Veranstaltungskalender

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DSGVO-Seminar für den Arbeitsalltag - Datenschutz in der Praxis - EX/A38/10151151/23062025-1 - 23.06.2025

Datenschutz umsetzen mit Mustern, Checklisten und weiteren Hilfsmaterialien


Inhalt

Einführung: die wichtigsten 6 Regelungen der DSGVO für das Datenschutzmanagement

Rechtsgrundlagen dokumentieren
- Auswahl der richtigen Legitimation für Datenkategorien und Verarbeitungszwecke
- Einwilligung Foto: Mustertexte, Verfahren
- Praxis: Eigenen Einwilligungstext verfassen und mittels Checkliste prüfen
- Berechtigtes Interesse: Dokumentation der Abwägung der Interessen
- Praxis: Dokumentation des berechtigten Interesses für eine Ihrer Verarbeitungen

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verschiedene Varianten der Dokumentation
- Empfohlene Inhalte
- Praxis: VVT am Beispiel

Dokumentation von Datenschutzverletzungen
- Aufbau des internen Meldeprozesses und dessen praktische Umsetzung
- Aufbau der internen Dokumentation
- Wie funktioniert die Meldung an die Datenschutzbehörde? Womit muss ich rechnen?
- Praxis: Melden eines Fehlversands von personenbezogenen Daten

Datenschutzerklärungen und Informationstexte
- Was gehört hinein?
- Beispiel: Information an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Beispiel: Information an Webbesucherinnen und Webbesucher
- Praxis: die Datenschutzerklärung der eigenen Website schnell und einfach auf Datenschutzverstöße prüfen

Auftragsverarbeitung
- Was gehört hinein? Muster aus Textbausteinen
- Praxis: Ausfüllen eines AV-Vertrags
- Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen
- Praxis: Prüfen eines Ihrer AV-Verträge

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Methoden zur Ermittlung der eigenen TOMs einer Verarbeitung
- Praxis: TOMs einer Verarbeitung dokumentieren
- Checkliste zur Prüfung der TOMs von Auftragsverarbeitern

Nutzen

In unserem DSGVO-Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen richtig umsetzen und die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllen.
Auch wenn Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits in Ihrem Unternehmen umgesetzt haben und das geforderte Datenschutzmanagement nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, tauchen im betrieblichen Alltag immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung kniffelig ist:

- Haben wir den richtigen AV-Vertrag mit unserem IT-Dienstleister abgeschlossen?
- Sind unsere Kundinnen und Kunden lückenlos über den Datenschutz informiert oder gibt es noch etwaige Fragen?
- Wie können wir die Arbeit am Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vereinfachen?
- Wie erkennen wir, ob die Datenschutzerklärung unserer Website vollständig ist?
- Wie muss die Interessenabwägung einer Verarbeitung dokumentiert sein, sodass die Datenschutzbehörde zufrieden ist?

Dieses DSGVO-Seminar hat den Anspruch, Ihnen für viele Datenschutzfragen des betrieblichen Alltags nicht nur Mustertexte, Checklisten und Ablaufpläne an die Hand zu geben. Es bietet Ihnen auch in Praxisübungen die Möglichkeit, durch den intensiven Austausch und Diskussionen, Datenschutz-Texte zu erstellen, die Sie direkt in Ihrem Unternehmen verwenden können. Anhand von Fallbeispielen besprechen und lösen wir Datenschutzprobleme und nutzen dabei die in diesem DSGVO-Seminar vorgestellten Werkzeuge.

Nutzen Sie unsere Muster und Checklisten zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dabei dürfen Sie sicher sein, dass die vorgestellten Muster und ihre Lösungen den aktuellen Stand der Erwartungen der Datenschutzbehörden bestmöglich erfüllen.

Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und -helfer, Geschäftsführer, bei denen Datenschutz ?Chefsache? ist, Informationssicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Compliance, Personal, IT-Gutachter und -Berater sowie Interessierte

Voraussetzungen

Es werden Grundkenntnise im Datenschutz vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Tei

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Abfallbeauftragter im Gesundheitswesen - 357 - 23.06.2025

Bundesweit staatlich anerkanntes Fortbildungsseminar zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Durch die neuen Regelungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) haben alle Krankenhäuser und Kliniken, sofern mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§ 2 Satz 1, Pkt c AbfBeauftrV).Die erworbene Fachkunde ist alle zwei Jahre durch einen zweitägigen, staatlich anerkannten Fortbildungskurs zu aktualisieren (§ 9 AbfBeauftV). Die vorliegende staatlich anerkannte Aktualisierung richtet sich an diese Personengruppe.

