Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Motorsägenführer:in AS Baum I - EX/A81/50208701/20042026-1 - 20.04.2026


Inhalt

- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Aufbau und Funktion der Motorkettensäge
- Funktionsgerechter und sicherer Einsatz bei Fällung von Bäumen und Aufarbeitung
- Sägearbeiten in schwierigen Situationen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Übungen an 3 Tagen
- Praktische Prüfung

Nutzen

Erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven mit dem Motorsägen-Lehrgang für gewerbliche Zwecke.
In unserem Lehrgang AS Baum 1 werden Sie dazu befähigt, selbständig einfache Baumfällarbeiten durchzuführen und erlangen Grundkenntnisse in der professionellen Baumpflege. Weiterhin erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Motorsägen fachgerecht zu warten, zu pflegen und die Überprüfung sowie die Instandhaltung der elementaren Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen.''

Zielgruppe

Personen, die eine Motorkettensäge bedienen und einen Nachweis dem Arbeitgeber gemäß UVV VSG 4.2.
erbringen müssen.

Voraussetzungen

- G25 Untersuchung
- 1. Hilfe Nachweis vor Aufnahme der Arbeiten und eine komplette Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Stiefel, Helm mit Gehörschutz). Eigene Motorsäge vom Vorteil.
- gültige Ausbildung in erster Hilfe

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

6; - Bedienberechtigung AS Baum I
- Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

791 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

150.29 EUR

Bruttopreis

941.29 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

Bedienberechtigung Radlader - EX/A81/60108361/20042026-1 - 20.04.2026


Inhalt

- Technische Grundlagen
- Grundlegende Sicherheitsrichtlinien beim Betrieb von Baggern
- Persönliche Schutzausrüstung und Unfallvermeidung
- Bedienung und Steuerung
- Effiziente Arbeitsmethoden
- Wartung und Pflege
- Rechtliche und Umweltaspekte

Nutzen

Die Bedienberechtigung für den Radlader erweitert berufliche Möglichkeiten, fördert sicheres und effizientes Arbeiten, vermittelt wichtiges Fachwissen und ermöglicht die eigenständige Durchführung von Projekten unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Zielgruppe

Der Radlader-Kurs richtet sich an Personen, die im Baugewerbe, in der Landschaftsgestaltung oder in der Erdbewegung tätig sind und ihre beruflichen Qualifikationen erweitern möchten. Er ist auch ideal für Quereinsteiger, die in diesen Bereichen Fuß fassen wollen, sowie für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im sicheren und effizienten Umgang mit Baggern schulen möchten.

Voraussetzungen

Um an dem Radladerkurs teilzunehmen, müssen Sie in der mindestens 18 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B besitzen, körperlich fit und geistig aufmerksam sein, über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen und ein Interesse an der Bedienung von Baumaschinen mitbringen.

Zeit

08:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

8; Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe, wetterfeste Kleidung sowie ein Passfoto mit.

Gruppenmaßnahme in Präsenz auch als Inhouseschulung möglich, Gruppengröße nicht mehr als 8-9 Personen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

805 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

152.95 EUR

Bruttopreis

957.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

GMP-Richtlinien - Grundlagen aus Recht und Praxis - EX/A52/20352201/20042026-1 - 20.04.2026

Good Manufacturing Practice: Pharmazeutische Regelwerke und praktische Umsetzung


Inhalt

GMP - Good Manufacturing Practice: generelle Ideen und Ziele
- Rechtsverbindlichkeit guter Herstellerpraxis
- Allgemeine GMP-Kenntnisse in Form von Definitionen und Abkürzungen
- Entwicklung eines GMP-Bewusstseins

Wichtigste pharmazeutische Regelwerke und ihre Auslegung
- Gesetzgebung in Deutschland (AMG, AMWHV), der EU, den USA
- im Zusammenhang stehende internationale Leitlinien
- Voraussetzungen zur Erlangung der Herstellererlaubnis
- Sicherstellung gleichbleibender Produktqualität

