Veranstaltungskalender
Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) - 259 - 19.11.2025
Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IE-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.
Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IE-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
Am 2. Mai 2013 ist die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.
Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.
In Deutschland sind circa 13000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit cirka 55000 Industrienanlagen. Besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie werden berücksichtigt. Dabei ist die Auswahl der Industriezweige und deren Anlagengröße mit der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen abgestimmt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.
Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.
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Emissionshandel aktuell - 60 - 19.11.2025
Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Optimierung des CO2-Handels in Unternehmen
Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Optimierung des CO2-Handels in Unternehmen
Die Vierte Handelsperiode (2021-2030) des EU-Emissionshandels ist bereits seit einigen Jahren in der Umsetzung. Viele Grundsätze und Regelungen aus der Dritten Handelsperiode sind gleichgeblieben, die neuen Regelungen sind etabliert und werden in der Praxis angewendet. Erste Anpassungen der Zuteilungsbescheide sind gemäß der dynamischen Zuteilung erfolgt.
Es ergeben sich jedoch auch während der Handelsperiode immer wieder neue Regelungen und Anpassungen. So muss zum Beispiel seit dem 01.01.2023 die EU-Richtlinie RED II zu den erneuerbaren Energien angewendet werden. Das betrifft vor allem den Einsatz von Biomasse, für die nun Nachhaltigkeitsnachweise notwendig sind, um keine CO2-Abgabe dafür leisten zu müssen. Die RED III ist bereits in Kraft und die Anpassung der Monitoring-Verordnung steht diesbezüglich noch aus.
Außerdem wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie angepasst mit einigen Änderungen zum Anwendungsbereich, erste EU-Guidance-Dokumente wurden kürzlich veröffentlicht. Die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes steht allerdings noch aus. Aktuell muss außerdem für die Zuteilungsperiode ab 2025 der Zuteilungsantrag gestellt werden.
Für deutsche Unternehmen heißt das, sich weiterhin auf Stand halten zu müssen bzgl. der Änderungen im Emissionshandel, um dessen Anforderungen und Optionen in die internen Planungen einbeziehen zu können.
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KI im Brandschutz - 597 - 19.11.2025
Eintägiger Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz
Eintägiger Zertifikatslehrgang zum erfolgreichen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Brandschutz
Ab dem 02.02.2025 verpflichtet die europäische KI-Verordnung (AI-Act) Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Laut Artikel 4 müssen alle Personen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. In unseren KI-Lehrgängen erwerben Sie die Kompetenz zum Umgang mit KI am Arbeitsplatz.
Das Thema Künstliche Intelligenz hat, insbesondere seit der Einführung von ChatGPT, an öffentlicher Bedeutung gewonnen, da es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten bietet, die Aufgaben im Brandschutz erleichtern können. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte im Brandschutz und vertieft deren Kenntnisse über KI, um die Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Es bietet einen leichten Einstieg in das Thema und fördert einen sicheren Umgang mit KI-Tools. Die im Seminar vermittelten Methoden ermöglichen eine zielgerichtete Anwendung von "Prompts" im Alltag. Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung dient zudem als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und stärkt die persönliche Qualifikation.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 19.11.2025
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 19.11.2025
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 100 - 19.11.2025
Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung. Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF-Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.
Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung. Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF-Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.
Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.
Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.