Die Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und medizinische Labors – erzeugen besondere Arten von Abfällen, die nicht üblicherweise in Unternehmen anfallen (Amputate, Abfälle, die dem Strahlenschutz unterliegen, infektiöse Abfalle ...).

Diese Abfälle erfordern bei der Entsorgung teilweise eine völlig andere Vorgehensweise wie die üblichen „Regelabfälle“ (das soll nicht heißen, dass diese nicht bereits schwierig genug sind).

Im Zusammenspiel mit Hygiene-, Gefahrgut- und administrativen Fragen ergibt sich in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein weitgehend einzigartiges Gebilde, welches eine spezielle, branchenbezogene Fortbildung rechtfertigt.

Nicht zuletzt soll dieses Seminar auch die Optimierung der Kostenseite beleuchten, da nahezu alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter enormen Kostendruck stehen.

Das vorliegende Seminar bietet Spezialwissen welches z. B. für den offiziellen Abfallbeauftragten aber auch für diejenigen Einrichtungen die keinen Abfallbeauftragten benötigen, das erforderliche Branchenwissen aufarbeitet.

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Betriebsbeauftragter für Abfall - 16 - 23.06.2025

Viertägiges bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zum Erwerb der Fachkunde im Sinne §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV. Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Abfallbeauftragter und Anzeige bei der zuständigen Behörde


Vier­tä­gi­ger Grund­lehr­gang zur Vor­be­rei­tung der Be­stel­lung als Be­triebs­be­auf­trag­ter für Ab­fall / Ab­fall­be­auf­trag­ter und An­zei­ge bei der zu­stän­di­gen Be­hör­de. Das Fach­kun­des­e­mi­nar Ab­fall­be­auf­trag­ter ver­mit­telt die not­wen­di­gen Kennt­nis­se, um die Funk­ti­on des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall aus­zu­üben.

Be­trei­ber von An­la­gen (BImSch-Anlagen), in de­nen Ab­fäl­le er­zeugt und/oder ent­sorgt wer­den, kön­nen ver­pflich­tet sein, ei­nen Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall zu be­stel­len (siehe PDF – Wer benötigt einen Abfallbeauftragten). Die­ser dient nicht nur als be­triebs­in­ter­ner Be­ra­ter bei Fra­gen be­züg­lich der Ver­mei­dung, Ver­wer­tung und Be­sei­ti­gung von Ab­fäl­len, son­dern hat auch ei­ne Kon­troll­funk­ti­on zu er­fül­len, d. h. er ist für die Ein­hal­tung und Um­set­zung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ver­ant­wort­lich.

In den §§ 60 des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes (KrWG) ist die Be­stel­lung des Be­triebs­be­auf­trag­ten für Ab­fall so­wie sind des­sen Pflich­ten und Auf­ga­ben fest­ge­legt. In un­se­rem Lehr­gang er­wer­ben Sie das nö­ti­ge Wis­sen, um ei­ne Tä­tig­keit als Ab­fall­be­auf­trag­ter wahr­zu­neh­men und in der Pra­xis auch an­wen­den zu kön­nen.

Die Betreiber folgender Anlagen:

  • genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind:
  • Anlagen nach den Nummern 1 bis 7 sowie den Nummern 9 und 10, soweit pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle anfallen
  • Anlagen nach Nummer 8, für die in Spalte c die Verfahrensart G vorgesehen ist
  • Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
  • Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen
  • Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung in der Fassung der 2. Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden.

Folgende Besitzer im Sinne von § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

  • Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Transportverpackungen gemäß § 4 Absatz 1 der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen
  • Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt
  • Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
  • Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
  • Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 19 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, die von ihnen hierfür beauftragten Dritten haben einen Abfallbeauftragten bestellt
  • Vertreiber, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 17 Absatz 1 oder Absatz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen
  • Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 8 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt
  • Vertreiber, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien gemäß § 9 des Batteriegesetzes zurücknehmen, es sei denn, sie sind einem freiwilligen System für die Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien angeschlossen, das selbst über einen Abfallbeauftragten verfügt
  • Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.

