Veranstaltungskalender
Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlagen - EX/A37/30153401/19052025-1 - 19.05.2025
Inhalt
Bestimmungen und Richtlinien
Allgemeiner Brandschutz
Brandmeldezentralen
Brandmelder
Leitungen
Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Überspannungsschutz
Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken
Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA
Dokumentation
Nutzen
Mit Veröffentlichung der DIN 14675 im April 2018, ist der Betreiber von Brandmeldeanlagen aufgefordert, eine eingewiesene Person für die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage zu benennen, und kann zusätzlich die Begehung nach DIN VDE 0833-1 durch eine eigene sachkundige Person durchführen lassen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten Sie in unserer Veranstaltung einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833 Teile 1, 2 und 4 sowie dazugehörende Normen. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen können, vermittelt.
Zielgruppe
Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen als Wiederholung, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von privaten und öffentlichen Gebäuden,
Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, alle Interessierten, die Brandmeldeanlagen betreiben oder auch planen, errichten und instandhalten.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
08:30 - 15:45
Max. Teilnehmerzahl
25; Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
104.5 EUR
Bruttopreis
654.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Susan Scheer
0391 60747-19
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar - EX/A52/20201406/19052025-1 - 19.05.2025
TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Prozessqualität
Inhalt
Übersicht der Änderungen und Neuerungen im VDA Band 6.3: 4. überarbeitete Auflage Januar 2023
VDA 6.3 Update - Ziele der Neuauflage des VDA 6.3 Bands
Darstellung der entfernten Kapitel und Anforderungen aus VDA 6.3:2016
Neue Themen und Anforderungen der VDA 6.3:2023
Darstellung der neuen Forderungen in den VDA 6.3 Prozesselementen
Klassifizierung der Auditmethoden anhand bestehender Risiko- und Einflussfaktoren
Darstellung der Wechselwirkungen zwischen VDA 6.3 und den IATF 16949 Forderungen
Änderungen zu den Anforderungen an Auditoren
Hinweise zu Remote- und Hybrid-Audits
Veränderungen bei der Berechnung des Ergebnisses
Darstellung der Änderungen in der VDA 6.3 Potenzialanalyse
Nutzen
Das Ziel dieser Weiterbildung ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Qualifikation zum VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) zu erhalten. Sie erfüllen damit die Anforderungen der Personenzertifizierungsstelle TÜV NORD CERT an die Aktualisierung Ihres Wissens und können somit Ihr bestehendes Personenzertifikat sowie Ihre TÜV NORD-Auditorenkarte um weitere drei Jahre verlängern. Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Seit Veröffentlichung der ersten Auflage im Jahr 1998 hat sich der VDA-Band 6.3 zum weltweit anerkannten Standard für Prozessaudits in der Automobilbranche entwickelt. In unserem Training Prozessauditor VDA 6.3:01-2023 - Upgrade-Seminar gehen wir auf die aktuellen Weiterentwicklungen des VDA-Bandes 6.3 (4. Auflage Januar 2023) und die Änderungen in den einzelnen Core Tools (wie FMEA, PPF-VDA Band 2, 8D Excellence, Special-Core Tools) ein. Das VDA 6.3-Prozessaudit ist integriert in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem und trägt zur Erfüllung der IATF-16949-Anforderungen, der kundenspezifischen bzw. Zertifizierungsanforderungen bei. Somit übernimmt der Prozessauditor eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Prozessqualität. Das Seminar besteht aus einer Kombination aus Vortrag und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen und unseren erfahrenen Referenten bzw. Referentinnen.
Zielgruppe
Prozessauditoren, die ihren Kenntnisstand auf den neuesten Stand bringen möchten und eine Re-Zertifizierung ihres befristeten Zertifikat VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV) von TÜV NORD CERT anstreben. Mit dem Seminar erfüllen Sie die Anforderungen an die Weiterbildung im Rahmen der Re-Zertifizierung durch die TÜV NORD CERT.
Voraussetzungen
Kenntnisse der Anforderungen an ein Prozessaudit nach VDA 6.3
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;" Bitte bringen Sie zum Seminar die aktuelle Version des VDA-Bandes 6.3 mit.
Dieser Lehrgang ist Voraussetzung für Ihre Rezertifizierung und Neuausstellung Ihres bestehenden Zertifikats VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV). Hierzu benötigen Sie einen Zertifizierungsantrag von der TÜV NORD CERT. Fragen Sie gern bei Ihrer Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie nach.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";"
Nettopreis
560 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
106.4 EUR
Bruttopreis
666.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Axel Hollmann
0511 998-61913
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Betriebsbeauftragter für Abfall - Grundlehrgang - - EX/A35/40301201/19052025-1 - 19.05.2025
Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV
Inhalt
Kenntnisse des Abfallrechts
Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
Der Abfallbeauftragte in der Praxis
Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
Recht der Abfallverbringung
Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
Lernzielkontrollen
Nutzen
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.
Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:
- Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
Zielgruppe
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Voraussetzungen
Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.
