Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung - EX/A53/30251306/28042025-1 - 28.04.2025

Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1


Inhalt

Gesetzliche Neuerungen

Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Auslegung und Kommentar der Regelungen

Technische Neuerungen (DIN-Normen etc.)

Sicherheitsbelehrung

Diskussion praktischer Problemfälle

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Das Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie kommen damit Ihrer Verantwortung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach und halten Ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand. Erfahrene Referenten informieren Sie umfassend über gesetzliche Neuerungen und den aktuellen Stand von Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte. Auch Neuerungen in Normen werden angesprochen. Der Austausch über Problemfälle aus der Praxis rundet das Seminar ab.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aller Branchen

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch des Seminars ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

15

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

530 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

100.7 EUR

Bruttopreis

630.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Elke Rädecke
0531 2362356-12
akd-goe@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Grundlagen der Wareneinreihung im Zolltarif - EX/A31/60152061/28042025-1 - 28.04.2025

Systematische Einführung in die Nomenklatur


Inhalt

Einführung in den Zolltarif

Aufbau und Inhalt des Zolltarifs

Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6

Anmerkungen zu Abschnitten und Kapiteln

Arbeiten mit den Erläuterungen und dem Stichwortverzeichnis

Ermittlung der richtigen Position und Codenummer

Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Der Elektronische Zolltarif (EZT)

Vorstellung der Internetplattform ?EZT-online?

Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs

Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle

Häufige Problemkreise

Abgrenzung Teile und Zubehör

zolltarifrechtliche Definition

Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit

Besonderheiten der Teilevorschriften in den Kapiteln 84 ff.

Absicherung und Informationsquellen

verbindliche Zolltarifauskunft (Neuerungen nach dem UZK (Verfahren und Infos zum Ablauf)

Umgang mit der EBTI-Datenbank

unverbindliche Zolltarifauskünfte.

Innerbetriebliche Organisation

Zolltarifierungswartung

Ausstellung, Dokumentation und Nachprüfung von Präferenznachweisen

Nutzen

Die richtige Wareneinreihung in den Zolltarif ist die Basis aller erfolgreichen Im- und Exportgeschäfte. Die korrekte Tarifierung bildet den Grundpfeiler jeglichen Risikomanagements für Unternehmen der Im- und Exportbranche. Die für jede einzelne Ware zu ermittelnde Zolltarifnummer ist die Voraussetzung zur Bestimmung der Höhe der Einfuhrabgaben und damit der eigenen Kalkulation. Neben der Ermittlung der Zollsätze lässt sich zudem aus der Positionsnummer ableiten, ob Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, eine Genehmigung oder Lizenz nötig ist oder ob bestimmte Melde- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind. Die Warentarifnummer ist überdies elementarer Faktor der Ursprungs- und Präferenzermittlung. Eine fehlerhafte Tarifierung der Waren führt entweder zu Überzahlungen oder zu Steuer-/Zollhinterziehungen. Wer sich auf die ungeprüfte Übernahme der Tarifierung durch Vorlieferanten oder Speditionen verlässt, trägt das volle wirtschaftliche Risiko. Spätestens bei der nächsten Zollbetriebsprüfung können dann fehlerhafte Tarifierungen festgestellt werden und unter Umständen für das Unternehmen zu Nachzahlungen oder sogar zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen. Hiervon wären vor allem die Entscheidungsträger im Unternehmen bezüglich Steuerhinterziehung betroffen. Zur Vermeidung derartiger Konsequenzen gibt unser Jurist und Zollexperte den Teilnehmern die Grundlagen und Systematik der Tarifierung leicht verständlich an die Hand. Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter insbesondere aus der Maschinenbau-/ Stahlindustrie, Fertigwarenimporteure, Verpackungsindustrie, Unterhaltungselektronik, Flugzeugindustrie, Nahrungsmittelindustrie und Medizinprodukte.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Abteilungsleiter und Sachbearbeiter aus dem Versand, aus Import-, Export- und Zollabteilungen. Angesprochen sind aber auch die für die Wareneinreihung persönlich verantwortlichen Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie Produktmanager und Techniker.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

