Veranstaltungskalender

Veranstaltungskalender

Sachkunde für Schimmelpilzsanierung | Bautrocknung - 97 - 05.11.2025

Zweitägiger Zertifikatslehrgang / Aufbaulehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Sanierungsfachbetriebe (mit Sachkundeprüfung zur „sachgerechten“ Sanierung)


Behandelt werden die jeweiligen Zusammenhänge und die praktische Umsetzung im planerischen, bauphysikalischen, technischen und handwerklichen Bereich.

Sie erhalten Praxiswissen, um Schimmelpilzschäden sicher zu erkennen und zu bewerten. 

Sie lernen die aktuellen Regelwer­ke zur fachgerechten Schimmel­pilzsanierung kennen.

Praktische Beispiele veranschaulichen die Ursachen für Schimmelpilzbefall und verdeutlichen, wie Ablauf und Umfang einer fachgerechten Sanierung einzuschätzen sind.

Mehr erfahren

Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 05.11.2025

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5


Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

Mehr erfahren

Asbest - 233 - 05.11.2025

Eintägige Einführung in die TRGS 519


Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z. B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.

In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.

Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.

Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z. B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest!

Die besonderen Eigenschaften von Asbest:

  • Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
  • Ist fast unbegrenzt haltbar
  • Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
  • Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
  • Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
  • Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
  • Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf

Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.

Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.

Mehr erfahren

Asbest Kurzlehrgang - 99 - 05.11.2025

Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23


Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.

Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.

Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.

Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.

Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.

Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4

Mehr erfahren

Eingriffskompensation im Verdichtungsraum - 439 - 05.11.2025

Neue Wege in der Akquisition, Planung und Umsetzung von Ausgleichsflächen bei geringen Flächenressourcen


Eine zielorientierte, auf Nachhaltigkeit abzielende Eingriffskompensation wird mangels geeigneter Flächen für Maßnahmen zunehmend schwieriger. Zwar haben sich über die ergebnisorientierte Landschaftsplanung anhand von Flächenpools und Ökokonten sowie der frühzeitigen Einbeziehung Betroffener (insbesondere der Landnutzer) in den letzten Jahren Fortschritte erzielen lassen. Doch zumindest im Verdichtungsraum wird es im wahrsten Sinne des Wortes eng: Viele geeignete Flächen sind bereits zu Kompensationszwecken belegt worden und die Erkenntnis über zuweilen erhebliche Folgekosten einstmals angelegter Kompensationen hemmen die effektive Belegung weiterer Flächen.

Neue gesetzliche Regelungen, wie etwa wasserrechtliche Erfordernisse einerseits, sowie die zunehmende Konkurrenz um Flächen durch neue Flächennutzungen, wie z. B. dem verstärkten Anbau von Mais zur Gewinnung von Bioenergie oder der Errichtung von Freiland-PV-Anlagen andererseits, erschweren die Flächenakquisition zusätzlich, weil die Bereitschaft der Landbesitzer und -nutzer, weitere Flächen bereitzustellen, sehr gering ausgeprägt ist.

Gerade in dieser schwierigen Situation des Naturschutzes, insbesondere in Verdichtungsräumen, können Zielsetzungen des Biotopverbundes mit überzeugenden Leitbildern erfolgreich sein.

Mehr erfahren

ESG-Reporting /Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS - 555 - 05.11.2025

Dreitägiger Zertifikatslehrgang zur erfolgreichen Berichterstattung


Nutzen Sie die Chance, sich in einem zukunftsorientierten Bereich weiterzubilden! In unserem dreitägigen Zertifikatslehrgang erfahren Sie alles Wichtige zur neuen EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die CSRD hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert.

Ab 2025 sind nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen, sondern auch solche mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro.

Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Unternehmen nun verpflichtet ist, ihre ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) nach einheitlichen Vorgaben transparent zu berichten.  Die ESG-Themen sind in den Lagebericht zu integrieren und mit den Finanzdaten zu veröffentlichen.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, kann es sinnvoll sein sich mit der CSRD auseinanderzusetzen, um sich auf Stakeholderanfragen vorzubereiten.

