Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Befähigte Person für Sportgeräte - EX/A37/30501401/17082026-1 - 17.08.2026


Inhalt

Grundlagen und allgemeine Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik

Allgemeine Gefährdungen beim Umgang mit Sportgeräten

Bau, Ausrüstung, Beurteilung und Prüfung von speziellen Sportgeräten

Besichtigung/Betrachtung von ausgewählten Sportgeräten

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG §7) unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Qualifikation, bestellt werden zu können. Entsprechend sind Sie nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten selbstständig durchzuführen und zu dokumentieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Aufbau, die Funktionsweise sowie in die Beurteilung und Prüfung von Sportgeräten. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

Das Seminar ?Befähigte Person für Sportgeräte? wendet sich an Personen, die mit der Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel ist vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss die Sicherheit im Betriebs- und Schulsport gewährleisten. Er kann diese Aufgabe auf eine Befähigte Person nach § 7 ArbSchG (Übertragung von Aufgaben auf Befähigte Personen) übertragen.

In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt in einer Sporthalle statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn der Besuch einer Sporthalle nicht möglich ist.

Zielgruppe

Hausmeister, haustechnisches Personal, Handwerker, Personen aus Fachunternehmen, Servicepersonal, Sportlehrer sowie Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Sportgeräten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

30

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Seminar: ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge - EX/A34/30156401/17082026-1 - 17.08.2026

Rechtssicher, praxisnah, zukunftsfähig: So gestalten Sie Fluchtwege in Arbeitsstätten richtig


Inhalt

Die neue ASR A2.3 Fluchtwege- und Notausgänge:
- Anwendungsbereich und Begriffe
- Unterschied von Fluchtwegen im Arbeitsstättenrecht und Rettungswegen im Bauordnungsrecht
- Unterschied von Haupt und neben Fluchtwegen
- Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen vs. Sicherheitsbeleuchtung in Rettungswegen
- Anforderungen an eine Sammelstelle
- Evakuierung der Beschäftigten
- Kennzeichnung von Fluchtwegen vs. optischen Sicherheitsleitsystemen

Das Zusammenspiel von ASR A2.3 mit
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Fußböden
- Türen und Toren
- Verkehrswegen
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Nutzen

In diesem Seminar zur aktuellen ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge werden Sie mit den neuen Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten hinsichtlich der Evakuierung der Beschäftigten vertraut gemacht.
Sie lernen, die neuen Regelungen zu Haupt- und Nebenfluchtwegen in Arbeitsstätten rechtssicher anzuwenden. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten behandeln die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen, an die Gestaltung von Sammelstellen und an die Planung der Evakuierung von Beschäftigten. Sie veranschaulichen die Unterschiede zu den Regelungen der Landesbauordnung.
In praktischen Übungen erlernen Sie die Anwendung der einzelnen Teile der neuen ASR A2.3 in der Planung neuer sowie in der Bewertung bestehender Arbeitsstätten. Sie verstehen die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts an die Gestaltung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten besser und lernen, diese Kenntnisse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten anzuwenden.
Sie können zu dem Seminar gerne Pläne Ihrer eigenen Arbeitsstätten mitbringen und gemeinsam mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren, welcher Handlungsbedarf in Ihren bestehenden oder neu geplanten Arbeitsstätten besteht.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Arbeitgeber, Führungskräfte, Fachplaner, Architekten und Sachverständige für Brandschutz.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Brandschutzbeauftragter - Fortbildung - EX/A32/30151106/17082026-1 - 17.08.2026

Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01


Inhalt

Aktuelle Änderungen der wichtigsten Regelwerke

Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

Aktuelle Rechtsfälle im Brandschutz, besondere Brandrisiken in deutschen Unternehmen

Brandstiftung - und wie wir uns davor schützen können

Fallbeispiele

Lehren aus Schäden

Aktuelles zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Erfahrungsaustausch

Diskussion

Nutzen

Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse als Brandschutzbeauftragter: Das Seminar vermittelt Ihnen umfassend aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu erhalten Sie Informationen über die jüngsten Schadensereignisse: Erfahrene Referenten analysieren und leiten mit Ihnen Maßnahmen aus den Fallstudien ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Ihnen Inspiration und Diskussion über die Gegebenheiten in der Praxis.