550 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

104.5 EUR

Bruttopreis

654.5 EUR

Ansprechpartner

Frau Christine Frick
0521 786-232
akd-bi@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - EX/A38/60151201/28042025-1 - 28.04.2025

Gemäß DIN EN 15635


Inhalt

Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Regalanlagen
- Regalarten
- Bauteile
- Nutzungssicherheit

Anforderungen an den Betreiber/ Arbeitgeber
- Baugenehmigung
- Organisatorische Anforderungen
- Gefährdungsbeurteilung

Prüfung von Regalanlagen
- Prüfgrundlage
- Prüfpunkte für Sichtkontrollen
- Prüfpunkte für Regalprüfer
- Prüfablauf

Anforderungen an die Fachkunde der befähigten Person
- Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
- Befähigte Person nach VDI 4068 Blatt 1 und Blatt 8
- Schulung und Fortbildung

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisteil

Nutzen

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendige Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl bestellt werden zu können. Erfahrene Referenten machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen und mit den Anforderungen an den sicheren Betrieb von Regalanlagen vertraut. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Prüfung und Dokumentation.

In der DIN EN 15635 sind die Arten der Inspektionen geregelt. Die Wocheninspektion kann durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Die Experteninspektionen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben. Ihr Unternehmen kann die Prüfung der ortsfesten Regalsysteme selber koordinieren und damit Kosten reduzieren.

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die zur Prüfung notwendigen Kenntnisse. Diese sind eine der Voraussetzungen, um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) bestellt werden zu können.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Lager- und Logistikbereich, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die mit ortsfesten Regalsystemen aus Stahl Umgang haben bzw. dafür verantwortlich sind.

Voraussetzungen

Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder über nachgewiesene Metallkunde verfügen.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1080 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

205.2 EUR

Bruttopreis

1285.2 EUR

Ansprechpartner

Frau Jessika Groß
+49 201 31955 25
akd-rr@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - EX/A52/30251101/28042025-1 - 28.04.2025

In Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen


Inhalt

Gesetzliche Vorschriften

Aufgaben und Pflichten nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105-100
- DIN VDE 1000-10
- Betriebssicherheitsverordnung einschl. der TRBS

Übertragung von Unternehmerpflichten auf die Verantwortliche Elektrofachkraft
- Erstellen von Arbeitsanweisungen für gefährliche Arbeiten
- Unfallarten
- Unfallschwerpunkte
- Persönliche Schutzausrüstungen

Auftragsvergabe an Fremdfirmen

Koordinierung von Arbeiten

Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel

Bestellvorgänge
- Form und Inhalt von Bestellurkunden

Haftung

Nutzen

Das Seminar befähigt Sie, als Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) tätig zu werden. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über die Aufgaben einer Verantwortlichen Elektrofachkraft und die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen auch die Aufgaben und Pflichten nach DGUV Vorschrift 1 und 3, VDE 0105-100 und Betriebssicherheitsverordnung. Das Seminar zeigt Ihnen die Fach- und Führungsverantwortung auf, die der VEFK obliegt: Um Unfälle zu vermeiden, Brandschutz zu gewährleisten und den Betrieb gerichtsfest zu organisieren, sind Unternehmen verpflichtet, eine Verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Wie Sie als VEFK die Verantwortlichkeiten erfüllen, erfahren Sie von unseren anerkannten Referenten.

Themen wie die Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die Koordinierung von Arbeiten und Unterweisungen und Belehrungen der Mitarbeiter runden den Inhalt des Seminars ab. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfassend den aktuellen Kenntnisstand Ihrer Branche.

