Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Die neue DIN EN ISO 19011:2025 - 248 - 17.09.2026

Eintägiger Refresher-Lehrgang für Auditoren zu wesentlichen Änderungen der ISO/DIS 19011 und zu KI-gestützter Durchführung von Audits


Im April 2025 wurde der Normen-Entwurf DIN EN ISO 19011:2025-04 veröffentlicht, der wesentliche Neuerungen für die Auditierung von Managementsystemen enthält. Der Veröffentlichungstermin der endgültigen Fassung ist für das erste Quartal 2026 geplant. Bereiten Sie sich mit der Teilnahme an dem Lehrgang frühzeitig auf diese Veränderungen vor.

Hier sind die wichtigen Änderungen und Schwerpunkte:

  • Remote-Audits: Der Entwurf bietet umfassende Anleitungen zur Durchführung von Remote- und hybride Audits, was Audits mit weniger Reiseaufwand und größerer Flexibilität ermöglicht.
  • Klimabezogene Risiken und Chancen: Organisationen sollen bei der Auditplanung mögliche Auswirkungen des Klimawandels systematisch berücksichtigen.
  • Digitalisierung und technologische Innovationen: Der Einsatz digitaler Hilfsmittel wie KI-gestützte Analyseverfahren, Audit-Apps und Cloud-basierte Plattformen wird ausdrücklich empfohlen.
  • Vertiefung des risikobasierten Ansatzes: Der risikobasierte Ansatz wird weiter präzisiert. Auditoren sollen verstärkt Hochrisikobereiche identifizieren und priorisieren.
  • Effektive Steuerung und Überwachung von Auditprogrammen: Der Schwerpunkt liegt auf der Integrität und Datensicherheit der Auditprogramme.

Das Seminar vermittelt praxisnah die neuen Anforderungen des Entwurfes. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem Einsatz digitaler Hilfsmittel. In Übungen und Beispielen wird aufgezeigt, wie KI-Werkzeuge zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits sinnvoll eingesetzt werden können. 

Mehr erfahren

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard - 248 - 17.09.2026

eintägiger Zertifikatslehrgang zur praktischen Umsetzung des freiwilligen Standards für kleine und mittelständische Unternehmen


Der VSME (Voluntary Standard for Small and Medium Enterprises) ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konzipiert wurde.
Er ermöglicht Unternehmen, die nicht von der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ ESRS) betroffen sind, eine einfachere und doch klare und strukturierte Grundlage zur Dokumentation und Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten.

Das EU-Omnibus-Paket unterstützt die Anwendung dieses Standards. Die Pflicht zur Berichterstattung nach CSRD soll nur noch für große Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gelten. Für kleinere Unternehmen bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwar freiwillig, ist aber trotzdem wichtig, weil Investoren, Stakeholder und Kunden immer mehr Informationen zu den nachhaltigen Praktiken eines Unternehmens verlangen. Statt sich an den komplexen ESRS-Standards zu orientieren, können KMU den einfacheren Standard VSME nutzen.

In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten und praxisorientierten Überblick über die Inhalte und Anforderungen des VSME.

Mehr erfahren

Sicheres Arbeiten im Labor - Grundlagen und Handlungshilfen - 248 - 17.09.2026

Seminar zur Umsetzung der Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850) und der TRGS 526


Die TRGS 526 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Laboratorien) und die Laborrichtlinie (DGUV Information 213-850: „Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen“) beschreiben den Stand der Labortechnik. Diese Schulung thematisiert die aktuellen „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Laboratorien“ und vermittelt Ihnen Grundlagen, um Gefährdungen im Labor erkennen und bewerten zu können.

Da die Richtlinien für Laboratorien ständig erweitert werden, besteht bei der Umsetzung in die Praxis, gerade in Bezug auf sicheres Arbeiten im Labor, auch heute noch Nachholbedarf.

Mehr erfahren

WEBINAR: Umstieg auf die neue Maschinenverordnung - 2443-WEB - 17.09.2026

In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die relevanten Neuerungen zur neuen Maschinenverordnung.


Die neue Maschinenverordnung (MVO) ersetzt die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Verlieren Sie keine Zeit und beschäftigen Sie sich jetzt mit den Neuerungen und Änderungen, die Ihr Produkt und Ihren Konformitätsbewertungsprozess betreffen.

Kommen Sie damit auch möglichen Kundenforderungen zuvor, die bereits jetzt oder in naher Zukunft eine vertragliche Erfüllung der MVO verlangen.

