Veranstaltungskalender

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/11112026-1 - 11.11.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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KI in technischen Prozessen - Teil 2 - EX/A45/20401181/11112026-1 - 11.11.2026

Kompetenzen entwickeln - KI-Methoden in Produktionsprozessen und Qualitätssicherung einsetzen


Inhalt

Einführung in Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
- Wiederholung Inhalte Seminar ?KI in technischen Prozessen - Teil 1?
- Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
-Einführung in Maschinelles Lernen: Definitionen, Konzepte und Unterschiede zu traditionellen Algorithmen

Datenvorbereitung und -verarbeitung
- Bedeutung von Datenqualität und -vorbereitung
- Methoden zur Datenbereinigung und -normalisierung
- Feature Engineering: Auswahl und Erstellung relevanter Merkmale

Maschinelles Lernen - überwachte und unüberwachte Lernmethoden
- Überblick über verschiedene Lernmethoden
- Überwachtes Lernen: Regression und Klassifikation
- Unüberwachtes Lernen: Clustering und Anomalie Erkennung
- Beispiele und Anwendungsfälle aus der Praxis

Entwicklung und Training von KI-Modellen
- Auswahl geeigneter Algorithmen für spezifische Anwendungsfälle
- Training und Validierung von Modellen
- Hyperparameteroptimierung und Modellbewertung

Implementierung und Integration von KI-Systemen
- Deployment von Modellen in Produktionsumgebungen
- Integration von KI-Systemen in bestehende technische Prozesse
- Herausforderungen und Best Practices

Nutzen

Das Seminar KI in technischen Prozessen - Teil 2 vermittelt Entwicklern, Prozess- und Projektingenieuren das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Künstliche Intelligenz (KI) gezielt technische Prozesse einzusetzen. Im zweiten Teil 2 steht die praxisorientierte Entwicklung und das Training von KI-Modellen im Fokus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, wie sie geeignete KI-Methoden für unterschiedliche technische Prozesse auswählen und anwenden können. Anhand von Fallstudien und realen Use Cases wird demonstriert, wie Qualitäts- und Prozessdaten effektiv genutzt werden, um Optimierungspotenziale in der industriellen Produktion zu erschließen.

Die Anwendung von KI-Methoden wird praxisnah demonstrieren. Dies erfolgt anhand durchgängiger, seminarbegleitender Use Cases, die reale Herausforderungen aus der Industrie adressieren und aufzeigen, wie diese mithilfe von KI effizient gelöst werden können.

KI und Maschinelles Lernen werden immer mehr zu einem unverzichtbaren Werkzeug, um die Effizienz, Qualität und Innovationskraft im technischen Arbeitsumfeld und damit auch in der Industrie zu steigern. Im zweiten Teil unserer Seminarreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Produktionsprozesse mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz effizienter zu gestalten, die Qualitätssicherung zu verbessern und Ressourcen effektiver zu nutzen.

Die Wissensvermittlung erfolgt anhand realer ingenieurwissenschaftlicher Use Cases, die einen engen Bezug zu den Bereichen Qualität und Produktion sowie den dort eingesetzten Prozessen haben. Diese Use Cases basieren auf qualitäts- und prozessrelevanten Daten und orientieren sich an den Aufgabenfeldern von Prozessmanagern, Qualitätsmanagern sowie Produktionsverantwortlichen. Dabei wird der vollständige Entwicklungsprozess von der Definition eines Use Cases über die Analyse der QM-Daten bis hin zur Entwicklung eines vollständigen KI-Systems zur Prozessoptimierung technischer Prozesse abgedeckt.

Darüber hinaus erwerben sie die Kompetenz, KI-Projekte erfolgreich zu planen und zu leiten, was zu einer deutlichen Verbesserung der Qualitätssicherung durch den Einsatz KI-gestützter Methoden führt. Dies bedeutet in der Regel auch eine signifikante Steigerung der Produktivität und Kosteneffizienz.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Personen, die, Künstliche Intelligenz zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung einsetzen möchten, Projekte optimieren mittels maschinellem Lernen, KI-gestützte Qualitätssicherung in Produktionsprozessen, sowie zur vorausschauenden Instandhaltung einsetzen möchten:
- Prozess- und Projektingenieure,
- Qualitätsma

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Operative Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte - EX/A38/30501201/11112026-1 - 11.11.2026

