Veranstaltungskalender
Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - Fortbildung - EX/A42/30151906/10062026-1 - 10.06.2026
Vorgeschriebene Schulung zum Erhalt der Fachkunde
Inhalt
Inhalte der DIN 14677
DIBt-Richtlinie und weitere Regelwerke
Pflichten des Betreibers/des Instandhalters gemäß DIN 14677
Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung
Prüfzyklen und Prüfnachweis/-buch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Die wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen von Feststellanlagen dürfen nur von geschulten Fachkräften gemäß DIN 14677 durchgeführt werden. Mitarbeiter, die bereits über diese Ausbildung verfügen, müssen alle fünf Jahre einen Kompetenznachweis vorlegen und die Kenntnisse auffrischen. Mit unserer Fortbildung erwerben Sie das nötige Fachwissen über die DIN 14677 inklusive der darin definierten Pflichten des Betreibers und Instandhalters von Feststellanlagen. Neben den Inhalten der DIN 14677 vermitteln Ihnen unsere Dozenten die DIBt-Richtlinien und weitere Regelwerke sowie Fachkenntnisse zur Überwachung, Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen. Sie erlangen zudem Wissen über Prüfzyklen und Prüfnachweise.
Für Instandhaltungsarbeiten, die an Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt werden, sind die entsprechenden Regeln und Vorschriften zu berücksichtigen. Die damit beauftragten Fachkräfte für Feststellanlagen müssen über die dafür erforderlichen Fachkenntnisse und Nachweise verfügen. Für Instandhaltungsarbeiten an Feststellanlagen, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen (z. B. Rauchmelder nach dem Ionisationsprinzip), sind deren Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die damit beauftragen Fachfirmen für Feststellanlagen müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse und Nachweise verfügen.
Zielgruppe
Fachkräfte für Feststellanlagen, die ihre Fachkunde erneuern müssen, Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen, Brandschutzverantwortliche
Voraussetzungen
Nach DIN 14677 sollte die Fachkraft für Feststellanlagen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Elektrotechnik oder Mechanik oder eine 3-jährige entsprechende Berufserfahrung verfügen. Sie verfügen über Nachweisbare Kenntnisse der Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen und bisitzen Herstellerspezifische Kenntnisse von Feststellanlagen.
Zeit
08:30 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Herrn Peter Book
0441 2197088-18
akd-ol@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
8D-Report-Schulung zum Reklamationsprozess - EX/A41/20201904/10062026-1 - 10.06.2026
TÜV NORD QM-Factory: Methode zur Problemlösung und nachhaltiger Fehlervermeidung
Inhalt
Bedeutung und Verantwortung für Qualität
Vergleich von Problemlösungsprozessen
- Fehlersicherheit und Poka Yoke (PY)
- Methoden zur Problemlösung (PLM)
Ablauf und Methoden im 8D-Prozess
- Situationsanalyse, IST/IST-Nicht
- Ishikawa
- 5 Why
- Technischer Root Cause (TRC) und Management Root Cause (MRC)
Fallbeispiel zur Handhabung der 8D-Toolbox
Anwendung auf einen konkreten Fall (mit 8D-Toolbox)
Maßnahmenableitung und Wirksamkeitsprüfung
Präsentation und Interpretation der Ergebnisse
Best Practice/Lessons Learned
Nutzen
In unserer 8D-Report-Schulung lernen Sie die wichtigsten Grundlagen und Inhalte für einen strukturierten Reklamationsprozess anhand des VDA-Bandes ?8D-Problemlösung in 8 Disziplinen? kennen. Hierzu werden die empfohlenen Methoden Situationsanalyse, IST/IST-Nicht, Ishikawa und 5 Why sowie Technischer-Root-Cause (TRC) und Management-Root-Cause (MRC) in den jeweiligen Schritten behandelt. Mit dem 8D-Prozess werden Produktfehler erkannt und auf ihre Ursache zurückgeführt. Das unterstützt Sie bei der nachhaltigen Vermeidung bereits erkannter und analysierter Fehler. Mit der Einführung des 8D-Reports erfüllen Sie die konkreten Lieferantenanforderungen entsprechend der IATF 16949, der Automobilhersteller (OEM) und gesetzlicher Forderungen aus der Produzentenhaftung BGB § 823.