Zielgruppe

Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Leiter von Baubehörden, Versicherungsfachleute, Planungsingenieure

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20;

Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Carola Meißner
0531 2362356-11
akd-bs@tuev-nord.de
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Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A34/40351201/17082026-1 - 17.08.2026

gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze

Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser

Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen

Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel

Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren

Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung

Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige

Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches

Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?

Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.

In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.

Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Herrn Martin Heimer
+49 345 5686 959
akd-hal@tuev-nord.de
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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung - EX/A36/40351106/17082026-1 - 17.08.2026


Inhalt

Neue Regelungen und Änderungen im Wasserrecht

Zu erwartende Änderungen, Referentenentwürfe und Novellierungen

Wesentliche Inhalte und Umsetzung der AwSV

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen

Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre

Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion

Nutzen

Gewässerschutzbeauftragte nehmen im Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Sie übernehmen Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die zum betrieblichen Umweltschutz beitragen.

Im Fortbildungslehrgang für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz informieren wir Sie über die aktuellen Gewässerschutzgesetze. Dazu zählen unter anderem die Änderungen im Wasserrecht sowie die Bewertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften in der Praxis.

Der Fokus der Schulung liegt auf den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten aus praktischer und juristischer Sicht. Die folgenden Fragen werden Ihnen beantwortet:

? Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz?
? Wie kann seine Tätigkeit organisiert werden?

Darüber hinaus lernen Sie die gesetzeskonforme Dokumentation und Erfassung im Jahresbericht, das Erkennen betrieblicher Schwachstellen, die Vermeidung und das richtige Verhalten bei Schadensfällen sowie den Umgang mit staatlichen Stellen und Aufsichtsorganen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen weiterhin die Arbeitsteilung und Konsequenzen für Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die Haftungsrisiken eines Gewässerschutzbeauftragten.

Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden werden Ihnen die Umsetzung der Thematik in die Praxis erleichtern. Ziel ist es, Ihre Fachkunde zu stärken, damit Sie in Ihrem Unternehmen die Gewässerschutzgesetze mit entsprechenden Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin erfolgreich umsetzen können.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich innerhalb von 2 Jahren fortbilden wollen oder müssen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

610 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

115.9 EUR

Bruttopreis

725.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Luna Wichmann
0511 998-61433
akd-h@tuev-nord.de
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Seminar: Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen - EX/A31/60102901/17082026-1 - 17.08.2026

gemäß DGUV Regel 113-020


Inhalt

- Gesetzliche Grundlagen und Regelwerk

- Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Bedeutung der befähigten Person

- Aufbau und Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme

- Alterung und Verschleiß von Schlauchleitungen

- Unfallgefahr

- Prüfen und Austauschen, Lagerung und Montage von Hydraulik-Schlauchleitungen

- Aufbau, Funktion und Merkmale von Verbindungselementen

- Vorgaben der Hersteller von Verbindungselementen

- Das fachgerechte Anfertigen von Hydraulik-Schlauchleitungen (Schlauch und Rohr)

Nutzen

In diesem Seminar zur befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen lernen Sie die Auswirkungen von Druck- und Stromübersetzungen in hydraulischen Steuerungen kennen. Sie lernen die Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaftlichen Regeln kennen. Zudem erfahren Sie, wie Sie den Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen gerecht werden, denn nur so können Sie Rückschlüsse konkretisieren und eine Gefährdungsbeurteilung treffen.

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf den gesetzlichen Grundlagen und Regelwerken, insbesondere der DGUV Regel 113-020, sowie ggf. geänderten Rechtslagen, insbesondere in den Bereichen Geräte- beziehungsweise Produktsicherheit, Betriebssicherheit, Gefahrstoff- und Umweltrecht. Wir klären auch die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen und erklären Ihnen die Bedeutung der befähigten Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen. So lernen Sie den Aufbau und die Funktion verschiedener Schlauch- und Einbindungssysteme kennen und verstehen, wie Alterung und Verschleiß an Schlauchleitungen auftreten können. In diesem Zuge gehen unsere Referentinnen und Referenten auch auf potenzielle Unfallgefahren ein und zeigen Ihnen, wie Sie Prüfungen durchführen.

Mit unseren Checklisten, Tipps und Tools sind Sie optimal auf eine regelkonforme Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen sowie die dazugehörige Dokumentation vorbereitet.

Unterstützen Sie künftig als befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen Anlagenbetreiber in der Beurteilung und Instandhaltung von Maschinen mit Hydrauliksystemen und deren sicheren Einsatz.