Anforderungen der DIN EN 1176


Inhalt

Rechtsgrundlagen

Gesetze, DIN-Normen, DGUV-Vorschriften und Technische Regeln

Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (EN 1176 Teil 1)

Besondere Anforderungen aus der EN 1176 Teil 7 - Spielplatzgeräte, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

Die operative Inspektion
- Häufigkeit, Planung, Durchführung

Sicherheitsaspekte

Spielplatzgerätemängel

Neue Entwicklungen, z. B. Skate-Anlagen

Eingrenzung, Einfriedung, Bepflanzung, Hygienemaßnahmen

Verkehrssicherungspflichten der Betreiber

Haftungs- und Versicherungsaspekte

Checkliste Spielplatzinspektion

Spielplatzbegehung/Anwendung der Checkliste

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der operativen Inspektionen. Dazu zählt auch das nötige fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen Routine-Inspektionen. Die Anforderungen an sichere Spielplatzgeräte und sichere Spielplätze werden in der europäischen Norm EN 1176 Teil 1 bis Teil 7 geregelt. Die Norm schreibt regelmäßige ?operative Inspektionen? vor. Ziel ist hier eine detaillierte Inspektion des Spielplatzes mit besonderem Augenmerk auf den Verschleiß der Spielplatzgeräte.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn keine Besichtigung eines Spielplatzes möglich ist.

Die Norm gibt hier ein Intervall von ein bis drei Monaten für die regelmäßige Prüfung vor. Wichtig zur Festlegung des Inspektions-Intervalls sind selbstverständlich auch die Angaben der Spielplatzgerätehersteller. Der Betreiber des Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen. Voraussetzung ist die persönliche und fachliche Eignung.

In unserer Veranstaltung findet eine Besichtigung eines Spielplatzes statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn eine Besichtigung eines Spielplatzes nicht möglich ist.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von operativen Inspektionen und visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Die Konferenz zur Maschinensicherheit - 11.11.2026

Agenda – Tag 1 - Mittwoch, 11. November 2026
CE in der täglichen Praxis – Koordination über Abteilungsgrenzen hinweg, Security von Maschinen und Anlagen – Wie Sie die Anforderung "Schutz gegen Korrumpierung" umsetzen. Wie viel Sicherheit ist angemessen – wieviel darf sie kosten?, Last Minute: Die wichtigsten Aspekte der neuen Maschinenverordnung.

Agenda – Tag 2 - Donnerstag, 12. November 2026
RoHS, REACH und Co. im Maschinenbau – Material Compliance in der Praxis, Digitalisierung und Digitaler Produktpass – Was auf die technische Redaktion wirklich zukommt. Produktbeobachtung & Gefahr Abwendung: Was und wie viel müssen Hersteller tun?, Retrofit, Umbau, wesentliche Veränderung – Alte und gebrauchte Maschinen jetzt und in Zukunft sicher betreiben.


1. Tag - Mittwoch, 11. November 2026

ab 08:30 Uhr Get2gether & Anmeldung

09:00 - 09:15 Uhr Eröffnung und Begrüßung - Wolfgang Reich | IBF Solutions

09:15 - 10:15 Uhr CE in der täglichen Praxis – Koordination über Abteilungsgrenzen hinweg - Wolfgang Reich | IBF Solutions

  • Welche Bereiche unternehmensweit von CE betroffen sind und welche Rolle CE‑Zuständigen (Koordinator, Beauftragter, ...) dabei spielen.
  • So gelingt eine optimale Zusammenarbeit von Konstruktion und Entwicklung mit der technischen Redaktion.
  • Die Rolle des Einkaufs und welche Auswirkung dies auf Konformität und mögliche Haftungen hat!
  • Safety als Verkaufsargument bzw. Kostenfalle: Was der technische Vertrieb über CE und Safety wissen muss.
  • Wie Cyber‑Security‑Anforderungen (aus Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act) eine neue Form der Zusammenarbeit im CE‑Prozess notwendig machen.
  • Change‑Management als Schlüssel für den reibungslosen Umstieg auf neue Anforderungen.

