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Hochschule Niederrhein
Die Hochschule Niederrhein ist mit derzeit 14.215 Studierenden eine der größten und leistungsfähigsten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Deutschlands mit Standorten in Krefeld und Mönchengladbach. Mit über 80 Bachelor- und Masterstudiengängen an 10 Fachbereichen eröffnet sie jungen Menschen Perspektiven. Die Hochschule Niederrhein versteht sich als Impulsgeberin, Innovationsschmiede und transferorientierte Hochschule zum Nutzen von Unternehmen und Institutionen am Niederrhein. Weiterbildung ist ein wesentliches Element von Transfer und stärkt die Unternehmen der Region in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität.
Zentrum für Weiterbildung
Das Weiterbildungsangebot mit dem Fokus „Arbeiten in der vernetzten Welt“ richtet sich an Berufstätige und macht das an der Hochschule Niederrhein vorhandene Wissen auch für andere Zielgruppen als klassische Studierende nutzbar. Es unterstützt Berufstätige dabei, auf veränderte berufliche Anforderungen zu reagieren und Wissen zu aktualisieren oder sich für neue Aufgaben berufsbegleitend zu qualifizieren. Das Weiterbildungskonzept der Hochschule Niederrhein verknüpft Präsenzphasen mit online-gestützten Selbstlernphasen.
Das Weiterbildungsprogramm umfasst fünf Zertifikatsstudien und knapp 20 Zertifikatskurse aus den Themenfeldern:
- Sichere Software für die vernetzte Welt,
- Wissen aus Daten für die digitale Wirtschaft,
- Management und Recht für Unternehmen im Wandel sowie
- Wissen spezial.
Kontakt
Ulrike Schoppmeyer
Reinarzstraße 49
47805 Krefeld
Telefon: (02151) 822-1561
Broschüre CAS Data Analyst
Auswerten, Präsentieren, Entscheiden - Systematische Datenanalyse im Unternehmen
DownloadModulflyer Erhalt der Sachkunde
Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung
DownloadA4 Modulflyer Sachkundeschulung
Sachkundeschulung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel)
DownloadBroschüre Schulung zum/zur Sicherheitsbeauftragten (Online
Grundlagenkenntnisse zur Planung, Implementierung und Überwachung eines ISMS gemäß ISO 27001.
DownloadErhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 07.05.2025
Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 17.04.2025
Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 17.04.2025
Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Ziele der Fortbildung
Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen
- allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
- Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:
- Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
- Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
- Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
- Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
- Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Wer muss die Sachkunde nachweisen?
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.
Zielgruppe
Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.
Lehr- und Lernform
Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten
Alternative ONLINE-Präsenztermine
- Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ - Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 24.10.2025 - Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
- Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset. - Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
- Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
- Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
- Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde
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Data Architect & Data Engineering - Moderne Datenarchitekturen für effizientes Data Engineering - 09.05.2025
In einer Ära, in der künstliche Intelligenz (KI) und generative KI-Technologien immer mehr Geschäftsprozesse transformieren, ist es für Fach- und Führungskräfte unerlässlich, fundiertes Wissen über Datenarchitekturen und Methoden zum Data Engineering zu besitzen. Nur so können Daten als wertvolle Ressource zur Entscheidungsfindung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
In einer Ära, in der künstliche Intelligenz (KI) und generative KI-Technologien immer mehr Geschäftsprozesse transformieren, ist es für Fach- und Führungskräfte unerlässlich, fundiertes Wissen über Datenarchitekturen und Methoden zum Data Engineering zu besitzen. Nur so können Daten als wertvolle Ressource zur Entscheidungsfindung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
In einer Ära, in der künstliche Intelligenz (KI) und generative KI-Technologien immer mehr Geschäftsprozesse transformieren, ist es für Fach- und Führungskräfte unerlässlich, fundiertes Wissen über Datenarchitekturen und Methoden zum Data Engineering zu besitzen. Nur so können Daten als wertvolle Ressource zur Entscheidungsfindung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Dieser Zertifikatskurs vermittelt Ihnen tiefe Einblicke in die Gestaltung moderner Informationsarchitekturen, die für die Integration von KI-Systemen optimiert sind. Sie erarbeiten spezifisch die technologischen Grundlagen, organisatorischen Strategien sowie rechtliche Aspekte, um Datenarchitekturen zu entwerfen und um Data-Engineering-Prozesse effizient umzusetzen. So können Sie Ihr Unternehmen auf die dynamischen Anforderungen von Big Data und Industrie 4.0 vorbereiten. Damit schaffen Sie die Grundlage, um datenintensive Anwendungen und IoT-Technologien effektiv mit KI zu integrieren bzw. für KI-Systeme nutzbar zu machen.
