Veranstaltungskalender
Qualitätsmanager (TÜV) - Teil 2 - EX/A30/20101302/07102026-1 - 07.10.2026
Anwendung von Qualitätstechniken und -methoden
Inhalt
Statistische Methoden: Grundbegriffe der Statistik, z. B. Stichprobe, Häufigkeiten
Anwendung statistischer Methoden in Prozessen
- Arten von Qualitätsdiagrammen und Beispiele
- Arten von Qualitätsmerkmalen (variable und attributive)
- Stichprobennahme
- SPC: Normalverteilung, Prozessfähigkeitsindizes, statistische Prozessregelung und Qualitätsregelkarte
Qualitätsmethoden und ihre Anwendung zur Problemanalyse und -lösung:
- 8D-Reports zur Problemlösung/7-W-Fragen
- Pareto-/Ishikawa-Diagramm, 5-Why-Methode
- Affinitätsdiagramm und Paarweiser Vergleich
- Matrixdiagramm und Poka-Yoke-Prinzip
- Lösungsfindung mittels Portfolio- und Matrixdiagramm
- Priorisierungsmethode und Bepunktungsmethode
Methoden zur Prävention:
FMEA - Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse
- Design- und Prozess-FMEA
- 5 Schritte einer FMEA (System-, Funktions- und Fehleranalyse, Risikobewertung)
- FMEA-Formblatt
KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess) und Kaizen
- Kunden- und Mitarbeiterorientierung (GEMBA)
- Wertschöpfung
- Werkzeuge des KVP - 3 MU, 5-S-Aktion, Benchmarking
- Arten des KVP - management-, gruppen- und personenorientiert
Schriftliche Prüfung
Gruppenarbeiten zur Verbesserung der Umsetzungskompetenz am Beispiel des fiktiven Unternehmens Autohaus Schrauber" (können gruppenangepasst variieren)
Nutzen
Mit dem zweiteiligen Kurs qualifizieren Sie sich zum Qualitätsmanager mit abschließendem TÜV-Zertifikat. Im zweiten Teil Ihrer Ausbildung zeigen wir Ihnen moderne Methoden zur systematischen Ermittlung von Verbesserungspotenzialen und den ergebnis- und lösungsorientierten Einsatz von Qualitätswerkzeugen auf. Sie kennen die statistischen Grundlagen und können diese auf die Prozessergebnisse anwenden und somit Ihre Prozesse steuern und verbessern. Unsere erfahrenen Trainer stellen immer wieder den Bezug zu den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 her.
Ein Ziel eines prozessorientierten Qualitätsmanagementsystems ist, die Prozessfähigkeit zu sichern bzw. zu erhöhen. Die unterschiedlichen Qualitätswerkzeuge und -methoden unterstützen Sie bei der Problemdefinition, Ursachenanalyse und Problemlösung. Neben den Sofortmaßnahmen bei auftretenden Prozessabweichungen befassen wir uns mit der Fehlervermeidung durch den gezielten Einsatz der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) im Entwicklungs- oder Änderungsprozess. Anhand von Fallbeispielen vermitteln wir Ihnen den Umgang mit der Design- und Prozess-FMEA.
Neben den vielen Ansätzen zur Fehlererkennung und -behebung zeigen wir Ihnen Wege zur Prävention und Steigerung der Prozesseffizienz auf. Hierzu gehört der Umgang mit Verlusten, die durch Verschwendung (Muda), ineffizienten Einsatz von Kapazitäten (Mura) und Überbelastung (Muri) entstehen, sowie der Arbeitsorganisation (5-S-Aktion).
Die Inhalte des Kurses für Qualitätsmanager basieren auf dem Leitfaden zur Zertifizierung von Qualitätspersonal, welcher an das EOQ-Regelwerk angelehnt und von der DAkkS anerkannt ist.
Zielgruppe
Die Ausbildung zum Qualitätsmanager (TÜV) richtet sich an:
- Qualitätsbeauftragte (TÜV) mit Zertifikatsabschluss
- Qualitätsbeauftragte mit vergleichbarem Abschluss
- Qualitätsbeauftragte, die einen Abschluss als Qualitätsauditor (TÜV) entsprechend dem EOQ-Regelwerk
(bzw. akkreditiertes Personenzertifikat) anstreben
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Funktionale Sicherheit für Kraftfahrzeuge - ISO 26262 - EX/A52/30451401/07102026-1 - 07.10.2026
Inhalt
Einführung zum Thema Sicherheit im Automobil: FuSi & SOTIF & Security - Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen, Herausforderungen, Zielsetzung
Einführung in die ISO 26262: Rechtliche Stellung der Norm, Überblick aller Teile der Norm, Management der Funktionalen Sicherheit, Vorstellung der Sicherheits-Lebenszyklusphasen und deren wesentlicher Methoden und Anforderungen, Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung (HARA), Techniken und Maßnahmen zur Vermeidung und Beherrschung von Fehlern, Anwendungsbeispiele, Sicherheitsanalysen
Basiswissen zum Thema SOTIF (Safety of the Intended Functionality) und der dazugehörigen Norm ISO 21448 für den ADAS/AD Bereich
Basiswissen zum Thema Sicherheitsanforderungen (FuSi & SOTIF & Security) im Zuge der Fahrzeug-Homologation (E-Anhänge/ADAS-AD Vorschriften & Gesetzgebung)
Nutzen
In unserer Schulung zur ISO 26262 - Funktionale Sicherheit im Kraftfahrzeug lernen Sie die grundlegenden Inhalte und Anforderungen der ISO 26262 im Hinblick auf die Funktionale Sicherheit von Straßenfahrzeugen kennen.