10:15 - 10:45 Uhr Kaffeepause & Besuch der Ausstellung

10:45 - 12:15 Uhr Security von Maschinen und Anlagen – Wie Sie die Anforderung "Schutz gegen Korrumpierung" umsetzen - Andreas Willert | Pilz

  • Welche Bereiche unternehmensweit von CE betroffen sind und welche Rolle CE‑Zuständigen (Koordinator, Beauftragter, ...) dabei spielen.
  • So gelingt eine optimale Zusammenarbeit von Konstruktion und Entwicklung mit der technischen Redaktion.
  • Die Rolle des Einkaufs und welche Auswirkung dies auf Konformität und mögliche Haftungen hat!
  • Safety als Verkaufsargument bzw. Kostenfalle: Was der technische Vertrieb über CE und Safety wissen muss.
  • Wie Cyber‑Security‑Anforderungen (aus Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act) eine neue Form der Zusammenarbeit im CE‑Prozess notwendig machen.
  • Change‑Management als Schlüssel für den reibungslosen Umstieg auf neue Anforderungen.
  • Fragen und Antworten

12:15 - 13:30 Uhr Mittagspause & Besuch der Ausstellung

13:30 - 15:00 Uhr Wie viel Sicherheit ist angemessen – wieviel darf sie kosten? - Prof. Dr. Thomas Wilrich | Rechtsanwalt

  • Wie weit das „Wirtschaftlichkeitsprinzip“ reicht – und wo seine Grenzen liegen.
  • Das 3-stufige Konzept zur Risikominderung ist gesetzlich gefordert - warum Gerichte dies dennoch manchmal ignorieren.
  • Wie der Stand der Technik als Maßstab für sichere und wirtschaftliche Lösungen dient.
  • Warum die „Verhältnismäßigkeit“ für die Beurteilung von sicherheitstechnischen Maßnahmen besonders relevant ist.
  • Nachweispflicht: Warum es sich lohnt, günstigere Lösungen lückenlos zu dokumentieren.
  • Fünf Argumente, die zu bedenken sind – und die häufig gegen die Durchschlagskraft des Wirtschaftlichkeitsaspekts sprechen.
  • Fragen und Antworten

15:00 - 15:30 Uhr Kaffeepause & Besuch der Ausstellung

15:30 - 16:15 Uhr Last Minute: Die wichtigsten Aspekte der neuen Maschinenverordnung - Christian Aumann | IBF Solutions

  • Welche konstruktiven und sicherheitstechnischen Anpassungen ergeben sich aus den neuen Anforderungen?
  • Integration von Cybersicherheit und Künstlicher Intelligenz als feste Bestandteile der Risikobeurteilung.
  • Welche Änderungen betreffen Inhalt und Digitalisierung der technischen Dokumentation?
  • Wie verschieben sich Pflichten und Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure?
  • Neue Optionen und Verfahren für die Konformitätsbewertung von Hochrisikomaschinen.
  • Aktueller Stand der harmonisierten Normen und deren Bedeutung für die Anwendung der Maschinenverordnung.
  • Fragen und Antworten

16:15 - ca. 16:30 Uhr Abschlussdialog und Beantwortung offener Fragen - Alle anwesenden Vortragenden und Fachleute

ab 18:00 Uhr Networking Night - Knüpfen Sie wertvolle Kontakte

IBF lädt alle Teilnehmenden der Fachkonferenz zu einem gemütlichen Abendessen in entspannter Atmosphäre ein.

2. Tag - Donnerstag, 12. November 2026

ab 08:00 Uhr Get2gether

09:00 - 09:15 Uhr Eröffnung des 2. Konferenztages - Wolfgang Reich | IBF Solutions

08:35 - 10:00 Uhr RoHS, REACH und Co. im Maschinenbau – Material Compliance in der Praxis - Kathrin Schneikert | NovaLoop

  • Material-Compliance ist eine grundlegende Voraussetzung für den Marktzugang. 
  • RoHS: Warum auch Maschinen im Anwendungsbereich sein können 
  • Daten, Dokumentation, Lieferkette: REACH- und POP-Anforderungen praktikabel erfüllen 
  • Was kommt nach der SCIP‑Datenbank: warum Materialdaten ein Schlüsselfaktor für den Markt von morgen sind!
  • OMNIBUS‑Pakete: Welche Erleichterungen und Nebenwirkungen Unternehmen künftig erwartet 
  • Praxisempfehlungen zur Implementierung in die Compliance Prozesse 
  • Fragen und Antworten

10:00 - 10:30 Uhr Kaffeepause & Besuch der Ausstellung

10:30 - 12:00 Uhr Digitalisierung und Digitaler Produktpass – Was auf die technische Redaktion wirklich zukommt - Ludger Bruns | GDS