Zielgruppe

Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Personen zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25;

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten - EX/A36/30351401/17082026-1 - 17.08.2026

Gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694)


Inhalt

Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121

Anforderungen an Leitern und Tritte
- Instandhaltung und Reparaturen

Prüfung von Leitern und Tritten
- Umgang mit Leitern

Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen

Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers

Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) ?Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten?. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Leiter oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit der Prüfung von Leitern und Tritten" als Befähigte Person beauftragt werden sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A35/30353401/17082026-1 - 17.08.2026

Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4


Inhalt

Einführung in die VDI 2047 Blatt 2

Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen

Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen

Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)

Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen

Überwachung von Anlagen

Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen

Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme

Kontrolle des Einsatzes von Bioziden

Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion

Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln

Verkehrssicherheitspflicht

Arbeitsschutzgesetz

Biostoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

Schriftliche Prüfung

Nutzen

Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.

In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.

Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.

Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.

Zielgruppe

Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister

Voraussetzungen

Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation hygienisch fachkundige Person""

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Gefahrgutbeauftragter - EX/A36/60251101/17082026-1 - 17.08.2026

Modul Straßenverkehr


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- ADR

Anlagen A: Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
- Allgemeine Vorschriften
- Klassifizierung
- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Vorschriften für den Versand
- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Anlage B: Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge

Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen

Nutzen

Mit der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten sind Sie befähigt, in Ihrem Unternehmen alle Vorgänge zu überwachen, die mit der Beförderung von gefährlichen Gütern einhergehen. Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt ist, muss laut Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und Abschnitt 1.8.3 ADR einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zur Überwachung der erforderlichen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer verpflichtend: Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises ist. Mit der Teilnahme an der Schulung für Gefahrgutbeauftragte schaffen Sie hierfür und für die Prüfung die Voraussetzung.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Personen, die als Gefahrgutbeauftragte bestellt werden sollen oder Unternehmer und Inhaber von Betrieben

Zeit

08:30 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

25; Aufgrund der unterschiedlichen Prüfungsdurchläufe (IHK), in den unterschiedlichen Bundesländern, kann es zu verschiedenen Zeitvorgaben kommen.

Die Veranstaltung ist steuerbefreit nach §4 Nr. 21 a] bb] UstG

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

920 EUR

MwSt. in %

0

MwSt. in EUR

null EUR

Bruttopreis

920 EUR

Ansprechpartner

Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
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Gabelstaplerfahrer - Fortbildung - EX/A81/60101806/17082026-1 - 17.08.2026


Inhalt

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO
- DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Betriebssicherheitsverordnung

Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragung
- Innerbetriebliche Regelungen

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung
- Geschwindigkeit
- Verlassen des Gabelstaplers
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)

Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit
- Lastschwerpunktabstand
- Tragfähigkeit

Bewegen und Stapeln von Lasten
- Lastaufnahme
- Standdreieck
- Be- und Entladen von Fahrzeugen

Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68 (bisherige BGV D27)
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Lenkung, Reifen, Bremse
- Gabelzinken
- Hydraulik

Theoretische Prüfung

Nutzen

Mit diesem Seminar kommen Sie als Unternehmer Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht: Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), Grundsätze der Prävention § 4 (1) und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Das betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer.

Erfahrene Referenten vermitteln den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern die Umsetzung des Gelernten in den beruflichen Alltag. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer, die bereits im Besitz eines Fahrerausweises sind

Voraussetzungen

Gabelstaplerfahrer mit gültiger Berechtigung nach DGUV 68.

Zeit

08:30 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

210 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

39.9 EUR

Bruttopreis

249.9 EUR

Ansprechpartner

Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
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Lagermanager (TÜV) - EX/A41/60151101/17082026-1 - 17.08.2026

Grundlagen für Logistik- und Warehouse-Manager für eine optimierte Lagerwirtschaft


Inhalt

? MODUL 1 - Lagermanagement
- Ziele der Materialwirtschaft - Ziele des Lagermanagements
- Lagerorganisation - Wareneingang und Wareneingangsprüfung

? MODUL 2 - Materialwirtschaft
- Dispositionsverfahren - Strategien zur Bestandssenkung
- Einkauf - Organisationsformen - Einkaufsabwicklung
- Auftragsbestätigung

? MODUL 3 - Techniken der Lagerwirtschaft
- Lagerplanung - Innerbetrieblicher Transport - Fördertechnik
- Güterströme - Automatisierung - Lager- und Kommissionstechniken
- Verpackung - Versand