Leitfaden zur guten Herstellungspraxis - Qualitätsmanagement und Praxis
- der EU-GMP Leitfaden heute und seine Entwicklung
- Relevanz für (Prüf-) Arzneimittel wie Wirkstoffproduktion und Qualitätskontrolle, aber auch für Lieferanten
- Bedeutung eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems
- Besonderheiten für die Herstellung von ATMPs

Anforderungen an das Personal und Umsetzungsmöglichkeiten
- Gefordertes Schlüsselpersonal, Stellenbeschreibungen
- Schulungsnotwendigkeiten
- Hygieneanforderungen

Räume und Geräte in GMP-konformen Gebäuden
- Anforderungen an geeignete Räume
- Konzepte und praktische Umsetzungsmöglichkeiten der Qualifizierung (URS, DQ, IQ, OQ, PQ)
- Validierung von Prozessen
- Computergestützte Systeme

Dokumentationspflichten und Möglichkeiten für den Alltag
- Dokumentation, ein Schlüsselelement des GMP
- Erforderliche Dokumente für die Rückverfolgbarkeit des Werdegangs jeder Charge
- die Dokumentationspyramide
- Datenintegrität
- Das ALCOA-Prinzip
- Wichtigkeit des Vertragsmanagements
- Aufbewahrungsnotwendigkeiten

Risikomanagement in Theorie und Praxis
- ein essentieller Teil des Qualitätsmanagementsystems
- ein systematischer Prozess im Umfang dem Risiko angemessen
- zur Bewertung, Steuerung, Kommunikation und Überwachung von Qualitätsrisiken zum Patientenschutz und Schutz der Umwelt
- Formen der Bewertung, Werkzeuge (FMEA u. a.), Beispiele

Change Control - Veränderungen managen
- Aufrechterhaltung des validierten Zustands
- Eine prospektive Anwendung des Risikomanagements
- Wie kann eine Systematik helfen

Abweichungsmanagement
- Rechtliche Notwendigkeiten
- Bearbeitung eines Beispiels in Gruppenarbeit
- Effiziente Abarbeitung und wertschöpfende CAPA-Maßnahmen
- warum ?Human Error? nie die alleinige Ursache ist
- Besonderheiten des OOS

Audit- und Inspektionspraxis
- Selbstinspektion: Notwendigkeit und eigener Benefit
- Behördeninspektion: Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung sowie rechtliche Verpflichtungen
- Umgang mit Kundenaudits
- Verhalten während Inspektion und Audit

Nutzen

In diesem GMP-Kurs lernen Sie die wichtigsten pharmazeutischen Regelwerke und ihre Auslegung anhand praxisbezogener Beispiele kennen. Sie entwickeln grundlegende GMP-Kenntnisse und erhalten einen Überblick über die Anforderungen an einen Hersteller pharmazeutischer Humanarzneimittel sowie die Herstellung zur Anwendung am Menschen bestimmter Prüfpräparate.

Sie erlernen, was ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem beinhaltet und wie es zur Gewährleistung der Produktqualität und der Erfüllung verbindlicher Anforderungen für die Produktvermarktung dient. Um Änderungen gesetzlicher Vorgaben wirksam und fristgerecht umzusetzen vermittelt Ihnen unser GMP-Seminar die Grundlagen der Change Control Systematik. Auch der kontrollierte Umgang mit Abweichungen und die Gestaltung eines effizienten CAPA-Systems sind Bestandteil unseres Seminars.

