukterecht empfehlenswert.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
670 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
127.3 EUR
Bruttopreis
797.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Product Compliance: Konformitätsbewertung - 19 - 30.10.2026
Das Online-Seminar vermittelt, wie die Konformitätsbewertung für elektrotechnische Produkte durchgeführt wird, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und den Marktzugang zu ermöglichen.
Das Online-Seminar vermittelt, wie die Konformitätsbewertung für elektrotechnische Produkte durchgeführt wird, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und den Marktzugang zu ermöglichen.
Das Online-Seminar erklärt die Grundlagen der Konformitätsbewertung und zeigt, welche Verfahren dafür existieren und wie sie angewendet werden.
Es beschreibt die Rollen von Gesetzgebern, notifizierten Stellen, Behörden sowie Herstellern und Einführern im gesamten Bewertungsprozess.
Zudem werden technische Unterlagen, die EU-Konformitätserklärung sowie wichtige Rechtsnormen wie der Cyber Resilience Act, die KI-Verordnung und Richtlinien wie Niederspannung, EMV und RoHS behandelt.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die Bewertung elektrotechnischer Produkte in der EU und in Drittstaaten inklusive Aspekten der gegenseitigen Anerkennung.
Abschließend zeigt es anhand praktischer Beispiele, wie die Umsetzung der Konformitätsbewertung konkret erfolgen kann.
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WEBINAR: Erstellen von Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen - 2478-WEB - 02.11.2026
Im zweitägigen Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden. Die Maschinenrichtlinie sowie die Maschinenverordnung fordern, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, zu jeder Maschine oder Anlage eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Welchen Inhalt und welche Form diese Betriebsanleitung haben muss, definieren neben der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung insbesondere die Norm EN IEC/IEEE 82079-1 sowie weitere Normen und Richtlinien mit Bezug zur Maschinensicherheit.
Im zweitägigen Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden. Die Maschinenrichtlinie sowie die Maschinenverordnung fordern, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, zu jeder Maschine oder Anlage eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Welchen Inhalt und welche Form diese Betriebsanleitung haben muss, definieren neben der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung insbesondere die Norm EN IEC/IEEE 82079-1 sowie weitere Normen und Richtlinien mit Bezug zur Maschinensicherheit.
Im 2-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen sowie praxisnahe Empfehlungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.
Seminarprogramm
Basiswissen zu den Anforderungen an Anleitungen (Betriebsanleitungen, Montageanleitungen) nach EN IEC/IEEE 82079-1
- Zielgruppenanalysen: An wen richtet sich Ihre Betriebsanleitung?
- Wie Sie den Wissensstand der Anwender bestimmen und berücksichtigen
- Anforderungen an Textgestaltung, Layout, Illustrationen, ...
- Sicherheitsinformationen und Warnhinweise richtig und effizient erstellen
- Warnhinweise nach der SAFE-Methode strukturieren
- Terminologie: Warum Terminologiearbeit bei der Erstellung von Betriebsanleitungen unerlässlich ist
- Stolperfallen erkennen: So vermeiden Sie typische Fehler, z.B. Reizüberflutung, Overwarning!, ...
Rechtliche und normative Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen
- Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Inhalt, Sprache, Form) – und was sich mit der Maschinenverordnung ändert
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Betriebsanleitung (Maschinen) und Montageanleitung (unvollständige Maschinen)
- Anforderungen aus weiteren Richtlinien, z.B. ATEX, Druckgeräte, EMV, Outdoor-Richtlinie, …
- Normative Anforderungen an die Betriebsanleitung – Was fordert die Norm zur Risikobeurteilung (EN ISO 12100) bzgl. der Betriebsanleitung?
- Welche Anforderungen ergeben sich aus B-Normen, z. B.:
- EN ISO 20607 (Betriebsanleitungen für Maschinen)
- EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen) oder
- EN ISO 13849-1/2 (Auslegung und Validierung sicherheitsrelevanter Steuerungen)
- So berücksichtigen Sie Anforderungen aus produktspezifischen C-Normen systematisch!