Kursziele
Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses werden Sie in der Lage sein,
- die wesentlichen Data Governance-Konzepte in konkreten Anwendungsfällen anzuwenden.
- Data Privacy und Data Compliance in Big Data-Projekten einzuhalten und die notwendigen rechtlichen Vorgaben (z.B. DSGVO) zu kennen.
- verschiedene Architekturen von Data Management-Systemen zu erklären und zu vergleichen.
- die Datenmodelle von diversen NoSQL- bzw. Big Data-Systemen zu erklären und für die Datenmodellierung anzuwenden.
- die Methoden des Data Engineering zur Aufbereitung, Transformation und Integration von Daten zu erläutern und entsprechende Systeme zur Umsetzung zu beurteilen.
- die Qualität von Daten für datenbasierte Anwendungen zu beurteilen und grundlegende Konzepte des Datenqualitätsmanagements einzusetzen.
- die Vor- und Nachteile von verteilten Big Data-Systemen zu beurteilen und deren Einsatz zu begründen.
- Datentransformationen und Datenabfragen in Big Data-Systemen zu konzipieren.
- Big Data-Systeme für bestimmte Anforderungen zu entwerfen.
- eigene oder existierende Big Data-Systeme zu evaluieren.
Vorteile
- Wissens- und Kompetenzzuwachs durch die Vermittlung von zeitgemäßen Datenarchitekturen und Datenmanagement-Methoden aus Forschung und Praxis.
- Unabhängige und kritische Diskussion und Bewertung aktueller Datenmanagement-Technologien.
- Berufliche Verwertbarkeit der vermittelten Inhalte durch praxisnahe Übungen und Projektarbeiten.
Zielgruppe
Der Zertifikatskurs richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Branchen aus den Bereichen Informationsmanagement, Organisation und Prozessmanagement, die…
- die strategische Planung von Informationsarchitekturen in einem Unternehmen verantworten.
- Informationssysteme und -prozesse in Unternehmen definieren und deren Einsatz koordinieren.
- Architekturen und Systeme für Big Data- und Data Science-Anwendungen planen und konzipieren.
In der Rolle eines „Data Architect“ im Unternehmen sind sie sowohl für die technische Architektur und Auswahl der Datenmanagement-Systeme als auch für die organisatorische Gestaltung der Informationsprozesse verantwortlich.
Lehr- und Lehrform
Der in einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der Teilnehmenden einzugehen. Praktische Übungen an verschiedenen Daten-Management-Systemen auf der Basis von Fallstudien sowie die Begleitung durch eine Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg. Die erlernten Inhalte werden im Rahmen einer Projektarbeit praktisch angewendet und vertieft.
Fünf Termine: Fr., 09.05.2025 I Fr., 16.05.2025 I Fr., 23.05.2025 I Mo., 02.06.2025 I Fr., 27.06.2025 jeweils 9 - 17 Uhr
Die Termine finden als ONLINE-Präsenztermine statt.
Anmeldefrist: 18.04.2025
Teilnehmendenzahl: 12 Personen
Teilnahmevoraussetzungen: Hochschulabschluss oder anderweitiger berufsqualifizierender Abschluss, jeweils mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung. Grundlegende Kenntnisse von Datenarchitekturen und der Datenmodellierung sollten vorhanden sein. Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset.
Umfang (Workload): 75 h, davon 40 h Präsenz, 3 ECTS
Abschluss: Hochschulzertifikat / Teilnahmebescheinigung
Kontakt:
Ulrike Schoppmeyer
Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld
Telefon: (02151) 822-1561
E-Mail:
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Erwerb der Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV - 08.10.2025
09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025
09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025
Über die Schulung
Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Zu beachten ist, dass die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV ("Giftschein") nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt wird. Nach erfolgreicher Prüfung erwerben Sie den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel).
Liegt Ihre Sachkundeprüfung mehr als 6 Jahre zurück, müssen Sie den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung auffrischen.
Wer muss die Sachkunde nachweisen?
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242
benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.
Ziele der Schulung
Ziel des Kurses ist, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel) gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben zu können. Sie erhalten:
- Allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen.
- Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.
Zusätzlich zur eintägigen Präsenzveranstaltung erhalten Sie zur unterstützenden Prüfungsvorbereitung einen E-Test, der auf dem gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung beruht.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Unternehmen, die Hersteller, Großhändler oder Importeure sowie Einzelhändler gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sind. Mitarbeitende von Einzelhandels-,Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig sind.
Lehr- und Lernform
Der in einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der Teilnehmenden einzugehen. Vielfältiger Medieneinsatz und die Begleitung mit einer Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg.
