Veranstaltungskalender

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A41/30251106/19082026-1 - 19.08.2026

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Rechtliche und technische Grundlagen für die VEFK
- Gesetze
- Verordnungen
- Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Dokumente
- Anerkannte Regeln der Technik

Organisationsmöglichkeiten im Betrieb

Qualifikationen
- Elektrofachkraft mit speziellen Fähigkeiten
- Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Elektrotechnisch unterwiesene Person

Aufgaben der VEFK - Zielsetzung
- Sicherheit durch gut geschulte Mitarbeiter
- Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Fahrlässigkeiten und Haftung

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar informiert Sie über mögliche Veränderungen der rechtlichen und technischen Grundlagen im Tätigkeitsfeld für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK). Der Erfahrungsaustausch ermöglicht es Ihnen, Ihre bis dato ergriffenen betrieblichen Schritte einer persönlichen Bewertung zu unterziehen. Im Anschluss können Sie diese mit den Forderungen der Arbeitsschutzdokumente vergleichen. Ergebnisse werden diskutiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen können abgeleitet werden.

Als Verantwortliche Elektrofachkraft haben Sie Unternehmerverantwortung übernommen und müssen dieser gerecht werden. Dem Arbeitsschutz ist ein fester Platz in jedem Unternehmen einzuräumen, so verlangt es der Gesetzgeber. Wichtiger Bestandteil hierbei ist die elektrische Sicherheit.

Im Seminar erleichtern Ihnen innovative Unterrichtsmaterialien, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand.

Zielgruppe

Verantwortliche Elektrofachkräfte aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft, die z. B. im Seminar 30251101: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)" erworben werden können. Berufliche Erfahrungen als Verantwortliche Elektrofachkraft sollten vorhanden sein.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

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Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive - EX/A42/20401602/19082026-1 - 19.08.2026

Product Safety and Conformity Representative (PSCR)


Inhalt

Anforderungen ISO 9001, IATF 16949 und Kunden

VDA-Band Produktintegrität (PSCR)

Verantwortung und Qualifikation

Produktlebenszyklus und Produktbeobachtung

PI-Prozess

Kommunikation

RAPEX Gefährdungsbeurteilung und RAPEX Risikobewertung

RISIKO Bewertung nach ISO 31000

QM-Methoden

Besondere Merkmale

Nutzen

Durch die PSCR-Schulung bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken in der Automotive-Branche.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität (PI) die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie.

Das bedeutet im Einzelnen:
- Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess
- Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen
- Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten
- RAPEX Methode
- Sicherstellung von Informationsaustausch
- Produktintegrität im Produktlebenszyklus

Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).

In der PSCR-Schulung vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, Gesetzen und kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie, die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.

Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV) können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unsere Schulung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Besuch der zweitägigen Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Grundlagen.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), PSB/PSCR - Automotive ist der Besuch der zweitägigen Grundlagenschulung und der eintätigen branchenspezifischen Schulung.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Nach Absolvieren aller Teile ist als Abschluss des Seminars eine schriftliche

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Netzqualität und Spannungsqualität in elektrischen Netzen - EX/A37/30301251/19082026-1 - 19.08.2026

Oberwellen, Flicker, Spannungsschwankungen und andere Netzstörungen


Inhalt

Oberschwingungen
- Definition und Ursachen von Oberwellen
- Auswirkungen von Oberwellen
- Neutralleiterproblematik und Dimensionierung
- Berechnungsbeispiele
- Messung von Oberwellen

Flicker
- Definition und Entstehung von Flickern
- Auswirkung von Flickern
- Messtechnische Erfassung der Flicker

Spannungsschwankungen
- Definition Dips / Swells
- Ursachen für Spannungsschwankungen
- Auswirkungen und Ermittlung von Spannungsschwankungen

Transienten
- Definition und Entstehung von Transienten
- Auswirkungen von Transienten
- Messtechnische Erfassung der Transienten

Ableitströme und Differenzströme
- Definition Ableitstrom/Differenzstrom
- Frequenzabhängigkeit
- Entstehung von Ableitströmen
- Messung von Ableitströmen