Betreiber folgender Rücknahmesysteme:

  • Systeme, die Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zurücknehmen
  • herstellereigene Rücknahmesysteme, die Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß § 16 Absatz 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zurücknehmen
  • das Gemeinsame Rücknahmesystem, das Geräte-Altbatterien gemäß § 6 des Batteriegesetzes zurücknimmt
  • herstellereigene Rücknahmesysteme, die Geräte-Altbatterien gemäß § 7 des Batteriegesetzes zurücknehmen
  • Systeme, die Fahrzeug- oder Industrie-Altbatterien freiwillig zurücknehmen

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Brandschutzbeauftragter - 20 - 23.06.2025

Siebentägige Ausbildung in zwei Teilen (4+3 Tage) nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV-Information 205-003) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb-Richtline 12-09/1)


Diese Veranstaltungen ist gemäß§ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die <strong>Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche &gt; 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und der vfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.

Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.

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Kranführer - Ausbildung - 312 - 23.06.2025

Eintägiger Lehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Vorschrift 52 - Krane (bisher BGV D6). Geeignet zum Führen von Brücken- und Säulenportalkranen.


Um die hohen Anforderungen an die Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Kranführer Kenntnisse hinsichtlich der Belastung des Kranes, Sicherheitsabständen, Anschlagmittel und Sicherung von Lasten besitzen.

Die DGUV Vorschrift 52 fordert vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Kranes ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden.

In diesem Seminar wird die Fähigkeit zum Bedienen von und dem sicheren Umgang mit Kranen in theoretischer und praktischer Ausbildung vermittelt.

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Probenehmer-Zertifikatslehrgang - 94 - 23.06.2025

Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich.

Grundlagen für eine Kompetenzbestätigung (Akkreditierung) mit praktischen Demonstrationen und Durchführungen von Probenahmen und Messungen


Praxistraining im Gelände:

SCHILLER Ingenieure und Geologen

  • 1. Tag: Beprobung von kontaminiertem Boden Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 2. Tag: Beprobung von Grundwasser und Oberflächenwasser Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg
  • 3. Tag: Praxistraining / praktische Demonstration von Beprobungen (im Gelände) Dipl.-Geol. Ingo Schiller, SCHILLER Ingenieure und Geologen, Michendorf (Brandenburg) / Bad Sobernheim
  • 4. Tag: Beprobung von Bodenluft (optional, auch einzeln buchbar) Dipl.-Ing. René Meye, META Messtechnische Systeme GmbH Dresden

Schwerpunkt der Schulung ist neben den gesetzlichen und fachlichen Änderungen sowie den technischen Entwicklungen insbesondere ein intensiver praktischer Teil.

Probenahmen von Boden, Bodenluft, Grund- und Oberflächenwasser sowie Abwasser sind fester Bestandteil der Akkreditierung von Laboratorien und Ingenieurbüros und sollten aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Bei der Akkreditierung werden oft Abweichungen festgestellt, die u. a. durch Schulung des Personals ausgeschlossen werden können.

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WEBINAR: Erstellen von Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen - 2478-WEB - 24.06.2025

Im zweitägigen WEBINAR erfahren Sie, worauf Sie bei der Erstellung von Benutzerinformationen besonders achten sollten und wie Sie Stolperfallen vermeiden


Die Maschinenrichtlinie fordert, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist, zu jeder Maschine oder Anlage eine Betriebsanleitung mitzuliefern. Welchen Inhalt und welche Form diese Betriebsanleitung haben muss, definieren neben der Maschinenrichtlinie insbesondere die Norm IEC/IEEE 82079 sowie weitere Normen und Richtlinien mit Bezug zur  Maschinensicherheit.

Im 2-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen sowie praxisnahe Empfehlungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.

Seminarprogramm

Basiswissen zu den Anforderungen an Anleitungen (Betriebsanleitungen, Montageanleitungen) nach IEC/IEEE 82079-1:2020

  • Zielgruppenanalysen: An wen richtet sich Ihre Betriebsanleitung?
  • Wie Sie den Wissensstand der Anwender bestimmen und berücksichtigen.
  • Anforderungen an Textgestaltung, Layout, Illustrationen, ...
  • Sicherheitsinformationen und Warnhinweise richtig und effizient erstellen
  • Terminologie: Warum Terminologiearbeit bei der Erstellung von Betriebsanleitungen unerlässlich ist.
  • Stolperfallen erkennen: So vermeiden Sie typische Fehler, z.B. Reizüberflutung, Overwarning!, ...