Zielgruppe

Führungskräfte der Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister) aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

Laut DIN VDE 1000-10 ist zur Bestellung als VEFK ein Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master Voraussetzung.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

1090 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

207.1 EUR

Bruttopreis

1297.1 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Einführung in die Gefahrstoffverordnung - EX/A52/50301201/28042025-1 - 28.04.2025

Rechtliche und organisatorische Verantwortungen für Führungskräfte


Inhalt

Innerbetriebliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Ziele und Inhalte der Gefahrstoffverordnung, u. a.
- Grundpflichten des Unternehmers
- Informationsbeschaffung und Sicherheitsdatenblatt
- Gefährdungserfassung, -merkmale, -einstufung
- Physikalisch- chemische, toxikologische und umweltschädigende Eigenschaften
- Gefahrstoffverzeichnis
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsorientierte Maßnahmenfestlegung
- Betriebsanweisung
- Verknüpfung zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. EU-Regelungen, ArbSchG, BetrSichV, TRGS u. a.)
- Grundlagen zur Arbeitsplatzüberwachung, Arbeitsplatzmessungen und Grenzwerte
- Beurteilungen von Gefahrstoffbelastungen
- Expositionsverzeichnis

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Empfehlungen für die Praxis

Nutzen

Aufgrund von sich ständig verändernden betrieblichen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften ist es für Führungskräfte unerlässlich, über grundlegende Kenntnisse im Gefahrstoffrecht zu verfügen. In unserem Seminar Einführung in die Gefahrstoffverordnung schließen wir mögliche Wissenslücken über die rechtlichen und organisatorischen Verantwortlichkeiten von Führungskräften, die sich aus den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung ergeben.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Verständnis für die innerbetrieblichen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten rund um das Thema Gefahrstoffe aufzubauen.

Im Fokus des Seminars zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) steht die praktische Umsetzung der Verordnung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Darüber hinaus führen unsere Referentinnen und Referenten Sie in die Schnittstellen zu anderen Anforderungen im Arbeitsschutz (ArbSchG, BetrSichV, TRGS) ein.

Ziel unserer Schulung ist es, Ihnen die Grundkenntnisse im Gefahrstoffrecht sowie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu vermitteln. Sie erhalten ein klares Verständnis von den Aufgaben und Pflichten, die sich für Ihr Unternehmen und für Sie als Führungskraft aus den Anforderungen der Verordnung ergeben.

Die Teilnahme an diesem Seminar hilft Ihnen dabei, sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und letztendlich einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu schaffen. Von Ihrem erweiterten Wissen und Ihrer gestärkten Kompetenz im Gefahrstoffrecht profitieren nicht nur Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen.

Zielgruppe

Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsleitung, Sicherheitsfachkräfte und Umweltschutzbeauftragte aus Gewerbe, Industrie und Kommunen sowie Betriebsbeauftragte für Abfall und Gewässerschutz, Arbeitsmediziner

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Frau Laura Neu
+49 (0)511 9986-2391
seminar@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer - EX/A34/30152301/28042025-1 - 28.04.2025

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2


Inhalt

Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Ziele des Brandschutzes, der Räumung und Evakuierung als Teil des betrieblichen Brandschutzes
Brandverhütungsmaßnahmen
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
Verhalten im Räumungsfall
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Hausmeister und haustechnisches Personal, Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 17:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

560 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

106.4 EUR

Bruttopreis

666.4 EUR

Ansprechpartner

Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A40/50101102/28042025-1 - 28.04.2025

Arbeitsschutzmanagementsysteme gemäß ISO 45001


Inhalt

Anforderungen und Richtlinien an die Managementsystemdokumentation aus:
- DIN ISO 45001
- SCC/SCP
- Bundeslandspezifische Anforderungen wie z. B. OHRIS
- Leitfaden zur behördlichen Überwachung
- Arbeitsschutzmanagementsysteme der Berufsgenossenschaften

