Veranstaltungskalender
Emissionshandel aktuell - 60 - 05.05.2026
Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Optimierung des CO2-Handels in Unternehmen
Die Vierte Handelsperiode (2021-2030) des EU-Emissionshandels ist bereits seit einigen Jahren in der Umsetzung. Viele Grundsätze und Regelungen aus der Dritten Handelsperiode sind gleichgeblieben, die neuen Regelungen sind etabliert und werden in der Praxis angewendet. Erste Anpassungen der Zuteilungsbescheide sind gemäß der dynamischen Zuteilung erfolgt.
Es ergeben sich jedoch auch während der Handelsperiode immer wieder neue Regelungen und Anpassungen. So muss zum Beispiel seit dem 01.01.2023 die EU-Richtlinie RED II zu den erneuerbaren Energien angewendet werden. Das betrifft vor allem den Einsatz von Biomasse, für die nun Nachhaltigkeitsnachweise notwendig sind, um keine CO2-Abgabe dafür leisten zu müssen. Die RED III ist bereits in Kraft und die Anpassung der Monitoring-Verordnung steht diesbezüglich noch aus.
Außerdem wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie angepasst mit einigen Änderungen zum Anwendungsbereich, erste EU-Guidance-Dokumente wurden kürzlich veröffentlicht. Die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes steht allerdings noch aus. Aktuell muss außerdem für die Zuteilungsperiode ab 2025 der Zuteilungsantrag gestellt werden.
Für deutsche Unternehmen heißt das, sich weiterhin auf Stand halten zu müssen bzgl. der Änderungen im Emissionshandel, um dessen Anforderungen und Optionen in die internen Planungen einbeziehen zu können.
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Umweltrecht kompakt - 454 - 05.05.2026
Dreitägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen im betrieblichen Umweltschutz (Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, plus optional 4. Tag: Gefahrstoffe)
Aus der Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen ergeben sich Rechte und Pflichten für die Unternehmensleitung, verantwortliche Mitarbeiter und Beauftragte. Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltbeauftragten (Abfall-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzbeauftragter) fallen, haben eine Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Gleichwohl, wenn auch geringer, sind in diesen Unternehmen Abfälle, Abwässer und Emissionen vorhanden, mit denen aus haftungsrechtlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll umgegangen werden muss.
Der Lehrgang dient Führungskräften und Mitarbeitern, die für die Einhaltung und Überwachung rechtlicher Anforderungen verantwortlich sind bzw. für die Umsetzung der Aufgaben zuständig sind. Er dient auch Mitarbeitern, die im Rahmen von internen Audits die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen überprüfen.
Das Seminar gibt einen schnellen Überblick über die rechtlichen und technischen Bedingungen im betrieblichen Umweltschutz. Dies kann für Neu- und / oder Quereinsteiger der Branche außerordentlich hilfreich sein.
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Abfallseminar für Einsteiger - 248 - 05.05.2026
Eintägige Grundlagenschulung
Aus langjähriger Erfahrung des Umweltinstituts Offenbach und auf vielfältige Hinweise und Anregungen der Teilnehmer aus den Fachkundeseminaren ist der vorliegende Kurs „Abfallseminar für Einsteiger“ entstanden.
Häufig sollen Personen ohne jegliche Erfahrungen die betriebliche Organisation und Abwicklung des Abfallmanagements übernehmen.
Diesem Personenkreis ist oftmals das Einstiegsniveau der einwöchigen Fachkundekurse zu hoch, bzw. der Diskussionsraum für Grundlagen zu gering.
Der Kurs vermittelt diesen Personen sowie Fach- und Führungskräften, die Aufgaben bezüglich der Abfallwirtschaft wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die notwendigen Grundkenntnisse.
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Die Ersatzbaustoffverordnung - 248 - 05.05.2026
Seminar zur praktischen Umsetzung der sog. Mantelverordnung in ihren Teilen, der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Die neuen Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung und der Bundesbodenschutzverordnung (Mantelverordnung) haben inzwischen Einzug in die betriebliche und behördliche Praxis gefunden. Dabei stellt sich das komplizierte Regelwerk mit seinen Abgrenzungen, Regel-Ausnahme-Mechanismen und Einbauvarianten als nicht besonders anwendungsfreundlich heraus.
So werden die bundeseinheitlichen Regelungen von den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und führen über die Wege von Fragen-Antworten (FAQ) und spezifischen Hinweisen zu abweichenden Vollzugsergebnissen. Zusätzlich zeigen sich in der Anwendungspraxis Unstimmigkeiten und Regelungslücken, die bei der Umsetzung in die betriebliche Praxis erhebliche Unsicherheiten hervorrufen.
