Veranstaltungskalender
Seminar: Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler - EX/A52/10401201/01072026-1 - 01.07.2026
Durch die Arbeitsrecht-Schulung souverän und rechtssicher in schwierigen Situationen
Inhalt
Einstellungsverfahren
Arbeitsverträge und Vereinbarungen
- Checkliste relevanter Themen
- Arbeitszeit - Details und aktuelle Rechtsprechung
- Dokumentationspflicht gemäß Nachweisgesetz
- Änderungen im laufenden Arbeitsvertrag
Schwierige Führungsthemen
- Weisungs- und Direktionsrecht
- Kontrolle und Sanktionen
Urlaub und Elternzeit
KI im Arbeitsverhältnis
Beendigung des Arbeitsvertrags
- Überblick
- Wirksame Kündigungserklärung
- Kündigungsfrist
- Allgemeiner Kündigungsschutz (Rechtmäßigkeit einer Kündigung)
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
Fallsammlung
Nutzen
Unser erfahrener Referent - ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - wird in diesem Seminar neben grundsätzlichen Themen zum Arbeitszeitrecht auch auf Ihre Fragen zum Umgang mit schwierigen Situationen, individuellen Kulturfragen (z. B. bei Abmahnungen) und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGHs eingehen.
Behandelt werden in dieser Arbeitsrecht-Schulung Aspekte bei Einstellung, Befristung, zur Probezeit sowie zum Arbeitsvertragsrecht. Als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher aus der Führungsebene oder dem Personalmanagement erfahren Sie, was Sie beispielsweise durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes (NachweisG) beachten sollten, um Ihr Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen.
Sie haben Gelegenheit, mit unserem Referenten und in der Gruppe die Schwächen in Arbeitszeit- und Bonussystemen zu diskutieren und anhand Ihrer eigenen Praxisbeispiele gemeinsam mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erörtern. Durch die über zehnjährige Erfahrung unseres Referenten als HR-Manager erhalten Sie praxisorientierte Tipps für Ihre alltäglichen Herausforderungen.
Im Anschluss an dieses Arbeitsrecht-Seminar können Sie Ihre eigenen Sachverhalte und Situationen in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte souverän bewerten und treffen richtige Entscheidungen für Ihr Unternehmen. Sie erkennen potenzielle Risiken und vermeiden folgenschwere, eventuell kostspielige Fehlentscheidungen.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Arbeitsdirektoren, Personalmanager, Personalentwickler und Führungskräfte
Zeit
09:00 - 13:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1290 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
245.1 EUR
Bruttopreis
1535.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
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Seminar: DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung - EX/A36/50301102/01072026-1 - 01.07.2026
Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen - Umgang mit Gefahrstoffen
Inhalt
Einführung in Rechtsgrundlagen
- CLP-Verordnung
- REACH-Verordnung
- Gefahrstoffverordnung
Informationsermittlung - gefährliche Stoffe und Gemische
- Definition Gefahrstoffe
- Exposition Gefährdung
- Detaillierte Gefahrstoffeigenschaften
- TRGS 501; TRGS 220
Informationsermittlung - Tätigkeiten
- Temperatur, Druck, Grenzwerte etc.
- Beispiele von Branchenlösungen
- Instandhaltung
- Fremdfirmen
Gefährdungsbeurteilung
- Einführung u. a. TRGS 400er; TRGS 720; TRGS 721; TRGS 900er; EMKG/VSK
- Beispiele und Gruppenarbeiten
Schutzmaßnahmen STOP
- TRGS 500er
- TRGS 600er
- TRGS 700er
- Anwendung durch aktive Erarbeitung anhand von Beispielen
Gefahrstoffmanagement (Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation)
- Beurteilungen
- Planung
- Maßnahmenprüfung
- Expositionsverzeichnis
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Anhang ArbMedVV
- Biomonitoring
- KMR-Stoffe
Notfallmanagement
- Erste Hilfe
- ArbStättV
- Aufsaugmittel
- Notfallplanung
- Brandschutz etc.
Lagerung und innerbetrieblicher Transport
- Grundsätze der Lagerung TRGS 509 und 510
- Beispiele aus der Praxis
- Gruppenarbeiten und Übungen
Erfolgskontrolle durch die Erarbeitung praxisnaher Beispiele
Nutzen
Durch die Teilnahme am Seminar DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden Sie fit in der Beurteilung von Gefahrstoffen und den damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die rechtssichere Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe fordert der Gesetzgeber die Fachkunde, die sich aus den Komponenten Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fortbildung zusammensetzt. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wie sie in der DGUV 313-003 beschrieben sind.