  • Die Technische Dokumentation entwickelt sich vom klassischen Papierhandbuch zur vollständig digitalen Informationsplattform.
  • Schneller, vernetzter, automatisierbarer: von der digitalen Betriebsanleitung über den Digitalen Produktpass bis hin zum digitalen Typenschild.
  • Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) rücken Datenqualität, klare Strukturen und laufende Aktualität in den Mittelpunkt.
  • Lieferantenkommunikation wird zum festen Bestandteil der Product‑Compliance – und zur wichtigen Datenquelle für die Technische Dokumentation. Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act erweitern den Dokumentationsumfang um Themen wie Konfiguration, Patches, Updates und Cybersecurity‑Nachweise.
  • Technische Redaktionen müssen Prozesse, Tools und Datenstrategien frühzeitig modernisieren, um den neuen Anforderungen.
  • Fragen und Antworten

12:00 - 13:15 Uhr Mittagspause & Besuch der Ausstellung

13:15 - 14:45 Uhr Produktbeobachtung & Gefahr Abwendung: Was und wie viel müssen Hersteller tun? - Dr. Gerhard Wiebe | Produktkanzlei

  • Produktbeobachtung als gesetzliche Verpflichtung – heute bereits verankert und durch die neue MVO nochmals gestärkt.
  • Aktive vs. passive Produktbeobachtung: Warum reines Beschwerdemanagement nicht genügt.
  • Risikoorientierte Stichproben: Wie Menge, Gefahrenpotenzial und Einsatzumgebung bestimmen, wie viel Sie prüfen müssen.
  • Rückrufkompetenz: Wie Sie erkennen, wann ein Rückruf notwendig ist – und welche zusätzlichen Pflichten im Krisenfall greifen.
  • Behördenkommunikation: Wann und wie Hersteller Behörden über sicherheitsrelevante Vorkommnisse und mögliche Rückrufe informieren müssen.
  • Haftungsrisiken für Hersteller: Was droht, wenn Produktbeobachtungspflichten vernachlässigt werden?
  • Fragen und Antworten

14:45 - 15:15 Uhr Kaffeepause & Besuch der Ausstellung

15:15 - 16:15 Uhr Retrofit, Umbau, wesentliche Veränderung – Alte und gebrauchte Maschinen jetzt und in Zukunft sicher betreiben - Christian Aumann und Wolfgang Reich | IBF Solutions

  • Austausch, Retrofit oder Umbau: Wann eine Modernisierung einer alten Maschine zur Wesentlichen Veränderung wird.
  • Betreiber, Dienstleister oder Originalhersteller: Wer in der Praxis welche Herstellerpflichten übernehmen kann.
  • Wesentliche Veränderung erstmals europaweit geregelt: Was sich durch die Maschinenverordnung ändern wird.
  • Was der Stand der Technik für den sicheren Betrieb von Maschinen bedeutet und welche Betreiberpflichten sich daraus ergeben. 
  • Digitaler Retrofit: Was Sie bei der Modernisierung von Software, Steuerungen und vernetzten Komponenten unbedingt beachten müssen.
  • Keine Wesentliche Veränderung nach Maschinenverordnung - aber wie ordnen andere EU-Verordnungen wie der Cyber Resilience Act (CRA) solche Umbauten ein?
  • Fragen und Antworten

16:15 - ca. 16:30 Uhr Abschlussdialog und Beantwortung offener Fragen - Alle anwesenden Vortragenden und Fachleute 


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Seminar: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie - 2548-ÖF - 11.11.2026

In nur einem Tag erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie möglichst effizient erfüllen und was Sie im Rahmen der Risikobeurteilungen konkret tun und dokumentieren müssen.


Im Seminar zur Niederspannungsrichtlinie erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:

  • Welche Anforderungen müssen Hersteller von elektrischen Geräten im Sinne der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen?
  • Welche Nachweisdokumente müssen erstellt werden?
  • Warum muss seit der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU nun auch eine "geeignete Risikoanalyse und -bewertung" durchgeführt werden, und wie läuft das in der Praxis ab?

Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.

Für Diskussionen, individuelle Fragen und Übungen sind Zeiten reserviert.


