Veranstaltungskalender
Naturschutz kompakt - 248 - 16.06.2026
Viertägiges Seminar zu rechtlichen und planerischen Grundlagen des projektbezogenen Naturschutzes.
Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 248 - 16.06.2026
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung
In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.
Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.
Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.
Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.
Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.
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Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 - 248 - 16.06.2026
Dreitägiger Aufbaulehrgang für Energie-,Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementbeauftragte sowie EHS-/IMS-Manager mit gültigem Fachkundenachweis
Im Rahmen von Managementsystemen müssen Unternehmen in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen und Maßnahmen sowie interne und externe Anforderungen erfüllt und wirksam umgesetzt werden. Durch Aufdecken von Verbesserungspotenzialen wird die kontinuierliche Verbesserung vorangetrieben.
Die DIN ISO 19011 regelt die Durchführung interner und externer Audits sowie die Qualifikation und Bewertung von Auditoren. Sie gilt für alle Managementsysteme, wie z. B. Umwelt-, Qualitäts-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement. Im April 2025 wurde der Entwurf der neuen DIN EN ISO 19011 veröffentlicht. Dieser beinhaltet z.B. Anleitungen zur Durchführung von Remote-Audits, die Integration digitaler Technologien, KI-gestützte Verfahren und die Berücksichtigung von klimabezogenen Risiken und Chancen.
Der Lehrgang vermittelt praxisnah die Anforderungen zur Durchführung von Audits nach der DIN EN ISO 19011. Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse zu den wichtigsten Neuerungen des Normen-Entwurfs ISO 19011:2025 und zur Durchführung KI-gestützter integrierter Audits.
Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen.
In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.
Voraussetzungen: technische, rechtliche und normative Grundkenntnisse bezüglich Umweltmanagement-, Energie-, Qualitäts-, Arbeitsschutzmanagement oder intergrierter Managementsysteme. Diese können durch den Besuch unserer Seminare „EHS-Manager“, „IMS-Manager“, Umwelt-, Arbeitsschutz-, Qualitätsmanagement-Beauftragter oder „Energiemanager“ kurzfristig erworben werden.
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Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI) nach DIN EN 17463 - 248 - 16.06.2026
Online-Workshop zur Durchführung einer soliden Wirtschaftlichkeitsbewertung
Verpflichtend für Unternehmen, die unter das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fallen
Im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen, Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie Entlastungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder der CO2-Bepreisung werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gefordert.
Um diesen Nachweis zu erbringen, wurde eine neue europäische Norm zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffiziezmaßnahmen veröffentlicht: die DIN EN 17463. Sie legt Anforderungen für eine Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI, en: Valuation of Energy Related Investments) fest. Die Norm beschreibt ein standardisiertes Bewertungsverfahren, das unter Betrachtung des Kapitalwertes detaillierte Ergebnisse liefert, um eine solide Entscheidungsgrundlage für Investitionen zu ermöglichen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463 sind für bestimmte Unternehmen sowohl für Entlastungsanträge nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) als auch nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtend. Die Ergebnisse müssen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.
Im Rahmen der Entlastungen sieht der Gesetzgeber vor, dass durch die antragstellenden Unternehmen Gegenleistungen zu erbringen sind, die zum Klimaschutz beitragen. Hierzu sind Maßnahmen, die im Rahmen der Energiemanagementsysteme oder den Energieaudits identifiziert wurden, umzusetzen, wenn bestimmte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist nach der Norm DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen” zu ermitteln.
Seit dem 01.01.2024 gilt das Energieeffizienzgesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (nach EMAS) und zur Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.
Die Methode der Bewertung nach DIN EN 17463 wird damit zum Standard für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen.
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Kranführer - Ausbildung zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen - 248 - 16.06.2026
Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6)
Achtung! Die hier angebotene Schulung ist nicht für das Führen und Bedienen von Baukränen geeignet!
Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.
Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.
In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.