Vagabundierende Ströme
- Was sind vagabundierende Ströme
- Auswirkungen von vagabundierenden Strömen
- Messtechnische Erfassung von vagabundierenden Strömen

Weitere EMV-Probleme
- Übersicht

Überblick relevanter Normen
- DIN EN 50160
- DIN EN 61000-2-2 (VDE 0839-2-2)
- DIN EN 61000-2-4 (VDE 0839-2-4)
- DIN EN 61000-4-30 (VDE 0847-4-30)

Nutzen

Immer kompaktere und leistungsfähigere elektrotechnische Anlagen mit hochsensibler Technik sorgen dafür, dass immer häufiger negative Wechselwirkung zwischen Netz und Verbraucher auftreten.
Die Verfügbarkeit der elektrischen Anlagen wird dadurch eingeschränkt. Durch Oberwellen oder Oberschwingungen, Flicker und Spannungsschwankungen und andere Quellen entstehen Netzstörungen, eine abnehmende Spannungs- und Netzqualität sind die Folge. Es drohen Probleme in Signalleitungen, aber auch die Energieversorgung kann gefährdet sein.

Unser Seminar zum Thema Netzqualität gibt Ihnen einen Überblick zu möglichen Störquellen und deren Entstehung. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Inhalte der anzuwendenden Normen DIN EN 50160 und DIN EN 61000.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung sind Sie in der Lage, die entsprechenden Störquellen zu identifizieren, messtechnisch zu erfassen und für geeignete Gegenmaßnahmen zu sorgen.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Planer, Errichter und Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Elektrofachkräfte und Servicemonteure, die sich mit Netzqualität und Netzverfügbarkeit befassen, sind ebenfalls angesprochen.

Voraussetzungen

Die Veranstaltung richtet sich an ausgebildetet Elektrofachkräfte bzw. an Meister, Techniker und Ingenieure aus dem Bereich Elektrotechnik.

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

20;

Haben Sie Interesse an unserer kommenden Elektrotechnik-Fachtagung? Nähere Informationen finden Sie hier.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Weiterbildung: KI und Datenschutz - EX/A52/10152601/19082026-1 - 19.08.2026

KI und Datenschutz: ein Widerspruch? So schaffen Sie die Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen


Inhalt

Künstliche Intelligenz - Begriffe und Definitionen
- Was ist ?Künstliche Intelligenz??
- Technische Verfahren (?Machine Learning?, ?Deep Learning?)
- Europäische Definitionen, insb. KI-Verordnung

Einsatzgebiete von Künstlicher Intelligenz
- Überblick Anwendungen und Tools
- Verarbeitung (auch) von personenbezogenen Daten?

(Daten-)rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Europäische Datenstrategie - ?Europe?s Digital Decade?
- Regulierungen zum Datenrecht (DSA, DMA, DGA, DA)
- KI-Verordnung / AI Act: risikobasierter Ansatz; Risikoklassen; Basismodelle / ?General Purpose AI? (z. B. ChatBots)

Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
- Verhältnis DSGVO - KI-Verordnung
- Phasen der Verarbeitung
- Grundsätze der Verarbeitung, insb. Transparenz (Informationspflichten)
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Verantwortlichkeiten
- Sichtweisen und Hilfsmittel der Aufsichtsbehörden (DSK, CNIL et al.)

Nutzen

Das EU-Parlament hat das weltweit erste Gesetz zur künstlichen Intelligenz verabschiedet: den AI-Act, die KI-Verordnung. Um KI in Unternehmen einzusetzen, benötigen die handelnden Personen Antworten auf drängende Fragen und Aufklärung hinsichtlich der bisherigen Entwicklungen von KI sowie deren konkrete Einsatzgebiete. Worüber wir uns einig sind: Die praktische Anwendung von KI wird in den nächsten Jahren sowohl das gesellschaftliche Leben als auch den beruflichen Alltag vieler Menschen beeinflussen. Daten stellen dabei den Treibstoff dar, um maschinelles Lernen zu ermöglichen.