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Qualifizierte Person für Gerüste - 450 - 19.11.2025
Funktions- und Mängelkontrolle vor der Nutzung des Gerüstes
Funktions- und Mängelkontrolle vor der Nutzung des Gerüstes
Unfälle mit Gerüsten stellen seit Jahren einen Schwerpunkt bei den schweren bzw. tödlichen Arbeitsunfällen dar. Zum Schutz der Mitarbeiter muss deshalb von jedem Arbeitgeber, der das Gerüst von seinen Beschäftigten nutzen lässt, vor jeder Verwendung das Gerüst durch eine „qualifizierte Person des Gerüstnutzers“ untersucht werden. Dabei hat die qualifizierte Person eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel durchzuführen, sie muss zudem die Eignung des Gerüsts für die vorzunehmende Tätigkeit und die Wirksamkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen überprüfen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV und TRBS 2121, Teil 1, 5.4).</p>
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Refresher EHS-Auditor - 433 - 19.11.2025
Zweitägiger Lehrgang zur Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001 und ISO 45001
Zweitägiger Lehrgang zur Auffrischung der Fachkunde für Auditoren zu rechtlichen, technischen und normativen Entwicklungen der Normen ISO 14001 und ISO 45001
Das Umweltrecht und das Arbeitschutzrecht werden regelmäßig aktualisiert und neue Anforderungen werden stetig veröffentlicht. Um zu gewährleisten, dass Auditoren und Führungskräfte auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen diese ihre Fachkenntnisse regelmäßig auffrischen.
Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.
Das Seminar vermittelt kompakt die aktuellen umwelt-, arbeitsschutzrechtlichen und normativen Neuerungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
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Umweltrecht aktuell - eine Managementaufgabe - 81 - 19.11.2025
Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde für Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltbetriebsprüfer, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte
Eintägiger Refresher-Lehrgang zur Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde für Umweltauditoren, Umweltgutachter, Umweltbetriebsprüfer, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte
Das internationale und nationale Umweltrecht werden regelmäßig überarbeitet. Egal ob Umweltauditoren, -betriebsprüfer, -gutachter, Umweltmanagementbeauftragte und Führungskräfte – alle müssen für ihre Tätigkeit über die aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht informiert sein.
Denn nur mit aktuellem Wissen sind die Umweltfachexperten in der Lage, auf Veränderungen zu reagieren und die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen zu überwachen und sicherzustellen.
Das Seminar gibt kurz und bündig einen Überblick über aktuelle rechtliche und normative Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Sie profitieren von der klaren Erläuterung der Inhalte aktueller Regelungen, den Tipps für die Umsetzung und dem Erfahrungsaustausch mit Referenten und Fachkollegen.
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Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie A - EX/A52/30352901/20112025-1 - 20.11.2025
Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
Inhalt
Hygienerelevante Grundlagen im Zusammenhang mit der Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene bei Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
Gesundheitliche Aspekte
Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen
Messverfahren zur Überwachung von Trinkwasser-Installationen
Verfahren zur Messung und Kontrolle physikalischer Kenngrößen
Mikrobiologische Bestimmungen und Probenahme
Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere Technische Regeln
TrinkwV und andere relevante rechtliche Grundlagen
DIN 1988, DIN 50930-6 und DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN EN 12502-1 bis -4
DVGW-Arbeitsblätter und VDI-Richtlinien, insbesondere DVGW W 551, W 553 und W 557 und VDI/DVGW 6023
Schriftliche Prüfung zum Erhalt einer VDI-Urkunde
Nutzen
Unsere Trinkwasserhygiene-Schulung nach VDI 6023 Kategorie A qualifiziert Sie umfassend für anspruchsvolle Hygienetätigkeiten bei der Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Trinkwasser-Installationen. Die Richtlinie formuliert die notwendigen hygienischen Anforderungen als Ausführung und Ergänzung der bestehenden Gesetze, Verordnungen und Regelwerke.
Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in diesem Trinkwasserhygiene-Seminar nach VDI 6023 Kategorie A die hygienischen Anforderungen, die bei der Planung, der Ausführung, dem Betrieb und der Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen entscheidend sind. Neben diesen Anforderungen werden auch spezielle Aspekte der Planung und Inspektion von Hausinstallationen behandelt. Sie lernen, die aktuellen Anforderungen der Trinkwasserverordnung, der DIN-Normen und DVGW-Arbeitsblätter in der Praxis anzuwenden.