Mithilfe der 8D-Report-Schulung erhalten Sie Qualitätswerkzeuge zur Senkung der internen Fehlerkosten - Sie erhöhen somit die Kundenzufriedenheit. Unsere Trainerinnen und Trainer bringen Ihnen die entsprechenden Qualitätswerkzeuge und -methoden zur Ursachenanalyse, Definition von Sofortmaßnahmen und nachhaltigen Abstellmaßnahmen praxisnah näher. Zur Umsetzung des 8D-Reports erhalten Sie entsprechende Excel-Tools und lernen, die Methoden anhand von Praxisbeispielen anzuwenden.
Zum Abschluss der 8D-Report-Trainings stufen Sie den Reifegrad Ihres 8D-Reportes nach den Excellence-Empfehlungen des VDA-Bandes ein. Hierzu bewerten Sie Elemente D1 bis D8. Diese Praxisübungen geben Ihnen und Ihrem Team mehr Sicherheit, um eine hohe Qualität Ihrer 8D-Reporte zu erreichen. Diese sind ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Reklamationsmanagements.
Profitieren Sie in der 8D-Report-Schulung vom Erfahrungsaustausch mit den anderen Seminarteilnehmenden und unseren Expertinnen und Experten. Es wird auf Ihre Fragen eingegangen und es werden fundierte Hinweise für die direkte Umsetzung in Ihrem Unternehmen gegeben. Durch den Workshop-Charakter und die Arbeit mit Ihren Laptops entwickeln Sie direkt verwertbare Lösungen für den Umgang mit Problemen, Reklamationen und die Weiterentwicklung Ihres Prozesses.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende aus dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung, die Reklamationen aufnehmen und bearbeiten. Qualitätsbeauftragte und Qualitätsmanager, die den Reklamationsprozess begleiten und 8D-Teams moderieren, sind ebenfalls angesprochen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Seminar ein Laptop und das VDA Bandes ?8D-Problemlösung in 8 Disziplinen mit. Für die Praxisübungen erhalten Sie Excel Tools. 
Mehr erfahren
Treibhausgasbilanz und Dekarbonisierungsstrategien für Unternehmen - EX/A52/40202701/10062026-1 - 10.06.2026
Mit Blick auf die Europäische Regulatorik Emissionsreduktionsziele formulieren, erreichen und berichten
Inhalt
Grundlagen für ein klimaneutrales Unternehmen
- Notwendigkeit, den Treibhausgasausstoß zu verringern
- Unterschiede zwischen Klimaneutralität, Netto-Null-Emissionen (Net Zero), Treibhausgasneutralität und CO2-Neutralität im Unternehmen
- Direkte und indirekte Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
- Wie setzt sich der Corporate Carbon Footprint zusammen?
- Bilanzkreis: Scope 1-3
- Emissionshandel nach TEHG - aktueller und zukünftiger Preis für CO2 sowie Implikationen zu Preisen fossiler Brennstoffe
- Politische Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene: BEHG, Energieeffizienzgesetz
- Politische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene: EU CSRD und ESRS, CBAM, EU ETS, EU ETS 2
- Anforderungen des internationalen Marktes
Der Weg zur Netto-Null
- Vorgaben aus dem GHG Protocol, ESRS und SBTi
- Bilanzkreis festlegen: Scope 1-3
- Konsolidierungsansatz und Unternehmensgrenzen
- Bilanzgrenzen: Market-based und location-based approach
- Ist-Stand des Carbon Footprints feststellen: Berechnung des individuellen CO2-Ausstoßes
- Gesamtkonzept und Soll-Bilanz
- Reduktionspotenziale im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette identifizieren
Nutzen
Das gesellschaftliche Bewusstsein und die Regulatorik am Markt für den Klimaschutz nehmen stetig zu. Mehr denn je hängt die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen davon ab, wie sie mit ihrem CO?-Fußabdruck umgehen, Maßnahmen zur Klimaneutralität ergreifen und diese kommunizieren. Um hohe Kosten zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich mit den Fragestellungen der Klimabilanzierung auseinanderzusetzen.
