Veranstaltungskalender

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Sicherheitsbeauftragter - Fortbildung - EX/A34/50201106/26112026-1 - 26.11.2026

Auffrischung gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001


Inhalt

Überblick über Vorschriften und Technische Regeln
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 1

Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen

Erfahrungsaustausch / Diskussion

Nutzen

Aktualisieren Sie Ihr vorhandenes Fachwissen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz: In unserer Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) erhalten Sie einen Überblick über Neuerungen und Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsschutz. Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiBe in die Praxis.

Durch Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden wird eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens für Sicherheitsbeauftragte gefordert. SiBe erfüllen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz und leisten wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Ihre Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben.
Mit dieser Auffrischung bleiben Sie als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen

Voraussetzungen

Grundwissen der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

470 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

89.3 EUR

Bruttopreis

559.3 EUR

Ansprechpartner

Hallo Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen

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Datenschutzauditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A52/10151125/26112026-1 - 26.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - EX/A33/50101205/26112026-1 - 26.11.2026


Inhalt

Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.

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Webinar: Qualitätsmanagementbeauftragter (TÜV) - Gesundheitswesen - EX/A52/20351758/26112026-1 - 26.11.2026

Als Qualitätsmanagementbeauftragter (TÜV) im Gesundheitswesen Qualität sicher und wirksam steuern


Inhalt

Grundlagen und Begriffe, Normenüberblick
- QM-Grundsätze, Kano-Modell, PDCA-Zyklus etc.
- Gesetzliche und behördliche Vorgaben aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, G-BA-Richtlinie

Grundlagen des Prozessmanagements - Prozessorientierung - Prozesslandschaften
- Anforderungen an den Kontext der Organisation
- Gruppenarbeit: Prozesslandschaft entwerfen, Prozessabgrenzungen, ausgelagerte Prozesse

Aufbau der QM-Systemdokumentation
- Dokumentation und Inhalte einer Prozessfestlegung, Lenkung dokumentierter Informationen
- Zweck von Arbeitsanweisungen und anderen Vorgaben
- Gruppenarbeit: Erstellung einer Prozessbeschreibung anhand eines Templates

Kontext und Führung (ISO 9001, Kap. 5)
- Externe und interne Themen, interessierte Parteien
- Q-Politik und -Ziele, Verantwortlichkeiten

Risiken und Chancen (ISO 9001, Kap. 6)
- Ziel, Methoden und praktische Beispiele
- Gruppenarbeit: Teilnehmende identifizieren für einen Prozess Risiken und Chancen

Unterstützung (ISO 9001, Kap. 7)
- Vorstellung ausgewählter Themen
- Normtextanalyse zu einem ausgewählten Thema

Betrieb (ISO 9001, Kap. 8)
- Vorstellung und Normtextanalyse ausgewählter Themen
- Vergleich G-BA-Richtlinie und ISO-9001-Anforderung
- Praktische Beispiele und Umsetzungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen

Kundenzufriedenheitsmessung und Managementbewertung (ISO 9001, Kap. 9)
- Datenanalyse, Erarbeitung von Kennzahlen für verschiedene Prozesse
- Managementbewertung, Normentextanalyse, inhaltliche Anforderungen
- Gruppenarbeit: Erstellung einer Managementbewertung mit allen inhaltlichen Anforderungen

Verbesserung (ISO 9001, Kap. 10)
- Umgang mit Fehlern und Korrekturmaßnahmen, Wirksamkeitsüberprüfung
- Dokumentationsmöglichkeiten und Nachvollziehbarkeit

Qualitätstechniken im Überblick
- Vorstellung Ishikawa-Modell, Brainstorming
- Gruppenarbeit: Erstellung eines Ishikawa-Diagramms

Anforderungen an interne Audits und deren Umsetzung
- Auditergebnisse und -berichterstattung, Einstufung von Audit-Findings, Maßnahmenverfolgung
- Gruppenarbeit: Erarbeitung einer Auditcheckliste, Normthemen und Fragen anhand verschiedener Beispiele

Nutzen

Warum sind Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) im Gesundheitswesen wichtig?


Als Qualitätsmanagementbeauftragte bzw. -beauftragter (TÜV) im Gesundheitswesen tragen Sie eine zentrale Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher und normativer Anforderungen. Vorgaben aus dem SGB V sowie die Richtlinien des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) müssen sicher umgesetzt und in funktionierende Prozesse überführt werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Transparenz, Patientensicherheit und Effizienz. Ein professionell aufgesetztes Qualitätsmanagementsystem (QMS) hilft Ihnen, diese Herausforderungen strukturiert zu steuern und Ihre Einrichtung nachhaltig weiterzuentwickeln.



