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Veranstaltungskalender

Einführung in das ADR 2025 - 21.11.2024

Überblick über die Änderungen


Inhalt

Ausblick auf das ADR 2025

- Neuerungen/Änderungen ADR 2025
- Sachstand Änderungen GGBefG 2025
- Sachstand Änderungen GGVSEB 2025
- Sachstand Änderungen GGAV 2025
- Sachstand Änderungen RSEB 2025
- Sachstand BAM GGR
- Allgemeinverfügungen
- Umsetzungshinweise für Unternehmen

Nutzen

Ab 1. Januar 2025 tritt das neue ADR 2025 in Kraft. Trotz der offiziellen Übergangsfrist von 6 Monaten sollte man sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut machen. Sie erhalten in diesem Seminar einen umfassenden Überblick über die geplanten Änderungen/Neuerungen des ADR 2025 und eine kompetente Hilfestellung zur praktischen Umsetzung.

Zielgruppe

Personen, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind:
u. a. Gefahrgutbeauftragte, beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen, Unternehmer, die gefährliche Güter versenden, transportieren oder lagern, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Lagerleiter und Fuhrparkleiter, Vertreter von Behörden sowie interessierte Personen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 15:00

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

390 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

74.1 EUR

Bruttopreis

464.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Sabrina Larisch
0221 945352-17
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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BCM-Praktiker (TÜV) - Prüfung - 21.11.2024

BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) aufgeführt.

Nutzen

Zeitpunktbezogener, unbegrenzt gültiger Nachweis einer bestandenen Prüfung
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein unbegrenzt gültiges Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs ehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs BCM-Praktiker (TÜV) - BCMS gemäß BSI-Standard 200-4 - IT-Grundschutz,
schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe des Geburtsdatums.

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.
Es werden insgesamt 50 Multiple Choice Aufgaben gestellt.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein unbefristetes Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm BCM-Praktiker (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen/)

Zeit

15:15 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Frau Nuriye Öcal
030 201774-47
akd-b@tuev-nord.de
weitere Informationen

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CE-Koordinator (TÜV) -Prüfung- - 21.11.2024


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm CE-Koordinator (TÜV) verbindlich festgelegt.

Nutzen

Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.

Zielgruppe

Teilnehmer des Lehrgangs CE-Koordinator (TÜV)

Voraussetzungen

Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs CE-Koordinator (TÜV)
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).

Prüfungsmodus:
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 36 Aufgaben gestellt, davon 32 Multiple-Choice- und 4 offene Aufgaben.

Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm CE-Koordinator (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;

Nettopreis

320 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

60.8 EUR

Bruttopreis

380.8 EUR

Ansprechpartner

Herrn Ralf H. Bendinger
0421 22318-12
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeiten unter Spannung bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC - Fortbildung - 21.11.2024

Gemäß DGUV Regel 103-011 (bisherige BGR A3)


Inhalt

Anforderung an Arbeiten unter Spannung gemäß gesetzlicher Vorschriften

Betriebliche, technische, organisatorische Regelungen für Arbeiten unter Spannung, Arbeitsanweisung, Arbeitserlaubnis zum Arbeiten unter Spannung

Arbeitsverfahren, Basis- und Arbeitstechnologien

Sicherheitstechnische Maßnahmen

Einsatz, Behandlung, Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung

Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung und zum Abschluss von Arbeiten unter Spannung

Praktische Ausbildung der jeweiligen Basistechnologie

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisprüfung

Durchführung von Arbeitstechnologien (praktische Ausbildung)
-bei Anmeldung bitte gewünschte Arbeitstechnologie angeben-

O Kunststoffkabel:
- Kabelmuffen als Abzweig-, Verbindungsmuffe oder Endkappe
O MSR-Anlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von therm. Überstromrelais, Schützen o. a.
O Schaltanlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von LS-Schaltern, 3-pol. Schaltern, RCD
O Zähleranlagen:
(u. a. Sperrkassierer) An- und Abklemmen, Wartungen/Kontrollen
O Installationsanlagen
O Photovoltaik-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)
O Batterie-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)

Eigene Montagematerialien können mitgebracht werden!

Wichtig: Sollten noch andere Arbeitstechnologien notwendig sein, müssen gesonderte Absprachen getroffen werden.