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Seminar: Ausbildung zum CE-Koordinator / CE-Beauftragten nach Niederspannungsrichtlinie - 2474-ÖF - 11.11.2026

Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen zur CE-Kennzeichnung in vielen Unternehmen nur dann befolgt werden, wenn sich eine Person um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kümmert. In der Industrie haben sich für die Rolle dieser Person verschiedene Namen entwickelt, wie zum Beispiel: CE-Beauftragter, CE-Koordinator, CE-Manager oder Compliancemanager. Wichtiger wie die Bezeichnung der Stelle sind die Aufgaben, die ein "Zuständiger" wahrnehmen soll.


Seminarprogramm

Beantwortung grundsätzlicher Fragen

  • Welche elektrischen Erzeugnisse fallen unter die Niederspannungsrichtlinie? 
  • Warum die Niederspannungsrichtlinie auch für Eigenbau-Geräte relevant ist. - Wichtige Schnittstelle zum Arbeitsschutz! 
  • Warum insbesondere die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zusätzlich zur Niederspannungsrichtlinie beachtet werden sollte. 
  • In welchen Fällen neben der Niederspannungsrichtlinie weitere EU-Richtlinien parallel gelten können. 
  • Abgrenzung zwischen den Produkten Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie. 
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Niederspannungsrichtlinie? 

Umsetzung in der Praxis 

  • Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Konstruktion und Herstellung von sicheren elektrischen Betriebsmitteln. 
  • WER im Konformitätsbewertungsverfahren WANN WAS machen muss. 
  • Warum die Grenzen des Betriebsmittels möglichst frühzeitig festgelegt werden sollten. 
  • Wer im Unternehmen darf / soll / muss die Konformitätserklärung unterschreiben? 

Risikobeurteilung nach Niederspannungsrichtlinie 

  • Gegenüberstellung von CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100. 
  • Warum auch nichtelektrische Gefährdungen (mechanische, thermische, ergonomische, ...) beachtet werden müssen. 
  • Beispiele aus dem Schaltschrankbau 
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der CE-Kennzeichnung und dem Normenwesen? 
  • Basisüberblick über die wichtigsten Normen für den Schaltschrankbau: EN 60204-1, EN 61439-1+2 
  • Beispiele aus EN 61010-1 (Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Regel-, und Laborgeräte) 
  • Überblick über weitere harmonisierte europäische Normen zu anderen elektrischen Betriebsmitteln
  • Wie die gesetzlich geforderten Dokumentationen gewinnbringend erstellt werden können und wie sie in zukünftigen Projekten zur Kostenreduktion beitragen können.



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WEBINAR: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-WEB - 12.11.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.


Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
  • Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
  • Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
  • Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
  • Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)

EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank

  • Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
  • Schutzart von Gehäusen
  • Luft- und Kriechstrecken
  • Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
  • Einbau von Betriebsmitteln
  • Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
  • Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
  • Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
  • Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank

Bauartnachweis und Stücknachweis

  • Worin unterscheiden sie sich voneinander?
  • Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
  • Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
  • Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
  • Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)

Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau

  • Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender
  • Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden
  • Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.

Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum:

  • Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz)
  • Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz)
  • Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen

  • Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
  • Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
  • Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.



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Asbest - 233 - 12.11.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 12.11.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

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Sicherer Umgang mit Wasserstoff - 587 - 12.11.2026

im Zuge der Herstellung, dem Transport, der Speicherung


Das Seminar eignet sich auch zur Aktualisierung der Fachkunde des/der Störfallbeauftragten. Die staatliche Anerkennung (RP Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden) liegt vor.

Wasserstoff wird zurzeit von der Politik als vielversprechende Lösung für die drängenden. Energieprobleme gepriesen. Doch die Herausforderungen, denen Unternehmen beim Umgang mit Wasserstoff gegenüberstehen, werden oft vernachlässigt. Zu diesen Herausforderungen zählen nicht nur div>

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Sicheres Arbeiten im Labor - Grundlagen und Handlungshilfen - 352 - 12.11.2026

Seminar zur Umsetzung der Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850) und der TRGS 526


Die TRGS 526 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Laboratorien) und die Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850: „Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen“) beschreiben den Stand der Labortechnik. Diese Schulung thematisiert die aktuellen „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Laboratorien“ und vermittelt Ihnen Grundlagen, um Gefährdungen im Labor erkennen und bewerten zu können.

Da die Richtlinien für Laboratorien ständig erweitert werden, besteht bei der Umsetzung in die Praxis, gerade in Bezug auf sicheres Arbeiten im Labor, auch heute noch Nachholbedarf.

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 12.11.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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