Rechtliche und normative Anforderungen an Betriebsanleitungen für Maschinen

Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Inhalt, Sprache, Form) – Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei Betriebsanleitung (Maschinen) und Montageanleitung (unvollständige Maschinen)

Anforderungen aus weiteren Richtlinien, z.B. ATEX, Druckgeräte, EMV, Outdoor-Richtlinie, …

Normative Anforderungen an die Betriebsanleitung – Was fordert die  Norm zur Risikobeurteilung (EN ISO 12100) bzgl. der Betriebsanleitung?

Welche Anforderungen ergeben sich aus B-Normen, z. B.:

  • EN ISO 20607:2019 (Betriebsanleitungen für Maschinen)EN 60204-1 (elektrische Ausrüstung von Maschinen) oder
  • EN ISO 13849-1/2 (Auslegung und Validierung sicherheitsrelevanter Steuerungen)?

So berücksichtigen Sie Anforderungen aus produktspezifischen C-Normen systematisch!

Digital oder doch (noch) Papier? – Dürfen Betriebsanleitungen für Maschinen auch digital bereitgestellt werden oder muss es noch immer die klassische Papierform sein? Mit welchen Trends auf technischer, ökonomischer und rechtlicher Seite ist in den nächsten Jahren zu rechnen?

Betriebsanleitungen für Anlagen: Warum die Summe der (Einzel)Betriebsanleitungen und Montageanleitungen keine hinreichende (Gesamt)Betriebsanleitung darstellt. Tipps und Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen für Maschinen-Anlagen in der Praxis.

Benötigen auch Eigenbau- oder Versuchsmaschinen eine Betriebsanleitung?

Was passiert, wenn Anleitungen fehlerhaft sind oder gar gänzlich fehlen? Lernen Sie die Begriffe „Instruktionspflichten“ und „Instruktionsfehler“ kennen und verstehen Sie deren Bedeutung anhand von  bekannten Urteilssprechungen.

Optimale Zusammenarbeit innerhalb von Abteilungen

  • Entwicklung und Konstruktion – Informationslieferanten für die Erstellung von Betriebsanleitungen
  • Einkauf – Worauf Sie bei der Beschaffung von Komponenten (z. B. unvollständige Maschinen) achten sollten. Auf welche Dokumente Sie rechtlich Anspruch haben und was Sie per Vertrag regeln sollten.
  • Verkauf/Marketing – Welche Einschränkungen (z. B. in Vertriebsprospekten) gibt es in Bezug auf Instruktionen oder Anleitungen und welche rechtlichen Auswirkungen kann dies haben?
  • Die Rolle der Betriebsanleitung im Arbeitsschutz/Arbeitnehmerschutz
  • Die Rolle der Betriebsanleitung bei der Zulassung von Produkten

Tools als Hilfsmittel zum Erstellen von Betriebsanleitungen

  • Safexpert Betriebsanleitungs-Assistent: Hinweise auf Restgefährdungen direkt aus der Risikobeurteilung in die Betriebsanleitungsvorlage übernehmen
  • Schnittstelle von Safexpert zum Redaktionssystem Schema ST4
  • Wann sich der Einsatz von Redaktionssystemen lohnt

Praxistipps zur Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen

  • Worauf Sie bei der Erstellung von Betriebsanleitungen besonders achten sollten.
  • Wie Sie die „bestimmungsgemäße Verwendung“ und die „vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen“ in der Betriebsanleitung berücksichtigen.
  • Warum Hinweise auf Restgefährdungen wichtig und gefordert sind.
  • So vermeiden Sie typische Zeitfresser bei der Erstellung von Anleitungen!
  • Worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (z. B. Übersetzer, Dienstleister, Druckerei usw.) unbedingt achten sollten.

Während des gesamten Seminars werden praktische Übungen durchgeführt und konkrete Beispiele besprochen – gern auch Anwendungsfälle der Teilnehmer

Mehr Informationen und zur Anmeldung

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Seminar: Informationssicherheit im Qualitätsmanagement - EX/A44/20151611/24062025-1 - 24.06.2025

Informationssicherheit im Qualitätsmanagement: Minimierung von Risiken und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen


Inhalt

Einführung in Informationssicherheit und Qualitätsmanagement
- Definitionen und Konzepte von Informationssicherheit und Qualitätsmanagement
- Die Bedeutung der Integration von Informationssicherheit in das Qualitätsmanagement

Risikobewertung und Risikomanagement
- Methoden zur Identifizierung von Risiken im Zusammenhang mit Informationen und Dokumenten
- Bewertung von Risiken und Priorisierung von Maßnahmen