Ihr Nutzen durch dieses Webinar als QMB (TÜV) im Gesundheitswesen


Dieses Webinar stärkt gezielt Ihre Rolle als Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) bzw. Qualitätsmanagementbeauftragter (TÜV) im Gesundheitswesen. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit regulatorischen Anforderungen und vertiefen Ihr Verständnis für die praktische Umsetzung der ISO 9001 in Ihrer Organisation. Dadurch können Sie Prozesse gezielt verbessern, Risiken frühzeitig erkennen und Ihre Einrichtung aktiv bei der Qualitätssicherung und -entwicklung unterstützen. Gleichzeitig erhöhen Sie Ihre berufliche Positionierung und erweitern Ihre Einsatzmöglichkeiten.



Was Sie konkret lernen und nachhaltig anwenden können


Sie lernen, ein Qualitätsmanagementsystem im Gesundheitswesen praxisnah aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dabei wenden Sie den risikobasierten Ansatz gezielt auf Ihre Proz

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Schulung: Geldwäschebeauftragter und Geldwäscheprävention - EX/A44/10603301/26112026-1 - 26.11.2026

Geldwäsche(präventions)beauftragter gemäß § 7 Abs. 1 und 4 GwG - Erwerb der Fach- und Sachkunde


Inhalt

Einführung und Grundlagen der Geldwäscheprävention
- Internationale und nationale Institutionen und Vorgaben
- FATF: Aufgaben, Organisation, Standards
- Egmont Group of Financial Intelligence Units
- Wolfsberg Gruppe
- Internationaler Währungsfonds, Weltbank
- UN, United Nations Office on Drugs and Crime
- Europarat und MONEYVAL
- Europäische Union mit Kommission
- AMLA
- Finanzaufsichtssystem und Europol
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
- Überblick EU-Richtlinien und Verordnungen

Die Aufsicht über die Verpflichteten
- Generalklausel und Aufklärungsbefugnisse
- Sanktionsbefugnisse, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Präventive Aufgaben
- Auslegungs- und Anwendungshinweise

Geldwäschegesetz und Kreditwesengesetz und die Auswirkungen in der Praxis
- Pflichten/Rechte aus dem Geldwäschegesetz
- Pflichten/Rechte aus dem Kreditwesengesetz
- Sanktionen aus dem StGB

Der Geldwäschebeauftragte
- Aufgaben, Stellung, Befugnisse
- Kompetenzen, Verantwortlichkeiten
- Bestellung, wirksame Einbindung in die Organisation

Aufbau eines organisationsspezifischen Systems der Geldwäscheprävention
- Regulatorische Grundlagen
- Organisation der AML-Abteilung
- Interne Verhaltensstandards
- Implementierung: Scope, Schnittstellen/Abgrenzungen
- Anbindung an vorhandene Managementsysteme
- Interne Kontrollsysteme

Mitarbeiterbezogene Anforderungen und deren Umsetzung
- Risikoangemessene Prüfung auf Zuverlässigkeit der Mitarbeiter
- Interne Kontrollsysteme
- Geldwäsche-Schulungssystem
- Internes Hinweisgebersystem

Geldwäsche - Monitoring
- Risikomanagement, Risikoklassifizierung, Dokumentationspflichten
- Interne Policy der Kundenakzeptanz, Einzelbewertung
- Vorgehen bei erhöhter Risikobewertung
- Datenanalyse und Research, EDV-Systeme
- Wirksamkeitsprüfungen, Prozessscoring
- Interne Ermittlungen und Beweissicherung
- Risikobericht der Verpflichteten
- Notfallmanagement

Die Geldwäscheverdachtsmeldung nach §§ 43-49 GwG
- Die Auslösetatbestände der Meldepflicht
- Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Meldung
- Das Melde- und Clearingverfahren
- Pflichten nach der Meldung
- Abschluss des Clearingverfahrens
- Aufnahme und Ablauf des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft
- Typische Formen der Geldwäsche
- Würdigung der Bedeutung der Geldwäscheverdachtsmeldungen

Nutzen

In der Geldwäschebeauftragter-Schulung erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse im Risikobereich der Geldwäscheprävention. Dabei werden strafrechtliche und behördliche genauso beleuchtet wie die zivilrechtlichen Aspekte.