Nutzen Sie unsere Schulung zur Treibhausgasbilanz und Dekarbonisierungsstrategie als ersten Schritt auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Unternehmen. Unsere renommierten Referentinnen und Referenten bringen Ihnen den Begriff der Klimaneutralität näher, vermitteln Ihnen Basiswissen zur Klimabilanzierung und zeigen Ihnen Maßnahmen auf, um Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Instrumente zur Berechnung Ihres CO?-Fußabdrucks - auch Corporate Carbon Footprint, kurz CCF, genannt - und zur Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Unternehmen (Dekarbonisierung). Dabei lernen Sie, wie Sie den CCF systematisch erfassen, analysieren und als Grundlage für Ihre Klimastrategie nutzen. Außerdem betrachten Sie unterschiedliche Hebel zur Treibhausgasreduktion und sprechen über das Thema der Kompensation.
Profitieren Sie in unserer Weiterbildung von praxisnahen Einblicken durch unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten. Sie lernen, wie Sie Ihr Unternehmen krisenfest aufstellen, Kosten senken und Investorinnen und Investoren sowie Kundinnen und Kunden mit einer klaren Klimastrategie überzeugen.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Nachhaltigkeitsmanager, Einkaufsmanager, Umweltbeauftragte und Umweltmanagement-Beauftragte, Geschäftsführer, Technische Leiter, Produktionsverantwortliche und Produktionsleiter sowie Energiebeauftragte.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
640 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
121.6 EUR
Bruttopreis
761.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A52/30151106/10062026-1 - 10.06.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke
Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen
Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können
Fallbeispiele
Lehren aus Schäden
Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Erfahrungsaustausch
Diskussion
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure
Zeit
08:00 - 15:30
Max. Teilnehmerzahl
20;
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
Seminar: Trinkwasserverordnung - EX/A52/30354901/10062026-1 - 10.06.2026
Das technische Regelwerk und die gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV)
Inhalt
Übersicht der rechtlichen Grundlagen
Inhalte und Ziele der novellierten Trinkwasserverordnung
Wichtige Aspekte und Änderungen der novellierten Trinkwasserverordnung
Rechtssicherheit beim Betreiben
Erfüllung der Hygieneanforderungen
Risikobewertung und Risikomanagement
Neue Qualitätsparameter und Grenzwerte
Untersuchungspläne und -pflichten des Betreibers
Die aktuellen technischen Regelwerke und UBA-Empfehlungen
Anforderungen an die Vertragsgestaltung (Miet-/Wartungsverträge)
Haftungsrechtliche Zuordnungen anhand von Gerichtsurteilen
Anforderungen an Arbeitsstätten
Anforderungen an die technische Anlagensicherheit
Nutzen
Im Zuge der jüngsten Überarbeitung der Trinkwasserverordnung, die im Mai 2023 in Kraft trat, bringen wir Sie mit unserem Seminar Trinkwasserverordnung auf den aktuellen Stand - sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Ziel unserer Schulung ist es, Ihnen die bedeutendsten Änderungen dieser Novellierung nahezubringen und ein umfassendes Verständnis für die neuen Anforderungen zu schaffen. Dies dient dazu, mögliche Haftungsrisiken für Sie und Ihr Unternehmen zu minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Verpflichtungen der Betreiber von Trinkwasser-Hausinstallationen als auch der Versorgungsunternehmen, Überwachungsbehörden, Planer, Errichter und Hersteller. Es legt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter fest und bestimmt die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Mit der Novellierung kommen zahlreiche Änderungen auf alle Akteurinnen und Akteure zu, darunter:
- neue Anforderungen an Materialien mit Trinkwasserkontakt,
- neue chemische und mikrobiologische Parameter,
- verschärfte Grenzwerte für Chrom, Arsen und Blei,
- Pflicht zur Stilllegung von Bleirohrleitungen,
- verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement,
- neue Anforderungen an Untersuchungsstellen und Trinkwasserinstallationen,
- neue Informationspflichten der Betriebe.