Im halbtägigen Online-Seminar finden Sie kompakt und fundiert den schnellen Einstieg in die neue Maschinenverordnung.

Seminarprogramm

Wichtiges Basiswissen

  • Welche Auswirkung der Übergang von Richtlinie zu Verordnung für Unternehmen hat.
  • Warum wurde die Richtlinie 2006/42/EG geändert?
  • Bis wann muss welche Vorschrift angewendet werden?
  • Warum es keine Übergangsfrist gibt und wie Sie sich auf den Stichtag optimal vorbereiten.
  • Achtung! Je nach Laufzeit von Projekten müssen Sie die neue Maschinenverordnung ggf. schon deutlich vor dem Stichtag beachten!

Neue und geänderte Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation

  • Viele Dinge bleiben gleich! Welche relevanten Anforderungen neu bzw. geändert sind.
  • Welche – insbesondere – mechanischen Änderungen relevant sind.
  • Was bei Maschinen mit sich selbst änderndem Verhalten zu beachten ist.
  • Was sich bzgl. der Anforderungen an Steuerungen ändert und welche Rolle Security nun spielt.
  • Digitale Betriebsanleitung: Wo die Grenzen und Stolpersteine liegen.
  • Welche zusätzlichen Inhalte in der Betriebsanleitung gefordert sind.

Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse und Definitionen

  • Geringfügige Änderungen im Anwendungsbereich – so stellen Sie fest, ob Ihr Produkt von einer Änderung betroffen ist.
  • Wesentliche Veränderung: Mit der neuen Maschinenverordnung nun europäisch geregelt!
  • Was sich in den Konformitätsbewertungsverfahren ändert.
  • Wann ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ fällt, und was dies für Sie bedeutet.
  • Betriebsanleitung: Warum die Angabe „Original“ nicht mehr erforderlich ist.
  • Konformitätserklärung: Warum kein „Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen“ mehr genannt werden muss und was sich sonst ändert.

So planen Sie den Umstieg proaktiv und kosteneffizient

  • Achtung: Informationen sollten immer zielgruppengerecht im Unternehmen verteilt werden. Vermeiden Sie unnötiges „Over-Informing“.
  • Warum die neue Verordnung auch eine Chance sein kann ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit auf neue Beine zu stellen.
  • Die 5 häufigsten Ursachen für unnötige Kosten im Safety-Prozess und wie Sie diese im Zuge des Umstieges auf die neue Maschinenverordnung aufdecken und vermeiden.
  • Tipps und Empfehlungen, wie Sie Kollegen Ängste und Sorgen in Bezug auf Maschinensicherheit und den Umstieg auf die neue Verordnung nehmen.

Wir halten Sie informiert!

Bis zur Anwendung der neuen MVO können sich Interpretationspapiere, Leitfäden, Normen, usw. noch ändern. Alle Teilnehmer erhalten von uns – sofern gewünscht – regelmäßig Updates, um stets Up-to-Date zu sein.



Mehr erfahren

Product Compliance: Risikobeurteilung und Risikominderung -16 - 17.09.2026

Das Online-Seminar vermittelt den gesamten Prozess der Risikobeurteilung und Risikominderung für elektrotechnische Produkte.


Das Online-Seminar zeigt auf, welche Schritte notwendig sind, damit elektrotechnische Produkte als sicher gelten, und erläutert dabei den vollständigen Ablauf der Risikobeurteilung von der Identifikation von Gefährdungen bis zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen. 

Es behandelt gesetzliche Anforderungen sowie normative Empfehlungen und erklärt, wie sich Verfahren und Strategien zur Risikobeurteilung praktisch anwenden lassen. 

Zudem wird dargestellt, welche Tools für die Durchführung genutzt werden können und welchen Beitrag Produktnormen innerhalb des Prozesses leisten. 

Ergänzend werden relevante Rechtsvorschriften wie die CE-Richtlinien sowie wichtige Normen vorgestellt. 