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Emissionshandel aktuell - 248 - 05.05.2026
Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Optimierung des CO2-Handels in Unternehmen
Die Vierte Handelsperiode (2021-2030) des EU-Emissionshandels ist bereits seit einigen Jahren in der Umsetzung. Viele Grundsätze und Regelungen aus der Dritten Handelsperiode sind gleichgeblieben, die neuen Regelungen sind etabliert und werden in der Praxis angewendet. Erste Anpassungen der Zuteilungsbescheide sind gemäß der dynamischen Zuteilung erfolgt.
Es ergeben sich jedoch auch während der Handelsperiode immer wieder neue Regelungen und Anpassungen. So muss zum Beispiel seit dem 01.01.2023 die EU-Richtlinie RED II zu den erneuerbaren Energien angewendet werden. Das betrifft vor allem den Einsatz von Biomasse, für die nun Nachhaltigkeitsnachweise notwendig sind, um keine CO2-Abgabe dafür leisten zu müssen. Die RED III ist bereits in Kraft und die Anpassung der Monitoring-Verordnung steht diesbezüglich noch aus.
Außerdem wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie angepasst mit einigen Änderungen zum Anwendungsbereich, erste EU-Guidance-Dokumente wurden kürzlich veröffentlicht. Die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes steht allerdings noch aus. Aktuell muss außerdem für die Zuteilungsperiode ab 2025 der Zuteilungsantrag gestellt werden.
Für deutsche Unternehmen heißt das, sich weiterhin auf Stand halten zu müssen bzgl. der Änderungen im Emissionshandel, um dessen Anforderungen und Optionen in die internen Planungen einbeziehen zu können.
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Umweltrecht kompakt - 248 - 05.05.2026
Dreitägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen im betrieblichen Umweltschutz (Abfall, Gewässerschutz, Immissionsschutz, plus optional 4. Tag: Gefahrstoffe)
Aus der Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen ergeben sich Rechte und Pflichten für die Unternehmensleitung, verantwortliche Mitarbeiter und Beauftragte. Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter die gesetzlichen Anforderungen zum Umweltbeauftragten (Abfall-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzbeauftragter) fallen, haben eine Vielzahl an umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Gleichwohl, wenn auch geringer, sind in diesen Unternehmen Abfälle, Abwässer und Emissionen vorhanden, mit denen aus haftungsrechtlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll umgegangen werden muss.
Der Lehrgang dient Führungskräften und Mitarbeitern, die für die Einhaltung und Überwachung rechtlicher Anforderungen verantwortlich sind bzw. für die Umsetzung der Aufgaben zuständig sind. Er dient auch Mitarbeitern, die im Rahmen von internen Audits die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen überprüfen.
Das Seminar gibt einen schnellen Überblick über die rechtlichen und technischen Bedingungen im betrieblichen Umweltschutz. Dies kann für Neu- und / oder Quereinsteiger der Branche außerordentlich hilfreich sein.
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Betriebsanweisungen - 248 - 05.05.2026
Eintägiger Praxisworkshop zum richtigen Erstellen und Verstehen von Betriebsanweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen
Die Veranstaltung dient auch zur Vertiefung / Aktualisierung der Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte
Um Mitarbeiter nachhaltig vor den Gefahren der im Betrieb und der Produktion eingesetzten Gefahrstoffe zu schützen, müssen die im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes aufgeführten Informationen fachkundig interpretiert, richtig beurteilt und in einer Betriebsanweisung für die betroffenen Mitarbeiter verständlich aufbereitet werden. Nur wenn die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes oder einer Zubereitung hinreichend bekannt sind, ist der angemessene Umgang mit dem Stoff am Arbeitsplatz gewährleistet.
Ziel des Workshops ist es, dem Teilnehmer das Handwerkszeug für das Erstellen von Betriebsanweisungen aus den Inhalten und Informationen des Sicherheitsdatenblattes zu vermitteln.
Neben der Erläuterung der gesetzlichen Vorgaben und den wesentlichen Inhalten der Sicherheitsdatenblätter (SDB) der Hersteller, steht das Erstellen von Betriebsanweisungen im Mittelpunkt des Workshops. Anhand von praktischen Beispielen und Übungen werden der Zweck, die Inhalte und der Aufbau von Betriebsanweisungen erklärt, die Übernahme von Informationen aus dem SDB erläutert und Hinweise für verständliche Formulierungen vermittelt.