Mit dem Seminar Trinkwasserverordnung möchten wir dazu beitragen, dass Ihr Unternehmen den hohen Anforderungen an die Qualität und Reinheit des Trinkwassers gerecht wird und dabei die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die Zusammenhänge zwischen technischen Regelwerken und den gesetzlichen Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung 2023.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die wichtigsten Änderungen der novellierten TrinkwV zu informieren und Ihre Betreiberpflichten rechtskonform zu erfüllen. Seien Sie gut vorbereitet auf die für alle Wasserversorger verpflichtende Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Betreiber von Trinkwasseranlagen, Servicepersonal aus Wartungsfirmen oder dem Facilitymanagement, Hygieneinspektoren, Probenehmer für die Probenahme von Trinkwasser nach TrinkwV, Fachinstallateure, Instandhaltungspersonal, Planer, Betriebspersonal für Trinkwasseranlagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasser- und Gesundheitsbehörden, Ingenieur- und Planungsbüros
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
Mehr erfahren
EHS-/HSE-Manager - Der Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit - 31 - 10.06.2026
Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001
Eine Vielzahl umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Anforderungen müssen im Unternehmen ermittelt und die Einhaltung organisiert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollten die Aufgaben in einem Managementsystem integriert werden.
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Aufgaben und Prozesse im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird ein EHS-Manager benannt.
Im Lehrgang erwerben Sie Kenntnisse zur praktischen Umsetzung der Anforderungen an Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001/EMAS sowie an Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001. Er zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem für Umweltschutz und Arbeitsschutz effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der EHS-/HSE-Manager.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als EHS-Manager erleichtern.
EHS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang „Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011“ weiterqualifizieren. Wir empfehlen Auditoren den Lehrgang „Integrierte Managementsysteme“ (am Vortag des Lehrgangs „EHS-Manager“) dazuzubuchen, um ausreichende Grundkenntnisse der einzelnen Normenenanforderungen zu erwerben.
Mehr erfahren
Entsorgung von Baustellenabfällen - 225 - 10.06.2026
Eintägiger Fachkundelehrgang zum Entsorgungs- und Verwertungsmanagement. Bodenmanagement | Bauleiterschulung | Praxis zum Abfallrecht und zur Deklaration von Abfällen
Im Zuge einer Baumaßnahme können die unterschiedlichsten Abfälle entstehen. Bodenaushub beim Neubau, ggf. Altlasten bei Industriebaumaßnahmen sowie Bau- und Abbruchmaterial bei Altbaurenovierung. Abbruch sowie Baustellenmisch- und Sonderabfall sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu vermeiden, stofflich und nachrangig energetisch zu verwerten, vorzubehandeln oder als letzte Option geordnet zu beseitigen.
Durch die Kenntnis der aktuellen Gesetze, deren Wechselbeziehungen und Querverbindungen können alternative Entsorgungsstrategien im Rahmen eines qualifizierten Boden- / Abfallmanagements erkannt und umgesetzt werden. Wichtig dabei ist zu wissen, ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle anfallen. Dabei hilft die Kenntnis über die Historie des Grundstücks sowie über das Vorhandensein möglicher Altlasten sowie ggf. von Sanierungsstrategien.
Alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Bauunternehmer bis zum Planer, haben in diesem Lehrgang die Gelegenheit, die Grundzüge der Altlastenuntersuchung sowie der Kreislaufwirtschaft kennenzulernen und die Entsorgung von Baustellenabfall anhand praktischer Beispiele zu studieren.