In diesem Lehrgang lernen Sie:

  • Die Inhalte der neuen Standards und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.
  • Wie Sie ein berichtskonformes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen.
  • Wesentliche Themen durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeit zu identifizieren.
  • Stakeholder effektiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einzubeziehen.

Mehr erfahren

Gefährliche Abfälle - 12 - 05.11.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.

U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:

  • Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
  • Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
  • Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
  • Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
  • Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
  • Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!

Mehr erfahren

Immissionsschutz für Einsteiger - 84 - 05.11.2025

Eintägige Grundlagenschulung


Immissionsschutz betrifft alle Betriebe, auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/r Beauftragten.

Die Anforderungen des Immissionsschutzes sind vielfältig und umfassen Schutz-, Vorsorge-, Genehmigungs- und Berichtspflichten.

Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die die Aufgaben des Immissionsschutzes wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren, praxisnah die erforderlichen Grundkenntnisse.

Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragter - 68 - 05.11.2025

Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1


Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.

§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.

Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.

Mehr erfahren

Sicherheitsbeauftragter - 68 - 05.11.2025

Zweitägiger Praxislehrgang mit Zertifikat zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1


Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung unterstützt. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ist er/sie ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.

§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. In § 20 (1) der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Anforderungen für die Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten näher erläutert. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße, Anzahl der Beschäftigten und Unfall- und Gesundheitsgefahren und Berücksichtigung weiterer Kriterien, können die zuständigen Berufsgenossenschaften ihre Mitgliedsbetriebe auch zur Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter verpflichten.

Bestellte Sicherheitsbeauftragte sollten in den ihnen übertragenen Verantwortungsbereichen schnell verfügbar sein, um ggf. schnell fachlich unterstützen zu können.

Mehr erfahren

WEBINAR: Sicherer Schaltschrankbau nach EN 61439 - 2477-WEB - 06.11.2025

In diesem 1-tägigen WEBINAR erhalten Sie praxisgerechte Interpretationen der Anforderungen von EN 61439 zur normengerechten Konstruktion von Schaltschränken und Schaltanlagen.


Dieses Praxis-Seminar vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen, um sichere Schaltschränke (Schaltanlagen, Schaltgerätekombinationen) entsprechend der harmonisierten Norm EN 61439-1 (VDE 0660-600) und den zugehörigen Produktnormen zu bauen. Der Fokus des Seminars liegt auf den konkreten technischen Anforderungen an sichere Schaltschränke.

Seminarprogramm

Kurzüberblick rechtlicher und normativer Zusammenhänge

  • CE-Kennzeichnung: Diese Richtlinien müssen Sie beim Schaltschrankbau beachten.
  • Planer – Hersteller – Lieferant: Wer hat in der Supply-Chain welche Pflichten.
  • Neuerungen durch die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU – Wie sieht eine „Risikoanalyse“ für Schaltschränke aus?
  • Schaltschrank als Sicherheitsbauteil? Objektive Übersicht zu unterschiedlichen Meinungen – und worauf es in der Praxis wirklich ankommt.
  • Zusammenhang und Abgrenzung mit anderen relevanten Normen, insbesondere EN 60204-1 (el. Ausrüstung von Maschinen) und EN ISO 13849-1/2 (sichere Steuerungen)

EN 61439 in der Praxis – Technische Anforderungen an den Schaltschrank

  • Festigkeit von Werkstoffen und Teilen inkl. mechanischer Festigkeit
  • Schutzart von Gehäusen
  • Luft- und Kriechstrecken
  • Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren, indirektes Berühren)
  • Einbau von Betriebsmitteln
  • Stromkreise innerhalb des Schaltschrankes - Dimensionierung
  • Hitzeentwicklung und Wärmeabfuhr – Methoden zur Messung und Berechnung
  • Isolationseigenschaften und Kurzschlussfestigkeit
  • Elektromagentische Verträglichkeit (EMV) im Schaltschrank

