Veranstaltungskalender
Seminar: Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen - EX/A41/40351201/12052026-1 - 12.05.2026
gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
Anforderungen nach dem Stand der Technik
- Abwasserverordnung/Anhang 49 - Mineralölhaltiges Abwasser
Grundlagen der Abscheidertechnologie
- Baugrundsätze nach DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12
- Funktion, Einbau und Betrieb
- Prinzip des Abscheiders
- Warnanlagen
Reinigung
- Reinigungsverfahren
- Reinigungs- und Hilfsmittel
Überhöhung von Abscheideranlagen
- Warnanlage
- Zulaufsperre
DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
- Wesentliche Berechnungsverfahren
Prüfung von Abscheideranlagen
- Generalinspektion
- Dichtheitsprüfung
Entsorgung/Wartung
- Entsorgung nach der DIN 1999-100:2016-12
- Eigenkontrolle und Wartung durch Sachkundige
Dokumentation der Eigenkontrolle und Wartung
- Handhabung des Betriebstagebuches
Rechtsfragen
- Verantwortlichkeiten
- Haftung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Wissen Sie, wie Sie in Ihrem Betrieb die Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten rechtssicher betreiben und dabei unnötige Kosten sparen können?
Ob in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Fuhrparks oder Waschanlagen: Überall dort sind Betreiberinnen und Betreiber für den einwandfreien Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern verantwortlich.
In unserem Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde zur Eigenkontrolle von Leichtflüssigkeitsabscheidern gemäß DIN EN 858 und DIN 1999-100:2016-12. Sie lernen praxisnah, wie Funktion, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen ablaufen müssen und wie Sie durch Eigenkontrollen Fremdkosten deutlich reduzieren. Sie werden umfangreich über die gesetzlichen Grundlagen wie das Wasserhaushaltsgesetz oder Landeswassergesetze informiert. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die technischen Anforderungen und Grundlagen moderner Abwassertechnik im Zusammenhang mit Abscheideranlagen.
Die Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig oder verantwortlich sind. Nach dem Seminarbesuch sind Sie in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollarbeiten selbst durchzuführen. Dazu zählen die monatlichen Eigenkontrollen, die halbjährliche Wartungen sowie die regelmäßige Generalinspektion der Anlage. Der Betreiber der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, z. B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Fuhrparks, Tankstellen und Waschanlagen, landwirtschaftliche Betriebe, an Vertreter von Mineralölgesellschaften und sonstigen Unternehmen sowie Behörden.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
590 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
112.1 EUR
Bruttopreis
702.1 EUR
Ansprechpartner
Frau Claudia Kotsch
0351 20543611
akd-dd@tuev-nord.de
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Kesselwärter-Grundlehrgang - EX/A46/30101101/12052026-1 - 12.05.2026
Großwasserraumkessel und Schnelldampferzeuger
Inhalt
Maße und Einheiten
Physikalische Grundlagen
Wärmelehre
Wasserdampf
Kesselbauarten
Kesselausrüstung
Sicherheitsventile
Heißwasseranlagen
Brennstoffe/Verbrennungslehre/Rauchgaskunde
Feuerungen
Schäden/Reparaturen
Wasserchemie
Gesetzliche Grundlagen (z.B. BetrSichV, BImSchG, WHG, ProdSG)
Pflichten Kesselwärter und Arbeitgeber, Betrieb, Checklisten
Inspektion und Wartung, Prüfungen durch die ZÜS
Arbeitsschutz
Schriftliche Prüfung
Nutzen
In diesem Lehrgang erlernen angehende Kesselwärter praxisnah die wesentlichen theoretischen Grundlagen ihres Tätigkeitsfeldes. Sie werden in das rechtliche Umfeld eingebunden und befähigt, eine Anlage nach sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Aspekten zu bedienen.
Ein modulares Ausbildungssystem bietet hierbei deutliche Vorteile. Dazu zählen die überschaubare Abwesenheit des Kesselwärters vom Arbeitsplatz, bedarfsorientierte Ausbildung der Mitarbeiter und Reduzierung der Ausbildungskosten.
Betreiber von Kesselanlagen sind für die Ausbildung ihrer Kesselwärter verantwortlich. Kesselwärter müssen die für den Betrieb von Kesselanlagen erforderliche Sachkunde besitzen und die Bedienvorschriften sowie die für den Betrieb maßgeblichen Technischen Regeln kennen.