Gesetzliche und regulatorische Anforderungen
- Überblick über relevante rechtliche Anforderungen und Standards im Bereich Informationssicherheit und Qualitätsmanagement
- Compliance-Anforderungen und Best Practices

Schutz von Dokumenten und Informationen
- Sicherer Umgang mit sensiblen Informationen und Dokumenten
- Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement

Technologien und Tools für Informationssicherheit
- Überblick über gängige Tools und Technologien zur Sicherung von Dokumenten und Informationen
- Implementierung von Verschlüsselung, Authentifizierung und anderen Sicherheitsmechanismen

Best Practices und Fallstudien
- Fallbeispiele und Erfahrungen aus der Praxis
- Diskussion über bewährte Praktiken und Herausforderungen bei der Umsetzung von Informationssicherheit im Qualitätsmanagement

Nutzen

Durch die Teilnahme am Seminar Informationssicherheit im Qualitätsmanagement erhalten Sie das Rüstzeug, um Rechtssicherheit von dokumentierten Informationen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation zu gewährleisten. Teilnehmende erlangen fundierte Kenntnisse über die Integration von Informationssicherheit in das Qualitätsmanagement und lernen, wie sie Risiken effektiv identifizieren und bewerten. Dies hilft Ihnen, die Sicherheit und Integrität von sensiblen Dokumenten und Informationen zu gewährleisten.

Unternehmen sind oft gesetzlich verpflichtet, bestimmte Standards und Vorschriften in Bezug auf den Schutz von Informationen einzuhalten. Durch den Schutz von Dokumenten und Informationen im Qualitätsmanagement können Organisationen das Risiko von Datenverlusten, Datenschutzverletzungen und finanziellen Schäden verringern. Ein effektives Qualitätsmanagementsystem sollte sicherstellen, dass alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Unsere Schulung zur Informations- und Rechtssicherheit von dokumentierten Informationen vermittelt Ihnen, wie Sie vertrauliche Informationen schützen und unbefugten Zugriff verhindern, wodurch die Sicherheit Ihrer Daten erhöht wird. Durch eine gezielte Risikobewertung und ein abgestimmtes Risikomanagement lässt sich die Wahrscheinlichkeit von Datenverlusten und Datenschutzverletzungen deutlich reduzieren. Ebenso erhalten Sie ein tiefes Verständnis der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen und lernen, wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen, um Compliance zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Durch praxisnahe Fallstudien und Übungen können Sie das erlernte Wissen direkt in Ihrem beruflichen Umfeld anwenden und so die Effizienz Ihrer Sicherheitsmaßnahmen steigern.

Das Seminar Informationssicherheit im Qualitätsmanagement bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Fachleuten intensiv auszutauschen und wertvolle Kontakte zu knüpfen, die Ihnen im beruflichen Alltag weiterhelfen können.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Fachleute und Führungskräfte im Qualitätsmanagement sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Erstellung, Verwaltung und den Schutz von Dokumenten in Organisationen verantwortlich sind.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung wird ein grundlegendes Verständnis für Dokumente im QM, Basiswissen über Informationssicherheit und technisches Verständnis vorausgesetzt.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

16

Abschluss

Teilnahmebescheinigung de

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Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC - EX/A37/30301401/24062025-1 - 24.06.2025


Inhalt

Elektrische Unfälle, deren Ursachen und Erste-Hilfe-Hinweise

Rechtliche Vorschriften nach
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DGUV Regel 103-011
- VDE 0105

Einsatz, Behandlung, Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel
sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung

Bestellformulare, Arbeitsanweisungen

Schriftliche Erfolgskontrolle und Praxisprüfung

Durchführung von Arbeitstechnologien (Praktische Ausbildung)
-bei Anmeldung bitte gewünschte Arbeitstechnologie angeben:

O Kunststoffkabel:
- Kabelmuffen als Abzweig-, Verbindungsmuffe oder Endkappe
O MSR-Anlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von therm. Überstromrelais, Schützen o. a.
O Schaltanlagen:
- Ein- und Ausbau von Bauteilen, z. B. von LS-Schaltern, 3-pol. Schaltern, RCD
O Zähleranlagen:
- (u. a. Sperrkassierer) An- und Abklemmen, Wartungen/Kontrollen
O Installationsanlagen
O Photovoltaik-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)
O Batterie-Anlagen (nur in Magdeburg möglich)

Eigene Montagematerialien können mitgebracht werden!