DIN ISO 45001 - Anforderungen
- High Level Structure
- Kontext der Organisation
- Festlegung des Anwendungsbereichs des AMS
- Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik und Zielsetzungen
- Verwirklichung im Betrieb (Rollen/Aufgaben, Verantwortlichkeit,
Rechenschaftspflicht und Befugnis)
- Beteiligung und Konsultation
- Umgang mit Risiken und Chancen
- Identifizierung von Gefährdungen und Beurteilung
- A-Ziele/GS-Ziele und Planung zu deren Erreichung
- Dokumentierte Informationen und deren Lenkung
- Maßnahmenhierarchie
- Änderungsmanagement
- Ausgliederung und Beschaffung
- Auftragnehmer
- Notfallplanung und -reaktion
- Bewertung der Leistung
- Internes Audit und Managementbewertung
- Vorfallanalyse und Verbesserung

Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen

Phasen der Implementierung

Praktische Übungen z. B. zur:
- Betriebsorganisation, Ablauf- und Aufbauorganisation,
- Pflichtendelegation
- Arbeitsschutzrelevante Prozesse
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzliche Nachweisdokumentation
- Berechnung der Einsatzzeiten des Beauftragten
- Falluntersuchungen bei Unfällen/Beinaheunfällen (Vorfallanalyse)

Nutzen

Arbeitsrecht, Managementsystem und Auditierung: Das Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagement (ASM) ermöglicht Ihnen eine umfassende Ausbildung in den drei Themen. Die Gebiete sind modular aufgebaut und berücksichtigen Ihren individuellen Kenntnisstand. Sie können flexibel einsteigen. Bei den Modulen handelt es sich um:

- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 1
- Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2
- Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV)

Im zweiten Teil lernen Sie die wichtigsten ASM-Modelle wie ISO 45001 und SCC/SCP kennen. Dazu gehören auch Modelle der Berufsgenossenschaften sowie wichtige bundeslandspezifische Anforderungen an ASM. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Einführung eines ASM auf Basis der DIN EN ISO 45001 auf. Sie erläutern Ihnen die Integrationsmöglichkeiten in bereits vorhandene Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme.

Systematischer Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung eines ASM werden intensiv behandelt. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und realistische Einschätzungen zu den Anforderungen am Markt begleiten Sie während der drei Tage. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, ein ASM in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich aufzubauen oder in bereits vorhandene Managementsysteme zu integrieren. Die neue High Level Structure erleichert Ihnen den Aufbau eines integrierten Managementsystems.

Am Nachmittag des dritten Tages können Sie an der abschließenden Prüfung teilnehmen. Mit der erfolgreichen Absolvierung erwerben Sie das TÜV-Zertifikat Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die mit dem Aufbau und der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen betraut sind, ebenso an Managementbeauftragte (Qualitätsbeauftragte, Umwelt- und Energiemanagement-Beauftragte), die den Bereich Arbeitsschutzmanagement gem. DIN EN ISO 45001 übernehmen werden und in bestehende Systeme integrieren wollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Teilnahme am Lehrgang Arbeitsschutzmanagement-Beauf

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Klimaschutzmanager für Unternehmen (TÜV) - EX/A36/40204001/28042025-1 - 28.04.2025

Klimaschutz erfolgreich managen - das Unternehmen für die Anforderungen und Risiken der Zukunft fit machen


Inhalt

Basiswissen Klimawandel

Begriffe und Standards zur Bilanzierung wie der ISO 14064-1, ISO 14067und der Corporate und Product Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHG Protocol) und zur Klimaneutralität nach ISO 14068

Betriebliche Aspekte in Bezug auf das Klima (Auswirkungen auf das Klima, Auswirkungen des Klimas auf die Organisation)

Allgemeine Themen mit Relevanz für den Klimaschutz
- Überblick über Rechtliche Rahmenbedingungen, Klimaschutzstrategien der EU & DE, Bindende Verpflichtungen für das Risikomanagement / Compliancemanagement u. a. in Bezug auf CSRD, CSDDD, LKSG
- Energiedatenerfassung und Auswertung, CO2 Bilanzierung Unternehmen, Energieeffizienz, Transformationsplanung
- Fördermittel, Finanzierung von Projekten
- Grundlagen von Managementsystemen, EMAS Modul Klimaschutz, ISO 14002-3 Modul ISO-Leitlinien zur Berücksichtigung des Klimawandels im Kontext von ISO 14001, etc.)