Bauartnachweis und Stücknachweis

  • Worin unterscheiden sie sich voneinander?
  • Wozu dienen Bauart- und Stücknachweis?
  • Von wem wird welcher Nachweis durchgeführt?
  • Zu welcher Phase im Prozess werden Bauart- und Stücknachweis durchgeführt?
  • Möglichkeiten zur Durchführung eines Bauartnachweises (Prüfung, Vergleich, Begutachtung)

Praxisempfehlungen für typische Situationen im Schaltschrankbau

Systematisch beginnen: IEC/TR 61439-0 sowie Anhang C aus EN 61439-1 als Vorlage zur Abstimmung der technischen Merkmale zwischen Schaltschrankbauer und Anwender

Geteilte Nachweisverantwortung: die Unterschiede der Rollen „ursprünglicher Hersteller“, „Hersteller“, „Anwender“ verstehen und im Projekt anwenden

Umbau und Erweiterung bestehender Schaltgerätekombinationen – Warum ein Umbau eine „wesentliche Veränderung“ einer gesteuerten Maschine darstellen kann und was dies in der Praxis bedeutet.

Beispiele für die Auswahl und technische Dimensionierung von Schutzmaßnahmen zum:

  • Schutz bei indirektem Berühren (Fehler-Schutz)
  • Schutz gegen direktes Berühren (Basis-Schutz)
  • Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Erforderliche Nachweisdokumente und Benutzerinformationen

  • Welche Angaben müssen auf ein Typenschild? (Mindestvorgaben aus Richtlinien und zusätzliche Angaben aus zutreffenden Normen)
  • Wer (Hersteller, Planer, Zusammenbauer) muss wann welche Dokumente (aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften) erstellen?
  • Welche Angaben in Betriebsanleitungen bzw. Begleitdokumentationen enthalten sein müssen.

Fragen und Diskussion

Ihre individuellen Fragen beleben den Seminarablauf und erhöhen den Praxisbezug dieses Seminars.



Mehr erfahren

Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen - EX/A33/30301701/06112025-1 - 06.11.2025

Gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113) und DIN VDE 0105-100


Inhalt

Grundlegendes zum Arbeitsschutz, u. a. Prüffristen

Spezielles zum Arbeitsschutz beim Prüfen

Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
- Schutzarten von Betriebsmitteln
- Schutzklassen
- 5 Sicherheitsregeln

Prüfung von elektrischen Maschinen als Erst- und Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) und DIN VDE 0105-100 mit Beispielen aus der Praxis:
- Sichtprüfung/Erproben, Messungen und Funktionsprüfungen
- Messanordnungen
- Dokumentation/Protokollierung und Kennzeichnung

Durchführung von Messungen an einer ausgewählten Maschine

Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen

In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen. Es werden Ihnen die Grundlagen zur Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1) ausführlich vermittelt: Die Norm gewährleistet einen reibungslosen Betriebsablauf und hält die Sicherheitsanforderungen im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie ein. Sie dient zum unmittelbaren Schutz von Menschen, Maschinen und Material.

Neben den Anforderungen der Norm lernen Sie die möglichen Gefährdungen durch den Betrieb von Maschinen kennen. Insbesondere vermittelt Ihnen das Seminar die Anforderungen zu Prüfungen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und der einwandfreien Funktion. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Die Veranstaltung endet mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Industrieunternehmen mit Maschinen, die elektrisch mit NS bis 1000 V AC und 1500 V DC betrieben werden und nicht tragbar sind. Die Schulung eignet sich für Elektrofachkräfte, die an Maschinen Erstprüfungen, Prüfungen nach Reparaturen/Änderungen und Wiederholungsprüfungen als zur Prüfung befähigte Person durchführen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch der Veranstaltung ist eine Tätigkeit als Elektrofachkraft.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

25

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie

Nettopreis

980 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

186.2 EUR

Bruttopreis

1166.2 EUR

Ansprechpartner

Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
weitere Informationen

Mehr erfahren