Nutzen

Mit diesem Lehrgang aktualisieren Sie Ihre Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nach der Vierjahresfrist. Mithilfe dieser Wiederholungsausbildung erhalten Sie die Befähigung zum Arbeiten unter Spannung auch bei seltenen bzw. lange zurückliegenden Ausführungen oder Einführungen neuer Arbeitsverfahren und -technologien.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar sind Sie in der Lage, Arbeiten unter Spannung entsprechend verschiedener Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen die DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, die DIN VDE 0105-100 sowie die DGUV Regel 103-011.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials ist das Arbeiten unter Spannung grundsätzlich zu vermeiden. Bedingt durch betriebliche Abläufe oder sonstige Besonderheiten ist es aber nicht immer auszuschließen. Nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben dürfen nur Elektrofachkräfte mit einer speziellen Ausbildung mit solchen Aufgaben beauftragt werden. Im Seminar erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, um Arbeiten unter Spannung bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC durchführen zu können.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte, die ihre Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nach vier Jahren aktualisieren. Eine Wiederholungsausbildung sollte auch erfolgen bei seltenen bzw. lange zurückliegenden Ausführungen oder Einführung neuer Arbeitsverfahren und -technologien.

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkraft mit der Befähigung "Arbeiten unter Spannung".

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Bitte bringen Sie geeignete Schutzbekleidung (Helm, Schuhe, Handschuhe und Arbeitsanzug für AuS) mit.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Prüfungsergebnis und Bestätigung des durchgeführten Arbeitsverfahrens sowie einen Sicherheitspass.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

960 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

182.4 EUR

B

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Befähigte Person für Prüfungen bei Gerüstbau und -nutzung - 21.11.2024


Inhalt

Arbeitsschutzsystem in Deutschland und geltendes Regelwerk
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV; TRBS 1203 und TRBS 2121

DIN-Normen im Gerüstbau
- DIN 4420 Teil 1 bis 3
- DIN EN 1004
- DIN EN 12811

Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Kennzeichnung der Gerüste

Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstnutzers

Prüfung und Freigabe von Gerüsten
- TRBS 2121
- Prüfgrundlagen
- Checklisten, Prüfprotokolle
- Durchführung und Freigabe

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Qualifizierung zu Prüfungen beim Gerüstbau bzw. der Gerüstnutzung: Gerüste müssen nach ihrer Montage durch den Ersteller und vor der Übergabe an den Nutzer durch eine hierzu befähigte Person nach TRBS 1203 auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. In unserem Seminar werden Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse nach der DIN 4420 und TRBS 2121 vermittelt. Sie erwerben Kenntnisse, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), Paragraf 7, bestellt werden zu können.

Diese Fachkenntnisse sind eine der notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung durch den Arbeitgeber.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und das dazu geltende Regelwerk. Dazu zählen, DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1), BetrSichV und die TRBS 1203 sowie TRBS 2121.
Auch die relevanten Normen DIN 4420 Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811 werden Ihnen umfassend vermittelt.

Die Themen Prüfung und Freigabe von Gerüsten, inklusive der TRBS 2121, Prüfgrundlagen, Checklisten und Freigabe runden das Seminar im Bereich Baustellensicherheit ab.

Zielgruppe

Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben sowie von Hochbausanierungsunternehmen, Architekturbüros und Bauämtern

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Gilt nur in der Präsenzveranstaltung: Für die praktischen Übungen am Gerüst ist die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schuhe, Handschuhe) zum Seminar mitzubringen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

860 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

163.4 EUR

Bruttopreis

1023.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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WEBINAR: Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 21.11.2024

2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen


Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden.

Im 2-tägigen Praxisseminar erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte der IT-Security bei der Konzeption und Planung von Maschinen und Anlagen besonders beachtet werden sollten, um den gesetzlich geforderten "Stand der Technik" auch im Bereich der Security von Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können.

Seminarprogramm

Grundlagen und Überblick

Rechtliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen an Hersteller (z.B. aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)

Welche Anforderungen von Betreibern an Hersteller gestellt werden müssen - z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz

Überblick zu relevanten Standards, insb. zu:

  • IEC 61508 - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme
  • IEC 62443 - Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme
  • ISO/TR 22100-4 - Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheitsaspekte (Cybersicherheit)

Warum zwischen IT (Informationstechnologie) und OT (Operational Technology) unterschieden wird

Security Engineering

  • Warum Security eine Herstelleraufgabe ist und nicht (nur) externen Beratern übergeben werden sollte.
  • Welche Schritte der Security Engineering Prozess enthält.
  • Welche Informationen werden für Security Engineering benötigt und wie werden diese dokumentiert?
  • Modellierung von Anwendungsfällen und "Abhängigkeiten".
  • Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
  • Worauf Sie achten sollten, um Security Engineering effizient umzusetzen.

