Veranstaltungskalender

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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft - 248 - 21.09.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungs­­­vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.

Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.

Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.
Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssions­schutz­beauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

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ESG-Recht aktuell - 248 - 21.09.2026

Online-Workshop zu den neuen rechtlichen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit


Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die neuesten gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeit zu informieren! In unserem Online-Workshop erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen rechtlichen Anforderungen der EU-Kommission im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance).

Bisher gab es keine einheitliche gesetzliche Definition von Nachhaltigkeit. Mit den neuen ESG-Verordnungen und -Richtlinien hat die EU einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen, um Nachhaltigkeit in Europa zu regeln und vergleichbar zu machen. Anbieter von Finanzprodukten sowie Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro sind verpflichtet, nachhaltige Kriterien in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Auch kleinere Unternehmen sind betroffen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen pflegen, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird. Mit der Omnibus-Initiative der EU sollen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich reduziert und zeitlich verschoben werden.

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Nachhaltigkeitsbeauftragte*r (CSR-/ESG-Manager*in) - 248 - 21.09.2026

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zu unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement angelehnt an aktuelle Standards


Nachhaltigkeit ist kein Trend, der vorübergeht, sondern ein Business Case, das Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteile sichert. Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Faktor bei der Kreditvergabe. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch Marktanforderungen treiben diesen Wandel voran. Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen wird weiterhin auch von Kunden, Verbrauchern, Investoren, Mitarbeitern, Behörden, Geschäftspartnern und Nichtregierungsorganisationen gefordert. Unternehmen, die sich auf diese Entwicklungen durch ein Nachhaltigkeitsmanagement einstellen, erhöhen die Akzeptanz ihres Handelns, erschließen sich Wettbewerbsvorteile, mindern ihre Risiken und sichern so den Bestand ihres Unternehmens.

Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung zu einer nachhaltigen Entwicklung. Investoren und Analysten betrachten neben den finanziellen auch gesellschaftliche Aspekte um den Zustand eines Vermögenswertes vor der Investition zu beurteilen. Sie orientieren sich bevorzugt an den ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance),

Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie wurde für große Unternehmen und Konzerne ab dem Berichtsjahr 2017 erstmals die Pflicht eingeführt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainibility Reporting Directive) werden seit 2025 Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die nicht kaptalmarktorientiert sind und bestimmte Kriterien bezüglich der Zahl der Beschäftigten (250 Mitarbeiter) und des Jahresumsatzes (50 Mio) oder der Bilanzsumme (25 Mio) erfüllen. 

Im Februar 2025 hat die EU im Rahmen des Bürokratieabbaus Vorschläge zur veränderten Berichtspflichten durch EU-Omnibus-Initiative vorgestellt. Die Bestimmungen wurden angepasst und Berichtsfristen um 2 Jahre zeitlich verschoben. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Mittelbar erfasst die Richtlinie also auch kleinere Unternehmen, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten, da die gesamte Lieferkette betrachtet wird.

 

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Integrierte Managementsysteme - 248 - 21.09.2026

Eintägiger Workshop zur Integration von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen, auch unter Berücksichtigung von KI


Rechtliche und sonstige Anforderungen an Unternehmen bezüglich Qualität, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Energieeffizienz sind umfangreich und komplex.

Die betrieblichen Pflichten sind oft bekannt und werden auch von Experten, Beauftragten oder Fachmanagern umgesetzt. Um eine dauerhafte, praktikable und prozessorientierte Umsetzung sicherzustellen, sollten die Aufgaben in ein integriertes Managementsystem eingebunden werden.

Als neue Herausforderung kommt KI hinzu. Sie bietet die Chance, die Arbeitsabläufe zu optimieren. Auf der anderen Seite besteht die Herausforderung, dass durch die KI neue Prozesse entstehen, in denen die Anforderungen der Managementsysteme nicht berücksichtigt werden.

Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität) 50001 (Energie) und 45001 (Arbeitsschutz) folgen der High-Level-Structure, die integrierte Managementsysteme begünstigen.  Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, welche Prozessarten unterschieden werden und welche Möglichkeiten für eine Integration, auch in KI bestehen.

Der Lehrgang richtet sich an Experten, Beauftragte sowie Fach- und Führungskräfte, die am Aufbau oder an der Weiterentwicklung eines integrierten Managementsystems beteiligt sind und ihre Fachkenntnisse erweitern möchten.

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IMS-Manager/-Beauftragter - 248 - 21.09.2026

Viertägiger Zertifikatslehrgang zu den Anforderungen an Integrierte Managementsysteme gemäß ISO 14001, ISO 9001, ISO 50001, ISO 45001


Die Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle schafft Vertrauen der Kunden und Öffentlichkeit. Die zunehmende Bedeutung normierter Managementsysteme zeigt sich an dem kontinuierlichen Anstieg der Zertifizierungen.

Statt mehrere einzelne Systeme zu führen, empfiehlt es sich, diese in ein „Integriertes Managementsystem“ (IMS) zusammenzufassen. Das steigert die Effizienz, reduziert Aufwand und sorgt für bessere Ergebnisse.

Als neue Herausforderung kommt Künstliche Intelligenz (KI) hinzu.

KI bietet große Chancen, Arbeitsprozesse zu optimieren. Gleichzeitig entstehen durch KI neue Abläufe, bei denen die Anforderungen der Managementsysteme oft noch berücksichtigt werden müssen. Unser Kurs zeigt, wie man diese Herausforderungen meistert.

Die ISO-Normen 14001 (Umwelt), 9001 (Qualität), 50001 (Energie) und 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) sind nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut. Dadurch lassen sich Managementsysteme leichter integrieren. An praktischen Beispielen erfahren Sie, welche Arten von Prozessen es gibt und wie eine Integration, auch mit Blick auf KI, gelingen kann.

Für die Einführung und Weiterentwicklung eines IMS werden spezielle IMS-Manager oder Beauftragte ernannt. Sie koordinieren die Aufgaben und sorgen für reibungslose Abläufe.

Für die Umsetzung und Weiterentwicklung eines Integrierten Managementsystems sowie zur Überwachung der Aufgaben und Prozesse werden IMS-Manager bzw. Beauftragte für Integrierte Managementsysteme benannt.

Der Lehrgang gibt einen Überblick über die Anforderungen und Schwerpunkte der verschiedenen Normen und zeigt anhand von Praxisbeispielen Lösungen auf, wie diese in einem integrierten Managementsystem effizient umgesetzt und weiterentwickelt werden können.

Den Teilnehmern werden Instrumente vorgestellt, die ihnen die Bewältigung der komplexen Aufgaben als IMS-Manager erleichtern.

IMS-Manager, die integrierte Audits planen und durchführen, können sich im Lehrgang Interner Auditor nach DIN EN ISO 19011 zum IMS-Auditor weiterqualifizieren.

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Gefahrstoffbeauftragter - 248 - 21.09.2026

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


Mit dem Inkrafttreten der zwischenzeitlich schon mehrfach novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemäß § 6 Abs. 11 GefStoffV vorgenommen werden. Die erforderliche Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Neben einer geeigneten Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung bzw. beruflicher Tätigkeit müssen Nachweise über Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen. Diese Kenntnisse können z.B. durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Jetzt anmelden für Ihre praxisorientierte Weiterbildung im Gefahrstoffmanagement! Optimieren Sie Ihre Prozesse, schützen Sie Mitarbeitende und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben rund um das Thema Gefahrstoffe.

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeitenden in allen Fragen, die für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen relevant sind. Dabei spielen auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden eine bedeutende Rolle. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und als Schnittstelle zu den anerkannten Stellen und Unfallversicherungsträgern fungieren.