Grundlagen des Risikomanagements - u.a. ISO 31000, Compliancemanagement ISO 37301

Klima-Check Tool - Aufbau und Anwendung

Maßnahmen zur Integration Klimaschutz in bestehende Managementsysteme

Weitere Themen:
- Klimaschutzziele u. a. SBTI
- Energieeffizienz - Grundlagen
- Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanz
- Nutzung von Emissionssenken
- Grundlagen des Projektmanagements

Ausblick

Nutzen

In unserer Ausbildung zum Klimaschutzmanager bzw. zur Klimaschutzmanagerin bereiten wir Sie umfassend auf die Herausforderungen des Klimawandels im Unternehmenskontext vor. Zum einen müssen Unternehmen gemäß den globalen Klimazielen des Pariser Abkommens ihre eigenen Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren (Klimaschutzmanagement). Zum anderen erfordert die Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen oder Hitzewellen eine Anpassung an die Folgen des unvermeidbaren Klimawandels (Klimarisikomanagement).
Als Klimaschutzmanagerin oder Klimaschutzmanager ist es Ihre Aufgabe, beide Themen aufzugreifen und mit den anderen Zielen Ihres Unternehmens in Einklang zu bringen.
In diesem Lehrgang lernen Sie, wie Sie Treibhausgasemissionen reduzieren, nachhaltige Transformationspläne zur Klimaneutralität entwickeln und klimabedingte Risiken systematisch bewerten. Rechtliche Rahmenbedingungen und Normen wie ISO 14001 und 50001 behandeln wir in der Weiterbildung ebenso wie Methoden zur CO2-Bilanzierung und Klimarisikobewertung.
Ein Planspiel rund um die Themen Klima, Klimaschutz- und Klimarisikomanagement bildet den roten Faden unserer Weiterbildung zum Klimaschutzmanager bzw. zur Klimaschutzmanagerin dar, von der Beauftragung Ihrer Rolle als Klimaschutzmanager bzw. Klimaschutzmanagerin bis hin zu einem initialisierten Klima- und Klimaschutzmanagementsystem. Dabei gehen wir insbesondere darauf ein, dass Sie sich eventuell im Kontext bereits bestehender Umwelt- / Qualitäts- und oder Energiemanagementsysteme befinden und Sie Ihr System in bestehende Strukturen integrieren müssen. Diese praxisorientierte Übung unterstützt Sie dabei, das erlernte Wissen direkt anzuwenden und in Ihrem Unternehmenskontext zu verankern.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Zertifikat ?Klimaschutzmanager in Unternehmen?. Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, durch die Umsetzung nachhaltiger Praktiken aktiv zum Klimaschutz beizutragen und Ihr Unternehmen vor den Risiken des Klimawandels zu schützen.

Zielgruppe

Energie-Managementbeauftragte, Umwelt-Managementbeauftragte, Qualitäts-Managementbeauftragte, Geschäftsführung, Personen, die in ihrem Unternehmen Klimaschutzmanagementaufgaben wahrnehmen oder zukünftig wahrnehmen sollen

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

285 EUR

Bruttopreis

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Seminar: KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER - EX/A52/10201508/28042025-1 - 28.04.2025

Deutsche und europäische Regulierung kritischer Infrastrukturen - Herausforderungen und Entscheidungsbedarf