Sie lernen, die Risiken der Geldwäsche in ihrer Organisation zu identifizieren und unter Nutzung vorhandener Managementstrukturen geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung und Vermeidung zu entwickeln. Um diese Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, erkennen Sie Zusammenhänge sowohl zum Risikomanagement nach ISO 31000, der Risikobewertung nach ISO 31010 sowie dem Antikorruptionsmanagementsystem (ISO 37001), zum Compliance Managementsystem (ISO 37301) und den Leitlinien zum Hinweismanagement nach ISO 37002. Mit diesem Wissen gelingt es Ihnen, ein effizientes System der Geldwäscheprävention aufzubauen und fortzuentwickeln.

Nötig wird diese Schulung für Geldwäschebeauftragte, da Unternehmen, die Ihrer gesetzlichen Bestellpflicht nachkommen, die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Geldwäschebeauftragten nachweisen müssen. Aufgabe des Unternehmens ist es, das Geldwäschegesetz (GWG) und die damit in Verbindung stehenden Prozesse aktiv umzusetzen und zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerec

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Abfallbeauftragter an einem Tag - 248 - 27.11.2026

Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung zu einer bereits erworbenen staatlich anerkannten Fachkunde im Sinne des §9 EfbV bzw. §5 AbfAEV


Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.

Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das vorliegende Seminar.

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Asbest-Gerätefachkunde - 248 - 27.11.2026

Ausbildung zur befähigten Person für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519


Tätigkeiten mit Asbest sind nur mit strengen Auflagen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Um Gesundheitsgefahren so gering wie möglich zu halten, sind speziell zugelassene Geräte zu verwenden, z. B. Absaugeinrichtungen mit geeigneten Filtern. Damit wird eine saubere und schadstofffreie Luft während der Arbeit gewährleistet. Sie sorgen für die Sicherheit des Arbeitsortes und damit für die Gesundheit der dort Beschäftigten.

Aufgrund der hohen Gefährdung bei der Durchführung von Tätigkeiten im Sinne dieser TRGS müssen gem. TRGS 519, 2.16 die Beschäftigten in der Lage sein, die Arbeiten sachgerecht und sicher durchzuführen sowie die sicherheitstechnischen Einrichtungen richtig zu bedienen und zu überwachen.

Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

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Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 - 248 - 27.11.2026

Eintägiges Online-Live-Praxisseminar.


Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.

Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
    Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B.
  • Brandschadensanierung
    Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A
  • Sachverständiger für Altlasten
    Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten
  • Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe Dreitägiger Lehrgang

 Die TRGS 524 fordert in Nr. 3.1 Abs. 6 regelmäßige qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen (alle 3 - 5 Jahre) in diesem Feld:

Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fortbzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden."

Durch die Neuerungen im Gefahrstoffrecht und in der TRGS 524 zeigen sich insbesondere bei Personen, die vor 2005 bzw. 2010 ihren Sachkundelehrgang nach BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“ bzw. DGUV Regel 101-004 absolviert haben, gravierende Defizite, insbesondere in der Bewertung von Gefahrstoffen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Der hier angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang hat zum Ziel die Neuerung im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht bei Arbeiten im kontaminierten Bereich darzustellen und die Teilnehmer auf den Stand der Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im kontaminierten Bereich“ zu bringen. Weiterhin wird mit dem Lehrgang die Forderung nach einer regelmäßigen Fortbildung erfüllt. Der Lehrgang umfasst 8 Lehreinheiten.

Das Seminar kann auch als EINSTEIGER-SEMINAR für das Thema "Arbeiten in kontaminierte Bereichen" besucht werden. Dabei werden aktuelle Grundlagen im Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht vermittelt.

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BKrFQG - Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Modul 5) - EX/A81/60351401/27112026-1 - 27.11.2026

Anerkannte Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz


Inhalt

Rechtliche Hinweise
- Gesetze und Verordnungen
- Verantwortung und Haftung
- Rechtliche Folgen mangelhafter Ladungssicherung

Physikalische Grundlagen
- Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
- Reibung
- Standsicherheit
- Richtige Verteilung der Ladung
- Auswirkung der Überladung auf die Achse
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt

Wirkende Massenkräfte
- Berechnung der Nutzlast eines KFZ oder einer Fahrzeugkombination
- Berechnung des Nutzvolumens

Fahrzeugaufbauten
- Aufbauarten
- Vorhandene Zurrpunkte

Die Ladung
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern

Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Feststell- und Verzurrtechniken
- Richtige Verwendung der Zurrgurte
- Überprüfung der Haltevorrichtungen
- Einsatz des Umschlaggeräts
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
- Ablegereife
- Weitere Hilfsmittel und deren Anwendung

1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs

Erfahrungsaustausch

Nutzen

Kraftfahrer müssen sich im öffentlichen Straßenverkehr so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Beim Gütertransport muss der Fahrer zusätzlich wissen, wie die Ladung zu sichern und zu transportieren ist. Unzureichende Ladungssicherung ist leider noch immer eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Der Fahrer muss die entsprechenden Regeln und Vorschriften zur Ladungssicherung kennen und anwenden können.