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Konferenz: Maschinen Sicher Konstruieren - 2578-WEB - 16.06.2026
Safety für Entwickler: Pflichtwissen für Konstrukteure - Die eintägige Online-Konferenz vermittelt das entscheidende Know-how, das für die sichere und normgerechte Konstruktion von Maschinen erforderlich ist. Die Teilnehmer profitieren von der Expertise praxiserprobter Fachleute und erhalten relevantes Normenwissen, das in der Konstruktion unverzichtbar ist.
Safety für Entwickler: Pflichtwissen für Konstrukteure - Die eintägige Online-Konferenz vermittelt das entscheidende Know-how, das für die sichere und normgerechte Konstruktion von Maschinen erforderlich ist. Die Teilnehmer profitieren von der Expertise praxiserprobter Fachleute und erhalten relevantes Normenwissen, das in der Konstruktion unverzichtbar ist.
Programm
08:30 – 08:35 Uhr - Begrüßung - Johannes Windeler-Frick
08:35 – 09:15 Uhr - Eröffnungs-Keynote: Was Personen in der Konstruktion über die Risikobeurteilung unbedingt wissen müssen - Johannes Windeler-Frick
- Basiswissen Risikobeurteilung – Das müssen Sie wissen, auch wenn Sie selbst keine Risikobeurteilungen erstellen.
- Die Risikobeurteilung ist sowohl gesetzliche Pflicht also auch in Normen gefordert!
- Achtung: Das 3-Stufen-Prinzip (Gefahren vermeiden, Schutzmaßnahmen, Benutzerinformationen) muss bei allen Konstruktionsentscheidungen berücksichtigt werden.
- Warum auch vorhersehbare Fehlanwendungen in der Konstruktion beachtet werden müssen!
- Die häufigsten Fehler in der Risikobeurteilung erkennen und vermeiden.
- Fragen & Antworten (Q&A)
09:15 – 10:30 Uhr - Die passende Schutzeinrichtung: normgerecht und manipulationssicher auswählen und umsetzen - Kevin Nikolai
- Welche Schutzeinrichtung passt? Unterschiede zwischen feststehenden, beweglichen und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen.
- Gesetzliche Vorgaben vs. Handlungsspielraum: Was die Maschinenverordnung zwingend vorschreibt und wo Sie entscheiden können.
- Schutzstellung nach Demontage: Wann muss die Schutzeinrichtung nach dem Lösen von Befestigungen in Position bleiben – und wann nicht?
- Befestigungsmethoden im Vergleich: Schrauben, Nieten, Schweißen – Anforderungen an unverlierbare Befestigungsmittel, Spezialschrauben und Manipulationsschutz.
- Manipulationsanreiz bewerten und vermeiden: Wie Sie erkennen, ob Bediener einen Vorteil durch Umgehung hätten – und wie Sie diesen Anreiz konstruktiv beseitigen.
- Verriegelung und Zuhaltung: Wann reicht eine Verriegelung – und wann ist zusätzlich eine Zuhaltung erforderlich? Was bei der Auslegung zu beachten ist: vom Arbeitsstrom- und Ruhestromprinzip über die richtige Codierung bis hin zur erforderlichen Zuhaltekraft.
- Flucht- und Notentriegelung: Warum manuelle Entsperrungen wichtig sind – für die Rettung eingeschlossener Personen oder den Zugang im Notfall.
- Fragen & Antworten (Q&A)
10:30 – 10:45 Uhr - Kaffeepause
10:45 – 12:00 Uhr - Mehr als Maße: Sicherheitsabstände so festlegen, dass sie schützen - Markus Erdorf
- Sicherheitsabstände in der Konstruktion für Maschinen: Wie mit Trennungsabständen zwischen beweglichen Teilen eine Quetschgefahr vermieden werden kann.
- Schutzeinrichtungen richtig Positionieren: damit Hindurchgreifen, Übergreifen, Untergreifen zu keiner Gefährdung führen.
- Besonders große oder kleine Mitarbeitende: Wie verlässlich sind die Werte in Normen und wo müssen Sie nachjustieren?