Erfahrenen Referenten zeigen die relevanten Kenntnisse der Kesselwärter-Branche auf. Sie sensibilisieren und motivieren die Teilnehmenden, ihre Aufgaben als Kesselwärter zu erkennen und das vermittelte Wissen positiv, souverän und umweltbewusst umzusetzen.
Zielgruppe
Kesselwärter, Hilfskräfte, Maschinenschlosser, Kesselschmiede, Heizungsmonteure, Messgerätetechniker, artverwandte Berufsgruppen und Mitarbeiter, welche als Kesselwärter eingesetzt werden sollen
Voraussetzungen
Die praktische Erfahrung von mindestens 3 Monaten wird dringend empfohlen.
Zeit
09:00 - 16:00
Max. Teilnehmerzahl
30; Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass er die theoretischen Kenntnisse für Bedienung, Beaufsichtigung und Wartung für o. g. Kesselanlagen besitzt.
Personen, die Wasserrohrkessel, Dampferzeuger oder Kessel mit Sonderbauweise als Kesselwärter bedienen sollen, benötigen zu diesem Grundlehrgang zusätzlich noch den Aufbaulehrgang.
Die praktische Prüfung zum Erlangen der Bescheinigung als Kesselwärter ist gesondert anzufragen.
Abschluss
Zeugnis der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
2320 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
440.8 EUR
Bruttopreis
2760.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Marianne Spellmeyer
05402 64144-70
akd-os@tuev-nord.de
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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - EX/A37/50351201/12052026-1 - 12.05.2026
nach § 48 (1) StrlSchV - Röntgenstrahlung
Inhalt
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018
- Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019
Die Neuerungen aus technischer Sicht
Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen
Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung
Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der
pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Dieser Strahlenschutzkurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutzkurs ?Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)? schließt mit einem Test ab.
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich an Ärzte, MTRA, MTA mit Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV für den Bereich Röntgendiagnostik und/oder Computertomographie.
Zeit
08:30 - 16:45
Max. Teilnehmerzahl
30
Abschluss
Behördlich anerkannte Bescheinigung;
Nettopreis
250 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
47.5 EUR
Bruttopreis
297.5 EUR
Ansprechpartner
Frau Katja Krüger
0391 60747-11
akd-md@tuev-nord.de
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Schulung zum Brandschutzhelfer - EX/A34/30156101/12052026-1 - 12.05.2026
Ausbildung und Auffrischung für Brandschutzhelfer - mit umfangreichen Löschübungen zur Simulation aller Brandklassen
Inhalt
Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung
Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichnung und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A 1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Nutzen
Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer übernehmen in ihrem Tätigkeitsbereich wichtige Teilaufgaben des Brandschutzes. Sie sind dafür verantwortlich, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen wie Brandmeldung, Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden durchzuführen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden und die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten, ist eine fundierte Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer sowie eine regelmäßige Nachschulung unerlässlich. Die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin und zum Brandschutzhelfer müssen laut gesetzlichen Vorgaben jeweils mindestens 3 Stunden umfassen und beinhalten sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.
In unserer Brandschutzhelfer-Schulung erwerben Sie das notwendige Grundlagenwissen auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen, darunter die DGUV Information 205-023 und die FBFHB-030. Sie lernen, wie Brände entstehen, welche Brandklassen und Löschmittel es gibt und wie Sie Löschgeräte sicher einsetzen. Ergänzt wird der theoretische Teil durch umfangreiche praktische Löschübungen, bei denen realistische Brandsituationen aller Brandklassen simuliert werden.
Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2). Unternehmen profitieren von gut ausgebildeten Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern, die nicht nur zur Sicherheit beitragen, sondern auch rechtliche Vorgaben erfüllen.
Neben den offenen Seminaren bieten wir die Grundausbildung und Auffrischungsschulung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer auch als Inhouse-Veranstaltung direkt bei Ihnen vor Ort an. Dadurch können die Inhalte individuell auf die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens abgestimmt und in der gewohnten Arbeitsumgebung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt werden.
Ein Arbeitgeber hat ausreichend viele Mitarbeiter durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöschern vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Zielgruppe
Mitarbeiter mit Aufgaben im betrieblichen Brandschutz, welche zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden sollen.