Wichtig: Sollten noch andere Arbeitstechnologien notwendig sein, müssen gesonderte Absprachen getroffen werden.

Nutzen

Informieren Sie sich umfassend über die Anforderung an Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1000 V AC beziehungsweise 1500 V DC gemäß gesetzlicher Vorschriften: Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar sind Sie in der Lage, Arbeiten unter Spannung entsprechend verschiedener Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen die DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, die DIN VDE 0105-100 sowie die DGUV Regel 103-011 und VDE 0105. Das Seminar besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil über die Durchführung der Arbeitstechnologie.

Die breite Nutzung der elektrischen Energie in allen Lebensbereichen führt zu immer höheren Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung. Dementsprechend ist man bemüht, eine möglichst störungs- und unterbrechungsfreie Elektroenergieversorgung zu gewährleisten. Ohne Abschaltung von Anlagen können Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Der weitere Betrieb ist ganz oder teilweise möglich.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte, die ihre Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nachweisen müssen. Die Teilnehmer müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung (einschl. Herz-Lungen-Wiederbelebung - HLW) und eine gesundheitliche Eignung (G25-Untersuchung) nachweisen. Er richtet sich auch an Teilnehmer, die anweisende Personen sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das AuS nur von Vorgesetzten angewiesen werden, die hierzu geeignet sind, d. h. sie müssen über Kenntnisse im AuS verfügen. Anweisende Elektrofachkräfte oder Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen über Grundsätze für AuS verfügen.

Voraussetzungen

Ausgebildete Elektrofachkräfte; Personen ohne Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung,
die durch mehrjährige Tätigkeit Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsgebiet erworben haben (siehe auch DGUV Regel 103-011 und DIN VDE 0105-100).

Zeit

09:00 - 16:15

Max. Teilnehmerzahl

12; Bitte bringen Sie geeignete Schutzbekleidung (Helm, Schuhe, Handschuhe und Arbeitsanzug für AuS) mit.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Prüfungsergebnis und Bestätigung des durchgeführten Arbeitsverfahrens sowie einen Sicherheitspass. Die Schulung erfolgt gemäß DGUV Regel

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Energiemanagement-Beauftragter (TÜV) - Teil 2 - EX/A40/40151102/24062025-1 - 24.06.2025

Querschnittstechnologien zur Steigerung der Energieeffizienz


Inhalt

Lastganganalyse

Beleuchtung
- Technische Grundlagen
- Einführung in verschiedene Beleuchtungstechnologien
- Bewertung von Beleuchtungsinstallationen
- Effizienzanalyse im Bereich Beleuchtung
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Elektrische Antriebe
- Einführung in den Aufbau von Motoren
- Gegenüberstellung der verschiedenen Antriebstechnologien
- Bewertung von Maschinen und Anlagen
- Antriebsregelung
- Effizienzanalyse bei Antrieben, Regelungen und Übersetzungen
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Druckluft
- Technische Grundlagen
- Einführung in die Kompressortechnologien
- Abwärmenutzung in Kompressorstationen
- Bewertung der Erzeugung, Verteilung und Verwendung
- Effizienzanalyse im Bereich Druckluft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Kältetechnik
- Einführung in den Aufbau von Kälteanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Kälteanlagen
- Regelung von Kälteanlagen
- Effizienzanalyse bei der Erzeugung, der Verteilung und dem Verbrauch von Kälte
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Messdatenerfassung/Monitoring
- Vorteile von Energiemonitoring
- Einführung in den Aufbau eines automatisierten Systems
- Überblick möglicher Messstellen und Übertragungstechnik
- Kosten pro Messstelle
- Anforderungen an ein Monitoringsystem
- Umsetzung, Einführung des Systems

Energiedatenauswertung und Kennzahlen
- Energiedatenmanagement
- Messen und verifizieren
- Datenerfassung
- Energieleistungskennzahlen

Klima- und Lüftungstechnik
- Einführung in den Aufbau von Klima- und Lüftungsanlagen
- Technik und Auslegung
- Bewertung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: ASR, GEG, ISO 14644-1, DIN V 18599
- Regelung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Effizienzanalyse bei der Konditionierung von Luft
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wärmetechnik
- Technische Grundlagen von Wärmeverbundsystemen
- Erzeugung und Verteilung von Fluid und Dampf
- Einsatzgebiete unterschiedlicher Wärmeniveaus
- Wärmequellen- und Wärmesenkenanalyse
- Effizienzanalyse bei Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Wärme
- Maßnahmenentwicklung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Klimaneutralität