Zeit
08:30 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;"
Nettopreis
1760 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
334.4 EUR
Bruttopreis
2094.4 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
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Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV - EX/A39/40301301/19052025-1 - 19.05.2025
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Inhalt
Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:
- KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
- Untergesetzliches Regelwerk
Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
Nachweisführung und Registerführung
Sammeln/Befördern/Handeln/Makeln
Inhalte und Umsetzung der EfbV und der AbfAEV
Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz
Mögliche Entsorgungswege für Abfälle bewerten
Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen
Nutzen
Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis kennen. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt den Rahmen vor, nach dem alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.
Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
1760 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
334.4 EUR
Bruttopreis
2094.4 EUR
Ansprechpartner
Frau Gesine Schröder
0381 7703-413
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sicherheitsbeauftragter - EX/A35/50201101/19052025-1 - 19.05.2025
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.
Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not
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Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining - EX/A81/50302591/19052025-1 - 19.05.2025
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Inhalt
Grundmodul: Grundlagentraining
Reach Gesetz und Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten
Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung einer breiten Palette von Polyurethanprodukten verwendet werden. Polyurethan entsteht durch die chemische Reaktion zwischen Diisocyanaten und Polyolen, die miteinander vermischt polymerisieren.
Dieses Produkt besteht aus einem Grundlagenmodul, welches Voraussetzung für die Belegung der einzelnen Untermodule ist sowie aus 5 Untermodulen.
Nutzen
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende (industrielle und gewerbliche Anwender) in der gesamten EU weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen können, werden nun im Rahmen der europäischen REACH Verordnung neue Schulungsanforderungen verbindlich vorgeschrieben.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis August 2023 verpflichtend schulen.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte dann nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Das Verhalten am Arbeitsplatz ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Diisocyanaten. Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege- eine irreversible allergische Reaktion- verursachen. Um diesem offensichtlichem Risiko zu begegnen, führt die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen ein, welche genau diese Sicherheit am Arbeitsplatz für Arbeitnehmende im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Eine Verwendung ohne diese Schulungen ist verboten.
Alle Produkte mit Diisocyanaten mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% erfordern nach der europäischen REACH Verordnung in Zukunft eine Schulung, wenn sie von gewerblichen oder industriellen Anwendern benutzt werden. Betroffen davon sind alle, die mit Diisocyanten arbeiten, wie bspw. Maler- und Fahrzeuglackierbetriebe, Luftfahrt und Logistik. Modulangebote für Logistik und Luftfahrt werden in Zukunft auch noch angeboten werden.
Der besondere Vorteil unserer Ausbildung ist, dass wir mit geschulten Fachleuten speziell auf die Fachbereiche eingehen und nicht nur einen allgemeinen Abriss darstellen. Wir können gezielt auf die Aufgaben und Bereiche eingehen. Sie ist quasi ?maßgeschneidert?.
Zielgruppe
Je nach Modulwahl
- Mitarbeitende aus Fahrzeuglackierereien,
- aus Malerei Betriebe
- Tischlereibetriebe
- Bootsbauer/ Werften
- Betriebe aus dem Fensterbau oder Autoglasereibetriebe
- Fußbodenverleger
- Möbelhersteller
- Hersteller von PU-Bauteilen
- aus Industriebetrieben in Lackierbereich
- aus der Logistik und Luftfahrt
u.v.a.m.
Voraussetzungen
Voraussetzungen (Alter/ Vorbildung/technische Voraussetzungen):
- Internetfähiges Endgerät mit Kamera Mikrofon sowie stabile Internetverbindung (bei Onlinedurchführung)
- Teilnehmer ab 2. Lehrjahr und ab Gesellenbrief
Zeit
09:00 - 11:30
Max. Teilnehmerzahl
0; Die Teilnahmebescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
80.85 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
15.3615 EUR
Bruttopreis
96.2115 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Infor
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Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand - EX/A81/60408201/19052025-1 - 19.05.2025
Inhalt
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Abschlusstest
Nutzen
Für alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder im Gefährdungsbereich (z.B. Instandsetzen, Messen und Isolationswiderständen, Auswechseln, Ändern und Prüfen) benötigen Sie die Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) nach DGUV-I 209-093.
Mit diesem Seminar werden Sie in die Lage versetzt, den spannungsfreien Zustand entsprechend den ?Fünf Sicherheitsregeln? und den Herstellerangaben herzustellen. Alle Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter deren Leitung durchgeführt werden. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Zielgruppe
Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter
Voraussetzungen
- Mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Kfz-Bereich oder Mitarbeitende mit elektrotechnischem Beruf/Grundausbildung
- Ohne elektrotechnische Ausbildung: Nachweis über eine elektrotechnische Schulung im Umfang von 80 Zeitstunden (100
Unterrichtseinheiten) - beispielsweise durch den EuP-Lehrgang ?Elektrotechnisch unterwiesene Person?
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
823 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
156.37 EUR
Bruttopreis
979.37 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A38/60151206/19052025-1 - 19.05.2025
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk
Regalprüfung
- Bauteile
Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle
Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten
Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
Nutzen
Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.
Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen
Voraussetzungen
Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Sprinklerwärter - EX/A35/30152201/19052025-1 - 19.05.2025
Befähigte Person zur Überprüfung von Sprinkleranlagen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Aufbau und Bestandteile von Wasserlöschanlagen
Bauarten von Wasserlöschanlagen
Trinkwasserschutz
Wirkungsweisen von Wasserlöschanlagen
Betreiben von Wasserlöschanlagen - Wartung von Wasserlöschanlagen
Zusammenspiel von Wasserlöschanlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
Einführung in die Problematik der Fehlererkennung
Pflichten des Betreibers
Hinweise und Hilfestellung zur Prüftätigkeit
Besichtigung und Einweisung an einer Anlage vor Ort
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
In unserem Seminar erfahren Sie das erforderliche Wissen über bestehende gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften sowie Richtlinien zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die Überprüfung Ihrer Sprinkleranlagen selbstständig und rechtssicher durchzuführen. Erfahrene Referenten zeigen Ihnen konkrete Hilfestellungen für die regelmäßige Überprüfung auf.
Wasserlöschanlagen sind ein wichtiger Bestandteil im baulichen Brandschutz, deren einwandfreier Zustand jederzeit gewährleistet sein muss. Durch eine sachgerechte Prüfung von Wasserlöschanlagen können Entstehungsbrände bekämpft und somit Großbrände in Ihrem Unternehmen verhindert werden. Der Verband für Schadenverhütung, die Richtlinie VdS CEA 4001 und die Berufsgenossenschaften fordern von Befähigten Personen für die Prüfung von Sprinkleranlagen und deren Stellvertreter fundierte Kenntnisse über Komponenten und Funktionen der ihnen anvertrauten Anlage.
Zielgruppe
Facility-Manager, Hausmeister, Fachmonteure, technische Angestellte bzw. Leiter sowie verantwortliche und Befähigte Personen, die mit dieser Aufgabe betraut werden sollen
Voraussetzungen
Das Seminar vermittelt unerlässliche Fachkenntnisse. Daher erfüllen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen), oder über eine mindestens 3 Jahre nachweisbare Erfahrung in der Montage und Instandhaltung in einem technischen Beruf.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
650 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
123.5 EUR
Bruttopreis
773.5 EUR
Ansprechpartner
Herrn Kai Simon Mohr
+494085571211
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Online-Schulung Korruptionsprävention nach DIN EN ISO 37001 - EX/A52/10601301/19052025-1 - 19.05.2025
Korruptionsrisiken vermeiden und effektiv überwachen
Inhalt
Anforderungen der ISO 37001
Definition und Beispiele, was unter Korruption zu verstehen ist
Wie entsteht Korruption?
Identifikation der Korruptionsrisiken im Unternehmen
Best Practices für die Überwachung und Vermeidung von Korruptionsrisiken
Wesentliche Bausteine eines Managementsystems zur Korruptionsvermeidung
Informationen zum Aufbau eines präventiven Managementsystems zur Korruptionsvermeidung
Empfehlungen zur effizienten und pragmatischen Einführung eines Managementsystems zur Vermeidung von Korruption
Ihr Fahrplan für die Implementierung eines Managementsystems nach ISO 37001
Nutzen
In unserer Online-Schulung zur Korruptionsprävention widmen wir uns dem zentralen Thema der Antikorruption. In einer Zeit, in der die Integrität Ihres Unternehmens mehr denn je zählt, bieten wir Ihnen den Schlüssel, Korruptionsrisiken zu erkennen und durch ein wirksames Antikorruptions-Management-System nach ISO 37001 nachhaltig zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Erfahrene Referentinnen und Referenten führen Sie durch die wesentlichen Bausteine eines Managementsystems nach ISO 37001 und zeigen Ihnen, wie Sie dieses zur Korruptionsvermeidung effizient in Ihrem Unternehmen implementieren.
Unsere Antikorruptions-Schulung ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen einen umfassenden und praxisnahen Einblick in die Welt der Antikorruption zu geben. So versetzen wir Sie in die Lage, die wesentlichen Korruptionstatbestände des Strafrechts zu erkennen und effektiv in Ihrem Arbeitsalltag zu vermeiden.
Nutzen Sie unser Online-Seminar, um sich von Expertinnen und Experten beraten zu lassen und sich das notwendige Wissen anzueignen, um Ihr Unternehmen sicher und integer zu führen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Entscheider, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Revision, Organisation und Risikomanagement
Voraussetzungen
Grundkenntnisse aus dem Bereich Compliance sind hilfreich aber keine Voraussetzung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
0
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
710 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
134.9 EUR
Bruttopreis
844.9 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 137 - 19.05.2025
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards
Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird inzwischen immer vehementer von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert.
Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung und gewinnt immer mehr an Bedeutung für Unternehmen. Auch Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),
Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Am 16.12.2022 wurde die neue EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) veröffentlicht. Sie erweitert die Anforderungen an die Berichterstattung tiefgreifend.
Ab 2025 werden auch Unternehmen verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. Nachhaltigkeitsinformationen sollen im Lagebericht anhand des EU-Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) offengelegt werden.
Mittelbar erfasst die Richtlinie auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.
Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement frühzeitig einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.
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Abfallrecht in der Praxis - 2 - 19.05.2025
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind "nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.
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