Die Veranstaltung gibt den Teilnehmern ausreichend Gelegenheit, indiv>
Mehr erfahren
Asbest - 248 - 10.06.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
Mehr erfahren
Asbest Kurzlehrgang - 248 - 10.06.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Mehr erfahren
EHS-/HSE-Manager - Der Manager für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit - 248 - 10.06.2026
Zweitägiger Praxislehrgang zu den Anforderungen an integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 45001
Eine Vielzahl umwelt- und arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Anforderungen müssen im Unternehmen ermittelt und die Einhaltung organisiert werden. Für die erfolgreiche Umsetzung sollten die Aufgaben in einem Managementsystem integriert werden.
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Überwachung der Aufgaben und Prozesse im Bereich Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit wird ein EHS-Manager benannt.
Im Lehrgang erwerben Sie Kenntnisse zur praktischen Umsetzung der Anforderungen an Umweltmanagementsysteme nach DIN EN ISO 14001/EMAS sowie an Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001. Er zeigt Lösungen auf, wie ein integriertes Managementsystem für Umweltschutz und Arbeitsschutz effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden kann und erläutert die Funktion der EHS-/HSE-Manager.
Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als EHS-Manager erleichtern.
EHS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang „Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011“ weiterqualifizieren. Wir empfehlen Auditoren den Lehrgang „Integrierte Managementsysteme“ (am Vortag des Lehrgangs „EHS-Manager“) dazuzubuchen, um ausreichende Grundkenntnisse der einzelnen Normenenanforderungen zu erwerben.
Mehr erfahren
Energietechnik kompakt - 248 - 10.06.2026
Zweitägiger Zertifikatslehrgang mit Praxisbeispielen über technische Grundlagen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe
Die Veranstaltung ist bundesweit staatlich anerkannt für die Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.
Energieeffizienz gewinnt eine immer größere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Steigende Energiepreise, sich ändernde Energiesteuern, Klimaveränderungen, nachhaltige Energiepolitik und neue rechtliche Anforderungen fordern von den Unternehmen eine frühzeitige energieeffiziente Produktion und Bewirtschaftung. Die Bundesregierung fordert von den Unternehmen als Gegenleistung für Steuererleichterungen und Anspruchsregelungen den Nachweis von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.
Insgesamt haben sich daher schon mehr als 7000 Unternehmen in Deutschland in den letzten Jahren nach der ISO 50001 zertifizieren lassen.
Diese Energiemanagementsysteme sind so zu gestalten, dass jeweils ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet werden kann. Zum Erfassen und Analysieren der Energieträger und -verbraucher sowie der Ermittlung der Einsparmaßnahmen werden spezifische Fachkenntnisse benötigt.
Mehr erfahren
Entsorgung von Baustellenabfällen - 248 - 10.06.2026
Eintägiger Fachkundelehrgang zum Entsorgungs- und Verwertungsmanagement. Bodenmanagement | Bauleiterschulung | Praxis zum Abfallrecht und zur Deklaration von Abfällen
Im Zuge einer Baumaßnahme können die unterschiedlichsten Abfälle entstehen. Bodenaushub beim Neubau, ggf. Altlasten bei Industriebaumaßnahmen sowie Bau- und Abbruchmaterial bei Altbaurenovierung. Abbruch sowie Baustellenmisch- und Sonderabfall sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu vermeiden, stofflich und nachrangig energetisch zu verwerten, vorzubehandeln oder als letzte Option geordnet zu beseitigen.
Durch die Kenntnis der aktuellen Gesetze, deren Wechselbeziehungen und Querverbindungen können alternative Entsorgungsstrategien im Rahmen eines qualifizierten Boden- / Abfallmanagements erkannt und umgesetzt werden. Wichtig dabei ist zu wissen, ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle anfallen. Dabei hilft die Kenntnis über die Historie des Grundstücks sowie über das Vorhandensein möglicher Altlasten sowie ggf. von Sanierungsstrategien.
Alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Bauunternehmer bis zum Planer, haben in diesem Lehrgang die Gelegenheit, die Grundzüge der Altlastenuntersuchung sowie der Kreislaufwirtschaft kennenzulernen und die Entsorgung von Baustellenabfall anhand praktischer Beispiele zu studieren.
Die Veranstaltung gibt den Teilnehmern ausreichend Gelegenheit, indiv>
Mehr erfahren