Security Risikoanalyse

  • Wie Sie Security-Risikoanalysen optimal gestalten.
  • Zusammenhänge zwischen Security Risikoanalysen und Safety Risikoanalysen entsprechend EN ISO 12100.
  • Unterschiede zwischen Security- und Safety-Risiken.
  • Einordnung in den Safety Lifecycle nach IEC 61508
  • Wie Sie Risikometriken sinnvoll erstellen.
  • Wie Sie Gefährdungsszenarien systematisch ermitteln.
  • Warum Entwickler und Konstrukteure am besten geeignet sind Security Risikoanalysen durchzuführen.

Security for Safety

  • Warum Safety und Security nicht im Widerspruch stehen.
  • Einordnung von Security for Safety in den Security Engineering-Prozess
  • Wie die Safety-Risikoanalysen für die Security genutzt werden.
  • Wie Hazardous Events (Safety) und Threat Events (Security) kombiniert werden.
  • Kombinierte Risikoanalyse für Security for Safety - Welche Standards Hilfestellungen leisten.

Risikobehandlung und "Security by Design"

  • Wie Sie aus den Risiken die richtigen Security-Anforderungen ableiten
  • Welche Abhängigkeiten zu Lieferanten bestehen.
  • Praxisübung: Modellierung von Security-Anforderungen im Denkmodell
  • Was bedeutet "Security by Design"?
  • Wie ein sicherer Produktentwicklungsprozess aussieht.
  • Unterschiede zwischen "Security by Design" und "Security by Default"
  • Wie Sie das Änderungsmanagement effizient gestalten.

Maschinen und Anlagen im Betrieb - Pflichten für Hersteller und Betreiber

  • Welche Schnittstellen zwischen dem Hersteller und dem Betreiber bestehen - auch nach der Lieferung und Inbetriebnahme.
  • Was muss für eine "Security by Default" Integration beachtet werden?
  • Prinzipien von Security-Architekturen in Systemen und Software
  • Grundsätze für sichere Vernetzung von Systemen
  • Warum Betreiber Schwachstellenanalysen von Herstellern einfordern.
  • Wie Sie Fernzugriffe sicher gestalten.


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Sicherheitstechnische Systeme für Prozess- und Kraftwerksanlagen - 21.11.2024

Funktionale Sicherheit (SIL)


Inhalt

Übersicht zum aktuellen Normenstand im Bereich Funktionale Sicherheit

Vorgaben der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511, VDI/VDE 2180 und DIN EN 50156 Teil 1

Darstellung des Sicherheitslebenszyklus eines SIS

Methoden zur Gefährdungsermittlung

Praxisorientiertes Beispiel zur SIL-Einstufung

Spezifikation eines SIS mit strukturellem und rechnerischem Nachweis des Safety Integrity Level

Heterogene Redundanz

Beispiel des SIL-Nachweises eines Schutzkreises mit sehr vielen Aktoren

Diskussion der Erfahrungen und Methoden mit dem SIL-Nachweis

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse zur DIN EN 61511/VDI 2180 und zum Safety Integrity Level (SIL): Unsere Referenten vermitteln Ihnen im Seminar einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Stand der Normen für den Bereich Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie. Welche Anlagen fallen überhaupt in den Anwendungsbereich dieser Normen? Sie erfahren die grundlegenden Anforderungen der Normen. Unsere Referenten zeigen Ihnen das strukturelle Vorgehen zur richtigen Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Am Beispiel einer Prozessanlage wird das Vorgehen von der Gefährdungs- und Risikobeurteilung bis zur Spezifikation des sicherheitsgerichteten Systems (SIS) dargestellt. Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellen Stand zu den einzelnen Normen: Nach den Veröffentlichungen der IEC/DIN EN 61508, IEC/DIN EN 61511 und der VDI/VDE 2180 sowie der DIN EN 50156 Teil 1 und 2 für Feuerungsanlagen haben sich einige Änderungen für sicherheitsgerichtete Steuerungen verfahrenstechnischer Anlagen ergeben.

Unsere Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Ingenieure, Störfallbeauftragte, Projektingenieure, Verantwortliche für die Sicherheitstechnik im Unternehmen und Fachkräfte im Bereich Automatisierungstechnik.