Für die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter sind fundierte Fachkenntnisse erforderlich. Dazu zählen Kenntnisse über die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, die Anforderungen an Lagerung und Aufbewahrung sowie Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Der angebotene Lehrgang vermittelt genau diese notwendigen Fachkenntnisse und setzt sie in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1 - 248 - 21.09.2026

Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung


In Anhang 4 der Deponieverordnung ist festgehalten, dass alle 5 Jahre die Fachkunde PN 98 durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden muß.

Die LAGA PN 98 und Anhang 4 der DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Mit qualifizierter Ausbildung (Studium etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DeponieVO erlangt werden.

Zunehmend wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert. Zur theoretischen und praktischen Vermittlung der Sachkunde veranstaltet das Umweltinstitut Offenbach dieses Seminar.

Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken.

Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu. Da die DIN 19698-1 eine Anleitung für zum Beispiel Abfallerzeuger und -verwerter, Probenehmer, Entsorger, Deponiebetreiber, behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sein soll, wird sie in diesem Seminar berücksichtigt.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Lehrgangsunterlagen und ein personenbezogenes Zertifikat.

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UBB 2026 - Umweltbaubegleitung - 248 - 21.09.2026

Zweitägiger Zertifikatslehrgang und Praxis-Workshop zu dem Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Ökologie und Baugeschehen.


Qualitätsmanagementbeauftragter (TÜV) - Gesundheitswesen -Prüfung- - EX/A52/20351755/21092026-1 - 21.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Projektmanagement-Office Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/10251135/18092026-1 - 21.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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BF3/BF3+Grundkurs für Führer von Begleitfahrzeugen - EX/A81/60208101/21092026-2 - 21.09.2026


Inhalt

Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1.
- Straßenverkehrsrecht
- Allgemeine Rechtsgrundlagen von Großraum- und Schwertransporten
- Darstellung der Verantwortung der Fahrer
- Genehmigungspraxis
- Bautechnik von Straßen und Brücken
- Verhalten des Begleitpersonals
- WVZ Anlagen (Wechselverkehrszeichen)
- Lagebedingte Einsatzdurchführung
- Abgrenzung gegen die Auflagen der Polizeilichen Anordnung
- Praxisbezogene Handlungshilfen
- Abschlussprüfung

Nutzen

Jeder Schwertransport birgt Gefahrenpotenziale für den Straßenverkehr sowie für andere beteiligte Personen. Damit ein sicherer Schwerlast-Transport gewähleistet werden kann, kommen bei der Absicherung Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ) zum Einsatz. Hierfür ist eine BF3-Berechtigung erforderlich.

In diesem 2-tägigen Seminar BF3 Grundkurs zum Führen von Begleitfahrzeugen werden Sie als Fahrpersonal dazu befähigt, bei Großraum- und Schwertransporten (gem. Rechtsgrundlage Verkehrsblatt-Dokument B3422 - Vers. 92.1. in gültiger Fassung) diese Begleittätigkeiten kompetent und rechtssicher mit Wechselverkehrszeichen-Anlage durchzuführen.

Wichtige Information: Nach 2 Jahren ist zur Verlängerung Ihres BF3-Berechtigungsausweises eine Auffrischung nötig.

Unsere BF3-Schulungen entsprechen den qualitativen und inhaltlichen aktuellen Anforderungen des Verkehrsblattes, dass die Standards für die Begleitung von Schwertransporten festlegt.

Zielgruppe

Fahrer von Begleitfahrzeugen (BF3/BF3+/BF4) im Straßenverkehr

Voraussetzungen

- Beherrschung der deutschen Sprache (um die Bedingungen aus der Genehmigung umsetzten zu können)
- Nachweis eines 2-jährigen gültigen Führerscheinbesitzes der Klasse B

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung angeboten werden.
Zusatz zum Seminarabschluss: Erteilung und Ausstellung des Berechtigungsausweises BF3/BF3+

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

538 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

102.22 EUR

Bruttopreis

640.22 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Grundlagenschulung IFS Food 8.0 - EX/A44/20301311/21092026-1 - 21.09.2026