Bringen Sie Ihre Beispiele aus der Praxis mit. Im Rahmen der praktischen Übungen besteht die Chance, Ihre indiv> im Workshop zusammen mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern zu diskutieren und ggf. zu lösen.
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Seminar: Brandschutz im Trockenbau - EX/A33/30153301/06052026-1 - 06.05.2026
Techniken und Methoden zur effektiven Integration von Brandschutzmaßnahmen in den Trockenbau
Inhalt
Tag 1: Grundlagen des Brandschutzes im Trockenbau
Einführung in den Brandschutz
-Definition und Bedeutung des Brandschutzes im Trockenbau
-Gesetzliche Anforderungen und Normen
Baustoffe und ihre Eigenschaften
-Trockenbausysteme im Überblick
-Eigenschaften von brandschutztechnisch relevanten Materialien
-Auswahlkriterien für den Brandschutz im Trockenbau
Planung und Konstruktion
-Brandschutztechnische Anforderungen an Trockenbauwände
-Integration von Brandschutzmaßnahmen in den Trockenbau
-Planung von Flucht- und Rettungswegen
Praktische Übungen und Fallbeispiele
-Analyse von Brandschutzszenarien im Trockenbau
-Diskussion und Lösungsansätze
-Erfahrungsaustausch
Tag 2: Umsetzung und Prüfung von Brandschutz im Trockenbau
Recap und Fragenklärung
-Wiederholung der wichtigsten Punkte vom ersten Tag
-Klärung offener Fragen der Teilnehmenden
Brandschutztechnische Installationen im Trockenbau
-Installation von Brandmeldern, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern
-Wartung und Instandhaltung
Brandschutzprüfungen und Dokumentation
-Durchführung von Brandschutzprüfungen im Trockenbau
-Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen
-Praxisbeispiele
Brandschutzschulung für Mitarbeitende
-Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Brandschutzmaßnahmen
-Schulungsmaterialien und -methoden
-Erfahrungsaustausch
Zusammenfassung der Schulungsinhalte
-Abschlussdiskussion und Zertifikatsvergabe
Nutzen
Brandschutz im Trockenbau ist essenziell, um die Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten, Menschenleben zu schützen und Sachschäden zu minimieren. Unser Seminar Brandschutz im Trockenbau bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen zu vertiefen und die Sicherheit sowie Compliance Ihrer Bauprojekte signifikant zu verbessern.
Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern stellt auch eine ethische Verpflichtung dar, um das Risiko von Brandereignissen zu minimieren. Mit unserem Brandschutzseminar Trockenbau versetzen wir Sie in die Lage, Bauprojekte gemäß den geltenden Brandschutznormen zu planen und umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, geeignete Materialien auszuwählen, Brandschutzsysteme korrekt zu implementieren sowie Fluchtwege und Notausgänge zu berücksichtigen.
Im Seminar Brandschutz im Trockenbau informieren unsere Referentinnen und Referenten Sie umfassend über die relevanten Brandschutzvorschriften, Bauordnungen und Normen. Darüber hinaus gewinnen Sie ein vertieftes Verständnis dafür, wie verschiedene Bauelemente und -materialien im Brandfall reagieren und wie sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch beeinflussen können. Sie erlernen Techniken und Methoden zur effektiven Integration von Brandschutzmaßnahmen in den Trockenbau, einschließlich der Installation von brandschutzgerechten Wänden, Decken und Verkleidungen.
Damit Sie sich kontinuierlich weiterentwickeln und immer auf dem neuesten Stand der Technik sind, erhalten Sie Informationen über aktuelle Brandschutzrichtlinien und -normen, Fachliteratur sowie die neuesten Brandschutzmaterialien und -systeme.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen über Brandschutz im Trockenbau zu erweitern, Ihre Pflichten und Aufgaben besser zu erfüllen und einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz von Bauwerken und Menschen zu leisten.
Zielgruppe
Bauleiter, Trockenbauer, Monteure im Trockenbau, Architekten und Bauingenieure, Sicherheitsbeauftragte, Facility Manager, Brand- und Arbeitsschutzbeauftragte, Bauprojektleiter, Behördenvertreter und Inspektoren, Mitarbeitende von Brandschutzdienstleistern, Personen, die im Bereich Brandschutztechnik tätig sind.