Voraussetzungen

Teilnehmer sollten aus dem Bereich Automatisierungstechnik kommen und sich mit der Materie befasst haben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

302.1 EUR

Bruttopreis

1892.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Denise Garohn
0201 31955-34
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeitnehmerüberlassung: Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - 21.11.2024

Fremdpersonal im Unternehmen gesetzeskonform einsetzen


Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeitnehmer
- Werk-/Dienstverträge
- Subunternehmer
- Freie Mitarbeiter

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Der zeitliche Rahmen und die Höchstdauer der Überlassung
- Der Equal-Pay-Grundsatz
- Die Bedeutung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Die rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
- Die Konsequenzen von Gesetzesverstößen

Abgrenzung selbstständige Vertragspartner/Scheinselbstständige
- Abgrenzungskriterien
- Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung

Abgrenzung von Leiharbeit zu Werk-/Dienstverträgen
- Abgrenzungskriterien
- Personenbezogene Kriterien
- Tätigkeitsbezogene Kriterien

Grenzfälle
- Projektarbeit
- Outsourcing
- Freie Mitarbeiter

Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps

Haftungsrisiken
- Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Strafrechtliche Konsequenzen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Sicherstellung des regelgerechten Fremdpersonaleinsatzes
- Risikomanagement im Unternehmen
- Statusfeststellungsverfahren

Rechte des Betriebsrats
- Einstellung und Übernahme von Fremdpersonal
- Blockademöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsichtsrechte in Verträge
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auswirkungen auf die Betriebsratswahl

Nutzen

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Fremdpersonal (Zeitarbeit) in Ihrem Unternehmen: In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informieren wir Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und des Personaleinsatzes auf Basis von Dienst- und Werkverträgen, auch Zeitarbeit genannt.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten informieren Sie umfassend über die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bringen Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben zum Fremdpersonaleinsatz und die deutlich verschärften Haftungsregeln. Unsere Referentinnen und Referenten geben Ihnen praktische Tipps für die Umsetzung der neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Fremdpersonal.

Mit der Teilnahme an unserer Schulung zur Arbeitnehmerüberlassung schaffen Sie Rechtssicherheit in Fragen des Fremdpersonaleinsatzes. Dies ist besonders wichtig, da Zeitarbeit in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle spielt. Dazu gehört der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Rahmen von Werkverträgen tätig sind. Ohne dieses Fremdpersonal kommen viele Unternehmen nicht aus. Dabei kann es schnell zu Vertragsfehlern kommen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Entleiher.

Zielgruppe

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher, die sich über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Das Seminar ist neben Entleihern auch Verleihern zu empfehlen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

650 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

123.5 EUR

Bruttopreis

773.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Michl
+49

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Interne Audits in der ISO 9001 - 21.11.2024

Risikobasiertes und prozessorientiertes Auditieren


Inhalt

Übersicht zu wesentlichen Elementen des Prozessmanagements

Wesentliche Anforderungen der ISO 9001 zur Lenkung von Prozessen, z. B.
- Verantwortlichkeiten und Befugnisse
- Identifikation von Risiken und Chancen
- Prozesskennzahlen, dokumentierte Informationen etc.

Auditplanung und -vorbereitung
- Anforderungen an die Auditplanung nach ISO 9001 sowie wesentliche Gesichtspunkte der Auditplanung nach ISO 19011
- Einfluss von risikobasiertem Denken und Unternehmensnutzen auf die Vorbereitungsaspekte des Auditors
- Turtle-Methodik sowie mögliche Ansatzpunkte zur systematischen Vorbereitung auf ein prozessorientiertes Audit
- Erstellung von möglichen Fragelisten beziehungsweise eines roten Fadens zur Auditierung von Prozessen

Auditdurchführung
- Aufbau und Gestaltung eines Auditgesprächs
- Methoden und Techniken zur Identifikation von Auditsachverhalten und Auditbewertungen
- Nutzen von gesprächs-/fragetechnischen Aspekten und Methoden im Auditgespräch
- Tipps zur Kommunikation im Audit
- Aktives Zuhören und Einwandbehandlung
- Die Beziehungsebene im Audit

Auditberichterstattung
- Formen der Berichterstattung
- Einstufung und Bewertung der Auditergebnisse
- Begriffsklärung bezüglich Auditfeststellungen und Auditschlussfolgerung

Follow-up Audit
- Verantwortlichkeit zur Maßnahmenfestlegung
- Bedeutung von Korrektur und Korrekturmaßnahmen
- Arten der Maßnahmenverfolgung

Nutzen

In unserer Schulung lernen Sie, interne Audits prozessorientiert auf der Basis der ISO 9001 durchzuführen. Sie erfahren die Grundlagen zur Planung und Durchführung von Prozessaudits im Rahmen der internen Auditierung. Sie erwerben ein Verständnis für die wesentlichen Aspekte des Managements von Prozessen. Sie erlangen Kenntnisse über grundsätzliche Anforderungen der ISO 9001 an das Prozessmanagement.

