Veranstaltungskalender
Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV - 18.12.2024
Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Inhalt
Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen
KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften
Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich
Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog
Nachweisverfahren, Registerführung
Anforderungen an den Transport von Abfällen
Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben
Nutzen
Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs- oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe- bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen
Voraussetzungen
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
25; Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Behördlich anerkannte Bescheinigung
Nettopreis
870 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
165.3 EUR
Bruttopreis
1035.3 EUR
Ansprechpartner
Frau Tonke Reins
0441 2197088-19
akd-ol@tuev-nord.de
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Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - 18.12.2024
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen/grundsätzliche Forderungen
- Musterbauordnung (MBO)
- Landesbauordnung (LBO)
- VdS-Richtlinien
- Geltende Normen
Anwendung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Begriffe und Definitionen
- Schutzziele und Einsatz
- Funktions- und Wirkungsweise
- Natürlicher und maschineller Rauch- und Wärmeabzug
Einbauvorschriften und Prüfzeichen von RWA
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Errichtererklärung
Auslöse- und Meldesysteme, Funktionsüberprüfung von RWA
Wartung und wiederkehrende Prüfungen von RWA
- Pflichten des Anlagenbetreibers
- Prüfungsgrundlagen
- Anforderungen an die Befähigte Person
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
Praktische Einweisung in die Prüfung
Nutzen
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Sie erhalten ebenso einen Überblick über die Vorgaben der Versicherer. Funktion, Wirkungsweise, Ziele und Einsatzgebiete von RWA werden Ihnen dargestellt. Sie lernen die Anforderungen und den Ablauf der notwendigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten kennen. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Durchführung der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Zwar verhindern RWA keinen Brand, sie sind jedoch ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung. Durch das automatische Öffnen von Fenstern oder Luken werden gefährliche Rauchgase und erhitzte Luft ins Freie abgeleitet. Somit kann die Feuerwehr schneller eingreifen und Personen können schneller evakuiert werden. Mit der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung darf nur entsprechend geeignetes und qualifiziertes Personal beauftragt werden.
Zielgruppe
Service- und Instandhaltungspersonal, Mitarbeiter, die Prüfungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durchführen, Brandschutzverantwortliche
Voraussetzungen
Zur Durchführung elektrischer Messungen im Rahmen der Wartung elektrisch betriebener RWA-Anlagen ist eine entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (bspw. abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektrofachkraft oder Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
14; Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie;" Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie
Nettopreis
870 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
165.3 EUR
Bruttopreis
1035.3 EUR
Ansprechpartner
Herrn Oliver Bastian
+49 421 22318 15
akd-hb@tuev-nord.de
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Seminar: Rechtliche Anforderungen an die Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2485-ÖF - 18.12.2024
Juristische Detailbetrachtung der Methodik, Inhalte, Dokumentationsanforderungen, Chancen und Restrisiken
Juristische Detailbetrachtung der Methodik, Inhalte, Dokumentationsanforderungen, Chancen und Restrisiken
Dieses 1-tägige Seminar richtet sich speziell an Personen, die bereits Erfahrung mit Risikobeurteilungen haben. Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich erläutert, welche juristischen Grauzonen bei der Durchführung von Risikobeurteilungen existieren und wie Sie diese Aspekte gewinnbringend berücksichtigen um den mitunter schmalen Grat zwischen Haftungsrisiko und seriöser Kostenoptimierung bestens zu meistern.
Personen, die noch keine oder wenig Erfahrung in diesem Bereich haben empfehlen wir unser Seminar zur Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen.
Seminarprogramm
- Grenzen der Maschine: Warum die Produktbeschreibung das zentrale Element der Haftungssteuerung ist.
- Grundsätze der Integration der Sicherheit:
- Wann ist Technik geboten und wann reicht Warnung?
- Bagatellschäden: Nicht immer sind Maßnahmen erforderlich!
- Welche Gefahren muss man berücksichtigen und welche könnte man "weglassen"?
- Sicherheit hat ihren Preis: Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
- Wer schreibt der bleibt: Was soll man wie weit dokumentieren?
- Vier Augen sehen mehr als zwei!
- Haftungsminderung durch Gremien- und Gruppenarbeit
- Der Einfluss externe Dienstleister auf die Haftungssteuerung von Unternehmen
- Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis, z.B. Lüfter-Brand in Gletscherbahn Kaprun und ICE-Unglück Eschede
- Rechtsfolgen fehlender oder fehlerhafte Risikobeurteilung, Konstruktion, Instruktion oder „Freigaben“
- Persönliche Produktverantwortung: Haftungsrisiken der Konstrukteure und Führungskräfte, Gestaltungsmöglichkeiten, Absicherung und Versicherung
- Die (hohe) Bedeutung von vertraglichen Nebenpflichten: Was muss man wann und wie weit auch ohne Vertragsklausel tun?