Im praxisnahen GMP-Kurs werden Ihnen die Ideen zu direkten Umsetzungsmöglichkeiten anschaulich und werthaltig aufbereitet.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Produktionsleiter und Qualitätsbeauftragte sowie Mi

Mehr erfahren

SGU-Schulung für operativ tätige Führungskräfte - EX/A46/50101401/20042026-1 - 20.04.2026

Vorbereitung auf die SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 des SCC-Regelwerkes


Inhalt

Gesetzliche Bestimmungen

Grundlagen der Umweltschutzgesetzgebung

Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Gefährdungs- und Risikobeurteilung

Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung

Sicherheitsgerechtes Verhalten

Betriebliche Organisation

Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben

Notfallmaßnahmen

Gefahrstoffe

Brand- und Explosionsschutz

Arbeitsmittel

Arbeitsverfahren

Elektrizität und Strahlung

Arbeitsplatzgestaltung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nutzen

Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU): Sie sind als Kontraktor tätig und möchten eine Schulung zum Thema SGU-Standard absolvieren? Unsere SCC-Schulung für Führungskräfte bereitet Sie optimal auf die Prüfung nach Dokument 017 des SCC-Regelwerkes vor.

Sie erhalten einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes. Sie erfahren die Grundlagen des Arbeitsschutzes bei Zeitarbeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nach dem Seminar sind Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vorbereitet. Sie lernen, wie Sie Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz in Ihre Unternehmensprozesse integrieren - ein entscheidender Aspekt der SCC-Schulung für Führungskräfte, insbesondere in sicherheitskritischen Branchen.

In der deutschen und europäischen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen, zum Beispiel in Raffinerien, chemischen Werken oder vergleichbaren Einrichtungen.

Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber ein - und damit auch auf deren Qualitätsstandards.

Zielgruppe

Führungskräfte der operativen Ebene, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Projektleiter, Meister/Techniker oder Poliere aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung ablegen wollen

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Führungskräfteist ein anerkannter Nachweis und der vollständig ausgefüllte Zertifizierungsauftrag.

Zeit

09:00 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Abweichend zu unseren Präsenzseminaren, finden unsere Webinare an 4 Tagen á 4 Unterrichtseinheiten statt. Die Veranstaltungszeiten können Sie im Webshop dem Reiter ?Termine? entnehmen.

Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die

Mehr erfahren

Betriebsbeauftragter für Abfall - 16 - 20.04.2026

Bundesweit staatlich anerkannter Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Vier­tä­gi­ger Grund­lehr­gang zur Vor­be­rei­tung der Be­stel­lung als Be­triebs­be­auf­trag­ter für Ab­fall / Ab­fall­be­auf­trag­ter und An­zei­ge bei der zu­stän­di­gen Be­hör­de. Das Fach­kun­des­e­mi­nar Ab­fall­be­auf­trag­ter ver­mit­telt die not­wen­di­gen Kennt­nis­se, um die Funk­ti­on des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall aus­zu­üben.

Be­trei­ber von An­la­gen (BImSch-Anlagen), in de­nen Ab­fäl­le er­zeugt und/oder ent­sorgt wer­den, kön­nen ver­pflich­tet sein, ei­nen Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall zu be­stel­len (siehe PDF – Wer benötigt einen Abfallbeauftragten). Die­ser dient nicht nur als be­triebs­in­ter­ner Be­ra­ter bei Fra­gen be­züg­lich der Ver­mei­dung, Ver­wer­tung und Be­sei­ti­gung von Ab­fäl­len, son­dern hat auch ei­ne Kon­troll­funk­ti­on zu er­fül­len, d. h. er ist für die Ein­hal­tung und Um­set­zung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ver­ant­wort­lich.

In den §§ 60 des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes (KrWG) ist die Be­stel­lung des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall so­wie sind des­sen Pflich­ten und Auf­ga­ben fest­ge­legt. In un­se­rem Lehr­gang er­wer­ben Sie das nö­ti­ge Wis­sen, um ei­ne Tä­tig­keit als Ab­fall­be­auf­trag­ter wahr­zu­neh­men und in der Pra­xis auch an­wen­den zu kön­nen.