Anhand von beispielhaften Dokumenten trainieren Sie, wie Sie sich auf ein Prozessaudit vorbereiten müssen. Sie führen ein Auditgespräch und kennen die Anforderungen an die Auditberichterstattung. Hierzu werden Ihnen die Grundlagen der Gesprächs- und Fragetechniken vermittelt sowie die Fertigkeit, aus Auditinformationen Auditschlussfolgerungen abzuleiten.

Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Auditierung von Prozessen, deren Ausführung und Lenkung. Die Seminarinhalte werden anhand eines Lehrgesprächs, durch praktische Übungen und anhand von beispielhaften Prozessdokumenten durchgeführt. Sie erweitern so Ihr Wissen und können die erlernten Methoden auf das eigene Unternehmen übertragen. Diese Schulung dient als Nachweis für den Kompetenzaufbau von Auditoren zur Durchführung interner Audits im Rahmen der ISO 9001.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Durchführung von internen Audits beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten

Voraussetzungen

Für diese Schulung werden Grundkenntnisse der DIN EN ISO 9001:2015 und über das Qualitätsmanagementsystem in Ihrem Unternehmen als Fachwissen vorausgesetzt. Die Grundkenntnisse zur DIN EN ISO 9001:2015 können Sie in unserer zweitägigen Schulung Grundlagen des Qualitätsmanagements gemäß ISO 9001:2015 erwerben.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16;

Qualitätsbeauftragte, die im Unternehmen für die Organisation und Durchführung der internen und externen Audits verantwortlich sind, benötigen Kenntnisse zur DIN EN ISO 19011 und ISO/IEC 17021. Dieser Zielgruppe empfehlen wir das Seminar Qualitätsauditor (TÜV) im Rahmen des modularen QM-Lehrgangssystems.



Nutzen Sie unser

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WHG-Fortbildung: die AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - 21.11.2024

AwSV-Schulung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben und Anlagenbetreibern


Inhalt

Wiederholung der Anforderungen aus WHG und AwSV-Verordnung
(u. a. Schutzziele und Grundsatzanforderungen)

Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und von Anlagen in Gefährdungsstufen

Aktuelles aus dem Wasserrecht und aus Technischen Regeln

Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG/AwSV


Betreiberpflichten und die Rolle des Fachbetriebes

Eignungsnachweise und Eignungsfeststellung

Anforderungen an die Rückhaltung

Nutzen

In unserer WHG-/AwSV-Fortbildung: die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringen wir Ihnen die Grundlagen dieser am 01. August 2017 in Kraft getretenen, bundesweiten Verordnung (AwSV) nahe.

Diese AwSV-Schulung richtet sich an alle betrieblich Verantwortlichen von Fachbetrieben sowie an Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen.

Erfahren Sie von unseren Referentinnen und Referenten, welche wasserrechtlichen Grundlagen erfüllt werden müssen, lernen Sie die Betreiberpflichten sowie die technischen Anforderungen an Anlagen kennen.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat der Fachbetrieb nach WHG/AwSV sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer AwSV-Fortbildung teilnimmt. Mit der Teilnahme an dieser Schulung kommt die betrieblich verantwortliche Person dieser Pflicht nach.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter von Fachbetrieben nach WHG, Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planungsbüros sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind empfehlenswert und werden im WHG-Grundkurs vermittelt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

590 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

112.1 EUR

Bruttopreis

702.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Karina Broedner
+49 89 9988699-12
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Gefahrstoffe - Fortbildung - 21.11.2024

Aktuelle rechtliche Änderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen


Inhalt

Übersicht über das Gefahrstoffrecht (EU und Deutschland) und ergänzende Vorschriften (z.B. TRGS, DGUV Recht)

Relevante neue Rechtsvorschriften und zu erwartende bzw. aktuelle Rechtsänderungen

Aktuelles zur Lagerung von Gefahrstoffen

Haftungsrechtliche Betrachtungen (Kenntnisse über die Pflichten und Rechte eines Beauftragten)

Schnittstellen und Änderungen im Umweltrecht (Immissionsschutz, Gewässerschutz etc.)