Zeit
09:00 - 13:30
Max. Teilnehmerzahl
16; Die Teilnehmer sollten am Schulungstag unempfindliche sowie an die Witterungsverhältnisse und die Vorführungen angepasste Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Bitte außerdem Arbeitshandschuhe und einfachen Gehörschutz (Einweg-Ohrstöpsel) mitbringen (ggf. bitte Regenschirm bei erwartetem Niederschlag mitbringen).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
280 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
53.2 EUR
Bruttopreis
333.2 EUR
Ansprechpartner
Herrn Nico Römer
+49 345 5686-951
akd-hal@tuev-nord.de
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Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl - Fortbildung und Erfahrungsaustausch - EX/A38/60151206/12052026-1 - 12.05.2026
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetze, Verordnungen, technische Regeln
Anforderungen aus dem Regelwerk und Neuerungen
- Regelmäßige Prüfung
- Organisatorische Anforderungen
- Schulung und Fortbildung
- Neuerungen im Regelwerk
Regalprüfung
- Bauteile
Dokumentation
- Aufbewahrungspflicht
- Prüfprotokolle
Reparatur
- Voraussetzungen
- Reparaturmöglichkeiten
Reparatur
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
Nutzen
Im Rahmen unseres Seminars wird Ihr Wissen zu den Inhalten und Anforderungen der DIN EN 15635 auf den aktuellen Stand gebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich über spezielle Probleme aus Ihrem Arbeitsalltag auszutauschen und erhalten Antworten auf Fragen rund um die Prüfung Ihrer Regalsysteme: Befähigte Personen, die entsprechende Prüfungen an Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen vornehmen, sind nach geltender TRBS 1203 zur Weiterbildung verpflichtet.
Dazu gehört auf der einen Seite die Durchführung von mehreren Prüfungen im Jahr zum Erhalt der Prüfpraxis. Auf der anderen Seite müssen die Kenntnisse zum Stand der Technik regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu gehören Kenntnisse über technische Regelwerke und weitere Vorschriften aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger oder des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Gesetzliche Grundlage zur regelmäßigen Prüfung von Regalsystemen und Lagereinrichtungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, müssen diese, genau wie sämtliche genutzte Arbeitsmittel, regelmäßig durch Befähigte Personen geprüft werden. Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 15635.
In unserer Schulung findet der Praxisteil entweder direkt an einem ortsfesten Regalsystemen aus Stahl statt, um reale Bedingungen zu erleben, oder alternativ mit modernster VR-Technologie, wenn kein ortsfesten Regalsystemen aus Stahl zur Verfügung steht.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als Befähigte Personen Prüfungen an ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach den Vorgaben der DIN EN 15635 durchführen
Voraussetzungen
Kenntnisse zu den Anforderungen der DIN EN 15635 und praktische Erfahrung in der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;
Nettopreis
680 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
129.2 EUR
Bruttopreis
809.2 EUR
Ansprechpartner
Frau Alisya Eschhold
02013195523
akd-rr@tuev-nord.de
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Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - EX/A38/30353401/12052026-1 - 12.05.2026
Nach der VDI-MT 2047 Blatt 4
Inhalt
Einführung in die VDI 2047 Blatt 2
Aufbau und Funktionsprinzipien von Verdunstungskühlanlagen
Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
Relevante Grundlagen der Mikrobiologie, insbesondere Vorkommen und Risiken durch Legionellen
Medizinische Aspekte, u. a. VDI 4250 Blatt 2 (Gründruck)
Relevante Grundlagen der Wasserchemie sowie von Korrosionsvorgängen
Überwachung von Anlagen
Kontrolle chemischer und physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Kontrolle des Einsatzes von Bioziden
Instandhaltung von Anlagen einschließlich Desinfektion
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
Verkehrssicherheitspflicht
Arbeitsschutzgesetz
Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Schriftliche Prüfung
Nutzen
Seit Inkrafttreten der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, abgekürzt 42. BImSchV vom 19.08.2017, wird von Betreiber erwartet, dass er verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzt, die den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung zu minimieren und die eigenen Mitarbeiter zu schützen.