- Anordnung von Schutzeinrichtungen: In welchen Abstand berührungslos wirkende und weitere Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken, Scanner oder Zweihandschaltungen) platziert werden, dass sie wirksam schützen.
- Berechnung des Trennungsabstandes: Welche Faktoren – Annäherungsgeschwindigkeit und Nachlaufzeit – entscheidend sind und wie Sie sie praxisgerecht ermitteln und berücksichtigen.
- Fragen & Antworten (Q&A)
12:00 – 13:00 Uhr - Mittagspause
13:00 – 14:00 Uhr - Was mechanische Konstrukteure über sicheren Steuerungsbau wissen müssen – Beispiele aus der Elektro- und Fluidtechnik - Thomas Müller
- Sicherheit durch Steuerung: Von der Risikobeurteilung zum richtigen Performance Level – wie Sie die Anforderungen praxisgerecht umsetzen.
- Was macht ein Bauteil „sicher“ – und wann gelten Komponenten als „bewährt“?
- Auf was bei der Auswahl von Sensor und Aktoren geachtet werden muss, wenn diese eine Sicherheitsfunktionen erfüllen müssen: Kategorie, Ausfallwahrscheinlichkeit, und Co.
- Diagnosedeckung am Beispiel einer Ventilüberwachung: Erkennung über den Prozess, durch Drucküberwachung oder über Schaltposition.
- Not-Aus und Not-Halt: Unterschied, Einsatzzweck, Gestaltung und Position der ergänzenden Schutzmaßnahme.
- Sicherheitsprinzipien: Schutz vor unerwartetem Anlaufen, Schutz vor unkontrollierten Bewegungen, Fail-Safe-Design, Geschwindigkeiten und Kräfte begrenzen.
- Fragen & Antworten (Q&A)
14:00 – 15:00 Uhr - Kann man Normen vertrauen? Die Rolle technischer Normen vor Gericht und welches Haftungsrisiko Konstruierende haben - Dr. Thomas Wilrich
- Zusammenspiel von Normen und Rechtsvorschriften: Wie technische Normen und gesetzliche Anforderungen ineinandergreifen und welche Bedeutung dies für die Praxis hat.
- Tipps zur Normenrecherche: Methoden und Quellen, um relevante Normen effizient zu finden und aktuell zu halten.
- Wofür sind Konstruierende verantwortlich, und wofür könnten sie persönlich (in sehr seltenen Fällen) haftbar gemacht werden?
- Das Gesetz fordert die Einhaltung des "Standes der Technik" - wie weit helfen Normen dies zu erfüllen?
- Warum technische Normen in Gerichtsverfahren häufig eine Nebenrolle spielen, sie zur Haftungsvermeidung aber trotzdem essenziell sind.
- Warum Konstrukteure für Fehler häufig nicht bestraft werden, ab wann jedoch eine (strafbare) Fahrlässigkeit vorliegt.
- Tipps zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.
- Fragen & Antworten (Q&A)
15:00 – 15:15 Uhr - Kaffeepause
15:15 – 16:15 Uhr - Ergonomische Gestaltung von Maschinen – für mehr Komfort, Produktivität und Sicherheit - Michael Mersmann
- Ergonomie als Sicherheitsfaktor: Wie Sie Risiken in der Konstruktionsphase von Anfang an vermeiden.
- Ergonomie in allen Lebensphasen der Maschine: Von Installation bis Wartung.
- Konstruktion für den Menschen: Körpermaße, Haltung, Bewegungen, Kraft und mentale Belastung berücksichtigen.
- Mensch-Maschine-Schnittstelle: Anzeigen, Signale und Stellteile klar und intuitiv gestalten.
- Mensch-Maschine-Interaktion mit KI: autonome oder KI-gestützte Maschinen müssen ihre geplanten Handlungen klar kommunizieren – mit angemessenen Reaktionen, verbal und nonverbal.
- Arbeitsumgebung optimieren: Lärm, Vibrationen, Beleuchtung und Klima im Blick behalten.