Vor allem durch den wachsenden Anteil elektrischer/elektronischer Bauteile und immer komplexer werdenden elektronischen Systemen in Kraftfahrzeugen erhöht sich die Gefahr von Fehlfunktionen. Insbesondere der Funktionalität sicherheitstechnischer Systeme und Steuerungen kommt dabei eine große Bedeutung zu.
Mit der ISO 26262 bekommen Sie als Hersteller oder Zulieferer ein Werkzeug an die Hand, mit dem es Ihnen gelingt, die Funktionale Sicherheit Ihrer Produkte vom Entwicklungsprozess bis zur Produktion sicherzustellen. In der ISO 26262 werden dafür konkrete Methoden beschrieben.
Ausgehend von einem Überblick über alle Teile der ISO 26262 lernen Sie, diese im Zusammenspiel mit anderen artverwandten Normen und Themen, wie z. B. SOTIF (Safety of the Intended Functionality), im Zuge der Fahrzeug-Homologation richtig einzuordnen und die Relevanz der jeweiligen Inhalte für ihre spezifischen Tätigkeiten einzustufen.
Mit der Teilnahme an der ISO 26262 Schulung weisen Sie nach, dass Sie auf dem aktuellen Wissensstand zum Thema ?Funktionale Sicherheit für Kfz? und den damit verwandten Themen sind. Auf dieser Basis und unter Anwendung der in der ISO 26262 festgehaltenen Vorgehensweisen, Anforderungen und Methoden wird es Ihnen gelingen, die Sicherheitsnachweise zu erbringen.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Fahrzeugherstellern und Zulieferern aus dem Pkw- und Nutzfahrzeugbereich, insbesondere aus den Bereichen
- Produktmanagement
- Entwicklungsleitung
- Projektleitung
- Safety Management
- System-, HW- und SW-Entwicklung
- Testing, Integration, Verifikation, Validation und Qualität
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
1550 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
294.5 EUR
Bruttopreis
1844.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 08.10.2026
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte - 116 - 08.10.2026
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
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Absicherung von Pannen- und Unfallstellen gemäß DGUV I 214-010, ehem. BGI 800 - EX/A81/50251206/08102026-2 - 08.10.2026
Inhalt
Verantwortung
Einsatzbereitschaft und Hilfsmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung / Eigensicherung
Absicherung und Sicherheitsmaßnahmen
Verhalten an Einsatzstellen
Besondere Vorschriften nach StVO
Praxisbezogene Handlungshilfen
Nutzen
Nahezu täglich kommt es im Bereich des Straßenverkehres bei Pannen oder Unfällen zu gefährlichen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.
Der Gesichtspunkt der ?Sicherheit? ist dabei überlebenswichtig. In unserem Seminar erlernen Sie situationsangepasst optimal eine Gefahr/ Unfallstelle zu abzusichern.
Ein Praxisanteil rundet das Seminar ab.
Zielgruppe
Personen, die mit der Absicherung von Gefahren- und Unfallstellen im Straßenverkehr betraut sind
,,Mitarbeiter und verantwortliche Personen von:
- Abschleppdiensten / Pannenhilfsdiensten /
- mobiler Reifenservice und KFZ-/NFZ- Werkstätten
- Bergungsunternehmen
- Schwertransportunternehmen
- Autokranunternehmen
- BF3 / BF4 Begleitfahrern und Begleitservice
- Behörden, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und sonstige BOS
Voraussetzungen
Beherrschung der deutschen Sprache
Zeit
08:00 - 15:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
216.69 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
41.1711 EUR
Bruttopreis
257.8611 EUR
Ansprechpartner
Frau Nicole Jahnke-Trautmann
040 78081410
akd-hh@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - EX/A37/50351201/08102026-1 - 08.10.2026
nach § 48 (1) StrlSchV - Röntgenstrahlung
Inhalt
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018
- Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019
Die Neuerungen aus technischer Sicht
Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen
Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung
Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der
pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Dieser Strahlenschutzkurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutzkurs ?Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)? schließt mit einem Test ab.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Ärzte, MTRA, MTA mit Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV für den Bereich Röntgendiagnostik und/oder Computertomographie.
Zeit
08:30 - 16:45
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
250 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
47.5 EUR
Bruttopreis
297.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
weitere Informationen
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NIS-2-Experte (TÜV) -Prüfung- - EX/A35/10201285/08102026-1 - 08.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Datenschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A50/10151105/08102026-1 - 08.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - EX/A30/10201375/08102026-1 - 08.10.2026
BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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OT-Security Manager (TÜV) -Prüfung- - EX/A40/10201275/08102026-1 - 08.10.2026
nach IEC 62443
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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QMB für Medizinprodukte nach DIN EN ISO 13485 (TÜV) -Prüfung- - EX/A53/20351255/08102026-1 - 08.10.2026
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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Brandschutzbeauftragter (TÜV) -Prüfung- - EX/A38/30151105/08102026-1 - 08.10.2026
Gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
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