Erwerb der Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV

Veranstalter:

Hochschule Niederrhein - University of Applied Sciences
Reinarzstrasse 49
47805 Krefeld

Seminarsuche:
www.hs-niederrhein.de/weiterbildung/

Erwerb der Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV

09:00 - 17:00 Sachkundeschulung; 1,5 Präsenztage am 08.10. und 19.11.2025 | Anmeldeschluss: 19.09.2025


Bildungsanbieter:

Hochschule Niederrhein - University of Applied Scineces

Veranstaltungsart:

Seminar

Themenfeld:

Recht & Verträge

Ort:

47805 Krefeld

Dozent:

Prof. Dr. Michael Dornbusch

Beginn:

08-10-2025

Ende:

08-10-2025

Preis in €:

620 EUR

Ermäßigter Preis in €:

595 EUR

Ermäßigungsgründe:

Alumni 5% Rabatt

Detailbeschreibung:

Über die Schulung

Der  § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der  notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe,  Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle  wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum  Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche  auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Zu  beachten ist, dass die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV  ("Giftschein") nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie  vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt wird. Nach  erfolgreicher Prüfung erwerben Sie den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel).

Liegt Ihre Sachkundeprüfung mehr als 6 Jahre zurück, müssen Sie den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung  auffrischen.

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer  Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach  der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu  kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort  Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F,  H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242
   benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische,  die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an  Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-,  Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen  Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine  sachkundige Person benennen.

Ziele der Schulung

Ziel des Kurses ist, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel) gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben zu können. Sie erhalten:

  • Allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen.
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

Zusätzlich  zur eintägigen Präsenzveranstaltung erhalten Sie zur unterstützenden  Prüfungsvorbereitung einen E-Test, der auf dem gemeinsamen Fragenkatalog  der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der  Chemikalien-Verbotsverordnung beruht.

Zielgruppe

Mitarbeitende  von Unternehmen, die Hersteller, Großhändler oder Importeure sowie  Einzelhändler gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sind. Mitarbeitende  von Einzelhandels-,Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die  in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen,  Zubereitungen und Erzeugnissen tätig sind.

Lehr- und Lernform

Der in  einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die  Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der  Teilnehmenden einzugehen. Vielfältiger Medieneinsatz und die Begleitung  mit einer Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg.

Termine: Mi., 08.10.2025, 9 - 17 Uhr: Sachkundeschulung; Mi., 19.11.2025, 9 - 13 Uhr: Prüfungstermin mit Sachkundeklausur gemäß Verordnung

Anmeldeschluss: 19.09.2025

Teilnehmendenzahl: 20 Personen

Ort: Campus Krefeld Süd

Teilnahmeentgelt: 500,00€ | Alumni (5% Rabatt) 475,00 € | zuzüglich 120 € Prüfungsgebühr |  Verpflegung und uneingeschränkte Nutzung des E-Tests inklusive

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Abschluss: Bestätigung über Erwerb der Sachkunde (bei erfolgreicher Prüfung)