- Belastungen richtig einschätzen: Dauer, Frequenz und Bewegungsabläufe kombinieren.
- Typische Konstruktionsfehler vermeiden – und Best Practices nutzen.
- Fragen & Antworten (Q&A)
16:15 – 16:30 Uhr - Abschlussdiskussion und Zeit für Ihre Fragen - Alle Referenten
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Material- und Produktkonformität im Verpackungsbereich – ein Überblick über die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) - 11 - 16.06.2026
Das Online-Seminar bietet einen kompakten Überblick über die neue EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) und ihre Auswirkungen auf Material‑ und Produktkonformität im Verpackungsbereich.
Das Online-Seminar bietet einen kompakten Überblick über die neue EU‑Verpackungsverordnung (PPWR) und ihre Auswirkungen auf Material‑ und Produktkonformität im Verpackungsbereich.
Das Online-Seminar erläutert die geltende EU‑Verpackungsverordnung (PPWR), die das Inverkehrbringen von Verpackungen in der EU grundlegend regelt und einen einheitlich verbindlichen Rechtsrahmen schafft.
Es zeigt, wie Verpackungen künftig hinsichtlich Design, Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Datenpflichten gestaltet sein müssen.
Ebenso werden neue Begriffsdefinitionen, Anforderungen wie Design for Recycling, Rezyklatquoten, digitale Kennzeichnung sowie der Digitale Verpackungspass vorgestellt.
Zudem behandelt das Online-Seminar stoffliche Beschränkungen, Verbote bestimmter Einwegverpackungen sowie den Zeitplan der neuen Vorschriften.
Abschließend wird dargestellt, welche Maßnahmen Unternehmen vorbereiten sollten, um rechtssicher zu handeln und strategische Chancen zu nutzen.
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WEBINAR: Export von Maschinen nach Nordamerika (USA und Kanada) - 2702-WEB - 17.06.2026
Das 1-tägige Seminar vermittelt das nötige Know-how für den Export von regelkonformen Maschinen und Anlagen nach nordamerikanischen Vorschriften und Standards.
Das 1-tägige Seminar vermittelt das nötige Know-how für den Export von regelkonformen Maschinen und Anlagen nach nordamerikanischen Vorschriften und Standards.
Als Hersteller von Maschinen und Anlagen ist es oft eine Herausforderung, die spezifischen Anforderungen für das Inverkehrbringen in den USA und Kanada zu identifizieren. Häufig hört man Aussagen wie „Eine CE-Kennzeichnung ist völlig ausreichend“. Doch gerade beim Export von Maschinen nach Nordamerika kann diese Annahme zu Komplikationen führen. Um nachträgliche Anpassungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Maschine beim Endkunden ohne Einschränkungen betrieben werden darf, ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den länderspezifischen Vorschriften und Standards – insbesondere UL und NFPA – auseinanderzusetzen.
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt des Seminars:
- Technische und normative Anforderungen beim Export von Maschinen und Anlagen nach Nordamerika
- Unterschiede zwischen CE-Kennzeichnung und europäischen Sicherheitsstandards im Vergleich zu UL, NFPA und weiteren US-Vorgaben
- Erforderliche Dokumente und Zertifizierungen, insbesondere für die elektrische Ausrüstung
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Prokurist - EX/A52/10101401/17062026-1 - 17.06.2026
Unternehmerisch agieren und rechtssicher handeln
Inhalt
Prokura im Handelsrecht
- Grundzüge des Vertretungsrechts
- Bedeutung der Prokura im Handelsverkehr
- Abgrenzung zu anderen Vollmachten
- Erteilung der Prokura
- Einzel- oder Gesamtprokura
- Niederlassungsprokura
- Umfang der Prokura
- Zeichnungspflicht des Prokuristen
- Prokura im internationalen Rechtsverkehr
- Beendigung der Prokura
Verantwortung und Haftung
- Faktische Geschäftsführung
- Übertragung gesetzlicher Verantwortung
- Haftung aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
Arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen
- Begriff und Folgen des leitenden Angestellten
- Typische Vertragsinhalte
- Erwähnung der Vollmacht im Arbeitszeugnis
- Wechsel in eine Organstellung
Nutzen
Dieses Seminar Prokurist vermittelt Ihnen anhand von zahlreichen praktischen Beispielen die Anforderungen an Standardsituationen und Sonderfälle bei der Tätigkeit als Prokuristin oder Prokurist. Es zeigt Ihnen Fallstricke im täglichen Umgang mit der Vollmacht und der Ausübung der Prokura auf. Die Prokurist-Ausbildung öffnet die Blickweise auf die eigene Tätigkeit als Prokurist bzw. Prokuristin und auf Probleme im Umgang mit anderen Bevollmächtigten auf der Seite des Geschäftspartners oder der Geschäftspartnerin.