Nutzen

Im zweiten Teil der Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) erfahren Sie, wie Sie energetische Aspekte bei dem Einsatz von Technologien beurteilen. Dazu gehören Technologien wie Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik, Beleuchtungssysteme, Drucklufterzeugung und Verwendung etc. Außerdem lernen Sie, Energieeffizienzkriterien für den gesamten Zyklus von Vorhaben - von der Idee über die Planung bis hin zur Ausführung und Betrieb - zu definieren: Sie lernen, Maßnahmen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und die Effizienz von Anlagen zu analysieren. Der zweite Teil baut auf den ersten Teil auf und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ausbildung zum Energiemanagement-Beauftragten (TÜV) nach dem Besuch beider Teile mit einer Zertifikatsprüfung abzuschließen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen!

Zielgruppe

Geschäftsführer und Energiebeauftragte, Umweltmanagement- und Qualitätsbeauftragte oder Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Einführung eines Energiemanagementsystems beteiligt sind oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten; Facility-Manager, Technische Leiter und Produktionsleiter mit Grundkenntnissen in Dokumentation oder Managementsystemen

Voraussetzungen

Energiemanage

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Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG - EX/A35/40251201/24062025-1 - 24.06.2025

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 7 der 5. BImSchV


Inhalt

Rechtliche Grundlagen

Arten und Hierarchie der Rechtsvorschriften

Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten
- Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV)
- Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht)
- Gerätesicherheitsgesetz
- Technische Regeln, wie z. B. TRGS

Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten
- Verantwortlichkeiten/Delegation, Haftung, Ordnungswidrigkeiten

Anwendbarkeit der Störfallverordnung
- Aufbau und Inhalt der Störfallverordnung
- Betriebsbereiche/genehmigungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betriebsbereichen
- Was ist ein Betriebsbereich?
- Anwendung der Summen-/Quotientenregel auf Betriebsbereiche
- Anzeige von Betriebsbereichen, Gruppen von Betriebsbereichen

Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht
- Anforderungen und Umsetzung
- Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes und des Sicherheitsberichtes

Sicherheitsmanagementsystem SMS
- Organisation und Personal
- Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen
- Überwachung des Betriebs, sichere Durchführung von Änderungen
- Planung für Notfälle
- Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS
- Systematische Überprüfung und Bewertung

Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Stoffliches Gefahrenpotenzial
- Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und deren Zubereitung
- Reaktionen
- Stoffentstehungen bei Störungen

Grundlagen des Explosionsschutzes
- Explosionsschutzdokument

Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Sabotageschutz
- Auswirkungen auf Störfallbetriebe

Betriebliche Sicherheitsorganisation
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen
- Der Störfallbeauftragte in der Praxis

Die IE-Richtlinie in der betrieblichen Praxis

Nutzen

Seminar für Störfallbeauftragte nach § 58a BImSchG: In diesem Lehrgang erwerben Sie die fachliche Qualifikation, die Sie für die Bestellung als Störfallbeauftragter benötigen. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Unsere Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach § 7 und Anhang II der 5. BImSchV. Sie erfahren alle rechtlichen Grundlagen, Arten und Hierarchien der Rechtsvorschriften.

Auch Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten werden thematisiert. Dazu gehören: das Chemikaliengesetz (ChemVerbotsV, GefStoffV), Katastrophenschutzrecht, Brandschutzrecht (Landesrecht), das Gerätesicherheitsgesetz und weitere Technische Regeln, wie zum Beispiel die TRGS. Dazu informieren unsere Referenten Sie über Neuerungen und Aktualisierungen, die durch die Industrieemissionsrichtlinie seit 2013 gelten. Auch zum Thema Sicherheitsmanagementsysteme informieren sie unsere Referenten umfassend. Dabei nutzen Sie Beispiele zum Stand der Sicherheitstechnik.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die die Qualifikation eines Störfallbeauftragten erwerben wollen. Davon betroffen sind Unternehmen, in denen mit größeren Mengen gefährlicher Stoffe umgegangen wird, wie z. B. Raffinerien, Petrochemie, Chemie, Metallindustrie, Lager- und Logistikunternehmen, Kraftwerke usw.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Fachkunde nach § 7 der 5. BImSchV sind der Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule sowie die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen obersten Landesbehörde oder nach Landesrecht bestimmten Behörde anerkannten Lehrgangs, in denen Kenntnisse zu dieser Verordnung vermittelt wurden, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind. Ausnahmen in Einzelfällen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen.