Inhalt

Hintergründe zum Themenspektrum Kritische Infrastrukturen
- Entwicklung von IT-Sicherheitsereignissen
- Themenspektrum des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG und IT-SiG 2.0)
- Europäische Perspektive
- Betroffene Institutionen

Akteure im IT-SiG-Umfeld und deren Aufgaben
- Rechtsgrundlage BSIG
- Anforderungen an die Akteure im IT-SIG-Umfeld
- Fokus Energie-Branche

Übersicht NIS2/ NIS2UmsuCG/ CER-RL
- Betroffene Unternehmen und Institutionen
- Pflichten im Überblick
- Nationale Aufsicht
- Sanktionen

Informationssicherheitsmanagement
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
- Kontinuierliche Verbesserung und Schaffung von Sicherheitsbewusstsein
- Grundlagen: Anforderungs- und Risikomanagement
- Notfallmanagement

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 (nativ)
- Methodischer Ansatz
- Aufbau und Pflege eines ISMS

Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz
- Methodischer Ansatz
- IS-Management nach dem modernisierten IT-Grundschutz

KRITIS - Nachweisverfahren nach §8A (3) BSIG
- Nachweispflicht
- Branchenspezifische Sicherheitsstandards
- Auditierung und Zertifizierung

Nutzen

In unserem eintägigen Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle und zukünftige KRITIS-Regulierung, die neben den Betreibern kritischer Anlagen auch sogenannte ?besonders wichtige? und ?wichtige? Einrichtungen betrifft. Die EU-Richtlinie NIS-2 wird in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt und soll zeitnah in Kraft treten. Dadurch und durch die ebenfalls neue EU-Richtlinie CER wird die bisherige KRITIS-Regulierung durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erheblich erweitert. Daraus ergeben sich vielfältige Pflichten und Auswirkungen, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zur Vermeidung von Ausfällen Ihrer IT-Systeme.

Unser Online-Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2 und CER ist für Betreiber kritischer Infrastrukturen prädestiniert, insbesondere für Unternehmen aus den folgenden Branchen: Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen.

Beginnend mit einer Einführung in die Bedeutung kritischer Infrastrukturen bringen wir Sie in unserem Webinar auf den neuesten Stand der Entwicklungen und aktuellen Trends im Bereich der IT-Sicherheit. Sie erhalten einen detaillierten Überblick über das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), einschließlich seiner Erweiterungen IT-SiG 2.0, der europäischen Perspektive durch die NIS-2-Richtlinie und der damit verbundenen nationalen Umsetzungen.

Sie erhalten Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und die spezifischen Anforderungen an die Akteure im Rahmen des IT-SiG. Das Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz behandelt auch die Übersicht über die NIS-2-Richtlinie und die CER-Richtlinie, inklusive der damit verbundenen Pflichten, der nationalen Aufsicht und möglichen Sanktionen.

Im Fokus unseres Online-Seminars steht auch der Aufbau und die Pflege eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO 27001 und dem BSI IT-Grundschutz. Typische Fragestellungen aus der Praxis sowie mögliche Probleme im ISMS-Prozess für Betreiber kritischer Infrastrukturen werden diskutiert.

Wir gehen im Seminar KRITIS - IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2, CER auf Nachweispflichten sowie Zertifizierung und Auditierung ein, was für Ihre Compliance entscheidend ist.

Zielgruppe

Personen in Unternehmen und Verwaltung, die zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) oder sogenannter ?besonders wichtiger? und ?wichtiger? Einrichtunge

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Sicherheitsbeauftragter - EX/A35/50201101/28042025-1 - 28.04.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Sicherheitsbeauftragter - EX/A32/50201101/28042025-1 - 28.04.2025

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Grundlagen Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte
- Unternehmerin/Unternehmer/Führungskraft
- Betriebs- oder Personalrat
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Gefährdungsbeurteilung

Versicherungsschutz
- Duales Arbeitsschutzsystem und Staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Organisation der Unfallversicherungsträger
- Arbeitsunfälle und ihre Folgen
- Arbeitsbedingte Erkrankungen