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten Sie die VDI-Urkunde, die Ihre Qualifikation nachweist und Sie zur Durchführung von verantwortlich planenden und prüfenden Tätigkeiten berechtigt. Nutzen Sie die Chance, sich für eine verantwortungsvolle Aufgabe im Bereich der Trinkwasserhygiene zu qualifizieren und hygienische Risiken nachhaltig zu vermeiden.
Zielgruppe
Die Hygieneschulung Kategorie A (2 Tage) richtet sich an Personen, die Trinkwasser-Installationen gemäß neuer TrinkwV planen und verantwortlich errichten, warten, instand setzen oder betreiben. Dazu gehören z. B. verantwortliche Betreiber in Unternehmen, Ingenieure, Techniker und Meister der technischen Gebäudeausrüstung oder Planer. Dies muss mit der Anmeldung nachgewiesen werden.
Die Schulung ist Voraussetzung für alle, die Trinkwasser-Hausinstallationen nach VDI 6023 auf Einhaltung der hygienischen Anforderungen inspizieren wollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Qualifizierung ist der Nachweis bei der Anmeldung über die erforderlichen beruflichen Mindestqualifikationen. Dazu gehören: eine abgeschlossene Ausbildung zum Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker und Meister der technischen Gebäudeausrüstung sowie Personen, die eine mindestens fünfjährige einschlägige, verantwortliche Berufserfahrung in planenden, ausführenden, bauüberwachenden und prüfenden Tätigkeiten nachweisen können.
Bei bestandener Prüfung und Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen erhalten Sie den Qualifikationsnachweis (VDI-Urkunde).
Personen, die diese Eingangsvoraussetzungen nicht besitzen, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Zeit
08:30 - 17:30
Max. Teilnehmerzahl
25;" Eine abgeschlossene Schulung nach ?Kategorie A"" beinhaltet die Schulung nach ?Kategorie B"".
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für den aktuellen VDI-Schulungssonderdruck VDI 6023, umfangreiche Arbeitsunterlagen, Seminarverpflegung, Prüfung und VDI-Urkunde enthalten.
Abschluss
Qualifizierungsnachweis";
Nettopreis
990 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
188.1 EUR
Bruttopreis
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Betriebliche Gefahrenabwehrpläne - EX/A33/30151501/20112025-1 - 20.11.2025
Fach- und Sachkunde zur Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und der Brandschutzordnung
Inhalt
Rechtliche Grundlagen (Musterbauordnung, Landesbauordnungen, Sondervorschriften)
Ziele von betrieblichen Gefahrenabwehrplänen
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und ASR 2.3
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Rechte und Pflichten
Anwendung von Normen
Arten von Plänen und Dokumentationen im betrieblichen Brandschutz
Inhaltliche Anforderungen an Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnungen
Bewertung und Kontrolle von Plänen mit exemplarischer Betriebsbegehung
Hilfestellungen für die Umsetzung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen
Praktische Hinweise zur Erstellung und Aktualisierung sowie Fortschreibung
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle
Nutzen
Aktualisieren und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse über Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Dazu zählen die rechtssichere Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 sowie ASR A1.3 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert das geforderte Fachwissen zu den Normen. Sie erhalten konkrete Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit sowie Wissen zur Umsetzung und Optimierung des organisatorischen Brandschutzes. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten in Ihre tägliche Praxis. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmern bietet Raum für die Besprechung praxisrelevanter Fälle. Das Seminar ist zweitägig angelegt und gilt als Fortbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie 12-09/01.
