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WEBINAR: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis - 2470-WEB - 23.04.2025

In nur einem Tag erfahren Konstrukteure und Planer, wie Risikobeurteilungen möglichst effizient in die Entwicklungsprozesse von Maschinen oder Anlagen integriert werden sollen.


Diese gesetzliche Forderung zur Integration der Sicherheit in die  Konstruktionsprozesse ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Entwicklung ausreichend sicherer Maschinen oder Anlagen!

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Forderungen in den täglichen Konstruktionsprozessen möglichst effizient und pragmatisch umsetzen.

Ohne juristische Details - Praxis pur!

Seminarprogramm

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Mehr Informationen & zur Anmeldung

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WEBINAR: Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen - 2472-WEB - 23.04.2025

Ziel dieses Webinars ist es, Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen möglichst raschen Überblick darüber zu geben, welche Anforderungen Richtlinien und Normen an Konstrukteure stellen,

wie Normen als wertvolle Nachschlagewerke genutzt werden können und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen möglichst rasch, effizient und unbürokratisch erfüllen können.


Seminarprogramm

Tag 1: Konstruieren sicherer Maschinen - Risikobeurteilung in der Praxis

Einführung und Überblick

  • Die wichtige Rolle der Konstrukteure in den CE-Prozessen.
  • Einführungsbeispiel: Warum scheinbar gute Lösungen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Gesetzlich geforderte Risikobeurteilung: WER muss WANN WAS machen?
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen: Maschinenbau, Steuerungsbau, techn. Dokumentation,...
  • Sicherheit entsteht (meist) im Team: Wichtige Schnittstellen zu Sublieferanten und Kunden.
  • Was bedeutet "Integration der Sicherheit"?
  • Welche Normen unterstützen bei der sicheren Konstruktion? Müssen diese angewandt werden?
  • Vorsicht beim Delegieren von Konstruktionsarbeiten oder Risikobeurteilungen an Dritte!
  • Achtung! Die Konstruktion muss sich am Gesetz orientieren, nicht (nur) an den Kundenanforderungen!

Systematische Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 - Wie die gesetzlichen Anforderungen möglichst effizient erfüllt werden!
  • Was bei der "vorhersehbaren Fehlanwendung" alles beachtet werden muss - und was nicht.
  • Bild 1 aus EN ISO 12100 als perfekter Leitfaden durch die Risikobeurteilung und Risikominderung.
  • Zusammenhänge zwischen EN ISO 12100 und den Steuerungsbaunormen EN ISO 13849-1 und EN ISO 13849-2.

Technische und konstruktive Anforderungen

  • Welche technischen Anforderungen gesetzlich gefordert sind.
  • Strategien zur "inhärent sicheren Konstruktion".
  • Warum nicht trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtvorhänge) nicht immer geeignet sind, die erforderliche Risikominderung zu  erreichen.
  • Berechnungsbeispiel zu berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS).
  • Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzeinrichtungen (trennend oder nicht trennend) achten sollten.
  • Wann Schutzeinrichtungen verriegelt sein müssen - wann Zuhaltungen benötigt werden.

Anhand mehrerer Übungen und Beispiele lernen Sie die praktische Vorgehensweise, wie Sie relevante Gefährdungen im Konstruktionsprozess pragmatisch identifizieren, die damit verbundenen Risiken einschätzen und daraus die geeigneten (und wirtschaftlich vertretbaren) Lösungen zur Risikominderung auswählen und dokumentieren.

Sie erfahren, warum Konstrukteure teilweise dazu neigen, die sicherheitstechnischen Lösungen zu übertreiben und für ihr Unternehmen oder die Kunden dadurch mitunter hohe Kosten entstehen. Weniger ist oft mehr - aber nur nach dem gesetzlich erlaubten Konzept!