Änderungen bei Sicherheitsdatenblättern, Informationen der Lieferanten

Datenbanken als Informationsquelle

Erfahrungsaustausch der Gefahrstoffexperten

Tipps aus der Praxis zum verbesserten Gefahrstoffmanagement

Nutzen

Dieses spezielle Gefahrstoffe-Seminar klärt Sie über die aktuellen Änderungen im Gefahrstoffrecht auf. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde Gefahrstoffe fordert die Gefahrstoffverordnung nach § 2 Abs.16 eine regelmäßige fachspezifische Fortbildung. Die Fachkunde wird vom Gesetzgeber unter anderem für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten verlangt (§ 6 Abs. 11 GefStoffV).

Unsere praxiserfahrenen Referenten gehen in der Weiterbildung auf die Zusammenhänge zwischen dem EU-Recht (REACH, CLP etc.), der Gefahrstoffverordnung und dem nationalen Recht (ChemVerbotsV, ChemG, TRGS) in Deutschland ein. Ergänzende Vorschriften, wie beispielsweise das DGUV Recht, kommen ebenfalls zur Sprache.
Darüber hinaus besprechen sie praxisbezogene Fragestellungen zum Gefahrstoffrecht der Schulungsteilnehmer. Hier können Sie gerne eigene Themen einbringen beziehungsweise eigene Dokumentationen vorstellen. Tragen Sie mit Ihrer Teilnahme an der Fortbildung - Gefahrstoffe aktiv zur Arbeitssicherheit bei, indem Sie alle relevanten Neuerungen im Gefahrstoffrecht kennen.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche für Gefahrstoffmanagement oder Logistik, Arbeitsmediziner, Behörden und Berufsgenossenschaften sowie Fach- und Führungskräfte der Bereiche Chemie, Arbeitssicherheit, Umwelt, Lagerlogistik und Entsorgung.

Voraussetzungen

Diese Seminar richtet sich an Personen, die bereits Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht besitzen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

580 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

110.2 EUR

Bruttopreis

690.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Nadine Bergt
0345 5686-956
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung - 21.11.2024


Inhalt

Neue Regelungen und Änderungen im Wasserrecht

Zu erwartende Änderungen, Referentenentwürfe und Novellierungen

Wesentliche Inhalte und Umsetzung der AwSV

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen

Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre

Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion

Nutzen

Der Gewässerschutzbeauftragte nimmt im Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Er übernimmt Überwachungs- und Kontrollaufgaben, die zum betrieblichen Umweltschutz beitragen.

Im Seminar Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fortbildung informieren wir Sie über die aktuellen Gewässerschutzgesetze. Dazu zählen u. a. die Änderungen im deutschen Wasserrecht, die Kompetenzordnung des GG und das Umweltschadensgesetz und dessen Umsetzung in der Praxis.

Der Fokus des Seminares liegt auf den Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten aus praktischer und juristischer Sicht. Die folgenden Fragen werden Ihnen beantwortet: Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz? Wie kann seine Tätigkeit organisiert werden?
Des Weiteren lernen Sie die gesetzeskonforme Dokumentation und Erfassung im Jahresbericht, das Erkennen von betrieblichen Schwachstellen, das Verhindern sowie das Verhalten bei Schadensfällen und den Umgang mit staatlichen Stellen und Aufsichtsorganen.

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen weiterhin die Arbeitsteilung und Konsequenzen für Verantwortlichkeiten zwischen Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten. Ebenso erhalten Sie einen Überblick über die Haftungsrisiken eines Gewässerschutzbeauftragten.

Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden werden Ihnen die Umsetzung der Thematik in die Praxis erleichtern. Ziel ist es, dass Sie in Ihrem Unternehmen die Gewässerschutzgesetze mit entsprechenden Maßnahmen für den Gewässerschutz weiterhin umsetzen können.

Zielgruppe

Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich innerhalb von 2 Jahren fortbilden wollen oder müssen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

570 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

108.3 EUR

Bruttopreis

678.3 EUR

Ansprechpartner

Herrn Andreas Fingerle
+49 711 62041313
akd-s@tuev-nord.de
weitere Informationen

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