- Die (geringe) Bedeutung der Unterschrift – und was wirklich für Verantwortung und Haftung entscheidend ist.
Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen versierten Anwendern der Maschinenrichtlinie.
Speziell geeignet für
- Personen, die regelmäßig Risikobeurteilungen durchführen
- Projektleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
- Erfahrene Anwender der Maschinenrichtlinie
- Berater und Dienstleister für Maschinensicherheit
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Asbest für Einsteiger - 233 - 18.12.2024
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Eintägige Einführung in die TRGS 519
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das bereits seit mehreren tausend Jahren von Menschen wegen seiner außergewöhnlichen Eigenschaften verwendet wird. In seiner industriellen Asbesthochphase wurden in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Tonnen Asbest verbaut oder in Produkten verarbeitet. Haupteinsatzgebiet waren Branchen, wie z.B. der Baubereich oder der Maschinenbau. Erst spät erkannte man, dass Asbest krank macht und sogar tötet.
In Deutschland ist heute die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten weitgehend verboten. Die Restriktionen verhindern zwar die Verbreitung neuer Asbestprodukte, sie wirken jedoch nicht, wenn Asbest bereits vorhanden ist.
Eine der früher so hochgeschätzten Eigenschaften von Asbest ist seine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit. Asbest verrottet nicht und kommt deshalb auch heute noch in riesigen Mengen in älteren Gebäuden, Maschinen und Apparaten vor. Das Risiko, mit Asbest in Kontakt zu kommen, ist daher auch heute noch hoch.
Die extrem lange Zeit zwischen den eingeatmeten Asbestfasern und z.B. Lungenkrebs, als eine der möglichen Auswirkungen, verhindert jede natürliche Reaktionsmöglichkeit auf die Asbestgefahr. Stellen Sie sich vor, nach einem Kontakt mit elektrischem Strom, erfolgt der Stromschlag mit mehr als zehnjähriger Verspätung! Genau so wirkt Asbest
Die besonderen Eigenschaften von Asbest:
- Ist in großen Mengen in der Umwelt vorhanden
- Ist fast unbegrenzt haltbar
- Ist als asbesthaltiges Produkt oder auch in Reinform für den Laien nur schwer erkennbar
- Ist als Asbestfaser in der Luft nicht sichtbar
- Fehlende eindeutige Warnreaktion des Körpers bei Kontakt mit Asbest
- Ausbruch der asbestbedingten Krankheit erst nach Jahren bis Jahrzehnten
- Zumeist tödlicher Krankheitsverlauf
Diese Punkte sollten Grund genug sein, sich näher über Asbest zu informieren.
Sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Um sich selbst oder Dritte nicht zu gefährden, sollten erforderliche Asbestdemontagen oder -sanierungen nur von Fachfirmen, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind und einen Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 oder Anlage 4 besitzen, vorgenommen werden.
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Denkmalschutz als Zuständigkeitsfeld der Umweltbaubegleitung - 567 - 18.12.2024
Eintägiges Online-Seminar zum Thema Denkmalschutz im Baugeschehen – Handwerkszeug für die Planungsphase, Bauabläufe und Schnittstellen zu anderen Themen rund um den Bau.
Eintägiges Online-Seminar zum Thema Denkmalschutz im Baugeschehen – Handwerkszeug für die Planungsphase, Bauabläufe und Schnittstellen zu anderen Themen rund um den Bau.
Die Archäologie – der Endgegner im Gelände?
Kultur ist Länderhoheit: Zuständigkeiten, Gesetze und Besonderheiten in den 16 Bundesländern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone.
Denkmal-Pflichten der Vorhabenträger – und was bedeutet dies für das Projekt?
Wo Pflichten sind, ergeben sich da auch Rechte oder zusätzliche Möglichkeiten?
Ein Bauvorhaben in zuvor unberührtem Boden bringt oft denkmalschutzrechtliche Konflikte mit sich. Scheinbar unsichtbar liegen die meisten Bodendenkmale unter der Erde. Bei einer Zerstörung durch den Bau sollen alle Informationen und Funde des Denkmals archiviert werden, um sie für die spätere fachliche Auswertung und Erforschung zu erhalten. Was bedeutet das? Und wie kann der zeitliche Rahmen dafür abgeschätzt werden? Was gibt es außerdem im Umfeld von Baudenkmalen zu beachten?