Tag 2: Effiziente CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

Beantwortung grundsätzlicher Fragen:

  • Die zwei wichtigsten Punkte zur effizienten Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
  • Welche Gefahren bestehen im Falle der Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie?
  • Wodurch entstehen hohe "CE-Kosten" und wie können diese reduziert werden?
  • Wer unterschreibt die Konformitätserklärung? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Ist es sinnvoll, einen für die CE-Kennzeichnung "Zuständigen" zu installieren, z. B. einen CE-Koordinator oder CE-Beauftragten?
  • Warum diese Personen in der Regel nicht für alle Konstruktionsdetails die Verantwortung übernehmen können und die Konstrukteure in der Pflicht bleiben.
  • In welchen Fällen sich der Einsatz externer Dienstleister lohnen kann, wofür sie die Verantwortung übernehmen können und wofür nicht.

Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung - Rechtssicher und systematisch:

  • Effizienter Projektstart: Warum es wichtig ist, die "Grenzen der Maschine" möglichst frühzeitig festzulegen.
  • Einstufung des Produkts im Sinne der Maschinenrichtlinie: Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung,...
  • Wann wird aus mehreren unabhängigen Maschinen eine "Gesamtheit von Maschinen"?
  • Welche Richtlinien müssen zusätzlich zur Maschinenrichtlinie beachtet werden?
  • Harmonisierte Normen: Was bedeutet "Konformitätsvermutung"?
  • Kurze Wiederholung: Risikobeurteilung in der Praxis (Details werden am 1. Seminartag vermittelt).
  • Technische Unterlagen zusammenstellen: Inhalt, sprachliche  Anforderungen, Bedeutung bei Beanstandungen von Behörden und Gerichten.
  • Warum es wichtig ist, auch die formalen Anforderungen (Sprache, Form, ...) der Betriebsanleitung und Montageanleitung zu beachten.

Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen oder Sublieferanten:

  • Prüfpflichten bei der Beschaffung von Maschinen und Komponenten
  • Was Verkaufsprospekte mit Produkthaftung zu tun haben.
  • Können Käufer auf CE vertrauen?
  • Umbau von Maschinen: Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
  • Welche Schnittstellen bestehen zwischen den an einem Projekt beteiligten Abteilungen oder Unternehmen (v. a. im Industrieanlagenbau)?

Diskussionen, Übungen und Beispiele beleben den Seminarablauf.

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Gefährliche Abfälle - 12 - 24.04.2025

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)


Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.

Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.

U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:

  • Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
  • Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
  • Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
  • Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
  • Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
  • Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!

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WEBINAR: Safexpert Anwenderschulung - 2511-WEB - 29.04.2025

In diesem 2-tägigen WEBINAR lernen Sie wertvolle Features kennen, die Sie digital dabei unterstützen, in CE-Prozessen viel Zeit zu sparen und Konstruktions- und Dokumentationsfehler zu vermeiden.


Ein optimal eingerichtetes System sowie die Kenntnisse über die Anwendungsbereiche  von Safexpert unterstützen bei der effizienten CE-Kennzeichnung. Die Risikobeurteilung kann wesentlich rascher und sicherer durchgeführt  werden.

Ziel dieser Schulung ist es, diese Fähigkeiten zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen auch in der Lage sein, andere Anwender bei der Benutzung von Safexpert zu unterstützen oder im eigenen Unternehmen Safexpert-Anwenderschulungen durchzuführen (Multiplikatoren). Jeder Teilnehmer arbeitet an einem eigenen PC mit vorinstalliertem Safexpert.

Inhalte der Schulung

  • Erstellen von Projekten und Vorlagenprojekten
  • Systematische Risikobeurteilung und Risikominderung mit Schnittstellenbetrachtung in Anlagenprojekten
  • Branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • Prüf- und Abnahme-Assistent
  • Normendatenbank optimal einrichten
  • Praxiserfahrungen, Fragen und Diskussionen beleben den Schulungsablauf

Seminarprogramm

Erste Schritte und effiziente Anwendung von Safexpert

Die Inhalte richten sich an Safexpert-Anwender, die am Produktentstehungsprozess beteiligt sind. Damit Sie ihr spezifisches Know-how für den jeweiligen Handlungsschritt mit Safexpert umsetzen können, lernen Sie:

  • Grundlagen der CE-Kennzeichnung
  • (kurze Einführung - Details dazu werden in unserem speziellen Seminar „Effiziente CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen" vermittelt)
  • CE-Kennzeichnung mit Safexpert - Konzept und Aufbau
  • Projekte übersichtlich strukturieren und verwalten - Vorlagenprojekte erstellen
  • Zentrales Verwalten von Dateien (z.B. Technische Spezifikationen, Zuliefererdokumentation, etc.)
  • Normenmanagement und Aktualisierungsprozesse mit Safexpert
  • Volltextsuche in über 60 Europäischen Normen
  • Systematische Risikobeurteilung (EN ISO 12100:2010)
  • Darstellung der Risikobeurteilung in verschiedenen Ansichten (zur maximalen Übersicht)

Safexpert effizient nutzen

  • Anwendung von C-Normen für branchenspezifische Lösungen mit Safexpert
  • (kurze Einführung: Detaillierte Schulungen oder WEB-Beratungen werden bei Bedarf individuell angeboten)
  • Schnittstellenbetrachtung der Risikobeurteilung(en) in Anlagenprojekten
  • Angewandte Normen in Maßnahmen
  • Auswahl sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen, Stücklisten (erforderlicher Performance Level nach EN ISO 13849-1, erforderlicher SIL nach EN 62061)
  • Piktogramme komfortabel in die Risikominderung einbinden - Piktogrammliste erstellen
  • Bibliotheken anlegen und verwenden (Gefahrenbeschreibungen, Maßnahmenbeschreibungen, etc.)
  • Schnittstelle Risikobeurteilung - Betriebsanleitung: Arbeiten mit dem Betriebsanleitungs-Assistenten
  • Zusammenstellung der Technischen Unterlagen / Betriebsanleitung anhand von Checklisten
  • Statusprüfungen: Welche Punkte sind noch offen? Ist die CE-Kennzeichnung möglich? Kann die Konformitäts- oder Einbauerklärung unterzeichnet werden?

Alle Personen, die mit Safexpert arbeiten, sollten stets auf aktuelle und für das jeweilige Unternehmen besonders wichtige Systemdaten zurückgreifen können. Daher erfahren Sie abschließend, welche Einstellungen in Safexpert besonders wichtig sind:

  • Grundeinstellungen vornehmen: Hersteller, Unterzeichner der EG-Erklärung,...
  • Normendatenbank optimal einrichten und aktualisieren
  • Firmenspezifische Anpassung von Berichten, Unternehmenslogo einfügen
  • Bewährte Lösungen in der Maßnahmenbibliothek hinterlegen - Bibliotheken verwalten und aktualisieren (Beschreibungs-, Maßnahmenbibliothek)

Tipp: Safexpert Administratoren erhalten in unseren kostenlosen Lernvideos hilfreiche Unterstützung zur Einrichtung und Verwaltung des Systems. Zu den Lernvideos für Safexpert-Admins.

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Seminar: Produktbeobachtungspflicht und Rückrufmanagement - 2486-ÖF - 20.05.2025

Pflichten zur Produktbeobachtung kennen und im Ernstfall auf Rückrufe bestmöglich vorbereitet sein. 


Die neue Maschinenverordnung sowie andere produktsicherheitsrechtliche Vorschriften (z.B. EU-Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, ATEX-Richtlinie, EU-Druckgeräterichtlinie) verpflichten Hersteller dazu,

  • Stichprobenprüfungen von auf dem Markt bereitgestellten Produkten vorzunehmen,
  • diverse Verzeichnisse zu führen,
  • die Händler über die Überwachung auf dem Laufenden zu halten und
  • erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen (etwa Sicherheitswarnungen oder Rückrufe) im Feld vorzunehmen.
  • Zusätzlich dazu haben Hersteller (grundsätzlich strengere) zivilrechtliche "Verkehrssicherungspflichten", welche ebenfalls Anforderungen an die Produktbeobachtung stellen.