? MODUL 4 - Inventur und Bestandssenkung
- Inventurarten - Materialbereitstellung - Kennzahlen
- Controlling - Inventur und Bestandskontrollen

? MODUL 5 - Aufgaben in der Arbeitssicherheit
- Ladungssicherung - Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitgeberpflichten - Arbeitnehmerpflichten - Praktische Umsetzung

? MODUL 6 - HR
- Personalbedarfsplanung - Personalauswahl - Personalführung
- Mitarbeitermotivation - Personalbeurteilung - Leistungslohnsystem

Nutzen

Effizientes Lagermanagement ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Mit steigenden Anforderungen an Kostenminimierung, Kundenversorgung und Arbeitssicherheit werden fundierte Kenntnisse in diesem Bereich immer wichtiger. Unser Seminar Lagermanager (TÜV) vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse, um Lagerprozesse gezielt zu optimieren und nachhaltige Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Während der Weiterbildung für Lagerleiter lernen Sie umfassende Methoden zur Strukturierung und Steuerung effizienter Lagerprozesse kennen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in den Bereichen Lagermanagement und Materialwirtschaft und erfahren, wie Sie durch den gezielten Einsatz moderner Lagertechnik die Effizienz Ihrer Lagerstrukturen steigern können. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahes Know-how zu Inventurprozessen und Bestandsreduzierung, um Bestände optimal zu verwalten und Kosten zu senken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arbeitssicherheit im Lager, bei der Sie sich mit den relevanten Vorschriften, Pflichten und Maßnahmen zur Unfallverhütung auseinandersetzen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten begleiten Sie mit praxisorientierten Fallstudien und Best-Practice-Beispielen. Im Seminar erhalten Sie wertvolle Strategien, um auftretende Herausforderungen im Lageralltag zu meistern und individuelle Konzepte für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Durch interaktive Übungen lernen Sie, Problemstellungen zielgerichtet zu analysieren und Lösungen effizient umzusetzen.

Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars zum Lagermanager (TÜV) sind Sie in der Lage, Ihr Lager professionell zu organisieren und die Abläufe im Unternehmen nachhaltig zu verbessern.

Mit dem TÜV-Zertifikat weisen Sie Ihre Fachkompetenz nach und erhöhen Ihre Karrierechancen in den Bereichen Lagerleitung, Logistikmanagement und Materialwirtschaft.

Zielgruppe

Handelsfachpacker, Fachlageristen, Fachkräfte für Lagerwirtschaft bzw. Lagerlogistik, Mitarbeiter aus Materialwirtschaft, Lager und Einkauf mittelständischer Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit der Führung eines Lagers oder Teilbereiches beauftragt sind oder werden sollen

Voraussetzungen

Die Teilnehmenden sollten über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Lagermanager (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Als Abschluss des Seminars ist eine

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Kesselwärter-Grundlehrgang - EX/A35/30101101/17082026-1 - 17.08.2026

Großwasserraumkessel und Schnelldampferzeuger


Inhalt

Maße und Einheiten

Physikalische Grundlagen

Wärmelehre

Wasserdampf

Kesselbauarten

Kesselausrüstung

Sicherheitsventile

Heißwasseranlagen

Brennstoffe/Verbrennungslehre/Rauchgaskunde

Feuerungen

Schäden/Reparaturen

Wasserchemie

Gesetzliche Grundlagen (z.B. BetrSichV, BImSchG, WHG, ProdSG)

Pflichten Kesselwärter und Arbeitgeber, Betrieb, Checklisten

Inspektion und Wartung, Prüfungen durch die ZÜS

Arbeitsschutz

Schriftliche Prüfung

Nutzen

In diesem Lehrgang erlernen angehende Kesselwärter praxisnah die wesentlichen theoretischen Grundlagen ihres Tätigkeitsfeldes. Sie werden in das rechtliche Umfeld eingebunden und befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu bedienen.

Ein modulares Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile. Dazu zählen die überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.

Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen Technischen Regeln kennen.

Erfahrenen Referenten zeigen die relevanten Kenntnisse der Kesselwärter-Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren die Teilnehmenden, ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, souverän und umweltbewusst umzusetzen.

Zielgruppe

Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen

Voraussetzungen

Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

30; Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die theoretischen Kenntnisse für Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung für o. g. Kesselanlagen besitzt.
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaulehrgang.
Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.

Abschluss

Zeugnis der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

2320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

440.8 EUR

Bruttopreis

2760.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Christina Carmody
040 8557-2427
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

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