Mehr erfahren

WEBINAR: Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen und Geräten - 2701-WEB - 17.09.2026

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur Umsetzung der neuen EU-Cybersecurity-Anforderungen an Produkte


In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten der Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller von Maschinen, Anlagen und elektrischen Geräten mit sich bringt und wie Sie diese effizient und rechtssicher erfüllen. Unsere Experten vermitteln Ihnen kompakt alle relevanten Inhalte – von den regulatorischen CE-Anforderungen bis zu den technischen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Sie lernen u. a., welche Produkte unter den CRA fallen, wie Sie eine Security-Risikoanalyse durchführen, „Security by Design“ in Ihre Entwicklungsprozesse integrieren, ein effektives Schwachstellenmanagement etablieren und welche Dokumentationspflichten Sie beachten müssen. So sind Sie optimal vorbereitet, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zielgerichtet in der Praxis umzusetzen und die Cybersecurity Ihrer Produkte auf den geforderten Stand der Technik zu bringen.

Seminarprogramm

Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des CRA und deren praktische Umsetzung. Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:

CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act

  • Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des CRA, welche Klassifizierungen gibt es und welche Auswirkungen hat dies auf die Konformitätsbewertungsverfahren?
  • Warum ist es wichtig, den konkreten Einsatzzweck bzw. das Produkt zu definieren (Kernfunktion)?
  • Welche Ausnahmen gibt es? (Prototypen, unfertige Software, Ersatzteile, …).
  • Klärung Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit CRA: Inbetriebnahme, Inverkehrbringung.
  • Wichtige Stichtage und Übergangsfristen des CRA.
  • CE-Kennzeichnung: Wo und wie muss ein CE-Zeichen am (digitalen) Produkt angebracht werden?
  • Wie die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) und der neuen Maschinenverordnung mit den Anforderungen des CRA zusammenhängen.
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
  • Sehr umfassende Normenreihe IEC 62443 – Welche Teile sind für Maschinenbauer relevant?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

Wie sieht eine Security-Risikoanalyse aus?

  • Was ist eine Bedrohungsanalyse? Inwieweit unterscheidet sie sich zu anderen Risikoanalysen?
  • Gibt es Vorschriften, wie eine Analyse für den CRA auszusehen hat?
  • An welchen Normen & Richtlinien kann ich mich orientieren (BSI, IEC, …)?
  • Wie sieht der Prozess einer Risikoanalyse nach IEC 62443-4-1 aus, was sind übliche Risiken für Maschinen, welche Schwachstellen treten in der Praxis häufig auf?
  • Warum der CRA keine absolute Security fordert und welches Restrisiko akzeptabel ist?
  • Warum auch organisatorische Maßnahmen (wie Zugangsbeschränkungen zu Produktionsanlagen) ausreichend sein können, um ein akzeptables Security-Niveau zu erreichen?
  • Warum ist es wichtig den Security Kontext und erwartete Maßnahmen in der Umgebung zu definieren?
  • Wie sind „unsichere“ Industrieprotokolle zu behandeln?
  • Welche Überschneidungen gibt es zu Safety-Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100?
  • Übung: Gemeinsame Bedrohungsanalyse in Kleingruppen (bei WEB-Durchführung in Breakout-Rooms).

Qualitätssicherung und sichere Softwareentwicklung

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Hash, Signierung, Verschlüsselung).
  • Warum es wichtig ist Rollen & Verantwortlichkeiten zu definieren?
  • Welche Anforderungen an eine sichere Entwicklungsumgebung gibt es?
  • Was muss ich bei der Auswahl von Komponenten / Bibliotheken beachten?
  • Welche Secure Design Best Practices soll ich bei meiner Architektur beachten? (Defense in Depth, Least Functionality, Least Privilege, Secure by Default).
  • Grundlagen von Secure Coding Ansätzen (unabhängig von Programmiersprachen).
  • Security Tests (Fuzz Testing, Port-Scans, Schwachstellenscans,…).
  • Beispiele sicherer Coding-Prinzipien: Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Sichere Eingabevalidierung & Output-Encoding, Session-Management, Sichere Fehler- und Ausnahmebehandlung, Was Sie speziell bei der Programmierung von SPS Programmen berücksichtigen sollten (Secure PLC Coding).
  • Sind Sondermaschinen als maßgeschneiderte Produkte einzuordnen?
  • Inwiefern greift der Cyber Resilience Act beim "Eigenbau" bzw. bei "wesentlich veränderten Maschinen"?
  • Was ist der Status bezüglich harmonisierten Normen, welche anderen Standards & Normen können in der Zwischenzeit ein guter Ratgeber sein?
  • Wie ist eine IEC 62443 Normenreihe für Maschinenbauer auszulegen?
  • Zusammenhang zwischen Maschinenverordnung ("Schutz gegen Korrumpierung") und CRA?