Im UVPG ist das kulturelle Erbe als Schutzgut enthalten und muss folglich in der UVP berücksichtigt werden – in der Bauausführung ist oftmals eine frühe Kontaktaufnahme zu archäologischen Fachfirmen angezeigt.
Während sich für andere Schutzgüter längst Routinen in der Bearbeitung und Berücksichtigung etabliert haben, liegt der Umgang mit Boden- und Baudenkmalen für die Planenden oftmals im Dunkeln. So werden hohe Aufwände oder umgehbare Konfliktpunkte übersehen und es wird viel zu spät erkannt, wie die zeitlichen Aspekte im Bauablauf einzuflechten sind – oder es gewesen wären.
Unnötige Baustopps und Verzögerungen sind die Folge und führen zu Ärger und Verdruss beim Vorhabenträger. Werden die Denkmalbelange nicht rechtzeitig berücksichtigt und der Umgang transparent dargelegt, steht das Projekt im Fokus der zuständigen Denkmalämter und wird genauestens überwacht und mit zusätzlichen Nachweisforderungen versehen.
Die Umweltbaubegleitung ist, je nach Auftragssituation, potenziell mit dem Schutzgut kulturelles Erbe betraut. Was ergeben sich daraus für Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase? Kann jedes Bodendenkmal ausgegraben werden? Gibt es No-Goes oder absehbare sehr aufwendige Denkmalflächen? Welche Maßnahmen schützen ggf. das Denkmal und somit seine Ausgrabung?
Wie bestimme ich den zeitlichen Rahmen für die archäologischen Arbeiten und stelle eine passende Anfrage bei einer archäologischen Fachfirma? Was können nichtinvasive Voruntersuchungen leisten – und was nicht? Was können Sondageschnitte leisten?
Welche Möglichkeiten gibt es, bei Zeitdruck, Schlechtwetter oder aufwendigen Befunden eine Dokumentationsweise zu fordern, die auf dem Bau Arbeit bzw. Arbeitszeit erspart – und was bedeutet dies für die Nacharbeiten und daraus resultierenden Kosten? In welchen Fällen kann ggf. sogar bauseitig Technologie zur Unterstützung eingesetzt bzw. angeboten werden?
Die Informationen werden abgerundet mit Erfahrungen aus der Praxis, Beispielen unterschiedlichster Bau- und Denkmalsituationen, sowie dem Aufzeigen von Missverständnissen und Stolperfallen im Kontakt mit archäologischem Fachpersonal von Ämtern und Firmen.
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Faserstäube - Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521 - 100 - 18.12.2024
Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung. Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF-Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.
Eintägiger Einweisungslehrgang gem. TRGS 521 im Rahmen der Praxisanwendung. Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF-Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.
Der eintägige Lehrgang vermittelt Kenntnisse zur sicheren Beurteilung von Schutzmaßnahmen im Umgang mit Faserstäuben / künstlichen Mineralfasern (KMF) gemäß TRGS 521.
Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung, wenn der Asbest-Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.
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SCC-Schulung und Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte - 139 - 18.12.2024
Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung
Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die VAZ-SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die Schulung
In der Industrie werden in steigendem Maße Auftragnehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen eingesetzt. Das international anerkannte SCC-Zertifikat hat sich dabei immer mehr in allen Bereichen der Industrie als das Qualitätskriterium für Arbeitssicherheit der Partnerfirmen und Kontraktoren durch. Für eine SCC-Zertifizierung ist ein SCC-Prüfungsnachweis der operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend erforderlich.
ACHTUNG! Mit Umstellung auf das neue Programm SGU Personal VAZ 2021 sind alle Zertifikate nur noch 5 Jahre gültig. Bereits ausgestellte SCC-Zertifikate mit einer Gültigkeit von 10 Jahren verlieren zum Ende der Übergangsfrist am 31.10.2026 ihre Gültigkeit!
Das Arbeitsschutz-Management-System “Sicherheits-Certifikat-Contraktoren” (SCC) fordert in seinem Regelwerk für alle operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte eine Prüfung zu den Themen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).
Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden.
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Abfallrecht in der Praxis - 2 - 18.12.2024
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind "nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.
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Asbest Kurzlehrgang - 99 - 18.12.2024
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Eintägige Unterweisung. Der Lehrgang vermittelt auch die Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien gem. LAGA Mitteilung 23
Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich.
Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Betrieben, aber auch gegen Privatpersonen eingeleitet.