Diese KI-Weiterbildung durchleuchtet sowohl die möglichen Risiken als auch die verheißungsvollen Chancen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Gesellschaft und Industrie. Insbesondere die datenschutzrechtlichen Herausforderungen stellen unsere Referentinnen und Referenten in den Fokus dieser KI-Fortbildung.

Folgende Fragen werden Ihnen unter anderem beantwortet:

- Warum wird KI in Zukunft eine große Rolle spielen?
- Wie kann ich datenschutzrechtlich in meinem Unternehmen die Einführung und Umsetzung von KI unterstützen?
- Wie erkenne ich mögliche Grenzen?
- Worauf sollte ich achten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten?

Unternehmen können auf verschiedene Weisen KI einsetzen und einen Nutzen daraus ziehen. Dank der automatisierten Verarbeitung immenser Datenmengen unterstützt KI Unternehmen dabei, schnell und detailliert wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies kann - bei regelgerechtem KI-Einsatz - zur Steigerung des Umsatzes führen.

Ebenso entlastet Künstliche Intelligenz die Beschäftigten eines Unternehmens bei monotonen Routinearbeiten, sodass sie höherwertigere Tätigkeiten ausüben können. Daraus ergeben sich für Unternehmen verschiedene Vorteile wie die Steigerung ihrer Produktivität sowie eine Reduzierung bzw. Vermeidung von Produktionsfehlern.

Auch bei der Kundenbindung profitieren Unternehmen: Im Bereich der Verarbeitung von Kundendaten hilft KI Unternehmen dabei, Herausforderungen oder Erfahrungen der Kundinnen und Kunden frühzeitig zu erkennen und auszuwerten, um so Produkte und Services noch besser an die eigene Kundschaft auszurichten.

Diese Fortbildung geht auf KI und Datenschutz insbesondere bei der Umsetzung von KI im unternehmerischen Alltag ein. Denn aktuell gibt es nicht zu unterschätzende Vorbehalte in Bezug auf die korrekte Anwendung der Datenschutzregelungen, die wiederum Beschäftigte mit den notwendigen Kompetenzen verlangen.

In diesem Webinar lernen Sie, KI und Datenschutz in Unternehmen zu integrieren. Wir stellen Ihnen Beispiele vor und erörtern gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dies hilft Mitarbeitenden, Compliance-Aufgaben und KI in Unternehmen zusammenzubringen und sich für das Thema Datenschutz

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Schulung: Sicherheitsbeauftragter - EX/A41/50201101/19082026-1 - 19.08.2026

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Ausbildung zum bzw. zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe) lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz sowie den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, die Rolle der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiBe) wichtig sind.

Mit unserer interaktiven Trainingseinheit zur Notfallübung erleben Sie realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

In unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zur zentralen Ansprechperson für Arbeitsschutzfragen, zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.


Zielgruppe

Unsere Schulung

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Veranstaltungsleitung - EX/A40/30551301/19082026-1 - 19.08.2026

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Im Webinar wird das digitale Praxistraining als Desktop-Version durchgeführt.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Sollten Sie bereits über die Qualifikation als Veranstaltungsleitung verfügen, empfehlen wir Ihnen unsere Fortbildung



Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.



Steigern Sie I

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Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis - 398 - 19.08.2026

Eintägiges Online-Fachkundeseminar mit Berücksichtigung der "Mantelverordnung" (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV)


Tagesseminar mit Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmer
Förderung des Dialogs der Teilnehmer untereinander (Seminargespräch/Fachdialog)

Mit Berücksichtigung der seit 01.08.2023 gültigen  Mantelverordnung" (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)

Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen.

Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-rechtlicher sowie technischer Anforderungen.

Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser- und Abfallrecht.

Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)

Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.

Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.

Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:

  • der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
  • Vorsorge- und Sanierungspflichten
  • Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
  • Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden
"

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Asbest - 248 - 19.08.2026

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

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Asbest Kurzlehrgang - 248 - 19.08.2026

Eintägige Unterweisung


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 

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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 248 - 19.08.2026

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

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Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 248 - 19.08.2026

Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung.


Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.

Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.

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Nachweisführung - 248 - 19.08.2026

Zweitägige staatlich anerkannte Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe


Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.

Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis.

Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.

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