- Digital oder doch (noch) Papier? – Dürfen Betriebsanleitungen für Maschinen auch digital bereitgestellt werden oder muss es noch immer die klassische Papierform sein? Mit welchen Trends auf technischer, ökonomischer und rechtlicher Seite ist in den nächsten Jahren zu rechnen?
- Betriebsanleitungen für Anlagen: Warum die Summe der (Einzel)Betriebsanleitungen und Montageanleitungen keine hinreichende (Gesamt)Betriebsanleitung darstellt. Tipps und Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen für Maschinen-Anlagen in der Praxis.
- Benötigen auch Eigenbau- oder Versuchsmaschinen eine Betriebsanleitung?
- Was passiert, wenn Anleitungen fehlerhaft sind oder gar gänzlich fehlen? Lernen Sie die Begriffe „Instruktionspflichten“ und „Instruktionsfehler“ kennen und verstehen Sie deren Bedeutung anhand von bekannten Urteilssprechungen.
Optimale Zusammenarbeit innerhalb von Abteilungen
- Produktanalyse: Was muss der Technische Redakteur über das Produkt wissen, um eine Betriebsanleitung erstellen zu können?
- Entwicklung und Konstruktion – Informationslieferanten für die Erstellung von Betriebsanleitungen
- Einkauf – Worauf Sie bei der Beschaffung von Komponenten (z. B. unvollständige Maschinen) achten sollten. Auf welche Dokumente Sie rechtlich Anspruch haben und was Sie per Vertrag regeln sollten.
- Verkauf/Marketing – Welche Einschränkungen (z. B. in Vertriebsprospekten) gibt es in Bezug auf Instruktionen oder Anleitungen und welche rechtlichen Auswirkungen kann dies haben?
- Die Rolle der Betriebsanleitung im Arbeitsschutz/Arbeitnehmerschutz
- Die Rolle der Betriebsanleitung bei der Zulassung von Produkten
Tools als Hilfsmittel zum Erstellen von Betriebsanleitungen
Wann sich der Einsatz von Redaktionssystemen lohnt
Best Practice: Erstellung und Verwendung von funktionalen Dokumentvorlagen (z.B. Word)
Praxistipps zur Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen
- Worauf Sie bei der Erstellung von Betriebsanleitungen besonders achten sollten.
- Wie Sie die „bestimmungsgemäße Verwendung“ und die „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen“ in der Betriebsanleitung berücksichtigen.
- Warum Hinweise auf Restgefährdungen wichtig und gefordert sind.
- So vermeiden Sie typische Zeitfresser bei der Erstellung von Anleitungen!
- Worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (z. B. Übersetzer, Dienstleister, Druckerei usw.) unbedingt achten sollten.
Während des gesamten Seminars werden praktische Übungen durchgeführt und konkrete Beispiele besprochen – gern auch Anwendungsfälle der Teilnehmer
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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter - 401 - 02.11.2026
Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001
Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.
Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.
Das Seminar erläutert die Anforderungen der ISO 45001 und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis. Es erläutert die Funktion des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten und bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und weiterentwickeln zu können.
Zusätzlich lernen Sie Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Workshops werden die erworbenen Kenntnisse vertieft.
Die Teilnehmer erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten nach ISO 45001.
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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 02.11.2026
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
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Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 02.11.2026
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.
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Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.
Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industrie-Demontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
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Elektrotechnisch Unterwiesene Person - Grundkurs - 361 - 02.11.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 3 Abs. 1, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 7, VDE 0105-100 und VDE 1000-10 Abs. 3.3
Erwerb der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften.
Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein. Diesen Status gilt es zu erwerben. Die dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und der elektrotechnischen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung.
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ESG-Reporting/Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 555 - 02.11.2026
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung
Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie Aktuelles zur EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative.
Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.
Seit 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro. Die EU hat im Februar 2025 Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten.
Diese Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.
Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten, da Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Nachhaltigkeit wird auch zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe.
In diesem Lehrgang lernen Sie:
- Die Inhalte der Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
- Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
- Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
- Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.
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