Die Schulung zielt darauf ab, die berufliche Entwicklung und Effektivität der Teilnehmerinnen und Teiln
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Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - EX/A39/40301306/06052026-1 - 06.05.2026
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
940 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
178.6 EUR
Bruttopreis
1118.6 EUR
Ansprechpartner
Frau Antje Sternberg
0381 7703-520
akd-hro@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Grundkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten - EX/A37/50301501/06052026-1 - 06.05.2026
2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV
Inhalt
Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen fu?r gentechnische Anlagen, für Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Einführung in Rechtsvorschriften
- Das Gentechnikrecht
- Arbeitsschutzregelungen
- Außerbetrieblicher Transport von gentechnisch veränderten Organismen
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Umwelterwägungen bei Freisetzungen
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau- und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 - 4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 - 4, Wartung und Prüfung
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Organisatorische Maßnahmen
Nutzen
Unser behördlich anerkannte Gentechnikkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) nach § 28 GenTSV
bietet Ihnen weitreichende Einblicke im Bereich Gentechnik.
Dieser Kurs vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Projektleitende oder Beauftragte für Biologische Sicherheit tätig zu sein.
Sie erhalten fundiertes Wissen über die Gentechnik-Sicherheitsverordnung bzw. rechtlichen Grundlagen des Gentechnikgesetzes
sowie praktische Anleitungen zur sicheren Arbeitsweise in gentechnischen Anlagen.
Der Gentechnikkurs für Projektleitende und Beauftragte für Biologische Sicherheit deckt alle relevanten Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen ab,
einschließlich der Bau- und Ausrüstungsstandards gemäß GenTSV.
Das deutsche Gentechnikrecht hat die Aufgabe, die Anwendung neuer Techniken zu fördern und gleichzeitig die Beschäftigten und die Umwelt zu schützen.
Durch praxisnahe Unterrichtsmaterialien und den Austausch mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten wir Sie bestens auf die aktuellen Herausforderungen in der Gentechnik vor,
um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und ggf. anzupassen.
Die Schulung umfasst auch wichtige Aspekte wie Risikobewertung und Umwelterwägungen bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen.
Somit sind Sie bestens gerüstet, gentechnische Projekte sicher und effizient zu managen. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei,
sondern erhöht auch die Sicherheit und Effizienz Ihrer Projekte.
Zielgruppe
Biologen, Chemiker, Mediziner und Ingenieure, die als Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) nach GenTSV bestellt werden sollen und ihre Sachkunde in einem staatlich anerkannten Fortbildungskurs nachweisen müssen
Voraussetzungen
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin, Ingenieurwissenschaften), eine dreijährige Tätigkeit in der Gentechnik oder in der Bioverfahrenstechnik und der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung erforderlich.
Zeit
09:00 - 16:35
Max. Teilnehmerzahl
25;
Als Projektleiter oder Beauftragte Person für Biologische Sicherheit nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung müssen Sie Ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre durch einen staatlich ankernannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 der GenTSV auffrischen. Hier geht es zu unserem Seminar Anerkannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 der GenTSV.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Entsorgungsfachbetrieb - Fortbildung nach EfbV/ AbfAEV/ KrWG/ AbfBeauftrV - EX/A39/40301307/06052026-1 - 06.05.2026
Behördlich anerkannte Fortbildung für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfallbeauftragte nach § 60 KrWG § 9 AbfBeauftrV und § 9 EfbV und § 5 AbfAEV
Inhalt
? Neue Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und anderen relevanten Rechtsbereichen
? Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
? Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
? Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
? Nachweisverfahren und Registerführung
? Anforderungen an den Transport von Abfällen
? Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
? Im Zusatzmodul: Erfahrungsaustausch der Betriebsbeauftragten für Abfall
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang verlängern Sie Ihren Fachkundenachweis als Inhaber oder verantwortliche Person eines Entsorgungsfachbetriebes. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV (Beförderungserlaubnis) und mit dem Zusatzmodul auch nach der Abfallbeauftragtenverordnung § 9 Abs. 2.
Das Zusatzmodul ?Abfallbeauftragter? ermöglicht es den Betrieben, die neben einer verantwortlichen Person nach EfbV einen personengleichen Betriebsbeauftragten für Abfall benötigen, diese Zusatzqualifikation durch ein ergänzendes Modul innerhalb des Lehrganges zu erlangen. Für diese Teilnehmer wird neben der Bescheinigung für den behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang nach der EfbV/AbfAEV eine Bescheinigung für die behördlich anerkannte Fortbildung gemäß § 60 KrWG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der AbfBeauftrV erteilt.
Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Zielgruppe
Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die nach der EfbV § 9 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen, die nach § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis) in Verbindung mit der AbfAEV § 5 Abs. 3 eine regelmäßige Fortbildung nachweisen müssen; Inhaber oder verantwortliche Personen eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes, die personengleich den vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung als Betriebsbeauftragter für Abfall nachweisen müssen.