Im 1-tägigen WEBINAR erfahren Sie, was Sie tun müssen, um die gesetzlichen Pflichten zur Produktbeobachtung zu erfüllen und wie Sie im Fall einer Sicherheitswarnung oder eines Rückrufs einen kühlen Kopf bewahren und ärgerliche Fehler vermeiden.

Seminarprogramm

Rückrufe und Produktbeobachtung: Rechtliche Grundlagen

  • Warum Produktbeobachtung Pflicht ist, nicht nur Kür!
  • Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht – Welche Pflichten Hersteller aus welchem Rechtsgebiet treffen und wer (natürliche Personen, Unternehmen) im Schadensfall haftet.
  • Was Juristen unter dem Begriff „Gefahrabwendungspflicht“ verstehen.
  • Achtung: Passive Produktbeobachtung reicht nicht immer! Wann das Gesetz „aktive“ Produktbeobachtung fordert und was darunter zu verstehen ist.
  • RAPEX-Risikobeurteilung: Warum Hersteller das Verfahren der Marktüberwachungsbehörden kennen sollten, um im Beanstandungsfall mit der Behörde auf Augenhöhe verhandeln zu können! Erläuterungen anhand eines Praxisbeispiels.

Strukturen und Prozesse im Unternehmen: Produktbeobachtungspflichten erfüllen und wichtige Vorbereitungen für mögliche Rückrufe treffen

  • Welche Prozesse und Strukturen Sie in Ihrem Unternehmen aufbauen sollten, um den Produktbeobachtungspflichten gerecht zu werden.
  • An welchen Aspekten (z.B. Menge oder Gefahrenpotential) Sie festmachen, wie weit die Marktbeobachtung gehen muss (z.B. Anzahl der Stichproben oder die Prüftiefe)
  • Die fünf Kernelemente des Rückrufmanagements.
  • Empfehlungen für Ihr Rückrufmanagement zur Vermeidung von Haftungsrisiken.
  • Erfolgreiche Krisenkommunikation: Wie Sie bei internem und externem Druck Haftungs- und Reputationsrisiken vermeiden.

Ein Produktrückruf droht: Schmerzhafte Fehler vermeiden

  • Keine übereilten Schuldeingeständnisse! Warum und wie Sie insbesondere Ihre Kundenbetreuer sensibilisieren müssen.
  • Produktrückruf oder «normaler» Qualitäts-/ Gewährleistungsfall? Typische Ausgangssituationen und Grauzonen in der Praxis.
  • Wann müssen Sie Behörden über einen möglichen Produktrückruf informieren?
  • Kostenübernahme durch die Versicherung? Warum Sie im Krisenfall Ihre Versicherung frühzeitig informieren sollten.

Haftungs- und strafrechtliche Aspekte bei Produktbeobachtung und Produktrückrufen

  • Welche Haftungsrisiken drohen, wenn Sie Ihren Produktbeobachtungspflichten nicht gerecht werden?
  • Achtung vor schuldhaftem Unterlassen von Rückrufen!
  • Keine Panik: So führen Sie Produktrückrufe seriös durch und vermeiden damit Strafbarkeitsrisiken.
  • Präsentation ausgewählter Gerichtsurteile

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.


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WEBINAR: Security by Design - Cyber-Security Anforderungen an Maschinen und Anlagen - 2479-WEB - 20.05.2025

2-tägiges WEBINAR für Hersteller von Maschinen und Anlagen


Produktionsdaten, Maschinendaten, Fernwartung - immer mehr Maschinen und Anlagen werden mit Kommunikationsschnittstellen ins Internet ausgestattet. Neben dem großen Nutzen, entstehen so auch Schwachstellen, welche die Maschinen oder Anlagen angreifbar machen - für Datenklau oder sogar für Manipulationen der Steuerungen, welche im schlimmsten  Fall die Gesundheit von Bedienern gefährden.