Sozial- und Methodenkompetenz
- Methodik der Prävention
- Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsschutzakteuren

Fachkompetenz im Arbeitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Unterweisung, Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Lärm
- Hautschutz
- Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung
- Hygiene
- Sucht, Alkohol, Drogen, Medikamente
- Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
- Büroarbeitsplätze
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Hochgelegene Arbeitsplätze
- Leitern und Tritte
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- Innerbetrieblicher Transport
- Grundlagen Gefahrstoffe und Brandgefahren
- Gesundheit im Betrieb

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Durch unsere Sicherheitsbeauftragte (SiB)-Schulung lernen Sie, wie Sie maßgeblich die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen entscheidend verbessern können. Sie erfahren, wie Sie als Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsbeauftragte (SiB) Ihre Vorgesetzten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit effektiv unterstützen und die Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fördern können. Dabei verstehen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern lernen auch praxisnah, Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese wichtigen Themen zu sensibilisieren.

Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und umfasst ein breites Spektrum an Themen, die für die Umsetzung im Arbeitsalltag relevant sind. Sie erfahren mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Betriebs- oder Personalräte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die des Arbeitsschutzausschusses. Darüber hinaus verstehen Sie die Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und lernen Methoden zur Prävention kennen. Vertiefen Sie außerdem Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe, Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA und vielen weiteren relevanten Themen, die für Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter (SiB) wichtig sind.

Mit unserem Seminar rüsten wir Sie nicht nur mit dem Know-how über Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten aus, sondern auch mit praxisnahen Materialien, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Sie werden zum Wächter über Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, zum Ansprechpartner bzw. -partnerin für Kolleginnen und Kollegen und tragen aktiv dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesünder zu gestalten.

Der Paragraf 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, sollen leitende Angestellte, Meisterinnen und Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Zielgruppe

Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen not

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Veranstaltungsleitung - EX/A43/30551301/28042025-1 - 28.04.2025

nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht


Inhalt

Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17)
Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten
Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung
Aufgaben der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Ordnungsdienst und Sanitätsdienst
Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten. Im Seminar Veranstaltungsleitung gehen wir näher darauf ein.

Der Geltungsbereich ist jeweils im § 1 der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen festgelegt. In der Regel sind dies Gebäude mit Versammlungsräumen - auch Gaststätten - für mehr als 200 Personen, Sportstadien und Arenen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sowie Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen unter bestimmten Rahmenbedingungen. Doch auch dort, wo keine Landes-Versammlungsstättenverordnung greift, ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz anerkannte Regel der Technik.

Was es aus gesetzlicher Sicht dabei alles zu beachten gilt, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und über welche Qualifikationen Sie verfügen sollten, vermitteln wir Ihnen im Seminar Veranstaltungsleitung. Gemeinsam mit dem Seminarteam entwickeln Sie neue Ideen zur sicheren Planung und Umsetzung Ihres nächsten Events sowie zur Vermeidung von Gefahren. Parallel können Sie sich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Problemstellungen und Lösungsansätze bei Veranstaltungen virtuell austauschen.

Zielgruppe

Betreiber, Veranstalter (In- und Outdoor), Agenturen, Event-Planer, Event-Manager, Sport-Manager, Kultur-Manager etc., Ordnungsdienst und Veranstaltungsleiter nach § 38 VStättV; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für weitere Personen, die nach § 38 VStättV als Veranstaltungsleiter in Versammlungsstätten eingesetzt werden und Pflichten des Betreibers/Veranstalters oder der Betreibergesellschaft übernehmen, z. B. Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Bürgermeister, Feuerwehr, Kultur, Presse, Sport, Schulen und Gebäudemanagement.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

20

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"

Nettopreis

730 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

138.7 EUR

Bruttopreis

868.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Diana Dejanovic
+49 711 620413-11
akd-m@tuev-nord.de
weitere Informationen

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