In unserem Seminar zur Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bekommen Sie einen ausführlichen Überblick über die Rechtsgrundlagen, die Informationsermittlung und die Gefährdungsbeurteilung sowie einen Einblick in Bereiche der Schutzmaßnahmen, des Gefahrstoffmanagements, der Betriebsstörung/des Notfallmanagements und der Lagerung. Sie lernen, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig zu beurteilen und durch Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.
Die Inhalte des Seminars DGUV 313-003 Gefährdungsbeurteilung werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Somit legen Sie in dieser Fortbildung die Grundlage dafür, eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe professionell durchzuführen und dabei EU-Verordnungen, Gesetze und technische Vorgaben regelkonform anzuwenden.
Zielgruppe
Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind
Voraussetzungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses ?Gefahrstoffbeauftragter? oder eine vergleichbare Vorbildung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
18; Gesetzliche Grundlage § 6 (11) GefStoffV - Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung; Berufserfahrung oder eine zeitnahe ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie eine spezifische Fortbildun
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BKrFQG - Eco-Training & Assistenzsysteme (theoretische Unterweisung) - Modul 1 - EX/A81/60351101/01072026-1 - 01.07.2026
Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalt
1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Fazit
Wissens-Check
Nutzen
Das Transport- und Beförderungsgewerbe steht unter sehr hohem Druck. Steigende Kraftstoffpreise, ein harter Preiswettbewerb und strenge Umweltschutzvorschriften machen es immer schwieriger, gesunde Renditen zu erzielen. Jeder Beitrag zur Kosteneinsparung steigert das Betriebsergebnis sofort. Nutzen Sie darum die erheblichen Einsparmöglichkeiten, welche durch effizientes und sicheres Fahrverhalten zu erreichen sind. Wirtschaftliches Fahren heißt, nicht nur den Kraftstoffverbrauch zu senken, sondern auch deutlich den Verschleiß und somit Wartungs- und Reparaturkosten zu minimieren.
Dieses Ausbildungsmodul zählt zum Themenbereich: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
Zielgruppe
Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen;
mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Zeit
08:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
15; Diese Schulung bieten wir auch als Inhouse-Schulungen an.
Abschluss
Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;
Nettopreis
105 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
19.95 EUR
Bruttopreis
124.95 EUR
Ansprechpartner
Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Interne Audits in der ISO 9001 - EX/A41/20152101/01072026-1 - 01.07.2026
Risikobasiertes und prozessorientiertes Auditieren
Inhalt
Übersicht zu wesentlichen Elementen des Prozessmanagements
Wesentliche Anforderungen der ISO 9001 zur Lenkung von Prozessen, z. B.
- Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Identifikation von Risiken und Chancen
- Prozesskennzahlen, dokumentierte Informationen etc.
Auditplanung und -vorbereitung
- Anforderungen an die Auditplanung nach ISO 9001 sowie wesentliche Gesichtspunkte der Auditplanung nach ISO 19011
- Einfluss von risikobasiertem Denken und Unternehmensnutzen auf die Vorbereitungsaspekte des Auditors
- Turtle-Methodik sowie mögliche Ansatzpunkte zur systematischen Vorbereitung auf ein prozessorientiertes Audit
- Erstellung von möglichen Fragelisten beziehungsweise eines roten Fadens zur Auditierung von Prozessen
Auditdurchführung
- Aufbau und Gestaltung eines Auditgesprächs
- Methoden und Techniken zur Identifikation von Auditsachverhalten und Auditbewertungen
- Nutzen von gesprächs-/fragetechnischen Aspekten und Methoden im Auditgespräch
- Tipps zur Kommunikation im Audit
- Aktives Zuhören und Einwandbehandlung
- Die Beziehungsebene im Audit
Auditberichterstattung
- Formen der Berichterstattung
- Einstufung und Bewertung der Auditergebnisse
- Begriffsklärung bezüglich Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerung
Follow-up Audit
- Verantwortlichkeit zur Maßnahmenfestlegung
- Bedeutung von Korrektur und Korrekturmaßnahmen
- Arten der Maßnahmenverfolgung
Nutzen
In unserer Schulung lernen Sie, interne Audits prozessorientiert auf der Basis der ISO 9001 durchzuführen. Sie erfahren die Grundlagen zur Planung und Durchführung von Prozessaudits im Rahmen der internen Auditierung. Sie erwerben ein Verständnis für die wesentlichen Aspekte des Managements von Prozessen. Sie erlangen Kenntnisse über grundsätzliche Anforderungen der ISO 9001 an das Prozessmanagement.