Schwachstellenmanagement und Software-Bill-of-Material als zentrale Anforderungen des CRA

  • Klärung relevanter Begrifflichkeiten (Schwachstelle, Vorfall, CVE, CWE, CVSS, EPSS).
  • Schwachstellen im Kontext vom CRA: Bereitstellung ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen, Meldepflichten zu aktiv ausgenützten Schwachstellen, i.e.: die wichtige Unterscheidung zwischen aktiv  ausgenutzten Schwachstellen und (potenziell) ausnutzbaren  Schwachstellen.
  • Welche Strukturen in einem Unternehmen geschaffen werden sollten, warum ein "Single-Point-of-Contact" besonders wichtig ist und wie Sie diesen sehr einfach etablieren?
  • Was ist eine SBOM und wie erstelle ich sie und wie mir die SBOM helfen kann potenzielle Schwachstellen zu finden?
  • Wie kann ich Schwachstellen priorisieren und bewerten, welche Tools gibt und wie können sie mir helfen?
  • Welche Updatepflichten gibt es. wie lange sind Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen?
  • Behebung von Schwachstellen: Sicherheitsupdates unter Wahrung der Maschinenverfügbarkeit.

Beispiele zur Umsetzung der technischen Anforderungen nach Anhang I des CRA

  • Wie stelle ich die Integrität sicher, wie schütze ich die sensiblen Inhalte?
  • Was heißt Secure by default?
  • Wie sieht ein sicheren Update-Mechanismus aus?
  • Warum USB-Schnittstellen o.ä. z.B. in (abgesperrten) Schaltschränken sein sollten?
  • Wie Sie Fernwartungs-Zugänge sicher gestalten und absichern?

Dokumentation und Formale Pflichten / Zusammenfassung

  • Warum auch im Security-Kontext die voraussichtliche Nutzung und Fehlnutzung zu dokumentieren ist.
  • Welche Inhalte in der technischen Dokumentation nach Anhang VII des CRA enthalten sein müssen.
  • Warum eine klare Benennung der Betreiberpflichten in den Nutzeranleitungen besonders wichtig ist, um das geplante Schutzniveau zu erreichen.
  • Konformitätserklärung: Inhalt und Formvorschriften sowie Zusammenwirken mit anderen CE-Vorschriften.
  • Welche Dokumente müssen/dürfen in welcher Sprache sein?
  • Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Achtung: Ggf. längere Aufbewahrungsfristen aufgrund anderer Gesetze!
  • Icon eines Fadenkreuzes mit einer Person darin

Speziell geeignet für

  • CE-Verantwortliche in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus (z. B. CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager), die die neuen Cybersecurity-Vorgaben in ihre Prozesse integrieren müssen.
  • Konstrukteure, Entwicklungsingenieure und Softwareentwickler, die vernetzte Maschinen oder Geräte entwickeln und die Anforderungen des CRA praktisch umsetzen wollen.
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte, die für die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen im Entwicklungsprozess verantwortlich sind.
  • Technische Leiter und Sicherheitsverantwortliche im Maschinenbau, die sich einen Überblick über die neuen Pflichten und den sicheren Entwicklungsprozess verschaffen möchten.

Mehr Informationen & zur Anmeldung

Mehr erfahren

Webinar: Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP) für allgemeine Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen - EX/A81/60408101/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HVSystems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: ?Hände weg von orange!?)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer FHV

Nutzen

Um allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen (z.B. Karosseriearbeiten, l-/Radwechsel, konventionelle Bremsanlagen in der Nähe von Radnabenmotoren, Verbrennungsmotor, Achsen), benötigen Sie die Qualifikation Stufe 1S: FuP - Fachkundig unterwiesene Person nach DGUV-I 209-093. Alle Arbeiten, die in der Nähe von HV-Komponenten ein Gefährdungspotenzial durchgeführt werden sollen, benötigen eine Unterweisung zu Gefährdungen, den Umgang mit Werkzeug, den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln durch die Fachkundige Personen (FHV). Durch die Teilnahme an regelmäßigen Schulungen sind Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.

Zielgruppe

Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten,
Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller, Entsorger und Verwerter

Zeit

12:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

12; Das Seminar eignet sich auch als spezielle Inhouse-Schulung vor Ort bei Ihrer Organisation oder Online-Schulung.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

509 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

96.71 EUR

Bruttopreis

605.71 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren

TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 - EX/A37/50301606/17092026-1 - 17.09.2026

Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5


Inhalt

Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen

Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519

Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge

Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.