In der Begründung zu dieser Verordnung wird u.a. die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 als maßgebend hinsichtlich des Stands der Technik genannt. Die VDI 2047/ 2 konkretisiert die zu erfüllenden Maßnahmen und definiert bauliche, technische und organisatorische Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb, welche zwingend erfüllt sein müssen. Daher ist die Kenntnis dieser Richtlinie für Inhaber, Betreiber, Anlagenhersteller, Planer und Errichter zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich.
Der Betreiber einer Anlage hat des Weiteren sicher zu stellen, dass alle mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betrauten und beauftragten Personen, interne wie Fremdpersonal, über eine geeignete Qualifikation bezüglich der Kenntnisse in Kühlturmhygiene verfügen und nachweisen können. Die Richtlinie VDI-MT 2047 Blatt 4 (2019) beschreibt hierzu die geforderten Schulungsmaßnahmen zur Qualifikation von Personen, und legt Randbedingungen sowie Schulungsinhalte und Ziele fest.
Nach unserem Seminar kennen Sie die technischen und organisatorischen Anforderungen für einen sachgemäßen Betrieb für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen und erlangen den von den Behörden verlangte Qualifikationsnachweis einer hygienisch fachkundigen Person. Erfahrene VDI-Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Inhalte anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele aus der Praxis und helfen Ihnen dabei, wie hygienerelevante Gefährdungen mittels einer Risikoanalyse ermittelt werden können. Sie zeigen weiterhin Wege auf, wie Gefährdungen zu vermeiden und sämtliche Forderungen zu erfüllen sind.
Das Seminar bietet genügend Raum zum Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
Zielgruppe
Betreiber und Instandhalter von Verdunstungskühlanlagen, Planer von Anlagen und Behördenvertreter, Techniker, Hausmeister, Betriebsingenieure, Monteure der Technischen Gebäudeausrüstung und Meister
Voraussetzungen
Die Schulungsteilnehmer müssen der Schulung in Wort und Schrift folgen können. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Verdunstungskühlanlage ist/sind dafür verantwortlich, dass die von ihm zu der Schulungsmaßnahme entsandte Person das technische Hintergrundwissen hat, das als Basisanforderung erforderlich ist.
Zeit
08:30 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
25; Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation hygienisch fachkundige Person""
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Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV und § 13 ChemBiozidDV - EX/A36/50302006/12052026-1 - 12.05.2026
1- tägige Fortbildung zur Auffrischung der Sachkunde inkl. Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
Inhalt
Auffrischung der Grundkenntnisse im Chemikalienrecht
Änderungen im europäischen und deutschen Chemikalienrecht
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
Sicherheitsdatenblätter
Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)
Verbote des Inverkehrbringens
Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
Anforderungen an die Abgabe
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Praxis und Diskussion
Nutzen
Sie benötigen eine Auffrischung Ihrer Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung? Dann besuchen Sie unser 1-tägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Unsere Fortbildung ist speziell für sachkundige Personen konzipiert, die Chemikalien inklusive Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial nach Anlage 2 ChemVerbotsV in Verkehr bringen. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die ChemVerbotsV von sachkundigen Personen spätestens nach 6 Jahren die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde. Unser Auffrischungsseminar vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer unseres Seminars befassen Sie sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in Anlage 2 der aktuellen ChemVerbotsV gelistet sind. Zudem frischen Sie Ihre Kenntnisse die mit ihrer Verwendung einhergehenden Gefahren sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf.
Der theoretische Teil des Seminars wird ergänzt durch Praxisbeispiele und Diskussionen. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.