Grafik: Pflicht zur Bestellung des Abfallbeauftragten (Download)

Mehr erfahren

Arbeitsschutzmanagement-Auditor - 402 - 20.04.2026

Viertägiger Zertifikatslehrgang mit praxisorientierten Workshops. Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001. Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011.


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftrag-te gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)

Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.

Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.

Das Seminar bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und auditieren zu können.
Es vermittelt die Anforderungen der ISO 45001 sowie die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung in der Praxis. Die Teilnehmer erwerben die Kenntnisse zur Durchführung von Audits nach DIN EN ISO 19011 sowie die Durchführung wertschöpfender integrierter Audits. Sie lernen Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Rollenspielen werden die erworbenen Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Audits vertieft.

Die Teilnehmer erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum „Arbeitsschutzmanagementbeauftragten“ nach ISO 45001 sowie zum „internen Auditor nach DIN EN ISO 19011“.

Mehr erfahren

Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter - 401 - 20.04.2026

Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001


Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).

Arbeitsschutzmanagementsysteme ermöglichen eine Steigerung der Arbeitsschutzleistung, der Rechtssicherheit, der Mitarbeiterzufriedenheit und des Unternehmensimages. Durch die systematische Integration der Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe werden die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte erleichtert.

Arbeitsschutzmanagementsysteme sind nach ISO 45001 zertifizierbar und dadurch leicht in einem integrierten Managementsystem umzusetzen.

Das Seminar erläutert die Anforderungen der ISO 45001 und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis. Es erläutert die Funktion des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten und bietet Fach- und Führungskräften das Handwerkszeug, um Arbeitsschutzmanagementsysteme effizient einführen, umsetzen und weiterentwickeln zu können.

Zusätzlich lernen Sie Grundlagen der erfolgreichen Gesprächsführung kennen und erhalten Tipps für die Kommunikationspraxis, um Gesprächsziele leichter zu erreichen. In Workshops werden die erworbenen Kenntnisse vertieft. 

Die Teilnehmer erwerben mit diesem Lehrgang die Qualifikation zum Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten nach ISO 45001.

Mehr erfahren

Asbest - ASI-Arbeiten nach TRGS 519, Anlage 4C - 103 - 20.04.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter Sachkundelehrgang


Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtführende Person. Die Annahme darf nur durch sachkundiges Personal erfolgen (gem. LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4C.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen ohne Sachkunde grundsätzlich verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4c der TRGS 519 erworben werden.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen/Isolierungen/Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industrie-Demontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Mehr erfahren

Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern - 295 - 20.04.2026

Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 4C


Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C

Mehr erfahren

Befähigte Person zum Prüfen austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter - 242 - 20.04.2026

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde (befähigter Personen) zur eigenverantwortlichen Prüfung austauschbarer Kipp- und Absetzbehälter. Praktischer Lehrgang mit Informationen zum Behältermanagement und Dokumentation.


Die DGUV 214-016/017 regeln die Sicherheitsmaßstäbe für den Bau, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von austauschbaren Absetz- und Abrollbehältern.

In Abschnitt 8 wird explizit die Prüfung durch eine befähigte Person gefordert. Die zur Prüfung befähigte Person muss aufgrund der fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der austauschbaren Kipp- und Absetzbehälter haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Veröffentlichungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) soweit vertraut sein, dass sie den betriebssicheren Zustand von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern beurteilen kann.

Mehr erfahren

Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft - 51 - 20.04.2026

Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungs­­­vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.

Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.

Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.
Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssions­schutz­beauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

Mehr erfahren

Gabelstaplerfahrer - 310 - 20.04.2026

Befähigungsnachweis nach DGUV Vorschrift 68, § 7 „Flurförderzeuge“


Über 1.500 Arbeitsunfälle und 2% aller tödlichen Betriebsunfälle werden jährlich durch fehlerhafte Benutzung von Flurförderzeugen verursacht. Gemäß § 7 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Personen mit der Bedienung solcher Geräte beauftragt werden, wenn diese mind. 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis).

Mehr erfahren