Zeit

08:30 - 17:00

Max. Tei

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Künstliche-Intelligenz-Anwendungen in der Praxis - EX/A35/20401161/24062025-1 - 24.06.2025

KI-Einsatzgebiete -Grundlagen und Methoden für branchenübergreifende QM-Systeme


Inhalt

KI-Grundlagen und Methodenüberblick mit Praxisbeispielen aus dem Qualitätsmanagement

Machine Learning (neuronale Netze/generative KI)
- Deep Learning, Large Language Models
- Data Analytics, z. B. Datenkorrelation
- Natural Language Processing (insb. für Expertensysteme)
- Optimierungsverfahren
- Predictive Analytics

Praxisübungen mit Bearbeitung von realen Problemstellungen zur Unterstützung des kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)

Sicherheitsrelevante Aspekte und Grenzen von KI

Projektplanung/-management bei KI-Projekten

Tipps und Tricks zum Thema Ressourcenmanagement und QM-Datenaufbereitung

Vorstellung und Anwendung verschiedener Praxistools

Nutzen

In dieser zweitägigen Schulung Künstliche-Intelligenz-Anwendungen in der Praxis lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (KI) kennen. Sie verknüpfen KI-Anwendungen mit der Umsetzung in der Praxis. Aktuelle KI-Ansätze, wie Machine Learning und Large Language Models (z. B. ChatGPT), aber auch der Allgemeinheit weniger bekannte Teilgebiete der KI, wie z. B. Natural Language Processing und analytische/numerische Ansätze (Optimierungsverfahren, Cluster-Analysen u. a.), werden dabei von unseren Referentinnen und Referenten behandelt und praktisch veranschaulicht.

Ziel ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein umfassendes Verständnis von KI und ihren Anwendungen in den Unternehmensprozessen bzw. im Qualitätsmanagementsystem zu vermitteln. Wir versetzen Sie in die Lage, selbst zu beurteilen, welche Ansätze für ihre Einsatzgebiete in Frage kommen. So können Sie unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie bspw. Aufwand, Kosten und Qualität der Endergebnisse, die am besten geeignete KI-Methode auswählen.

Die erlernten KI-Methoden können in Unternehmen branchenunabhängig für verschiedenste Anwendungsbereiche eingesetzt werden. Im produzierenden Gewerbe unterstützt KI z. B. dabei, fehlerhafte Produkte oder Bauteile zu erkennen und Sicherheitsmaßnahmen (bspw. das Tragen von Schutzkleidung im Betrieb) einzuhalten oder sogar zu kontrollieren. Im Bereich der QM-Dokumentation und Prozessüberwachung ist es u. a. möglich, umfangreiche Datenquellen zu analysieren, um Zusammenhänge aufzudecken, die Menschen nicht ohne Weiteres erkennen. Auf dieser Basis können Fehlerquellen in den Produktions- und Dienstleistungsprozessen reduziert und somit die Effektivität und Effizienz gesteigert werden. Das kommt dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) des Qualitätsmanagements zugute. Zudem dient der Einsatz von KI der Automatisierung von Prozessen (wie bspw. im Kundenbeziehungsmanagement/CRM).

In unserer KI-Schulung legen wir besonderen Wert auf den Praxisbezug. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer festigen im Rahmen des Seminars das Gelernte in praktischen Übungen. Hierzu haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, uns im Vorfeld des Seminars KI-Anwendungen in der Praxis eigene Problemstellungen aus dem Arbeitsalltag mitzuteilen, auf die wir dann nach Möglichkeit eingehen.

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Mitarbeiter aller Branchen, die KI z. B. zur Fehlererkennung in Prozessen nutzen möchten. Das betrifft insbesondere Mitarbeiter der Produktion und Entwicklung, des Qualitätsmanagements und Prozessmanagements sowie die Verwaltungsprozesse.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Zeit

09:00 - 16:30

Max. Teilnehmerzahl

12; Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte zum Workshop ein Laptop mit. Mit dem praktischen Anwendungsübungen vertiefen Sie das erworbene Wissen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;

Nettopreis

1500 EUR

MwSt. in %

19

MwSt. in EUR

285 EUR

Bruttopreis

1785 EUR

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