Die vorliegende eintägige Praxisschulung dient der Einführung in die Asbestproblematik und gibt einen Überblick über aktuelle Regelungen, Gesundheitsgefahren und notwendige betriebliche Maßnahmen, vor allem vor dem Hintergrund der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519.
Der Kurzlehrgang bietet die sichere Beurteilung von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen.
Der Lehrgang vermittelt auch die geforderte Fachkunde für verantwortliches Leitungspersonal von Deponien für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen gem. LAGA Mitteilung 23 (Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4
Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (Sachkunde gem. TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Aufsichtsführende Person.
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Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - 245 - 18.12.2024
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5
Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.
Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem.TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).
Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!
Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
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Umweltmanagement-Auditor (TÜV) -Prüfung- - 19.12.2024
Inhalt
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Umweltmanagement-Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt.
Nutzen
Stellen Sie Ihr in der Schulung erworbenes Wissen unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, als einen zeitpunktbezogenen Nachweis über Ihr in der Schulung erworbenes Wissen. Das Zertifikat als Bescheinigung des Leistungsnachweises wird bei Vorgesetzten gern gesehen. Für eine Bewerbung ist das Zertifikat immer aussagekräftiger als eine Teilnahmebescheinigung. Dies gilt besonders, wenn eine Prüfung absolviert und ein Zertifikat hätte erworben werden können.
Zielgruppe
Teilnehmer der Lehrgänge Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV) und Umweltmanagement-Auditor (TÜV)
Voraussetzungen
Zertifikat der Prüfung Umweltmanagement-Beauftragter (TÜV),
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Umweltmanagement-Auditor (TÜV),
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort, ggf. Land).
Prüfungsmodus:
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden 20 Multiple-Choice-Aufgaben und eine Aufgabe zur Dokumentenprüfung gestellt.
Die mündliche Prüfung dauert 35 Minuten.
Der Kandidat löst eine Aufgabe zum Fachwissen und eine Aufgabe zur Auditdurchführung.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel:
Als Hilfsmittel sind die relevanten Normen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Umweltmanagement-Auditor (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
(www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Zeit
09:00 - 17:00
Max. Teilnehmerzahl
12
Abschluss
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung;"
Nettopreis
500 EUR
MwSt. in %
19
MwSt. in EUR
95 EUR
Bruttopreis
595 EUR
Ansprechpartner
Herrn Stephan Rudolph
+49 345 5686-958
akd-hal@tuev-nord.de
weitere Informationen
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SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter - 19.12.2024
Vorbereitung auf die SGU-Prüfung nach SCC-Regelwerk
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
Gefährdungs- und Risikobeurteilung
Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
Sicherheitsgerechtes Verhalten
Betriebliche Organisation
Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
Notfallmaßnahmen
Gefahrstoffe
Brand- und Explosionsschutz
Arbeitsmittel
Arbeitsverfahren
Elektrizität und Strahlung
Arbeitsplatzgestaltung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Nutzen
Sie sind als Kontraktor tätig und möchten eine Weiterbildung zum Thema SGU-Standard absolvieren? Unsere Schulung bereitet Sie auf die Prüfung nach Dokument 018 des SCC-Regelwerks vor. Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU).
Sie erfahren die rechtlichen Grundlagen und gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Sie lernen, Risiken und Gefährdungspotenziale zu beurteilen. Unsere Referenten erklären Ihnen die Prinzipien der Unfallverhütung. Nach dem Seminar sind Sie auf die Überprüfung Ihres SGU-Managementsystems vorbereitet.
In der deutschen und europäischen Industrie werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen, zum Beispiel in Raffinerien, chemischen Werken oder Ähnlichem.
Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das Personal auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber ein. Und damit auch auf deren Qualitätsstandards.
Zielgruppe
Mitarbeiter der operativen Ebene aus Unternehmen, die als Kontraktoren für technische Dienstleistungen in der Industrie eingesetzt werden und die SGU-Prüfung nach SCC-Checkliste ablegen wollen
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung oder Personen, die ein noch gültiges Zertifikat besitzen; Personen mit Ausbildung im Ausland müssen die Anerkennung in Deutschland im Vorfeld sicherstellen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter (TÜV) ist der positiv bewertete Zertifizierungsantrag.
Zeit
09:00 - 16:30
Max. Teilnehmerzahl
20;"
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an das Seminar statt. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung, ";"die Teilnehmerinformation zur Prüfung und den Zertifizierungsauftrag. Nach bestandener Prüfung und positiv bewertetem Zertifizierungsauftrag erhalt
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