Anhand von beispielhaften Dokumenten trainieren Sie, wie Sie sich auf ein Prozessaudit vorbereiten müssen. Sie führen ein Auditgespräch und kennen die Anforderungen an die Auditberichterstattung. Hierzu werden Ihnen die Grundlagen der Gesprächs- und Fragetechniken vermittelt sowie die Fertigkeit, aus Auditinformationen Auditschlussfolgerungen abzuleiten.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Auditierung von Prozessen, deren Ausführung und Lenkung. Die Seminarinhalte werden anhand eines Lehrgesprächs, durch praktische Übungen und anhand von beispielhaften Prozessdokumenten durchgeführt. Sie erweitern so Ihr Wissen und können die erlernten Methoden auf das eigene Unternehmen übertragen. Diese Schulung dient als Nachweis für den Kompetenzaufbau von Auditoren zur Durchführung interner Audits im Rahmen der ISO 9001.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Durchführung von internen Audits beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten
Voraussetzungen
Für diese Schulung werden Grundkenntnisse der DIN EN ISO 9001:2015 und über das Qualitätsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen als Fachwissen vorausgesetzt. Die Grundkenntnisse zur DIN EN ISO 9001:2015 können Sie in unserer zweitägigen Schulung Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001:2015 erwerben.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Qualitätsbeauftragte, die im Unternehmen für die Organisation und Durchführung der internen und externen Audits verantwortlich sind, benötigen Kenntnisse zur DIN EN ISO 19011 und ISO/IEC 17021. Dieser Zielgruppe empfehlen wir das Seminar Qualitätsauditor (TÜV) im Rahmen des modularen QM-Lehrgangssystems.
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Seminar: KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER - EX/A52/10201508/01072026-1 - 01.07.2026
Deutsche und europäische Regulierung kritischer Infrastrukturen - Herausforderungen und Entscheidungsbedarf
Inhalt
Hintergründe zum Themenspektrum Kritische Infrastrukturen
- Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
- Themenspektrum des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG und IT-SiG 2.0)
- Europäische Perspektive
- Betroffene Institutionen
Akteure im IT-SiG-Umfeld und deren Aufgaben
- Rechtsgrundlage BSIG
- Anforderungen an die Akteure im IT-SIG-Umfeld
- Fokus Energie-Branche
Übersicht NIS2/ NIS2UmsuCG/ CER-RL
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen
Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- Kontinuierliche Verbesserung und Schaffung von Sicherheitsbewusstsein
- Grundlagen: Anforderungs- und Risikomanagement
- Notfallmanagement
Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 (nativ)
- Methodischer Ansatz
- Aufbau und Pflege eines ISMS
Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz
- Methodischer Ansatz
- IS-Management nach dem modernisierten IT-Grundschutz
KRITIS - Nachweisverfahren nach §8A (3) BSIG
- Nachweispflicht
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards
- Auditierung und Zertifizierung
Nutzen
In unserem eintägigen Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die neben den Betreibern kritischer Anlagen auch sogenannte ?besonders wichtige? und ?wichtige? Einrichtungen betrifft.
Die EU-Richtlinie NIS-2 ist in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt worden. Ähnliches gilt für das KRITIS-Dachgesetz, das die EU-Richtlinie CER in Deutschland umsetzen soll. Durch diese neuen Gesetze wird die bisherige in Deutschland durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 formulierte KRITIS-Regulierung erheblich erweitert werden. Es ergeben sich vielfältige Pflichten und Auswirkungen, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Ausfällen Ihrer IT-Systeme.
Unser Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2 und CER ist für Betreiber kritischer Infrastrukturen prädestiniert, insbesondere für Unternehmen aus den folgenden Branchen: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.
Beginnend mit einer Einführung in die Bedeutung kritischer Infrastrukturen bringen wir Sie in unserem Webinar auf den neuesten Stand der Entwicklungen und aktuellen Trends im Bereich der IT-Sicherheit. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), einschließlich seiner Erweiterungen IT-SiG 2.0, der europäischen Perspektive durch die NIS-2-Richtlinie und der damit verbundenen nationalen Umsetzungen.
Ein Fokus ist auch der Aufbau und die Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz. Typische Fragestellungen aus der Praxis sowie mögliche Probleme im ISMS-Prozess für Betreiber kritischer Infrastrukturen werden diskutiert.
Wir gehen im Seminar auf Nachweispflichten sowie Zertifizierung und Auditierung ein, was für Ihre Compliance entscheidend ist.
Zielgruppe
Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sogenannter ?besonders wichtiger? und ?wichtiger? Einrichtungen zählen und für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind
Voraussetzungen
Grundlegende Kenntnisse zur Informationssicherheit. Ein Verständnis der Vorgehensweise nach ISO 27001 oder IT-Grundschutz ist hilfreich, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - EX/A43/10401601/01072026-1 - 01.07.2026
Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen
Inhalt
Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen
Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung
Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien
Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter
Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps
Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren
Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl
Nutzen
Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.
Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.
Zielgruppe
Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
720 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
136.8 EUR
Bruttopreis
856.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A52/50201101/01072026-1 - 01.07.2026
Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Inhalt
Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung
Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen
Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren
Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.
Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.
Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.
Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Zielgruppe
Unsere Schulung
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WEBINAR: Elektromagnetische Verträglichkeit im Maschinen und Anlagenbau - 2204-WEB - 01.07.2026
Schwerpunkt dieses 2-tägigen Webinars bildet die technische Umsetzung der EMV-Anforderungen im Maschinen- und Anlagenbau in der Praxis.
Schwerpunkt dieses 2-tägigen Webinars bildet die technische Umsetzung der EMV-Anforderungen im Maschinen- und Anlagenbau in der Praxis.
In diesem Webinar lernen Sie die relevanten EMV-Phänomene kennen. Dies ermöglicht Ihnen, Schwachstellen an Maschinen und Anlagen frühzeitig zu identifizieren.
Durch die Kenntnis der möglichen Kopplungswege ergreifen Sie EMV-Maßnahmen an drei Fronten:
- Störaussendungen vermindern
- Störungsübertragung reduzieren
- Immunität gegen Störungen erhöhen
Zusätzlich lernen Sie, welche rechtlichen Anforderungen die EMV-Richtlinie an Hersteller stellt und welche Nachweise bzw. Dokumentationen Sie in Ihrem Unternehmen unbedingt verfügbar halten sollten, um im Schadensfall oder bei einer Prüfung durch Behörden auf der sicheren Seite zu sein! Ergänzend dazu erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten relevanten EMV-Normen und die darin festgelegten Prüfanforderungen.
Seminarprogramm
Entstehung und Übertragung von EMV-Störungen
Welche Komponenten besonders häufig Störungen erzeugen
Wie EMV-Störungen an der Quelle gemindert werden können
Identifizieren von Störungspfaden (EMV-Kopplungsmechanismen)
Voraussetzungen für die effiziente Planung von EMV-Maßnahmen
- Schwachstellen im System identifizieren und beseitigen
- Identifizieren von internen und externen Quellen
- Unterscheidung von leitungs- und feldgebundenen Störungen
Überblick über die gesetzlichen Anforderungen der neuen EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- Welche grundlegenden Anforderungen gelten?
- Wichtige Unterscheidung: Wann ist eine Maschine ein „Gerät“ oder eine „Ortsfeste Anlage“?
- Pflichten für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure
- Wie Sie das Konformitätsbewertungsverfahren nach EMV-Richtlinie effizient durchführen
- Neu: Pflicht zur Durchführung einer Risikobeurteilung!
- Was damit gemeint ist und Tipps zur praktischen Umsetzung.
- Ortsfeste Anlagen: Praxisempfehlungen für die „Installation nach den anerkannten Regeln der Technik“.
- Praxisbeispiel: EMV im Schaltschrankbau
Schnittstelle zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Warum EMV-Anforderungen auch für die Sicherheit von Maschinen eine wichtige Rolle spielen.
- Spezielle Anforderungen der Maschinenrichtlinie an Steuerungen - Zusammenhang mit EMV-Phänomenen.
- Achtung! Warum die Einhaltung der Grenzwerte in Fachgrundnormen nicht ausreicht, wenn C-Normen nach Maschinenrichtlinie engere EMV-Grenzwerte enthalten.
EMV-Nachweise möglichst effizient erfüllen
- Überblick über die wichtigsten EMV-Normen für Industrie-, Gewerbe- und Wohnbereiche
- Grenzwerte zielsicher auswählen
- Die wichtigsten EMV-Prüfanforderungen im Überblick
- In welchen Fällen auf kostspielige EMV-Prüfungen verzichtet werden kann.
- Welche Prüfungen Sie selbst durchführen können.
- In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister rechnen kann.
EMV-gerechte Konstruktion von Maschinen und Anlagen
- Wie Sie durch frühzeitige EMV-Planung unnötige Kosten vermeiden.
- Die wichtigsten Regeln für eine EMV-gerechte Entwicklung und Konstruktion
- Leitungsgebundene Störungen effizient mindern
- Störanfälligkeit von Maschinen durch EMV-gerechte Verkabelungstechnik reduzieren
- Wissenswertes zur Abschirmung von EMV-Störungen (Nah- und Fernfeld, ...)
- Die häufigsten Fehler und wie Sie diese vermeiden können.
- Praxisbeispiele aus dem Maschinen- und Anlagenbau
Beispiele und Fragen aus dem Teilnehmerkreis beleben den Seminarablauf.
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Aktualisierung der Fachkunde LAGA PN 98 - 248 - 01.07.2026
Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung, Anhang 4 (ohne Prüfung).
Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:
Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".
Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:
"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"
Voraussetzungen
Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.
Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.
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Asbest - 248 - 01.07.2026
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 01.07.2026
Eintägige Unterweisung
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 01.07.2026
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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