Dabei gehen wir auf die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Kolleginnen und Kollegen, denen ebenfalls die Prokura erteilt wurde, ein. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern im Seminar Prokura anhand von zahlreichen Checklisten und Musterformulierungen anschaulich die Haftungssituation von Prokuristinnen und Prokuristen. Sie zeigen anhand der aktuellen Rechtsprechung etwaige Lösungswege auf - gerade bei der Übernahme von Risiken.
Prokuristinnen und Prokuristen befinden sich im Wirtschaftsleben in einer verantwortungsvollen Position. Zum einen wurden sie mit der stärksten handelsrechtlichen Vollmacht ausgestattet, die unser Rechtsverkehr kennt. Zum anderen bekleiden Prokuristinnen und Prokuristen oftmals in den Unternehmen herausragende Positionen und übernehmen Geschäftsführungstätigkeiten. Diese Stellung macht eine detaillierte Kenntnis vor allem im Umgang mit der Vollmacht, unentbehrlich.
Mit den Inhalten unserer Prokurist-Ausbildung meistern Sie die verantwortungsvollen Herausforderungen des rechtsgeschäftlichen Alltags.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an (angehende) Prokuristinnen und Prokuristen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Firmeninhaber, die sich über die Erteilung der Prokura rechtssicher informieren möchten.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
740 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
140.6 EUR
Bruttopreis
880.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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SGU-Schulung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A45/50101401/17062026-1 - 17.06.2026
Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung
Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
Sicherheitsgerechtes Verhalten
Betriebliche Organisation
Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
Notfallmaßnahmen
Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsschutz
Arbeitsmittel
Arbeitsverfahren
Elektrizität und Strahlung
Arbeitsplatzgestaltung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Nutzen
Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU): Sie sind als Kontraktor tätig und möchten eine Schulung zum Thema SGU-Standard absolvieren? Unsere SCC-Schulung für Führungskräfte bereitet Sie optimal auf die Prüfung nach Dokument 017 des SCC-Regelwerkes vor.
Sie erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Sie erfahren die Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nach dem Seminar sind Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vorbereitet. Sie lernen, wie Sie Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz in Ihre Unternehmensprozesse integrieren - ein entscheidender Aspekt der SCC-Schulung für Führungskräfte, insbesondere in sicherheitskritischen Branchen.
In der deutschen und europäischen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen, zum Beispiel in Raffinerien, chemischen Werken oder vergleichbaren Einrichtungen.
Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber ein - und damit auch auf deren Qualitätsstandards.
Zielgruppe
Führungskräfte der operativen Ebene, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Meister/Techniker oder Poliere aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung ablegen wollen
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfteist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 4 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie im Webshop dem Reiter ?Termine? entnehmen.