Voraussetzungen
Inhaber oder verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, die die Voraussetzungen nach der EfbV § 8 und § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 3 und § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine anerkannte Fortbildung nachweisen müssen.
Inhaber und verantwortliche Personen eines Entsorgungsfachbetriebes, die zusätzlich die Fortbildung nach der AbfBeauftrV § 9 Abs. 2 nachweisen müssen und die Voraussetzungen der AbfBeauftrV § 8 und § 9 Abs. 1 erfüllen.
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.
Die Veranstaltung ist auch geeignet für den Nachweis einer Fortbildung nach § 53 KrWG (Anzeigepflicht) in Verbindung mit der AbfAEV § 4 Abs. 5.
Die Teilnahmegebühr inkludiert das Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
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Lieferantenmanagement - EX/A41/20152191/06052026-1 - 06.05.2026
Erfolgreiches Lieferantenmanagement und Lieferantenentwicklung
Inhalt
Anforderungen aus Normen an das Lieferantenmanagement:
- Arten von Lieferanten lt. ISO 9001
- Auswahl von Lieferanten
- Leistungsüberwachung
- Neubewertung von Lieferanten.
Methoden zur Klassifizierung von Lieferanten:
- Klassifizierung nach Warengruppen
- Einstufung nach der ABC-Analyse,
- Risikobewertung von Lieferanten nach ISO 31000 und Risiko-Turtle
- Portfolio-Analyse
Strategisches Lieferantenmanagement:
- Aufbau einer Lieferanten Hierarchie
- Anwendungsregeln für Make or Buy
- Umgang mit ausgegliederten Prozessen
- SWOT-Analysen. (Praxisbeispiel mit Excel-Tool)
- Lieferantenentwicklung
Operatives Lieferantenmanagement
- Geeignete Kennzahlen zur Bewertung
- Wareneingangsprüfung und Produktaudit
- Tools zur Lieferantenbewertung
Grundlagen zu rechtlichen Anforderungen
- Grundlagen der Produzentenhaftung
- Inhalte und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Lieferantenverträge und die QSV
Methoden zur Überwachung der Lieferqualität
- Praxiserfahrungen mit 8D- Reporten
- Inhalte und Bewertung mit Lieferantenaudits
Praxisbeispiele mit Excel-Tools
Nutzen
Ein effektives Lieferantenmanagement trägt entscheidend zur Qualität und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens bei. Es ist ein wichtiger Teil in produzierenden und dienstleistenden Unternehmen, um die eigene Performance durch Erhöhung der Kundenzufriedenheit und Senkung der Fehlleistungskosten ständig zu verbessern.
In unserer Lieferantenmanagement-Schulung erhalten Sie praxisnahes Wissen, um Ihre Lieferantenbeziehungen systematisch zu steuern und zu verbessern. Sie lernen praxisnah, wie Sie Lieferanten bewerten, klassifizieren und auswählen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen Methoden zur Risikobewertung und zeigen Ihnen, wie Sie Lieferantenstrategien anhand relevanter Kennzahlen steuern. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Lieferanten erfolgreich in Ihr Managementsystem integrieren und welche Anforderungen aus Normen wie der ISO 9001, ISO 13485,
IATF 16949 für Sie relevant sind.
Ein weiteres zentrales Thema ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie erhalten einen Überblick über gesetzliche Vorgaben und lernen, wie Sie diese in Ihre Prozesse implementieren. Darüber hinaus wird auf Überwachung der Qualität und Termintreue externer Produkte und Dienstleistungen eingegangen.
Nach der Weiterbildung sind Sie in der Lage, Ihr Lieferantenmanagement effizient zu gestalten, Qualitätsvereinbarungen zu treffen und die Zusammenarbeit mit Lieferanten durch Audits, QSV und 8D-Reports kontinuierlich zu verbessern.
Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an die Einkaufsleitung, kaufmännische Mitarbeitende, Auditoren und Mitarbeitende aus der Qualitätssicherung. Die Vorgehensweise beim Lieferantenmanagement ist ebenso bedeutend für Verantwortliche und Führungskräfte, die die Schnittstelle zu Lieferanten betreuen und interne Beschaffungsregularien umsetzen müssen.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 bezogen auf das Kapitel 8.4 ?Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen?
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;
Erwerben Sie ISO-9001-Kenntnisse im Seminar Grundlagen des Qualitätsmanagements und vervollständigen Sie Ihr Wissen mit dem Auditorentraining Lieferantenauditor.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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