Im 2-tägigen Praxisseminar erfahren die Teilnehmer, welche Aspekte der IT-Security bei der Konzeption und Planung von Maschinen und Anlagen besonders beachtet werden sollten, um den gesetzlich geforderten "Stand der Technik" auch im Bereich der Security von Maschinen und Anlagen gewährleisten zu können.

Seminarprogramm

Grundlagen und Überblick

  • Rechtliche Grundlagen und regulatorische Anforderungen an Hersteller (z.B. aus Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
  • Welche Anforderungen von Betreibern an Hersteller gestellt werden müssen - z.B. aus dem IT-Sicherheitsgesetz
  • Überblick zu relevanten Standards, insb. zu:
  • IEC 61508 - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme
  • IEC 62443 - Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für Netze und Systeme
  • ISO/TR 22100-4 - Leitlinien für Maschinenhersteller zur Berücksichtigung der damit verbundenen IT-Sicherheitsaspekte (Cybersicherheit)
  • Warum zwischen IT (Informationstechnologie) und OT (Operational Technology) unterschieden wird

Security Engineering

  • Warum Security eine Herstelleraufgabe ist und nicht (nur) externen Beratern übergeben werden sollte.
  • Welche Schritte der Security Engineering Prozess enthält.
  • Welche Informationen werden für Security Engineering benötigt und wie werden diese dokumentiert?
  • Modellierung von Anwendungsfällen und "Abhängigkeiten".
  • Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
  • Worauf Sie achten sollten, um Security Engineering effizient umzusetzen.

Security Risikoanalyse

  • Wie Sie Security-Risikoanalysen optimal gestalten.
  • Zusammenhänge zwischen Security Risikoanalysen und Safety Risikoanalysen entsprechend EN ISO 12100.
  • Unterschiede zwischen Security- und Safety-Risiken.
  • Einordnung in den Safety Lifecycle nach IEC 61508
  • Wie Sie Risikometriken sinnvoll erstellen.
  • Wie Sie Gefährdungsszenarien systematisch ermitteln.
  • Warum Entwickler und Konstrukteure am besten geeignet sind Security Risikoanalysen durchzuführen.

Security for Safety

  • Warum Safety und Security nicht im Widerspruch stehen.
  • Einordnung von Security for Safety in den Security Engineering-Prozess
  • Wie die Safety-Risikoanalysen für die Security genutzt werden.
  • Wie Hazardous Events (Safety) und Threat Events (Security) kombiniert werden.
  • Kombinierte Risikoanalyse für Security for Safety - Welche Standards Hilfestellungen leisten.

Risikobehandlung und "Security by Design"

  • Wie Sie aus den Risiken die richtigen Security-Anforderungen ableiten
  • Welche Abhängigkeiten zu Lieferanten bestehen.
  • Praxisübung: Modellierung von Security-Anforderungen im Denkmodell
  • Was bedeutet "Security by Design"?
  • Wie ein sicherer Produktentwicklungsprozess aussieht.
  • Unterschiede zwischen "Security by Design" und "Security by Default"
  • Wie Sie das Änderungsmanagement effizient gestalten.

Maschinen und Anlagen im Betrieb - Pflichten für Hersteller und Betreiber

  • Welche Schnittstellen zwischen dem Hersteller und dem Betreiber bestehen - auch nach der Lieferung und Inbetriebnahme.
  • Was muss für eine "Security by Default" Integration beachtet werden?
  • Prinzipien von Security-Architekturen in Systemen und Software
  • Grundsätze für sichere Vernetzung von Systemen
  • Warum Betreiber Schwachstellenanalysen von Herstellern einfordern.
  • Wie Sie Fernzugriffe sicher gestalten.

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WEBINAR: Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - 2488-WEB - 26.05.2025

In diesem 1-tägigen WEBINAR erhalten Sie fundierte Kenntnisse zur GPSR (General Product Safety Regulation). Erfahren Sie, welche Anforderungen relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.


Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) regelt den Verbraucherschutz hinsichtlich Produktsicherheit in Europa neu!

Hersteller und die anderen Wirtschaftsakteure werden vor neue Herausforderungen hinsichtlich Risikoanalyse, Cyber-Security, (digitaler) Produktveränderung, Kennzeichnung und Meldepflichten gestellt.

Im 1-tägigen Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen für Sie relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.

Seminarprogramm

An wen richtet sich die Produktsicherheitsverordnung?

  • Warum insbesondere Hersteller von der Verordnung betroffen sind und welche weiteren Wirtschaftsakteure (z.B. Händler oder Betreiber von Online-Shops) adressiert werden.
  • Was Importeure, die Produkte aus Drittländern (z.B. aus China oder den USA) importieren, unbedingt beachten müssen.
  • Welche Regelungen und Pflichten gelten, wenn ein Produkt über Online-Kanäle bereitgestellt wird.

Welche Produkte sind im Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung?

  • Unterscheidung des harmonisierten Bereichs („CE-Produkte“) und des Bereiches, für die es keine spezifischen Produktsicherheitsvorgaben auf EU-Ebene gibt.
  • Warum Consumer-Produkte immer im Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung sind, auch wenn diese CE-Richtlinien (z.B. der EU-Maschinenverordnung, EU-Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie) unterliegen.
  • Achtung! Warum auch kostenfreie Produkte („Werbegeschenke“ oder „Mitarbeitergeschenke“) in den Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung fallen können!
  • Übung zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs anhand konkreter Beispiele.

Wann ist ein Produkt „sicher“? Beurteilungskriterien für die Sicherheit von Produkten

  • Vorstellung der neuen Beurteilungskriterien gemäß Art. 6 der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
  • Eigenschaften des Produkts
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten („Kombinationsrisiken“)
  • Kennzeichnung des Produkts
  • Verbrauchergruppenspezifische Aspekte
  • Erscheinungsbild des Produkts
  • Cybersicherheit
  • Sich entwickelnde, lernende und prädikative Funktionen

Herstellerpflicht zur Durchführung von Risikoanalysen und Erstellung von technischen Unterlagen

  • Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse und Erstellung von technischen Unterlagen.
  • Welche Anforderungen die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) an die Risikoanalyse stellt.
  • Warum die Norm EN ISO 12100 (Risikobeurteilung von Maschinen) ein probates Mittel zur Durchführung der Risikoanalyse sein kann.
  • Welche beiden Produktkategorien in diesem Kontext zu unterscheiden sind.
  • Warum Hersteller von Verbraucherprodukten ganz besonders auf die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ achten sollten.
  • Welche Aufbewahrungspflichten und Dokumentationsanforderungen existieren.

Weitere wichtige Pflichten der Wirtschaftsakteure

  • Hersteller: Welche zusätzlichen Anforderungen existieren? Kennzeichnungspflichten, Nachmarktpflichten und mehr.
  • Bevollmächtigter: Worauf Sie bei der Übernahme von Pflichten außereuropäischer Hersteller achten sollten.
  • Einführer: Welche erweiterten Prüfpflichten mit der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verbunden sind und worauf Einführer achten sollten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Händler: Wie weit gehen die Prüfpflichten und was gilt im Fernabsatz (Online-Handel)?
  • Übergeordnete Pflichten: Welche Anforderungen an Managementsysteme und die Mitwirkung bei Marktüberwachungsverfahren für alle Wirtschaftsakteure existieren.

Wesentliche Produktveränderung und Rückverfolgbarkeit

  • Wann gilt ein Produkt als „wesentlich“ verändert und welche Bedeutung kommt digitalen Veränderungen zu?
  • Wer verantwortet die Produktveränderungen und welche Pflichten ergeben sich daraus?
  • Wie sieht ein Rückverfolgbarkeitssystem gemäß Art. 18 Produktsicherheitsverordnung (GPSR) aus?
  • Welche Anforderungen an die Datenerfassung und -speicherung existieren.