Zielgruppe
Brandschutzverantwortliche, technische Angestellte, Personen, die Flucht- und Rettungspläne erstellen oder aktualisieren
Voraussetzungen
Sie sind vertraut mit den Vorschriften und Richtlinien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;"
Nettopreis
1020 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
193.8 EUR
Bruttopreis
1213.8 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen
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Agiles Projektmanagement - EX/A36/10251501/20112025-1 - 20.11.2025
Agile und hybride Steuerungsmethoden im PM
Inhalt
Steuerung von Projekten - Umgang mit Änderungen in der Realisierungsphase
- Projektbegleitendes Anforderungsmanagement
- Handlungsfähig im Projekt bleiben durch Variabilität
- Probleme frühzeitig erkennen, Handlungsspielräume sichern
Nicht starre (=agile) Projektmanagement-Modelle im Überblick
- Unterschiede zwischen dem ?klassischen? und agilen Projektmanagement
- Methoden und Tools des agilen Projektmanagements in der Praxis: Scrum, Kanban
- Die Zuordnung der verschiedenen agilen Methoden und Techniken zu den klassischen Projektphasen
- Einsatz agiler Techniken in ?starren? Umgebungen/Organisationen
Kommunikation und Teamarbeit im Kontext des agilen Projektmanagements
Projektbeschleunigung mit Critical-Chain-Projektmanagement
- Work in Progress unter Berücksichtigung der Engpassressourcen steuern
- Puffermanagement
Nutzen
Die Konzepte des agilen Projektmanagements sind eine geeignete Antwort auf die hohe Dynamik innerhalb von anspruchsvollen Projekten und deren Umfeld. Basierend auf dem PM-Basisseminar und der klassischen Projektphasenstruktur lernen Sie im Seminar Agiles Projektmanagement die Herausforderungen der Planungs- und Umsetzungsphase besser kennen. Dabei lernen Sie, die Vorteile des agilen Projektmanagements in Verbindung mit denen des klassischen PM erfolgreich für Ihr Unternehmen zu nutzen.
Aufbauend auf die vermittelten PM-Grundlagen im Basisseminar werden im Seminar Agiles Projektmanagement Methoden und Techniken für Projektleiter und Projektteams dargestellt, die geeignet sind, in sehr dynamischen Umfeldern den Projekterfolg zu gewährleisten. Dazu zählt beispielsweise agiles Projektmanagement mit Scrum. Es wird unter anderem verdeutlicht,
- wie sie die Anforderungen an das Projekt mit dem ?Product-Backlog? dynamisch klären,
- wie Sie den ?Work in Progress? unter Nutzung des KANBAN-Boards steuern,
- wie Sie die Zusammenarbeit im Projektteam unter Nutzung von SCRUM optimieren und
-was zu beachten ist, wenn Sie in einer Multiprojektumgebung arbeiten.
In der Weiterbildung Agiles Projektmanagement geben wir Ihnen Möglichkeiten zur optimalen Einsteuerung der verschiedenen Arbeitspakete in den Bearbeitungsprozess unter Beachtung von Ressourcenengpässe in Anlehnung an die Konzepte des ?Critical-Chain-Projektmanagements (CCPM)?. Wir sprechen über die Bewältigung von Störungen und die Anpassung der Projektplanung an unvorhergesehene Veränderungen.
Im Seminar Agiles Projektmanagement achten wir auf die Anwendbarkeit der vorgestellten Methoden. Die Übertragbarkeit auf die Projektpraxis der Teilnehmer ist uns ein wichtiges Anliegen. Für die praktische Umsetzung im Projektalltag gehen wir auf die Nutzung von Software ein.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an interne/externe Projektmanager, Projektleiter/-mitarbeiter und Projektauftraggeber, die den Vorteil agiler Methoden zur Steuerung klassischer Projekte kennen lernen möchten. Teilnehmende aus dem Zertifikatslehrgang Projektmanager (TÜV) sind ebenfalls angesprochen.
Voraussetzungen
Dieses Seminar ist unabhängig von dem Basisseminar ?Projektmanager (TÜV)? buchbar. Vorrausetzung sind Grundkenntnisse im Projektmanagement und möglichst praktische Erfahrungen.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
16;"
Bitte beachten Sie auch die zu dieser Weiterbildung passenden Angebote, den Zertifikatslehrgang Projektmanager (TÜV) ";"sowie die Veranstaltung Führen ohne Vorgesetztenfunktion.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie";
Ne
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