Im Seminar bringen Sie unsere Experten auf den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie von der aktuellen gesetzlichen Lage bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um sechs Jahre.

Zielgruppe

Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20

Mehr erfahren

DGUV V 70 und 71 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen - EX/A52/60102601/17092026-1 - 17.09.2026

Nachweis der Befähigung zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV V 70 und 71


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen an befähigte Personen

- DGUV Vorschrift 70 und 71 - Fahrzeuge

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung

- Verantwortung und Haftung

- Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung einer Inspektion in VR oder als Desktop-Version

- Erfolgskontrolle

Nutzen

In unserem DGUV-70 und 71-Lehrgang: UVV-Sachkundiger bereiten wir künftige Prüferinnen und Prüfer auf die sachgemäße Prüfung von betrieblichen Fahrzeugen/Einsatzfahrzeugen vor.

Gemäß § 57 DGUV V 70 und 71 ( ) hat ein Unternehmen Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Diese Person muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V 70 und 71 (DGUV Grundsatz 305-002 Einsatzfahrzeuge) stellen sicher, dass sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand befinden und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Zusätzlich müssen diese Personen Führerscheinkontrollen sowie Fahrerschulungen durchführen.

Legen Sie mit unserem DGUV-Lehrgang die Grundlagen, um UVV-Sachkundige bzw. UVV-Sachkundiger zu werden. Wir erklären Ihnen die Anforderungen der DGUV V 70 sowie 71 und geben praxisnahe Einblicke in den Betrieb und die Prüfung betrieblicher Fahrzeuge.

Mit unseren VR-gestützten Praxisübungen erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.

Eine Checkliste zur UVV-Prüfung hilft Ihnen dabei, die Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 70 und 71 durchzuführen.

Arbeitgeber und Behörden kommen mit dem Bestellen der befähigten Person ihrer Pflicht nach, die Verkehrs- und Arbeitssicherheit ihrer gewerblich genutzten Fahrzeuge nachzuweisen.

Die DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Auch für E-Bike / Elektrofahrrad mit Antrieb > 8 km/h (z.B. S-Pedelac).


Hinweis: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70 und 71 gilt für dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge die DGUV Vorschrift 70 und 71 nicht.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und Ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und Berufserfahrung mitbringen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

09:00 - 17:00

Max. Teilnehmerzahl

25; In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem Fahrzeug statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.


Steiger

Mehr erfahren

Energiemanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A30/40151205/17092026-1 - 17.09.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

Mehr erfahren

Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A38/30152301/17092026-1 - 17.09.2026

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2


Inhalt

Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung

Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken

Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche

Brandschutzordnung DIN 14096

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall

Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel

Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
- Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung

Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators

Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
- Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
- Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
- Beispiele aus der Praxis

Nutzen

In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Zusätzlich erhalten Sie ein digitales Praxistraining, das Ihnen im Kundenportal zur Verfügung gestellt wird.

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen

Zeit

09:00 - 17:15

Max. Teilnehmerzahl

20; Bitte bringen Sie mögliche Fragen zu den Inhalten mit zur Veranstaltung. Unsere Referenten freuen sich darauf. Eine Buchung der Teile Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ist einzeln möglich.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Mehr erfahren

BKrFQG - Schadensprävention (theoretische Unterweisung) - Modul 4 - EX/A81/60351201/17092026-1 - 17.09.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Ist-Analyse
- Risiken des Straßenverkehrs
- Arbeitsunfälle

Rechtliche Hinweise
- Gesetzliche Vorgaben
- Verantwortung und Haftung
- Pflichten des Fahrzeugführers
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden

Sicherheitsausstattung
- Art und Umfang
- Funktionsweise
- Technische Merkmale

Notfälle
- Richtige Einschätzung der Lage
- Verhalten bei Notfällen
- Absicherung
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung

1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Die Straße ist der gefährlichste Arbeitsplatz. 62 Prozent aller tödlichen Wege- und Arbeitsunfälle geschehen im Straßenverkehr. Daher ist der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik in modernen Fahrzeugen eine wichtige Grundlage für alle Fahrer. Eine stetige Weiterbildung zu diesem Themenbereich ist somit unumgänglich. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt. Diese Veranstaltung hilft dem Fahrer, Gefahrensituationen im täglichen Straßenverkehr zu erkennen und sie zu vermeiden.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln/Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche Kraftfahrer von LKWs mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, Fahrzeugführer von Kraftomnibussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen

"

Mehr erfahren