Meldepflichten bei Unfällen und Rückrufen

  • Welche Pflichten haben Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer und Händler einschließlich Shop-Betreiber) bei Unfällen?
  • Was das Safety-Business-Gateway ist und warum Hersteller und andere Wirtschaftsakteure dieses kennen sollten.
  • Welche Prozesse und Verantwortlichkeiten existieren bei der Unfallmeldung?
  • Was ist im Fall eines Rückrufs zu tun?
  • Mehr dazu: Seminar Produktbeobachtung und Rückruf
  • Auswirkungen auf Gewährleistungsrechte und Produkthaftpflichtversicherungen.

Verbraucherrechte und Abhilfemaßnahmen bei Feldmaßnahmen

  • Welche Anforderungen gibt es in Zukunft für Rückrufe und Sicherheitswarnungen?
  • Welche Rechte haben die Verbraucher und warum werden Rückrufe in Zukunft teuer?

Für die Beantwortung Ihrer individuellen Fragen ist ausreichend viel Zeit eingeplant. Durch Diskussionen profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern und den Praxistipps des Vortragenden.


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Betriebliches Abfallmanagement - 428 - 27.05.2025

Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)


Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.

In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.

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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen - 430 - 27.05.2025

Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts


Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.

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WEBINAR: Material Compliance im Geräte- und Maschinenbau - 2489-WEB - 27.05.2025

In diesem 1-tägigen Seminar erhalten Sie einen Überblick in die Welt der Material Compliance (REACH, RoHS, WFD (SCIP), POP, BattVO, PPWR, WEEE und Material Compliance in Aspekten der Nachhaltigkeit) und Praxisempfehlungen rund um die Implementierung in Compliance Prozesse.


Als Hersteller von Geräten und Maschinen oder als Zulieferer in die entsprechende Industrie verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick zu den Regelwerken und den umweltrelevanten Aspekten, die das Inverkehrbringen des Produktes sowie dessen Herstellung betreffen.

Klar strukturiert, praxisnah und kompakt erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen – speziell mit Fokus auf die Anforderungen für den Geräte-, Anlagen- und Maschinenbau.

Folgende Regelwerke werden thematisiert:

  • REACH Verordnung (EU) 1907/2006
  • RoHS Richtlinie 2011/65/EU
  • Abfallrahmenrichtlinie (WFD) 2008/98/EG
  • POP-Verordnung (EU) 2019/1021
  • WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
  • BattVO (EU) 2023/1542
  • (Entwurf der) EU-Verpackungsverordnung - PPWR

Seminarprogramm

Die Herausforderungen in der Material Compliance

  • Material Compliance ist Voraussetzung für den Marktzutritt – lassen Sie sich nicht aussperren!
  • Warum es immer mehr Anforderungen gibt – und das weltweit
  • Als produzierendes Unternehmen sind Sie Teil der Lieferkette – wann und wie müssen Auskünfte gegeben werden?
  • Der größte Aufwand steckt oft in den Dokumentations- und Berichtspflichten
  • Wie Sie herausfinden von welchen Regelwerken Sie betroffen sind

Anforderungen an verwendete Stoffe & Material: REACH, RoHS, SCIP und POP

  • Warum eine Maschine in den Anwendungsbereich der RoHS fallen kann
  • Wann gilt die Auskunftspflicht gegenüber Abnehmern gemäß REACH und was muss der Kunde wissen?
  • Wann Sie als Hersteller die Pflicht haben Ihr Produkt in der SCIP-Datenbank zu notifizieren
  • Wie sie die richtigen Datenquellen für Material Compliance erschließen
  • Wie integriere ich das Thema Material Compliance und Aspekte der Nachhaltigkeit in meine Lieferkette?