Die TÜV NORD Akademie ist durch das Amt für Arbeitsschutz Hamburg als Fortbildungseinrichtung bundesweit anerkannt. Mit dem Besuch unseres Seminars zur Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verlängern Sie sowohl Ihre eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde
Zielgruppe
Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, welche alle sechs Jahre an einer Fortbildung zur Aufrechterhaltung der eingeschränkten oder umfassenden Sachkunde teilnehmen müssen, Mitarbeitende, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen und gemäß § 13 der ChemBiozidDV die Teilnahme an einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV inkl. Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel nachweisen müssen, um als sachkundige Person bestellt zu werden, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs
Voraussetzungen
Bestehende Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Personen, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen, erfüllen durch den Besuch dieser Fortbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV, um ab dem 01.01.2025 abgaberegulierte Biozid-Produkte weiterhin zu vertreiben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
600 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
114 EUR
Bruttopreis
714 EUR
Ansprechpartner
Frau Tamara Hausel
0511 99862271
akd-h@tuev-nord.de
weitere Informationen
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WHG-Fachkurs: Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen - EX/A40/40401201/12052026-1 - 12.05.2026
Inhalt
Lageranlagen
- Aufbau von ober-/unterirdischen Behältern
- Domschächte
- Auffangräume
Abfüll- und Umschlaganlagen
- Abfüllplätze an Tankstellen
- Eigenverbrauchstankstellen
HBV-Anlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Rohrleitungen
- Anforderungen
Leckanzeigegeräte
- Funktionsprinzip
Überfüllsicherungen
- Grenzwertgeber
Nutzen
Im Fachkurs zum Arbeiten an Behältern und Rohrleitungen erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der derzeit geltenden wasserrechtlichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den praxisbezogenen Umgang mit den geltenden Technischen Regeln. Sie werden soweit qualifiziert, dass Sie die Aufgaben einer betrieblich verantwortlichen Person für bestimmte fachbetriebspflichtige Tätigkeiten in einem Fachbetrieb nach WHG übernehmen können. Im Einzelnen erhalten Sie Informationen über Lageranlagen, Abfüll- und Umschlaganlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungen. Informationen über Leckanzeigegeräte und Überfüllsicherungen runden den Inhalt des Seminars ab.
In unserer Schulung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informieren renommierte Referenten Sie über den aktuellen Stand von Gesetzen und Normen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Im Lehrgang zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben Sie genügend Möglichkeiten, sich mit Teilnehmenden auszutauschen und zu vernetzen.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betrieblich verantwortliche Personen aus Fachbetrieben, die Arbeiten an Behältern einschließlich Rohrleitungen und Ausrüstungsteilen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, aber auch an Betreiber und Planer solcher Anlagen sowie Mitarbeiter der für diese Anlagen zuständigen Behörden. Für Arbeiten an Heizölbehälteranlagen wird ein gesonderter Fachkurs angeboten.
Voraussetzungen
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen die erfolgreiche Teilnahme am ?WHG-Grundkurs? nachweisen. Für alle anderen Interessenten gilt dies als Empfehlung.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
30;
Mit der erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung am Veranstaltungsende weisen Sie die Sachkunde für fachspezifische Zusatzkenntnisse nach. Anforderungen an Behälter und Rohrleitungen von Biogas- und JGS-Anlagen werden in unserem WHG-Fachkurs: Arbeiten an Biogas- und JGS-Anlagen vermittelt.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie; Sachkundenachweis
Nettopreis
620 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
117.8 EUR
Bruttopreis
737.8 EUR
Ansprechpartner
Frau Jessica Platz
0221 945352-11
akd-k@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - 389 - 12.05.2026
Halbtätige Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung" mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training
In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.
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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 487 - 12.05.2026
Halbtägiges Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Unsere Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Das Hauptziel dieser Schulung ist es, Teilnehmende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher in die Anwendung und den effektiven Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren zu schulen. Die Schulung legt den Fokus darauf, vorhandenes Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und auf den neusten Stand zu bringen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Beachten Sie, dass die Unterweisung über PSA gegen Absturz jährlich durchgeführt werden muss.
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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz - 248 - 12.05.2026
Halbtätige Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und PSA-Benutzungsverordnung" mit Wirksamkeitskontrolle und praktischem Training
In der DGUV Vorschrift 1 (§ 31) in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3) wird der Unternehmer aufgefordert, die Mitarbeiter, denen er PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden zur Verfügung stellt, die richtige Nutzung durch Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA gegen tödliche Gefahr.
Mehr erfahren
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren - PSA-Refresher - 248 - 12.05.2026
Halbtägiges Wiederholungstraining nach DGUV- Vorschrift 1, Regel 112-198
Unsere Schulung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“. Das Hauptziel dieser Schulung ist es, Teilnehmende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher in die Anwendung und den effektiven Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturzgefahren zu schulen. Die Schulung legt den Fokus darauf, vorhandenes Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und auf den neusten Stand zu bringen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Beachten Sie, dass die Unterweisung über PSA gegen Absturz jährlich durchgeführt werden muss.
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