Termine: Mi., 08.10.2025, 9 - 17 Uhr: Sachkundeschulung; Mi., 19.11.2025, 9 - 13 Uhr: Prüfungstermin mit Sachkundeklausur gemäß Verordnung
Anmeldeschluss: 19.09.2025
Teilnehmendenzahl: 20 Personen
Ort: Campus Krefeld Süd
Teilnahmeentgelt: 500,00€ | Alumni (5% Rabatt) 475,00 € | zuzüglich 120 € Prüfungsgebühr | Verpflegung und uneingeschränkte Nutzung des E-Tests inklusive
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Abschluss: Bestätigung über Erwerb der Sachkunde (bei erfolgreicher Prüfung)
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Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV - 12.11.2025
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Mittwoch, 12.11.2025 | 9 bis 17 Uhr - Anmeldeschluss: 24.10.2025
Der einmalige Erwerb eines Sachkundenachweises von Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen, genügt auf Dauer nicht. In § 11 Absatz 1 Nummer 2 der ChemVerbotsV wurde die Anforderung an die Sachkunde für abgebende Personenneu geregelt. Wer nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Sachkundeprüfung entspricht, muss spätestens nach 6 Jahren den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern. Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 1. Juni 2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen, wenn die- oder derjenige Chemikalien abgibt, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Ziele der Fortbildung
Block I – Wiederholung von Grundlagenkenntnissen
- allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen
- Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- Inhalte der Gesetze (u.a. ChemG, GefStoffV, ChemVerbotsV, MuSchG), die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Stoffwissen und toxikologische Grundlagen, die für die eingeschränkte Sachkunde notwendig sind.
- Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen
Block II – aktuelle Änderungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften, beispielsweise:
- Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP- Verordnung)
- Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
- Aktuelle Änderungen im Abfall- und Gefahrgutrecht
- Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen
- Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Wer muss die Sachkunde nachweisen?
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.
Zielgruppe
Sachkundige, deren Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt.
Lehr- und Lernform
Eintägiges ONLINE-Seminar mit Dialogmöglichkeiten
Alternative ONLINE-Präsenztermine
- Mittwoch, 07.05.2025 | 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 17.04.2025 alternativ - Mittwoch, 12.11.2025| 9 bis 17 Uhr
Anmeldeschluss: 24.10.2025 - Teilnehmendenzahl: max. 25 Personen
- Ort: Online-Format (Zoom-Meeting)
Sie benötigen einen internetfähigen PC oder ein internetfähiges Notebook für Zoom als Videokonferenzdienst sowie ggf. ein Headset. - Kurssprache: Der Zertifikatskurs findet in deutscher Sprache statt
- Teilnahmeentgelt: 425,00 € | Alumni (5% Rabatt) 405,00 €
- Teilnahmevoraussetzungen: Bescheinigung über den erstmaligen Erwerb eines Sachkundenachweises (bitte in Kopie einreichen).
- Abschluss: Teilnahmebestätigung über Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde
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Erwerb der Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV - 19.11.2025
09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025
09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025
Über die Schulung
Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Zu beachten ist, dass die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV ("Giftschein") nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt wird. Nach erfolgreicher Prüfung erwerben Sie den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel).
Liegt Ihre Sachkundeprüfung mehr als 6 Jahre zurück, müssen Sie den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung auffrischen.
Wer muss die Sachkunde nachweisen?
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind: 1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) 2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372 3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis) 4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242 benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person. Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.
Ziele der Schulung
Ziel des Kurses ist, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel) gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben zu können. Sie erhalten:
- Allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen.
- Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.
Zusätzlich zur eintägigen Präsenzveranstaltung erhalten Sie zur unterstützenden Prüfungsvorbereitung einen E-Test, der auf dem gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung beruht.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Unternehmen, die Hersteller, Großhändler oder Importeure sowie Einzelhändler gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sind. Mitarbeitende von Einzelhandels-,Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig sind.
Lehr- und Lernform
Der in einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der Teilnehmenden einzugehen. Vielfältiger Medieneinsatz und die Begleitung mit einer Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg.
Termine: Mi., 08.10.2025, 9 - 17 Uhr: Sachkundeschulung; Mi., 19.11.2025, 9 - 13 Uhr: Prüfungstermin mit Sachkundeklausur gemäß Verordnung
Anmeldeschluss: 19.09.2025
Teilnehmendenzahl: 20 Personen
Ort: Campus Krefeld Süd
Teilnahmeentgelt: 500,00€ | Alumni (5% Rabatt) 475,00 € | zuzüglich 120 € Prüfungsgebühr | Verpflegung und uneingeschränkte Nutzung des E-Tests inklusive
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Abschluss: Bestätigung über Erwerb der Sachkunde (bei erfolgreicher Prüfung)
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