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die
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VDA 6.5 - Produktauditor - EX/A36/20201501/17072026-1 - 17.06.2026
TÜV NORD-Qualifikation zur Sicherung der Produktqualität
Inhalt
Management von Produktaudits
- Aufgabe des Produktaudits
- Abgrenzung Produktaudit zu anderen Auditarten und Prüfungen
- Requalifikationsprüfung versus Produktaudit
- Produktaudit und IATF 16949
- Management des Auditprogramms
- Entscheidungsmatrix
- Erstellung einer Entscheidungsmatrix
- Ableitung des Produktauditprogramms
- Gruppenarbeit
Planung und Durchführung von Produktaudits
- Produktauditplanung
- Ablauf eines Produktaudits
- Voraussetzung und Zuständigkeiten
- Referenzdokumente, Prüfmethoden, Prüfmittel
- Fragen zur körperlichen Überprüfung am Produkt
- Durchsicht aller Unterlagen
- Zufällige Entnahme
- Klassifizierung von Abweichungen und Bewertung
- Definition von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
- Auditorenqualifikation
Dokumentation und Bewertung
- Dokumentation von Produktaudits
- Maßnahmenableitung und Verfolgung
- Verbesserungsschleifen (Lessons-Learned-Maßnahmen)
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein VDA-6.5-Excel-Workbook für folgenden Gruppenarbeiten:
- Erstellen eines Turtle-Diagramms bzgl. Produkt-Audit
- Erstellung einer Entscheidungsmatrix / Ableitung
- Erstellung eines Auditplans
Nutzen
Möchten Sie die Qualität Ihrer Produkte sicherstellen und das Vertrauen Ihrer Kundinnen und Kunden in der Automobilindustrie stärken? Die Norm IATF 16949 sowie kundenspezifische Vorgaben verlangen nach qualifizierten Audits, um die Einhaltung von Qualitätsstandards zu garantieren.
In unserer praxisnahen VDA-6.5-Schulung erlernen Sie alle notwendigen Fähigkeiten, um Produktaudits gemäß VDA 6.5 effizient zu planen und durchzuführen. Sie erkennen Fehlerquellen frühzeitig und leiten gezielte Korrekturmaßnahmen ein, um die Produktqualität zu steigern und potenzielle Risiken zu minimieren.
Als Produktauditor nach VDA 6.5 sind Sie in der Lage, Produktaudits in der Automobilindustrie professionell durchzuführen und den hohen Anforderungen der Automobilhersteller gerecht zu werden. Schwerpunkt bei einem Produktaudit nach VDA-6.5-Vorlage ist die Prüfung der Übereinstimmung der Produktqualität mit den Kundenforderungen, den technischen Spezifikationen sowie den Prüf- und Fertigungsunterlagen unter Einbeziehung von Systemelementen. Es dient dem Management einer Organisation als Werkzeug, um Produkte und Dienstleistungen unabhängig vom Erstellungsprozess zu bewerten. Darüber hinaus dient das VDA-6.5-Produktaudit der Absicherung gegen Produkt- und Sachmängelhaftung und der Ermittlung von bisher unerkanntem Verbesserungspotenzial. Außerdem prüfen VDA-6.5-Produktauditorinnen und -Produktauditoren die Konformität der Produkte auf gesetzliche Vorgaben. Zusammengenommen führt ein Produktaudit nach VDA-6.5-Vorlage zu einer unmittelbaren und kurzfristigen Prozess- und Produktverbesserung.
Nutzen Sie künftig unsere Checklisten, um Ihre Audits künftig optimal auf Ihre Produkte und Organisation abzustimmen.
Zielgruppe
Mitarbeiter und Führungskräfte aus der Qualitätssicherung, dem Qualitätsmanagement, der Produktion und der Arbeitsvorbereitung/Prozessentwicklung, die Produktbeurteilungen durchführen oder darüber informiert sein müssen
Voraussetzungen
Erfahrung im Bereich Qualitätssicherung
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
16;
Die Lehrgangsunterlagen setzen sich aus dem Folienvortrag, Excel-Tools und dem VDA-Band 6.5 zusammen. Zur praktischen Umsetzung der Gruppenarbeiten wird ein Laptop benötigt.
Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen der TÜV NORD CERT an die Weiterbildung im Rahmen der Rezertifizierung als IATF 16949 - Auditor (TÜV) und VDA 6.3 - Prozessauditor (TÜV).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
630 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
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Fortbildung: Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern - EX/A35/10302001/17062026-1 - 17.06.2026
Psychisch belastete Mitarbeiter angemessen fordern und fördern
Inhalt
Worüber sprechen wir?