Neuerungen des Lebensmittelindustrie-Standards IFS 8.0


Inhalt

IFS-Struktur und die IFS-Familie, IFS-Qualitätsmanagement

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen IFS Food 7 zu 8.0

Zertifizierungsprotokoll
- Arten von Audits und Auditoptionen: Erstaudit, Rezertifizierungsaudit, Follow-up-Audit etc.
- Auditverfahren
- Zertifizierungs- und Auditzyklus
- Bewertungssystem und Audit-Scope

Politik und Nachhaltigkeit
- Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen, Messbarkeit

Neuerungen in Bezug auf den HACCP-Plan
- Validierungs- und Überwachungsverfahren, Dokumentation

Personalhygiene
- Wirksamkeitsüberprüfung

Erweiterungen um den Prüf- und Überwachungsplan
- KO-Punkt 4 erweitert um Prüf- und Überwachungsplan
- Food Fraud im Einkauf
- Verfahren zur Zulassung und Überwachung von internen/externen Lieferanten
- Reinigung und Desinfektion inkl. CIP-Kriterien
- Rückverfolgbarkeit mittels ?work in progress?

Änderungen im Bereich Prüfmittel
- Sicherstellung, dass keine nicht konformen Produkte verarbeitet werden
- Risikobasiertes Umweltüberwachungsprogramm
- Verantwortlichkeiten werden zugewiesen

Nutzen

In unserer IFS-Food-Schulung erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen im Qualitätsmanagement und in der Qualitätssicherung der Lebensmittelindustrie. Das Seminar ist eine unverzichtbare Grundlagenschulung für Fachkräfte in der Lebensmittelherstellung, die sich mit den Anforderungen des IFS Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die aktualisierte Version des International Featured Standard Food, die eine engere Verbindung zwischen Prozessoptimierung und Lebensmittelsicherheit herstellt.

Die Inhalte der Weiterbildung umfassen eine detaillierte Betrachtung der IFS-Struktur sowie die wesentlichen Änderungen von IFS Food 7 zu 8.0, wie z. B.:

- neue Auditarten und -optionen sowie überarbeitetes Auditverfahren und Bewertungssystem im Zertifizierungsprotokoll,
- verbesserte Richtlinien für Kommunikation, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterschulungen und Messbarkeit,
- überarbeitete Validierungs-, Überwachungsverfahren und Dokumentation im Rahmen des HACCP-Plans,
- Einführung der Wirksamkeitsüberprüfung für mehr Personalhygiene,
- neue Verfahren zu den Themen Food Fraud, Lieferantenüberwachung, Reinigung und Desinfektion sowie Rückverfolgbarkeit durch den neuen Prüf- und Überwachungsplan,
- Einführung eines risikobasierten Umweltüberwachungsprogramms.

Ein Fokus liegt auf dem überarbeiteten HACCP-Konzept, der Personalhygiene und dem neuen Prüf- und Überwachungsplan. Diese Themenbereiche sind essenziell, damit Sie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und -qualität verstehen und effektiv im eigenen Betrieb umsetzen können.

Unsere IFS-Food-Trainings werden von erfahrenen und zertifizierten Auditorinnen und Auditoren geleitet, die Ihnen anhand von Praxisbeispielen helfen, die erlernten Grundlagen des IFS Food 8.0 in Ihrem Unternehmen anzuwenden. Die Weiterbildung bereitet Sie zudem auf die Planung und Begleitung von externen Audits vor und unterstützt Sie bei der sicheren Umsetzung des Lebensmittelstandards.

Nach Abschluss des IFS-Food-Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre Kompetenz für interne und externe Audits nachweist.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und die Lebensmittelsicherheitskultur in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Betriebs- und Produktionsleiter, QM-Beauftragte sowie interne Auditoren aus lebensmittelproduzierenden Unternehmen, die sich aktuell aufgrund von Kundenanforderungen mit den Anforderungen des International Featured Standard (IFS) Food Version 8.0 auseinandersetzen müssen.

Zeit

09:00 - 17:00

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