Anforderung an Design: BattVO, PPWR und WEEE

  • Kein Batteriehersteller und dennoch in der Pflicht?! – die neue BattVO und Material Compliance
  • Das kommt auf Sie künftig zu in Sachen Produktverpackung
  • Mehr als eine Registrierung „für die Tonne“ – die WEEE-Registrierungsnummer
  • Wie Sie Einfluss auf die Höhe ihrer Entsorgungsgebühren nehmen können – schon in der Entwicklung
  • Welche Umwelt-Kennzeichnungen müssen auf das Produkt und/oder die Verpackung?

Abgrenzung: Dieses Seminar umfasst kein Gefahrstoffmanagement, keine Belange der Arbeitssicherheit oder Compliance Themen wie Korruption, Steuer, Zoll oder UN Charta.

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Qualitätsmanagement - 01.06.2025

Zweitätiger Zertfikatskurs zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001


Sie lernen, Qualitätsmanagementmethoden passend zu den betrieblichen Gegebenheiten sowie zu Prozess- und Produktanforderungen auszuwählen und anzuwenden (ISO 9001). Dabei erwerben Sie die Fähigkeit, verschiedene Qualitätswerkzeuge effektiv zu nutzen und dabei stets die relevanten betrieblichen Kennzahlen im Blick zu behalten. Darüber hinaus werden Sie im Berichtswesen geschult, um die erzielten Qualitätsverbesserungen und deren Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe transparent und nachvollziehbar darzustellen. Sie erhalten fundierte Kenntnisse, um Qualitätsmanagementsysteme zu implementieren und kontinuierlich zu verbessern, was zu einer erhöhten Effizienz und Produktqualität führt. Durch praxisnahe Übungen und Fallbeispiele vertiefen Sie Ihr Wissen und können es direkt in Ihrem beruflichen Umfeld anwenden.

Ablauf und Abschluss

  • 2 Präsenztage 
  • Weiterbildung mit Hochschulzertifikat

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Gefahrgutbeauftragter - Erwerb der Sachkunde - 46 - 02.06.2025

IHK-anerkannter, dreitägiger Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mit der Möglichkeit der anschließenden IHK-Prüfung zum Erwerb des EG-Schulungsnachweises im Seminarraum (am 4. Tag)


IHK-Prüfung im Schulungsraum

Im Anschluss (4. Tag) an den Grundkurs besteht die Möglichkeit der Abnahme der IHK-Gefahrgut-beauftragtenprüfung durch die zuständige IHK in den Seminarräumen des UI Offenbach. Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung, um als Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden zu können.

Gefahrgutbeauftragte müssen in Unternehmen bestellt werden, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren. Grundlage für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden. Neben dem Gefahrgutbeauftragten sind in den Gefahrgutvorschriften die sogenannten „beschäftigten Personen“ (ehem. „beauftragte Personen“) erwähnt. Die GGVSEB regelt in Zukunft die Pflicht zur entsprechenden Unterweisung dieser Personen.

Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer bei der fristgerechten Umsetzung, Überwachung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. In seinem Verantwortungsbereich liegt außerdem die Erstellung des Jahresberichtes und ggf. die Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, muss er selbst die Funktion übernehmen und die notwendigen Schulungen nachweisen.

Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgaben geschult werden. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Teilnahme an der IHK-Prüfung nachzuweisen. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine <strong>schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend.

Vor diesem Hintergrund bietet das Umweltinstitut Gefahrgutbeauftragtenkurse für den Verkehrsträger Straße an. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Prüfung praxisnah vorzubereiten. Dazu wird der Umgang mit den relevanten Rechtstexten trainiert. Durch fachlich kompetente Unterstützung sowie ausführliche Schulungsunterlagen sind auch für Anfänger im Gefahrgutbereich die Prüfungsanforderungen zu bewältigen. Der von der IHK nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig.

Schulungsunterlagen

In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Schulungsunterlagen des ECOMED-Verlags enthalten! Sie erhalten das aktuelle ADR 2023, das Buch "GB-Schulung" und einen mehrere Wochen gültigen, persönlichen Online-Zugang für den Gesamt-Fragenkatalog der IHK-Gefahrgutbeauftragtenprüfung inkl. Musterlösungen (ecomed-Verlag). 

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