Um bei der Ladungssicherung Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken. Nach dem Besuch dieses Seminars können Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ladungssicherung richtig einschätzen und die vorhandenen Hilfsmittel zur Ladungssicherung richtig kombinieren und nutzen, um sich somit rechtssicher zu verhalten.

Dieses Ausbildungsmodul zählt zu den Themenbereichen: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Zielgruppe

Gewerbliche LKW-Fahrer mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen; mit diesem Seminar erwerben Sie einen Baustein der nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geforderten Weiterbildung (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).

Zeit

08:00 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

15; Diese Schulung kann auch als Inhouse-Schulung gebucht werden

Abschluss

Bescheinigung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ;

Nettopreis

105 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

19.95 EUR

Bruttopreis

124.95 EUR

Ansprechpartner

Frau Jennifer Bandt
040 780814215
akd-hh@tuev-nord.de
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Webinar: Aktueller Einblick zum CO2-Emissionshandel mit Brennstoffen - EX/A52/40202108/27112026-1 - 27.11.2026

Bereiten Sie sich gezielt auf BEHG und EU ETS 2 vor - mit Praxiswissen für Ihr Unternehmen


Inhalt

Einführung in den nationalen Emissionshandel für Brennstoffemissionen
- Rechtliche Grundlagen: Brennstoffemissionshandelsgesetz, Emissionsberichterstattungsverordnung

Brennstoffemissionshandelsverordnung
- Ziel, Aufbau und Zeitplan des Emissionshandels
- Betroffene Brennstoffe, Zertifikatspflicht und Befreiungen
- Beteiligte Akteure und ihre Marktrollen
- Zusammenspiel mit dem Europäischen Emissionshandel EU ETS
- Übergang vom BEHG zum EU ETS 2
- Rrechtlichen Grundlagen und Anwendungsbereiche im Rahmen des EU ETS 2 und Pflichten für Unternehmen


Pflichten für zertifikatspflichtige Unternehmen
- Bestimmung der relevanten Energieströme
- Quantifizierung der Zusatzbelastungen durch den CO2-Preis
- Ermittlung der Brennstoffemissionen, Berücksichtigung des Bioenergieanteils
- Emissionsberichterstattung und Prüfung, Erstellung von Überwachungsplänen
- Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen, Dokumentations- und Nachweispflichten
- Führung des Emissionskontos bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): Compliance-Konto und Handelskonto, Eintragung der Brennstoffemissionen, Abgabe von Emissionszertifikaten
- Zertifikateein- und -verkauf, Primär- und Sekundärmarkt, Emissionshandelsregister, Verkaufstermine, Mindest- und Maximalmengen, Transaktionsentgelte, Preisentwicklung auf dem Zertifikatemarkt

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV): Begünstigungen für energieintensive Unternehmen
- Begünstigte Unternehmenssektoren
- Nachweis eines Energiemanagementsystems und Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen
- Antragsverfahren

Nutzen

Wie funktioniert das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) genau? Welche Brennstoffe und Branchen sind betroffen? Und was müssen Sie beim Übergang zum zweiten europäischen Emissionshandelssystem (EU Emissions Trading System 2 - EU ETS 2) beachten? In diesem Webinar erhalten Sie umfassende Antworten auf Ihre Fragen rund um den CO?-Emissionshandel mit Brennstoffen.

Sie lernen in diesem Webinar die rechtlichen Grundlagen kennen - darunter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV), die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Sie erfahren, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen korrekt und fristgerecht umsetzen. Anhand von praktischen Fallbeispielen und Berechnungen ermitteln Sie, welche CO?-Kosten auf Ihr Unternehmen zukommen können., Außerdemund lernen Sie,, wie Sie Energieverbräuche in Emissionen und Kosten umrechnen.

Nach dem EU Emissions Trading System 2 (EU ETS 2) sind nicht nur Unternehmen betroffen, die direkt Treibhausgase verursachen, sondern auch solche, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Darüber hinaus können auch nicht verpflichtete Dritte am Emissionshandel teilnehmen und Emissionszertifikate erwerben. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen das für Ihre Unternehmenspraxis hat und wie Sie mögliche Chancen nutzen können.