- psychische Erkrankungen
- Störungsbilder
- ICD-10
Woher weiß ich, dass ich aktiv werden sollte?
- das Belastungs-/Beanspruchungskonzept
- Ich im Stress (Funktionsprinzipien, Reaktionen und Auswirkungen)
- Warnsignale für psychische Belastung und Erkrankung bei mir und meinen Mitarbeitenden
- Ursachen und Auslöser
- Diathese-Stress-Modell
Was bedeutet es, an einer psychischen Erkrankung zu leiden?
- Auswirkungen auf das eigene (Arbeits-)Leben und das der Menschen im (Arbeits-)Umfeld
Welche Möglichkeiten gibt es in der Prävention und Rehabilitation?
- Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit
- Resilienz
- Genesungswege
Was muss präventiv und interventiv getan werden?
- gesetzliche Vorgaben: Gefährdungsbeurteilung; betriebliches Eingliederungsmanagement
- rechtliche Konsequenzen
Was ist meine Verantwortung und Rolle als Führungskraft?
- Fürsorgepflicht
- Arbeitsweisen und Leistung einfordern
Wie nehme ich meine Leitungsfunktion gewinnbringend und wertschätzend wahr?
- Handlungsleitfäden und interne Vereinbarungen
- Wie fordere und fördere ich angemessen?
- gesunde Kommunikation
- Gesprächsführung
Wie grenze ich mich persönlich ab?
- Supervision
- kollegiale Beratung als Tool
Nutzen
Stellen Sie sich vor, Sie bemerken Verhaltensänderungen bei einem oder einer Ihrer Beschäftigten und wissen nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen. Oft führen diese Situationen zu Unsicherheiten. Räumen Sie diese beiseite und lernen Sie in unserer Fortbildung zum Umgang mit psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit psychisch belasteten Beschäftigten umzugehen.
Jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist mittlerweile von einer psychischen Erkrankung betroffen. Hinzu kommen besondere Belastungen durch schwierige Lebenssituationen. Beides lässt sich nicht immer im Arbeitsalltag verbergen und äußert sich in einem veränderten Verhalten.
Insbesondere Führungskräfte stehen im Umgang mit psychisch Kranken am Arbeitsplatz vor Herausforderungen und fragen sich:
- ?Wie und wann spreche ich auffälliges Verhalten bei Mitarbeitenden an??
- ?Wie fordere und fördere ich angemessen??
- ?Was kann ich tun, wenn sich das Verhalten nicht ändert??
- ?Wo bekomme ich Unterstützung??
Auf diese und ähnliche Fragen geben wir Ihnen in diesem Seminar Antworten. Sie erhalten Einblick und Handlungsbefähigung im Themenkomplex psychische Belastung und psychische Erkrankung. Wir zeigen Ihnen verschiedene Methoden und Konzepte, die Sie in der Praxis anwenden können. Dabei beziehen unsere Referentinnen und Referenten die gesetzlichen Vorschriften, wie die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (§ 5 ArbSchG) und das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IV), in das Seminar mit ein.
Damit Sie im Arbeitsalltag psychische Belastungen oder Erkrankungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig erkennen, geben wir Ihnen Informationen zur Beurteilung von Warnsignalen an die Hand. So erkennen Sie Störungsbilder und wissen, welche persönlichen und organisationalen Hintergründe zu einer Erkrankung führen können. Dadurch sind Sie fähig, zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen Sie aktiv werden sollten bzw. müssen. Mithilfe eines Gesprächsleitfadens fällt es Ihnen künftig leichter, Gespräche mit belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu führen.
Sie erlangen durch die Teilnahme an der Fortbildung mehr Sicherheit im Umgang mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, stärken Ihre Führungskompetenz und wissen genau, was Sie sowohl präventiv als auch interventiv tun können.
Zielgruppe
Führungskräfte aller Hierarchieebenen
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Zum Besuch dieser Ver
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