Darüber hinaus besprechen wir zentrale Akteure und Behörden wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), informieren über Fristen, Registrierungsprozesse, Zertifikatsbeschaffung und Nachweispflichten - inklusive möglicher Entlastungs- und Befreiungsregelungen wie z.?B. Carbon- Leakage-Ausnahmen. Ein umfangreiches Skript, rechtliche Originaldokumente und hilfreiche Online-Tools unterstützen Sie auch nach dem Webinar bei der eigenständigen Weiterarbeit.

Nutzen Sie diese Weiterbildung, um Ihre Verantwortung im Unternehmen kompetent zu erfüllen - rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert.


Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen vom neuen Emissionshandel betroffenen Abteilungen im Unternehmen angesprochen, z. B. Sachbearbeiter in Rechts-, Steuer- und Zollabteilungen,

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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen - EX/A52/60103001/27112026-1 - 27.11.2026

Praxisorientierte Schulung zur Prüfung und Wartung von Hebebühnen gemäß DGUV-Richtlinien


Inhalt

- Rechtliche Grundlagen

- Technische Grundlagen von Hebebühnen

- Prüfung und Wartung

- Unfallverhütung und Gefährdungsbeurteilung

- Praktische Übungen

- Erfolgskontrolle

Nutzen

Mit dem Seminar Befähigte Person für ortsfeste Hebebühnen erwerben Sie umfassende rechtliche Sicherheit, da Sie die gesetzlichen Anforderungen und DGUV-Richtlinien für die Prüfung und Wartung von Hebebühnen erfüllen. Sie gewinnen Fachkompetenz zur sicheren Handhabung und Instandhaltung von Hebebühnen und lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch praxisnahe Schulung und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung optimieren Sie die Sicherheit im Betrieb.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die Teilnahmebescheinigung ?Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen?, das Sie berechtigt, sicherheitstechnische Verantwortung für Hebebühnen im Unternehmen zu übernehmen.
In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer ortsfesten Hebebühne oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 ?Befähigte Person? erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung des Arbeitsmittels besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen.

Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.

Zeit

08:30 - 16:00

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person ? Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.



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Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 - EX/A52/30351101/27112026-1 - 27.11.2026

Ehemaliger Aufzugswärter


Inhalt

Aufgaben der Beauftragten Person für den Betrieb von Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121

Geschichtliche Entwicklung

Was ist ein Aufzug?

Unterschiedliche Bauarten
- Treibscheibenaufzug
- Direkter hydraulischer Aufzug
- Indirekter hydraulischer Aufzug

Sicherheitseinrichtungen
- Türverschlüsse
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Fangvorrichtung
- Rohrbruchsicherung
- Triebwerksbremsen
- Weitere Sicherheitseinrichtungen wie z. B. Fernnotruf
- Steuer- und Sicherheitsschalter

Gefahren beim Betrieb

Ursachen für Übergeschwindigkeit des Fahrkorbes
- Treibscheibenaufzug
- Hydraulischer Aufzug

Überwachungsbedürftige Anlagen

Betrieb einer Aufzugsanlage

Maßnahmen zur Befreiung von Personen aus Fahrkörben

Begehung einer oder mehrerer Aufzugsanlagen am Veranstaltungsort
oder digitales Praxistraining

Nutzen

Qualifizieren Sie sich zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 3121: Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als Beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Sie erlernen in diesem Kurs, sachgerecht Befreiungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen, um den gegebenen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachgerechte Personenbefreiung zu gewährleisten.

Die Anforderungen an die Befähigte Person sind in der TRBS 3121 beschrieben. Hier sind auch die aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abzuleitenden Pflichten für den Betrieb von Aufzugsanlagen konkretisiert. Hiernach sind Sie verpflichtet, Ihre überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen) in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zu überwachen. Ebenso sind Sie verpflichtet, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und die den Umständen entsprechend erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Ebenfalls müssen Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und eine sachgerechte Personenbefreiung durchgeführt werden kann.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in den beruflichen Alltag. Unsere Referenten vermitteln theoretische Kenntnisse anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele. Im Seminar können Sie sich mit anderen Teilnehmern austauschen und vernetzen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil entweder direkt an einer Aufzugsanlage oder alternativ mit einem immersiven Training.

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Hausmeister, haustechnisches Personal, Instandhaltungs- und Servicepersonal.

Zeit

08:00 - 15:30

Max. Teilnehmerzahl

20; Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining - Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

630 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

119.7 EUR

Bruttopreis

749.7 EUR

Ansprechpartner

Frau Jutta Dortmann
+49 345 5686 962
seminar@tuev-nord.de
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